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assindähnlicheVersorgungsbezüge"?

Kmdergärien besonders wichtig im Kriege

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wenn derlappen beim Putzen trok- ken wird. Feucht wirkts erst richtig

Die Bezieher von Ruhe- oder Wartegeld und ähnlicher Dersorgungsbezüge" nehmen heute in weitestem Maße als Arbeiter der Stirn oder der Faust aktiven Anteil am Kampf des deutschen Vol­kes. Bereits durch Verordnung vom 12. Dezember 1939 ist bestimmt worden, daß solche Personen beim Eingehen eines BeschästigungsverhältnisseS auf An­trag von der Krankenversicherungspflicht, also den Beiträgen zur Krankenkasse, befreit werden.

In der Arbeitspraxis hat der Begriffähnliche Versorgungsbezüge" einige Schwierigkeiten bereitet. Nunmehr hat dasReichsverlicherungsamt durch einen jetzt veröffentlichten Bescheid die wesentlichsten der hierunter fallenden Bezüge einmal zusammenge­stellt, wobei es einleitend sagt, daß die Verordnung von 1939 als eine Arbeitseinsatzmaßnahme gewertet werden müßte und daßSinn und Zweck der Vor­schrift beim Fehlen der Notwendigkeit eines öffent­lichen Versicherungsschutzes eine möglichst weite Auslegung bedingen."

Die Quelle der Bezüge ist gleichgültig. Auch der ist auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreit, der Ruhe- oder Wartegeld von einer pri­vaten Stelle erhält, solange der Fürsorgeverband (Kommunalverwaltung) einverstanden ist. Aner­kannt alsähnliche Versorgungsbezüge" sind ferner Hinterbliebenenbezüge, die Witwen, Witwer und

Wenn die Heuernte beginnt, wenn die Beeren­früchte und ersten Gemüse geerntet werden, dann hat sowohl die Landfrau als auch die Siedlerin und Kleingärtnerin alle Hände voll zu tun, um alles rechtzeitigunter Dach und Fach" zu bringen.

Wie dankbar empfinden diese Frauen dann die Kindergärten der NSV., die ihnen die Sorge um die Kleinen abnehmen? Schon früh am Morgen wer­den die Kinder dorthin gebracht oder legen den Weg allein oder in Begleitung älterer Geschwister zu­rück, um abends wieder heimzukommen. Warme Mahlzeiten im Laufe des Tages und eine Ruhe­stunde nach dem Mittagessen helfen den Kindern, gesunde und leistungsfähige Menschen zu werden.

Während die Mütter in Stadt und Land ihrer Arbeit, ihrem freiwilligen Kriegseinsatz nachgehen, werden ihre Kinder von der NSV. versorgt. Unter der Leitung einer Kindergärtnerin werden sie ver­pflegt, seelisch und körperlich betreut und ertüchtigt. Ernährungsfehler der Mütter werden ausgeglichen, Krankheiten vorgebeugt oder schon entstandene kör­perliche Schäden behoben oder gemildert. So sind die gymnastischen Hebungen darauf gerichtet, den kindlichen Organismus zu kräftigen, Rücken-, Arm- und Fußmuskulatur zu stärken. Die Hygiene des Zähneputzens und gründlichen Waschens hilft schon mit, Krankheiten zu verhüten. Dazu kommt die stän-

H'olzzäune zu errichten, deren einziger Zweck es ist, die Grünflächen vor verantwortungslosen Erwachse­nen und vor ungenügend beaufsichtigten Kindern zu schützen. Ob bzw. wann diese Zäune wieder entfernt werden können, hängt einzig und allein davon ab, ob die Bevölkerung die zum Schutze unserer Anla­gen dringend notwendige S t r a ß e n d i s z i p l i n und den erforderlichen Gemeinschaftssinn bald bekundet oder nicht. Es ist bedauerlich, daß die Stadtverwaltung zu diesen ihr selbst unerwünschten Maßnahmen greifen mußte, um die Grünflächen vor gedanken- und hemmungslosen Menschen zu schützen.

