Ausgabe 
3.9.1942
 
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Darm«

Bann

gegen

RM.

4,

Bann

Darm*

gegen

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Bann

gegen

Aufnahme in die

2511D

04275

04268/

2 Zigarillos über 10 Pf. das Stück Krregssteuer.

ohne

04278

KNORR

Eine Soße dort man nie zu lange kochen, da sie sonst einschmort und es wäre schade um jeden Tropfen. Kothen Sie nach unserem Rezepte den KNORR - Soßenwurfei fein zer* drucken, mit etwas Wasser glatt» rühren, '/* Liter Wasser beifugen und unter Umröhren 3 Minuten kochen.

2,5

1,5

1,5

für eine Magergans für eine Pute für eine Ente für ein Huhn

einjährige Handelsfachklasse Beginn Oktober 1942. Anmeldungen und Auskunft im Schulgebäude, Gießen, Goethestraße 32, Ruf 2486.

MAlWM

Kommode und gröberes Kinderbett zu kaufen ge­sucht. - Schriftl. Ang. unt. 04277 an ö. Gieß. Anz.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlichster Anteil­nahme an dem Hinscheiden unseres lieben Verstorbenen

Herrn Johannes Körner sagen wir auf diesem Wege innigsten Dank.

Familie Reinhold Parlow

Familie Fritz Ströter

Familie Karl Körner.

Lollar, den 3. September 1942.

G. A-Sport.

Saumeisterschasten im Gewichtheben.

Zu den Gaumeisterschaften im Gewichtheben am vorigen Sonntag in Darmstadt hatten auch die Gießener Reichsbahnsportler ihre noch zur Ver­fügung stehenden Kameraden gemeldet. Gegen stärkste Konkurrenz aus Darmstadt, Frankfurt und Offenbach zeigten sie, daß sie zu den Besten des Sportgaues Hessen-Nassau gehören. Im Feder­gewicht konnte Oskar Rabow mit 335 Pfd. den 2. Platz und im Mittelgewicht der talentierte Nach­wuchsheber'Otto Fischer mit 355 Pfd. den 3. Platz belegen.

Gebietsturnier im Tauziehen.

Bannstaffel des Bannes Gießen (116) allen voran.

Anschließend an die Gaumeksterfchaften im Ge­wichtheben wurde vom Bann 115 Darmstadt em Gebietsturnissr im Tauziehen durchgeführt, das den

(98) 2:0.

6. Gang: Bann Gießen (116) stadt J (115) 2:0.

7. Gang: Bann Bingen (842) stadt A (115) 2:0.

8. Gang: Bann Bingen (842)

Volkes. Gute und richtige Verdunkelung kst die Grundlage aller Schutzmaßnahmen. Darum heute noch ihre Nachprüfung.

Zurückhaltung im Telegrammverkehr.

Auch der Telegrammverkehr im Kriege muß in erster Linie kriegs- und wehrwirtschaftlichen Zwecken dienen. Nachrichten minderwichtigen Inhalts be­sonders Glückwünsche u. ä. können, rechtzeitig aufgegeben, auch brieflich oder durch Postkarte über­mittelt werden. Sie belasten sonst die Telegraphen­leitungen über das zulässige Maß und behindern und verzögern den Austausch der notwendigen und wichügen Nachrichten. Denke stets daran und ube auch hier die nötige Zurückhaltung!

Hühnerhalter, denkt an unsere Verwundeten!

Carmen Sigrid

In dankbarer Freude gestatten wir uns, die Geburt unseres ersten Kindes bekannt zu geben'

Hedwig Weiß, geb. Staubach Forstmeister Walter Weiß z. Z. bei der Wehrmacht

Gießen, den 1. September 1942

Horst-Wessel-Wall 38

z. Z. Kath. Schwesternhaus ___________04272/

zu erreichen. ,r,

Die Hühner sind bei den Etersammelstellen anzu­melden und werden nach vorheriger Benachrichti­gung des Hühnerhalters lebend abgenommen. Für jedes abgelieferte Huhn von 3 Pfund werden ein­schließlich Präme 5, RM. bezahlt. Dieser Betrag entspricht einem Einstandspreis von 2, RM., der bei Verkauf an Privatpersonen nur bezahlt bzw. verlangt werden darf.

Es wird erwartet, daß im Interesse des guten Verwendungszweckes alle abgängigen Hühner an die Sammelstellen gemeldet werden.

Eine Warnung an alle.

