Ausgabe 
22.6.1895 Fünftes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

betreffend d

trotz des bestehenden Verbots Stiere getödter hatten.

London, 20. Juni. Gelegentlich des heutigen 58. Jahres­tages ihrer Thronbesteigung erhielt die Königin von allen Seiten eine Unmenge von Glückwunsch-Telegrammen.

Aus Zehn bedürft Meldungen z bei dem Se schriftlich voi

Gieß,

Schwurgericht.

W. Gießen, den 20. Juni 1895.

(Fortsetzung der Verhandlung gegen Joh. Zinn wegen Meineid.) Pfarrer Butteron aus Brauerschwend erzählt, wie ihm der Angeklagte Mittheilung gemacht habe, daß er zu seiner Vernehmung wegen des ihm zur Last gelegten Meineides vor den Richter geladen sei und er jedenfalls in Haft genommen werden würde. Er habe aber auch erklärt, daß er ganz unschuldig an der Sache sei. Der Zeuge stellt den als Zeugen vernommenen Zinn Vater und Sohn das beste Leumundszeugniß aus und erklärt, daß er denselben eine schlechte That nicht zutraue. Dem Angeklagten, Wiesen- Wärter Zinn, könne er zwar auch nur in sittlicher Beziehung Nachtheiltges nachsagen, doch glaube er eher, daß dieser die Unwahrheit sage als seine Verwandten. Dem schließt sich der Bürgermeister Grünewald betreffs des Leumundes über die drei in Frage kommenden Glieder der Familie Zinn an. Die weitere Zeugenvernehmung bietet weiter keine interessanten Momente. Die an die Geschworenen gerichteten Fragen lauten: 1. Ob der Angeklagte vor einer zur Ab­nahme von Eiden bestimmten Behörde, nämlich dem Schöffen­gericht Alsfeld, den vor seiner Vernehmung geleisteten Eid wiffentlich durch ein falsches Zeugniß verletzt habe (§ 153/154 des R.-Str.-G.)? Für den Fall der Bejahung der Frage 1 : 2. Konnte die Angabe der Wahrheit gegen den Angeklagten selbst eine Verfolgung wegen eines Vergehens nach sich ziehen (§ 157 Absatz 1 des R.-Str.-G.)?

Staatsanwalt Zimmermann plaidtrte ganz kurz für Bejahung der Hauptfrage, trat aber ebenso entschieden für i die Verneinung der Hilfsfrage ein, denn dem Angeklagten I konnte gar nichts passiven, wenn er einfach die Wahrheit gesagt hätte, nämlich, daß er die anonyme Anzeige veranlaßt hätte. Rechtsanwalt Dr. Rosenberg vertrat den Stand­punkt, sein Client habe keinen Meineid geleistet, er habe nur sagen wollen, daß er die anonyme Anzeige an die Behörde nicht abgesendet und in diesem Sinne sei auch die Frage des Vorsitzenden beim Schöffengericht in Alsfeld nur gerichtet gewesen. Dem Angeklagten sei nicht nach­gewiesen, daß er die Absendung der Anzeige veranlaßt oder besorgt habe, eventuell aber bittet er die Geschworenen, die Hilfsfrage ebenfalls zu bejahen. Der Vertreter der Staats­behörde verzichtete auf das Wort, dem sich auch die Ver- theidigung anschloß. Die Geschworenen bejahten beide an sie gerichtete Fragen durch ihren Obmann, Hüttenbeamten Baumann-Lollar. Staatsanwalt Zimmermann erklärte, daß, wenn die Hilfsfrage von den Geschworenen verneint worden wäre, er gegen den Angeklagten, den ein ehrloses und gemeines Motiv zum Verbrechen geführt, der I

tscdte* rrrrö

Sieten, den 21. Juni 1895 ProviuzialauSfchußfitzuug vom 15. d. Mts. Der eiste öffentliche Gegenstand betraf den RecurS des Jacob Sulz- l bach zu Hungen gegen einen Polize-befehl Großh. KreiS- amts Gießen, wegen Einrichtung einer Ableitung seines Ab- Wassers in den öffentlichen Canal zu Hungen. Schon in der I Sitzung vom 11. Mai wurde hierüber verhandelt, und seitens I des 2C. Sulzbach das Enteignungsverfahren gewünscht, welches der Gemeinderath zu Hungen jedoch zu beantragen abgelehnt

I ha"e. Nach der mündlich gepflogenen Verhandlung, in I welcher Karl Otto Bender und Ludwig Seibert von Hungen als Zeugen, und Bauaufseher Listmann als Sachverständiger vernommen wurde, wurde der Recurs des Sulzbach als un-

I begründet zurückgewiesen, unter Verurtheilung desselben in die Kosten, und zur Zahlung von 20 Mk. Aversionalftrafe.

