ihrer Wahlheimat NM en auf der Kuvrschen Nehrung behandelnd, sind in einem Raum für sich zusammengefaßt. Die Dresdener Ausstellung ist für die ungemein begabte, in den letzten Jahren immer mehr ßu einem großzügig-persönlichen Stil sich entwickelnde Künstlerin ein neuer schöner Erfolg, außerdem auch eine begrüßenswerte Vertretung einheimischen Kunstschaffens in einer repräsentativen Veranstaltung der sächsischen Hauptstadt.
Verbesserungen
in der Haftpflichtversicherung.
Im Zuge der durch die Entwicklung des Luft-,, krieges entstandenen Verhältnisse haben die Haftpflichtversicherer nunmehr zugunsten-der Versicherten den Umständen angepaßte Kulanzbedingungen eingeführt. Sie laufen auf eine Milderung der Obhutschadenklausel hinaus. Diese hat gerade jetzt ihre besondere Bedeutung, zumal durch den Luftkrieg die Obhutübernahme vieler Sachen und Wertgegenstände an Umfang gewinnt. Ungezählte Koffer mit Kleidung, Wäsche, Wertsachen oder anderen lieb gewordenen Gegenständen werden von Volksgenossen zu Verwandten oder Bekannten in Obhut gegeben. Die Bestimmung, daß Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, welche sich in Obhut des Versicherungsnehmers oder seiner Beauftragten befinden, vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, gehörte zu den umstrittensten Vorschriften des Versicherungrechtes. Zur Vervollkommnung des Versicherungsschutzes hat deshalb die Wirtschaftsgruppe Haftpflichtversicherung die Frage geprüft, ob sich nicht eine gewisse Lockerung der Obhutschadenklausel ermöglichen laßt. Die in der Richtung geführten Verhandlungen mußten erst einmal wegen der Kriegsverhältnisse zurückgestellt werden, zumal der für die Erweiterung des Versicherungsschutzes benötigte prämienmäßige Ausgleich aus Gründen der Preispolitik im Kriege für unerwünscht gehalten wurde. Die Entwicklung hat aber gezeigt, daß gerade im Zeichen des totalen Krieges alles unternommen werden muß, um Auslegungsschwierigkeiten möglichst zu vermeiden. Die Wirtschaftsgruppe Haftpflichtversicherung hat deshalb einheitlich Richtlinien gegeben, wonach die an den Begriff Obhut in der bisherigen Fassung sich anschließenden Auslegungsschwierigleiten grundsätzlich vermieden werden. Die Versicherer haben ihre Schadenstellen angewiesen/ alle Haftpflicht- fchäden ohne weiteres in dem neuen erweiterten Sinne zu regulieren.
Biehzwischenzählung am 3. Juni.
NSG. Durch einen im Landwirtschaftlichen Reichsministerialblatt Nr, 17 veröffentlichten Erlaß des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 20. 4. 43 wird angeordnet, daß in diesem Jahr gleichzeitig mit der am 3.6.1943 vorgesehenen üblichen Schweinezwischenzählung eine Zählung des Rindviehbestandes sowie des Schafbestandes vorge- nomrnen wird. -
Die Zählung dient statistischen und volkswirt
schaftlichen Zwecken und bildet die Grundlage für' eine geordnete Regelung der Vieh- und Fleischwirt- schaft. Sie ist daher gerade jetzt im Kriege von besonderer Wichtigkeit. Es muß von den Viehhaltern und allen mit der Durchführung der Zählung betrauten Dienststellen und Personen erwartet werden, daß sie die Zählung auch unter den heutigen Umständen gewissenhaft durchführen.
Herde, Oefen und Haushaltwaren bezugsscheinpflichtig.
