Ausgabe 
7.10.1942
 
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von 100 000 RM. wird nicht geändert. Die Neuver­anlagung zur Vermögenssteuer erfolgt nur, wenn der Wert des Gesamtvermögens vom letzten Ein­heitswert entweder um mehr als ein Fünftel oder um mehr als 100 000 RM. abweicht. Die Ver­mögenssteuerbescheide und die Aufbringungsbescheide für den laufenden Hauptveranlagungszeitraum gel­ten bis auf weiteres. Wenn also im Einzelfalj keine Neuveranlagung von den Finanzämtern vorgenom­men wird, werden auch keine besonderen Steuerbe­scheide für die Jahre 1943 und 1944 ergehen.

Bei Minderungen des Betriebsvermögens kann der Steuerpflichtige die Herabsetzung des Einheits­wertes beantragen, wenn die Verminderung mehr als ein Fünftel, mindestens aber 1000 RM. be­trägt. Ein Beispiel in dem Erlaß besagt folgendes: Hat das Betriebsvermögen am 1. Januar 1940 12 000 RM. und am 1. Januar 1943 nur noch 8000 RM. betragen, so macht die Wertminderung 4000 RM. aus, also mehr als ein Fünftel und mehr als 1000 RM. Demgemäß ist die Wertfortschreibung, in diesem Fall also die Herabsetzung des Einheits­wertes, durchzuführen.

Für die Veranlagung zur Vermögenssteuer wird das folgende Beispiel angegeben: Der Steuerpflich-; tige besitzt Betriebsvermögen und sonstiges Ver­mögen. Am 1. Januar 1942 hat das Betriebsver­mögen 15 000 RM. und das sonstige Vermögen ebenfalls 15 000 RM., zusammen 30 000 RM: be- tragenx Am 1. Januar 1943 war das Betriebsver­mögen auf 23 000 RM., also um 8000 RM., und das sonstige Vermögen auf 24 000 RM., also um 9000 RM. gestiegen. Wegen Erhöhung der Mindest­grenze für Wertfortschreibungen, die 10 000 RM. betragen, die aber hier nicht erreicht worden ist, wird eine Wertfortschreibung des Einheitswertes nicht eintreten. Trotzdem erfolgt eine Neuveranlagung zur Vermögenssteuer, weil sich das Gesamtvermögen um 9000 RM. erhöht hat, und weil für dieses nicht gewerblichen Zwecken dienende Vermögen die Min­destgrenze für Wertfortschreibungen die alte ge­blieben ist. Die Veranlagung auf den 1. Januar 1943 erfaßt also in diesem Falle das Betriebsvermögen mit 15 000 RM. (nicht mit 23 000 RM.) und das sonstige Vermögen mit 24 000 RM., so daß ein Ge­samtvermögen von 39000 RM. zugrundegelegt wird.

Für die erwiesenen Aufmerk­samkeiten und Glückwünsche anläßlich unsrer Vermählung danken wir auf diesem Wege herzlich

Wilhelm Theiß

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Giefecn-Klcin-Llnden, 7. Oktober 1942 ___________ _ 04976/

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Die Landesgruppe Hessen der Fachschaft für deutsch-drahthaarige Gebrauchshunde veranstaltete bei Dutenhofen (Kr. Wetzlar) eine Zuchtprüfung. Es wird Wert darauf gelegt, daß nur solche Hunde mit einem Formwert von mindestens der Note Gut" und mit besonders guten Leistungsanlagen teilnehmen können. Die erschienenen Hunde entspra­chen in jeder Beziehung dieser Anforderung. Nur zwei bekamen die MindestnoteGut" im Form- wert, die anderenSehr gut" und fünf sogar die HöchstnoteVorzüglich". Auch die geleisteten Ar­beiten im Wasser, Feld und Spursicherheit lagen weit über dem Durchschnitt. Bei sehr strenger Zen­sierung konnten vier Hunde einen 1. Preis er­ringen, darunter drei aus unserem Heimatgebiet, aus den Zuchten der Herren Diehl (Bisses, Kr. Friedberg), Volk (Pohl-Göns), A. Pas c o e (Dutenhofen).

Mit dieser Prüfung war die Feier des ^jäh­rigen Bestehens der Landesgruppe Hessen verbun­den. Der Ausdruck besonderer Anerkennung des Reichsobmannes der Fachschaft, Generalarbeits­führer Bruer (Berlin), sowie der maßgebenden Kreis- und Gaujägermeister aus dem Wirkungs­kreis der Gruppe waren Beweis für deren segens­reiche Tätigkeit, dem deutschen Weidmann den Hund zu züchten, den er für alle Zweige des deutschen Weidwerks braucht. Die drei ältesten Mitglieder

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Gießener Schlachtviehmarkt.

