Ausgabe 
31.3.1943
 
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Gießen, im März 1943.

02064

1O33C

Gießen, itn März 1943.

02062

Wir suchen schöne

02058 a.d.G.A. Walltorstr. 39.

Tfifil. 2.30, 4.45,7.30; So. 2.00, 4.30,7.30 Uhr

Berufstät.verlor

Brille

IN. hell. Horn- rand. Geg. Bel. abzugeb. auf d. 02065 Fundbüro.

Während 1939 von den rund einer Million Klem- aärtnern 400 Millionen kg Gemüse geerntet wur­den, waren es 1941 schon 550 und 1942 sogar 700 Millionen kg, also 75 v. H. mehr als 1939. Als Staatssekretär Backe die Sieger im Reichsleistungs- wettbewerb auszeichnete, befanden sich darunter auch 22 Vertreter der einzelnen Landesbunde der Kleingärtner, deren Erfolge alle Erwartungen nicht nur erfüllt, sondern teilweise.sogar Übertrossen hat-

von der Stadt Gießen insbesondere von folgenden Ob­jekten : Bahnhof, Theater, Uni­versität, Liebigmuseum, Gleiberg, Schiffenberg, Landgraf - Philipp - Platz, sowie Aufnahmen von der Lahn u.a. m. Die Aufnahmen sollen mögl. Format 10X15 cm haben. Angebote unter Angabe der Preise erbittet Lichtbild - Schlacke, Zeiiz.

Kirchliche Anzeigen.

Gießen, Mittwoch, 31. März.

Stadlkirche (Markussaal):.18 Passionsandacht, Walther.

JohanneskirchelIobannessaal) :18

Passivnsandacht, Schultheis.

Lich, 1. Avril, 20,30: Passions* andacht, Kahn.

Sprechstunden der Redaktion.

11.30 bis 12.30 Uhr. 16 bis 17 Uhr. Samstagnach.

* mittags geschlossen.

Bei den Kämpfen im Osten fiel am [sgÄ 9. März 1943 an der Spitze seiner Kom- panie im Alter von 23 Jahren unser Heber, lebensfroher Sohn und Bruder x Horst-Werner Neumann-Spengel Oberleutnant und Kompaniechef in einem Grenadier-Regiment

Träger des E. K. 2, der Ostmedaille, des Verwund.- Abzeichens und des Schutzwallehrenzeichens.

Er kämpfte und starb in dem Geist, der unsern Sieg verbürgt.

Oberstabsarzt Dr. Werner Neumann-Spengel Ulla Neumann-Spengel, geb. Spengel Feldwebel Fritz Neumann-Spengel, z. Z. im Lazarett; stud. med. Helga Neumann-Spengel.

9)töbL Zimmer m. 2 Betten an tagsüber berufs­tätige Herren od. Damen zu ver­mieten.

Schr. Ang. unt. 02066 a.d.G.A.

Landkreis Gießen.

* Leihgestern, 31. März. Am morgigen 1. Avril 1943 kann die Z i e g e l e i F a b e r auf ihr 50jähriges Bestehen zurückblicken. Der Se- nior Christian Faber' hatte die Feldbrand- zieqelei von Carl Haas sen., Gießen, im Frühjahr 1893 erworben und sie am 1. April 1893 in Betrieb gesetzt. Im Jahre 1899 erweiterte er den Betrieb durch den Bau eines Ringofens zu einer Ringofen­ziegelei, die er im Jahre 1902 durch den Ankauf der angOenzenden Feldbrandziegelei von Heinrich Weih IIIV Grdßen-Linden, nochmals erweiterte. Im Jahre 1905 wurde der Betrieb von der Handarbeit auf Maschinenarbeit mit entsprechenden technischen Anlagen umgestellt. Der Betrieb wird jetzt von den Schwiegersöhnen des Gründers geführt.

Am Montag verschied mein lieber Mann, unser guter Vater, Schwiegersohn, Bruder, Schla­ger und Onkel

Wilhelm Schmidt

. im 44. Lebensjahre.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Elisabeth Schmidt, geb. Walther.

