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Hessen-Nassaus Frauen im Kriegseinsatz

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Monatsversammlung des Kleingärtnervereins.

Am letzten Samstag fand die Monatsversamm- lung des K l e i n g a r t n e r v e r p i n s Lahnta!

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G. A.-Sport.

Handball-Lokaltreffen.

Luftwaffe Gießen TNtv. Gießen 12:3 (4:2).

Das Lokaltreffen der beiden Gießener Vereine hielt nicht das, was man erwartet hatte. Dor allen Dingen war der Mtv. eine Enttäuschung. Auf Grund seiner Aufttellung erhoffte man eine bessere Lei­stung. Er hatte eine Reihe guter Einzelspieler, die aber keine einheitliche Mannschaft bildeten. Torwart Gröninger verhinderte eine noch größere Nieder­lage. Läuferreihe und Verteidigung wollten im Sturm aushelfen und vernachlässigten dadurch die Abwehr. So kamen die Luftwaffenspieler immer wieder ungehindert an den Wurfkreis. Im ersten Spielabschnitt ließ das Abspiel zu wünschen übrig, so daß die Torausbeute hier schon nicht größer war. Nach dem Wechsel zeigte sich die Mannschaft von der besten Seite und vergrößerte immer mehr den Abstand. Der Mittelläufer der Soldaten diri­gierte seinen Sturm vorzüglich. Die wenigen Durch­brüche der Mtv.er hielt der von früher her in Gie­ßen bekannte Torwart Balser sicher. Schiedsrichter Grosser leitete das Treffen zur Zufriedenheit.

Faustball.

Am kommenden Donnerstag treffen sich mehrere Mannschaften der Wehrmacht, der Polizei und der Bezirkssparkasse zu einem Faustballturnier auf dem Oswaltsgarten. Insgesamt spielen am Nachmittag sechs Mannschaften in zwei Gruppen.

tommnisse einschreiten.

Eine bereits in den Jahren des Schulbesuchs be­merkbare hartnäckige Neigung zu Pflichtversäum­nisfen und zu ungeregeltem Herumtreiben wirkte ich in gleicher Weife auch in der späteren Berufs­tätigkeit der 19jährigen Auguste G. aus Darmstadt aus. Nach wiederholten erfolglosen Warnungen und zweimaligen Geldbußen seitens des Betriebsführers und einer letztmaligen Warnung des Reichstreu­händers der Arbeit vor den gefährlichen Folgen des wiederholten unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeitsstelle verließ die G. schließlich den Arbeits­platz eigenmächtig und endgültig. Aus erzieherischen Gründen war eine nachdrückliche Sühne durch eine Gefängnisstrafe von 9 Monaten er= orderlich.

Die in einem kriegswichtigen Betrieb beschäf­tigte Putzfrau Anna B. aus Mühlheim fehlte seit )em Sommer 1941 mehrmals unbefugt und unent­schuldigt, . teilweise auch unter unwahren Vorwän­den auf dem Arbeitsplatz. Nachdem sie schließlich völlig ausblieb und auch durch Ermahnungen des Betriebsführers sowie durch einen Verweis des Reichstreuhänders der Arbeit und eine mehrtägige Schutzhaft nicht zur Ensicht gebracht werden konnte,

Aus der Siadt Gießen.

Kampf den Wespen!

Der letzte strenge Winter hat wieder die Tatsache chellt, daß selbst viele Monate andauernde strenge ;äUe der Kleinlebewelt der. Insekten so gut wie lichte anzuhaben vermag. Das haben wir bereits i dem kalten Winter 1928/29 erlebt, dem ein Sommer mit einer in vielen deutschen Gauen un- ewöhnlich starken Insektenplage folgte, die nament- id) unsere Obstbäume heimsuchte. Und in diesem Sommer war es nicht anders. Soviel Blattläuse rie es in diesem Sommer namentlich auf dem ßteinobst <inb auf den Beerensträuchern gab, hat man seit langen Jahren nicht angetroffen.

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Arbeitsvertragsbruch wir-nichtgeduldet

Wer es mit der Arbeit nicht ernst nimmt, wird bestraft.

