Ausgabe 
3.1.1940
 
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durch die Kriegsgewinnler. Schon während des Weltkrieges seien die Reserven an Holz, Kohle und Petroleum rücksichtslos ausgebeutet worden, und noch heute lägen im Olympic-Nationalpark Baum­stämme, die vor 20 Jahren in wilder Profitgier geschlagen worden seien.

Bewässerung der Vaumwollanlagen in Usbekistan.

Am 31. Dezember wurde eine der größten Be­wässerungsanlagen der Sowjetunion in Betrieb ge­nommen, der Fergana-Kanak in Usbekistan (Sowjet- Mittelasien), der die Wassermassen des Syr-Darja für die Bewässerung der wasserarmen Bezirke der Fergana-Oase fruchtbar machen soll. Durch die groß­artige Anlage des Kanals wird das Bewässerungs­system für ungefähr H2 Million Hektar fast aus­schließlich zum Baumwollanbau verwendeten Landes verbessert und über 30 000 Hektar Neu­

land zur Anpflanzung von Baumwolle und an­derer Spezialkulturen gewonnen.

Line Bande von Kriegsverbrechern unschädlich gemacht.

Bom Sondergericht in L y ck wurde eine Bande von Kriegsverbrechern abgeurteilt, deren Mitglieder in den Kreisen Lyck, Johannisburg, Lötzen und Treuburg während der Monate November und De­zember fortgesetzt Einbruchdieb st ähle aus- geführt bzw. sich der Hehlerei schuldig gemacht hatten. Zum Tode verurteilt wurden die vielfach vorbestraften Verbrecher Gustav Poerschke und Martha Koppenhagen. Poeschke hatte die Einbrüche verübt, die Koppenhagen hatte ihm Unter­schlupf gewährt und außerdem ihre Wohnung als Hehlernest zur Verfügung gestellt. In der Haupt­sache hatten es die Angeklagten auf Geld und

Lebensmittel abgesehen. Poerschke hatte bei seinen Diebesfahrten eine Schußwaffe mitgeführt, mit der er auch bei seiner Festnahme am zweiten Weihnachtsfeiertag die Polizeibeamten be­drohte. Drei weitere mitangeklagte Frauen, die sich ebenfalls der Hehlerei schuldig gemacht hatten, erhielten schwere Gefängnis- bzw. Zuchthausstrafen.

Reue Kohlenvorkommen in der Dcslukcaine.

In der Westukraine wurde im Gebiet von R a w a r u s k a dicht unter der Erdoberfläche ein bedeutendes Kohlenvorkommen entdeckt. In den Ort­schaften Dombrovka und Mokretino wurden Gruben angelegt. In der Gegend von Kolomyi wurden Braunkohlenvorkommen entdeckt, die auf 18 Mil­lionen Tonnen geschätzt werden. In dieser Gegend werden vier neue Gruben angelegt werden.

Oer Steuerzahler im Jahre 1940.

Von Or. jur et. rer. pol. K. Wuth, Steuerberater, Berlin

Kriegszuschlag

und Mehreinkommensteuer 1940.

Im neuen Jahre tritt die den kriegswirtschaftlichen Verhältnissen angepaßte höhere Besteuerung nun­mehr in vollem Umfange ein. Während der Kriegs­zuschlag zur Einkommensteuer 1939 nur in Höhe von % der Einkommensteuer erhoben wird, erreicht der Kriegszuschlag für 1940 seine volle Höhe von y» der Einkommensteuer. Die Begrenzung des Kriegszuschlages auf nicht mehr als 15 v. H. des Einkommens und zuzüglich der Einkommensteuer auf nicht mehr als 65 v. H. des Einkommens, die sich für 1939 noch nicht auswirkt, wird nunmehr beim Kriegszuschlag zur Einkommensteuer 1940 von we­sentlicher Bedeutung.