Ein weiterer verwerflicher Roheitsakt wurde vor einigen Tagen in den Anlagen vor dem Theater und am Horst-Wessel-Well, außerdem in einer Reihe von Privatgärten und in den Klinikanlagen be­gangen. An diesen Stellen wurden von den präch­tigen Tulpenbeeten insgesamt mehrere hun­dert Stück ge st oh len, wodurch natürlich nicht nur materieller Schaden für die Stadt bzw. die Garteneigentümer, sondern auch eine starke Beein­trächtigung unseres Anlagen- und Straßenbildes entstanden ist. Ferner wurden auch die schönen Magnolienbäume vor dem Theater geplündert.

In diese Sammlung wenig erfreulicher Begeben­heiten in unseren Anlagen gehört leider auch die Tatsache, daß Hundebesitzer ihre Köder un-

Waisen von Angestellten, Arbeitern und Wehrmacht- angehörigen beziehen, wobei bei privaten Bezügen darauf zu achten ist, daß sie nach Art, Höhe und Umfang den öffentlichen Bezügen ähnlicher Fälle entsprechen müssen.

Nicht hierher gehören dagegen die Ehefrauen von Pensionsbeziehern, da sie ja keinerlei eigene Versorgungsansprüche haben. Unfallrenten können auch nicht anerkannt werden; sie sind vom Gesetz­geber mit gutem Grund fortgelassen worden, da sie sich nach dem Grade der Minderung der Ef- werbsfähigkoit richten und ihnen stets das Moment d'es dauernden Bezuges fehlt, mithin also stets ein Schutzbedürfnis für den Fall der Krankheit anzu­nehmen ist. Das gleiche muß für Renten wegen einer Dienstbeschädigung nach dem Reichsversor­gungsgesetz und die daraus abgeleiteten Renten der Hinterbliebenen gelten, denn auch sie sind ihrer Natur nach keine Versorgungsbezüge. Ebensowenig das Versehrtengeld nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz, das nur die Folge der Wehr­dienstbeschädigung mildern soll, aber mit der auf ganz anderem Gebiet liegenden Versorgung nichs zu tun hat. Erwähnt sei noch, daß Einkünfte aus Kapitalvermögen, Grundstücken und dergleichen, so hoch sie auch sein mögen, niemals Versorgungs­bezüge in diesem Sinne sind.

Kaum haben wir uns an den ersten Schönheiten unserer Anlagen und Gärten erfreuen können, da ergibt sich schon Grund zu ernster Klage über rück­sichtsloses Verhalten von Erwachsenen und Kindern, denen offenbar die neue Herrichtung unserer An­lagen und Gärten völlig gleichgültig ist. Durch den mangelnden Gemeinsinn dieser Zeitgenossen war es nur möglich, daß auf den Grünflächen vor dem Theater breite Streifen der jungen Aussaat neben dem Fußsteig rücksichtslos niedergetrampelt und die an sich schon sehr weiträumigen Kurven durch Heber­queren der Aussaatfläche verbreitert wurden. Ebenso waren die breiten Anlagenwege an verschiedenen an­deren Stellen für verantwortungslose Große und Meine immer noch nicht breit genug, so daß auch hier der Weg durchAbschneiden der Ecken" ver­breitert wurde. Das bedenkenlose Ueberqueren der Rasenfläche, z. B. von der Goethestvaße/Johannes- straße her in Richtung Hindenburgwall hinter dem Wetterhäuschen vorbei, wodurch sogar ein neuer Weg entstanden ist, hat keine Verschönerung, son­dern eine Vers chandelun g unserer Anlagen zur Folge gehabt.

