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Theater der Universitätsstadt Gießen

Gießen, den 25.Juli 1942.

[2Z04D

185# A

Zum Strecken

sparsam anwenden

anderer Soßen

2. Ausgabetag: Dienstag,

3. Ausgabetag: Mittwoch,

27. Juli

28. Juli

29. Juli

30. Juli

31. Juli

Um eine möglichst gleich­mäßige Verteilung zu errei­chen, werden die Heumann- Heilmittel nur noch direkt M den Apotheken abgegeben. Es findet also von Nürnberg aus kein Postversand

statt, auch nicht bei Geldüber Weisung. Schriftliche Bestel­lungen müssen daher leider unberücksichtigt bleiben.

1942

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Für unsere neuen Mitglieder suchen wir möblierte Zimmer. Angebote an d. Intendanz 228BÖ

noch eifrig mit. Beiden Mersfubilaren bringen wir unsere Herrchen Wünsche zu ihrem Geburtstage und für einen schönen Lebensabend dar^

** D i e Ausgabe der neuen Raucher- karten findet vom kommenden Montan ux-

divien 15, Oberkohlrabi 10 bis 15, Rettich, Stück 8 bis 10, Radieschen, das Bund 10 Rpf.

Ziegenbock-Absahveranstaltung in Gießen.

KamilientragSdie in Buhbach.

LPD. Butzbach, 24. Juli. Der kurz vor Kriegs- beginn hier zugezogene Heinrich Fenner erschoß nach kurzem Wortwechsel seine Ehefrau und und sich selbst. In der Ehe gab es seit längerer

Kleine Küchenkniffe von KNORR

Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen Wirtschaftsamt.

An alle SetriebSführer, Betriebsobmänner und SetriebSfrauenwalterinnen im Kreise Wetterau.

Betr. Platzmiete

Den vorjährigen Platzmietern werden auch für die kommende Spielzeit die gleichen Plätze zuge­teilt. Evtl. Änderungswünsche sind bis spätestens 10. August schriftlich bei der Theaterkasse, Johannesstraße 3, einzureichen.

Bekanntmachung.

Der Herbstmarkt (Schaumesse) findet vom 3. bis einschl. 11. Oktober 1942 in Gießen auf dem Oswaldsgarten statt. Meldefrist: 15. August 1942. Näheres rst im Stadthaus, Bergstraße 20 (Zimmer Nr. 18) zu erfahren. [2280C

Gießen, den 25. Juli 1942.

Der Oberbürgermeister.

I. 93.: Nicolaus, Beigeordneter.

3. Juli.

** Ihren Brandwunden erlegen. Dor einiger Zeit wurde die 13 Jahre alte Elfriede M a - g e l, Ederstraße wohnhaft, mit erheblichen Brand­wunden in die Kliiük eingeliefert. Die Kleider des Kindes waren plötzlich in Flammen aufgegangen und hatten es schwer verletzt. Nach längerem Schmerzenslager ist das bedauernswerte Mädchen nunmehr an den Folgen der Verbrennungen ge- ftorben. Da das Kind bis zuletzt nicht vernehmungs­fähig und bei dem Vorfall auch niemand zugegen gewesen war, konnte die Ursache der Verbrennun- nicht aufgeklärt werden.

Smkev Achtung!

Unsere diesjährige Honigablieferung für Mitglieder und Nichtmitglieder beträgt 4 Pfd. für je im Herbst 1941 eingewintertes Volk, einschl. Reservevölker. Der Zuckerbezug für 1942'43 ist von der restlosen Honig­ablieferungabhängig. Der gesamte abzuliefemde Honig ist in der Zeit vom 3.-15. August zwischen 10-19 Uhr nach Gießen, Marktstraße - Ecke Rittergasse zu ver­bringen. Der einzelne Imker ist für seine Ablieferung verantwortlich. Geschlossene Ablieferung aus den Ort­schaften ist ratsam. Ich empfehle allen Imkern, auch Nichtmitgliedem, an unserer Versammlung am 2. August, um 14 Uhr, in Gießen bei Hopfeld teilzunehmen. 228«D Bodenbender

4. Ausgabetag: Donnerstag,

5. Ausgabetag: Freitag, __________

Ausgabezetten: von 8 bis 12.30 und von

DHksIilchestierflunde

in der Johanneskirche am Montag, dem 27. Juli und am Montag, dem 3. August, abends 8 Uhr

Rus dem ZchaWstlein des deutschen geistlichen Liedes

Orgel: Prof. Dr. Schmidt-Marlissa, Groningen Sopran: Frau Gisela Collatz-Werner, Bad-Nauheim Programm zu 0.50 RM. am Eingang der Kirche 2297D

Leib­binden Bruchbänder

Einlagen

Anfertigung in eig. Werkstätte Kurt Kling form, lefter Nidif. BudefttsteamelsL Marktstr.16 Lieferant der

Krankenkassen Damen-Bedlenung.