Auf dem gestrigen Gießener Schlachtviehmarki (Schlachtvieh-Verteilungsmarkt) in der Viehversteiae- rungshalle Rhein-Main kosteten: Ochsen 38 vis 47 Rpf., Bullen 35 bis 42, Kühe 19 bis 41, Färsen 22 bis 46, Kälber 20 bis 57, Schafe 25 bis 52 je

Wir erhielten die schmerzliche und traurige Nachricht, daß mein lieber, braver, herzensguter Sohn, Bruder und Neffe

Walter Schmidt

Gefreiter in einem Infanterie-Regiment im kaum vollendeten 20. Lebensjahre im Kau­kasus sein junges Leben lassen mußte.

In unsagbarem Schmerz:

Karl Schmidt IV. und Kinder.

Lang-Göns, im Felde, Weilmünsteb, Nieder- Ofleiden, Eiserfeld (Sieg), Nieder-Scheiden, Hückeswagen, im Oktober 1942.

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außer dem Obmann als Gründer -r wurden zu Ehrenmitgliedern ernannt: Dr. van Bentheim (Meßen), Wilh. Fries (Krofdorf), Ferd. Paul (Bad Homburg). Dem Obmann selbst, Aug. Pas­coe (Dutenhofen), der 20 Jahre ununterbrochen die Landesgruppe geführt hat, wurde eine beson­dere Ehrung mit Worten der Anerkennung für seine überall bewiesene Tätigkeit auf dem Gebiet ' 1 " Ge-

Gemeinsame Bekanntmachung der Laudräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Gießen.

Betr.: Futtermittelscheine für Pferde.

Zum 1. Oktober 1942 wird der Abschnitt 3 der Futtermittelscheine für Pferde aufgerufen. Dieser Abschnitt dient zur Versorgung der nichtlandwirt­schaftlichen Tierhalter mit Futtermitteln in den Monaten November und Dezember 1942.

Die Futtermittelverteiler werden aufgefordert/ die in ihrem Besitz befindlichen Abschnitte 2 der Futtermittelscheine bis zum 10. Oktober 1942 dem Ernährungsamt, Abt. A, zum Umtausch in Bezug­scheine vorzulegen. Die Abschnitte sind geordnet mit einer Zusammenstellung emzureichen. Die Richtig­keit der Zusammenstellung ist schriftlich zu beschei­nigen und gleichzeitig zu versichern, daß sämtliche Abschnitte beliefert worden sind. [2997D

Gießen, den 6. Oktober 1942.

Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie des Ober­bürgermeisters der Stadt Gießen.

Der Landrat des Landkreises Gießen.

Dr. Lotz.

kennenlernen. Nur ernstgem. Bildzuschriften unt. 2995D an den Gießener Anzeiger erbeten.

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Der Präsident des Reichsaufstchtsarnts für Pri- vatverstcherung gibt jetzt die vorn 1. November 1942 ab von den Versicherungsunternehmen bei Neuab- schlüssen in der Leitungswasserschädenversicherung zu verwendenden Derficherungsbedingungen bekannt. Daraus geht hervor, daß eine Erweiterung des Ver­sicherungsschutzes, wie sie vielleicht im Einzelfalle schon auf Grund besonderer Vereinbarungen bestand, nunmehr allgemein zur Pflicht gemacht wird. Bis­her gewährte der V etlicher er den Versicherungsschutz nur gegen Schäden, die durch das Austreten von Wasser aus Wasserleitungs-, Warmwasserversor- gungs- oder Zentralheizungsanlagen an den ver­sicherten Sachen entstanden. Nunmehr muß der Versicherungsschutz auch Bruck- und Frostschäden einschl. Nebenarbeiten und Auftaukosten, an den innerhalb der Gebäude befindlichen Rohren der Kalt- und Warmwasserversorgung und der Zentral­heizung sowie an den außerhalb der Gebäude, aber innerhalb des Grundstücks befindlichen Wasserzulei- tungsrohren enthalten. Ebenso umfaßt der Schutz nunmehr Frostschäden an Badeeinrichtungen, Wasch-

Durch einen Erlaß des Reichsfinanzministers ist in dem dreijährigen Turnus, in dem bisher die so­genannte Einheitsbewertung vorgenommen wurde, eine Unterbrechung eingetreten. Die Hauptfest­setzung der Einheitswerte gewerblicher Betriebe, sowie die Hauptveranlagung zur Vermögenssteuer und zur Aufbringungsumlage wird nicht zum 1. Januar 1943, wie es eigentlich sein müßte, son­dern erst zum 1. Januar 1945 stattfinden. Diese Hinausschiebung des Termins geschieht im Inter­esse der Finanzbehörden, die dadurch Derwaltungs- arbeit ersparen. Auf der anderen Seite hat der Staat ein Interesse daran, Veränderungen des Ver­mögensstandes fostzustellen. Deshalb wird für die Jahre 1943 und 1944 eine Wertfortschreibung und Neuveranlagung im Einzelfalle vorgenommen.

