Ausgabe 
28.12.1942
 
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Generaioravsstellung des ASM. in Frankfurt

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Montag, 28. Dez.) Nachm.

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Vordrucke sind bei den Finanzämtern erhältlich.

3891D

DieDentsctie Arbeitsfront

Kreisdienststelle

Erstaufführung

Heute Montag

^335*

Dienstag, 29, Mittwoch; 30.

2.00 Uhr

Landwirtschaft und Ernährungswirffchaft keine Verladerückstände mehr geben.

Tie Finanzämter Alsfeld, Büdingen, Friedberg i. H., Gießen, Grünberg i. H., Hungen, Lauterbach, Nidda, Schotten.

NSG. Krall durch Freude

Wetterau

Allen, die ihre Teilnahme bekundeten, sei auf diesem Wege herzlichst gedankt.

Gießen, Frankfurts. M., Kaden (Westerwald), den 27. Dezember 1942.

3892D

Am Morgen des 20. Dezember wurde unser ?eliebter Vater, Schwiegervater, Großvater, Jrgroßvater, Schwager und Onkel

Herr Heinrich Schneider

im Alter von 77 Jahren aus einem arbeits­reichen Lebeh in die Ewigkeit abgerufen.

Dies zeigt im Namen der stilltrauernden Ge­schwister an:

Heinrich Schneider, Buchdrucker.

Auf Wunsch des Heimgegangenen fand die Trauerfeier in der Stille statt.

Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, am 2. Weihnachtsfeiertag vormittags meine liebe, gute Frau, unsere treusorgende, gute Mutter, Schwiegermutter und Großmutter

Frau Margarete Göbel, geb. Lieh

im Alter von 62 Jahren aus einem arbeits­reichen Leben, nach langem, mit Geduld er­tragenem Leiden, durch einen sanften Tod zu sich zu nehmen.

In tiefer Trauer:

August Göbel; Ludwig Göbel, z. Z. Im Felde, und Frau Elisabeths, geb.Seim, und Kind; Heinrich Wifiner und Frau Anna, geb. Göbel, und Kinder.

Londorf, den 28. Dezember 1942.

Die Beerdigung findet Dienstag, den 29. Dez., nachmittags 2.30 Uhr statt.

3897D

Die Verlobung unserer Tochter Magdalena mit Herrn Karl Heinmöller, Unterarzt, z. 25. im Felde, geben wir bekannt

Schulrat Arthur Kutzner und

Frau Ellida, geb. Wegner

Exin (Warthegau) Bahnhofstraße 9

Weihnachten 1942

* Eine Siebzigjährig«. Fran Ida Storto Wwe., Licher Straße 85, begeht heute, 28. Dezember, in körperlicher und geistiger Frische ihren 70. Geburtstag. Wir gratulieren herzlich,

** Die Weitergeltung der Lohnsteuei> karten 1942 für das Kalenderjahr 1943 betrifft eine Bekanntmachung der Finanzämter im heutigen Anzeigenteil.

** Zuchttierschauen der Kanincherc h a l t e r. In der nächsten Zeit finden innerhalb der Landesfachgruppe Hessen-Nassau der Kaninchenzüch­ter vier Ausstellungen männlicher Zuchttiere statt. Sie werden in Frankfurt, Darmstadt, Worms und Butzbach abgehalten. ,

192.

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Lichtspielhaus

Täglich 2.30, 4.45, 7.30. So. 2.00. 4.80, 7.30

Heute, Dienstag und Mittwoch fällt die 2.30-Uhr-Vorstellung aus

Jugend nicht zugelasseh

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ArbeMagung der Kreissiihrimg des ASRL

Rückblick und Planung.