Um das Heberqueren undEckenschnei'den" auf den Grünflächen für die Zukunft unmöglich zu ma­chen, hat sich die Stadtverwaltung leider gezwungen gesehen, auf den Anlagenflächen vor dem Theater und an einigen anderen Stellen der Anlagen kleine

dige gesundheitliche Heberwachung durch Arzt, Schwester und Kindergärtnerin.

Besser als in der Kindertagesstätte können die Kinder nicht versorgt werden. Und die Einrichtung dieser Kindertagesstätten, Hilfskindergärten und Erntekindergärten der NSV. ist jetzt im Kriege be­sonders wichtig. Denn sie entlasten nicht nur die kinderreiche Mutter von ihrer vielen Arbeit, die durch das Einholen usw. erschwert ist, sondern vor allem auch die berufstätige Mutter, die irgendwo auf dem Arbeitsplatz eines eingezogenen Mannes fleht oder als Landfrau ihren schweren Dienst am Boden versieht. Ohne diese Kindertagesstätten wäre kein so großer Fraueneinsatz im Kriegsdienst mög­lich. Die Kinder sind hier als Säugling und Klein­kind in Krippe und Kindergarten und als Schul­pflichtige im Hort untergebracht.

Die Kindertagesstätten find aber auch gleichzeitig Ausbildungsftätten für die schulentlassenen Mädel von BDM. und Arbeitsdienst und die Vorschüle­rinnen, die hier die Grundbegriffe für ihre späteren sozialen Berufe vermittelt erhalten. Auch die Frauen der NS.-Frauenschaft finden sich als ehrenamtliche Mitarbeiterinnen in der Kindertagesstätte em, um den berufstätigen Müttern zur Entlastung ihrer Verantwortung um das Wohlergehen ihrer Kinder zu verhelfen. E. Sch.

Roheiten in Anlagen und Gärten

Aus -er Stadt Gießen.

Weiße Wäsche.

Draußen auf der Wäscheflur Hängt die weiße Wäsche. > Oben auf der Wäscheschnur Balancier'n zwo Frösche."

In einem Possenspiel, das vor etwa dreißig Iah- ( ren viel auf den deutschen Bühnen gegeben wurde, ist dieses idyllische Liedchen vorgekommen. Unteren , Hausfrauen freilich, die ihren großen Wäschetag hinter sich haben, ist es bei weitem nicht so idyllisch zumute, sie sind vielmehr rechtschaffen müde und , seufzen: Gott sei Dank, das ist wieder geschafft.

Wenn auf dem Rasen das weiße Linnen zum Bleichen ausgebreitet ist oder in Sonne und Wind die Wäschestücke wedeln, dann ist das ein erfreulicher Anblick für jeden Vorübergehenden, denn es strömt davon Frische und Sauberkeit aus. Das Bleichen ist heute unentbehrlicher denn je, wo wir mit den Waschmitteln sparsam wirtschaften mässen. Unseren Hausfrauen braucht man das nicht erst zu sagen.

Jede Medaille hat eine Kehrseite. Auch für die Wäsche, die auf der Bleiche liegt, gilt dieser Satz. Natürlich ist, es bequem, die Wäsche über Nacht draußen liegen zu lassen, es ist aber ebenso leicht­fertig und gefährlich. Wir wollen davon absehen, daß bei einem plötzlichen kräftigen Regenschauer, der während der Schlafenszeit niedergeht, die ganze schwere Arbeit, die unsere Frauen mit der Wäsche gehabt haben, ziemlich nutzlos gewesen sein kann. Wie oft ist es aber schon vorgekommen, daß in den Nachtstunden mehr oder minder viele Wäschestücke von der Bleiche verschwunden, d. h. gestohlen wor­den sind. Dann ist der Schaden groß: er ist doppelt groß jetzt in Kriegszeiten, wo für die in Verlust geratene Wäsche nur schwer Ersatz zu schaffen ist und der Kauf einen mächtigen Aderlaß auf der Kleiderkarte kostet, ganz abgesehen von den Geld­ausgaben, dem Aerger und Verdruß, den wir uns ersparen konnten, wenn ...

