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lung Challier und an der Saalkasse.
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röLORIn
DieDeutsche Arbeitsfront
Morgen Erstaufführung!
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■' mit Vitamin Bi
Nach Gottes unerforschlichem Ratschluß wurde heute nach längerem Leiden und tapfer ertragenen Schmerzen mein lieber, edler, herzensguter Mann, unser lieber, guter Bruder, Schwager .und Onkel
Georg Fritzscb, Stadtmspektor
im Alter von 64 Jahren heimgerufen.
In tiefem Schmerz: Meta Fritzsch im Namen aller trauernden Hinterbliebenen. Gießen (Am Nahrungsberg 8), 1. Dez. 1942. Trauerfeier: Donnerstag, den 3. Dezember, 14.30 Uhr, in der Kapelle des Alten Friedhofs. Beileidsbesuche dankend verbeten.
Täglich 2.30, 4.45, 7.30 Uhr
Sonntags 2.00, 4.30, 7.30 Uhr
Jugend ab 14 Jahren hat Zutritt!
Vorverkauf ab Donnerstag, 13 Uhr.
36536
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der Universitätsstadt Gießen Mittwoch, den 2. Dezember 19.00 bis 21.30 Uhr
9. Mittwochmiete u. Halbmiete B Die pfiffige Magd.
** 90 Jahre alt Am morgigen Donnerstag, 3. Dezember, kann die Rentnerin Frau Doro» thea Heil, Httlerwall 47 wohnhaft, in guter körperlicher und geistiger Rüstigkeit ihren 90. Geburtstag begehen. Die Jubilarin ist die Witwe des verstorbenen Kaufmanns Daniel Heil. Ihr verstorbener Vater, der Postangestellte Trapp in Ulrichstein, hatte ebenfalls ein Alter von 90 Jahren erreicht. Frau Heil ist mit 90 Jahren die älteste von vier Geschwistern, die zusammen das respektable Alter von 333 .Jahren darstellen, und zwar Frau Heil mit 90, ihre Schwestern Frau S ch-w a l b mit 84 und Frau H u h n mit 82 Jahren und der in Amerika lebende Bruder Trapp mit 77 Jahren. Der Jubilarin bringen auch wir unsere herzlichen Glückwünsche dar.
** Keine V e r tau fsso n nta g e vor Weihnachten. Amtlich wird mitgeteilt, daß auf Grund eines Erlasses des Reichsarbeitsministers vom 18. November 1942 in diesem Jahre von der Freigabe eines Verkaufssonntags vor Weihnachten abgesehen wird.
** Keine zusätzliche Beheizung! Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Verwendung von Elektrizität und Gas zur zusätzlichen Beheizung von anderweitig beheizten, gewerblich benutzten Räumen (Geschäfts-, Verwaltungs- und Betriebsräume) verboten ist. Zuwiderhandlungen werden bestraft.
** Vortragsabend itn Gießener Vortragsring. Im Rahmen des Gießener Vortragsringes (Dolksbildungsstätte Gießen, Goethe-Bund und Kulturelle Vereinigung) wird am morgigen Donnerstag det Südseeforscher Dr. Karl Helbig einen Lichtbildervortrag „3000 Kilometer durch die Urwaldwildnis von Borneo" halten.
** Sie Weihnachts-Sonderzuteilungen betrifft eine Bekanntmachung in unserem heutigen Anzeigenteil.
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Goethe-Bund / Kulturelle Vereinigung
Donnerstag, den 3. Dezember 1942, abends 7.30 Uhr , Neue Aula der Universität
Lichtbildervortrag von Dr. Karl Helbig: 3000 km durch die Urwaldwildnis von Borneo Kartenverkauf: Kartenverkaufsstelle der NS.-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“, Musikalienhand-
Ein Tageslelirgang „Beize richtig" beginnt am 5. d. M. Anmeldungen sind sofort beim Berufserziehungswerk der DAF., Schanzenstraße 18, schriftlich oder persönlich vorzunehmen. 364&d
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Juristische
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Mit den Angehörigen trauern auch wir um unseren verstorbenen Mitarbeiter.
