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Statt Karten! Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Anteilnahme bei dem schmerzlichen Verlust unserer lieben Entschlafenen
Anna Schneider, geb. Bausch
sagen wir auf diesem Wege aufrichtigen Dank.
Im Namen der Hinterbliebenen in tiefer Trauert
Otto Bausch, Zimmermeister.
Langsdorf, Angenrod, Zell, den 29. Jan. 1942.
379 D
MWllÜM für Gießen und Wieseck gesucht. MlWksSieSknerMelM
t 4 'i t__„ Itm unfolgsamer Bube. Und es kam denn auch so,
<üt xTOPfßtlClt ÜOt Otm Femoe. wie die Mutter es ihrem kleinen Sohn prophezeit v r. . hatte: Der Schneider kam und schnitt ihm die
Der Untere fwer Aans Schom d er, Frank- J. ..
1 zweitüriger
Freibantverkauf MiÜEiM am 30. amtuar 1942: «s» 1 H;8®*8
von 8-9 Uhr Nr. 751 800 verkauf. 1«««
zu verkauf, losse
Keine Ursprünge- i Uprkänfp I I „ x "7"“1
xengnisse, | veTOUTe । i Kaufgesuche I
sondern nur Zeugnis- ' ' L ...... ' uJ
abschriften dem Be 17 Monate altes Gut erhaltene
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Holl. Muscheifleisch
empfiehlt
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nommen werden.
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Fifdihaus »Cuxhaven«
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lichen Dersorgungsbetriebe.
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und
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Antrug verlängert werden.
1.
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4.
für Soldaten werden jederzeit ausgeführt, andere können erst wieder vom 1. Mai ab ange-
MeineAnzeigen im Gießener Anzeiger werden von Tausenden beachtet und gelesen.
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Zur Abgabe einer Steuererklärung für die werbesleuer sind verpflichtet:
und andere Zweck vermögen;
Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des^ öffentlichen Rechts, insbesondere die öffent-
personal angewiesen, während der Verkehrsspitzen das Wechseln von größeren Geldscheinen ab 5RM. abzulehnen. Wenn der Fahrgast nicht mit kleinerem Geld zahlen will oder kann, wird der angebotene Geldschein zur Deckung des Fahrpreises einbehab ten; der Restbetrag kann am nächsten Tage gegen Vorweisung des Fahrscheines von dem Fahrgast in Empfang genommen werden. Mit dieser Maßnahme will die Straßenbahnverwaltung erreichen, daß die Fahrgäste das Fahrgeld abgezählt bereithalten.
gesetzt hat:
Montag bis Freitag 9—17 Uhr
Samstag 9—14 Uhr.
1. wenn ihre inländischen Einkünfte ganz oder teilweise aus Einkünften aus Land- und Foüßtwirt- schaft, aus Gewerbebetrieb pder aus selbständiger Arbeit bestanden haben und der Gewinn auf Grund eines Buchabschlusses zu ermitteln war oder ermittelt worden ist, oder
2. wenn die gesamten inländischen Einkünfte nach Abzug der Einkünfte, von denen ein Steuerabzug oorgenommen worden ist, mehr als 300 Reichsmark betragen haben.
Der Ehemann hat in seiner Steuererklärung auch die Einkünfte seiner Ehefrau anzugeben, die bei der Zusammenveranlagung mit seinen Einkünften zu- sommenzurechnen sind. Das gilt nicht für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die die Ehefrau in einem dem Ehemann fremden Betrieb bezogen hat. Die Ehegatten werden zusammenveranlagt, solange beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, wenn diese Voraussetzungen mindestens vier Monate in dem abgelaufenen Kalenderjahr bestanden haben.
worden ist, oder
wenn das Einkommen mehr als. 1000 Reichsmark betragen hat und darin Einkünfte von mehr als 300 Reichsmark enthalten sind, von denen ein Steuerabzug nicht vorgenommen worden ist, oder wenn in dem Einkommen kapitalertragssteuerpflichtige Einkünfte von mehr als 1000 Reichsmark enthalten sind und der Steuerpflichtige für den Deranlogungszeitraum in die Steuergruppe I oder II fällt, oder
wenn das Einkommen mehr als 8000 Reichsmark betragen hat.