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e V. im Burghof statt. Vereinssührer Horst er­öffnete den Abend mit der Begrüßung, vor allem der zahlreich erschienenen neuen Mitglieder sowie der beiden Referenten des Abends, Oberstadtgärtner Lange und Gärtnereibesitzer Schwarz. Im wei­teren appellierte er an die Mitglieder, noch mehr als seither zu werben. Oberstadtgärtner Lange be­gann seinen Vortrag mit dem Hinweis, daß wir unsere Gärten nicht nur für uns haben. Wir dürf­ten nicht denken, es sei gleichgültig, ob wir etwas ernteten oder nicht, es liege im allgemeinen Inter­esse, wenn wir soviel als möglich erzeugten, um den Markt zu entlasten für diejenigen, die nicht glück­liche Besitzer bzw. Pächter eines Gartens sind. Bei eintretenden Schäden vder Mängeln müßten sozu­sagen mechanisch die richtigen Bekämpfungsmaß­nahmen ergriffen werden. Herr Lange kam dann auf die stiefmütterliche Behandlung der Beerenobst­sträucher, zu denen auch Himbeere und Brombeere gehören, zu sprechen. Auch die Pflege der Erdbeeren, des Rhabarbers und der Obstbäume wurde erläu­tert. Herr Lange schloß sein Referat mit dem Appell, alles daranzusetzen, das Möglichste aus unseren Gärten herauszuholen durch richtige Pflege und Behandlung und intensive Schädlingsbekämpfung. Nach Beantwortung der von den Gartenfreunden gestellten Fragen ergriff Herr Schwarz das Wort und gab zuerst Bericht über das Ergebnis der Gartenbegehung, indem er hervorhob, daß zwar der Allgemeinzustand der Gärten gut sei, jedoch hier und dort Fehler abzustellen und Verbesserungen

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reite verbrauchter Bezugscheine strafbar gemacht hat, erhielt insgesamt 4 Monate Gefängnis. Ein Geschäftskunde, der unter Ausnutzung persönlicher Beziehungen zu den Geschäftsinhabern die Mög­lichkeiten unzulässiger Einkäufe von 'Schuhwaren ohne Bezugsberechtigung ausnutzte, wurde unter Berücksichtigung erheblich entlastender Tatmotive auf Grund der Verbrauchsregelungsstrafverordnung zu 3 0 0 RM. Geldstrafe verurteilt.

Keine Schulhefte Hamstern!

Zur Versorgung der Schüler mit Schulheften nimmt das Reichserziehungsministerium erneut Stellung. Statistisch ist ermittelt worden, daß die Produktion von Schulheften den Stand von 1938 mit 115 Millionen Heften gehalten hat. Nun ist aber inzwischen erfreulicherweise die Zahl der Schüler, gewachsen, weil die geburtenreichen Jahr­gänge nach 1933 jetzt das schulpflichtige Alter er­reicht haben. Infolgedessen liegt der Jahresbedar über dem von 1938. Deshalb muß unterbunden werden, daß Schulhefte etwa gehamstert werden, wie dies verschiedentlich beobachtet wurde. Das ist der Sinn des Erlasses, der die Abgabe von Schul­heften ordnet. Für die Erstbeschaffua von Heften werden Bescheinigungen ausgegeben, für die Ersatz­beschaffung erweist das abgestempelte, vollgeschrie­bene Heft die Notwendigkeit. Dorratsbeschaffung darf nicht erfolgen, auch nicht durch die Schulen, die gelegentlich Scheine für den ganzen Jahresbe­darf ausstellten oder die Schüler aufforderten, sämt­liche alten Hefte mitzubringen, um dafür neue Hefte zu erwerben. Die Schreibhefte dienen in den Schu­len einem für die Volksgemeinschaft kriegswichtigen Zweck. Es ist deshalb auch nicht angebracht, Schreib­hefte als Schreibpapier für Briefe zu benutzen.

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Schuhe ohne Bezugschein.

Lieferanten und Abnehmer werden bestraft.

Lpd. Als Inhaber eines Schuhgeschäfts in Gießen gaben die Eheleute Sebastian und Elisabeth D. in den den Jahren 1940 und 1941 wiederholt bezug­scheinpflichtige Schuhwaren an Kunden ohne eine entsprechende Bezugsberechtigung ab. Durch Zeit­ablauf ungültig gewordene Bezugscheine' wurden in erster Linie auf Weisung der Ehefrau D. durch Beseitigung des Verkaufsdatums und durch den fälschlichen Eintrag einer rückdatierten Verkaufszeit unzulässigerweise abgeändert, um bei Nachprüfung durch das zuständige Wirtschafteamt die ordnungs­gemäße Einhaltung der Verkaufsvvrschriften vorzu­täuschen.