Hauptfch cis Vetter: Dr. Friedrich WUHelm Lange. SttUvertrewr D<6 Hauptfchriftleiters: Dr. HanS Lhyriot. Verantwortlich für Polttü tmb Wider: Dr. Fr. W. Lange; für das Feutllewn: Dr.Hans Thyriot; ffc Stadt Gießen, Provinz, Wirtfchaft u. Sport: Ernst Blumschein CbeutL), k ^dLeriaq°BrühItche UniversitStSdruckerei R. Lanze ft.®. Berlagsleiter: Dr.-Jng. Erich Hamann; Anzeigenleiter: HanS Beck.

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Die Ausstellung, welche die NSKK.-Motorstan- barte 49, Frankfurt a. M., gegenwärtig in den Aus­stellungsräumen der Daimler-Benz-AG., Kaiser­straße, veranstaltet, zeigt übersichtlich, wie weit die Konstruktion leistungsfähiger Generatoren gediehen ist, um den Explosivmotor von der Verwendung importgebundener flüssiger Treibstoffe frei zu machen. Das NSKK. will damit in erster Linie die große Bedeutung unterstreichen, die der Umstellung der Kraftfahrzeuge auf Generatorbetrieb mit esten Treibstoffen, wie Holz, Kohle, Anthrazit usw. ür unsere Kriegswirtschaft beizumessen ist. Es darf chon heute betont werden, daß dem Generator auch )ie Zukunft nach dem Kriege gehört, da die Reichs­regierung mit allen Kräften bemüht ist, in der Kraft­stoffversorgung Verhältnisse zu schaffen, die uns so­weit als möglich für immer vom Auslande unab­hängig machen sollen.

Ueber den Einbau von Generatoren und den Generatorbetrieb herrscht, den häufigen Anftagen beim NSKK. nach zu urteilen, noch viel Un­klarheit. Es sei darum auf einige wesentliche Punkte eingegangen. Personen, die mit Generatoren umzu­gehen haben, sind verpflichtet, sich alle erforderlichen Kenntnisse anzueignen, die zu einer gefahrlosen Be­triebsführung notwendig sind. Hierzu ist eine kurze

gehörige vor Beginn des Kalenderjahres 1943 das 25. Lebensjahr vollendet (vor dem 2. Januar 1918 geboren ist) oder die Kosten- Übernahme für die bezeichneten Zwecke vor dem 1. Januar 1943 weggefallen ist;

c) wenn KinderermMgung für Kinder eingetragen ist, die hn Kalenderjahr 1941 als Wehrmachtangehörige oder als den Wehrmachtangehörigen Gleichgestellte gefallen sind oder bei Luftangriffen getötet worden sind (Kinderermäßigung für gefallene Kinder wird nur für das Kalenderjahr, in dem das Kind gefallen ist, und für das folgende Kalenderjahr gewährt);

d) wenn Kinderermäßigung für Kinder eingetragen ist, die al» Lustnachrichten-Flugmeldehelserlnnen oder als Helferin­nen im Luftschuhdienst tätig sind und sich außerhalb der Woh­nung des Steuerpflichtigen aufhalten.

Ort den Fällen der Buchstaben a und b braucht die Ergänzung nicht beantragt zu werden, wenn es sich um Kinder des Arbeit­nehmers (leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder oder Pflege­kinder) handelt, die im Kalenderjahr 1942 alsWehrmachtange- hörige oder als den Wehrmachtangehörigen Gleich­gestellte gefallen sind oder bei Luftangriffen getötet worden sind.

(2) Der Arbeitnehmer hat den Antrag auf Ergänzung seiner Lohnsteuertarte 1942 ohne besondere Aufforderung späte­stens am 15. Januar 1943 zu stellen. Für die Ergänzung der Lohnsteuerkarte ist die Gemeindebehörde zuständig, in deren Bezirk der Arbeitnehmer zur Zeit der Antragstellung seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(3) Ost für das Kalenderjahr 1942 eine Lohnsteuerkarte nicht ausgeschrieben worden und erfolgt die Ausstellung einer Lohn­steuer! arte 1943 (z. D. bei der Neugründung eines Arbeitsver­hältnisses), so ist im Falle der Ausschreibung dieser Lohnsteuerkarte vor dem 1. Januar 1943 der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Ergänzung der Lohnsteuerkarte bei der zuständigen Gemeinde­behörde zu beantragen, sofern bei ihm in der Zeit nach der Aus­schreibung der Lohnsteuerkarte 1943 bis zum 1. Januar 1943 Ereig­nisse eingetreten firtb, die eine Aenderung in dem auf der Lohn- steuerkarte eingetragenen steuerlichen Personenstand (Steuer­gruppe und Zahl der Personen, für die Kinderermäßigung gewährt wird) zur Folge haben.