B. Beschränkt Einkommensteuerpfllchtige
Wohnung
gesucht.
Schriftl. Angeb. unt. 0332 an den Gieß. Anzeiger.
wenn sie keinen Arbeitslohn bezogen haben, ihr Einkommen aber den Betrag von 224 Reichsmark überstiegen hat,
wenn sie neben Arbeitslohn sonstige Einkünfte von mchr als 100 Reichsmark bezogen haben, wenn sie eine Einkommensteuererklärung abzu- geben haben.
Verdunkelungszeit:
29. Januar von 18.59 bis 8.38 Uhr.
„Konrad", sprach die Frau Mama, „ich geh aus, und du bleibst da. Sei hübsch ordentlich und fromm, bis nach Haus ich wieder komm. Und vor allem, Konrad, hör'!
Lutsche nicht am Daumen mehr; , x den der Schneider mit der Scher' kommt sonst ganz geschwind daher, und die Daumen schneidet er ab, als ob Papier es wär'!"
Das war die Ermahnung von Konrads Mutter. Natürlich hatte sie nichts genutzt, denn Konrad war
Der neue $ Schlager •
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von 9-10 Uhr Nr. 801-850 von 10-11 Uhr Nr. 851-900
Gisela, 23. Januar 1942
Unsere Gudrun hat ein Schwesterchen bekommen
In dankbarer Freude r
Hedi Opper, geb. Jüngel Pfarrer Lic. theol.
Dr. phil. Otto Opper
Rumpenheim am Main z. Z. Privatklinik Sanitätsrat Dr. Grein, Offenbach . _______________________ 385 D/
Zur Abgabe einer Steuererklärung zur Umsatzsteuer sind alle Umsatzsteuerpflichtigen verpflichtet mit Ausnahme:
1. der Straßenhändler, Wandergewerbetreibenden und anderen Umsatzsteuerpflichtigen, die nach §§ 77 und 79 der DurchfuhrungsbestimmungeL
in einem Lazarett.
Oer mißbrauchte Daumen.
B. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften über die inländischen Einkünfte, und zwar:
1. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben;
Körperschaften, Personenvereinigungen und Der- mögensmasseu, die nicht unbeschränkt steuerpflich-
** Die Dienststunden der Behörden sind mit sofortiger Wirkung neu festgesetzt worden. Näheres darüber teilt heute eine Bekanntmachung des Landrats mit.
** Straßenbahn und Obus verkehren von heute ab bis auf weiteres täglich nur bis 22 Uhr.
** Zur Abgabe von Steuererklärungen fordern die Finanzämter heute in einer Bekanntmachung auf. Die wichtige Veröffentlichung sei zur sorgsamen Beachtung empfohlen.
Landkreis Gießen
# Mainzlar, 29. Januar. Altbürgermeister Vogel wurde dieser Tage in aller Frische 81 Jahre alt. Dem' Jubilar nachträglich unseren herzlichen Glückwunsch. — Der hiesige Schweine- versicherungsverein hielt bei Gastwirt Müller seine Jahresschlußversammlung ab. Der Vorsitzende Aeinrid) Klingelhöfer erstattete
Haus-u.Zimmermädchen Hausbursche und älterer Mann
für einige Stunden am Tage gesucht
Hotel „Prinz Carl“.
erklärung auch die Einkünfte der Kinder und anderen Angehörigen anzugeben, die bei der Zusammen-
den Jahresbericht, der Rechner Ludwig Decker II berichtete über die Kassenlage, die gut ist. Der gesamte bisherige Vorstand blieb im Amt.
