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Stuttgart, 26. August. Wie aus Friedrichshafen hierher gemeldet wird, hatte Se. K- K. Hoheit der Kronprinz mit dem Grobherzog uno der Großherzogin von Baden gestern dem König und der Königin in Friedrichs­hafen einen Besuch abgestattet und war dann Abends nach Mainau zurückgekehrt. An dem zu Ehren der Allerhöchsten Gäste beim König stattgehabten Diner hatte auch Prinz Wilhelm von Württemberg theilgenommen.

Konstanz, 26. August. Se. K. Hoheit der Kronprinz ist heute früh von Mainau via Friedrichshafen zur Jnfpicirung der Truppen nach Württem­berg abgereist.

Wien, 26. August. In Folge des bedrohlichen Umsichgreifens der Cholera in Italien berief der Ministerprästdent neuerdings den obersten Sani­tätsrath ein. Derselbe beschäftigte sich zunächst mit der Frage, ob die Cholera in Italien epidemisch sei, was für eine Reihe von Ortschaften bejaht wurde; ferner anerkannte derselbe die Nothwendigkeit der Verschärfung der Heber» wachungs-Maßregeln an den Eisenbahn-Grenzstationen und an der Landesgrenze von Südösterreich, fand jedoch keinen Anlaß, von seinen die Grenzsperre betr. Ansichten abzugehen. . y ,

Turin, 26. August. Der Ministerprästdent de Pretrs ist nach Corn abgereist, um den König, welcher sich heute zum Besuch der Cholerakranken nach Busca begiebt, dorthin zu begleiten.

Rom, 26. August. Cholerabericht. In Busca (Provinz Cuneo) sind in der Zeit vom 23. August Abends bis 24. August Abends 30 Erkrankungs­und 10 Todesfälle, in der Zeit vom 24. bis 25. August 29 Erkrankungs- und 10 Todesfälle vorgekommen. In der Umgegend von Cuneo sind 7, in Fassano ist 1 Person erkrankt. In Spezzia sind seit dem 22. d. Mts. insgesamnrt 84 Personen der Cholera erlegen. Die Zahl der Cholerasälle am gestrigen Tage beträgt in den Provinzen Turin 6 Erkrankungs-, 3 Todesfälle; Porto Maurizio 2 Erkrankungs-, 3 Todesfälle; Parma 6 Erkrankungs-, 4 Todesfälle; Massa e Carrara 6 Erkrankungs-, 3 Todesfälle; Campobasto 6 Erkrankungs­fälle; Bergamo 19 Erkrankungs- und 6 Todesfälle.

Amsterdam, 26- August. Die Eröffnung der Ackerbau-Ausstellung hat in Gegenwart der Mmtster der öffentlichen Arbeiten und des Handels, des Innern, des Kriegs, mehrerer Senatoren, Abgeordneten, des französischen und japanischen Ge­sandten, der Mitglieder der ausländischen Commissionen und verschiedener anderer Notabilitäten stattgefunden. Sickesz, Präsident des Exrkutiv-Comtte'S, hielt eine Rede, in welcher er den Ausstellern dankt und die Interessen d»s Ackerbau s darlegt. Der Minister der öffentlichen Arbeiten und des Handels antwortete als Vertreter deS Königs und bemerkte, der König bedauere sehr, der Eröffnung der Ausstellung wegen der Trauer um dm Prinzen von Oranien nicht persönlich beiwohnen zu können. Der Minister wies alsdann mit besonderer Anerkennung aus die von den Ausländern ausgestellten Gegenstände hin und dankte dm fremden Ausstellem für ihre Mtt- bewerbung. Die Ausstellung wurde darauf im Namen deS Königs für eröffnet erklärt. _ ___

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G. Gießen, 27. August. sSterblichkeit in Gießen.) Die Sterblichkeit war während der Woche vom 17. bis 23 August wieder eine etwas erhöhte im Vergleich zu den zuletzt vorausgegangenm Wochen- Es starben im Ganzen 8 Personen, darunter 3 Erwachsene, bet denen Lungenschwindsucht, Altersschwäche, Lungentmphysem je einmal die Todesursache war. Die 5 verstorbenen Kmder waren sämmtlrch nur einige Monate alt, eS erlogen 3 dem Brechdurchfall, eins dem Keuchhusten, eins Krämvfm.

Gießen, 27. August. Als Geschworene für die Sitzungen des Schwurgerichts im 3- Quartal 1884 wurden gestern nachstehende Herren ausgcloost:

1. Krausser, Heinrich, Rentner von Büdingen.

2. Prö scher, Wilhelm IV., Gastwtrih von Schotten.

' 3. Ieckel, Valentin, Landwtrth von Ober-Mörlen.

