stützung des Reichsernährungsministeriums, des Reichsnährstandes und des Forschungsdienstes.
Der Vortragende veranschaulichte an zahlreichen Darstellungen und teils farbigen Lichtbildern Bedeutung und Eigenschaften der Sojabohne, den züchterischen Werdegang und konnte an reichem Anschauungsmaterial von Pflanzen, Körnern und vor allem daraus erzeugten Nahrungsmitteln die Ausführungen äußerst plastisch gestalten. In einer von den Zuhörern sehr beifällig aufgenommenen Kostprobe erbrachte Prof. Sessous den Beweis von der vorzüglichen und vielseitigen Verwendbarkeit der Soja unmittelbar durch den menschlichen Magen. Es dürfte verständlich sein, daß unter diesen Umständen die Wehrmacht zur Zeit sich dieses Nährstoffkonzentrates allein zu bedienen in der Lage ist und die Bevölkerung noch mit der Verwendung von Edelsoja, wie das nicht entfettete Mahlerzeugnis der Bohne genannt wird — das entfettete wird Soja- färin genannt — warten muß. Daß aber nach dem Krieg die Edelsoja ihren Einzug in die europäische Küche halten und dies nicht nur eine vorübergehende Erscheinung sein wird, dürfte jedem, der ihren Wert erkannt und sie einmal in der Küche verwandt hat, einleuchten. Ihr Anbau hat im nahen Osten aus deutsche Veranlassung bereits im großen vor einigen Jahren begonnen. Auch in Großdeutschland wird ihre Anbaufläche zunehmen, und zwar vornehmlich.im Osten. Es sei zum Schluß noch darauf hingewiesen, daß selbst in den Vereinigten Staaten von Amerika der Anbau der Sojabohne bereits beträchtlichen Umfang angenommen hat, wo sie u. a. schon längere Zeit in der menschlichen Ernährung in Gestalt von allerlei sehr schmackhaften Konserven verwandt wird, und dies trotz des Fleischreichtums der neuen Welt!!! Das gibt doch zu denken! Und endlich fei an die nicht uninteressante Verwendung des Sojaeiwetßes durch die Ford- fckbriken erinnert, die es zur Herstellung von Beschlägen aus Kunstharzen für ihre Automobile verwenden und zu dem Zweck über 2000 Hektar anbauen lassen, um so das früher hierfür aus Milch gewonnene Eiweiß (Casein) zu ersetzen.
Reicher Beifall dankte dem Vortragenden für seine interessanten Ausführungen, die, gestützt auf das Ergebnis jahrelanger fruchtbarer eigener Forschungsarbeiten, die große Bedeutung der Sojabohne für die Ernährungswi^tfchaft des europäischen Raumes in klarer Weise dargelegt haben.
Gießen-Klein-Linden.
Eine weit über unser Gemeinwesen hinaus bekannte Persönlichkeit, der Kohlenhändler i. R. Wilhelm Jung III., wurde unter außerordentlich starker Beteiligung zu Grabe getragen. Seine Sangeskameraden von der „Eintracht" pnd der „Harmonie" gaben ihm das letzte Geleit. Für den Männergesangverein „Eintracht" würdigte dessen Vertreter Friedrich Jung die Verdienste des Dahin- qeschiedenen um den Verein, dem er über sechs Jahrzehnte lang als Mitglied und zuletzt als Ehrenmitglied angehört hatte. — Die Aufnahme von 53 Kindern in die hiesige Volksschule wurde am Dienstagvormittag vorgenommen. Sie werden nach den Sommerferien ihren ersten Schulweg antreten. Dieser Jahrgang ist der Zahl nach der stärkste, der seit Jahrzehnten hier Aufnahme findet.
Verdunkelungszeit:
11. Juni von 22.44 bis 4.29 Uhr.
Der Anspruch aus den Finderlohn.
Wie steht es mit der Belohnung?