L Albach, 29. Januar. Am 30. Januar feiert der Altbürgermcister und Ehrenkirchenvorsteher Ludwig Arnold II. seinen 8 8. Geburtstag. Er ist der älteste Mann unserer Gemeinde. Dem alten Herrn unsere besten Glückwünsche.
Großes Geld
I wird nicht mehr gewechselt!
Erzieherische Maßnahmen bei der Mainzer Straßenbahn.
Lpd. Mainz, 28. Ian. Um bei der gegenwar, tig starken Beanspruchung der Straßenbahn die Abfertigung der Fahrgäste" zu beschleunigen, hat di- Direktion der Mainzer Straßenbahn das Fahr-
Betr.r Die Dienststunden der Behörden.
Bekanntmachung
Horst-Wefsel-
Wall 32. l 38?d
• einschlägigen Geschäften. • Packung 20 Tabl. Auch zum • Feldpostversand zugelasien. J Bezugsquellen-Nachweis durch i • HERST. ERICH SCHÜMM • STUTTGARLW 109
Veranlagung mit seinen Einkünften zusammenzurechnen sind. Er wird mit seinen minderjährigen Kindern und minderfährigen Angehörigen, für die ihm.Kinderermäßigung gewährt wird, zusammenveranlagt, solange er und die Kinder oder andere Angehörige unbeschränkt steuerpftichtig sind. Kinder oder andere Angehörige, die Juden sind, werden mit dem Haushaltungsvorstand zusammenveranlagt, wenn sie während seiner unbeschränkten Steuerpflicht mindestens vier Monate im abgelaufenen Kalenderjahr minderjährig gewesen sind und während dieser Zeit zu seinem Haushalt gehört haben. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die die Kinder oder andere Angehörige aus einem dem Haushaltungsvorstand fremden Betrieb beziehen, scheiden bei der Zusammenvergnlägung aus.
II.
Bei Beteiligung mehrerer Personen ist ohne Rücksicht auf die Höhe der Einkünfte abzugeben eine Erklärung zur einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus
a) Land« und Forstwirtschaft,
b) Gewerbebetrieb,
c) selbständiger Arbeit,
d) Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens.
Die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung obliegt in diesen Fällen den zur Geschäftsführung oder Vertretung befugten Personen.
III.
Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Wehr- sleuer sind verpflichtet die männlichen Deutschen Staatsangehörigen der Geburtsjahrgänge 1914 bis 1921, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben
alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen,, deren Geiberbeertrag im abgelaufenen Wirtschaftsjahr den Betrag von 4000 Reichsmark oder deren Gewerbekapital an dem maßgebenden Feststellungszeitpunkt den Betrag von 20 000 Reichsmark überstiegen hat;
Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kolonialgesellschaften, bergrechtliche Gewerkschaften);
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und Dersicherungsoereine auf Gegenseitigkeit.
Sonstige juristische Personen des privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereine haben eine Gewerbesteuererklärung nur abzuqeben, soweit diese Unternehmen einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) unterhalten, der über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht;
. ohne Rücksicht auf die ^)öhe des Gewerbeertrages oder die Höbe des Gewerbekapitals alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, bei denen der Gewinn auf Grund eines Buchabschlusses zu ermitteln ist oder ermittelt wird.
VI.
Daumen ab!
Das war die Geschichte des kleinen Konrad, der den Daumen immer im Munde stecken hatte. Aber es gibt auch andere Leute, die ebenfalls mit ihrem Daumen gern Mißbrauch treiben: Indem sie nämlich den Daumen gar zu fest auf dem Geldbeutel halten. Das ist eine Untugend. Und eine große sogar. Hätte Heinrich Hoffmann solche Leute ge- kannt, gewiß hätte er sie auch in seinem „Struwwelpeter" verewigt, und ihr Porträt würde sich ebenfalls unter den hübschen satirischen Buntfiguren befinden, die am kommenden Wochenende vvm Reichsluftschutzbund zum Verkauf angeboten werden. Aber das betrifft uns keineswegs! Wir fühlen uns auch gar nicht getroffen! Denn wir geben gern und freudig zur 5. Reichsstraßensammlung zugunsten des Kriegs-Winterhilfswerkes. Und wenn die Sammler um unsere Spende an uns herantreten, dann wird der Beutel weit aufgemacht, und keiner hält den Daumen darauf! E- R-
Gietzen-Klem-Linden.
tig find.
