Ausgabe 
29.4.1942
 
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rett müssen von den Preisbehörben nokweMgen- falls durch Androhung von Ordnungsstrafen erzwun- gen werden." Wie man bereits aus den Worten ohne hinreichenden Grund" und der Betonung, daß es sich umausführbare" Reparaturen handeln müsse, ersieht, muß man bei Anwendung dieser Be­stimmungen des Erlasses naturgemäß die gegen­wärtigen Verhältnisse berücksichti­gen. Dies hat der Reichskommissar für die Preis­bildung in einem späteren Bescheid an den Reichs- verband des deutschen gemeinnützigen Wohnungs­wesens e.V. vom 12. Juni 1940 besonders hervor­gehoben. Darin heißt es, daß die geschilderten An­weisungen des Runderlasses Nr. 55/40 sich nur ge­gen die Unterlassung solcher Reparaturen wenden, die notwendig und ausführbar sind.

60 Lahre Oberleitungsomnibus.

Am heutigen 29. April 1942 sind 60 Jahre ver­gangen, seitdem ein schienenloses, von Elektro­motoren angetriebenes und aus einer Oberleitung gespeistes Fahrzeug den Beweis seiner praktischen Brauchbarkeit erbrachte. Unser Bild zeigt (oben) das von seinem Erfinder und Erbauer Werner Sie­mens alsElekromote" bezeichnete Fahrzeug, das die Form eines leichten Jagdwagens hatte, während der ersten Probefahrt. Unten ein moderner Ober­leitungsomnibus Siemens-MAN., wie er jetzt in Gießen, ferner in Berlin von der Berliner Ver- kehrsgesellschaft und in einer Reihe weiterer Städte eingesetzt wird. (Scherl-Bilderdienst-, sWerkphotoj M.)

Gießener Schlachtviehmarlt.

Auf dem gestrigen Gießener Schlachtviehmarkt (Schlachtvieh-Verteilungsmarkt) in der Viehversteige­rungshalle Rhein-Main kosteten: Ochsen 45 Rpf., Bullen 36 bis 43,5, Kühe 15 bis 38, Färsen 39,5 bis 44,5, Kälber 20 bis 57, Schafe 50 Rpf. je A kg Lebendgewicht. Für Schweine wurden je kg Lebend­gewicht folgende Preise erzielt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,25 RM., bl (135 bis 149,5 kg) 1,25, b2 (120 bis 134,5 kg) 1,25, c (100 bis 119,5 kg) 1,23, d (80 bis 99,5 kg) 1,15, ef (unter 80 kg) 1,11, gl (fette Specksauen) 1,25, i (Altschneider) 1,25, g2 (andere Sauen) 1,15, h (Eber) 1,15 RM. Marktverlauf: alles Zugeteilt. __________________________________________

Zur Sicherung der Ordnung in den Vetrieben.

In den Amllichen Mitteilungen veröffentlicht der Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtjchafts- gebiel Hetzen eine Anordnung zur Sicherung der Ordnung in den Betrieben. Es heißt barm:

Um die Ordnung und Sicherheit in den Betrieben in erhöhtem Maße zu gewährleisten, dürfen Führer des Betriebes Verstoße der Gefolgschaftsmilglieder gegen die Ordnung (Arbeitsdisziplin) oder Sicher­heit des Betriebes mit Verwarnungen oder Geld­bußen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ahnden, auch wenn eine solche Maßnahme bisher weder in. gesetzlichen Vorschriften, noch in Bestim­mungen der Betriebsordnung oder in arbeitsver- traglichen Regelungen vorgesehen ist:

1. Leichte Verstöße, z. B. Unpünktlichkeit, mit mündlicher oder schriftlicher Verwarnung;

2. schwerere Verstoße, z. B. unentschuldigtes oder grundloses Fehlen, wiederholte Unpünktlichkeit oder eigenmächtiges vorzeitiges Verlassen der Arbeits­stelle sowie Wiederholung leichter Verstöße mit einer Geldbuße bis zur Hälfte des durchschnittlichen Ta­gesarbeitsverdienstes ;

3. erhebliche Verstöße, z. B. wiederholte Verstöße nach Ziffer 2 oder bewußte' Widerspenstigkeiten gegen Anordnungen des Führers des Betriebes oder feiner Beauftragten mit einer Geldbuße bis zum vollen Betrage eines durchschnittlichen Tagesarbeits­verdienstes.

Die Erteilung der Verwarnung sowie die Ver-

Gießener wochenmarktpreife.

* G i e ß e n, 29. April. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Markenbutter, XA kg 1,80 RM., Matte 30 Rpf., Käse, das Stück 8 bis 9, Kartoffeln, 5 kg 45, Spargel, kg 1,80 RM., Unterkohlrabi 7 bis 8, Meerrettich 50 bis 80 Rpf., Apfelsinen 51, Rhabarber 35 bis 50, Zitronen, das Stück 8, Lauch 5 bis 10, Salat 25 bis 35, Rettich 10 bis 15, Ra­dieschen, das Bund 25 Rpf.

