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88. Donnerstag den 20. März 188M
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
V«rea«r Schulstraße 7.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohrv Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Ps.
Betreffend: Vormusterung des Pferdebestandes im Frühjahr 1884. Gießen, am 18. März 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzsglicheir Bürgermerstereien des Kreises.
Wir empfehlen die möglichst baldige Einsendung der Pferdeverzeichniffe an, wie dies in unserer im Gießener Anzeiger enthaltenen Verfügung
vom 8. d. Ms. ungeordnet ist. n_ ~
Dr. Boekmünn.
Bekanntmachung.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen hat dem Comitö für Erbauung einer Lokalbahn von Trais-Horloff nach Echzell, vertreten durch Herrn Dr Buchhold in Echzell, die Erlaubniß zur Vornahme genereller Vorarbeiten für eine normalspurige Nebenbahn von TratS-Horloff nach Echzell m de« betreffenden Gemarkungen des Kreises Gießen, insbesondere Trais-Horloff und Steinheim, erthellt.
Gießen, den 18. März 1884. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
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tyoUtifäe Ueberstcht.
Gießen, 19. März.
Die erste Lesung des Unfallversicherungs-Gesetzes im Reichstage hat am Samstag mit der einstimmigen Verweisung oes Entwurfes an eine Commission von 28 Mitgliedern geendet. Die dreitägigen Verhandlungen boten absolut keine neuen Gesichtspunkte mehr dar, wie es ja bei einer Materie, die, wie das Unfallversicherungs-Gesetz, bereits nach allen Richtungen hin durchsprochen und erörtert worden ist, auch kaum anders sein kann. Sie haben aber gezeigt, daß die Mehrheit der Fraktionen da» endliche Zustandekommen der Vorlage wünscht und daß nur die Socialdemokraten und ein Theu -er „Deutschen Freisinnigen" derselben keine Sympathien entgegenbringen. Es sind allerdings noch zahlreiche Differenzen und Bedenken zu beseitigen, resp. auszugleichen und wird eben die Commission in dieser Beziehung ihr Möglichstes thun muffen. Was die entscheidenden Punkte anbelangt, um welche sich die Verständigungs-Versuche handeln werden, so sind aus den Plenarverhandlungen des Reichstages namentlich folgende scharf hervorgetreten: Die vorgeschlagenen Berufs-Genoffenschaften wurden fast von allen Rednern für einen viel zu com- Aicirten und schwerfälligen Apparat erklärt, den Kreis der versicherungspfllch-
tigen Arbeiter fand man zu eng begrenzt und wurde besonders die Heranziehung der Bauhandwerker, sowie der forst- und landwirthschaftlichen Arbeiter gewünscht, lieber das Umlageverfahren zur Deckung der Kosten erhoben sich allseitig Bedenken, man bezeichnete es als gänzlich unsolid und unter Umstanden ge,ährsich. Der Ausschluß der Privatversicherung stieß bet den liberalen Rednern auf leb- haften Widerspruch als durch keinerlei praktische und princtpieQe Gesichtspunkte genügend gerechtfertigt. Auch die Ueberroeifung der Unfallkranken während der ersten 13 Wochen an die Krankenkaffen wird noch starkem Widerspruch begegnen. — Am Montag trat der Reichstag in die erste Berathung des Entwurfs, betr. die Abänderung des Hülfskaffengesetzes, ein. .
Am Samstag hat in Berlin unter großer Betheiligung der Parteitag der Liberalen Vereinigung stattgefunden behufs definitiver Beschlußfassung über die Verschmelzung mit der Fortschrittspartei. Das Factt der ziemlich langwierigen Verhandlungen war, daß diese Verschmelzung allseitig gutgehelßen wurde. Abg. Dr. Baumbach sprach hierbei die Hoffnung aus, daß sich ein Bruchtheil der Nationalliberalen der neuen Partei anschsießen werde und heitzt es auch, daß eine Anzahl nationalliberaler Abgeordneter sich m dieser Richtung geäußert hätten; die Namen der betr. Abgeordneten sind jedoch noch nicht genannt worden.
Es ist eine Vormusterung des gesammten Pserdebestandes des Landes unter Zuziehung von Mililär-Commiffarien angeordnet worden.
^'jKontad"den^31.^där^!88^ Morgens 9 Uhr, zu Hungen vor dem Unterthor an der Straße nach Grünberg für die Gemeinden: ^^Bellnshesin,Bettenhaufm, Birklar, Hungen, Inheiden" Langd^Lan?sdorf, Muschenheim mit Hof-Gill Nonnemoth, Obbornhofen, Roberts- Hausen mit Ringelshausen, Rodheim mit Hof Graß, Röthges, S^inheim, Trais-Horloff, Utphe und
Dienstag den 1. April 1884, Morgens 9 Uhr, zu Lich am Röderthor an der Straße nach Gießen für die Gemeinden : Mach, Annerod, Burkhardsfelden, Dorf-Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Hattenrod, Lich nut Kolnhausen, Hof Albach und Mühlsachsen, Münster, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Oppenrod und Steinbach.
Mittwoch den 2. April 1884, Morgen- 9 Uhr, zu Groß-Linden an der Straße nach Gießen, unweit der Fabrik von Krause, ^^Allen^orf'E^d" Lahn, Garbenteich, Groß-Linden, Grüningen, Hausen, Heuchelheim, Holzheim, Klein-Linden, Lang-Göns, Leihgestern, Ober-
DonnerStag^'den^^ÄpE 1884?Äorgens 9 Uhr, zu Gießen auf dem Platz genannt Oswalds-Garten am Neustädter Thor für Mendorf^.'d. Lda., Alten-Bufeck, Bersrod, Beuern, Danbringen, Großen-Bnseck, Lollar, Mainzlar, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit FriedAhausen, Treis a. d. Lda., Trohe, Wieseck und Winnerod. f
An demselben Tag und Ort, Nachmittags 3 Uhr, die Pferde aus der Stadt Gießen mit Schiffenberg.
Kreitaa d-n 4. April 1884, Morgens 9 Uhr, zu Grünberg auf dem Marktplatz neben dem Schießhaus für die Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Keffelbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen mit Appenborn, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.
Jeder Pferdebeßtzer ist verpflichtet, seine sämmtlichen Pferde vorzufuhren mit Ausnahme.
a) der Fohlen unter 3 Jahren,
bei SlM-n, teentoeber hocht.-g-nd sind ober »och »ich! lieget «I» 8 Tag- -bge,°h« habe«. I« beide» Fwe» ist etae oom Orts. Vorstände ausgefertigte Bescheinigung vorzuzeigen.
Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen:
1) Mitglieder der regierenden deutschen Familien:
3) Beamtem Reichst Dienstgebräuche, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung
4) 5ßferi>^(, welche von ihnen zur Beförderung der Posten contractmäßig^gehalten werden muß.
Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, brauchen nicht vorgeführt zu werden, wenn dieses Nebel von dem @eIbftrafe
Ueb-rtr-tungen hinsichtlich der Stellung der Pferde zur Vormusterung werden nach dem Reichsgesetz vom 13. ^nm 1873 nut einer Geldstrase tis 3U geahndet. Büraermeister haben die vorstehenden Anordnungen den Pferdebesitzern noch besonders bekannt zu machen und dafür
Gießen, am 8. März 1884. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
p vr. Boekmann. . --------


