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1 701000

500 000

1201 000

2 500

250

750

5 000

6 020

600

Summe

15120

120 RM.

1000 RM.

1120

14 000

1701000

100 000 RM.

150 000 RM.

250 000

1451 000

c)

14 000

2000

12 000

e)

160 000

501500

8000

b)

152 000

1500 RM.

1261,60 RM.

5 530

4030 RM.

c)

60 000

660

(Nachdruck verboten.)

15 Fortsetzung

Überraschung, Marion."

* lachenv:Wie damals, in

150 000

250 000

100 000

PiivQl-Hond

Gieflen.Goe

Wenn Augen versagen Magnus-Brillen tragen!

RM.

500 000

1500

300 000 RM. zu ¥ v. H. (Großhandel)

201 500 RM. zu 2 v. H. (Einzelhandel)

§ 4 Ziffer 10 USTG. gemäß

Gesamtumsatz § 13 UStDB. gemäß Die Umsatzsteuer beträgt: 0,83 v. H. von 152 000 RM.

Es entfallen auf 1 451 000 RM Ge­samtumsatz (ß 13 UStDB.) 12000RM. Umsatzsteuer, die für die Berechnung des Durchschnittssteuersatzes maßge­bend sind.

Demgemäß Durchschnittssteuersatz:

12 000 X 100 : 1 451 000 - 0,827, ab- gerundet auf 0,83 v. H.

Berechnung der Vorauszahlung: Gesamtumsatz im Monat Januar 1942

davon ab:

Großhandel und im Einzelhandel a) Veranlagungsergebnisse für 1940:

II. Beispiel:

a) Deranlagungsergebnis für 1940: Gesamtbetrag der Entgelte Eigenverbrauch

RM. I 1 700 0001 lOOOl

Gesamtbetrag der Entgelte Eigenverbrauch

Steuerpflichtiger Gesamtumsatz Berechnung der Umsatzsteuer:

Kür Tapferkeit vor Sem Keinöe.

Für Tapferkeit vor dem Feinde erhielt der Leut­nant Josef Wacker, Gießen, Bruchstraße 7, dar Eiserne Kreuz I. Klasse.

Steuerfrei § 4 Ziffer 10 UStG. gern.

Geschäftsveräußerungen (§ 81 UStDB.)

Steuerschuld

b) Gesamtumsatz (§ 13 UStDB.): Gesamtumsatz laut Berechnungs­bogen

davon ab:

Zweijähri kür Schulen Schulbildui Kochen uni Anmeldung nahmeprüft stattfindet Dahme ni Werden kai Einjähri Massen' Schulbildu littelschul Aufnahme] Anmeldun, lahr und A Schulgebäu Ruf 2486.

Verlobt

teert Bro

bet = 1,10 d. S).

d) Berechnung der Vorauszahlung: Gesamtumsatz im Monat Februar

1942

Die Umsatzsteuer betragt 1,10 v. H.

von 60 000 RM.

Maßgebende Umsatzsteuer

d) Berechnung des Durchschnittssteuersatzes:

davon ab:

Steuer aus Versendungs­auslagen (§ 49 UStDB.)

Steuer auf Deredelungs- löhne (§ 56 UStDB.)

Neues Umsahsteuerrecht

Von Obersteuerinspektor Schäfer, Gießen.

Der feurige Ofen

Rem an von Hans vsn Hülsen

M. 6jie ffle

Efe

Er hörte das gern. Es klang mit seinen eigenen Wünschen zusammen. Licht sollte alles werden, ja, drinnen und draußen! Noch einmal sollte das ganze Leben licht werden wie ein kostbarer Sommertag, an dem alle Knospen springen, alle Blüten leuch­ten!

Sie kamen überein, das Musikzimmer in Weiß mit Gold, das Speisezimmer in Hellem pompejant- schen Rot, den großen Gartensalon, wo die vielen Bilder der Barone und Baroninnen Fehr von den Wänden niederschauten, in einem ganz zarten Apfel­grün Herrichten zu lassen. Die Diele sollte Elfenbein- Ton bekommen, mit brauner Siena abgesetzt: dar­auf würden die großen Gehörne am besten wirken, die drei oder vier Generationen Läppersdorfer Schlohherren aus den tiefen Gebirgswäldern als Jaodtrophäen mitgebracht hatten.