*

** Erstaufführung ,/Don Pasquale". Am heutigen Mittwoch, 29. April, wird im Theater eins der Meisterwerke der italienischen Spieloper zum erstenmal aufgeführt. DonizetttsDon Pas­quale", komische Aper in drei Akten, wurde 1843 in Paris uraufgeführt, im selben Jahre erlebte das Werk feine deutsche Erstaufführung an der Wiener Hof­oper, der Erfolg ist dieser Oper seither immer treu geblieben. Es wirken mit: Lifel Schröter-Beckers, Hans Bergmann, Eduard Burchard, Ludwig Dru- schel, Walter Ecsy und Hans Lott. Die musikalische Leitung hat Otto Söllner, die Jnszenierllng Max Schwarze, die Ehöre leitet Carl Willy Hahn; Büh­nenbilder von Karl Löffler.

** Schachveranstaltungen mit Welt- meisterAljechin. Das Schachspiel als eine sinn­volle Erfüllung von Freizeit und Erholung zu för­dern läßt sich die NSG.Kraft durch Freude" durch Gründung und Förderung von Betriebsschachgrup­pen angelegen sein. In der nächsten Zeit bringt sie für Schachfreunde zwei besondere Veranstaltungen. Es ist ihr gelungen, den Weltmeister A l j e ch i n dafür zu gewinnen. In Bad-Nauheim wird der Weltmeister am 4. Mai gegen 40 Gegner gleichzeitig spielen. Am 5. Mai findet dieselbe Veranstaltung in einem Gießener Reservelazarett für unsere Ver­wundeten statt. Da die letztere Veranstaltung nur unseren Soldaten zugänglich sein wird, seien Schach­freunde, die den Weltmeister gern einmal spielen sehen möchten, auf die Bad-Nauheimer Veranstal­tung hingewiesen.

♦♦ Seinen schweren Verletzungen er­leg e n. In der Chirurgischen Klinik ist der Platz-

hängung der Geldbußen erfolgt durch den Führer Hes Betriebes oder eine durch ihn beauftragte leitende Person, die Verhängung von Geldbußen nach Beratungen im Vertrauensrat, wenn ein solcher besteht.

In Betrieben, in denen kein Vertrauensrat be­steht, hat der Führer des Betriebes die Verhängung einer Geldbuße alsbald dem Leiter des für den Betrieb zuständigen Arbeitsamtes als Beauftragter des Reichsireuhanders der Arbeit anzuzeigen. Die Verhängung einer Geldbuße wird hier unwirksam, wenn ihr der Leiter des Arbeitsamts als Beauf­tragter des Reichstreuhänders der Arbeit binnen einer Woche nach Zugang der Anzeige widerspricht.

Geldbußen können vom Lohn oder Gehalt einbe­halten werden; sie sind vom Führer des Betriebes an die für den Betrieb zuständige Katze der NS.- Volkswohlfahrt zu überweisen.

Ein Abdruck dieser Anordnung ist in allen Be- trieben und Betriebsabteilungen an geeigneter, den Gefolgschaftsmitgliedern zugänglicher Stelle zum Aushang zu bringen.

Die Dritte Anordnung zur Sicherstellung einer stetigen Lohnentwicklung vom 10. November 1938 in der Fassung der Ergänzungsanordnung vom 26. August 1940 (Amtl. Mitt. 21/38 und 17/40) bleibt hiervon unberührt. Diese Anordnung tritt am 15. April 1942 in Kraft.

meister Heinrich Magel aus Heuchelheim, der wie wir gestern berichteten am Montag auf dem Bauhof der Firma Abermann schwer verunglückte, heute früh leider verstorben.

Aus Oer engeren Heimat.

Landkreis Gießen.

+ Grünberg, 28. April. Die letzte Veranstal­tung der hiesigen Kun st gemeinde brachte am Montagabend einen bunten Abend von Nazl E i = feie und seiner bayerischen Volkskunsttruppe. Die Darbietungen der Künstlerschar mit ihren Musikvor­trägen, Gesängen und Jodlern, Schuhplattlern und kleinen Volksstücken fanden bei den zahlreich er­schienenen Besuchern reichen Beifall. Hiermit hat die Kunstgemeinde Grünberg ihre für das Winter­halbjahr 1941/42 vorgesehenen Darbietungen rest­los durchgeführt. Es waren fünf Theaterauffüh­rungen vier von der Rhein-Mainifchen Landes­bühne, eine vom Gießener Stadttheater zwei Varieteabende, drei Vortragsabende, ein Konzert und ein heiterer Abend. Angeschlossen waren der Kunstgemeinde rund 240 Mitglieder.

Schweinemarkt in Schotten.

* Schotten, 29. April. Auf dem heutigen Schweinemarkt waren 104 Ferkel und Läufer­schweine aufgetrieben. Es kosteten 6 bis 7 Wochen alte Ferkel 35 bis 40 RM., 8 bis 9 Wochen alte 45 bis 50 RM., 10 bis 12 Wochen alte 60 bis 70 RM., 13 Wochen alte Tiere 75 RM. das Stück. Bei flottem Geschäft wurde ausverkauft.