4. Schwarz, Dr- G-, Rechtsanwalt von Gießen.

5. EmmeliuS, Louis, Fabrikant von Gießen.

6. Erk, Wilhelm, Müller von Nidda.

7. Jener, Georg I., Landwtrth von Schwalheim.

8. Wetter, Edmund, Buchhalter von Gießen.

9. Grebe, Friedrich, Pachter auf Erbacher Hof.

10. Biegler, Wilhelm. Bergmeister in Gießen.

11. Vogt, H. I., Ortsgerichtsmann in Gießen.

12. Stockhausen, Otto, Forstmeister in Schlitz.

13. Raab, Wilhelm, Landwtrth in Selters.

14. Frank, Georg, Kaufmann in Schlitz.

15. Müller, Max, Fabrikant in Gießen.

16. Schneider, Amand, in Herbstein.

17. Mickel, Wllhelw, in Ober-Mockstadt.

18. Fauerbach, Wllh. Gerh. Michael, in Dortelweil.

19. Pfeffer, Georg II., Landwtrth in Eichelsachsen.

20. Goldstrom, Wilhelm, von Borsdorf.

21. Brunchard, Constantin, Domänenrath in Gedern.

22. Alt, Christian Conrad, von Ratnrod bei Schotten.

23. Chambrä, Carl, Kaufmann in Lich.

24. Schön, Carl, Bautnspector in Ltch.

25. Laukert, Friedrich III., in Steeden.

26. Ptstor, Emil IL, Kaufmann tn Gießen.

27. Wechtershauser, Heinrich III., tn Ober-Eschbach.

28. Ritter, Georg, tn Hovfmannsfeld.

29. Brücke!, Johannes IV., Landwtrth in Pohl-GönS.

30. Schlörb, August, Landwirth tn Schotten.

Ein Rtesenchampignon von 22 Ctm. Durchmesser wurde uns heute auf unserem Bureau vorgezeigt. Derselbe ist im Phtlosophenwald gewachsen und zur wetteren Ansicht in der Restauration L. Herbert auf der Mäusburg ausgestellt.

Oesfentliche Sitzung des Provinzial-AnsschusseS der Provinz Ober- Hessen vom 11. März 1884.

Dem Gesuche des Wilhelm Brück zu Gießen um Ertheilung der Wirthschaftsconcession batte der Kreisausschuß deS Kreises Gießen wegen Mangels der erforderlichen persönlichen Eigenschaften nicht entsprochen. Der hiergegen verfolgte RemrS wurde von dem Provtnzalausschuß olS formell unzulässig, unter Ver- urthetlung des Recurrenten in die Kosten des Verfahrens, sowie zur Zahlung eines Aversionalbetrags von 5 JL in die Provtnztalkaffe, abgewiesen, weil Dte Recursfrtst nicht eingehalten worden war.

In Betreff der Reclamation gegen die Bürgermeisterwahl zu Nteder-Mörlen erkannte der Provinzialausschuß in Erwägung

daß von Einzelnen in Gemäßheit des Art. 48 III 6 der Kreisordnung Ein­wendungen nur gegen die Gesetzlichkeit der Wahl und die gesetzliche Eigenschaft der Gewählten vorgebracht werden können;

daß in dem vorliegenden Falle eine solche Einwendung nicht vorgebracht worden Ist;

daß die vorgebrachten Einwendungen gegen die Persönlichkeit des Gewählten tn Gemäßheit deS Art. 48 III 7 nur von dem Kreis rat he im Wege der Beanstandung geltend gemacht werden können;

daß im Falle der Weigerung deS KreisratheS, einem Anträge auf Beanstandung In Gemäßheit der pos. 7 deS Art. 48 III 7 zu entsprechen, selbstverständlich nicht der Kreisausschuß, sondern auf erhobene Beschwerde Großh. Ministerium deS Innern und der Justiz zu entscheiden hat,

dahin,

daß der Rccurs als unbegründet zu verwerfen ist, unter Verurthellung der Recurrenten tn die Kosten des Verfahrens und zur Zahlung eines AverfionalbettageS von 10 jl in die Provinzialkasse.

In Betreff der Reclamation gegen die Bürgermetsterwahl zu Wohndach wurde der Recurs der Reclamanten gegen bic Entscheidung deS Kreis- ausschuffeS Friedberg für begründet erkannt und zwar mit Rücksicht darauf, daß

I. Art. 23 dec Landgemeindeordnung ausdrücklich vorschreidt:

.Jeder Stimmberechtigte übergibt seinen . . . Stimmzettel... so zu­sammen gefaltet, daß die auf ihm verzeichneten Nomen verdeckt sind, einem Mttgliede der Wahlcommisston, welches denselben un er öffn et tn die Wahlurne legt/