Gießen, Lemgo, Großen-Buseck, Wiesbaden, Herborn, den 31. März 1943.

Die Beerdigung findet Donnerstag, 1. April, 14% Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt. [02037

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

Wie kann man Molke der Butter­milch im Haüshalt verwenden? Als Er­satz für Seife in welcher Form? Antwort: Zur Honigbereitung: V2 Liter Buttermilch oder Molke, 250 Gramm Zucker, evtl, auch etwas Zitro­nenschale oder Vanillezucker. Buttermilch oder Molke und Zucker werden zum Kochen gebracht und auf einem Asbestteller langsam eingekocht. Man muß da­bei bleiben und öfter umrühren. Rach etwa einer halben Stunde nicht länger ist die Masse dicklich, etwa wie zerlassener Kunsthonig. Der Honig ist dann fertig. Man muh aufpassen, daß er nicht karamelisiert. Als Ersatz für Seife ist Molke nicht zu verwenden!

xsn. In den schweren Kämpfen im Osten fiel am 26. Februar 1943 mein lieber Mann und Vater seines Söhnchens, unser lieber, einziger Sohn, Bruder, Schwieger­sohn, Schwager u. Onkel, der ff-Rottenführer Karl Hebbel, Dipl.-Landwirt im Alter von 31 Jahren.

In tiefer Trauer:

Helga Hebbel, geb. Schwerz; Familie Schwerz Karl Hebbel und Frau; Hane Müller; Feldwebel Wilh. Müller; Else Müller Wwe., geb. Hebbel Gefr. Otto Müller; Maria Müller, geb. Hebbel Karlhans Müller; Schwester Martha Hebbel.

Konin, Lang-Göns, Gießen, im Felde, den 30. März 1943.

Die Gedächtnisfeier findet Sonntag, 4. April 16 Uhr, in der Kirche zu Lang-Göns statt.

02061

fragten, Berlin SO 36, eingelost. Nach diesem Zeit­punkt verlieren die Wertscheine des Kriegswinter­hilfswerkes 1941/42 ihre Gültigkeit.

Nos geht jeden an.

Die britischen Mordbrenner täuschen sich, wenn sie annehmen, das deutsche Volk durch ihre Terror­angriffe in seiner Widerstandskraft schwächen zu können. Jeder Terrorangriff macht uns nur noch härter! Er -erzieht uns zu immer größerer Wach­samkeit und furchtloserer Disziplin. Die Folgen der Terrorangriffe werden in dem Maße weniger schwerwiegend, in dem es uns gelingt, die fernd- lichen Brandabwurfmittel rechtzeitig zu erkennen und wirksam zu bekämpfen. In reich bebilderten Aufsätzen hatDie Sirene", die Zeitschrift des Reichsluftschutzbundes, den Einsatz und den Aufbau der britischen Phosphorbrandbombe (14 kg) ge­schildert. Im neuesten Heft werden Anwendung und munitionstechnische Einzelheiten der britischen Stob- brandbombe behandelt. Das geht jeden an, der sein Heim und damit seine-Familie schützen will.

Wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.

Kohlenklau auf der ganzen Linie reingefallen!

Kohlenklaus Klauversuche haben sich alle als schmähliche Niederlagen herausgestellt! \^ir sind schlau geworden und lassen uns nicht mehr von dem üblen Burschen über­tölpeln. Gut so! Denn - Hand aufs Herz - sind wir früher nicht in puncto Kohle, Strom und Gas ein bißchen zu bequem und leichtsinnig gewesen? Was wir heute an diesen Dingen ersparen, kommt ja nicht nur - wenn es auch das wichtigste ist! - unserer Kriegswirtschaft, sondern auch der Sicherung unserer künftigen Versorgung und dem eigenen Geldbeutel zugute. Darum auch weiterhin: Achtung auf Kohlenklau!

Wer Kohlenklaune Grube grabt, stets vorbildlich und billig lebt!