Die Mehreinkommen st euer wird nach der bereits für 1940 vorgesehenen Regelung in Höhe von 15 v. H. des Mehreinkommens 1939 gegenüber 1938 gewissermaßen als Kriegsgewinnsteuer forterhoben. Als Mindesteinkommen des Jahres 1938 wird ein Einkommensbetrag von 6000 RM. zugrunde gelegt; außerdem bleibt ein Mehreinkommen von 1200 RM., das sich vom 3. Kinde an um je 900 RM. erhöht, als Freibetrag steuerfrei. Dagegen gelten gewisse Ein­schränkungen der Mehreinkommenbesteuerung, ins­besondere der Billigkeitsausgleich durch Berücksichti­gung außergewöhnlicher Verhältnisse zunächst nur für die Mehreinkommensteuer 1939; ihre Verlängerung bleibt abzuwarten.

Zur Umsatzsteuer 1940.

Mr die Umsatzsteuer ist beachtlich, daß erst wenn der Umsatz 1939 den Betrag von 50 000 RM. über­stiegen hat, 1940 monatliche Voranmeldungen und Vorauszahlungen zu erfolgen haben. Auch bei höherem Umsatz 1939 können Unternehmern, deren Jahressteuerbetrag 1939 nicht mehr als 1000 RM. betragen hat, vierteljährliche Voranmeldungen und Vorauszahlungen gestattet werden (10. 4., 10. 7., 10. 10. 1940, 10. 1. 1941). Unternehmer mit steuer­begünstigten Umsätzen, deren Jahressteuer 20 RM. nicht erreicht oder nur wenig übersteigt, können von den Voranmeldungen und Vorauszahlungen ganz befreit werden (RdF.-Erlaß vom 16.1L 39 RStBl. S. 1219).

Die Bürgersteuer 1940.

Mr die Bürgersteuer 1940 ergeben sich grundsätz­lich Aenderungen gegenüber dem Vorjahre nicht. Maßgebend für die Bürgersteuerpflicht ist grundsätz­lich das Einkommen des Jahres 1938. Kinderermäßi­gungen werden vom zweiten minderjährigen, wie bei der Einkommensteuer haushaltszugehörigen Kinde an gewährt. Befreit sind je nach den Ver­hältnissen an den Fälligkeitstagen des Jahres 1940

Personen, deren Einkünfte die nach den Wohlfahrts­unterstützungssätzen berechnete Freigrenze in Höhe von 150 v. H., bei Ledigen von 130 v. H. nicht über­schreiten, Arbeitslosenunterstützungs- und Fürsorge­rentenempfänger, Bezieher von Zusatzrente (Eltern­rente, -beihilfe, Waisenhilfe) nach dem Reichsversor­gungsgesetz, schließlich vor allem Personen, die F a - milienunterstützung auf Grund ihrer Ein­berufung für ihre Angehörigen beziehen. Die Wehr­machtangehörigen (nicht Ruhegehaltsempfänger, so­weit sie nicht aktiven Dienst leisten, Angestellte und Arbeiter) sind im übrigen steuerfrei, wenn sie 1940 weder zur Lohn-, noch zur Einkommensteuer heran­gezogen werden. Steuerermäßigung wird u. a. gewährt, wenn das Einkommen 1940 gegen­über dem Einkommen 1938 um mehr als 30 v. H. zurückbleibt. Ein besonderer Ermäßigungsantrag muß auch gestellt werden, wenn der Steuerpflichtige 1938 bei der Einkommensteuer eine Steuerermäßi­gung wegen außergewöhnlicher Belastung durch Krankheit oder dergleichen erhalten hatte; ein Rechts­anspruch aus die Ermäßigung besteht nicht. Als Rechtsmittel gegenüber dem Bürgersteuerbescheid ist zur Zeit regelmäßig die Anfechtung, bei Ablehnung von Befreiungs- und Ermäßigungsanträgen die Be­schwerde gegeben.

Die neuen Steuererklärungen.

Die neuen Steuererklärungen zur Einkommen-, Körperschaft-, Wehr- und Umsatzsteuer für 1939 sind, soweit nicht noch eine anderweitige Fristbestimmung erfolgt, bis zum 2 9. 2. 1940 beim Finanzamt auf dem vorgeschriebenen Vordruck einzureichen, der regelmäßig zugesandt wird, bei Abgabepflicht aber vom Finanzamt anzufordern ist. Auch für die Ge­werbesteuer 1940 und die neue Vermögensteuer nach dem Stande vom 1.1.1940, die vom 1. April 1940 ab in Kraft tritt, werden die Steuererklärungen vor­aussichtlich bis zum 29. 2. abzugeben sein. Zur Mehr­einkommensteuer wird eine besondere Steuererklä­rung regelmäßig nur ausdrücklich verlangt werden, wenn es sich um nicht zur Einkommensteuer ver­anlagte Gehaltsempfänger mit höherem Einkommen im Jahre 1939 als 7200 RM. handelt.