NSG. Rohes Obst, das vor dem Genuß in jedem Falle zu waschen ist, ist gesundheitsfördernd, wird aber dann zur Gefahrenquelle, wenn man beispiels­weise auf Pflaumen, Kirschen, Stachelbeeren, Aepfel oder Birnen Wasser, Bier oder Limonade trinkt. Wie die Erfahrung zeigt, werden alle diesbezüglichen Warnungen immer noch zu wenig beachtet. Da das Rohobst nach dem Genuß von Flüssigkeit immer gesundheitsstörend wirkt, weil es im Magen quillt, haben schon viele Volksgenossen unter schweren Schmerzen ihr Leben durch diese Fahrlässigkeit bzw. Leichtsinnigkeit verloren. Gerade heute, wo jedes Menschenleben in dem uns aufgezwungenen Exi­stenzkampf das kostbarste Gut der Nation ist, können wir es uns am wenigsten leisten, durch Fahrlässig­keit oder durch Leichtsinn unsere Gesundheit bzw.

Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des HauptschriftletterS: Ernst Blumschetn. Verantwortlich für Politik und Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für daS Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für Stadt Gießen, Provinz, Wirtschaft und Sport: Ernst Blumschein.

Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckeret R. Lange K. G. Berlagsleiter: Dr.-Jng. Erich Hamann; Anzetgenleiter: Hans Beck.

Bnzetgenpretsliste Nr. 6.

Zum l.Nov.rvird von älterer Dame in gebild. Familie oder bei einzeln. Herrn eine Stelle zur Führung d. Haushaltes in Gießen ges. Nähere Auskunft erteilt: [04222

Frau Ottilie Schäckcr, z.Z.Fronhausen an der Lahn, Gießener Str. 4.

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9. Gang: Bann Gießen (116) gegen Bann Hanau (98) 2:0.

Ergebnis: 1. und gebietsbeste Mannschaft Bann Gießen (116); 2. Bann Bingen (842); 3. Bann Darmstadt J (115).

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Hart und schwer traf uns unerwartet iBcSaj] die traurige Nachricht, daß mein innigstgeliebter, herzensguter, unver­geßlicher Mann, der treusorgende Vater seines einzigen Kindes, mein lieber Sohn, unser lieber Schwiegersohn,Bruder, Schwager, Pate, Onkel und Neffe

Wilhelm Wifmer

Unteroffizier in einem Inf.-Regt.

Inhaber des E. K. II

im blühenden Alter von 29 Jahren, am 1. Au­gust in einem Feldlazarett, an seiner am Tage vorher erlittenen schweren Verwundung starb. Er liegt auf dem Heldenfriedhof zu Rschew begraben.

In tiefem Schmerz:

Lina Wißner und Kind Gerda nebst allen Angehörigen.

Climbach, Allendorf a. d. Lda., Gießen-Wieseck, den 2. September 1942.

Die Gedächtnisfeier findet am Sonntag, dem 13. September, nachmittags 3 Uhr, in der Kirche zu Climbach statt.

__04270

Auf einen Tagesabschnitt:

10 bis 20 Gramm Schnupftabak.

Auf ein bis zwei Tagesabschnitte:

1 Rolle oder Stange Kautabak.

Auf acht Tagesabschnitte:

50 Gramm Feinschnitt-Tabak.

Auf zehn Tagesabschnitte:

100 Gramm Krüll-, Grobschnitt- oder Strang­tabak. [2644D

Gießen, den 2. Septenrber 1942.

Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie den Ober­bürgermeister der Stadt Gießen.

Der Landrat des Landkreises Gießen: Dr. Lob.

Retter tzochschulg-sellschast) tzalk ihre fiesiäfrtge Hauptversammlung am Samstag, 12. September, im Senatssaal der Ludwigs-Universttat Gießen ab. Im Anschluß an die Hauptversammlung, die den geschäftlichen Angelegenheiten vorbehalten ist, fin­det ein öffentlicher Dortrag des Profestors an der Universität Berlin, Ministerialrat Dr.-Jng. Ernst Hamm über das ThemaDie Raumordnung im Großdeutschen Reich" statt.

** Die Abgabe von Tabakwarcn be­trifft eine Bekanntmachung in unserem heutigen Blatte, die der besonderen Beachtung empfohlen sei.

* Aepfel i m Straßengraben. Jetzt ist es wieder an der Zeit, daran zu erinnern, daß das Obst an den Bäumen der Landstraßen keineswegs herrenlos, sondern verpachtet ist. Wer also wider­rechtlich dieses Obst erntet, ^fetzt sich der Bestrafung aus. _ , ,

** Blühender Flieder imSeptember. In einem Garten der oberen Frankfurter Straße, in der Nähe der Klinikstraße, kann man zur Zeit einen Fliederbusch in Blüte bewundern. Die ganz unzeitgemäßigen Blütengäste erfreuen auch durch ihren schönen Duft.

