Ausgabe 
23.1.1884
 
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Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigcblatt für den Kreis Gießen.

Bureau r Schulstraß-e 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch bre Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlich,

Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig j

Bekannt

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugni hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden V Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1, Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüsungs-Commisfiou nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzozthum Hesse« gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Ausenthaltsort hat.

2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollen­detem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jastres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebens­jahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April des­selben Jahres zu erbringen.

Z. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in. Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a. Geburtszeugniß;

b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Er­klärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu beneiden, auszurüsten und zu verpflegen;

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 Großherzogliche Prüfungs-Com Der V-

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reiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.

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s s e die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden orschriften mit dem Anfügen auffnerksam gemacht, daß hiernach unvollständige

c. ein Unbescholtenheitszeugnitz, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürger- schicken) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d. das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ord., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (I. Theil der Wehr-Ordnung vom 28. Septbr. 1875 Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.

und 94 der angeführten Ersatz-Ord. verwiesen.

Mission für einjährig Freiwillige.

csttzende:

0 6. ________________________________________________________________

Politische Ueberficht.

Gießen, 22. Januar.

Am Berliner Hose wurde am Sonntag das diesjährige Ordensfest des Ordens vom Schwarzen Adler unter Theilnahme des Kaisers in herkömm­licher Weise begangen. Am Freitag vorher war die feierliche Investitur des neuaufgenommenen Ritters, des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen,^erfolgt.

Die am Donnerstag beendigte dreitägige General-Discussion im preußischen Abgeordnetenhause über die beiden Steuervorlagen hat zu der Ueberweisung der letzteren an eine Commission von 28 Mitgliedern ge­führt. Der Gesammteindruck der Verhandlungen über diesen wichtigsten Gegen­stand für die gegenwärtige Session des Abgeordnetenhauses ist der, daß eigentlich keine Partei mit den Regierungs-Entwürfen zufrieden ist, selbst aus conservativer Seite wurden mannigfache Bedenken geäußert, sogar in Bezug auf die vorge- schlagene Aushebung der dritten und vierten Klaffensteuerstuse, welche Maßregel von den liberalen und klerikalen Rednern zum Theil sehr entschieden bekämpft wurde. Die Regierung hat nun durch einen ihrer Vertreter, den General- Steuvrdirector Burghard, erklären lassen, daß sie an der Aufhebung der dritten und vierten Klassensteuerstufe festhalten müsse und hieraus würde sich schon ein ernster Conflict zwischen der Negierung und der Mehrheit des Abgeordneten­hauses ergeben. Letztere befindet sich aber auch bezüglich anderer Grundfragen der Steuer-Reform, als Aushebung der weiteren Klassensteuerstusen, Quotisirung ober Contigentirung, Besteuerungsmodus der Kapitalrente, im Widerspruch zur Regierung und bleibt vorläufig nur die Hoffnung übrig, daß die Commissions- Verhandlungen diese Gegensätze wenigstens zum Theil beseitigen werden. Am Freitag beschäftigte sich das Abgeordnetenhaus lediglich mit dem Centrums- Antrage auf Wiederherstellung der ausgehobenen kirchenpolitischen Versassungs- Paragraphen, zu welchem ein Gegenantrag der Conservativen aus Uebergang zur motivirten Tagesordnung vorlag. Richt weniger als 15 Redner hatten sich gegen, 7 Redner für den Antrag des Centrums einschreiben lassen. Von letz­teren sprachen am Freitag außer dem Antragsteller Reichensperger (Olpe), die Abgg. v. Schorlemer-Alst und Windthorst, gegen den Antrag von den Conser­vativen Herr v. Hammerstein und Stöcker und von der Fortschrittspartei Eugen Richter, alle fünf aber bemühten sich sichtlich, dem Centrum so wenig wie möglich Unangenehmes zu sagen. Am wichtigsten waren jedenfalls die Erklä­rungen des Cultusministers. Herr v. Goßler äußerte in sehr bestimmter Weise, daß die Staatsregierung den CentrumS-Antrag, selbst wenn das Haus wider Erwarten demselben zustimmen sollte, nicht sanctioniren würde, die Wiederher­stellung der kirchenpolitischen Verfassungs-Artikel wäre zur Zeit ein schwerer politischer Fehler. Der Minister lehnte es ab, sich über die Begnadigung des Bischofs von Münster zu äußern und sagte bezüglich der BegnadigungS-Ordre für die Erzbischöfe von Köln und Posen, daß kein einziger Minister dieselbe unterzeichnen würde, diese Begnadigung liege nicht im Interesse des Staates und des kirchenpolitischen Friedens. Anlangend die Verhandlungen mit Rom sei die Regierung fest entschlossen, selbstständig mit Verbesserungen vorzugehen und werde sich hierbei durch Agitationen und Anträge nicht drängen lassen.