Direktion und Gefolgschaft der Stadtwerke Gießen.
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Nachrichten-Helferin der Luftwaffe. 3422 V können tüchtige Mädels u. Frauen, mit guter Allgemeinbildung, vom 17. bis z. 35. Lebensjahr werden. Nach Ausbildung Einsatz im Reichsgebiet, den besetzten Gebieten oder bei befreundet.Nationen. Vergüt.: Tarifordnung A, autzerh. d.Reiches außerdem freie Unterkunft u. Verpflegung u.Barentschädigung. Einstellung v. Angehörigen der Landwirtschaft, Hausangest., Pflegerinnen nicht möglich. Bewerbungen bei allen Luftwaffen-Dienststellen, allen Arbeitsämt. u. beim Luftgau- Kommando XJI/XIII, Verwalt, Wiesbaden, Taunus-Str. 49/53.
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f. die Uebernabme von Kartei-, Korrespondenzarbeiten und zur Erledigung von Facharbeiten. lLtenographie u. Schreibmasch. noNvend. Vergüt, nach TO. A 8 Schr. Ang. mit neuerem Lichtbild, selbstgeschrieb. Lebenslauf u. evtl. Zeugnissen erbeten unt. 3622D a. d. Gießener Anzeiger.
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daß feder, der zur Sicherung einer vollen Kartoffelernte im Jahre 1943 neues Pflanzgut benötigt, jetzt schon entsprechende Mengen abnimmt und sorgfältig einlagert. Als Pflanzkartoffeln in den Verkehr gebrachte Kartoffeln dürfen nur für Pflanzzwecke Verwendung finden. Wer Pflanzkartoffeln verfüttert oder leichtsinnig verderben läßt, wird nach den Kriegsgesetzen schwer bestraft.
Was soll meine Tochter werden?
gfs. Diese Frage kommt jetzt wieder für viele Mütter, wenn an Ostern die Kinder die Schule verlassen. Der schönste und wichtigste Beruf für alle Mädchen ist und bleibt, eine gute Hausfrau und Mutter zu werden. Die hauswirtschaftliche Lehre bietet dazu die beste Gelegenheit. Hier lernt das Mädchen unter der liebevollen Anleitung einer Lehrfrau die praktische Seite des Haushaltes kennen. Die Berufsschule sorgt für die fachliche Ausbildung. In Städten, wo mehrere Haushaltslehrlinge find, wird sogar eine richtige Fach klasse für die Haushaltslehrlinge eingerichtet. So kann jedes Mädchen nach seiner Lehrzeit, die zwei Jahre dauert, die Gehilfinnenprüfung ablegen. Mit dieser Prüfung steht ihr der Weg zu vielen Berufen offen. Genannt seien nur NS.-Schwester, Säuglingspflegerin, Haushaltspflegerin usw. Dom ersten Tag an erhält der Haushaltslehrling ein Taschengeld und selbstverständlich Verpflegung und Wohnung. Die Haushalte, hie einen hauswirtschaftlichen Lehrling bekommen, werden' von der NS.-Frauenschaft geprüft, so daß jede Mutter sicher fein kann, daß ihre Tochter wirklich etwas lernt und gut aufgehoben ist. Neben dem fachlichen Lernen und Selbständigwerden steht das Ersehen einer guten Hausgemeinschaft, das den Wunsch, einmal selbst Hausfrau zu werden, in den jungen Mädchen wecken soll.
Gießener Schlachtviehrnartt.
Aus dem gestrigen Gießener Schlachtviehmarkt (Schlächtvieh-Derteilungsmarkt) in der Viehverstei- gerungshalle Rhein-Main kosteten Ochsen 34 bis 42, Bullen 33 bis 50, Kühe 16 bis 43, Färsen 35 bis 50, Kälber 30 bis 57, Schafe 10 bis 36, Hämmel 30 bis 44 Rpf. je % kg Lebendgewicht. Für Schweine wurden ie kg Lebendgewicht folgende Preise erzielt: Klasse (150 kg und mehr) 1,26, bl (135 bis 149,5 kg) 1,26, b2 (120 bis 134,5 kg) 1,26, c (90 bis 119,5 kg) 1,24, d (80 bis 89,5 kg) 1,46 c (90 bis 119,5 kg) 1,24, d (80 bis 89,5 kg) 1,26, i (Altschneider) 1,26, g2 (andere Sauen) 1,16, h (Eber) 1,16 RM. Marktverlauf: Alles zugeteilt.