„Belohnung zahle ich an den, der mir meinen Pudel, auf den Namen Rolf hörend, wiederbringt. Abzugeben bei ..." Häufig kann man solche und ähnliche Anzeigen in den Zeitungen lesen. Aber in den meisten Fällen gibt es nachher Streit, wenn es darum geht, die versprochene Belohnung auszuzahlen. Und das liegt nur daran, daß der Versprechende sich nicht klar darüber ist, was diese Auslobung — so nennt es der Jurist — zu bedeuten hat.
Rolf ist entlaufen, und sein Herrchen wendet sich an den ehrlichen Finder. Finder des Hundes ist derjenige, der das entlaufene Tier an sich nimmt. Gleichgültig ist es, ob es sich um einen Erwachsenen oder ein Kind handelt. Es ist sogar ohne Bedeutung, ob der Finder von der Zeitungsanzeige gewußt hat oder nicht. Entscheidend ist nur die Tatsache des Findens und Wiederbringens.
Der Finder hat neben Pflichten auch Rechte, und zwar kann er Ersatz für die Aufwendungen verlangen, die er für erforderlich halten durfte. Außerdem hat er einen Anspruch auf Finderlohn. Dieser beträgt bis zu einem Wert von 300 RM. 5 v. H., darüber 1 v. H. und bei Tieren stets, also ohne Rücksicht auf den Wert, 1 v. H. Hat die Sache nur für den Verlierer einen Wert — hat sie also keinen Handelswert — dann ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
Da das Tier beim Finder untergebracht und gefüttert werden muß, entstehen auch Kosten. Diese kann der Finder vom Verlierer ersetzt verlangen. Treibt der Finder großartigen Luxus mit der Wartung des gefundenen Tieres, dann kann es ihm passieren, daß der Eigentümer sich weigert, diese Unkosten zu ersetzen. Und das mit Recht. Denn der Finder hat nur Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, die er für erforderlich halten durfte.
Rolf ist einem Herrn zugelaufen. Der neue Herr erfährt die Adresse des Verlierers — vielleicht sogar unabhängig von der Anzeige — und bringt das Tier zum Besitzer zurück. Gleichzeitig wird er
auch eine Rechnung vorlegen. Finderlohn und Un- kostenersatz stehen ihm nach dem Gesetz zu, also auch ohne daß der Verlierer eine Belohnung verspricht.
Wenn, wie hier, eine Belohnung für die Wied er- bringung des Tieres ausgesetzt wird, dann muh die Summe größer sein als die gesetzmäßig zu- stehende Summe. Es kommt dann natürlich sehr auf den Wert des verlorenen Gegenstandes an. Ist der Wert gering, dann kann der Finder billigerweise nicht viel mehr verlangen als das Gesetz ihm zubilligt. Bei wertvolleren Sachen muß die ausgesetzte Belohnung auch dementsprechend sein.
Es kommt auch vor, daß der Verlierer eine „hohe Belohnung" für die Herbeischaffung einer verlorenen Sache verspricht. In den meisten Fällen wird man ein solches Versprechen nur dann ankündigen, wenn es sich um wirklich wertvolle Dinge handelt, wertvoll zumindest für den Verlierer, wie z. B. Andenken, Urkunden usw., die keinen Han- delswert Haden. Hier gilt noch viel mehr das oben Gesagt«. Die auszuzahlende Summe muß noch über den Betrag hinausgehen, der sich aus gesetzlichem Anspruch plus Belohnung zusammensetzt. Bei einer „hohen Belohnung" ist es nicht möglich, den Finder mit einer geringen Entschädigung abzufinden, die gerade über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgeht.
Weigert sich der Eigentümer, die versprochene Belohnung zu zahlen, dann kann der Finder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Das heißt, er gibt den gefundenen Gegenstand erst dann heraus, wenn er die versprochene Belohnung empfangen hat. Kommt es nicht zu einer Einigung und hat der Finder die Sache herausgegeben — z. B. weil er den Hund nicht länger bei sich behalten kann — dann hat er gegen den Empfangsberechtigten einen klagbaren Anspruch. Diesen Anspruch muß er innerhalb eines Monäts geltend machen.
Unter gewissen Voraussetzungen hat der Finder auch ein Recht auf Eigentumserwerb. Dr. Tw.
Aus der engeren Heimat.
Erfolgreich im Melk-Wettbewerb.