Das Sondergericht in Darmstadt verurteilte die Ehefrau Elisabeth D., die als Hauptschuldige men­genmäßig am schwersten belastet und deshalb unter dem Gesichtspunkt des Kriegswirtschaftsverbrechens zu bestrafen war, auf Grund der Kriegswirtschafts- Verordnung und der Verbrauchsregelungsstrafver­ordnung, sowie wegen Anstiftung zur schweren Ur­kundenfälschung zu 8 Monaten Gefängnis, der minderbelastete und im Verlaus der geschäft­lichen Verfehlungen zeitweise abwesende Ehemann D. erhielt auf Grund der Derbrauchsregelungsstraf- verordnung, sowie wegen einer Unterschlagung und für eine Beamtenbestechung, die er sich im Verlauf des Ermittlungsverfahrens zuschulden kommen ließ, eine Gesamtstrafe von sieben Monaten Ge­fängnis. Eine im Ladengeschäft der Hauptange­klagten bisher tätige Verkäuferin, die sich teilweise auf Grund der Weisungen der Geschäftsinhaber, teilweise aber auch aus eigenem Entschluß durch die bezugscheinfreie Belieferung ihres Bekannten­kreises sowie durch mißbräuchliche Verwertung be-

Lauf-, Zwischen- und Brandsohle kein Leder, Kaut­schuk, Kautfchukregenerat oder Lederfaserstoff I außer Alt- oder Abfallmaterialien dieser Stoffe verwendet worden sind. Soweit Abfallstoffe dieser Materialien verwendet werden, dürfen jedoch die einzelnen Stücke, aus denen sich die Sohle zusam­mensetzt, wenn sie aus Leder bestehen, nicht größer als je 25 qcm, und wenn sie aus anderen Stoffen bestehen, nicht größer als je 50 qcm sein. Schuh- einzelhändler dürfen nach dem 15. September auf einen Bezugschein Ila auch leichte Straßenschuhe mit anderen als Holzsohlen, und auf einen Bezugschein Hb auch leichte Straßenschuhe mit HolMLlen ab-

NSG. Seit drei Jahren stehen an unendlich vielen Stellen, besonders an den leergewordenen Arbeitsplätzen des Mannes, die Frauen. Sie tun ihr Bestes, um die Front mit Waffen zu versorgen, te arbeiten in der Industrie, in den Kontaren und Werkstätten. Sie führen Geschäfte und schalten auf den Bauernhöfen, sie helfen bei den Behörden wie in den verschiedenartigsten Betrieben.

Es ist häufig unvermeidbar, daß in einer Zeit, wo die Frau angespannt in den Arbeitsprozeß mit eingeschaltet ist, die häuslichen Aufgaben zur kurz kommen. Den arbeitenden Frauen ihr Dasein er­leichtern, wo es eben geht, wirkt das Deutsche Frauenwerk in seiner Kameradschaft von Frau Z" Frau.

In den Nähstuben des Deutschen Frauenwerkes im Gau Hessen-Nassau finden sich selbst in den Sommermonaten, die für den Haushalt und damit für die Hausfrau eine ganze Menge Mehr­arbeit bringen, monatlich im Durchschnitt etwa 4000 Frauen zusammen, die ungezählte Klei­dungsstücke für die Wehrmacht, für Lazarette, für das Deutsche Rote. Kreuz, für die NSV., den RLB. usw. nähen und flicken. Hinzu kommen die Flick­beutel für überlastete berufstätige Frauen und