B. Berechtigung des Arbeitnehmers zum Antrag auf Ergänzung der Lohnsteuerkarte 1942 hinsichtlich des Personenstands.

Der Arbeitnehmer ist berechtigt, eine Ergänzung der Lohn- steuerkarte 1942 zu beantragen, sobald sich eine für ihn günstigere Steuergruppe (z. D. Steuergruppe 111 statt Steuer­gruppe I) ergibt oder die Zahl der Personen, für die Kinderermäßi­gung in Betracht kommt, sich erhöht hat.

C. Ergänzung der Lohnsteuerkarte hinsichtlich des steuer­freien Betrags.

Der steuerfreie Betrag, den das Finanzamt wegen höherer Werbungskosten und Sonderausgaben und wegen außergewöhn­licher Belastung für das Kalenderjahr 1942 auf der Lohnsteuerkarte 1942 eingetragen hat, gilt nur bis zum 31. Dezember 1942, wenn die Gültigkeit der Eintragung nicht schon vorher abgelaufen ist. Der Arbeitgeber darf aber den bis zum 31. Dezember 1942 gültigen steuerfreien Betrag noch bei der Lohnsteuerberechnung für Lohn­zahlungszeiträume, die im Januar 1943 enden, berück­sichtigen, wenn die Lohnsteuerkarte 1942 bei der Zahlung des Arbeitslohns noch nicht hinsichtlich des steuerfreien Betrags für das Kalenderjahr 1943 ergänzt worden ist. (Einen etwa erforder­lichen Ausgleich kann der Arbeitgeber bei der Zahlung des Arbeits­lohns in den Monaten Februar und März 1943 vornehmen. Arbeit­nehmer, denen im Kalenderjahr 1943 höhere Werbungskosten und Sonderausgaben als 39, RM. monatlich oder außer­gewöhnliche Belastungen erwachsen, müssen die Eintragung eine» für 1943 gültigen steuerfreien Betrag» auf der Lohnsteuer- karte 1942 beim Finanzamt beantragen. Die erforderlichen Antrags-

Meine Verlobung mit Fräulein Magdalena Kutzner, Aerztin am Roten-Kreuz-Krankenhaus in Posen, Tochter des Herrn Schulrat Arthur Kutzner und seiner Frau Gemahlin Ellidn» geb. Wegner, beehre ich mich anzuzeigen

Karl Heinmöller

Unterarzt, z. Z. im Felde

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Meisterabend froher Unterhaltung

Donnerstag, 31. Dezember 1942, Neue Aula der Universität

19.30 Uhr

c eorges Boulanger der berühmte rumänische Meistergeiger

Maria von Schmedes

die beliebte Vortragskünstlerln des deutsch. Volkskonzertes mit ihrem Liedi «Es geht alles vorüber«

Heinrich Bensing, der ausgezeichnete Tenor

Max Wendeier, der bekannte Humorist Bella Vernici, die hervorragende Solotänzerin Das Orchester Theo Heidt

Eintritt! RM. 5.-. 4 -, 3.20. 2.50 und 1.50.

Vorverkauf». Kartenverkaufs stelle der NSG. »Kraft durch Freude«, Seltcrsw6g 60, Telefon 3961.

......... .-i'j.-,- .... . .