Aelt. Beamten­witwe sucht 2-3-ZirWobng. in gutem Hause. Schriftl. Slngeb. unter 02052 an den Gieß. Ans.

festgesetzt ist.

Gießen, den 30.März 1943.

Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen.

Gewerbepolizei. I. B.^Nicolaus.

** Ladenschluß um 19 Uhr. Der Ober­bürgermeister (Gewerbepolizei) gibt heute bekannt, daß von morgen ab während der Sommermonate der Ladenschluß für sämtliche Verkaufsstellen auf 19 Uhr festgesetzt ist.

* Geschäftsjubiläum. Am morgigen 1. April kann die Gießener Stempel- und Farben­fabrik Joseph K r e u t e r, Frankfurter Straße, auf ihr 40jähriges Bestehen zurückblicken. Der Jn-

d Mein lieber Mann, unser guter Sohn, IbKä Bruder, Schwager, Schwiegersohn, Neffe und Vetter

Elektromeister Karl Wilhelm Schmidt Obetgefreiter in einer Nachtichten - Abteilung fand am 19. Februar 1943 im Osten in treuer Pflichterfüllung für Führer und Vaterland den Heldentod. Seine letzte Ruhestätte fand er auf einem Heldenfriedhof im Osten.

In tiefer Trauer:

Frau Ria Schmidt, geb. Schickedanz

Elektromeister W. K. Schmidt u. Frau Anna, geb. Kloß Liesel Rabas, geb. Schmidt; Ihgenieur Eduard Rabas Rudolf Schickedanz und Frau Martha, geb. Reubig und alle Angehörigen.

Gießen (Bleichstraße 8), Leipzig, im Felde, im März 1943.

Von Beileidsbesuchen bitten wir abzusehen.

02053

Wir erhielten die traurige Nachricht, daß unser lieber Enkel, Neffe u. Bruder

Hans Glitsch

Gefreiter in einem Grenadier-Regiment Inhaber des E. K. 2 und der Ostmcdaille am 7. März 1943 im Alter von 20 Jahren als Kriegsfreiwilliger bei den schweren Ab­wehrkämpfen im Osten für sein Vaterland sein Leben gab. Er folgte seiner Mutter nach zwei Jahren in die Ewigkeit.

Im Namen der Hinterbliebenen: Familie Johannes Glitsch, als Großeltern nebst allen Angehörigen.

Bekanntmachung

über die Durchführung derVerorduung vesReichswohnungskommissars vvm 27. 2.1943 zur WohnraunUenkung.

Meldepflicht für Einzelpersonen, die eine selbständige Wohnung

Stadt n. Land I kaufen ihre Lose zur

9. Deutschen Keichs- lotterte

in Gießen bei den beiden Staatlichen Lotterie

einnahmen

Dr. Fiinini Walltorstrabe 63

Buchacker Neuen Bäue 11.

Haber der Firma, Joseph Kreut er konnte schott zwei Jahre nach der am 1. April 1903 vollzogenen Gründung seines Unternehmens ein eigenes Fabrik­gebäude in der Frankfurter Straße errichten. Im Laufe der Jahre wurde der Betrieb immer mehr er­weitert, fo daß die Fabrik im Jahre 1924 um das Doppelte vergrößert werden mußte. Die Firma hat sich durch ihre Spezialität der Anfertigung von De­korationsstempeln für die keramische Porzellan- und Glasindustrie in der gesamten Porzellan-, Steingut- und Glasindustrie des In- und Auslandes eine führende Stellung und allenthalben große Wertschätzung erworben. In der Gießener Wirt­schaft nimmt die Stempelfabrik Kreuter eine her­vorragende Stellung ein.'Gleichzeitig mit der Firma kann'auch deren Schriftsetzermeister Peter Schä­fer, chillebrandstraße, sein 40jähriges Arbettsjir- bilänm begehen.

Noch mehr und noch besseres Gemüse!

Zum ReichSleistungswetibewerb der Kleingärtner.