Mit nervösen Fingern drehte Christian Fehr den Schlüssel zu den beiden Zimmern um, die, im ersten Stock, nach dem Garten hinaus, Anettes eigentliches Reich gewesen waren. Er hatte sie damals, als altes vorüber gewesen, eigenhändig abgeschlossen und seit langem nicht mehr betreten. .Muschel unseres Glückesdachte er ergriffen, als er den Fuß über die Schwelle setzte.

Die überalterten Birnen im Kronleuchter gaben ein trübes Licht.

Er öffnete die Tür zwischen Annettes Schlaf, und Wohnzimmer und auch die Tür 3um Zimmer neben­an, das Ulla so lange bewohnt hatte. Plötzlich sah er sie, ganz deutlich, wie sie als Kind dort ihr fröhliches Leben lebte . . Nun war sie fern! War in Trotz von ihm gegangen. Weil sie nicht begreifen wollte, was er tat... In aufwallendem Zorn dachte er eine Sekunde lang daran, alle diese drei Räume für Marion Herrichten zu lassen und dadurch auch äußerlich einen Strich unter das Vergangene zu ziehen: kam Ulla noch einmal zurück, so gab es genug Gastzimmer im Schlosse! Aber gewohnt, seinen ersten Regungen zu mißtrauen, sagte er nichts davon und war schließlich froh, als Marions Wünsche sich auf die beiden Räume Annettes be-

Ein europäischer Bildbericht

Was die neue Wochenschau bringt.

ÄS f&i?

spräche, die er ihnen hält, aber will er sie näher bei sich haben. So strömt es von allen Seiten auf ihn zu, die Mannschaft umringt ihn völlig, und der Augenblick, in dem der Reichsmarschall zu seinen Fliegern spricht, bekommt eine gelöste Atmosphäre.

Wenn wir mitteilen, daß die neue Wochenschau außerdem Eindrücke vermittelt von der großen italienischen Buchaus st ellung in Berlin, vom Besuch Keitels in Budapest, daß sie den Fackelzug zeigt, den die Falange vom Zentrum Madrids zum Escorial und norwegische For­mationen zur Ehrung Quislings durchge­führt haben, daß Bilder von der finnischen Front und aus dem Raum vor Leningrad in ihr enthalten sind, daß wir Generaloberst Rom - m e I mit seinen deutschen und italienischen Soldaten in Agedabia vorgeführt bekommen, bann ist es nicht zu viel gesagt, wenn wir behaupten, gerade diese Wochenschau trägt ein ausgesprochen euro­päisches Gesicht. H. H. G.

Davon sind steuerfrei:

§4 Ziffer 3 UStG, gemäß

§4 Zif er 4 UStG, gemäß

§4 Ziffer 10 UStG, gemäß

schränkten. Er notierte alles in dem kleinen, saffian­ledernen Notizbuch: Farbe und Schmuck der Wände, Vorhänge, Möbel.

Als sie beim Abendbrot saßen und sich den ge­spickten Hasen schmecken ließen, den der Forst­meister persönlich geschossen hatte, sagte er plötzlich: ,Zch habe noch eine Ueberraschung, Marion."

Sekt?", fragte sie lachend:Wie damals, in

Den Durchschnittssteuersatz, der dem Unternehmt mit Genehmigung seines Antrags mitgeteilt wird, hat der Unternehmer In Zukunft bei allen Voraus­zahlungen zugrunde zu legen.

Der Durchschnittssteuersatz ist erstmalig auf den Gesamtumsatz des Kalenderjahres 1942 anzuwen­den. Haben Unternehmer vor Genehmigung des Durchschnittssteuersatzes bereits Vorauszahlungen

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Gesamtumsatz RM.

Und eine kleine oder auch große Ueberraschung!

Stören wir?"

Aber ich bitte, Herr Baron, durchaus nicht, ich bitte sehr! Ich komme gleich, ziehe mir nur einen Winterrock an ..."