Oer Jahresabschluß für 1939.

Der Jahresabschluß für 1939 wird nicht nur für die Einkommensteuer des vergangenen Jahres, die Gewerbesteuer 1940 usw., sondern auch die Neu­bewertung des gewerblichen Betriebsvermögens auf den 1. 1. 1940 Die Grundlage bilden. Dem Jahres­abschluß für 1939 wird der Unternehmer bei dieser Sachlage besondere Aufmerksamkeit zuwenden. Rück­stellungen kommen in Betracht, soweit der Steuer­pflichtige Entschädigungen, Reichszckschüsse, Ver­kaufserlöse und derKeichen im Jahre 1939 verein­

nahmt hat, aus denen er später bestimmte Anschaf­fungen bestreiten muß, wie Ersatzbeschaffungen für die der Wehrmacht oder anderen Bedarssstellen übereigneten Gegenstände; eine Rückstellung wird in Höhe des Unterschieds zwischen dem Buchwert des abgegebenen Gegenstandes und der erhaltenen Entschädigung zulässig sein. Eine Rückstellung wird auch vorgenommen werden können, soweit z. B. aus einem Verkaufserlös für ein Grundstück die Umzugskosten bestritten werden müssen, oder wenn Reichszuschüsse für bestimmte Aufwendungen ge­währt sind. Mit einer ausdrücklichen Regelung durch Erlaß des Reichsfinanzministers wird man noch rechnen können. Eine Rückstellung für die laufende Gewerbesteuer, soweit sie am Ende des Wirtschafts­jahres rückständig ist, ist nur noch für die Zeit bis zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses (regelmäßig 31. 12.) zulässig, dagegen nicht mehr baruber hin­aus für die Zeit bis zum Ende des Rechnungs­jahres, also bis zum 1. 4. 1940 (RFH. v. 7. 11. 39 RStBl. S. 1217).

Während für die Einkommen- und Gewerbe­steuer nur die auf dem Betrieb als solchen lasten­den Steuern, wie Umsatz-, Gewerbesteuer usw. abzugsfähig sind, können für die neue Vermögen­steuer nach dem Vermögensstand vom 1. Januar 1940 auch auf die Zeit bis zum 1.1.1940 ent­fallenden persönlichen Steuern (Einkommen-, Ver­mögen-, Bürgersteuer usw.), soweit sie rückständig sind, vom Gesamtvermögen in Abzug gebracht wer­den^ wie Einkommen- und Bürgersteuer für 1939, Vermögenssteuer für die Zeit bis Ende 1939. Der Abzug von Steuerschulden muß vom Steuerpflich­tigen in der Vermögenserklärung besonders gel­tend gemacht werden.

Bei der Bewertung des gewerblichen Betriebsvermögens auf den 1. Januar 1940 für die Einheitsbewertung, die Vermögen­steuer und Gewerbekapitalsteuer vom 1. April 1940 an (für die letztere von 3000 RM. an) ist gegenüber der Einkommensteuer zu beachten, daß die Betriebsgegenstände allgemein mit dem Teil­wert (Wert vom Standpunkt eines Erwerbers des Gesamtunternehmens) zu bewerten sind. Wenn auch eine Vermutung besteht, daß bei den Anlagegegen- ständen, wie Gebäuden, Einrichtung, Geräten usw. der buchmäßige Abnutzungswert Mit dem Teilwert übereinstimmt, so müssen doch übermäßig abgeschrie­bene, insbesondere kurzlebige Wirtschaftsgüter ihrem tatsächlichen' Wert entsprechend bewertet werden. Mr Grundstücke gelten die bisherigen Einheits­werte weiter, soweit nicht eine Neufestsetzung (Fort­schreibung) im Einzelfall auf den 1. 1. 1940 statt- findet. Mr Wertpapiere gelten ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen die Steuerkurse vom 30. 8. 1939.