Haushaltwaren aus Eisen und Metall können zur Zeit nur in einem Umfange hergestellt werden, den die kriegsnotwendige Steigerung der Rüstungsfertigung zuläßt. Es ist daher nicht möglich, alle Derbraucherwünsche auf diesem Gebiete zu erfüllen. Da diese Waren bisher frei verkauft wurden, war nicht sichergestellt, daß sie in die Hand des Verbrauchers gelangten, der sie am dringendsten benötigt. Hierdurch ergaben sich Notstände, die die Behörden in einzelnen Fällen zu Eingriffen zwangen.
Um dafür zu sorgen, daß die Verbraucher, die ein lebensnotwendiges Haushaltsgerät dringend benötigen, auch in seinen Besitz gelangen, hat die Reichsstelle für technische Erzeugnisse nunmehr mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers zwei Anordnungen über die Bezugsscheinpflicht für Herde und Oefen sowie für Haushaltwaren aus Eisen und Metall erlassen. Es werden hiernach transportable eiserne und keramische Oefen, Kohleherde, Gasherde, Elektroherde, Kocher usw. sowie Eimer, Wannen, Bratpfannen, Kochtöpfe, Essenträger, Waschtöpfe, Wasserkessel, Schüsseln und Töpfe für Elektroherde bezugscheinpflichtig. Die Bezugscheine werden von den Wirtschaftsämtern nach Prüfung des Bedarfs ausgegeben.
Die Produktion an diesen Waren muß in erster Linie.zur Sicherung des Bedarfs bombengeschädigter Volksgenossen verwendet werden. Im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Kontingente werden die Wirtschaftsämter auch in anderen dringenden Bedarfsfällen Bezugscheine zuteilen. Jeder Antragsteller muß aber dabei darauf Rücksicht nehmen, daß bei der Prüfung der Anträge unter den jetzigen Kriegsnotwendigkeiten ein strenger Maßstab angelegt wird. Jeder muß daher zunächst versuchen, mit den vorhandenen Beständen auszureichen und sie durch pflegliche Behandlung und rechtzeitige Ausbesserung möglichst lange zu erhalten. .
Soweit schon jetzt zu übersehen ist, daß nicht mehr instandsetzungsfähige Oefen ersetzt werden müssen, um im nächsten Winter heizen zu können, sind die Anträge bereits im Laufe des Sommers bei den Wirtschaftsämtern ^einzureichen, damit die neuen Oefen in dieser Zeit geliefert werden können.
Gießener Dochenmarktpreise.
* Gießen, 28. April. Auf dem heutigen Wochen- markt kosteten: Kartoffeln, 5 kg 56 Rpf., gelbe Rüben, 1/2 kg 15, rote Rüben 12, Spinat 15, Römischkohl 15 Rpf., Spargel 1,22 bis.1,50 RM., Unterkohlrabi 8, Meerrettich 70, Rhabarber 30,
Lauch, das Stück 5 bis 10, Salat 25, Radieschen, das Bund 18 Rpf.
Siebener Schlachtviesimarkt.
Auf dem gestrigen Gießener Schlachtviehmarkt (Schlachtviehverteilungsmarkt) in der Viehversteigerungshalle Rhein-Main--kosteten: Ochsen 37 Rpf., Bullen 40 bis 50, Kühe 20 bis 44, Färsen 24,5 bis 45, Kälber 25 bis 57, Schafe 44 Rpf. je r/a kg Lebendgewicht. Für Schweine wurden je kg Lebendgewicht folgende Preise erzielt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,45 RM., bl (135 bis 149,5 kg) 1,43, b2 (120 bis 134,5 kg) 1,41, c (100 bis 119,5 kg) 1,37, d (80 bis 99,5 kg) 1,31, e bis f (unter 80 kg) 1,25, gl (fette Specksauen) 1,45, i (Altschneider) 1,41, g2 (andere Sauen) 1,31, h (Eber) 1,31 RM. Marktverlouf: alles zugeteilt.