** Er st siegen dann rersen! In, einem Ort mit einigen tausend Einwohnern sind 50 Men­schen nur .eine ganz kleine Gruppe. Wenn aber diese Fünfzig aus eine vermeidbare Reise verzichten, ist ein Wagen gewonnen für einen Zug im unmittel­baren Dienst der Front. Daran muß jeder denken, denn Räder müssen rollen für den Sieg!

* E i n Kind tödlich überfahren. Am gestrigen Mittwochnachmittag ereignete sich in der Wetzlarer Straße in Klein-Linden ein schwerer Verkehrsunfall, dem leider ein Kind zum Opfer fiel. Das drei Jahre alte Bübchen Walter Fink, dessen Vater im Felde steht, spielte auf der Straße und lief dabei quer über den Fahrdamm, obwdhl in einiger Entfernung ein Lastauto herankam. Das kleine Kind wurde von dem Lastwagen erfaßt und überfahren, wobei -ts so schwere Verletzungen er­litt, daß der Tod auf der Stelle eintrat. Der Len­ker des Lastautos, ein Mann aus Oberwetz (Kreis Wetzlar), wurde von der Gießener Kriminalpolizei festgenommen. Die Ermittlungen über die Schuld­frage sind noch, im Gange. Der Fahrer befand sich mit seinem Wagen, der einem Schreinereibetrieb in Oberwetz gehört, auf der Rückfahrt von Gießen nach Oberwetz.

Bekanntmachung.

Die Strom- und Gasgelder im Stadt- und Ueberlandgebiet sind nach den Lieserungsbedin- aungen grundsästlich bei der "Ablesung an den Grhcbcr zu zahlen. Geschieht dies nicht, dann können die Strom- und Gasgelder noch innerhalb der nächsten acht Tage ohne Kosten an die Kasse der Stadtmerke Gießen, Gartenstraße 3, auf Post­scheckkonto 'Frankfurt/Main 9fr. 27707, oder auf die auf den Quittungskarten verzeichneten Bank­konten eingezahlt werden. Bei Ueberschreiten des Zahlungstermins müssen die Beitreibungskosten berechnet und entrichtet werden.

Bom 15. September l 942 ab wird die Strom- und Gaslieferimg bei allen Abnehmern gesperrt, die.die Strom- und Gasgelder für den Monat Fnli 1942 einschließlich Kosten noch nicht entrichtet haben. Die Kosten der Strom- und Gassperre gehen zu Lasten der Säumigen. [2645A

Gießen, den 1. September 1942.

Stadtwerke Gießen.

Zweck HäW, Sie Veste Mannschaft des Gebiets 13 zu ermitteln. Hierbei zeigte die von Bannfachwart Rabow geführte Mannschaft eine starke und sichere Einheit, die nach harten Kämpfen klarer.Sieger und damit die gebietsbeste Mannschaft des Gebietes Hessen-Nassau wurde.. Die Mannschaft wurde von folgenden Jungg. gebildet: Oberrottf. Otto Fi­scher, Mot. 1/116, Jgg. Heinz Alt haus, Mot. 1/116, Rottf. Willi Wystub, Flg. 1/116, Jgg. Paul Hatz, Gef. 1/116, Jgg. Heinz Birk, Nachr..1/116, Jgg Werner Otto, Mot. 1/116. In Bereitschaft stand der Jgg. ,H.J. Schneider, Nachr. 1/116.

Kampsfolge:

1. Gang: Bann Gießen (116) gegen Bann Bingen (842) 1:1; Entscheidung: 1:0.

2. Gang: Bann H anaff (98) gegen Bann Darm­stadt A (115) 0:2.

3. Gang: Bann Darmstadt A (115) gegen Bann Darmstadt J (115) 0:2.

4. Gang: Bann Darmstadt A (115) gegen Bann Gießen (116) 0:2. x

5. Gang: Bann Bingen (842) gegen Bann Hanau

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

E. ID., Gießen. Das von Ihnen geschilderte Ver­halten, stellt zum mindesten eine unzulässige Be­sitzstörung dar. Die Rechte Ihrer Auftraggeberin ergeben sich aus § 862 Satz 1 und 2 des Bürger­lichen Gesetzbuches. Diese Bestimmung lautet: § 862: Wirb der Besitzer durch verbotene Eigen­macht im Besitze gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind wei­tere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.