Löffeln, Vi kg 10^, Wirsing 12 bis 14, Weißkraut 11, Rotkraut 25, gelbe Rüben 15, rote Rüben 10, Römijchkohl 12 bis' 13, Bohnen, grün, 36, Erbsen 20, Zwiebeln, das Bund 25, Himbeeren, % kg 46, Kirschen 38 bis 42, Stachelbeeren 20 bis 22, Jo­hannisbeeren 22 bis 24, Salatgurken, das Stück 30 bis 35, Blumenkohl 40 bis 50, Salat 5 bis 10, En- ....... ~ das

Bekanntmachung.

Betr.: Ausgabe von Kontrollkarten für den Einlauf von Tabakwaren

an: I. Zivilpersonen, II. Wehrmachtsangehörige/ III. Personen in Gemeinschaftsverpflegung usw.

Hinsichtlich der Ausgabe von Kontrollkarten ist folgendes zu beachten:

I. Die in der Versorgung mit Lebensmittelkarten stehenden nachgenannten Zivilpersonen, die ihren ständigen Aufenthalt in Gießen haben, erhalten Kontrollkarten nur auf mündlichen Antrag. Vertretung durch erwachsene, zum Haushalt gehörende Familienmitglieder wird zugelassen. Bezugsberechtigt sind: a) männliche Zivilpersonen über 18 Jahre, b) weibliche Personen, die das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 55. Lebensjahr voll­endet haben,

c) weibliche Personen unter 25 Jahre, wenn sie nachweisen, daß sich ihr Ehemann bei der Wehrmacht befindet,

d) weibliche Personen über 55 Jahre, wenn sie nachweisen, daß sich ihr Ehemann oder

mindestens 1 unverheirateter Sohn bei der Wehrmacht befindet.

II. Die Ausgabe erfolgt nach folgendem Plan:

1. Ausgabetag: Montag,

15 bis 17.30 Uhr.

Die Ausgabetage und -stunden müssen ein­gehalten werden. Welcher Ausgabetag für die einzelnen Antragsteller in Frage kommt, ergibt sich aus dem grauen Personalausweis. Dieser Ausweis muß bei Antragstellung zusammen mit dem Stammabschnitt der vis 31. Juli 1942 gültigen Kontrollkarte vorgelegt wer­den. Der Stammabschnitt verbleibt bei dem Wirtschaftsamt.

III. Alle Wehrmachtsangehörigen einschlLVaffen- h*i, auch solche, die nickt in Gemeinsckafts- vervfleguny heben, erhalten die Kontroll­karten von tbren Dienststellen und Einheiten. Anträge auf Ausstellung von Kontrollkarten

karten findet vom kommenden Montaa bis ein­schließlich Freitag, 27. bis 31. Juli, beim Wirtschafts- amt statt. Die Starten werden nur auf mündlichen Antrag ausgegeben, eine Vertretung der Bezugs­berechtigten durch erwachsene, zum Haushalt ge- hörendr Familienmitglieder ist zugelassen.

** Fahrscheinheft-Verkaufs st ellen für Straßenbahn und Obusse sind von den Stadt­werken in verschiedenen Stadtgegenden eingerichtet worden. Näheres in der heutigen Bekanntmachung.

** D e r Gießener Herb st markt (Schau­messe) findet vom 3. bis 11. Oktober auf Oswalds-

Verdunkelungszeil

25. Juli von 22.26 bis 5.01 Uhr.

26. Juli von 22.25 bis 5.03 Uhr.

Strafkammer Gießen.

Der H. F. in Bad-Nauheim war im September v. I. mit einem anderen in einen Keller eingeftie- gen und hatte dort aus einem Schrank 6 Flaschen Wein, eine Flasche Sekt und 2 Flaschen Likör ent­wendet. An einem späteren Tage war er wiederum mit einem anderen in einen Keller eingestiegen und hatte dort einen Tonabnehmer, einen Kopfhörer, mehrere Pakete Waschpulver, 4 Stücke Seife, eine Matrosenbluse, eine Kerze mit Halter, einen Aschen­becher und einige Flaschen Wein gestohlen. Am folgenden Tage entwendete er aus einem offenen Keller eine Flasche Leinöl. Dem Antrag des An­klagevertreters entsprechend wurde der bereits vor­bestrafte Angeklagte zu einer Gesamtgefäng­nis st r a f e von zehn Monaten verurteilt. Dem Angeklagten wurde klar gemacht, was ihn erwartet, wenn er nun nicht auf eine andere Bahn kommt.

