Maud nach Gmunden, Se. Königs. Hoheit der Prinz von Wales Abends (» Uhr 45 Min. nach Potsdam ab.
— Herr Reaffchuldircclor Soldan ist in gleicher Eigenschaft durch Allerhöchstes Decret nach Mainz verseht worden.
Lokales.
G. Gießen, 7. Mai. sSterblickkett in Gießens Die Zahl der Todesfälle belief sich während der Woche vom 27. April bis 3. Mat im Ganzen auf 9. Davon ereigneten sich 4 bei Erwachsenen, bei welchen Lungenschwindsucht zweimal, Lungen- entzündung, Brightische Nierenkronkheit je einmal als Todesursache bezeichnet wurde. Von 2 Kindern im ersten Lebensjahre erlag daS eine einer Bronchienentzündung, das andere einer Lungenentzündung. Von 3 schon älteren Kindern starb ein aus einem benachbarten Dorfe hierhergebrachtes an Diphtherie, das zweite an Lungenentzündung und daS dritte fiel durch einen unglücklichen Zufall in die Wteseck und ertrank.
Gietzen, 7. Mai. Das Reichsgesetz über den Rauminhalt der Schankgefäße welches mit Beginn dieses Jahres in Kraft getreten, ist bekanntlich schon vor länger alS 2 Jahren pubUcirt worden, um so jedem Interessenten Gelegenheit zn geben, nach Vorschrift des neuen Gesetzes seine Gläser anzuschaffen. Daß solches vielseitig nicht geschehen ist, beweist auch in unserer Stadt da« Ergebniß, daß bei den in den Monaten Februar, April und Mai L I- in 107 Schanklokalen vorgenommenen Revisionen 371 Stück vorschriftswidrige Gläser rc. in Beschlag genommen und darüber Anzeige bet Gericht erstattet wurde.
Versteif !von Om midadgeß
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Dir diesjährigen G ran den Gräben und inachbenannten Straß 'dabei bemerkten Ter» ! Stelle verpachtet, Erde und einzelne ab -Härme versteigert i
-1) SaMatz d ■ aus der Straße vo
Rodheim, Anfm ' jenseits der Lahnlm
2) Samstag i 'M der Straße v -Klein-Linden i Minden nach Dut ’N Mittags 2 Uh : man-alt.
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Telegraphische Depejchm.
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Berlin, 8. Mat. In der heutigen S'tzung des Abgeordnetenhauses wurde zunächst in dritter Lesung der Antrag des Abgeordneten Zelle, betreffend die Ergänzung der Städtesrdnung für die östlichen Provinzen, nach kurzer Debatte, bei welcher sich dec ReßieruvgScommissar Halbey für die Ablehnung aussprach, nach dem Anträge der Commission angenommen. Darauf gelangte Ohne wettere Debatte der die Abänderung der Rheinischen Städtcordnuag btt-rffende Antrag deS Abgeordneten Bachem in der bet der zweiten Lesung beschlossenen Form definitiv zur Annahme. Ebenso wurde auch der Gesetzentwurf über den wetteren Erwerb van Eisenbahnen für den Staat in dritter Lesung unverändert nach den Beschlüssen der zweiten Lesung genehmigt- — Schließlich wurde erklärt, daß daS Mandat des UaterstaatSsecretär« Marcard durch die Ernennung des letztere« -um Wirklichen Geheimen Rath nicht erloschen sei.
— In der unter dem Vorsitz des Staatsministers v. Bötticher und demnächst unter dem Vorsitz d-s königlich bayerischen Gesandten Grafen ö* Lerchenfeld-Köfertn- am 5. Mai abgehaltenen Plenarsitzung deS BundeSraths wurde der mittels Anttag Preußens »orgelegte Entwurf eines Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen dm zuständigen Ausschüssen zur Dorberathunz Überwiesen. Die Versammlung crthttlte dem Entwürfe eine« Gesetzes, betreffend die Anfertigung und Verzollung von Zündhölzern, in der von dem Reichstage beschlossenen veränderten Fassung, sowie dem von der königlich sächsischen Staatsrcgierung Dean« tragt-» Entwürfe dieses Gesetzt, betreffend die Abänderung der Motz- und GewtchtS- Ordnung vom 17. August 1868, gemäß den Vorschlägen der Ausschüsse die Zustimmung. Schließlich wurde für dir Berathungen tm Reichstage ein Commisser gewählt.