I Der zweite Gegenstand betraf die Klage des Orts- I armenverbandes Neu-Wiedermus gegen den OrtS« I armenverband Vonhausen, wegen Unterstützung der Familie I des Friedrich Bläser zu Neu-WiedermuS. Die Ehefrau I Bläser mußte für sich und ihre Kinder zu Anfang Januar I d- I- die Hülfe der Gemeinde Neu-WiedermuS anrufen, da I sie bis dahin mit ihren zwei kleinen Kindern in einem nicht | heizbaren Zimmer wohnte, ganz mittellos war, und von ihrem I Manne, der Knecht ist, nur Weniges zum Lebensunterhalte bekam. I Inzwischen mußte noch eine weitere Unterstützung eintreten, weil der Ehemann Bläser seit Anfang April eine sechSmonat-

I liche Gefängnißstrafe zu verbüßen hat. Die Gemeinde Von- I Hausen bestreitet die Bedürftigkeit, da die Eheleute Bläier I erst etwa 30 Jahre alt, und deßhalb in der Lage seien, sich I zu ernähren. Es wurde durch die Verhandlung festgestellr, I daß allerdings eine Hülfsbedürstigkeit vorliegt, und dem- I gemäß dem ktägerischen Ansprüche, unter Herabsetzung der I Wochenunterstützung von drei Mark auf zwei Mark statt- | gegeben. Jede Partei trägt die auf ihrer Seite I erwachsenen Kosten. Der beklagte Ortsarmen-Verband I zahlt 20 Mk. Aversionalftrafe zur Provinzial Kaffe. I Der letzte Gegenstand betrifft einen Anspruch des Heinr-ch I G,ünner II. u. Genossen zu Rinder bügen auf Ge- I Währung von LooSholz. Nach dem Referate des Herrn Vorsitzenden sind Heinrich Gönner II., Johannes Herd VII. und Phil. Schäfer nach ihrem Zuzuge im unteren Theil von Rinderbügen OrtSbürger der Gemeinde Rinderbügen geworden. Die Loosholznutzung wurde den Genannten, als hierzu nicht berechtigt, Anfangs verweigert, später aber kam ein Gemeinde- rathSbeschluß zu Stande, nach welchem die Antragsteller als zum Bezug sämmtlicher Gemeindenutzungen berechtigt aner­kannt wurden. Die gegen diesen Beschluß gestimmt habenden Gemeinderathsmitglieder, sowie die Ortsbürger von Unter- Rinderbügen erhoben nun Beschwerde bei Großh. Kreisamt Büdingen, indem sie hervorhoben, der Wald sei nicht Ge- metndeeigenthum, vielmehr Eigenthum der Beschwerdeführer und nur sie allein seien berechtigt, die Nutzungen dieses Mark- waldes zu beziehen. Der KreiSauSschuß zu Büdingen wies diese Beschwerde kostenfällig ab, und hiergegen richtet sich der Recurs an den ProvinzialauLschuß. Der Vorsitzende des letzteren greift in seinem ausführlichen Referat auf Verhandlungen bis zum Jahre 1714 zurück, aus welchen entnommen werden mußte, daß fast überall nur von einem Gemeindewald die Sprache ist, daß die Rechnung dieses Markwaldes durch die Gemeinderechnung läuft, und daß auch in früheren Jahren die damals regierenden Fürsten selbständig über den Bezug von Berechtigungen verfügten. Durch die Verhandlung wurde nicht festgestellt, daß der ge­dachte Wald Prtvateigenthum se», und der Provinzialausschuß wies deshalb auch den Recurs ab und verurtheilte die Recurrenten in die Kosten des Verfahrens und zu einer Aversionalftrafe von 50 Mk.