Sicher ist sicher, müssen sich unsere Hausfrauen aber noch aus einem anderen Grunde sagen, der sie zwingend verpflichtet, über Nacht keine Wäsche auf der Bleiche zu lassen. Weiße Wäsche hat ziem­liche Leuchtkraft und kann weithin bemerkt werden. Das bedeutet, daß so ein ausgespanntes Lementuch feindlichen Fliegern, die nachts über die Grenze kommen, ein sehr guter Fingerzeig werden farm. Es ist also nicht nur leichtfertig, es ist in Krieas- zeiten geradezu unverantwortlich, wenn die Wäsche über Nacht draußen bleibt. Offenbar haben manche Frauen darüber noch nicht nachgedacht, denn wenn man in späten Abendstunden an den Meichplcitzen beim Hause vorübergeht, kann man immer wieder hier und da seststellen, daß dem Gebot der Stunde, die Wäsche über Nacht hereinzunehmen, noch nicht überall Folge geleistet wird. Geschieht erst ein lln- glück, dann ist es zu spät, dann hilft keine Reue hinterher; die schrecklichen Folgen wollen wir hier gar nicht erst ausmalen.

Nicht wahr, liebe Hausfrauen, jetzt haben wir uns alle verstanden. Hnd fortan wird überall nachts die Wäsche hereingenommen.

Oie Volksgasmaske.

NSG. Bei Luftangriffen sind Volksgenossen öfters nur dadurch mit dem Leben davongekommen, daß sie ihre Volksgasmaske (DM.) bei sich trugen. Die Volksgasmaske schützt nicht allein gegen alle Arten von Kampfstoffen (Giftgase), sondern sie bietet auch weitgehenden Schutz gegen Rauch und Qualm bei Entstehungsbränden, die durch Brandbomben ver­ursacht werden können, darüber hinaus gegen Staubentwicklung bei Häuserschäden, die durch Bom­beneinschlag entstehen. Die Anschaffung der VM. wird deshalb allen Volksgenossen dringend emp­fohlen! Da eine erfolgreiche Bekämpfung von Brän­den und Phosphorbrandbomben ohne DM. nahezu unmöglich ist, müssen vor allem die im Luftschutz ausgebildeten Selbstschutzkräfte die Dolksgasmaske, die bei den NSV.-Dienststellen erhältlich ist, besitzen. Ihre Beschaffung ist durch Preisverbilligung auch den minderbemittelten Volksgenossen möglich ge­macht. Es genügt aber nicht, daß man eine VM. besitzt, sie muß auch pfleglich behandelt werden und ist vor Hitze, Feuchtigkeit und Kälte zu schützen. Am besten wird sie in einer aus Stoffresten selbst her- gestellten Tragetasche im Schrank aufbewahrt. Die DM. muß stets griffberei sein und ist bei Flieger­alarm in den LS.-Raum mitzunehmen. Sie vermag im Ernstalle beih Leben zu retten!

*

** Von der Kreishandwerkerschaft Gießen. Schneider-Obermeister Ernst Hart­mann in Gießen, Bahnhofstraße 35, ist nach einer Mitteilung der Handwerkskammer Darmstadt ur­kundlich zum Kreishandwerksmeister für den Kreis Gießen bestellt worden.

** Oef fentliche Impfung. Im heutigen Anzeigenteil fordert der Oberbürgermeister zur Impfung der in Gießen (ohne Wiefeck und Klein- Linden) wohnhaften Kinder, die im Kalenderjahr 1940 und in früheren Jahren geboren, jedoch noch nicht geimpft find, sowie der im Kalenderjahr 1941 geborenen Kinder auf. Eltern und Pflegebefohlene seien auf die Bekanntmachung hingewiesen.

Landkreis Gießen.