Ein Fug fahrt ab

Dieser heitere Bavaria-Film schildert die unerwarteten Folgen eines Reiseflirts. Er ist ein amüsantes, überraschungsreiches Versteckspiel verliebter Leutchen.

In den Hauptrollen t e

Leny Marenbach, Ferdinand Marian Lucie Englisch, Georg Alexander

Spielleitung: Johannes Meyer

Musik: Lothar Brühne

WOCHENSCHAU UND KULTURFILM

ausgenutzter beträchtlicher Aufwand an Ausstattung, Architektur und vor allem hochqualifizierten Schau­spielern zu Gebote. Die Handlung kommt ein wenig schwerfällig in Gang, und die Einfädelung der zur entscheidenden Auseinandersetzung führenden Intrige mit der kompromittierenden Bildermappe mutet etwas allzu geflissentlich hergerichtet an. Marianne Hoppes klare, kühle, norddeutsch verhaltene Art paßt gut zum Wesen der Felicitas. Carl Kuhl­mann gibt dem brutal und bedenkenlos dem ge­schäftlichen und gesellschasllichen Erfolge verschriebe, nen Senator Jversen manche Züge des gerissen spekulierenden Londoner Rothschild, den er vor eini­ger Zeit spielte. Ernst von Klip st ein gibt sym­pathisch und anständig, obwohl nicht ganz frei von einer gewissen Starre, den jungen Maler Ohlsen, Eugen Klöpfer mit sonorem Baß einen väterlich jovialen Bürgermeister, ein wenig fremd in dieser steifen norddeutschen Umwelt. Dom großen En­semble nennen wir noch Fritz Odemar, Ernst W a l d o w, Herbert Hübner und Albert F l o - rath.

2m Beiprogramm laufen die neue Wochenschau, die schon besprochen wurde, und ein Kulturfilm aus dem Leben der Bergbanern. Hans Thyriot.

Ritterkreuzträger Oberst Adam.

Der Führer verlieh das Rittenkreuz des Eisernen Kreuzes an Oberst Wilhelm Adam, geboren am 28. März 1893 als Sohn des Landwirts Jakob Lldam in Eichen (Kreis Hanau). Er verteidigte Ende No- vember bei den schweren Kämpfen am Donbogen an der Spitze einer Kampfgruppe eine wichtige Stel­lung erfolgreich gegen die andauernden Angriffe des zahlenmäßig weit überlegenen Feindes. 2n vorder­ster Linie leitete er die schweren Abwehrkämpfe und meisterte die gefährliche Lage mehrfach durch per­sönlich geführte kühne Gegenstöße.

Oberst Adam, der bereits im Weltkriege Reserve­offizier war, verwundet wurde und das Eiserne Kreuz I. und H. Klasse erhielt, ist der Schwieger­sohn des vor zwei Fahren verstorbenen Lehrers Wagner in Münzenberg. Frau Lldam wohnt jetzt in Münzenberg; der Sohn Heinz fand als Fahnen­junker den Heldentod.

Polizeistunde in der Silvesternacht.

Nach einem Erlaß des Reichsführers jj und Chefs der deutschen Polizei ist in der Silvesternacht die Polizeistunde einheitlich auf 1 Uhr festzusetzen. Eine spätere Festsetzung ist unzulässig. Ausnahmen dürfen nicht gestattet werden. Auf einen früheren Zeitpunkt als 1 Uhr darf die Polizeistunde nur festgesetzt wer­den, wenn besondere örtliche Verhältnisse dies zwin­gend verlangen.

Ausnützung der Waggon« in der verkehrsstillen Zeit.