G.A-Sport.

Leihgestern I Watzenborn-Steinberg I 2:10.

Zum angesetzten Gauopferspiel empfing die 1. Mannschaft der Spieloereinigung Leihgestern die gleiche des Nachbarvereins. Auf das Zusammen- trefien der beiden Mannschaften war man in bei­den Lagern sehr gespannt. Der Besuch war dem­entsprechend gut. Bereits in der 2. Minute gingen die Gäste in Führung, dann nahmen aber auch die Leihgesterner den Angriff auf, ohne jedoch vorerst zu Erfolgen zu kommen. In der 25. Minute berührte Fett den Ball mit der Hand, und der fällige Elf­meterball führte zum Ausgleich. Aber schon drei Minuten später erhöhte der Gäste-Rechtsaußen auf 2:1 und in kurzen Abständen der Linksaußen der Teutonen" auf 4:1. Im Alleingang erzielte Schmitt das Halbzeitergebnis mit 5:1 Toren. Ohne Pause wurden die Seiten gewechselt. Immer wieder setzten die Teutonen den jugendlichen temperamentvollen Linksaußen Harnisch ein, der denn auch auf 7:1 erhöhte. Einen Eckball verwandelte Mittelläufer Schmandt zum achten Erfolg. Bereits eine Minute später unternahm Schmitt abermals einen Allein­gang, überlief die Verteidigung der Platzmannschaft und schoß zum 9. Treffer ein. Der Schiedsrichter deutete aber auf die Elfmetermarke. Fett verwan­delte sicher. Eine weitere Kombination des Gäste­sturms schloß der Linksaußen mit dem 10. Treffer ab. Dann kam auch der Sturm der Platzbesitzer mehrere Male gefährlich durch, einmal entfiel der scharfgeschossene Ball dem bisher wenig beschäftigten Burger, Fett eilte herbei, aber sein wuchtiger Schuß landete im eigenen Netz. So endete der Kamps mit dem überraschend hohen Ergebnis von 10:2 Toren für W atzenborn -Steinberg.

Wintersport in kurzen Notizen.

Die beiden Neujahrs-Veranstaltun» gen auf der Mannheimer Kunsteisbahn im Fried- richspark standen ganz im Zeichen der Wiener Gäste. Die Wiener EG. gewann beide Eishockey­kämpfe gegen den Mannheimer CRC. 7:4 bzw. 4*2, und im Kunstlaufen ernteten Emmy Puzinger-Wurm, Emmy Pollack und das Tanzpaar Wagner-Staniek großen Beifall.

Toni Eisgruber (Partenkirchen) gewann nach seinem Siege auf der Berg-Jsel-Schanze am Montag auch den Sprunglauf auf der Partenkirche- ner Olympiaschanze mit Note 210,9 (45 m und 47 m). Den weitesten Sprung stand Hammerschmidt mit 50 m.

Der Kampf um den Graf-Schönborn- Pokal in Bayrisch-Zell endete mit dem Siege des Jungmannen Gfr. Schicht!, der für feine Sprünge von 36 m und 42 m die Note 139,8 erhielt. Beim Schispringen auf dem Semmering war Viktor Kaiser mit Note 101,7 erfolgreich.

Pepi Jennewein siegte im Kampf um den Goldenen Ring", einem kombinierten Abfahrts- und Torlauf, den der SC. Seefeld ausgeschrieben hatte. Mit 6:51,5 kam Jennewein auf den ersten Platz vor Albert Pfeiffer mit 7:02,0.

Hauptschriftleiter Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Ernst Blum­schein. Verantwortlich für Politik, Feuilleton und die Bilder: vr. Fr. W. Lange; für Stadt Gießen. Pro­vinz und Wirtschaft: Ernst Blumschein; für Sport: Heinrich Ludwig Neuner. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei, R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugspreis 2,05 RM. einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. mehr. Einzelverkaufspreis 10 Pf. und Samstags 15 Pf., mit der Illustrierten 5 Pf. mehr. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 5 vom 1. Dezember 1939 gültig.

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