* Watzenborn-Steinberg, 22. Mai. Am heutigen Freitag, 22. Mai, begehen die Eheleute Jakob Buß IV. und Frau Maria, geb. Happel, bei guter Gesundheit das Fest der goldenen Hoch­zeit. Der Jubilar steht im 76., die Jubilarin im 73. Lebensjahre. Das Jubelpaar sieht von seinen acht Kindern noch sechs um sich, ckuherdem neun Enkelkinder, von denen zwei im Felde stehen. Den Jubllaren bringen auch mir unseren herzlichen Glückwunsch dar.

Verdunkelungszeit:

22. Mai von 22.21 bis 4.46 Hhr.

geniert über die Grünflächen und Blumenbeete lau­fen lassen, anstatt den Wauwau in ordnungsmäßiger Weise an der Leine zu führen; ferner, daß allzu nachsichtige Mütter anscheinend gar nichts dabei finden, wenn ihre spielenden Kinder sich nicht allein mit den Wegen begnügen, sondern auch die Grün­flächen mit zum Tummelplatz ihres jugendlichen Dranges zum Austoben machen.

Im Interesse unserer Volksgemeinschaft und zum Schutze der Schönheiten unserer Anlagen und Gär­ten sei an den guten Willen und die Einsicht aller Volksgenossen appelliert, zu jeder Zeit und an allen Plätzen nach bestem Vermögen unsere An­lagen zu schonen und zu schützen, darüber hinaus Frevler auf frischer Tat zurechtzuweisen und die Anrichtung von Schäden unmöglich zu machen bzw. Missetäter unnachsichtlich zu r Anzeige zu bringen. Das gleiche gilt zum Schutze unserer Pri- oatgärten, an deren Schönheit ja nicht nur der Be­sitzer, sondern wir alle dringend interessiert sind. Hoffentlich hat dieser Appell an den guten Willen Erfolg, andernfalls dürfen sich die Missetäter nicht darüber wundern, wenn sie von der zuständigen amtlichen Stelle mit aller Strenge an gefaßt werden.

Preissenkung für Glühlampen.

Nach Unterfudjungen über die Erfolgsentwicklung in der Glühlampenindustrie hat der Reichskommissar für die Preisbildung eine Senkung der Verbraucher­preise für Glühlampen (Großlampen) veranlaßt. Die Preise ermäßigen sich für die Lampen 15 und 25 Watt von 73 Rpf. auf 65 Rpf.; für die Lampen 40 Watt von 86 Rpf. auf 75; für die Lampen von 60 Watt von 112 Rpf. auf 96 Rpf.; für die Lampen von 100 Watt von 160 Rpf. auf 125 Rpf. Bei den Lampen, deren Herstellung im Zuge der Verein­fachung des Typenprogramms der Hersteller aus­läuft, bleiben die bisherigen Preise im wesentlichen bestehen.

Herdputzpulver

JHT Hart und schwer traf uns die traurige Nachricht, daß unser ältester, hott- nungsvoller, braver Sohn, unser guter Bruder, Enkel und Neffe, mein über alles geliebter, unvergeßlicher Bräutigam

Karl Keller

Schütze in einem Infanterie-Regiment im 22. Lebensjahr, in Ausübung treuester Pflichterfüllung im Osten durch ein unerbitt­liches Geschick aus unserer Mitte gerissen wurde. Gottes Wille ist geschehen, aber unser Trost ist Wiedersehn.

In unsagbarem Schmerz: Familie Albert Keller Edgar und Marga Keller Mariechen Rinker, Braut Familie Heinrich Rinker nebst allen Angehörigen.

Gießen, Aßlar, den 22. Mai 1942.

Weg. Verheirat, meiner Hausge­hilfin suche ick für bald ob. auch später eine zu­verlässige, verf. hsjtlfn

8. Führ, meines Haushaltes.

Frau [1684D Lisbet Elges, Med.-Drogerie, Seltersweg 66.