>ucker eingekochte Gartenerzeugniss^

Während ein Bienenstich in der Regel sehr harrn- os verläuft, kann ein Wespenstich unangenehme folgen haben. Hinzu kommt, daß die Biene nach inem Stich selbst eingeht, weil der mit Wider- aken versehene Stachel in der Wunde verbleibt nd beim Abreißen die Biene schwer verletzt, wäh­lend der Stachel der Wespen feine Widerhaken auf- ieist, sie also wiederholt stechen kann. Außerdem ölt sich die Wespe im Gegensatz zur Biene auch äufig auf faulenden Stoffen auf und kann in- » olgedessen beim Stechen schlimme Infektionen her- | lorrvfen. Man vernichte die Wespen daher, wo man I hrer habhaft werden kann. Gefäße mit engem jÜate, die mit gesüßtem und möglichst schon gären- em Fruchtsaft zur Hälfte gefüllt sind, locken die vaschhaften Wespen unwiderstehlich an. Die Jn- ustrie hat auch Wespenfanggläser auf den Markt gebracht, mit denen man die lästigen Insekten leicht angen kann. Erdlöchern, in denen Wespen Hausen, ann man mit kochendem Wasser leicht beikommen, während man sonst Wespennester mit dem Schwe- elfaben ausräuchern kann. Man hüte sich aber or fahrlässiger Brandstiftung! Kindern soll man ieses Geschäft niemals überlassen. Außerdem ist s gut, sich bei einem solchen Angriff auf ein Lespennest entsprechend zu schützen. Jmkerhauben lnd Jmkerh'andschuhe leisten dabei gute Dienste.

Gloria-Palast:Vision am See."

Dies ist eine im Verleih der Bavaria erscheinende. ngarische Produktion in deutscher Fassung: das ette Motiv des Mannes zwischen zwei Frauen ist ier mit dem nicht minder alten Künstterthema in einer Geschichte verschmolzen, welche den Herstellern r rermutiid) hochromantisch vorkam, auf den an gua- tätvolle deutsche Spielfilme gewöhnten Beschauer ober doch einen reichlich verschollenen - Eindruck wacht und, trotz der neuzeitlichen Aufmachung, an xewisse Gartenlaubenromane erinnert. ^Uebrigens wird bei der Wirkung natürlich auch die Synchroni- ferung zu berücksichtigen sein, die den Vorgängen immer eine gewisse Künstlichkeit und Lebensferne nitteilt. Gut ist die Photographie, wo sie unter Ver­acht auf romantische Dämmerungen, in denen der 4Zuschauer nichts erkennt, ein klares Bild der Land­schaft vermittell. In der Darstellung ist die kontrast­reiche Gegenüberstellung der wesensoerschiedenen ^rauengeftalten Klari Toln a y und Elisabeth Timor am interessantesten, während die Figur les Bildhauers, von Paul I a v o r mit knabenhaften Temperamentsauhbrüchen gespielt, einer gewissen Somit nicht entbehrt. Im Beiprogramm sieht man die Wochenschau, die bereits ausführlich ge­würdigt wurde, und einen hübschen, heimatkund­lichen Kulturfilm von den Fischern auf der Kurischen Gehrung. Hans Thynot.

Kleiderkartenpuntte und Llebertragungsverbot.

Mit Erlaß vom 16. September 1942 hat der 8 eichswirtschaftsminister verschiedenen Mn tragen Gegenüber folgende Klarstellung getroffen: lzur fer- tge Bekleidungs- und Wäschestücke gilt nach wie tor der in den Erläuterungen der Reichskleider- tirte verankerte Grundsatz, daß Punkte nicht ach andere Personen übertragen werden dürfen, auch nd)t innerhalb einer Familie. Die Aufrechterhaltung dieses Uebertragungsverbotes für Fertigkleidung ist notwendig, um den planmäßigen Ablauf der Der- trgung nicht durch einen unvorhersehbaren Wechsel b?r Anforderungen zu stören. Außerdem müßte bet freier Üebertragung mit Störungen im Erzeugungs- Pan und mit einem Anwachsen der Bezugscheinan- häge gerechnet werden. Bür den Bezug von ctoff (is Meterware dagegen ist die Üebertragung von -fünften auf einen Angehörigen der gleichen tfa= rctlie gestattet.

Verdunkelungszeit

22. September von 20.22 bis 6.38 Uhr.

Planungen der Stadt Lauterbach.