X Gießener Dochenmarktprelfe.
*^i e ßen, 2. Dez. Auf dem heutigen Wochenmarkt kosteten: Wirsing, % kg 10 Rpf., Weißkraut 7, Rotkraut 10, rote Rüben 8, Unterkohlrabi 8, Grünkohl 10, Oberkohlrabi, das Stück 10 Rpf.
Verdunkelungszeit:
2. Dezember von 17.12 bis 7.42 Uhr. *
** Ein Tageslehrgang „Heizerichtig" wird vom Berufserziehungswerk der Deutschen Arbeitsfront in Gießen vom 5. Dezember ab durch- geführt.
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Geheimrat von Holstein .Werner Krayß
Graf Eulenburg..........Otto Graf
Spielleitung:
Wolfgang Liebeneiner
Morgen Donnerstag, 2.30 Uhr nachm.
Festaufführung
unter Mitwirkung eines Quartetts des Stadt. Orchesters
cm abwechslungsreiches Programm. Die schönen Kuchen hatten die Ortsfrauenichasten in Göbelnrod und Holzheim gespendet. — Zum Konzert am Tag der deutschen Hausmusik in der Neuen Universitätsaula hatte die Kreismusikerschast Verwundete eingeladen.
Bach-Feier
in der Zustus-von-Liebig-Schule.
Die Justus-von-Liebig-Schule in Gießen veran« stattete — wie man uns berichtet vor einigen Tagen eine musikalische Feierstunde, um der Jugend zu zeigen, wie man auch mit einfachen Mitteln herzerfreuend musizieren kann. Dazu waren, den behördlichen Bestimmungen entsprechend, Werke von Johann Sebastian Bach gus gewählt worden. Alle an der Liebigschule verfügbaren musikalischen Kräfte hatten sich vereinigt: der Schülerchor, das Schulorchester, einige musikalisch besonders veranlagte Schüler und die musikausübenden Mitglieder des Lehrkörpers. Die Leitung hatte der Musiklehrer der Schule, Herr Dietrich, der auch die Einstudierung der Chöre übernommen hatte. Zwischen die Musikstücke waren Worte eingeschoben, die auf die Bedeutung der Hausmusik und auf die überragende Größe Johann Sebastian Bachs hin- । wiesen.
Eröffnet wurde die Feier mit einem Chor mit Orchester: „Lob der Musik" von Joch Rud. Ahle (1625—1673). Die Klavierbegleitung spielte Hans- karl Modus. Das Streichorchester erfreute dann durch den Vortrag des „Menuetto alternativa" von Joh. Seb. Bach. Ein Bachsches Präludium spielte Egon Mehl. Der polyphäne Chor aus der Kantate „Ich will den Namen Gottes loben", von Studienrat Krauß am Flügel begleitet, erklang dann. An ihn reihte sich der 1. Satz aus dem Violinkonzert in a-moll an. Die Violine spielte Georg Kriech bäum, die Klavierbegleitung lag wiederum in den Händen von Studienrat Krauß. Musiklehrer Dietrich erfreute dann mit der Tenorarie „Man halte nur ein wenig stille" aus der Kantate „Wer nur den lieben Gott läßt walten".
Daß es auch Schülern möglich ist, zu den schwierigeren Werken Johann Sebastian Bachs vorzudringen, bewies Hanskarl Möbus durch den Vortrag eines Präludiums und einer Fuge aus dem „Wohltemperierten Klavier", in dem der Meister die Kunst der Fuge zu ihrer höchsten Vollendung geführt hat. Eine Musik für drei Soloviolinen und Klavier schloß sich an-. Die Sarabande aus der Cellosonate in D-dur (Cello: Dr. H i ll e n b r a n d) hinterließ einen tiefen Eindruck. Die Feierstunde schloß mit dem vierstimmigen Choral „Wer nur den lieben Gott läßt walten"- aus der Kantate „Wo gehst du hin?".