Keine Ursprungs­zeugnisse,

sondern nur Zeugnis­abschriften dem Be­werbungsschreiben bei­legen I Lichtbilder undBewerbungsuntev lagen müssen »ur Ver­meidung von Verlusten aus der Rückseite Na­men und Anschrift des Bewerbers Nagen!

Dr.Wolf

Praxis geschlossen vom 23. bis 31.Mai 1942

Vertreter: Dr. Geyer Dr. Ploch

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SWmliWnzellu.llelen nach der Naturfchutzverordnung vom 18. Mürz 1938 (RGBl. I Seite 181) und den ergänzenden Bestimmungen, aus­führlich erläutert von Professor Dr. W Weber, o. ö. Prof, der Rechte und Refereni im Reichs- und Preußischen Ministerium für Wissenschaft, (Erziehung und Volksbildung, und Prof. Dr. Walther Schoenichen.

Gebunden RM. 3,60.

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Gießen, den 19. Mai 1942.

Rachschau: Montag, 8. Juni 1942, von 15 16 Hhr.

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Impfung: Dienstag, 2. Juni 1942, von bis 16 Hhr.

Nachschau: Dienstag, 9. Juni 1942, von bis 16 Hhr.

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Impfung: Mittwoch, 27. Mai 1942, von 16 Hhr.

Rachschau: Mittwoch, 3. Juni 1942, von 16 Hhr.

II. die im Kalenderjahr 1941 geboren sind.

bis H:

Impfung: Donnerstag, 28. Mai 1942, von 15 bis 16 Hhr.

Rachschau: Donnerstag, 4. Juni 1942, von 15 bis 16 Hhr.

b) Familienname beginnend mit Buchstabe J bis R:

Impfung: Montag, 1. Juni 1942, von 15 bis 16 Hhr.

Fußjucken

spuren Viel mehr Menschen, als man annimmt, werden von lästigem Fußjucken geplagt. Sie wissen nicht, daß sie Fußflechte haben. Der übertragbare Pilz, der sich zwischen den Zehen festsetzt und dort die Fußflechte verursacht, meldet sich oft durch Fußjucken an. In der Wärme und bei Schweißbildung gedeiht die häßliche Pilzbildung besonders gut und erzeugt feuchte Steilen und schmerzhafte Hautrisse. Wenn man bei der täglichen Körperpflege solche Symptome bemerkt sofort Ovis, das erprobte Desinfektionsmittel für Füße auf die befallenen Stellen, und in wenigen Tagen- sind Sie die Fußflechte los! §

Betr.: Reichsimpfgefeh; hier: öffentliche fchuh-Erstimpfung.

Es finden folgende Impftermine für

Stadt Gießen (nicht in den Stadtteilen Klern-Lin- den und Wiefeck) wohnhaften Kinder statt:

I. die im Kalenderjahr 1940 oder in früheren Jahren geboren, jedoch noch nicht erftgeimpft sind, zurückgestellt waren oder ungeimpft von

Der Oberbürgermeister. (Ämpfpolizerbehörde.)

3.23.1 Nicolaus,__

Impf- und Hachschaulokal:

Turnhalle der Schillerschule, Schillerstraße 8.

Die Eltern und Pflegebefohlenen werden aufge­fordert, ihre Kinder pünktlich zu obigem gebühren­freien Impfterminen zu bringen, andernfalls nach Ablauf des Kalenderjahrs Strafanzeige erfolgen muß.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Kinder und chre Kleider sich in sauberem Zustand befin­den müssen, ferner daß kranke Kinder und solche aus Häusern, in denen zur Zeit ansteckende Krank­heiten bestehen, zur Impfung nicht zugelassen sind. In letzteren Fällen ist ärztliche Bescheinigung dem Staats. Gesundheitsamt Gießen, Wilhelmstraße 59,

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