H. Die Universitätsbibliothek zu Gießen ist in jüngster Zeit durch eine höchst werthvolle Schenkung wesent­lich bereichert worden. Der Oberrabiner der Provinz Ober- Hessen, Dr. Levy, hatte bei Gelegenheit der Erneuerung seines im Jahre 1828 ausgestellten Doctordiploms durch die Gießener Universität schon im Jahre 1878 bestimmt, daß seine reichhaltige Sammlung von hebräischen, tal- mudischen und rabbinischen Büchern nach seinem Tode in den Besitz der Universitätsbibliothek zu Gießen übergehen solle. Im vergangenen Jahre ist diese Bücher­sammlung einer neueren Bestimmung Dr. Levys zufolge be­reits der Universitätsbibliothek einverleibt, und im Laufe der jüngsten Zeit unter Leitung des greisen, aber einer bewunde­rungswürdigen Geistesfrische sich erfreuenden Gelehrten systematisch ausgenommen worden. Die Universitätsbibliothek, die im Uebrigen nur recht, recht selten solcher wohl angebrachten Schenkungen sich zu erfreuen hat, ist damit in den Besitz einer Reihe von ebenso seltenen, als werthvollen Werken der talmudischen und rabbinischen Litteratur gelangt, deren künf­tige Benutzer dem hochherzigen Stifter zweifelsohne für diesen schönen Beweis seines Gemeinsinns warmen Dank wissen werden.

** Berufs- unb Gewerbezähluug. Eine vorläufige Zu­sammenstellung der Ergebnisse der am 14. d. M. vorgenom- menen Zählung ergibt für die Stadt Gießen rund 2 2,600 Anwesende- die Zahl der vorübergehend An

Zur Richtigstellung!

Mißverständnisse zu klären ist stets so schwer, daß man hierzu weit mehr Raum benöthigt, als genügend war, solche Mißverständniffe zum Ausdruck zu bringen. Wir müssen daher an dieser Stelle darauf verzichten, volle Aufklärung I äu bewirken und uns begnügen, einiges int einzelnen richtig zu stellen,- um so mehr liegt es uns fern, auf die allgemeine Ironie an der Spitze des ArtikelsNoch ein Wort zur Versammlung der Internationalen crimtnalistischen Ver­einigung in Gießen" einzugehen- sie sei hier nur als ein nicht ganz lauteres Mittel wissenschaftlicher Dis- cussion gerügt. Es sind nichtMitgliedern" dieser Ver- einigung auf Schritt und TrittFlüchtigkeit und Bequemlich- kett" vorgeworfen worden, sondern es ist nur von dem ganz allgemein unsere Zeit beherrschenden Fluche der Bequem­lichkeit die Rede gewesen, unter dem auch derartige Congresse ihrer Tendenz nach leiden. Es ist insbesondere Herrn Prof, v. Hippel mit keinem Worte der Vorwurf mangelhafter Vorbereitung gemacht worden, vielmehr heißt es von seiner 1 Rededer im Uebrigen schöne und scharfe Vortrag" und wird nur rein sachlich auf den durch Herrn Dr. v. Koblinski angeregten Punkt eingegangen. Ueberhaupt haben wir gerade in erster Linie unsere Ansicht dahin ausgesprochen, daß die ganze Anlage dieser Versammlung eine durchaus nicht ein- wandsfreie war und daß hierunter auch die Referate gelitten haben- so insbesondere das des Herrn Dr. Köbner, aus dessen eigenem Munde wir wiffen, daß er sich darüber beklagt hat, so ex abrupto über ein so schwieriges, wenn auch noch so eingehend bereits von ihm bearbeitetes Thema referiren, d. h. einen Vortrag halten zu müssen. Von einem i persönlichen Vorwurf war und ist auch hier keine Rede. Es I ist eben etwas anderes über schwierige Dinge kurz und doch umfaffend zu sprechen, etwas anderes darüber zu schreiben! Wir wollen über intime Aeußerungen hervorragend an der Versammlung Betheiligter hier gar nicht sprechen- aus den­selben ist im wesentlichen die Berechtigung unserer Kritik entnommen worden. Es sei lediglich erwähnt, welchen Ein­druck es auf den Unbetheiligten wohl machen muß, eine der­artige Abstimmung ansehen zu müssen, wie am ersten Tage der Berathungen, wo Herren mitstimmten, die überhaupt nicht Mitglieder der Internationalen crimtnalistischen Vereinigung waren- ist das vielleicht Ordnung?!