NSG. Da während der Weihnachtszeit . , rungsgemäß die Anforderungen von Eisenbahn­waggons Nachlassen, werden die Betriebe der LotKwirtschaft und Ernährungswirtschaft aufge­fordert, diese Zeit zur Verladung ihrer Erzeugnisse restlos auszunützen. Auch das angefallene Lehrgut ist in dieser Zeit zum Versand zu bringen. Nach dem 4. Januar 1943 darf es bei den Betrieben der

Die Berichte der Fachwarte (Leichtathletik, Tur­nen, Sommerspiele, Fußball, Handball, Schwimmen, Tennis, Rudern, Kanu, Rollschuh, Radsport, Schilauf) stellten mehr den Leistungsstand in den Vordergrund. Hier marschiert der Sportkreis mit an der Spitze des Gaues, wie die überaus zahlreichen erfolgreich bestandenen Wettkämpfe zeigen. Wichtig ist vorerst die Fortführung der Lehrtätigkeit und die Vorbe­reitung für die WHW.-Veranstaltungen, die im Laufe des Winters durchgeführt werden foffen. Das Fachgebiet Radsport (Kreisfachwart Deibel) plant am 30. Januar wieder, ähnlich wie im letzten Jahre, eine Veranstaltung, bei der deutsche Meister, die besten Kräfte im Kunstfahren, auftreten werden. Mit dem Dank für die geleistete Arbeit, der Bitte um weitere Mitarbeit und dem Gedenken an Füh­rer und Wehrmacht wurde die Tagung geschlossen.

Lehrgänge des Fachgebietes Turnen im ASNL.

Als Abschluß des Jahresarbeit führte das Fach­gebiet Turnen im Dezember je einen Lehrgang für Turner und Turnerinnen durch. Die Arbeit galt der Ausbildung von Uebungsleitern und -leiterin- nen, aber auch der Vorbereitung für die in diesem Winter noch auszutragenden Gerätwettkämpfe. Kreisfachwart Daupert schulte unter Mithilfe des Lehrwartes Paul Lieb die Turner in der Turn­halle der Schillerschule, und Kreisfrauenwartin Jdel Hauck leitete die Lehrarbeit der Turnerinnen in der Turnhalle der Alten Pestalozzischule. Beide Lehr­gänge waren gut besucht.

Bekanntmachung Weitergeltung der Lohnsteuerkarten 1942 1 für das Kalenderjahr 1943.

Der Reichsrninister der Finanzen hat auf Grund des Z 17 - Absatz 2 Sah 1 der Reichsabgabenordnung angeordnet, daß die Lohnsteuerkarten 1942 auch für das Kalenderjahr 1943 gelten. Di« Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 1942 hinsichtlich , des steuerlichen Personenstands (Steuergruppe und Zahl der 1 Personen, für die Kinderermäßigung gewährt wird) und hinsichtlich der etwaigen Eintragungen des Finanzamts über einen steuerfreien Betrag sind jedoch unter bestimmten Doraussehungen zu ergänzen. 1 Es ergeben sich hieraus sowohl für die Arbeitnehmer als auch für 1 die Arbeitgeber Pflichten und Siechte, auf die im Nachstehenden hingewiesen wird: 1 '

A. Verpflichtung des Arbeitnehmers zum Antrag auf i Ergänzung der Lohnsteuerkarte 1942 hinsichtlich des I Personenstands.

(1) Der steuerliche Personenstand, der für das Kalenderjahr 1943 < maßgebend ist, bestimmt sich nach den Verhältnissen am 1. Ja- ; nuar 1943. Oft der steuerliche Personenstand am 1. Januar 1943 ein anderer als der steuerliche Personenstand, der bis dahin auf der Lohnsteuerkarte 1942 eingetragen war, so sind die folgenden Arbeit- nehmer verpflichtet, eine Ergänzung der Lohnsteuerkarte 1942 zu beantragen:

1. Arbeitnehmer, die kinderlos verheiratet sind und auf , deren Lohnsteuerkarte 1942 di« Steuergruppe I lI eingetragen ist, wenn die Ehe schon am 31. Dezember 1937 bestanden hat. Es ist die Steuergruppe II einzutragen. Den Antrag brauchen diese ; Arbeitnehmer nicht zu stellen:

a) wenn die Ehefrau spätestens am 1. Januar 1943 ein Kind geboren hat, das bei der Geburt gelebt hat. oder

b) wenn aus einer früheren Ehe eines der Ehegatten ein Kind lebend hervoraegangen ist, oder

c) wenn em Ehegatte früher wegen eines ehelichen Stiefkindes ober wegen eines Adoptivkindes oder wegen eines für ehelich erklärten Kindes Kinderermähigb.ng gehabt hat oder bei Anwendung des geltenden Einkommensteucrrechts gehabt hätte, oder

d) wenn ein Ehegatte vor Beginn des Kalenderjahres 1943 das 65. Lebensjahr vollendet hat (vor dem 2. Januar 1878 geboren ist), oder

e) wenn ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1884 geboren ist und die Ehegatten im Kalenderjahr 1937 nicht mehr als 12000 RM. Einkommen gehabt haben, oder

f) wenn das Einkommen der Ehegatten (elnschl. der Einkünfte der Ehefrau aus nichtselbständiger Arbeit) voraussichtlich im Kalen­derjahr 1945 den Betrag von 1800 RM. nicht übersteigen wird;

2. Arbeitnehmer, die verheiratet waren und auf deren Lohnsteuerkarte 1942 die Steuergruppe II oder III eingetragen ist, wenn die Ehe am 1. Januar 1943 nicht mehr besteht unb bis dahin aus dieser Ehe kein Kind hervorgegangen ist. Es ist die Steuergruppe I einzutragen. Bei weiblichen Arbeitnehmern ist statt der Steuergruppe I die Steuergruppe II einzutragen, wenn sie vor dem 2. Januar 1893 gekoren sind. Den Antrag brauchen diese Arbeitnehmer nicht zu stellen:

a) wenn aus einer früheren Ehe spätestens am 1.Januar 1943 ein Kind lebend hervorgegangen ist, oder

b) wenn sie früher wegen eines ehelichen Stiefkindes oder wegen eines Adoptivkindes oder wegen eines für ehelich erklärten Kindes Kinderermäßigung gehabt haben oder bei Anwendung des geltenden Einkommensteuerrechts gehabt hätten, oder

c) wenn sie vor Beginn des Kalenderjahres 1943 das 65. Lebens­jahr vollendet haben (vor dem 2.Ianuar 1878 geboren sind), oder d) wenn sie Frauen sind und spätestens am 1. Januar 1943 ein Kind geboren haben, das bei der Geburt gelebt hat, oder

e) wenn sie Frauen sind und der Ehemann als Wehnnacht- angehörtger oder als den Wehrmachtangehörigen Gleichgestellter nach dem 25. August 1939 gefallen ist, oder

f) wenn sie Frauen sind, vor Beginn des Kalenderjahres 1943 das 50. Lebensjahr vollendet haben (vor dem 2. Januar 1893 geboren sind) und auf ihrer Lohnsteuerkarte die Steuergruppe III eingetragen ist.

Polnische Arbeitnehmer, di« verheiratet waren und auf deren Lohnsteuerkarte 1942 di« Steuergruppe II eingetragen ist, haben den Antrag auf Ergänzung der Lohnsteuerkarte in jedem Fall zu stellen, wenn bi« Ehe am 1. Januar 1943 nicht mehr besteht. Es ist die Steuergruppe l einzutragen;

3. unverheiratete Arbeitnehmer, auf deren Lohnsteuerkart« 1942 die Steuergruppe III nur deshalb eingetragen ist, well sie Vollwaisen sind und sich in der Ausbildung für einen Beruf befinden, wenn sie vor Beginn des Kalenderjahres 1943 das 25. Lebensjahr vollenden (vor dem 2. Januar 1918 geboren sind) oder sich am 1. Januar 1943 nicht mehr in der Berufsausbildung befinden. Es ist di« Steuergruppe I «tnzutragen;