ID. TL 100. Zur Einlösung aufgerufen sind, d. h. ungültig werden nur die Reytenb ank- scheine von 10 Mark ab aufwärts, und zwar die Rentenbankscheine zu 10 Mark, Ausgabe vom 3. Juli 1925 mit Kopfbild einer Landfrau, Renten­bankscheine von 50 Mark, 2. Ausgabe vom 20. März 1925 mit Kopfbild eines Landarbeiters, Renten- bankfcheine zu 50 Mark, 3. Ausgabe vom 6. Juli 1934 mit Kopfbild des Freiherrn vom Stein, ferner die Rentenbankscheine über 100 Mark, 500 Mark und 1000 Mark Die Einlösungsfrist läuft am 15. Dezember 1942 ab. Die Rentenbankscheine von 1 bis 5 Mark sind nicht zur Einlösung aufgerufen worden, sie bleiben also weiterhin im Kurs. Ebenso sind keine Reichsbanknoten aufge­rufen worden, die sämtlich unverändert ihre Gül­tigkeit behalten. 1

Am Montagabend entschlief sanft nach schwe­rem, mit großer Geduld ertragenem Leiden meine liehe Frau, unsere gute Slutter, meine liebe Tochter, Schwester, Gote, Schwägerin und Tante

Frau Anna Büttner, geb. Schmidt

im blühenden Alter von 36 Jahren.

Die trauernden Hinterbliebenen:

Friedrich Büttner, z. Z. im Felde und Kinder Helmut und Lony Margarete Schmidt Wwe.

sowie Geschwister

und alle Angehörigen.

Alten-Buseck, den 2. September 1942.

Die Beerdigung findet am Freitag, dem 4. Sep­tember, nachm.2%Uhr,in Alten-Buseck statt.

Gemeinsame Bekanntmachung der Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Gießen.

Neufestsetzung der Mindest- und Höchstab­gabemengen von Tabakwaren.

Aus Anordnung des Obervräsidenten Lan­deswirtschaftsamt vom 31. 8. 1942 wird mit sofortiger Wirksamkeit die Abgabe von Tabakwaren auf einen oder mehrere Abschnitte der Raucher­kontrollkarten wie folgt festgesetzt:

2luf einen Tagesabschnitt:

24 Zigaretten oder

12 Zigarren, Stumpen oder Zigarillos bis 10 Pf. das Stück ohne Kriegssteuer, oder:

1 Zigarre über 10 Pf. bis 20 Pf. das Stück ohne Kriegssteuer.

Auf zwei Tagesabschnitte:

1 Zigarre über 20 Pf. das Stück ohne Kriegs­steuer, oder

Die glückliche Geburt ihres zweiten Sohnes

Hans Dietrich zeigen in großer Freude an Elisabeth Freifrau von Tlesenhausen geb. Koch-Grllnberg Berend Freiherr von Tlesenhausen

Gießen, den 31. August 1942 z. Z. Univ.- z. Z. im Felde Frauenklinik

Unerwartet erreichte uns die schmerz­liche Nachricht, daß unser lieber, bra­ver Sohn, Bruder und Schwager

Erwin Alt

Matr.-Gefr. bei der Kriegsmarine

im Alter von 20 Jahren tödlich verunglückte.

In tiefer Trauer:

Karl Alt und Frau

Karl Alt, z. Z. im Felde, und Familie Richard Alt, z. Z. im Felde, nebst Braut

\ Erich Alt, z. Z. im Felde

Ludwig Schmidt, z. Z. im Felde, und Frau Johannette Alt Erna Alt Erhard Alt Ella Alt Anna Berlach

Kinzenbach, Rodheim, den 2. Septeüiber 1942 Die Beerdigung findet am Samstag, dem 5. September, nachmittags 4 Uhr, in Kinzen­bach vom Trauerhause aus statt.

8, 3, 3,

für ein Hähnchen .

Diese Prämien werden jedoch nur bet Ablieferung an die Eiersammelstellen bezahlt. Weder Privat­personen noch die früheren Aufkäufer sind berech­tig, diese Prämien zu gewähren. Sollte trotzdem eine der genannten Personen diese Prämien aus­zahlen so liegt' Höchstpreisüberschrettung vor, und Käufer und Verkäufer werden bestraft. Das abge­lieferte Geflügel ist ausschließlich für die ver­wundeten und kranken Soldaten in Hessen-Nassau bestimmt. Es handelt sich jetzt vor allem darum, die schlechten und alten, Legehühner abzuliefern, um im kommenden Eierwirtschaftsjahr das auferlegte Ablieferungssoll besser und vollständig

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unser Leden zu gefährden. Daher ergeht an die Eltern, Lehrer und sonstige Erziehungsberechtigten die bringenbe Warnung, hier aufklärend zu wirken. Aber auch den Erwachsenen geht diese Warnung an. Denkt an eure Gesundheit, meidet Bas Trinken nach öem Genuß von rohem Obst, ihr verhütet damit großen Schaden an eurer Gesundheit!