Und wirklich war er eine Minute später am Schlag und erschöpfte sich in Ausrufen des Stau­nens und der Freude, als er hörte, wer die gewal­tige Pelzmumie an der Seite des Barons wäre:

Aber das ist ja ...! Küss' die Händ', Gnädigste!.. Nein, das ist ja eine Ueberraschung !... Dies Jahr hat's wirklich in sich, daß es bis zur allerletzten Stunde solche Überraschungen in petto hat! .... Ich bitte, meine verehrten Herrscharften, steigen Sie doch aus, machen Sie mir das große Vergnügen ...Es ist ein so einsames Silvester ... Freunde, die ich erwartete, haben abdepeschiert ..."

Und nun trösten Sie sich mit Tschaikowskij?", fragte Marion lächelnd.

Mit Tschaikowskij? Mit der Gegenwart einer schönen Frau und großen Künstlerin, der ich zu vie­lem Dank verpflichtet bin ..."

Fehr stimmte ohne weiteres zu, da er spurte, wieviel Vergnügen diese Improvisation Marion machte. Und so aingen sie ins Jagdhaus, wo Fon­tana rasch alle Kerzen anzündete.

Im Handumdrehen stand Wein auf dem Tische, und die Gläser klangen. Und Musik erklang ... und Marion (Fehr wußte kaum, wie ihm geschah) stand an den Flügel gelehnt und ließ ihre Stimme per­len, diesen warmen Mezzosopran, her ihm von allem Anfang an so wohl getan, und der in diesem holzgetäfelten Zimmer noch wärmer und inniger klang...

Er saß im hohen Armstuhl vorm Kamin, wo bet Vater gern gesessen, die Füße gegen das Feuer gestemmt; die Zigarette verschwelte zwischen den Fingern; er lauschte mit gesenkten Lidern dem Ge­sänge und fühlte, wie er sie liebte ... wie es ihn danach verlangte, sie in die Arme zu nehmen ...

Zum Aufbruch mahnen? Er tat es nicht. Die Musik hatte seinen Willen schlaff gemacht, wie immer. Die beiden, Marion und Fontana, schienen es für selbstverständlich zu halten, daß dies Bei­sammensein nicht vor dem alten Jahre endete. Und war's nicht aud) hübsch so? Hübscher vielleicht als in dem einsamen, totenstillen Schloß?

(Fortsetzung folgt)

den, weil sich die Zusammensetzung der Umsätze im laufenden Kalenderjahr geändert hat.

Die Berechnung des Durchschnittssteuersatzes soll in der Regel nach dem Ergebnis der Veranlagung für 1940 erfolgen, in geeigneten Fällen kann auch die Veranlagung für 1941 die Grundlage bilden.

In die Berechnung des Durchschnittssteuersatzes sind die Zusatzsteuer, diß Umsatzsteuer-Anrechnung und regelmäßig auch die Ausfuhroergütungen ein­zubeziehen. Wenn Ausfuhrvergütungen und Aus- fuhrhändler-Dergütungen einbezogen werden, find die Dergütungsbeträge zu berücksichtigen, die auf die Ausfuhr vorn 1. Juli 1940 bis 30. Juni 1941 ent­fallen. Vergütungsanträge für die Ausfuhr nach dem 31. Dezember 1941 fallen weg, wenn die Ver­gütungen in den Durchschnittssteuersatz einbezogen werden.

Zur Berechnung des Durchschnittssteuersatzes sind festzustellen:

a) der Gesamtumsatz, d. h. die steuerbaren Lieferun­gen und sonstigen Leistungen und der Eigen­verbrauch. Außer Betracht bleiben die Umsätze, die nach § 4 Ziffer 810 des Gesetzes steuerfrei sind;'

b) die veranlagte Umsatzsteuer gekürzt um die Um­satzsteuer für etwaige Geschäftsveräußerungen und abzüglich der etwaigen gewährten Ausfuhr­vergütungen und Ausfuhrhändler-Dergütungen;

c) der Hundertsatz, der sich aus dem Verhältnis vom Gesamtumsatz zu der veranlagten Umsatzsteuer ergibt. Der Durchschnittssteuersatz ist bis auf zwei Stellen nach dem Komma zu berechnen.