LPD. Lauterbach, 21.Sept. In der jüngsten Ratsherrensitzung wurde auf eine Reihe wichtiger Projekte derStrumpf-Stadt" verwiesen, die wegen des Krieges üicht in Angriff genommen werden konnten, aber nach Kriegsende nachgeholt werden ollen. Es handelt sich um die Verbesserung des Straßennetzes unter Entstaubung aller verkehrs­reichen Straßen, die Errichtung verschiedener, öffent­licher Gebäude, wie Berufsschule, Ausbau der Ober« chule, Schaffung eines Feuerwehr-Gerätehauses, Erweiterung der Kläranlage, Fertigstellung der be­reits 'begonnenen Siedlung Hahnenteichstraße, Bau einer Friedhofskapelle, Verbesserung des Wasser­werks und der Elektrizitätsversorgung. Der Stadt­rat gab seine Zustimmung zum vargelegten Haus­haltsplan für das Rechnungsjahr 1942/43, wobei auch auf die Inbetriebnahme des neuen Gemeinde­funks verwiesen wurde. Im Rathaus soll ein wür- biges Trauzimmer eingerichtet werden, wie es an­dere Städte längst besitzen. Der Basaltsteinbruch am Deitsberg wurde als Naturschutzgebiet dem Lauter­bacher Museum und dem Fuldaer Heimatbund auf unbestimmte Zeit verpachtet. Es soll hier eine 9ka- turpflegestätte geschaffen werden, die mit ihren vor­handenen Basaltsäplen dazu dienen soll, eigen« artigen Manzen und Tieren eine Zufluchtsstätte zu bieten.

3000 Mark Belohnung.

Fahndung nach einem Einbrecher.

LPD. In Dettenhausen wurde am vergangener Freitag ein Jagdpächter, als er mit zwei weiteren Personen sein Jagdhaus betreten wollte, von einem Einbrecher aus dem Hause heraus angeschossen und am Hals verletzt. In der dabei entstandenen Verwirrung entkam der Täter llnd hielt die Ver­folger durch zwei weitere Schüsse, die zum Glück nicht trafen, von sich ab. Der Tat dringend ver­dächtig ist der Strafgefangene Erich Eppert aus Kleinsteinheim (Kreis Offenbach a. 301.), der vor einigen Tagen in Rottenburg a. N. bei Außen­arbeiten entwichen ist und seithek mehrere Ein­bruchsdiebstähle verursacht hat, wobei ihm auch eine Mauserpistole in die Hände fiel. Die Polizei hat zur (Ergreifung des Täters eine Belohnung von 3000 R M. ausgesetzt. Die Belohnung tft ausschließlich für Personen aus der Bevölkerung bestimmt. Der Gesuchte ist 19 Jahre alt, 1,60 Meter groß, untersetzt, hat braune, dichte, links gescheitelte Haare, blaue Augen und ist bartlos. Er spricht badische Mundart, trägt vermutlich dunkle Hose, blauen Rock und dunkle Datschmütze, vielleicht auch Lederjacke. \

Scheinemarkt in Gedern.

* Gedern, 22. September. Aus Dem heutigen Schweinemvrkt wurden 262 Ferkel und Läu­ferschweine aufgetrieben. Es kosteten 6 bis 7 Wochen alte Ferkel 15 bis 20 RM., 8 bis 9 Wochen alte Tiere 20 bis 25 RM., 10 bis 12 Wochen alte 25 bis 30 RM., über 12 Wochen alte (Läuferschweine) 55 bis 70 RM. das Stück. Der Markt verlief schleppend; es verblieb Ueberstand.

Lpd. D armstadt, 21. Sept. Die besondere Be­deutung der Arbeitseinsatzlentung im Kriege zwingt <ur nachdrücklichen Strafverfolgung von Arbeitsvertragsbrüchen besonders in olchen Fällen, in denen das Verhalten des Ver­tragsbrüchigen als Ausdruck einer einsichtslosen und pflichtwidrigen Leichtfertigkeit zu bewerten' ist. Die olgenden Einzelfälle aus den letzten Monaten mögen dartun, daß die Amtsgerichte des Ober­landesgerichtebezirks Darmstadt erforderlichenfalls mit empfindlichen Strafen gegen derartige Dor-

Oer Bezugschein II für Straßenschuhe.

Vom 15. September 1942 an fällt die Unterteilung des Bezugscheines II für Straßenschuhe in Ila und Ilb fort. Der Bezugschein II, der auf leichte Haus­und Turnschuhe lautet, wird vom 1. Oktober 1942 an nicht mehr ausgegeben werden. Ab 15. Septem­ber 1942 dürfen auf einen Bezugschein II, der auf leichte Straßenschuhe lautet, folgende Arten von Schuhen abgegeben werden: a) Straßenschuhe (nicht Arbeitesckuhe) mit ganzen oder geteilten Holzsohlen, b) . Stoffstraßenschuhe (leichte Straßenschuhe mit Stoffoberteil, das auch mit Leder garniert fein kann), c) Frauenstraßenschuhe, die zehen-, fersen- oder gelenkfrei sind, d) Sandaletten und Riemchen­schuhe, Sandalen und Kneippsandalen mit anderen als Holzsohlen, e) Straßenschuhe (nicht Arbeits­schuhe), bei deren Oberteil kein Leder außer Fisch­oder Kaninchenleder, Lederabfallstücken oder Alt­leder in einer Größe von weniger als 1 qcm je Einzelstück oder Lederriemchen von weniger als 1 cm Breite verwendet worden ist und bei deren