Was endlich den Einwurf anlangt, eine solche Kritik I vertrüge sich nicht mit den Pflichten der Gastfreundschaft, so I sind wir stolz darauf- unser Borwurf beweist, daß wir ohne I Rücksichten, die mit der Sache gar nichts zu thun haben, I referirt haben. Wie sagt doch Johannes Scherr in dem I AbschnittRom" seiner Geschichte der Weltliteratur in seiner I Besprechung des Tacitus? Rücksichten, überall Rücksichten! I Das wußte Verfasser jener Recenfionen von vornherein, daß I er persönlich politisch unklug, insbesondere wie man es I nennt uncollegialisch verfuhr. Sapienti sat!

unb » E' * U 0t. 8 noch ' 8 Uhr,1 Donners psaog d' Der öa" Aasfteüuk rorion an essen ini Dorlnittak der W den 29.f

5 ErnteauSi durch H der betref Gefahr ist Jahren vi Weben fi. deshalb vl ^noch M '

Wies 24. d. M Gedenk! gratnm: Böllerschü veveille. jluGgabe t itiOung bei durch den j BolkSbeluft! den 24. D Zestplatz. den Fester des Denku Sonccrt ur t 6ri den der B daß der Umgegen -verfammlui wird. Um an den Bit nnternommi Rückkehr zu Wieseck in angetreten, unb anzura körperliche Sfenntnlffe a

durch bei Bahnhofs , stand die 8 das Schiene des Vtadutt abgekommw -aus Trager

. ,o er bittet den Gerichtshof, auf die Hälfte,

nämlich 2 Jahr Zuchthaus zu erkennen, und dem Angeklagten die Ehrenrechte auf 5 Jahr abzusprechen. Rechtsanwalt Ur. Rosenberg vertrat die Meinung, daß, wenn die Jury die Milderungsfrage im vorliegenden Fall verneint hätte, eine zweijährige Zuchthausstrafe als Strafe schon vollauf genüge, er überlasse cd aber dem Gerichtshof, aus eine niederigere Strafe hier zu erkennen. Der Angeklagte wurde zu 1 Jahr 6 Monaten Zuchthaus und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren vcr- urtljeilt. Der Angeklagte und ebenso die Staatsbehörde erkannten die Rechtskraft des Unheils sofort an.

Ausland.

Paris, 20. Juni. Mitglieder der Patriotenliga brachten an der Statue der Stadt Straßburg Nachts eine große Fahne an mit der InschriftTrotz alledem!" Während des Tages brachten einige boulangistische Bezirks­vereine Kränze und Bouquets. Ein Patriot führte einen Zug laubstummer Kinder herbei. Das Comlto der bonaparttstischen Jugend brachte einen neuen Kranz zur Vendömesäule- daS Comits der royalistischen Jugend bekränzte die Statue der Jeanne d'Arc. Vor der Straßburg-Statue wurden zwei Leute verhaftet, dieNieder Kiel!" gerufen. Etwa 300 antisemitische Studenten zogen Nachmittags zur Straß­burg-Statue, bewarfen sie mit BouqetS und machten dann einen Gänsemarsch über die Boulevards. Sie manifestirten dann vor der Redaction derLibre Parole. Drumont ^schien auf dem Balkon, und versuchte eine Ansprache zu halten, aber die Polizei machte einen heftigen Vorstoß und zerstreute die Manifestanten, die sich im Laufschritt unter öen Rufen:Nieder mit den Juden!" ins Quartier latin zurückzogen.

He" dir im Siegerkranz". Der Kaiser stand in großer Admirals-Uniform auf der Commandobrücke und grüßte fort­während nach allen Seiten.

. Der st, 26. ds. Muli Gieß,

5441

"Sämstdfl Wm, , Nack HW dem

r-v- 8

»«Ifc.ttH

Trotzh. ^auich

den dem sU;

am Le 8,1125 ^11

dtoßh. £ 3

Neueste Nachrichten.

Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau.

Berlin, 20. Juni. DerReichsanzeiger" schreibt: Der Kaiser hat mittelst Ordre vom 19. Juni den Groß­fürsten AlexiS ä la suite der Marine gestellt.

KöSliu, 20. Juni. Bei der am 18. d. M. im Reichs­tagswahlkreise KöSlin-Kolberg-Bublitz stattgehabten Ersatz­wahl erhielten Ger lach (cons.) 7087 Stimmen, Benoit (Freis. Ver.) 4663, Lotz (Soc.) 3418 und Paasch (Antis.) 1582 Stimmen.

Aachen, 20. Juni. Der Oberstaatsanwalt traf gestern von Köln hier ein, wie es heißt, wegen der gegen einzelne Alexianerbrüder eingeleiteten und wieder eingestellten Untersuchung. Der Justizminifter forderte die Acten des Prozesses Mellage ein.