Hierzu nachstehende Beispiele:

I. Beispiel:

Unternehmen mit nur Jnlandsumsätzen im

Das umsgtzsteuergesetz regelte die Abführung der Umsatzsteuer bisher in der Weise, daß die Unter­nehmer, je nach Höhe her vereinnahmten Entgelte, monatlich ober vierteljährlich durch Voranmeldung die erzielten Umsätze zu erklären und die hiernach zu berechnende Umsatzsteuer abzuführen hatten. Da bei der Umsatzsteuer Steuersätze in Anwendung kommen, die sich zwischen Vi v. H. bis 2% v. H. bewegen, mußte ferner buchmäßig nachgewiesen werden, wie sich die Umsätze nach den einzelnen Steuersätzen verteilten.

Durch Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 23. Januar 1942 hat das bisherige Verfahren eine grundlegende Aenderung erfahren.

Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind nunmehr für alle Unternehmer in Wegfall gekommen. Nur in besonderen Fällen und zwar bann, wenn dies zur Sicherung bes Steueraufkommens sich als not­wendig erweist, können ~bie Finanzämter auch in Zukunft die Abgabe von Voranmeldungen ver­langen. Dom Jahre 1942 an haben die Unter­nehmer nach Ablauf des Kalenderjahres nur noch eine Steuererklärung über die in diesem Zeitab­schnitt erzielten Umsätze abzugeben. Diese Steuer­erklärung unterscheidet sich von der bisherigen in­sofern, als der Umsatz getrennt nach Kalender­vierteljahren aufzuführen ist. Dem Unternehmer liegt auch in Zukunft, wie bisher, die Verpflichtung ob, seine Einnahmen laufend aufzuzeichnen.

Neben dem Wegfall der Voranmeldung ist durch obigen Erlaß für diejenigen Unternehmer, die bis­her ihre Umsatzsteuer nach verschiedenen Steuer­sätzen berechnen mußten, jetzt die Möglichkeit ge­schaffen, in Zukunft die Umsatzsteuer nach einem einheitlichen Steuersatz (Durchschnittssteuersatz) zu berechnen. Die Versteuerung nach einem Durch­schnittssteuersatz setzt die Stellung eines dahingehen­den Antrags bei dem, zuständigen Finanzamt vor­aus. Einem solchen Antrag könnte die Genehmi­gung nur bann versagt werden, wenn sich voraus­sichtlich in der Zusammensetzung des Umsatzes für das laufende Kalenderjahr erhebliche Aenderungen ergeben sollten.

Mit erfolgter Genehmigung des Antrags ist der Unternehmer auch gleichzeitig von der Verpflich­tung entbunden, die vereinnahmten Entgelte, die er bisher getrennt nach Steuersätzen aufzeichnen mußte, weiterhin in dieser Weise buchmäßig nach­zuweisen. Diese Anordnung wird den Unterneh­mern eme fühlbare Entlastung bringen, und heute schon laßt die Zahl der dem Finanzamt vorliegen, ben Anträge, auf Besteuerung nach einem Durch­schnittssteuersatz vermuten, daß wohl die hierbei in Betracht kommenden Unternehmer restlos von der ihnen gebotenen Möglichkeit Gebrauch machen werden. Für diejenigen Unternehmer hingegen, die den Anträge auf Besteuerung nach einem Durch­schnittssteuersatz nicht stellen, bleibt die Verpflich­tung zur Führung des Buchnachweises unverändert bestehen und auch die Berechnung der Umsatzsteuer erfährt bei ihnen keine Aenderung.

Eine Zurücknahme ober Aenderung des Durch- schnittsste'uersatz-s kann nicht deshalb verlangt wer»

Der Tisch, an dem die Wochenschau täglich ge­schnitten wird, enthält Material zur Zeitgeschichte ganz Europas in so reichem Maße, daß der Dra­maturg immer nur weniges auswählen kann. In dieser jüngsten Ausgabe zum Beispiel sehen wir Kapitänleutnant 23 i galt bei seiner Rückkehr in den Heimathafen, nachdem wir ihm vorige Woche auf seinem U-Boot noch weit draußen auf dem Atlantik begegnet waren. Die Wochenschau gibt also häufig so etwas wie eine Zeitung, die einen Roman in Forsetzungen enthält.