— A«koüpfend an die Meldung, daß der Nordamcrikanische Staatssekretär die Flagge der internationalen afrikarischen Gesellschaft als befreundete Flagge anerkannt habe, erörtert die „Morbb. Alla- Ztg." die Frage: wer ist die Afrikanische Gesellschaft? Sie sagt hierbei, daß die betreffer-ve Gesellschaft zwar einen Ehrenpräsidente» und einen lUschäflSführenden Präsidenten habe, die Statuten aber nicht veröffentlicht seien und darum auch nicht bekannt geworben sei, ob die Gesellschaft Eorporationsrechte besitze. Man habe zwar eine Anzahl von GeschÜftsorgancu, sei jedoch im Dunkeln b«nüber, wer da« Rkchtssubject der Gesellschaft sei, wer die tn b^n Verträgen mit den Neger- bäuptlingen stipulirten Rechte eiworden habe und wer über dieselben weiter verfügen könne. Das Verlangen nach mehr Licht werde auch in Amerika gffühlt.
Hana«, 6. Mai- DaS hiesige Comite zur Errichtung eines National - Denk- mals für die Gebrüder Grimm hat eine Zuschrift des Kultusministers n halten, worin derselbe feine lebhafte Sympathie für das von Pietät und Patt-iot-smus getragene Unternehmen, svwie ben Wunsch ausspricht, daß der Aufruf den kraft gsten Widerhall finden möge. Gleichzeitig wird ein Beitrag aus den augrnb! cklrch disponiblen Fonds gewährt.
Nordhausen, 6. Mai. Im Piocessü wegen der Ermordung des Forstlehrlings Behring im Walde bei Ilfeld hat das Schwurgericht den Dachdecker Wilhelm Engelmann aus Ilfeld und den Arbeiter Theodor Eifenhardt aus Wiegersdorf zum Tode, den Arbeiter Friedrich Mönch aus Ilfeld wegen Bei- hülfe durch Rath, Diebstahl und Verleitung zum Meineid zu zehnjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt.
Kisfingerr, 6. Mai. Der Großherzog von Baden ist heute Mittag zum Kurgebrauche eingetroffen.
Pari-, C>. Mm. Das „Journal de Paris" glaubt, Frankreich werde die Truppen aus Tongking nicht zurückziehen lasten, bevor China Kriegs- Entschädigung gezahlt.
London, 6. Mai. Regierungsseitig wird ein aus Khartum vom 16. v. M. dattrteS Telegramm des Generals Gordon an ben Generalkonsul Baring veröffentlicht, tn welchem (Sorbon darüber klagt, daß die Regierung keine Truppen nach Berber fenben wolle unb daß sie ihm die Zuthellung Zebehrs verweigere. Er erachte sich, fügt Gorbon hinzu, jetzt für berechtigt, frei nach oen Umständen zu handeln und werde Khartum halten, so lange eS tbm möglich sei; er werde ben Aufstand zu unterdrücken suchen, falls ihm das aber nicht gelinge, feinen Rückzug nach dem Aequator hin an- tretm. Der Regierung müsse er die unauslöschliche Schande überlsssen, die Garnisonen von Sennaar, Kassala, Berber und Dongola preiSgegeben zu haben, er habe die Gewißheit, daß die Regierung, wenn sie ben Frieden in Egypten aufrecht erhalten wolle, schließlich gezwungen sein werde, den Mahdi unter großen Schwierigkeiten zu Boden zu werfen.
Nom, 6. Mai. Der „Moniteur" schreibt: Vor zwei Tagen ist die zweite Note Jacobini's betreffs der Propaganda fide an die Nuntien abgegangen. Der Vatikan beharrt in seiner Ansicht über die Verletzung der Rechte des päpstlichen Stuhles. Dieselbe sei constatirt von dem Episkopat, der ganzen Welt, in Protesten und Adressen. Die Note lehnt jede Combination, jedes Arrrnge- rnent ab, welches die Würde und die Interessen der Propaganda ontasten werde.