In Anwesenheit des stellv. Landesbauernführers, Landesobmann W e i n tz , fand unter Leitung von Dr. Hartmann vom Tierzuchtamt der Landesbauernschaft auf dem Rheinfelder Hof das Landes-Lei- stungsmelken für den Gau Hessen-Nassau statt. Dabei errangen aus dem Kreise Gießen in der Lehrlingsklasse Manfred Schmidt vom Höfgut Winnerod bei Reiskirchen mit 92,75 Punkten den zweiten und Karlheinz Recktenwald, ebenfalls vorn Höfgut Winnerod, mit 91,5 Punkten den dritten Preis.
Landkreis Gießen.
* Rödgen, 11. Juni. Am morgigen Freitag, 12. Juni, können der Landwirt Kaspar Jost und Frau, Gießener Straße 13 wohnhaft, in guter Gesundheit das Fest der goldenen Hochzeit
begehen. Dem Jubelpaar bringen auch wir unsere herzlichen Glückwünsche dar.
A Treis a. Ü. L d a., 10. Juni. In unserer Gemarkung standen bis Ende des vorigen Weltkrieges viele P a p p e l b ä u m e, die zum Teil sehr hohes Alter und beträchtliche Größe hatten. Sie dienten als Richtungsweifer der alten Wege und Straßen, und ihre Wurzeln schützten Raine und Bachufer vor Erdrutschen. Dem Landschaftsbild gaben sie einen sehr einprägsamen Charakter und malerischen Reiz. In den Nachkriegsjahren wurden diese Pappelbäume nebst einer mächtigen Buche auf dem Stritkopf, die seit Jahrhunderten ein Mal- oder Grenzbaum war, gefällt, um sie als Brennholz zu verwerten. Das Neuanpflanzen von jungen Pappeln wurde jedoch unterlassen. Durch die Verwendung des Holzes zu Zellwolle ist nun festgestellt worden, daß das Pappelholz sich für diesen Zweck
mit am besten eignet, weil es raschwüchsig ist und eine sehr hohe Auswertungsziffer hat. Die Neu* an Pflanzung von Pappeln ist deshalb an geeig» neten Stellen dringend erwünscht. Sie erfolgt durch Stecklinge von Mutterbäumen und verursacht keine großen Kotten.
<£ Leihgestern, 11. Juni. Äl)re goldene Hochzeit können am morgigen Freitag, 12. Juni, der Reichsbahnbedienstete i. R. Wilhelm Arnold und Ehefrau Marie, geb. Arnold, Wilhelmftraße 19 dahier wohnhaft, in guter Rüstigkeit begehen. Dem Jubelpaar unseren herzlichen Glückwunsch.
* Großen-Linden, II.Juni. Der Weiß* bindermeister Heinrich Degen I., hierselbst, kann am morgigen Freitag, 12. Juni, in bester Rüstigkeit seinen 8 8. Geburtstag begehen. Trotz seines hohen Alters hat der Jubilar es ermöglicht,, eine größere Verputzarbeit, die ein. Jahr lang liegenbleiben mußte, nunmehr zu vollenden, wobei der alte Herr täglich sieben bis acht Stunden arbeitete. Dem Jubilar gelten unsere herzlichen Wünsche zu seinem Geburtstage und für einen weiteren schönen Lebensabend.
Unverbesserlicher Verbrecher zum Tobe verurteilt.
Lpd. Darmstadt, 10. Juni. Das Sondergericht in Darmstadt verurteilte den 27jährigen Strafgefangenen August H a l i ck i wegen zweier Verbrechen bei Fliegergefahr in Verbindung mit schwerem Diebstahl auf Grund der Polenstrafrechtsverord- nung zum Tode.