Bekanntmachung.

Betr.: Stadt. Nahverkehrsbetriebe.

Um den Verkauf von Fahrscheinheften in den Straßenbahnwagen und Obussen zu entlasten, haben wir folgende Verkaufsstellen für Fahrschein­hefte eingerichtet:

In Gießen:

1. Zigarrengeschäft Scharmann, Inh. Fr. Schleuning, Lindenplatz 3;

2. Zigarrengeschäft H. Rau, Kaiserallee 20.

In Wieseck:

Gastwirtschaft Fr. Mank, Gießener Str. 141.

In Klein-Linden:

Kolonialwarengeschäft Gretel Adolf, Frank­furter Straße 23.

Der Verkauf von Wertmarken für die Monats­karten erfolgt:

In Gießen:

1. Auf der Kasse der Stadtwerke, Gartenstr. 3;

2. im Zigarrengeschäft Scharmann, Inh. Fr. Schleuning, Lindenvlatz 3.

In Wieseck:

In der Gastwirtschaft Fr. Mank, Gießener Straße 141.

In Klein-Linden:

Im Kolonialwarengeschäft Gretel Adolf,Frank­furter Straße 23.

Neue Monatskarten werden nur auf der Kasse der Stadtwerke, Gartenstraße 3, ausgestellt. [2298A

Gießen, den 25. Juli 1942.

Direktion der Stadtwerke Gießen.

HavptschrifÜetter: Dr. Friedrich Wichelm Lange. Stellvertreter bei HauptlchriftletterS: Ernst Blumschetn. Verantwortlich für Politik und Bilder: Dr. Fr. W. Lange: für baS Feuilleton: Dr. Hans IBnriot; für Stabt Sieben, Provinz, Wirtschaft unb Sport: Ernst Blumschein.

Druck und Verlag: Brühlsche UniverfitätSdruckerei R. Lange fi. G. LerlagSleiter: Dr.-Jng. Erich Hamann: Anzeigenleiter: Hans Beck.

Anzeigenpretsliste Nr. 6.

dürfen bei dem Wirtschaftsamt auch dann nickt gestellt werden, wenn von dem Er- nährungsamt Lebensmittelkarten für eine SelbstvervfleguNg bezogen werden.

IV. Die Kontrollkarten sind im Sterbefalle und beim Verlassen des Reichsgebietes zum Zwecke des Arbeitseinsatzes oder dergleichen dem Wirtschaftsamt bei der Abmeldung aus der Lebensmittelversorgung zurückzugeben.

V. In Verlust geratene Karten werden nicht ersetzt.

VI. Hinsichtlich der Ausgabe von Kontrollkarten für die in Gemeinschaftsverpflegung stehen­den Personen ohne Lebensmittelpersonalaus­weise (Pflegepersonal der Kliniken, Anstalten, Krankenhäuser, Arbeiter in Gemeinschafts- lagern usw.) trifft das Wirtschaftsamt auf Antrag der vorgenannten Einrichtungen eine Vereinbarung über die geschlossene Ausgabe der Karten.

VII. Während der Ausgabe der Kontrollkarten (27., bis 31. Juir 1942) können Bezugschein- anträge nicht entgegengenommen werden.

Gemeinsame Bekanntmachung der Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Gießen.

Betr.: Speisekartoffelversorgung.

In der Woche vom 27. 7. bis 2. 8. 1942 können die Verbraucher auf den fälligen Abschnitt des Kartoffelbezugsaüsweises 3, Kilogramm Sveise- kartoffeln je Person beziehen. (2290D

Gießen, den 24.Juli 1942.

Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie den Oberbürgermeister der Stadt Gießen. Der Landrat des Landkreises Gießen.

Dr. Lotz.

Es werden in den nächsten Tagen Einkaufs­ausweise für die berufstätigen Frauen in unserem Kreisgebiet eingeführt. Diese Ausweise werden an alle berufstätigen Frauen ausgegeben werden- sofern sie an ganzen Tagen beschäftigt sind. Für halbtags berufstätige Frauen wird kein Einkaufs- auswers ausgestellt, da diesen Frauen an ihren freien, halben Tagen Gelegenheit zum Einkäufen gegeben 11t.