Petersburg, 6. Mai. Im Proceste gegen die wegen Betrugs angeklagten Mitglieder der Schwarzen Bande sprach das Schwurgericht gegen dieselben das Schuldig aus. Der Gerichtshof veruriheilte Ratentomskp, Kotowitsch und Kornekow zur Deportation nach Sibirien, Dabatzky und Griabnow zu zweijährigem Zuchthaus, Zarabny zu siebenmonatlichem Arbeitshaus.
Kairo, 6. Mai. Die bereits signalisirte Recognoscirungs-Expedition nilaufwärts wird außer von einer Beduinen - Eskorte noch von 500 Beduinen des Gawazi-Stammes begleitet werden. Diese sollen einen Kordon zwischen Assuan und Dongola mit dem Hauptquartier in der Oase Kharga bilden, von wo aus häufig Patrouillen entsendet werden sollen, um zu verhindern, daß Emissäre des Mahdi hindurchkommen. Die telegraphische Verbindung mit Berber ist noch immer unterbrochen. Dongola ist ruhig.
— Nach Meldungen aus Suakim von heute ist daselbst seit dem Abzug; der englischen Truppen Alles ruhig. Die Zahl der befreundeten Stämme mehrt sich täglich.
— (Telegramm des „Neuter'schen Bureaus.") Die egyptische Regierung hat das Verlangen ausgesprochen, aus der Conferenz osficiell vertreten zu sein, wenn sie auch nur berathenve Stimme haben sollte. Die englische Regierung hat darauf noch nicht geantwortet.
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Mainz, 3. Mai. In diesen Tagen wurde wieder ein größerer Münzfund in der Nähe unterer Stadt gemacht lieber 300 Gold- und Eilbermünzm deS verschledenfte« GeprügeS auS ben Jahren 1510 bis 1560 fanden sich in einem Topfe auf einem Acker. Ist auch dieser neue Fund mit dem Bretzenheimer Funde nicht zu vergleichen, so enthält derselbe dvch eine Menge sehr wichtiger, vorzüglich erhaltener Stücke, namentlich eine interessante Reihe der ältesten Thalerstücke.
AuS Rheinhessen, 3. Mai. Durch eine Reihe von Zeitungen geht gegenwärtig die Notiz, daß die kalten Nächte im April in den Weinbergen Rheinhessens einen bedeutenden Schade« angerichtet hätten. Diese Nachricht muß erfreulicher Weise alS sehr übertrieben bezeichnet werden, denn der Frost hat in den ziemlich umfangreichen Gemarkongen Laubenheim und Bodenheim so viel wie gar keine« Schaden an- gerichtet und sehen sogar die Weinberge vielversprechend aus; tn Nierstein, Nackenheim und Oppenheim ist der Schaden ein geringer und nur hier und da gewahrt man in ben Weinbergen einige erfrorene „Polten*; desto schöner stehen aber die verschont gebliebenen Weinberge. Auch aus einer ganzen Reihe anderer Weinorte hört man, daß der Frost nur ab und zu einigen Schaden angerichtet hat.
Frankfurt a. M., 5. Mai. Ein Bad im Main nahm gestern die Junior- Mannschaft der Frankfurter Rudergesellfchaft „Sachsenhausen". Dieselbe fuhr gestern tn ihrem Outtigged Raceboot mainabwärts. In der Nähe deS Stäbel'schrn Instituts gekommen, konnte daS schwache Boot dem Anprall des Westwindes und des Wassers nicht widerstehen, schlug um und sämmtliche 5 Insassen verschwanden in den Wellen. Es gelang den leicht gekleideten Ruderern sehr schnell, sich emporzuarbeitcn und fick an bad Boot anruklammern. Nur bei schwerer gekleidete Steuermann, im freien Gebrauch seiner Glieder gehemmt, kam in ernstere Lebensgefahr. Aus dieser unbehaglichen und auch nicht ungefährlichen Situation wurde die Mannschaft durch bas rasche und energische Eingreifen der Herren Wild und Gevers von der Frankfurter Nuber- gesellfchaft „Germania^ befreit, welche den Verunglückten mit einem Nachen zu Hilfe eilten und sie in denselben ausnahmen.