Alle Körperschaften. personenvereinigungen Vermögensmassen:
beim Wegfall der Steuerpflicht;
beim Uebergang von der beschränkten zur beschränkten und beim Uebergang von der beschränkten zur beschränkten Steuerpflicht.
V.
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Bekanntmachung.
Detr.r Nahverkehr.
Dis auf weiteres wird ab sofort der städtische Nahverkehr (Obus und Straßenbahn) ab 22 Uhr eingestellt. 381A
Gießen, den 28. Januar 1942.a
Stadtwerke Gießen.
Der Unteroffizier Hans Scho m ber. - furter Straße 177, wurde für Tapferkeit vor dem Feinde mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse und dem Jnsanterje-Sturmabzeichen ausgezeichnet. Schomver wurde im Osten verwundet und beftnoet pcy 3. o-
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willens im P- hqteit beftanbt ttr, daß davon
wahrend die ^shinaton oorli «r Draht n
am 31. Januar 1942:
von 8- 9 Ubr Nr. 901- 950 von 9-10 Uhr Nr. 951-1000 von 10-11 Uhr Nr. 1001-1050 Städi. Echlachthof, Gießen.
Oööenfonne zu kauf, gesucht. SchAftl. Angeb. unt. 0338 an den Gieß. Anzeiger.
1938 zum Umsatzsteuergesetz 1934 zur Führung eines Straßensteuerheftes verpflichtet sind;
2. der nichtbuchführenden Landwirte, fottfeit sie für ihre Umsätze Vorauszahlungen nach den jeweils geltenden Umsatzsteuerrichtfätzen geleistet habens
3. derjenigen Unternehmen, deren Umsatzsteuer für das Kalenderjahr 1941 nicht mehr als 20 Reichsmark beträgt oder bei steuerfreien Umsätzen be- tragen würde, wenn diese steuerpflichtig wäre« (§ 62 |2] der Durchführungsbestimmungen. 1938 zum Umsatzsteuergesetz 1934). ,
Ohne Rücksicht auf ein etwa vom Kalenderiahr abweichendes Wirtschaftsjahr ist in allen Fällen der in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1941 erzielte Umsatz anzugebei^
VII. 1
Der Schweine Versicherungsverein Klein-Linden hielt am Samstagabend in der Wirtschaft von Fritz Rinn seine Jahreshauptversammlung ab. Der stellvertretende Vereinsführer Philipp Jung XX. begrüßte besonders den Ortsbauernführer Heinrich Bechtold als Vertreter der Partei. Dem Geschäftsbericht war zu entnehmen, daß im verflossenen Jahr 28 neue Mitglieder beitraten; zwei Mitglieder schieden aus, sodaß sich die Mitgliederzahl auf 257 belief. Von der Impfung gegen Schweme- rotlaufleuche wurden 382 Tiere erfaßt, lieber die
Gießen, den 28. Januar 1942.
Der Landrat des Landkreises Gießen: Dr. Lotz,
Der haushallungsvorsland hat in seiner Steuer- s 3. Versicherungsvereine auf Gegenseltlgkelt;
' ' ..... ‘ 1 ' - !- 4. sonstige juristische Personen des privaten Rechts;
- 5. nichtrechtsfähige Vereine, Anstaltert, Stiftungen
Ich bringe zur allgemeinen Kenntnis, daß der Herr Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — die Dienstzeit der ihm unterstellten Staatsbehörden, Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres wie folgt fest-
Kasienverhältnisie erstattete Reinhold Weller Bericht. Einer Einnahme von 2979,78 RM. flehen in Ausgabe 933,80 RM. gegenüber, sodaß ein Kassenoorrat von 2046,07 RM. vorhanden war. Die Rech- nung war von den Kasseprüfern Valentin Kehl und Georg Lutz geprüft und für richtig befunden worden und fand die Genehmigung der Generalversammlung. Der stellvertretende Dereinsführer warb noch für den Gedanken einer ordnungsmahi- gen Geschäftsführung, die in rechtzeitiger An- und Mmeldung der Tiere chren Ausdruck finden soll. Ortsbauernführer Pg. Heinrich B e ch t 0 l^d als Vertreter der Ortsgruppe Klein-Linden der NSDAP, begrüßte den Aufstieg der Kasse und schloß dann die Versammlung mit dem Gedenken an den Führer.