Der BegriffBerufstätige" wird wie folgt umrissen:

manchen Eltern Vornamen für das Kind gewünscht werden, die ihrer ganzen Art nach so abwegig sind, daß sie auch in den weitgehenden behördlichen Vor­schriften über die Namengebung keinerlei Stütze finden können» In allen diesen Fällen muß der Standesbeamte pflichtgemäß die gewünschte Na­mengebung ablehnen und die Eintragung in das Standesamtsregister verweigern. Deswegen dem Beamten Vorwürfe machen zu wollen, wäre voll­kommen verfehlt, denn er handelt nur nach feinen Dienstvorschriften. Diesen Gesichtspunkt sollten die Eltern gebührend berücksichtigen. Man kann allen Eltern und den durch Einflußnahme mitwirkenden Großeltern, Onkeln oder Tanten nur den dringenden Rat geben, bei der Namengebung für das Kind vor ihrem Entschluß sorgsam zu prüfen und sich nicht durch Augenblicksstimmungen, Romane oder der­gleichen zu Extravaganzen verführen zu lassen, son­dern mit beiden Beinen immer fest auf der Erde zu bleiben und stets daran zu denken, daß ein Vor­name eine Gabe für das Kind ist, die es durch sein ganzes Leben tragen soll. B.

Beherbergungsdauer

und dritte Reichskleiderkarte.

Ohne Vorlage der kleiderkarke Zurückweisung des Gastes.

Der Reichsfremdenverkehrsverband teilt mit: Nach Anordnung des Staatssekretärs für Fremdenver­kehr zur Lenkung des Fremdenverkehrs im Kriege vom 20. April 1942 ist die Beherbergungsdauer in Fremdenverkehrsgemeinden innerhalb eines Jahres grundsätzlich auf drei Wochen begreift. Zu Kontroll­zwecken ist verbindlich vorgeschrieben, daß die Be­herbergungsdauer in die dritte Reichskleiderkarte einzutragen ist. Da es den Beherbergungsgebern bei Strafe verboten ist, Gäste ohne Vorlage der dritten Reickskleiderkarte zu beherbergen, ist es unerläßlich, die dritte Reichskleiderkarte mitzuführen, und zwar auch bei ärztlich verordneten Heilkuren. Mrd die dritte Reichs kleiderkarte nicht vor gelegt, dann muß der Gast zurückgewiesen werden.

Wildernde Hunde und Katzen.

Vom Tierschutzverein Gießen und Umgebung wird uns geschrieben: In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen wildernde Hunde in den Jagdgebie­ten der Umgebung von Gießen auf Raubzügen be­obachtet wurden. In einem Fall waren es zwei Hunde, die sich so geschickt zu gemeinschaftlicher Jagd vereint hatten, daß es ihnen in mehreren Fällen, die man beobachtete, gelungen ist, auf freiem Felde Hasen zu reißen. Durch die wildernden Hunde wird großer Schaden an den Wildbeständen, insbeson­dere an den Jungtieren, angerichtet, der in der heutigen Zeit besonders schwer ins Gewicht fällt. Der Tierschutzverein macht deshalb darauf aufmerk­sam, daß wildernde Hunde und Katzen sowohl nach § 40 des Reichsjagdgesetzes, als auch nach § 16 der Naturschutzoerordnung getötet werden können, wenn sie in einer (Entfernung von mehr als 200 Meter vom nächstbewohnten Hause angetroffen werden. Der Eigentümer kann keinerlei Ansprüche auf Scha­denersatz stellen. Es liegt deshalb im Interesse jedes Hundehalters (Katzenhalters), seinem Tier keine Ge­legenheit zum. Wildern zu geben.

Gießener Dochenmarkkpreise.

* Gießen, 25. Juli. Auf dem heutigen Wvchen- markt kosteten: Markenbutter, V» kg 1,80 RM., Matte 30 Rpf., Käse, das Stück 8 bis 10, Kar­

garten statt.