Homburg, 4. Mai. Der innere Raum des Kastells auf der Saalburg ist jetzt fast ganz entholzt, so daß man einen schönen und sehr zu schätzenden Ueberbltck über sämmtliche Gebäudereste erhalten hat. An der Ostfeite sind ganz ungeahnte merkwürdige Entdeckungen gemacht worben, aber die Mittel zu weiteren Nachforschungen sind ausgegangen. Bei ben Aufräumungsarbeiten wurde ein Theil eines steinernen Ablers gefunden, Kops und Füße fehlen, die Figur ist von Basalt roh gearbeitet.
— Als ein Zeichen der Zeit sei folgendes Geschichtchen aus bttn Elsaß mlt- getheilt: Neulich kam eine Mutter mit ihrer Tochter in ein Mülhauser Geschäft, um für letztere einen Kranz zur ersten Communion zu kaufen. Unter den zur Schau gestellten Kränzen befanden sich auch Brautkränze, von welchen die Tochter durchaus eine« haben wollte. Auf das Bemerken der Geschäftsfrau, daß es Brautkränze seien, sagte die Kleine zur Mutter: „Nimm Du mir e so ein; wenn ich in drei Johr h rot, han-i-ne scho, brucht «rir mi Liebschter kein z'käufe!"
Zweibrücken, 29. April. DaS Reichsgericht in Leipzig hat in seiner gestrigen Sitzung ein folgenschweres Urtheil gefällt, daS für die Folge ein Präjudiz zu einer Reihe ähnlicher Fälle abgeben dürfte und für die weitesten Kreise, besonders ober für daS kaufmännische HülfSperfonal, das nicht selten durch derartige Verträge gebunden wird, von großem Interesse ist. Der Theilhaber des Herrengarderobegeschäfts Müller und Rieber, vormalS Franz Lang, hier, Herr Müller, stand vor einigen Jahren in Diensten der bekannten Firma I. B. Ackermann, ebenfalls Herrenkleidergefchäft hier, und hatte sich bei Eintritt in die Firma contractlich verpflichtet, während dreier Jahre bet eventuellem Austritt weder ein eigenes Geschäft dieser Branche am hiesigen Platze zu betreiben, noch in ein Concnrrenzgefchäft dienstlich einzutreten, andernfalls an Ackermann eine Konventionalstrafe von 5000 zu zahlen. Nun hat besagter Müller vor Ablauf dieser Frist, wie oben angedeutet, das Lang'sche Geschäft als Theilhaber mit übernommen und ward Ackermann demgemäß aus Heransbezahluna der bedungenen 5000 JL klagbar. In den beiden Vorinstanzen wurde Ackermann sowohl von dem hiesigen Land- wie Oberlandesgericht abgewiesen und ergriff daher derselbe Rrcurs an« Reichsgericht, das in seiner gestrigen Sitzung die beiden vorinstanzlichen Urtheile oufbob und Müller zur Zahlung der 5000 Jü, sowie sSmmtlicher nicht unbedcutendeu Kosten verurtheilte,
— In Schöppenstedt im Herzogtbum Braunschweig, früher im ganzen Reiche durch die „Schöppenstedter Streiche" bekannt, ist dieser Tage folgende Geschichte pafsirt. Ein fremder Handwerksbursche, der tm städtischen Armenhanse gestorben war, mußte auf Kosten der Stadt begraben werden. Ein Sarg würbe beschafft und einige Arbeiter beordert, das Begräbniß vorzunehmen. Die Arbeiter luden ben Sarg vuf einen Wagen unb mit dem Gefolge von einigen Collegen des Verstorbenen setzte sich der Zug in Bewegung. Al« derselbe beinahe am Kirchhofe angekommen war, kam ein Bote vom Urmenhause gelaufen mit der Meldung, daß die Leiche noch iv der Kammer Hege und daß man tm Begriffe stehe, den leeren Sarg zu begraben. Letzteres wäre unfehlbar erfolgt, wenn nicht zufällig kurz nach Abgang des Zuges Jemand die Kammer, in welcher die Leiche lag, betreten hatte. Der Zug mit dem leeren Sarge mußte um- kehren und holte nun auch die Leiche. So geschehen in Schöppenstedt im Jahre des Heils 1884 am 27. April.