Der bereits durch ausländische Gerichte wiederholt, u. a. wegen Diebstahls und Widerstands vorbestrafte Täter setzte auch im Reichsgebiet feine asoziale Verbrechertätigkeit fort und verbüßte zuletzt eine wegen schwerer Kriegsverbrechen gegen ihn ausgesprochene Strafe von 7 Jahren verschärftem Straflager. Obwohl schott in dem damaligen Verfahren die Todesstrafe beantragt war, vermochte auch diese letztmals gebotene Besferungsmöglichkeit keine nachhaltige Wirkung zu erzielen. Halicki entwich Anfang Mai aus dem Straflager und beging alsbald zwei schwere Diebstähle, um sich geeignete Mittel zur Durchführung seiner gemeingefährlichen Fluchtpläne zu verschaffen. Das jetzige Urteil des Sondergerichts hat einen unverbesserlichen Verbrecher der gerechten Strafe endgültiger Unschädlichmachung zugefuhrt.
An Feldpostpäckchen vergriffen.
Lpd. Frankfurt a. M. Die 38jährige Kunigunde 51 oll mann verrichtete ibei der Post Nei- nigungsdienste und entwendete, wie sie eingeftanb, im April neun bis zwölf Feldpostpäckchen. Backwaren, die sie fand, verzehrte sie, Zigaretten verkaufte sie. Als kürzlich ein Fekdpostmarder zum Tode verurteilt wurde, äußerte sie selbst zu einer Kollegin: „Dem gehören die Hände abgehackt." Das Sondergericht Frankfurt a. M. verurteilte die bisher Unbestrafte, die sich als Dolksschädling erwiesen hatte, zu 2V2 Jahren Zuchthaus und 3 Jahren Ehrverlust.
Hauptschriftletter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter bei Hauptschriftleiters: Ernst Blumschein. Verantwortlich für Politik und Bilder: Dr. Fr. W. Langes für das Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für Stadt Gietzcn, Provinz, Wirtschaft und Sport: Ernst Blumschein.
' Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckeret R. Lange K. (H. Verlagsleiter: Dr.-Ing. Erich Hamann: Anzeigenleiter: Hans Beck.
Anzeigenpreisliste Nr. 6.
*Hart und schwer traf uns die unfaßbare Nachricht, daß mein innigstgeliebter, . guter, treusorgender Mann und Vater seines Kindes, mein jüngster Sohn, unser lieber unvergeßlicher Bruder, Schwiegersohn, Schwager, Onkel und Pate
Otto Becker
Schütze in einer Panzer-Division
am 29. April, im fast vollendeten 30. Lebensjahr, im Osten den Heldentod gefunden hat. Das Glück, die Heimat und seine Lieben wiederzusehen, blieb ihm versagt.
In tiefem Schmerz:
Käthe Becker, geb. Diehl, und Kind Christel; Ludwig Becker VI.; Karl Bücher und Frau Kath., geb. Becker; Familie Heinrich Becker; Familie Wilhelm Becker; Familie Heinrich Diehl;Georg Diehl, z. Z. im Felde, und Familie; Ogfr. Heinrich Diehl, z. Z. im Felde; Gefr. Willi Diehl,z.Z. im Felde; Martin Diehl, z. Z. im Felde; Fam.Markworth; Farn.Otto.
Rödgen (Bahnhofstr. 16), Gießen, Gießen-Wic- seck, Großen-Buseck, Altenburg und Alsfeld, den 9. Juni 1942.
Die Trauerfeier findet am Sonntag, 14. Juni, nachmittags 2 Uhr in der Kirche statt.
02781
W
1867 D
Gott dem Allmächt igen hat es gefallen, heute morgen meine liebe, unvergeßliche Frau, Mutter, Großmutter und Schwägerin
Frau Maria Leun, geb. Ohli
nach schwerem Leiden im Alter von 73 Jahren in die Ewigkeit abzurufen.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Johannes Leun 10.
Anna Wenzel Wwe. und Tochter Luzi.
Großen-Linden, 10. Juni 1942.
Die Beerdigung findet Freitag, den 12. Juni, nachmittags 3 Uhr statt.
In Rußland starb den Heldentod als Gefreiter in ein. Infanterie-Regiment
Dr. Eckhard Kuhn
Dozent an der Hansischen Universität Hamburg
Y 30. 9. 1904, zK 21. 5. 1942.
Hildegard Kuhn, geb. Hasselmann Annelise Kuhn; Reinhard Kuhn Maria Kuhn, geb. Ritter.