II. Durch die Aussagen der in heutiger öffentlicher Sitzung vernommenen Zeugen Georg Pfeiffer IV. von Wohnbach und Nicolaus Etser II. ebendaher bewiesen ist, daß Wahlberechtigte bei der Wahl ihre Stimmzettel ausaebreitet also nicht zusammengefaltet aber allerdings so, daß die mit dem Namen des Zuwählenden beschriebene Seite nach unten zu liegen kam, der Wahlcommisston zu übergeben ver­anlaßt wurden, daß ferner daS die Wahlzettel in Empfang nehmende Wahlcommissions- mitglied Eichelmunn die in der angedeuteten Weise auf dem Tisch auSgebreiteten Stimmzettel dergestalt aushob, daß dieser und auch noch ein Anderer die Namen wohl lesen konnte;

III aus dm erwähnten Zeugenaussagen fm Zusammenhang mit dem übrigen Vorbringen die Ueberzeugung entsteht, es sei das beim Htnlegen unb Aufheben der Zettel beobachtete Verfahren nicht etwa blos vereinzelt vorgekommen, sondern auf eine allgemeine Anordnung, die entweder von dem Beisitzer Eichelmann unter still, schweigender Zustimmung der übrigen Commissionsmitglieder oder von der Commission als solche autzgegangen ist, zurückzuführen;

IV. d eser ganze ModuS der Stlmmzettelübergabe ungesetzlich ist und auch einzelne Wahlberechtigte von der Stimmenabgabe abgehalten hat, wegen der Allgemein­heit der ihn heroorrufenden Maßregel aber nicht als ein vereinzeltes Vorkommniß zu behandeln ist, daß demnach der vorliegende Fall anders aufgefaßt werden muß als die tn den Mtntsterial-Entscheidungen vom 17. und 26. November 1874 entschiedenen Fälle betr. die Bürgermeisterwahlen zu Trebur bezw. Burg-Gemünden (f. Entscheidung Nr. 57), daß vielmehr tm vorliegenden Falle ähnlich nne in dem von Großh. Mini­sterium vom 7. Decewbcr 1874 entschiedenen (s. Entscheidung Nr.. 58), daS ganze Ver­fahren der Wahlcommission als daS Stimmengehermniß in graoester Weise und damit daS Gesetz in nicht zu duldendem Maße verletzend aufzusaffen ist.

Die Wahl deS H. Winnecker zum Bürgermeister von Volkartshain war von Großh. Kreisamte Schotten wegen Mangels der persönlichen Eigenschaften des Gewählten beanstandet worden und der Kreisausschuß hatte die Beanstandung bestätigt

Auf von dem Gewählten verfolgten Recurs erkannte der Provinzialausschuß dahin, daß die Entscheidung erster Instanz als unbegründet aufzuheben und dem­zufolge der Beanstandung rubr. Wahl nicht stattzugeben sei, unter Verurtheilung der Gemeinde Volkartshain tn die Kosten des Verfahrens.

Die Entichcidungsgründe lauten:

Die Entscheidung erster Instanz stützt sich auf die Behauptung, daß sich der Gewählte einmal durch freiwillige Selbstverwundung und einmal durch Erheuchelung oines körperlichen Leidens der Erfüllung seiner Militärpflicht entzogen habe.

In beiden Beziehungen ist auch nicht der mindeste Beweis erbracht; alle tn Bezug hierauf von der ersten Instanz geltend gemachten Thatsachen sind entweder nicht erwiesen oder durchaus irrelevant, und die aus diesen Thalsachen gezogenen Folgerungen erweisen sich als so augenscheinlich hinfällig, daß eine eingehende Widerlegung nicht erforderlich erscheint, sondern die Hinweisung auf die unbeftrettbaren Thatsachen genügt, daß Winnecker nach dem Ergebnisse der Musterung und dem Zeugnisse des Großh. Kreisarztes Dr. Brettel vom 9. März 1884 zur Zeit der Musterung wirklich krank war und nach dem Eindruck, den dessen Erscheinen vor dem Provinzialausschusse machte, auch noch leidend und schwach ist, sodaß für denselben auch nicht der mindeste Grund vorliegen konnte, ein Leiden zu erheucheln.

Da die Beanstandung im öffentlichen Interesse der Gemeinde Volkartshain erfolgt ist und deshalb der Großh. Kreisrath als deren Organ tm Sinne des Art. 71 der KreiSordnung zu betrachten ist, sind die Kosten des Verfahrens von dec Gemeinde VolkartShatn zu tragen und ist von Ansatz eines AversionaldetrageS abzusehen.