Unter den verschiedenen Maßnahmen des Rerchs- bundes, die Ertragssteigerung in den Kleingärten zu sichern, verdient die Frauen-Fachberatung beson­dere Erwähnung. Bisher bestand die Aufgabe der Frau im Kleingarten vor allem in der Verwertung und Haltbarmachung des Erntegutes. Jetzt soll den Kleinqärtnerfrauen aber auch vielseitiges praktisches Wissen im Gemüse- und Obstbau vermittelt werden, damit sie ihre zur Wehrmacht einberufenen Man­ner noch erfolgreicher als bisher vertreten können.

Während 1938 die deutsche Landwirtschaft ein­schließlich der Kleingärtner und Siedler nur 63 v. H. unseres Gemüsebedarfes decken konnte, stieg die Deckubqszisser im vergangenen Jahre auf 87 v. H. Es wird Aufgabe der deutschen Kleingärtner sein, mitzuhelfen, daß in diesem Jahre ein noch günstigeres Ergebnis erzielt wird, um uns auch auf diesem Gebiet vom Ausland unabhängig zu machen.

Haben die deutschen Kleingärtner den Gemuse- markt im vergangenen Jahre erheblich entlastet, haben sie das, was sie an Gemüse und Obst- für ihren Haushalt brauchten, fast ganz aus ihrer eige­nen Scholle gewonnen, konnten sie sogar 1942 der Allgemeinheit erhebliche Gemüsemengen zufuhren, so gilt das im verstärkten Maße auch für die vor uns liegenden Monate. Und so lautet die Parole für ^Trotz aller kriegsbedingten Schmierigkeiten ob persönlicher oder sachlicher Art noch mehr und noch besseres Gemüse aus eigener Erzeugung!

Wenn die Kleingärtner in diesem Frühjahr alle ihre Anstrengungen wiederum in den Dienst einer verstärkten Gemüseerzeugung stellen, so geschieht das unter folgenden vier Richtlinien: 1. Spar|ame und kriegsbedingte Verwertung des Gemüsesamens; 2 Steigerung des Anbaues von Feingemüse gegen­über Kohlanbau; 3. sorgfältige Bodenbearbeitung; 4. Vorbeugungsmaßnahmen gegen Pflanzenkrank­heiten und Bekämpfung der Schädlinge

Auch in diesem Jahre kommt es besonders aus den Anbau von Wintergemüsen an, ohne dabei das Frühgemüse zu vernachlässigen. Vor allem wird Wert auf die Anpflanzung von Wurzel-, aber auch Blattgemüsen, wie Spinat und Mangold, gelegt. Auch die noch lange nicht genug bekannten sog. Pastinaken, eine gelbe Mohrrübenart nut hohem Flächen ertrag, verdient Beachtung. Bei Buschboh­nen empfiehlt sich die sog. Stnfenfaat, die sparsamer als die Reihensaat ist. Für Steckzwiebeln, Sellerie, Poree und alle Kohlarten einschließlich Kohlrabi werden den Kleingärtnern Jungpflanzen zur Ver­fügung gestellt. ____

Laborant(in)

von neuzeitlich eingerichteter Tem­pergießerei für die

Leitung ihres Laboratoriums

gesucht.

Bewerber müssen mit allen einschl. Arbeiten vertraut sein und besond. Kenntnisse für Eisen- und Metall- untersuehungen besitzen. Bewer­bungen mit Gehaltsansprüchen und Angabe des früh. Eintjrittstermins unt. 1029D an den Gieß. Anzeiger erbeten. - Einstellung erfolgt mit Genehmigung des Arbeitsamtes.

Biete: Kinder­bank mit Tisch, weiß gestr., sow. Kleidungsstücke undUeberschuhe (sehr aut erhalt.) f.3-6lähr.Jung. Suche rKnaben-, Herren- oder Damenfahrrad und Rollschuhe. Schr. Ang. unt. 02073 a.d.G.A.

Giehener Gchlachtviehmarkt.