Zwei Momente in der letzten Wochenschau sind außerdem besonders ausgefallen. Es gibt Gegen­lichtaufnahmen von startenden Stukas in S^i - zilien, die wir gern länger gesehen hätten. Sie sind Sinnbild einer gemeisterten Kraft und zugleich Ausdruck der Schönheit bezwungener Technik.

Das zweite Bild, das - besonders im Gedächtnis haftet, zeigt den Reichsmarschall inmitten der Flieger auf Sizilien. Er steht in einem aus gerich­teten Karree strammstehender Soldaten. Zur An-

Gesamtumsatz § 13 UStDB. gemäß Für bie Berechnung des Durchschnitts­steuersatzes maßgebende Umsatzsteuer: Steuerschuld davon ab: für Geschäftsveräußerung

(§ 81 UStDB.) 750 RM.

Vergütung für Ausfuhr

vom 1.7. 40 bis 30.6. 41 1250 RM.

müht, Ihre Aufgaben im Feuerläschdienst gründlich 3u erlernen und in weitgehendem Ausmaß zu er­füllen. In mehreren Gemeinden haben denn auch die Hitler-Jugend-Feuerwehrscharen bei der Be­kämpfung von Bränden bereits gut und tatkräftig mitgearbeitet und dem Wehrführer wie der Kreis- Feuerwehrführung den Beweis erbracht, baß die Ausbildung der jungen Feuerwehrkräfte gute Fruchte getragen hat.

lieber die gegenwärtige Kriegsdienstzeit im Feuerschutz hinaus werden diese Reserven der Hitler-Jugend-Feuerwehrscharen auch für bie kom­mende Friedenszeit von großer Bedeutung fein, denn sie werden dereinst als vollwertiger Nachwuchs der Feuerwehren in Betracht kommen und für den Feuerschutz durch langjährige Mitarbeit gründlich ausgebildet sein. Gegenwärtig sind die Feuerwehr­scharen bereits ein Teil der örtlichen Feuerwehr, in Zukunft aber werden sie das tragende Fundament selbst barfteüen und aus ihrer Mitte die führenden Männer für den Feuerschutz heroorbringen. Die jungen Menschen leisten also nicht nur in der Gegenwart vortrefflichen Kriegshilfsdienst, sondern sie bereiten sich auch auf Pflichten in der Zukunft vor, die unter dem großen Gesichtspunkt des ge­meinnützigen Dienstes zum Besten der Volksge­meinschaft stehen. Dafür gebührt den jungen Feuer­wehrhelfern alle Anerkennung. B.

Drei Lieblinge des Rundfunks auf einmal *

Ein vollkommen ousverkaustes Haus brachte bie jüngste Veranstaltung ber NS.-Gemeinsckaft Kraft durch Freude", bie unter der Ueber- schriftDrei Lieblinge des Rundfunks auf einmal" zu einem bunten Programm mu- sikalischer Genüsse und unbeschwerter Unterhaltung im Gloria-Palast eingeladen hatte. Die Dortrags- folge wurde angesagt und übrigens auch zum größ­ten Teil mit eigenen Darbietungen bestritten von Bruno Fritz, dem Sohn vom alten Fritz, wie er sich vorstellte: er unterhielt sein Publikum nach be- währter Ansagerweise mit unversieglichem Redestrom und saftigen Pointen teils auf hochdeutsch, teils auch im reichshauptstädtisch-heimatlichen Jargon, er zauberte mit einem Taschentuch und einem einzigen Finger und riß bie Hörerschaft zu wahren Lach- ftürmen hin mit seiner. Eishockey-Reportage vor dem Mikrophon, einer oratorisch-pantomimischen Leistung, welche durch die Jagd nach zwei Flöhen und eine rutschende Hose erst die richtige Würze er­halt. Bernhard Derksen eröffnete den Reigen mu­sikalischer Darbietungen mit dem beschwingten mrb fingerfertigen Vortrage eigener Weisen und machte sich überdies im Laufe des Abends als Begleiter verdient. Emmy Dunfing vom Frankfurter Opernhaus fand mit drei Tanznummern dem Kaiserwalzer von Strauß, einem Marsch und einem temperamentvollen Zigeunertanz mit Tamburin- Begleitung lebhaften Anklang.