4. Arbeitnehmer, auf deren Lohnsteuerkarte 1942 bl« Steuer­grupp« IV und Kinderermäßigung eingetragen ist, xverm die Zahl der Personen, für die Kinderermäßigung eingetragen ist, sich bis zum 31. Dezember 1942 vermindert hat. Das ist der Fall:

a) wenn Kinderermäßigung für minderjährige Kinder oder für andere minderjährige Angehörige wegen Haushaltszugehörig- kett eingetragen ist und das Kind oder der andere Angehörige vor Beginn des Kalenderjahres 1943 volljährig wird (vor dem 2. Januar 1922 geboren ist) oder vor dem 1. Januar 1943 aus dem Haushalt des Arbeitnehmers, z. B. durch Heirat oder Tod, ausgeschieden ist;, b) wenn Kinderermäßigung für minderjährige oder für voll­jährige Kinder oder anbere Angehörige wegen Uebernahme der Kosten des Unterhalts unb der Erziehung oder Berufs- fci6MlJ?uns «lNgetMSiy P wb har Sinh pSer Heh antw Alh-t

theoretische unb praktische Ausbilbung notwendig, welche nur von Lehrberechtigten erteilt wirb, bte von ber Technischen Führerschule bes NSKK. in München geschult und geprüft sind. Nach erfolgreicher Teil­nahme wirb für Fahrer ober Wagenbetreuer ein Betriebsberechtigungs- bzw. Betreuungsschein durch die NSKK.-Motorgruppe Hessen, Frankfurt a. M., Lindenstraße 7, ausgehändigt. Es ist dem Fahrzeug­halter zu empfehlen, rechtzeitig, möglichst schon vor Einbau des Generators seinen Kraftfahrer bei den NSKK.-Motorstandarten für den Erwerb dieser Scheine anzumelden. Die Anmeldung kann auch bei lehrberechtigten Fahrlehrern, die von der Motor­standarte nachgewiesen werden, direkt erfolgen. Um Mißverständnissen vorzubeugen, sei ausdrücklich be­tont, daß diese eben erwähnten Scheine zum bereits vorhandenen Führerschein zusätzlich erworben werden müssen. Für den Umbau des Wagens jedoch ist das NSKK. nicht zuständig. Umbaugenehmigun­gen erteilt für die Fahrzeuge aus dem Wehrkreis IX der Bevollmächtigte für den Nahverkehr in Kastel, Schöne Aussicht 5.

Noch wenig bekannt ist, daß das Reich bei der großen volkswirtschaftlichen Bedeutung des Ge­nerators zum Umbau des Fahrzeuges ganz erheb­liche, nicht rückzahlbare Beihilfen, die sich nach

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Dienstag, 29. Tezbr. 1942, 20 Uhr, Darm­städter Haus, Walltorstr. 6.

Die Sportkreisführung Gießen des NSRL. trat zu einer Arbeitstagung zusammen, in der stellv. Sportkreisführer Heller die im letzten Jahre zur Wehrmacht einberufenen Mitarbeiter und alle Sportkameraden im Einsatz grüßte und be­sonders der Kameraden gedachte, die im Kamps um Deutschland ihr Leben Hingaben. Ein Rückblick über die Tätigkeit im vergangenen Jahre zeigte die Vielseitigkeit ber im NSRL. geleisteten Arbeit, die durch die gute Zusammenarbeit aller Kameraden der Sportkreisführung erfolgreich gestaltet werden konnte. Die vielen, großen, gut vorbereiteten und durchgeführten Veranstaltungen waren nur dadurch möglich, daß in den Gießener Gemeinschaften, aber auch in vielen Land vereinen noch vorbildliche Aus­bildungsarbeit geleistet wird und dadurch immer wieder Nachwuchs für das öffentliche Auftreten und für die Wettkämpfe zur Verfügung steht. In der gleichen Richtung wirkt sich die dauernde Schu­lungsarbeit -im Kreis aus, bei der gut ausgebildete Lehrwarte und Lehrwartinnen eingesetzt roetben können. Die Prüfungen für das Reichssportabzei­chen, die im letzten Jahre ausschließlich durch den NSRL. durchgeführt wurden, brachten wohl eine starke Mehrbelastung, trugen aber wesentlich zur Stärkung des Sportgedankens bei, denn über hun­dert Verleihungen konnten im Laufe des Jahres vorgenommen werden. Daß immer eine ausreichende Zahl von Mitarbeitern zur Verfügung stand, be­weist, daß alle mit dem Herzen bei der Arbeit sind und auch die letzte freie Minute zur Verfügung stellten. Dieses Bewußtsein berechtigt zu der Hoff­nung, daß auch im nächsten Jahre die verlangte Ar­beit geleistet werden wird.