** Fohlen-Absatzveranstaltung in Gießen. Die für den 30. Juli vorgesehene 49. Fohlen-Absatzveranstaltung in Gießen hat mit rund 210 Anmeldungen ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Es steht zu erwarten, daß schon auf der nächsten Absatzveranstaltung weitaus der größte Teil der Kaufinteressenten befriedigt werden farm. Trotzdem empfiehlt es sich, daß ein Teil der Fohlenliebhaber sich auf die beiden im September stattfindenden Veranstaltungen verteilen, um zu vermeiden, daß wieder ein so großer Andrang entsteht wie am

Die erste große Ziegenbock-Absatzveranstaltung für dieses Jahr in Gießen fand am gestrigen Freitag in der Zuchtviehhalle Rhein-Main auf dem Vieh­marktplatze statt. Aufgetrieben waren 39 Altböcke und 242 Jungböcke. Hiervon wurden in der Klasse Altböcke 1 Bock der Wert klasse I, 9 Böcke der Wert­klasse II, 15 Böcke der Wertklasje III, 12 Böcke der Wertklasse IVa, 2 Böcke der Wertklasse IVb, in der Klasse der Jungböcke 3 Böcke der Wertklasse I, 61 Böcke der Wertklasse II, 104 Böcke der Wertklasse III, 63 Böcke der Wertklasse IVa und 11 Böcke der Wert- klasse IVb ein geteilt.

Der Absatzveranstaltung war ein voller Erfolg beschießen. Auswärtige Kommissionen waren in großer Zahl vertreten. Es konnte bei dem sehr star­ken Auftrieb eine große Anzahl Böcke nach außer­halb verkauft werden. U. o. gingen große Sammel­transporte in die Gebiete der Landesbauernschaften Sudetenland, Donauland, Wartheland und Schle­sien, ferner nach Sachsen-Anhalt und in das Protek­torat Böhmen und Mähren. Ein großer Teil der Böcke ging auch in dem Tierzuchtamtsbezirk Gießen benachbarte Bezirke, 116 Böck verblieben im Zucht­bezirk des Tierzuchtamtes Gießen.

Die Qualität der aufgetriebenen Alt- und Jung­böcke kann in Anbetracht der Kriegsverhältnisse als überdurchschnittlich bezeichnet werden. Die meisten Böcke mußten zu dem von der Landesbauernfchast Hessen-Nassau festgesetzten Stoppreisen abgesetzt werden. Die Zuteilung erfolgte durch die Zucht­leitung.

Die oberhessische Ziegenzucht hat durch diese Ab- satzveranstaltung erneut bewiesen, daß sie in der Ziegenzucht mit an führender Stelle im Reich steht, was vor allem auch durch die auswärtigen An- kaufskommissionlen, die nun schon seit Jahren ihren Zuchtbedarf in Gießen decken, in diesem Jahre durch den Ankauf von insgesamt 143 Böcken erneut anerkannt wurde.

Die zweite und letzte Absatzveranstaltung von Ziegenböcken ist für Freitag, 4. September, in Gießen vorgesehen.

** Zwei Siebzigjährige. Am kommen­den Montag, 27. Juli, wird der Kaufmann Robert W i e t s ch e l, Kirchenplatz 11, in bester Frische 70 Jahre alt. Der Jubilar macht noch täglich umfang­reiche Gänge. Am Dienstag, 28. Juli, kann der Fri­seurmeister Franz Klenker, Seltersweg 16, in körperlicher und geiftiger Frische ebenfalls seinen 70. Geburtstag begehen. Der Jubilar, ein geborener Heidelberger, kam im Jahre 1895 nach Gießen und erwarb hier das damals Lehrmunbsche Frifeurge- schäft im Seltersweg, das er im Laufe der Jahre zu feiner heutigen Geltung emporführte. Während eineinhalb Jahre stand er als Jnnungsmeister an der Spitze der Friseurinnung. Da fein Sohn im Weltkrieg gefallen ist, wird das Geschäft jetzt von seinem Schwiegersohn Peter Dunkel geleitet, der Jubilar arbeitet aber in Stunden des Hochbetriebs

Zeit heftige Zerwürfnisse, die dazu führten, daß ein Scheidungsoerfahren eingeleitet wurde. Das Ehe« paar hinterläßt zwei kleine Kinder.

Zwei Volksschädlinge hingerichtet.

LPD. Darmstadt, 24.Juli. Die Justizpresse, stelle Darmstadt teilt mit: Am 24. Juli 1942 ist der am 2. Mai 1910 in Büttelborn, Kreis Groß-Gerau, geborene Richard Senßfelder hingerichtet wor­den, den das Reichsgericht als Dolksschädling und gefährlichen Gewohnheitsverbrecher zum Tode ver­urteilt hat. Senßfelder hat viele Brandstiftungen auf dem Lande begangen und an landwirtschaftlichen Maschinen durch Beschädigung Sabotage getrieben.