Hamburg 39, Cäcilienstraße 12 III.
ALTSTOFF^ROHSWPF^MYSTOFF^ROHSTÖFF Die Wegbereiter des Sieges an der Front, in den Waffenschmieden der Heimat und auf den Äckern brauchen KJ e 1 d u n g ! Zur Herstellung werden alte Kleidungsstücke, Flicken und Stoffreste, die ungenutzt in den Schranken, Truhen und Kästen liegen, dringend benötigt. Gebt zur Altkleider und Spinnitpffjammlung 14A ■ •» ulUuL
Bekanntmachungen.
Kartoffelversorgung.
Mit sofortiger Wirkung dürfen die Abschnitte 10 bis 12 der Kartosfelausweise beliefert werden. Auf einen Abschnitt entfallen 2,5 Kilogramm. [iseoD Gießen, den 10.Juni 1942.
Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen Ernährungsamt Abt. B.
von Speisezwiebeln.
Die im Stadtkreis Gießen wohnhaften Verbraucher erhalten in der Zeit vom 11. bis einschließlich 16. Juni 1942 durch die einschlägigen Geschäfte je Person 250 Gramm Speisezwiebeln gegen Vorlage des roten Haushaltausweises und Abgabe des Abschnittes 35 der rosa oder blauen Nährmittelkartc 37. * ,
Die Kleinverteiler trennen die Abschnitte 35 der Nährmittelkarte 37 ab und bewahren sie auf,' sie melden am 17. Juni 1942 dem Ernährungsamt die Höhe ihrer Restbestände. [iseeD
Gießen, den 10. Juni 1942.
Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen Grnährungsamt Abt. B.
Fahrpreise der Stadt. Nahverkehrsbetriebe Gießen.
Die Fahrvreisberechnung nach Teilstrecken wird infolge der (Eröffnung der Obuslinie nach Klein- Linden nochmals in Erinnerung gebracht:
1—2 Teilstrecken .... RM. —,10
3 „ • • • • ,, —,15
7 ff „ __,35
Die früheren Wochenkarten sind nicht mehr
6
7 , „ . . . . „ 3,50
Heftchen gelten nur für den Heftchen-
Die
1,50 2,— 2,50 3,—
gültig.
Der bisherige Wochenkartenbenutzer findet einen Ersatz in den Fahrschein-Heftchen, die zu je 12 Fahrten ausgegeben werden und an keinen Termin bezüglich der Benutzung gebunden sind.
Die Fahrschein-Heftchen kosten
2 Teilstrecken .... RM. 1,—
3
4
Inhaber.
Die Monatskarten, welche durch die Eröffnung von Obuslinien seit I.Juli 1941 eine Aenderung
erfahren haben, betragen:
RM. 4,— für 2 Teilstrecken
„ 6, ,, 3 ,,
„ 8,— „ 4 „
„ 10,— „ 5 „
„ 12,— „ 0 „
,, 14, ,, 7 ,,
Die Monatskarte für das gesamte Netz kostet RM. 21,—.
Die Ausgabe der Monatskarten erfolgt nur an der Kasse der Stadtwerke Gießen, Gartenstraße 3 (Gaswerk). Lichtbild hierfür ist erforderlich.
Gießen, den 11. Juni 1942. [1871A
Stahlwerke Gießen, Abt. Nahverkehr.
Freibankverkauf
am 12. Juni 1942: ibtzA
von 8- 9 Uhr Nr. 1521-1590 von 9-10 Uhr Nr. 1591-1050 von 10-11 Uhr Nr. 1651-1710 von 11-12 Uhr Nr. 1711-1770
am 13. Juni 1942:
von 8- 9 Uhrtftr. 1771-1820 von 9-10 Uhr Nr. 1821-1870 von 10-11 Uhr Nr. 1871-1920
Schwarzweißc
Katze entlaufen. [02786 Abzug, geg. Bel. Marktstraße 14. | Vermietungen | Schöne, trockene Lagerräume zu vermieten.
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Für die zu unserer Verlobung erwiesenen Aufmerksamkeiten und Glückwünsche danken wir recht herzlich
Elisabeth Thome
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