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Die verlorene Königskrone und ein Farbentonfilm

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Statt besonderer Anzeige.

Heute morgen erlöste ein sanfter Tod meine liebe, gute Frau, Schwester, Schwä­gerin und Tante

Frau Johanna Hill, geb. Clafe

von ihrem schweren Leiden kurz vor Vol­lendung ihres 42. Lebensjahres.

In tiefer Trauer:

Bürgermeister Dr. Philipp Hill.

Gießen, Alzey, Blödesheim, 24. Dez. 1942.

Die Einäscherung im Krematorium zu Gießen findet in aller Stille statt.

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bem Typ und der Große des ^cHrz^es vichfe^ gewährt. Fernerhin ist das Generatorfahrzeug au^ ßerordentlich steuerbegünstigt. So beträgt z.B der Steuernachlaß eines 3-Tonnen-Lastkraftwagens, der nach dem 1. 4.1935 zugelassen wurde, 50 v. H . so daß statt RM. 410, nur noch RM. 205, zu zahlen sind. Diese Ermäßigung, wie die Tat­sache, daß die heimischen Betriebsstoffe viel bil­liger sind als die flüssigen Kraftstoffe, machen den Generatorbetrieb außerordentlich wirtschaftlich. Daran ändert auch nichts die in den Durchfüh­rungsbestimmungen der Kriegswirtschaftsvervr'd- nung vom 12.10.1939 oorgeschriebene Fahrerent­lohnung, welche für die beim Generatorfahrzeug enfftehende Mehrarbeit zusätzlich gewährt werden muß. Vorgesehen ist eine Vergütung von 1 Pf. für den Kilometer. Bei einer Durchschnittsleistuno von monatlich 3000 Kilometer würde also ein Kilome­tergeld von RM. 30, zu erstatten sein. Dieser Mehraufwand ist für den Fahrzeughalter bei den niedrigen Betriebskosten und den damit verbun­denen Einsparungen ganz unerheblich.

Zum Schluß seien die zahlreichen Anftagen bei den Motorstandarten dahin beantwortet, daß eine Umstellung von Personenwagen, einschließlich Be­helfslieferwagen, noch nicht erfolgen kann. Für den Umbau sind zur Zeit geeignet: Leichtlastwagen ab 2 Tonnen aufwärts, Schwerlastwagen, Omnibusse, Motorboote, Ackerschlepper usw., natürlich auch alle ortsfesten, mit flüssigem Treibstoff betriebenen Motoren. Bei allen noch offenen Fragen wende man sich cm die zuständigen. NSKK.--Starcharten der Motorgruppe Hessen, die jederzeit bereitwillig Auskunft erteilen und beraten.

Gleßen-KIein-Linden.

Jm Kreise seiner Kinder, Enkel und Urenlel be­ging am ersten Weihnächtefeiertag der Reichsbahn­angestellte i. R. Ludwig F e i s e l, Klein-Lindek, Frankfurter Straße 68, bei verhältnismäßig guter- Gesundheit seinen 8 4. Geburtstag. Wir über­mitteln ihm noch nachträglich unsere herzlichen Glückwünsche.

Verdunkeluugszeii:

28. Dezember von 1744 bis 8.03 Uhr.