Zuchthausstrafe für Getreideschiebung und Preistreiberei.

Lpd. Neben einer größeren Landwirtschaft be­trieb der 41jährige Georg Schäfer V. aus Schaafheim (Kreis Dieburg) zunächst aus eige­nem Ertrag, bann aber ffotz des Fehlens der er­forderlichen behördlichen Genehmigung auch mit zu- gekauften Erzeugnissen einen Handel mit Landes­produkten. Die günstige Entwicklung dieses Unter­

nehmens und die zunehmenden Wünsche eines grö­ßeren Abnehmerkreises im benachbarten Stockftadt am Main verleiteten ihn schon bald zu unerlaubten Geschäftsmethoden und Höchstpreisüberschreitungen, so daß die Gerichte und Verwaltungsbehörden seit 1938 in acht Fällen mit Geld- und Ordnungsstrafen gegen ihn einschreiten mußten.

Ungeachtet dieser Warnungen ging Schäfer feit 1940 schließlich dazu über, zahlreichen Hühnerhaltern Brotgetreide und wertvollstes, anderwärts bezogenes Saatgut zur Verfütterung anzubieten und zu ver­kaufen. Die Mangellage auf dem Futtermittelmarkt wurde dabei in gewissenloser und eigennütziger Weise zur Berechnung verbotener Preiszuschläge ausge­nutzt. Polizeilichen Kontrollen wurde vorbeugend ent­gegengearbeitet, indem die Abnehmer zu geringeren Preisangaben und unrichtigen Auskünften über die Zweckbestimmung der gelieferten Ware angehalten wurden. Fingierte Rechnungsbelege sollten darüber hinaus das fortgesetzte Verbrechen an der Volks­ernährung verschleiern.

Der erhebliche Gesamtumsatz dieser Getreideschie­bungen im Kriege bezog sich etwa zur Hälfte auf besten Saatweizen und zum Rest auf Saatroggen, Saatgerste, Saathafer und Brotgetreide. Nur dem

Schickt SUuttrierte an Die Front!

Der Frontsoldat wird dafür dantbar sein.

umfassenden behördlichen Zugriff ist es zu ver­danken, daß diese beiseitegeschafften und zum größ­ten Teil bereits verkauften Vorräte vor dem end­gültigen Verlust durch Verfütterung in Tierhaltun­gen weitgehend bewahrt und fichergestellt werden konnten. Im Falle der vollen Auswirkung des ver­werflichen Kriegsverbrechens wäre der Volksernäh­rung nach sachverständiger Schätzung das 10- bis 15fache'Gewicht des verschobenen Saatgetreides an künftigem Brotgetreideertrag verloren gegangen.

Das Sondergericht in Darmstadt verurteilte den Saboteur und Kriegsschieber wegen fortgesetzten Verbrechens gegen die Kriegswirtschaftsoerordnung in Tateinheit mit Zuwiderhandlungen gegen die Preisstrafrechtsverordnung und die Verbrauchs- regelungsftrafverordnung zu einer Zuchthaus­strafe von sechs Jahren und zu 1000 RM. Geldstrafe. Der bei der Strafttat erzielte Mehr­erlös von 750 RM. und die beschlagnahmten Ge­treidevorräte wurden eingezogen. Da der Täter sich in ehrloser Weise an kriegs- und lebenswichtigen Interessen der Gemeinschaft vergangen hat, wurden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte- auf die Dauer von fünf Jahren aberkannt.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

H. W. G. Wenn der Mieter das von Ihnen bean­standete Verhalten fortsetzt und eine Abmahnung an ihn keinen Erfolg hat, k/jnnen Sie unter Umständen mit Erfolg eine Mietaufhebungsklage nach § 2 des Mietgesetzbuches erheben. Sie müßten dabei den Nachweis führen, daß der Mieter trotz erfolgter Ab­mahnung fortgesetzt durch sein Verhalten den Ver­mieter oder die übrigen Mitbewohner des Hauses erheblich belästigt. Unter Umständen macht sich der Mieter auch strafbar. Vielleicht hilft eine Anzeige bei der Politzer.

Verdunkelungszeit:

29. April von 21.44 bis 5.24 Uhr.

Hauptschriftleiter: Tr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptjchriftleiters: Ernst Blumschein. Verantwortlich für Politik und Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für das Feuilleton: Dr. Hans Ibnriot; für Stadl Gießen, Provinz Wirtichaft und Sport: Ernst öiumidietn.

Truc! und Verlag: Brühl,che Universttatsvruckerel R. Lange K. G. Verlagsleiter: Dr.-Ing. Erich Hamann: Anzeigenleiler: Hans Beck.

Anzeigenpreisliste Nr. 6.

Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, unsere liebe Schwiegermutter u. Großmutter Frau Christine Rompf, geb. Weber heute, nach längerem Leiden, im 80. Lebens­jahr in die Ewigkeit abzurufen.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Familie Arthur Rompf Wwe.

Familie Dr. Wilhelm Rompf Wwe. Lang- Göns, Darmstadt, den 28. April 1942. Die Beerdigung findet Donnerstag, 30. April, 1 / Uhr statt.

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Giessen