WB. Kiel, 21. Juni, Mittags 12 Uhr. Auf der Dampf­barkasse des amerikanischen KreuzersColumbia" fand heute Morgen 8 Uhr eine Kesselexplosion statt. Zwei Mann sind schwer, zwei leicht verletzt.

Depeschen des BureauHerold*.

Berlin, 20. Juni. Wie dieVoss. Ztg." von wohl- unterrichteter Seite erfährt, sollen zur Feier der 25jährigen Wiederkehr des deutsch-französischen Krieges die Beför­derungen in der Armee, die sonst erst gelegentlich der großen Herbstübungen durch den Kaiser vorgenommen werden, i in diesem Jahre schon am 8. Juli vollzogen werden.

Berlin, 20. Juni. DieVoss. Ztg." bespricht in einem längeren Artikel die Rede des Kaisers bei dem Fest­mahl im Hamburger Rathhause. Das Blatt sagt, die Rede werde den besten Eindruck machen hüben und drüben. Sie beweise, daß das neue Reich dem Programm treu geblieben ift, das bei der Kaiser-Ausrufung in Versailles ausgestellt wurde. Der Deutsche Kaiser wollte nichts sein, als allezeit Mehrer des Reiches und Förderer der Wohlfahrt und Ge- sittung, sowie der Freiheit des Volkes. In diesem Geiste I Wilhelms I. habe Wilhelm II. den gegenwärtigen Festen ihre I Weihe gegeben.

Berlin, 20. Juni. Der König von Württemberg,! der gegenwärtig an den Canalfeierlichkeiten theilnimmt, wird I demLocalanzeiger" zufolge am 1. September nach Berlin I kommen, um einer Einladung des Kaisers entsprechend der | Parade des Gardecorps beizuwohnen.

Berlin, 20. Juni. Die für Mitte Juni beabsichtigte Reise von Commissaren des Reichsamts des Innern und des I preußischen Handelsministeriums nach Oesterreich zum I Zwecke der Prüfung der Wirkungen der dortigen Hand-! werker-Gesetzgebung hat, denBerl. Polit. Nachr." ! zufolge, um kurze Zeit verschoben werden müssen, weil zu- I nächst noch einige dringliche Verhandlungen mit Commissarien | anderer Ressorts zu erledigen waren.

Budapest, 20. Juni. Dem Vernehmen nach soll die I Theilnahme der Krone an den Festlichkeiten zum Andenken | an das 1000jährige Bestehen des ungarischen Reiches durch | eme allgemeine Amnestie für politische Verbrechen und Vergehen documentirt werden.

Budapest, 20. Juni. Nach einer Verordnung deS Acker- I bauministerS ist die Ausfuhr von Hornvieh nach Deutschland aus den Comitaten Preßburg, Neutra und! Sohl jetzt wieder gestattet, jedoch au8 dem Comitat Abany | und der Stadt Kaschau vorläufig gänzlich verboten.

Luxemburg, 20. Juni. Der König der Belgier und der Graf von Flandern werden am 18. Juli zum! Besuch des Großherzogs hier eintreffen. Der Statthalter I von Elsaß-Lothnngen und der Präfect von Nancy kommen I an demselben Tage nach hier, um den König Leopold zu | begrüßen.

Charterst, 20. Juni. Auf mehreren hiesigen Gruben I ist plötzlich ein Strike ausgebrochen. 5000 Bergleute haben! bereite die Arbeit niedergelegt. Der Ausstand, welcher feinen I Grund in verweigerter Lohnerhöhung hat, droht ein allge­meiner zu werden.

Paris, 20. Juni. Der Correspondent desMatin" meldet aus Hamburg, Kaiser Wilhelm habe dem französischen Botschafter Herb et te gesagt, er sei glücklich, ben Nord-Ostsee-Canal mit ihm ihn Gegenwart der franzö- | fWn Flotte, welche er bewundere, eröffnen zu können. Er hoffe, daß die Eröffnung des Canals nicht die letzte Feier sein werde, welche gemeinsam im Interesse des Friedens und der Civilisation vorgenommen würde. DerMatin" hebt den Umstand hervor, daß in der gestrigen Rede des Kaisers zehnmal das WortFriede" enthalten sei. '

das Au'sfn°n ®Cr a)äntft<r be* 3°nrn erließ | auch mehrfach vorbestraft fei, 4 Jahre Zuchthaus beantrage ba8 au8^e. -w" Sp°°'-r, welch, haben würde, er baut den Gericht, aus dl- LS U