Rosel Seegers, aus vielen Rundfunksendun- gen allen Hörem bekannt, machte den Besuchern das Vergnügen einer Bekanntschaft von Angesicht zu Angesicht. Sie brachte im ersten Teil die Lieder So lieb bist du" undDas Leben kann so schön sein", als Zugabe und zur Belohnung für reichen Applaus den berühmten SchlagerDraußen in Sievering blüht schon ber Flieder". Ihr sehr locker angeseftter, reiner und schlanker Sopran zeichnet sich durch eine mühelos gewonnene, klare Hohen- iaae und ein schwebendes Piano aus und wird durch den kultivierten Vortrag sympathisch zur Geltung gebracht. Alle diese Qualitäten ckamen auch . ben von Rosel Seegers im zweiten Teile des Programms reizend vorgetragenen Wiener Liedern zugute vom Kahlenberg, vom Stefan sturm und der schönen blauen Donau.Drunt in der Löbau" als Glanzstuck durfte natürlich nicht , fehlen; sehr hübsch wirkte auch ber altösterreichische Marsch mit Jodler und begeisterter Mitwirkung des Publj/ums.

Stürmisch begrüßt, präsentierte sich Herbert Emst Groh, fürwahr ein Liebling des Rundfunks und Matador ungezählter Sendungen und Schallplatten. Mit den SchlagernFreunde, das Lehen ist lebens­wert" undDer Mansch nennt die Liebe fein ein- z?ges Glück", mit deren höchst wirkunassicherem Vortrage er die strahlenden, schmelzenden und schluchzenden .Klangelemente seines Tenors unwi­derstehlich' entfaltete, gewann er die Sympathien brtr Hörerschaft im Sturme. Mit ben Zugaben Schlaf ein mein Blond en gelein" undFronen und Liebe, sie sind wie ein Märchen" aus dem Ton­filmDie keusche Geliebte" stattete Herbert Ernst Groh seinen Dank für die BeifallsoNationen ab, welche die entzückte Hörerschaft ihm entgegenbrachte.

Hans Thvriot.

ben eines Pferdes ober das dumpfe Fallen einer Schneelast im Geäst.

Sie fuhren eine Stunde durch ben Wald, kreuz und quer in der unendlichen Einsamkeit. Ueber einer Lichtung sahen sie für Sekunden den monbbefchiene- nen Kamm des Gebirges, dann hüllte Gewölk bie bleiche Scheibe ein, und alles versank.

Aber plötzlich war in ber Stille etwas wie Musik, sie riefelte durchs Gezweige, von fernher geisterhaft klingend Christian Fehr glaubte, einer Sinnes­täuschung zu erliegen, glaubte Sphärenmusik zu hören, und äußerte sich scherzhaft in diesem Sinne; doch Marion, die auf Augenblicke die warme Pelz­kappe lüftete, schüttelte lachend den Kops:

Ein viel, viel größeres Wunder, Jan, als Sphärenmusik! Da spielen deine Berggeister Tschai­kowskij ...!"

Ach so! Diese Berggeister dürften sich in Herrn Fontana verkörpern", sagte Fehr, ein wenig er­nüchtert:Und wahrhaftig, da blinkt ein Licht durch die Zweige. Hab's gar nicht bemerkt, wir müssen beim Jagdhaus sein ..."

Beim Jagdhaus? In dem Arnold Fontana wohnt?"

Er nickte nur. Er ärgerte sich bei sich selbst, daß er dem Kutscher nicht Anweisung gegeben, diesen Teil zu meiden.

Sie waren inzwischen nahe genug berangekom- men, um die erleuchteten Fenster zu sehen und die Musik ganz deutlich zu hören.