Private Lustfeldpostbriefe nur bis 10 Gramm zulässig.

Immer werden noch Luftfeldpostbriefe eingelie­fert, die schwerer als 10 Gramm sind und deshalb zurückgegeben werden müssen. Zur Ersparung von unnötiger Arbeit und Verdruß sowie zur Vermei­dung des Verlustes der Lustfeldpostmarke, die bei Entwertung nicht mehr verwandt werden kann, wird dringend empfohlen, nur ungefütterte Brief­umschläge bis zu 175 mm groß mit einfachem Brief- blatt oder Kartenbriefe bis zu dieser Große, m die noch ein einfaches Briefblatt eingelegt werden kann, als Luftfeldpostbriefe zu versenden. Größere und besonders gefütterte Briefumschläge sind schwerer und daher als Luftfeldpostbriefe ungeeignet.

Zur Hege des Wildes.

Der Heger wird jetzt die Zeit, in der überall die Dreschmaschine brummt, benutzen, um das beste und natürlichste Winterfutter für seine Wildhuhner, die Unkrautsamen und die zerbrochenen Getteidekor- ner, die unter die Dreschmaschine, fallen, sich zu sichern und aufzuheben für den Winter. Ferner wird er jetzt schon die festen Fütterungen mit reich­lich Kaff beschicken, ehe dieses verbrannt wird. Sie Beschickung ist von außerordentlicher Wichtigkeit, um Hühner und Fasanen an Fütterungen zu ge­wöhnen. Mangelhafte Hegeerfolge sind vielfach darin begründet, daß die Fütterungen erst dann beschickt werden, wenn die Not bereits da und das Wild verstrichen ist.

Hingewtesen sei in diesem Zusammenhang auch auf die Menge der schönen roten Vogelbeeren, die jetzt heranreifen. Sie werden in Massen von Dros­seln usw. zu einer Zeit gefressen, in der es keine Not gibt, während sie ein ausgezeichnetes Winter- futter für Mes Federwild, aber auch für Schalen­wild darstellen, wenn man die Beeren entweder trocknet oder aber was noch besser ist in Sand oder Tors einschlägt und so frisch aufhebt bis zum Winter. Die Drosseln sind Übrigens auch jagdbares Wild. Früher zur Zeit des Dohnenstiegs war dies wohl meht bekannt, während heute die meisten Jäger davon Leine Notiz nehmen. .Dabei wäre ein Abschuß von Drosseln im Interesse von Obst- und Weinbau vielerorts sehr erwünscht^ j

Gießener Dochenmarktpreise.

* Gießen, 3. Sept. Aus dem heutigen WMen- markt kosteten: Weißkraut, kg 5 Rpf., tfraut 8 bis 10, rote Rüben 5, Römischkohl 10, Tomätest 28, Birnen 30, Zwetschen 30, Mirabellen 30; ScLat- gurken iS, Blumenkohl, das Stück 20 bis 40, Salat 10, Oberkohlrabi 8 bis 10, Rettich, 10 Rpf.

*-

** /Silberne Hochzeit. Der Händler August Rausch und Frau Marie, geb Becker, An der Kläranlage 72 wohnhaft, begehen am morgigen Freitag, 4. September, das Fest der silbernen Hoch­zeit. Dem Jubelpaar herzlichen Glückwunsch.

** Jahresto?ung der Gießener Hoch­schul g e s e l l s ch a sl. Die Gesellschaft von Freun­den und Förderern der Universität Gießen (Gie-

Ihre Kriegstrauung geben bekannt

Günter Reining

Oberwachtmeister

Ursula Reining geb. Hennig z. Z. im Felde Gießen

Wilhelmstr. 80

3. September 1942 ______________________2638 D/

NSG. Die Hauptoereinigung der deutschen Eier- wirtschaft hat die Zahlung von Prämien für Schlacht­geflügel angeordnet. Es werden an Prämien be­zahlt bei Ablieferung

einer schlachtreifen Gans von 4,5 kg 8,-

Kleiner Coden

auch als Lager­raum geeignet, in Nähe der Kli­niken, zu ver­mieten. Schriftl.; Ang. unt. 2641D

ran oenGieß.Anz. I