Auf dem gestrigen Gießener Schlachtviehmarkt (Schlachtvieh-Verteilungsmarkt) in der Viehverstei- qerunashalle Rhein-Main kosteten: Ochsen 41 bis 46 Rpf., Bullen 35 bis 47, Kühe 15 bis 47, Färsen 34 bis 50, Kälber 20 bis 57, Schafe 44 Rpf. je 1/2 kg Lebendgewicht. Für Schweine wurden je kg Lebendgewicht folgende Preise erzielt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,45 RM., bl (135 bis 149,5 kg) 4,43, b2 (120 bis 134,5 kg) 1,41, c (100 bis 119,5 kg) 1,37, d (80 bis 99,5 kg) 1,31, e bis f (unter 80 kg) 1,25, gl (fette Specksauen) 1,45, i (Altschneider) 1,41, g2 (andere Sauen) 1,31, h (Eber) 1,31 RM. Marktverlauf: alles zugeteilt.

*

Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter de« haupischristleiters: Ernst Blumjchein. Verantwortlich für Politik und Bilder: Dr. Fr. W. Lange: für das Feuilleton: Dr. <Lwns Thyriot; für Stadt Gießen, Provinz, Wirtschaft und Sport: Ernsnvlumichein.

Druck und Verlag: Brühlsche Universltatödruckeret R. Lange K. G. Verlagsleiter: Dr.-Fng. Erich Hamann: Anzeigenleiter: Hans Beck.

Anzeigenpreisliste Nr. ß.

Die Strafkammer Gießen hatte zwei Anklagen wegen fahrlässiger Tötung zu verhandeln, bei denen es sich um schwere Verkchrsun fälle handelte.

Der Heinrich Pf. aus Völzberg hatte, in einem Personenauto von Frankfurt a. M. kommend, am Dorfausgang von Asfenheim eine ältere Frau mit seinem Kraftwagen gestreift, wodurch die Frau auf die Straße stürzte und einen schweren Schädelbruch erlitt, an dem sie zwei Tage später verstarb. Die Frau war an dem verhängnisvollen Vorgang nicht unschuldig, da sie auf der Fahrbahn neben einem Fuhrwerk einherging und sich mit dem Fuhrwerks­lenker unterhielt, obwohl der herannahende Kraft­wagen durch Signale wahrnehmbar gemacht wor­den war. Zwei auf der Straße hintereinander fah­rende Fuhrwerke und eine den Weg kreuzende Rad­fahrerin hatten die Verkehrsverhältmsse -in dem kri­tischen Augenblick noch besonders kompliziert. Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafe von zwei Monaten zu 5 00 RM. Geldstrafe verur­teilt. Strafmildernd wurden die seitherige Unbe- straftheit des Angeklagten und das Mitverschulden der getöteten Frau gewürdigt.

Am 29. August vorigen Jahres fuhr der H. D. aus Schmitten mit einem Personenkraftwagen mit An­hänger, der mit 6 Zentner Last beladen war, auf der Straße WallernhausenFauerbach, als es be­reits ziemlich dunkel war. In der gleichen Richtung vor ihm befand sich ein mit zwei Kühen bespanntes Bauernfuhrwerk, das von einem 13jährigen Kna­ben gelenkt wurde, während dessen Mutter, die töd­lich verunglückte Frau F., auf den vorstehenden Bo­denbrettern an der Rückseite des Wagens saß, auf der Landstraße. Das Kuh fuhrwerk war Nicht be­leuchtet und hatte auch keinen Rückstrahler. Bei der ziemlichen Dunkecheit fuhr D. von hinten auf das Fuhrwerk auf, wodurch der Kraftwagen durch den Straßengraben rutschte und ein Stück die Böschung hinauffichr, wo er umkippte. Die von dem Kuh­fuhrwerk abgesprungene Frau F. wurde von dem umstürzenden Kraftwagen erfaßt und unter ihn ge-