werbungsjchretben beilegen! — Lichtbilder undBewerbungsunter- lagen müssen zur Vermeidung von Verlusten aus der Rückseite Namen und Anschrift des
Bewerbers ttagen l Suche tüchtigen Arbeiter evtl, auch f. halbe Tage. smd Zumeld.Gietzen, Auf der Bach 4 bei E. Köhler^ Zuverlässiges
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Oeffentliche Aufforderung
zur Abgabe der Erklärungen für die Einkommensteuer, Wehrsteuer, Gewinnfeststellung, Kürperschaftssteuer und Umsatzsteuer 1941 und für die Gewerbesteuer 1942.
Die Erklärungen für die Einkommensteuer, Wehr- steuer, Gewinnfeststellung, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer 1941 und für die Gewerbesteuer 1942 sind in der Zeit vom 1. bis 28. Februar 1942 unter Benutzung der vorgeschriebenen Vordrucke wie folgt abzugeben:
Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Einkommensteuer sind verpflichtet:
A. Unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige
L wenn ihr Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit bestanden hat und der Gewinn auf Grund eines Buchabschlusses zu ermitteln war oder ermittelt
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•IX.
Wer nachträglich, aber vor dem Ablauf der Steuerverjährungsfrist ernennt, daß eine Steuererklärung, die er dem Finanzamt abgegeben hat, un« richtig oder unvollständig ist, und daß die Unrichtigkeit^ und Unvollständigkeit zu einer Verkürzung von Steuereinnnahmen führen kann, ist — ohne daß es einer besonderen Aufforderung bedarf — verpflichtet, dies unverzüglich dem zuständigen Fi« nanzamt anzuzeigen.
Die Hinterziehung oder der Versuch einer Hinter- flehung der Einkommensteuer, Wehrsteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer sowie fahrlässige Vergehen gegen die Steuergefetze (Steuergefährdung) werden bestraft. 3690
Gießen, 26. Januar 1942.
Für die Finanzämter:
Gießen, Friedbera. Lauterbach, Alsfeld, Hungen, Grünberg, Nidda, Büdingen, Schotten.
ziuanzamt Gleßerr.
________________________ -
zur Abgabe der Erklärungen kann von dem tfc- Ljalin nanzamt nur in begründeten Ausnahmefällen auf rjeit
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IV.
Zur Abgabe einer Steuererklärung für die kör- perschaflssteuer sind verpflichtet:
A. Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften über sämtliche Einkünfte, und zwar:
1. Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kolonialgesellschaften, bergrechtliche Gewerkschaften);
2. Erwerbs- und Wirtschaftsqenossenschaften, jedoch i mit Ausnahme der Kleinstgenossenschaftenz
lr gi'I IsÄ«* KÄS®11' LsS'
Der Steuerpflichtige hat eine Steuererklärung stets abzugeben, wenn er von dem Finanzamt dazu aufgefordert wird. Die Uebersendung eines Vordrucks zu einer Steuererklärung gilt als Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung. Die nach vorstehender Ausforderung zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten haben die Steuererklärung auch dann abzugeben, wenn Urnen ein Vordruck p nicht übersandt wird. ni
Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung angehalten wer- .^uöoti>n den; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 v. H. China der festgesetzten Steuer auserlegt werden. Die Frist ru,‘-v'