Wenn auch diese musikalische Feierstunde die Schüler nicht zu den tiefen Quellen führen konnte, aus denen Bachs Musik aufdringt, so hat sie ihnen ober doch eine Ahnung von der Größe unb Bedeu-' tung Johann Sebastian Bachs und seiner ^unsterblichen Musik übermittelt.
Oer Bezug von pflanzkartoffein.
NSG. Zur Zeit werden überall verhältnismäßig viele Pflanzkortoffeln angeboten. Es ist notwendig,
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Die
Gemeinsame Bekanntmachung der Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Gießen.
Betr.: Weihnachts-Sonderzuteilungen.
Wie bereits in der Tagespreise wiederholt bekanntgegeben, werden zu Weihnachten Sonderzuteilungen an Lebensmitteln usw. gewährt. Die auf die einzelnen Verbraucher entfallenden Mengen an Lebensmitteln usw. dürfen als bekannt vorausgesetzt werden. Die Verbraucher sind in einzelne Verbraucherklassen eingeteilt, und zwar erhalten:
. a) die Empfänger der rosa und blauen Nähr- mtttelkarten 44 für Normalverbraucher und Selbstversorger über 18 Jahre die Karte WS 1;
. b) die Empfänger der rosa und blauen Nähr- mtttelkarten 44 für Kinder und Jugendliche von 3—18 Jahren (3gd. und SV/Jgd.) sowie für Kinder bis zu 3 Jahren (Kist.) die Karte WS 2;
. c) die über 18 Jahre alten Enrvfänger der blauen Nährmittelkarten 44 für Selbstversorger mit Getreide die Karte WS 3;
d) die noch nicht 18 Jahre alten Empfänger der Nahrmtttelkarten für Selbstversorger mit Getreide unb die Empfänger der rosa Nährmittelkarten 44 für Kinder dieser Selbstversorgergruppe bis zu 3 Jahren die Karte WS 4. »
Im einzelnen ist zur Durchführung des Nund- erlasses des Reichsernährungsministers folgendes bestimmt worden:
. 1« Die Weihnachtssondertarten dürfen nur bis einschließlich 10. Januar 1943 ausgegeben werden.
2. Um den Einkauf der Weihnachtssonderzutei- lungen an Mebl, Butter und Zucker auf eine längere ?Zeittvanne vor den Feiertagen zu verteilen, wird bestimmt, daß die Weitmachtssonderkarte, die an sich erst vom 14. Dezember ab gültig ist, bereits vom Tage der Ausgabe ab mit den vorgenannten Lebens- Mitteln beliefert werden kann.
3. Ausgabe von Trinkbranntwein und Bohnenkaffee:
,a) Da die Sonderzuteilungen an Trinkbranntwern und Bohnenkaffee in die auf die Weihnachts- Sonderkarte auszugebenden Nahrungs- und Genuh- nnttel ausgenommen wrirden, haben die Inhaber der Sonderkarten einen Anspruch auf Branntwein , ohnenkaffee, auch qhne daß von ihnen hierauf Vorbestellungen gemacht wurden. Da jedoch die rrenf’te“unö dieser Genußmittel im wesentlichen truf Gruno der Vorbestellungen erfolgt ist, dürfen dss zum 22. 12. 1942 einschließlich von den Einzel- banblerrt Branntwein und Bohnenkaffee nur an wiche Personen abgegeben werden, die vorbestellt batten.
b) Die Verbraucher, die Trinkbranntwein und Bohnenkaffee beziehen wollen, haben dem Einzelhändler vorzulegen:
Die Weihnachts-Sonderkarte sowie die für die Vorbestellung verwendete Einlage zum Haushaltsauswels, oder dort, wo die Vorbestellung auf Grund der Nährmittelkarte erfolgt ist, die Nährmittel-
Em Kind tödlich verunglückt.