— Lon König Friedrich Wilhelm IT. erzählt der „Bar" eine hübsche Anckdofi. Als der König in schlichtem EivilÜberrocke in früher Morgenstnvde einmal unweit SanSsouci spazieren ging, bemerkte er von fern eine Frau, welche auf den vor ihren Milchwagen gefparnten Esel eifrig losfchlug. Er ging näher und fragte nach der Ursache ihrer Heftigkeit. Mit Thränen tn den Augen antwortete die Frau- „Ach Gott, ich hab' so große Elle und nun will der dumme Esel nicht fort. Bin ich nickt zur rechten Zeit in Potsdam, so verliere ich alle Kunden. Ich kenne aber feine Mucken schon. Wenn ich nur Jemanden hätte, der den Esel von vorn bet ben Ohren faßte und ich prügele von hinten auf ihn — dann geht er schon." Der König faßte ganz ernsthaft ben Esel bet den Ohren, die Frau hals nach, der Esel kam in Trab und die vergnügte Besitzerin desselben dankte dem unbekannten Helfer freundlichst. Zu Hause erzählte der König seiner Gemahlin von seiner Dienstleistung. Die hohe Frau schien sein Verfahren sicht zu billigen unb äußerte: „Als Kronprinz, lieber Fritz, ging das wohl, aber als König —" „Liebes Kind", unterbrach sie lüchelnb der Monarch, „mein seliger Vater hat manchem Esel fortgebolfen."
— sDl- Feldausrüstung der Offiziere^ Durch allerhöchste Entscheidung ist bestimmt worben, daß von jetzt ab zur Feldausrüstung der Offiziere der Futztrupprn Revolver unb Dopvelfernrohre gehören; außerdem soll im Kriege der SÄleppsäbel getragen werden. Um denjenigen Offizieren, welche bereits im Besitz der beiden zuerst genannten Ausrüstmrgsgegenstände sind, besondere Ausgaben zu ersparen, ist g-Jtattet worben, dieselben in Benutzung zu nehmen, wenn sie auch nicht den oorschrifismaßigen Modellen entsprechen. Bel Neubeschaffungen von Revolvern jedoch ist das Modell 83 zu wählen, während wegen eines geeigneten Doppelfernrohrs noch wittere Entschließung Vorbehalten bleiben. Denjenigen Offizieren, welche Revolver Mooell 83 besitzen, wird im Mobilmachungsfalle unentgeltlich die nöthige Munition gewahrt. Auch ist angeordnet worben, daß das Mobtlmachungsgcld der Offiziere um die Betrage für Anschaffung von Revolver und Dopp-lfernrohr zu erhöhen fei. Von Einführung eines bestimmten Schleppsäbelmusters würbe Abstand genommen, damit Osftzierk, welche Schleppsäbel bereits tn früheren Feldzügen geführt oder von ihren Vorfahren geerbt haben, auch in Zukunft von diesen für sie werthvollen Waffen Gebrauch machen können. Für die Friedenszttten bleibt es bei ben j tzt gütigen Bestimmungen, welche das Tragen eines Degens beziehungsweise eines sogenannten FüsiliersSbels vorsÄreiben. Endlich werden alle diejentgen Unteroffiziere der Fußtruppen, welche keine Schußwaffen führen, also die Feldwebel, öicefelbwcbtl, Fahnenträger, Regiments- unb Bataillons- Tambours, mit dem Revolver Modell 83 ausgerüstet, so daß nunmehr die fchon lange schwebende Frage einer entsprechenden Ausrüstung mit Feuerwaffen für biejemgen Offiziere unb Unteroffiziere, welche bisher einer solchen entbehrten, ihre enbgiltlge Losung gefunden bat. . _ „ r
- Mordversuch eines Kindes.) Es dürfte gewiß zu den Seltenheiten tttbören, daß ein noch nicht der Schule entwachsenes Kind wegen des Versuches des Giftmordes sich vor Gericht zu verantworten haben wirb. Vor der Strafkammer des Landgerichls zu Mainz stand am Freitag die 13jährige Kath. Proßmann aus Freilaubershetm. beschuldigt, im Anfang dieses JahreS ihren eigenen Vater mtttttst Phosphor vergiften zu wollen- Der Vater dieses Kindes ist bereits seit 4 Jahren Wittwer, aber e|u gant brutaler und roher Mensch, der dem Trünke ergeben ist und seine Kinder Tag für
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