Auf Seiten des Centrums hatte mau eine so entschiedene Sprache des Ministers sicherlich nicht erwartet und äußerte denn auch der Abg. Windthorst, Ton und Inhalt der Erklärung des Ministers lasse neue kirchenpolitische Kämpfe erwarten. Der Antrag Windthorst auf Commissions-Berathung wurde gegen die Stimmen des Centrums, der Polen und der Fortschrittspartei abgelehnt und trat das Haus sofort in die zweite Berathung des Centrums-Antrages ein, die am Samstag zu der definitiven Zurückweisung desselben führte.

In der zweiten badischen Kammer fand am Freitag eine interessante zollpolitische Debatte statt, in welcher sich die ultramontanen Redner unbedingt für die neue Zollpolitik und auch für landwirthschaftliche Schutzzölle erklärten. Abg. Lender constatirte die volle Uebereinstimmung der Mehrheit des badischen Landtages mit der neuen Zollpolitik und sprach die Hoffnung aus, daß dieses Faktum nicht ohne Einfluß auf die halbsreihändlerische Regie­rung der badischen Regierung bleiben werde.

Der Schwerpunkt der innern politischen Lage des öfter- reichischen Kaiserstaates ruht augenblicklich in Pesth und Agram. Das ableh­nende Votum des ungarischen Oberhauses über das Mischehen-Gesetz fordert das Ministerium Tisza immer mehr zu entscheidenden Schritten heraus, deren erster darin bestehen dürfte, daß sich das Ministerium vom Abgeordnetenhause ein Vertrauensvotum ertheilen lassen wird und hierzu giebt die im Abgeordneten­hause bevorstehende zweite Berathung des genannten Gesetzes die beste Gelegen­heit. Die Erklärungen der Pesther osficiösen Blätter, daß die Entscheidung des Oberhauses durchaus keine politische Krisis bedeute, werden wohl schwerlich ernst zu nehmen sein. Was aber die Vorgänge in der Agramer Landstube anbe­langt, so zeigen dieselben klar den Terrorismus, den die radikale und antiunga­rische Partei über die gemäßigten Parteien ausübt und es wird hohe Zeit, diesem Treiben ein Ende zu machen, da dasselbe ganz bedenkliche Consequenzen in sich birgt. Es sind denn auch bereits Anträge auf Verschärfung der Ge­schäftsordnung eingebracht worden und gipfeln dieselben darin, daß ein auf 8 Lage von den Landtags-Sitzungen ausgeschlossener Deputirter bei der nächsten Veranlassung für die Dauer der ganzen Session ausgeschlossen werden und in derselben Wahlperiode nicht mehr wählbar sein soll.

In der französischen Hauptstadt ist die Arbeiterfrage wieder einmal Gegenstand der allgemeinen Erörterung. Anlaß hierzu hat das vor Kurzem in Paris stattgefundene revolutionäre und äußerst stürmisch verlaufene Meeting der Arbeitslosen gegeben, auf welchem u. A. behauptet wurde, daß zur Zeit in Paris gegen Hunderttausend Arbeiter beschäftigungslos seien. Die fran­zösische Regierung läßt nun erklären, daß sie über den Geschäftszustand in Paris eine Enquete angeordnet habe und hätten die ersten Resultate derselben ergeben, daß die geschäftliche Lage, wenn auch nicht glänzend, doch keineswegs eme so düstere sei, als die Intransigenten und Anarchisten behaupteten. Auch der TempS" meint, daß eine wirthschaftliche Krisis nicht existire, die Agitation, welche man in dieser Beziehung Hervorzurusen bemüht sei, werde lediglich von einigen politischen Figuranten betrieben, welche hiervon lebten. Man scheint m Regierungskreisen indessen nicht ohne Bejorgnisse vor einem Arbeiterputjch zu sein; den Dienern im Palais Bourbon, wo die Deputirtenkammer tagt, ist