Aus dem Zuge gestürzt.
* Nidda, 1. Dez. Bei der Einfahrt des Frühzuges von Gießen in unseren Bahnhof ereignete sich am Samstag gegen 9 Uhr ein Unglücksfall, dem leider ein Kind zum Opfer fiel. Als der Zug sich bereits hinter dem Einfahrtsignal innerhalb des Bahnhofsgeländes befand, stürzte die 6 Jahre alte Margret Mattern aus Oberndor f(Kreis Wetzlar), die sich mit ihrem Vater und ihrer Mutter auf der Fahrt nach Nidda befand, aus einem Abteil des Zuges heraus. Die Kleine wurde nicht überfahren, sie erlitt aber bei dem sehr harten Aufschlagen auif die Erde schwere innere Verletzungen und eine Gehirnerschütterung. Das bedauernswerte Kind wurde sofort vom Bahnhof aus zu einem Arzt gebracht, wo es jedoch noch während der Untersuchung an seinen schweren Verletzungen verstarb. Offensichtlich hat das Kind sich in einem unbewachten Augenblick am Türgriff zu schassen gemacht, so daß sich die Tür öffnete und es hinausfiel. Der Vater der Kleinen ist Soldat und befand sich mit feiner Frau und dem Kinde auf einer Urlaubsfahrt von Oberndorf nach Nidda.
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Die Entlassung
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karte 42, bei Vorbestellungen durch Selbstversorger mit Getreide den entsprechenden Sonder-Bezugs- ausweis, auf dem die Vorbestellung erfolgt ist.
c) Der Einzelhändler hat nur von der Weihnachts-Sonderkarte den in Frage kommenden Abschnitt abzutrennen und auf den sonst vorgelegten Unterlagen für die Vorbestellung seinen Firmenstempel deutlich zu durchkreuzen. Eine Abtrennung von Abschnitten von der Einlage zum Haushaltsausweis oder der'-Nährmittelkarte oder dem Sonder- Bezugsausweis hat zu unterbleiben.
d) Bei der Ausgabe von Branntwein kann der Einzelhändler von den Personen, die noch keine Flasche abgegeben haben, die Abgabe einer leeren Flasche fordern.
e) Bei der Abgabe der 5E Gramm Bohnenkaffee smd 50 Gramm netto zu liefern.
f) An Personen, die nicht im Besitze der Weihnachts-Sonderkarte sind, dürfen Branntwein und Bohnenkaffee auch dann nicht abgegeben werden, wenn sie eine Vorbestellung hierauf getätigt haben sollten.
4. Ausgabe von Zuckerwarern
Da die Zuckerwaren in gleicher Beschaffenheit m sämtlichen Gemeinden bereitgestellt werden, haben die Versorgungsberechtigten diese an ihrem Wohnort zu beziehen. Der Einzelhändler darf die Zuckerwaren nur auf solche Weihnachts-Sonderkarten abgeben, deren Inhaber sich durch'vollständige und leserliche Ausfüllung ihrer Anschrift auf der Karte als am Wohnort der Ausgabe wohnhaft ausweisen. [365<D
Gießen, den 30. November 1942.
Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie für den Oberbürgermeisters der Stadt Gießen.
Der Landrat des Landkreises Gießen. v _________________Dr. Lotz._________________
Bekanntmachung.
Die Strom- und Gasgelder im Stadt- und Ueberlanbgebiet sind nach den Lieferungsbedingungen grundsäülichchei der Ablesung an den Erheber su zahlen. Geschieht dies nicht, dann können die Strom- und Gasgelder noch innerhalb der nächsten acht Tage ohne Kosten an die Kasse der Stadtwerke Gießen, Gartenstraße 3, auf Postscheckkonto Frankfurt/Main Nr. 27707, oder auf die auf den Quittungskarten verzeichneten Bankkonten eingezahlt werden. Bei Ueberschreiten des Zahlungstermins müssen die Beitreibungskosten berechnet und entrichtet werden.