ja sogar verbotswidrig eine andere Arbeit auf­nahm, wurde sie im Hinblick auf die Schutzbedürftig­keit des Betriebs und das üble Beispiel gegenüber den anderen Gefolgschaftsmitgliedern der Firma auf Grund der Verordnung über die Lohngestal­tung und anderer einschlägiger Vorschriften zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt. Zugleich wurde die Zulässigkeit der Sofortigen Starfvollstreckung ausgesprochen.

Im Schnellverfahren eines anderen Amtsgerichte führte die fortgesetzte Vernachlässigung der Arbeits­pflicht und die unzulässige Aufgabe eines Arbeits­platzes zur Verurteilung eines jugendlichen Lehr­lings zu 1 Monat Jugendarrest. Um dieser Erziehungsmaßnahme die beabsichtigte Auswirkung zu sichern, wurde gleichfalls die unverzügliche Voll­streckung angeordnet.

Als eine mit Jugendlichkeit nicht zu rechtfertigende Pflichtwidrigkeit mußte schließlich auch das Ver­halten eines Hilfsarbeiters beurteilt werden, der in Verbindung mit der unbefugten Aufgabe seines ver­traglichen Arbeitsplatzes die Zeit des Müssigganges zur Begehung erheblicher Obftdiebstähle miß-* brauchte. Unter Berücksichtigung seiner charakter­lichen Verdorbenheit mußte zur (Enielung des Strafzwecks auf eine Gesamtgefängnis- strafe von 5 Monaten erkannt werden.

Auch Hausgehilfinnen sind an die Treue­pflicht aus dem Arbeitsvertragsverhältnis gebun­den. Eine Angeklagte, die in dieser Eigenschaft in einem landwirtschaftlichen Haushalt tätig war und durch einen zweifelhaften Lebenswandel auf den Weg grober Nachlässigkeit und schließlich des völ­ligen Arbeitsvertragsbruchs geriet, muß diese Ver­fehlung mit 4 Monaten Gefängnis büßen.

Landfrauen. In einem einzigen Monat konnten ebenfalls in unserem Gau auf diese Art 31179 Gegenstände genäht oder geflickt werden. Diese stille Arbeit, die nur von echt mütterlichen Herzen getra­gen werden kann, macht wenig Aufhebens von sich. Sie wird indessen überall da getan, wo sie nötig ist. Die Helferinnen stehen überall, wo man ihrer bedarf. Sind durch Feindeinwirkungen in unserem Gau Schäden eingetreten, so sorgen oft trotz eigener Schäden und Verluste fleißige Frauen­hände sofort für das leibliche Wohl all derer, die nicht mehr am eigenen Herd stehen können. Sind Kleider und Wäschestücke verdorben, zerrissen und beschädigt worden, stets finden sich rührige Helferin­nen bereit, die mit viel Geschick aus Wenigem etwas Herstellen, was noch gute Dienste zu leisten vermag.

Drei Jahre Krieg haben die Bereitschaft unserer Frauen zu Hilfe und praktischem Einsatz keineswegs geschwächt, sondern nur verstärkt. Auch das vierte Kriegsjahr wird die Frau in Deutschland keines­wegs weniger bereit finden. Und auch im Gau Hessen-Nassau stehen ihre Reihen nach wie vor un­entwegt bereit, um sich einzusetzen, wo man ihrer bedarf.

** Eierbezug bei Hühnerhaltern. Den Bezug von Eiern unmittelbar beim Hühnerhalter betrifft eine Bekanntmachung des Ernährungsamtes im heutigen Anzeigenteil. Interessenten seien darauf hingewiesen.

** Anbau non Gemüse und Erd - beeren.' Eine Erhebung über den.diesjährigen nbau von Gemüse und Erdbeeren wird in der Zeit vom 25. September bis 2. Oktober durchge« Ührt. Erfaßt werden alle Betriebe, die Gemüse zum Verkauf auf dem Ackerland und in Erwerbs- Gartenbaubetrieben anbauen.

anzubringen feien. Seine weiteren Belehrungen, die auch den künstlerischen Gartengestalter erkennen ließen und manches Beachtenswerte brachten, ende­ten mit der eindringlichen Forderung, alles zu tun, um Ausfälle zu vermeiden. Vereinsführer Horst dankte beiden Rednern und schloß den Abend mit dem Gruß an Führer und Wehrmacht.