drückt, so daß die bedauernswerte Frau durch Er­sticken und innere Verblutungen den Tod fand. Rach ] den Ermittlungen war der Unfall dadurch verur­sacht worden, daß D. das vor ihm fahrende unbe­leuchtete Kuhfuhrwerk nicht rechtzeitig gesehen und dadurch sein Auto nicht früh genug abgestoppt hatte. Das Gericht und der Sachverständige vertraten die Ansicht, D. habe die größere Schuld an dem Unfall, denn er habe den ganzen Umständen nach mit er­höhter Vorsicht fahren und mit der Möglichkeit eines plötzlich vor ihm auftauchenden Fuhrwerks rechnen müssen, außerdem habe er durch den vor ihm aus­gewirbelten Staub vermuten können, daß sich ein Fahrzeug vor ihm auf der Straße befinde. Da er diese Gesichtspunkte außer acht ließ, habe er, den Zusammenstoß »und den Tod der Frau F. verschul­det. Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tö­tung und nicht genehmigter Benutzung eines Kraft­fahrzeuges an Stelle einer an sich verwirkten Ge­fängnisstrafe von drei Monaten zu einer G e l d - strafe von 1200 RM. und zu einer weiteren Geldstrafe von 60 RM. verurteilt. In der Urteils­begründung wurde betont, daß den Lenker des Kuhful)rwerks ein Mitverschulden treffe, was bei der Strafzumessung als Milderungsgrund berücksichtigt worden sei. ___________________________

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innehaben, und für Inhaber mehrerer Wohnungen.

Auf Grund des § 12 der Verordnung des Reichswohnungskommissars vom 27. 2. 1943, RGBl. I, S. 127, hat jede Einzelperson, die eine selb­ständige möblierte oder unnröblierte Wohnung innehat, dies unter An­gabe der Zahl der zu der Wohnung gehörenden Räume und der e^ xffenbach/M. darin befindlichen Untermieter und Untermieterfamilien bis zum 10. April 1943 der Gemeinde zu melden. Weiter hat jeder Wohnungs­inhaber, der über mehr als eine selbständige möblierte oder unmöblierte Wohnung für seinen Eigenbedarf oder seiner Familie verfügt, hierüber bis zum 10. April 1943 eine Meldung an jede untere Verwaltungs­behörde (Landrat oder Oberbürgermeister) zu erstatten, in deren räum­lichem Bereich er eine oder mehrere derartige Wohnungen besitzt.

Für den Stadtkreis Gießen sind die Meldungen auf bet Stadt­verwaltung, Bergstrasse 20, Zimmer 28, abzugeben.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine ihm auf Grund der obengenannten Verordnung oder der daraufhin erlassenen Anordnungen obliegende Anmeldung innerhalb der festgesetzten Frist unterlaßt, wird mit einer

Geldstrafe bis zu 150, RM. oder mit Haft bestraft.

'Auskunft in Zweifelsfäüen erteilt die Stadtverwaltung, Berg­straße 20, Zimmer 28.

Gießen, den 29. März 1943.

Der Lbcrbürgermeister der Stadt Gießen. I. B.: Dr. Hill. Erläuterung zu vorstehender Anordnung.

Zu den Meldungen sind Vordrucke zu verwenden, die bei der Stadtverwaltung, Bergstraße 20/Auskunft", abinholen sind. Die Vordrucke sind nach bestem Wissen und Gewissen mit Maschine oder Kopierstift auszufüllen und zum 10. April 1943 an die Stadtverwaltung abzugeben. Als Einzelperson gilt der Mieter oder Benutzer der Wohnung, wenn zu seinem Haushalt weder sein Ehegatte noch Verwandte oder Verschwägerte von ihm gehören, das sind vor allem alleinstehende Witwer, Witwen, Geschiedene, getrennt Lebende und Ledige. Als selbständig gilt eine Wohnung, wenn sie neben den Wohnräumen eine eigene Küche (mindestens eine eigene Kochgelegenheit) und die erforder­lichen Nebenräume hat.

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Bekanntmachung.

Ladcnschlutz in den Sommermonaten.

Ich weise erneut darauf hin, daß lgut Anordnung des Reichs­statthalters in Hessen Landesregierung vom 22. März 1941 in den Sommermonaten (vom 1. April bis 30. September) der Ladenschluß für sämlliche Verkaufsstellen

auf 19 Nhr