Auf die gegen die Bürgermeisterwahl zu Steinbach erhobene Recla- matton hatte der Kretsausschuß deS Kreises Gießen mit Rücksicht darauf,

daß bei der am 24. September I. I. tn Steinbach abgehaltenen Bürgermeister- wähl allerdings tadelnSwerthe Ungehörigkeiten stattgefunden haben, dieselben aber nicht in solcher Zahl erwiesen sind, daß sie auf daS Wahlergebniß von Erheblichkeit waren, indem ein Stimmenkauf tm strafrechtlichen Sinne nicht erwiesen ist und die ander- weiten Beeinflussungen der Wähler durch Zuwendung von Vortheilen nicht in so vielen Fällen dargethan erscheint, um die für Heinrich Krämer VII. bestehende Majorität von 20 Stimmen aufzuheben (f. Entscheidungen des Großh. Ministeriums des Innern Nr. 94 tn der gedruckten Sammlung);

daß die Zahlung der Reise- und GeschäftsvertreiungSkosten des Wählers Karl Größer überhaupt alS eine Bestechung nicht erscheint (s. Entscheidung Nr. 98);

daß auch die Thatsache des FreihaltenS mit Speisen und Getränken in den Wirthshäusern, selbst wenn sie erwiesen wäre, in so lange noch nicht genügend ist, die Gültigkeit der Wahl zu beeinflussen, alS nicht dargethan werden kann, daß hierdurch dem einen Candidaten Wähler gewonnen wurden, dre nicht schon ohnehin für ihn gestimmt haben würden (s. Entscheidung Nr. 97);

daß die Behauptung der Reclamanten, daß bet Kriegerverein durch einen augen­scheinlichen Eingriff tn die Wahlfreihett Stimmen für den Heinrich Krämer VII. erzielt habe, nicht hinlänglich erwiesen ist, indem namentlich nicht dargetban ist, daß Mitglieder des KriegervcretnS wegen ihrer Abstimmung mit Nachtheilen bedroht worden seien;

dahin erkannt,

daß die Reclamation von Louis Reuschltng und Consorten gegen die Bürgermeifterwahl in der Gemeinde Steinbach vom 24. September l. I. als unbegründet abzuweisen und die Reclamanten unter solidarischer Haftbarkeit in die Kosten des Verfahrens und zu einem in die KreiSkasie zu zahlenden Averstonalbetrag von 25 JL zu verurtheilen seien.

Nack längerer Verhandlung, in der eine größere Anzahl von Zeugen vernommen wurden, entschied der ProvinzialauSschuß in Erwägung,

daß die Entscheidung erster Instanz sich tm Wesentlichen auf die Ansicht stützt, die allerdings nachgewtesenen tadelnswerthen Ungehörigkeiten seien nicht in solcher Anzahl erwiesen, daß sie auf daS Wahlergebniß von Einfluß hätten sein können;

daß eine solche Ansicht ihre Berechtigung hat in einem Falle, tn dem von einer nachgewiesenen Ungehörigkeit nicht auf weitere Ungehörigkeiten geschlossen werden kann, wie z. B- wenn irrthümlich einzelne znr Wahl nicht Berechtigte zu derselben zugelassen worben sind, nicht aber in dem vorliegenden Falle, in dem die nachgewiesenen Be­stechungen die Annahme weiterer Bestechungen, die auf das Wohlresultat von Einfluß sein konnten, tn hohem Grade wahrscheinlich machen, zumal da das Vorhandensein einer Bestechung nur in den wenigsten Fällen nachgewiesen werden kann;

daß die Kosten des Verfahrens nur der Gemeinde Steinbach zur Last gesetzt werden können, in deren Interesse die Verhandlungen stattgefunden Haden,

dahin,

daß dem Recurse stattzugeben und demzufolge die angefochtene Wahl für uagülffg zu erklären ist, unter Verurtheilung der Gemeinde Steinbach in die Kosten des Verfahrens.

Vermischtes.

Darmstadt, 26. August. Das 2. Großh. Infanterie-Regiment (Großherzog) Nr. 116 ist behufs Theilnabme an den Brigade-Uebungen heute mittelst Extrazugs von Gießen hier etngetroffen. Neun Compagnien des genannten Regiments bezechen Quar­tiere im Griesheimer Barackenlager, drei tm Orte Griesheim selbst.

Darmstadt, 23. August. Im abgelaufenen Rechnungsjahr hatten im Groß« herzogthnm 63 Gemeinden von dem Recht, eine Communalhundesteuer zu erhebe«, Ge­brauch gemacht und waren 6703 Hunde derselben unterworfen.

Während deö Etatsjahres 188384 haben dte Einkommensteuerkapitalie« im Großherzogthum einen Zugang von 147,700 Gulden erfahren und betragen der­malen 10,954,950 Gulden. Einen nennenswerthen Ausfall hatte nur Offenbach, bann aber auch das Steuercommissartat Büdingen aufzuwetsen, während der stärkste Zugang in Worms und Zwingenberg statifand. Seit 1871 sind die Elnkommenfteuerkapttalien um 47 pCt. gestiegen, ob aber der allgemeine Wohlstand in gleicher Weise zugenommerr, ist eine andere Frage.

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