Zst Deine Verdunkelung in Ordnung?

Die täglich früher einsetzende Dunkelheit gibt Ver­anlassung, der Verdunkelung ganz beson­dere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Jeder überprüfe daher immer wieder, ob seine Verdunke­lungsvorrichtungen in Ordnung sind. Dabei ist zu beachten, daß auch die auf der Rückseite des Hauses liegenden Fenster und die Fenster von Speisekam­mern, Garderoben und sonstigen Nebenräumen zu verdunkeln sind. Dies gilt auch für Fenster in Licht- chächten. Die täglich bekanntgegebenen Verdunke­lungszeiten sind genau einzuhalten. Wer gegen die Verdunkelungsvorschriften verstößt, gefährdet sich un^ andere und wird außerdem bestraft.

Gießener Vochenmarktpreise.

* Gießen, 22. Sept. Auf dem heutigen Wachen­markt kosteten: Kartoffeln, 5 kg 51 Rpf., Wirsing, % kg 8 bis X0, Weißkraut 6 bis 10, Rotkraut 10 bis 12, gelbe Rüben 10, rote Rüben 10, Spinat 14, Römischkohl 10, Tomaten 25, Frühäpfel 20 bis 25, Salatgurken 28, Blumenkohl, das Stück 20 bis 40, Salat 10, Endivien 10 bis 12 Rpf.

Und nun kommt dazu noch eine Wespen- s l a g e, die ebenso ungewöhnlich ist wie die Blatt- tmsplage, eigentlich sogar noch ungewöhnlicher. Denn während viele der kleinen Plagegeister in kiform den Winter überdauern und der Eikern turch eine harte Schale und außerdem noch häufig iurd) Gespinst gegen strenge Kälte geschützt ist, überwintert bei den Wespen das begattete Weib- tzen. Es sucht im Spätherbst Schlupfwinkel in JRauern, in Kellern, in Schuppen und Scheunen lder auch in der Erde auf und verfällt dort in eine tointerftarre, die es gegen jede Kälte unempfindlich nacht. Während die nahen Verwandten dieser Hautflügler, die Bienen, als ganzes Volk den Vinter überdauern und schon eingehen, wenn die kinzelbiene von einer Temperatur von etwa plus <l Grad überrascht wird, machen stärkste Kältegrade jen Wespen nichts au^. Die Biene wehrt sich gegen jie Kälte durch Nahrungsaufnahme, die Wespe da­gegen nimmt in der Winterstarre keinerlei Nahrung m sich, da sie ja als einzeln lebendes Geschöpf im temter in der Natur nichts finden würde, während ias Bienenvolk sich einen Futtervorrat für den Vinter zusammengetragen hat. Die Wespe beginnt irft im Mai mit dem Ausbau ihres kleinen Staa- I, indem sie in verlassenen Maulwurf- upb Mause­

iern oder auch je nach der Art in Ge­rden, in Mauerspalten, in unbewohnten Nist- len und sonstigen Stellen ihre papierartigen (fenförmigen Gebilde für die Nachkommenschaft ichtet, in denen sie bann die Maden, die sich ter zu Wespen entwickeln, großzieht.

)m Herbst erscheinen bann auch die aus unbe- chteten Eiern hervorgegangenen Männchen, die »r nach der Begattung der jungen weiblichen «fpen bald wieder eingehen; es überwintern eben r die begatteten Weibchen. Die Wespen sind eine gemein lästige Gesellschaft, die vor allem durch nagen der Früchte an den Bäumen außerordent- en viel Schaden anrichten und auch im Haushalt | listig werden können. Selbst Eingemachtes ist vor I ihnen nicht sicher, und wo sie, wie in diesem Herbst, I n größerer Zahl auftreten und Zugang zu Speise- ! lammern und Kellern finden, kommt es sehr häufig vor, daß sie bas Papier, mit dem die Gläser zu- rebunden sind, durchfressen und in kurzer Zeit ein Blas nach dem andern leeren. Sehr gern gehen sie vor allem an Gelees, Früchte und sonstige mit