Das Vorgehen bei dieser Neuveranlagung ist für die Inhaber gewerblicher Betriebe und stir den Personenkreis, der zur Vermögenssteuer herange­zogen wird, von erheblicher Bedeutung. Aus dem erwähnten Erlaß geht hervor, daß die Finanz­ämter diejenigen Fälle ermitteln müssen, für die eine Wertfortsckreibung und Neuveranlagung ge­geben ist. Die Anhaltspunkte erhalten die Finanz­ämter durch die die Einkommensteuererklärungen und durch die Unterlagen, die zur Festsetzung der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer zur Ver­fügung stehen. Weiter spielen dabei Erbschaften, Schenkungen und der Wechsel von Grundbesitz eine Rolle, sowie die Betriebsprüfungen, die durch die Finanzämter durchgeführt werden. Das Finanzamt kann alfp, wenn es durch diese Unterlagen eine Ver­mögensoeränderung vermutet, die Abgabe einer Vermögenssteuererklärung verlangen.

Die Erfassung von Vermögensänderungen durch Wertfortschreibung und Neuveranlagungen, die seit der letzten Einheitsbewertung vor drei Jahren ein­getreten sind, geschieht in den nächsten beiden Jah­ren nach bestimmten Richtlinien. Der Einheitswert wird im Einzelfall erst fortgeschrieben, wenn er im Fortschreibungszeitpunkt vom letzten Einheitswert entweder um mehr als ein Fünftel, mindestens aber um 10 000 RM. (bisher waren es 1000 RM.), oder um mehr als 100 000 RM. abweicht. Diese erhöhte Mindestgrenze gilt auch, soweit der Einheitswert, die Grundlage für die Gewerbekapitalsteuer bildet. Die Grenze von einem Fünftel und die feste Grenze

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** 30 Jahre in der Wohnung. Am heuts. gen Mittwoch sind es 30 Jahre, daß der Tapezier und Polsterer Friedrich Zimmermann mit seiner Familie in dem Hause Seltersweg 27 wohnt. Diese lange Mietzeit in einer Wohnung ift ein schöner Beweis der guten Hausgemeinschaft zwischen Mieter und Vermieter.

Amtsgericht Gießen.

Ein Mädchen aus Vonhaufen stahl im September ihrer Arbeitgeberin ein Damenfahrrad und eine Handtasche mit 5 RM. Darauf rückte sie unerlaubt von ihrer Arbeitsstelle ab. Vor dem Amtsgericht war die Angeklagte, die bereits einschlägige Vor- strafen erhalten hatte, geständig. Im Hinblick dar­auf wurden ihr mildernde Umstände zugebilligt, jedoch fielen die Vorstrafen erschwerend ins Gewicht. Die Angeklagte wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Strafkammer Gießen.

Der Ph. B. III. in Echzell hatte sich im Jahre 1933 an einem Mädchen unter 14 Jahren ver­gangen. Jrn vorigen Jahre ließ er sich gegenüber der inzwischen verheirateten, deren Mann zur Zeit Soldat ist, erneut unsittliche Unverschämtheiten zu- schulden kommen. Die Strafkammer verurteilte den Angeklagten gestern wegen Sittlichkeitsverbrechens und tätlicher Beleidigung zu einem Jahr Ge­fängnis. x

Tot «eben seinem Hirsch aufgefunden.

Der 62 Jahre alte preußische Revierförster Otto M elching, der im Forsthaus Haina bei Bieber wohnte, wurde am Samstag im Morgengrauen auf der Hirfckjagd in feinem Revier, unmittelbar nach­dem er einen Hirsch erlegt hatte, von einem Schlag­anfall getroffen. Erst Stunden später, nachdem man inzwischen zu Hause über das lange Ausbleiben des Forstmannes unruhig geworden war und eine Suche nach ihm in die Wege geleitet hatte, wurde er neben dem erlegten Hirsch liegend in den letzten Lebenszügen aufgefunden, und er verstarb bald danach inmitten seines geliebten Forstreviers.

Landkreis Gießen.

* Allendorf (Lahn), 7. Okt. Am morgigen Donnerstag, 8. Oktober, begehfdas Kriegerelternpaar Wendel Arnold in Allendorf (Lahn), Adolf-Hitler- Platz, das Fest der goldenen Hochzeit. Der Reichskriegsopferführer, SA. - Obergruppenführer Ob erli nd o b e r, übersandte eine Ehrengabe. Gauamtsleiter für Kriegsopferfragen SA.-Briaade-. führer Dippel und die NSKOV.-Kameradschaft Gießen übersandten ebenfalls ihre Glückwünsche. Auch wir bringen dem Jubelpaar unsere herzlichen Glückwünsche dar.

Houptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter bei HauptschrisUeiters: Ernst Blumschem. Verantwortlich für Politik unb Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für das Feuilleton: Dr. Hans Thyrtot; für Stadt Gießen, Provinz, Wirtschaft und Sport: Ernst Blumschein.

Druck und Verlag: Brühlsche UnwerMätSdruckerei R. Lange K. G. Verlagsletter: Dr.-Ing. Erich Hamann: Anzeigenleiter: Hans Beci.

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