LPD. Frankfurt a. M., 24. Juli. Die Justiz- Pressestelle Frankfurt teilt mit: Am 24. Juli 1942 ist der am 1. 10. 1902 in Bendorf geborene Eugen Holler hingerichtet worden, den das Sonder­gericht in Frankfurt als Dolksschädling zum Tode verurteilt hat. Holler hat sich als kaufmännischer Leiter eines Krankenhauses auf Kosten der Kranken große Mengen bezugsbeschränkter Lebensmittel ver­schafft, sie zum Teil für sich verbraucht, im übrigen gegen Bestechungsgelder an Dritte verschoben.

Don der Börse.

Weiterhin stille Aktienmärkte.

Frankfurt a. M., 24. Juli. Der Aktien« verkehr wies in der letzten Berichtswoche keine nennenswerte Veränderungen auf. Das Geschäft hat keine Belebung erfahren, und auch die Wertichwan- fungen waren, bis auf ganz wenige Ausnahmen, jeweils nur gering. Wenn auch eine Auflockerung des Verkehrs nicht eingetreten ist, so ist doch das Ziel, unerwünschte Kursaufschläge zu vermeiden, durch die von den maßgebenden Stellen getroffenen Anordnungen vielfach erreicht worden. Die ange« sichts dieser Entwicklung vielfach erwartete Ge­schäftsbelebung am R e n t e n m a r f t ist vorerst zwar ausgeblieben, jedoch ist hierbei zu berücksichtig gen, daß sich die Börse noch immer gewissermaßen in -einer inneren Umwandlung befindet und auch am Rentenmarkt bereits längere Zeit aus Material« mangel eine beachtliche Marktenge herrscht.

Am Aktienmarkt kam für JG.-Farben feine Notiz zustande, ebenso war auch die Siemensstamm« aktie ohne Kurs. Süddeutsche Zucker wurden zuletzt mit 201,50 notiert, Holzmann mit 170 und Metall­gesellschaft mit 151,50. Am Bankenmarkt war die Haltung fest. Der Aktienfreiverkehrsmarkt lag gegen die Vorwoche fast unverändert. Im Telephon« verkehr waren Salzschlirf um 1 v. H. niedriger mit 79 gegen 80 in der Vorwoche.

Der Rentenmarkt hatte nur kleines Ge­schäft zu verzeichnen. Stadtanleihen meist umsatzlos, ebenso Pfandbriefe. Die Reichsaltbesitzanleihe no­tierte mit 167 gegen 166,65. Steuer gutscheine I wurden mit 103,50 genannt.

Jranffurter Schlachlviehmaritt.

Frankfurt a. M., 25. Juli. (Dorbericht.) Es notierten je 50 Kilogramm Lebendgewicht in RM.: Ochsen 41 bis 50, Bullen 30 bis 48, Kühe 28 bis 48, Färsen 30 bis 49, Kälber 40 bis 59, Schafe 34 bis 46, Schweine 56,5 bis 63,5. Marktverlauf: Alles zugeteilt.

A.j Diejenigen Frauen mit Kindern unter 14 Jab" rett, die für fick und den Haushalt zu sorgen haben und daneben voll im Arbeitsprozeß stehen, jedock keine sonstigen Angehörigen und Verwandte besitzen, die die Einkäufe tätigen können.

B.) Alleinstehende Frauen und Mädcken, die ganz und nickt teilweise im Beruf stehen und keine Angehörigen und sonstige Verwandte haben, die für die Besorgung der Einkäufe in Frage kommen.

. Die Ausweise werden ausgestellt für Frauen, die ihren Wohnsitz in Gießen, Klein-Linden und Wreieck haben. Gleichzeitig müssen die Ausweise mit einem Lichtbild versehen sein. Um so schnell wre möglich diese Einkaufsausweise ausstelleu zu können, bitten wir Sie, in Ihrem Betrieb festzu« Hellen, tuet unter diesen angeführten Begriffbe* russtatige Frauen" fällt, und die notwendige Zahl von Ausweisen bei der Kreiswaltung der Deutschen Arbeitsfront, Gießen, Schanzenstraße 18, anzufor« bc£;^lc^e?tu^h,c^ewerden dann, vonJhnen aus- gefüllt, an die Kreiswaltung zurückgesandt, f 226iD Die Deutsche Arbeitsfront, Kreiswaltrmg Wetterair Kl eine Anzeig en 'M Gießener Anzeiger werden von Lauiendev beachtet und geieiea.

ficumann