Marion war begeistert:Das ist bas Ent­zückendste, was man sich denken kann, Jan! Hier mitten im geisterhaft tief verschneiten Gebirgswald so eine klingende Zelle! ... Uno er spielt wahrhaf- tag Tschaikowskij. Aus dem berühmten Trio, du weißt, ,Dem Andenken eines großen Künstlers ... Laß uns anhalten und zuhören! Oder noch besser, mir wollen ihn besuchen einfach überfallen gebt das?"

Im Grunde vaßte es Fehr gar nicht, Marions Gegenwart heute, und wär's nur für eine halbe Stunde, mit einem andern au teilen. Aber er mochte ihr nichts ab schlagen. Und so ließ er denn vor dem Jagdhaus halten, richtete sich im Schlitten hoch und klatschte in die Hände, bis das Fenster aufging und Fontanas Gesicht im erleuchteten Rahmen erschien:

Wer bort?r

Vn Abend, Herr Fontana!- Fehr persönlich!

Berechnung des Durchschnittssteuersatzes: Es entfallen auf 501500 RM. Gesamt­umsatz 5530 RM. Umsatzsteuer, die für die Berechnung des Durchschnitts­steuersatzes maßgebend sind.

Demgemäß Durchschnittssteuersatz: 5530 X 100 : Sbl 500 -1,102 abgerun-

München?"

.Feinen Sekt. Aber etwas Verwandtes. Ist ähn­lich kalt und macht ähnlich warm. Du wirst sehen. Der Sekt kann warten."

Und kaum hatte man zu Ende gegessen und die Zigarette geraucht, so erschien Fabian in der Tür und meldete den Schlitten.

Einverstanden, Marion? Eine klingende Schlit­tenfahrt durch den nächtlichen Wald?"

,L)y, sehr einverstanden!

In der Diele half er ihr in den riesigen Fahr- pelz, der seit Annettes Tod nicht mehr aus der Mottenkiste hervorgeholt war und nach Kampfer roch, obwohl Fabian ihn viele Male geklopft und gebürstet hatte. Marions zierliche Gestalt versank in einer weichen, warmen Fülle. Sie bekam ein großes Biberbarett über die Ohren gezogen, so daß nur noch ihr Gesicht aus dem vielen Pelzwerk ber- ausguckte, dazu Pelzhandschuhe und einen Fußsack. Er selbst wickelte sie in Decken, knöpfte den steifen Tambour über ihr zu, setzte sich neben sie.

Die Nacht war schwarz. Selten, daß hier und da ein Stern durchs ziehende Gewölk blinkte. Es schneite nicht mehr, jeder Schritt knirschte im gläsern gefrorenen Schnee.

Fehr wechselte ein paar Worte mit 6em pelzver- mummten Kutscher auf dem Bock. Ein Schnalzen, die beiden starken Braunen zogen an, und beim rötlich zuckenden Lichtschein der Laternen ging's um das Rondell und auf die Chaussee hinaus.

Wunderhübsch!" sagte Marion, als der schwei­gende Wald sie aufnahm.

Fehr fühlte sich beglückt, wie sie sich sanft an ihn lehnte. Er machte seinen Arm frei, schlang ihn um ihre Schulter, zog sie näher.

Wunderhübsch ist, daß du bei mir bist", sagte er leise er mußte sich ducken, einem Zweig auszu- weichen, den der Schnee tief herniederaedrückt hatte. Und fortan war nichts als das melodische Silber­geläut der Schlittenglöckchen in der heiligen Stille der Wintemacht Und bann und wann das Schnait-

Steuerpflichtiger Umsatz

Berechnung der Umsatzsteuer:

500 000 RM. (§ 7 Abf.3 UStG.)

zu vH.

50 000 RM. (§ 57 UStDB.) zu % v. H.

150 000 RM. (§ 81 UStDB.) zu ¥> v. H.

200 000 RM. (8 7 Abs.4 UStG.) zu 2% v. H.

301 000 RM. (§ 7 Abs. 1 UStG.) zu 2 v. H.

dazu:

2 v. H. Zusatzsteuer von 30 000 RM. (§ 55 UStDB.)