Vom 15. Dezember 1942 ab wird die Strom - und Gaslieferung bei allen LLbnehmern gesperrt, die die Strom- und Gasgelder für den Monat Oktober 1942 einschließlich Kosten noch nicht entrichtet haben. Die Kosten der Strom- und Gassperre gehen zu Lasten der Säumigen. [3652D
Gießen, den 1. Dezember 1942.
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Houptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter bei M vew HauptschrifUeiiers: Ernst Blomschetn. Verantwortlich für Politik und M hie bt Bilder: Dr. Fr. W. Lange: für das Feuilleton: Dr. Hans Thyriotr IL x-. r: für Stadl Gießen. Provinz, Wirtschaft und Sport: Ernst Blumjchein. r 11
Druck unt) Verlag: Brühljche Universilätsdruckerei R. Lange K.
Verlagsleiter: Dr.-Jng. Erich Hamann: Anzeig-nletter: Hans Beck, Anzeigerwretsliite Nr. 6.
Landkreis Gieße».
6 Ober-Hörgern, 2. Dez. Am morgiger Donnerstag, 3. Dezember, begeht der Landwm Wilhelm Lotz I. zu Ober-Hörgern in körper kicher und geistiger Frische seinen 8 7. G eburt s- t a g. Der Jubilar hilft noch in der Landwirtschaft mit. Wir gratulieren herzlich. x
Handball der HZ.
Infolge dienstlicher Beanspruchung konnte nur ein Teil der angesetzten Spiele zum Austrag kom men. Unsporllicyerweise traten Klein-Linden und Watzenborn gegen Lang-Göns und Mtv. Gießen II auf eigenen Plätzen nicht an. In den beiden Spielen des Sonntags in Grüningen gab es allerdings jedesmal eine große Ueberraschung.
Grüningen — Holzheim I gd. 5:7 (5:1).
Hatte man mit einer Wiederholung des Vorspiel- sieges der Platzmannschaft gerechnet, so wurde man eines anderen belehrt. Obwohl Grüningen mit Ersatz antrat, verschaffte es sich eine flare Halbzeitführung. Nach dem Wechsel kamen hiö Gäste immer mehr auf. Ungestüme 2Ü3griffe brachten in die GrüniiMer Mannschaft Verwirrung, die von dem Gästeskurin erfolgreich ausgenutzt wurde. Grüningen — Hplzheim Schüler 2:7 (1:4).
Auch die Kleinen der Gastgeber mußten diesmal den Sieg den Gästen überlassen. Holzheim verstand es diesmal, auch die zweite Hälfte durchzustehen, wodurch der Vorsprung vergrößert wurde.
Briefkasten der Redaktion.
(Rechtsgutachten find ohne Verbindlichkeit der Gchriftleitung.)
£. Z. Der Pächter ist nach §581 des BGB. nur verpflichtet, den vereinbarten Pachtzins zu bezahlen. Eins Verpflichtung zur Zahlung der von Ihnen erwähnten Beiträge bestünde nur dann, wenn dies in hem Pachtvertrag ausdrücklich vereinbart worden wäre. Die Kündigung des Pachtvertrages regelt sich nach Bestimmung des §595 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese lautet: „I. Ist bei der Pacht eines Grudstücks oder eines Rechtes die Pachtzeit nicht bestimmt, so ist die Kündigung nur für den Schluß eines Pachtjahrs zulässig: sie hat spätestens am ersten Werktage des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf, die Pacht endigen soll. II. Diese Vorschriften gelten bei der Pacht eines Grundstücks oder eines Rechts auch für die Fälle, in denen das Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frtst vorzeitig gekündigt werden kann." Zugunsten des Pächters bestehen jedoch zur Zeit gewisse Einschränkungen des Kündigungsrechts.^ Nach der Kün« digungsschutzverordnung für Kleingärten sind die Pachtverträge über kleingärtnerisch genutztes Land seitens des Verpächters zur Zeit grundsätzlich unkündbar. Bei anderen Grundstücken kann nach dem Pächterschutzgesetz das Pachteinigungsamt, auf An» trag des Pächters bestimmen, daß eine Kündigung des Verpächters als nicht erfolgt gilt.
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