Verdunkelungszett:
28. April von 21.41 bis 5.26 Uhr.
Landkreis Gietzen
♦ Heuchelheim, 27. April. Am Geburtstag des Führers fand in der hiesigen Lazarett-Abteilung ein froher Kaffeenachmittag statt. Die Kuchen waren aus der hiesigen Ortsgruppe zur Verfügung gestellt worden. Die Liebesgaben der NSV. wurden von der Lazarettbetreuerin, Ortsfrauenfchafts- le'uterin und dem Lazarettbetreuer der NSKOD. überbracht. Ortsgruppenleiter W o b k e r begrüßte die Verwundeten. Eine BDM.-Gruppe unterhielt mit Liedern und frohem Spiel. Im Laufe der Woche wurden die Verwundeten durch eine KdF.- Veranstaltung „Die linden Lüfte sind erwacht" aufs beste unterhalten. Zum Osterfest besuchte die NS.- Frauenschaft die Insassen des Lazaretts und bereitete eine kleine Freude.
Warum
Wertpapiersammelverwahrung?
Die Verordnung zur Vereinfachung des Wertpapierverkehrs vom 22. 12. 1942 weift die Wertpapierbesitzer erneut auf die seit Jahren bestehende, schon in Friedenszeiten bestens bewährte Einrichtung der Wertpapiersammelverwahrung hin. Die Sammelverwahrung ist die Voraussetzung des „st ü ck e l o s e n Wertpapierverkehr s". Stückeloser Astrtpapierverkehr ist das Seitenstück zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die Geldüberweisung kennt jedermann als die bequemste, schnellste, billigste und zuverlässigte Form der Geldübertragung. Die Effektengiroüberweisung bringt mit ihrer stückelosen Lieferung denselben wirtschaftlichen Fortschritt für den Wertpapierverkehr. Der Effenktengiroverkehr erspart wertvolles Material und alle unfurchtbaren Arbeiten, die mit der Versendung von Wertpapieren verbunden sind.
So wie der Geldüberweisungsverkehr nur möglich ist durch Zentralgirostellen (Reichsbank, Girobanken, Postscheckamt), so setzt die stückelose Wertpapierüberweisung voraus, daß die Wertpapiere bei einer Zentralsammelstelle im Sammeldepot vereinigt sind. Diese Zentralsammelstelle ist jetzt die Reichs bank. Dadurch ist eine weitere große
Vereinfachung im Wertpapierverkehr herbeigeführt. Um diese Rationalisierung noch vollkommener zu gehalten, gibt die Verordnung vom 22. 12. 1942 den Kreditinstituten das Recht, sammelverwahr- bare Wertpapiere ohne die bisher vorgeschriebene Ermächtigung des Kunden in Sammelverwahrung zu geben, soweit nicht der Kunde ausdrücklich schriftlich der Sammelverwahrung widerspricht oder eine andere Verwahrungsart wünscht.
Aber wer wird sich gegen eine so zeitgemäße praktische Einrichtung verschließen wollen, wenn nicht ganz besondere Gründe dagegen sprechen? 2(n dem bestehenden Rechtsverhältnis zu feiner Bank ändert sich für den Kunden nichts. Das Eigentum an den zum Sammelüepot eingereichten Wertpapieren verbleibt dem Depotkunden, und zwar in der Form des Miteigentums am Sammelbestand. Jeder Depotkunde erhält bei Auflösung bes Depots soviel zurück, wie er eingelegt oder gekauft hat, auch kann er jederzeit effektive Stücke derselben Wertpapierart herausverlangen. Die Sammeloerwahrung hat auch den Vorteil, daß die von den Kreditinstituten zu berechnenden Depotgebühren wesentlich niedriger sind als bei der Verwahrung tm Streifbanddepot. Die Ersparnisse durch mindere Arbeit und Material kommen dem Depotkunden zugute.
Gerade jetzt im Kriege müssen die Rationalisierungsmaßnahmen unterstützt werden. Es gilt, die mit den Kriegsnotwendigkeiten nicht mehr in Einklang stehende Sonderoerwahrung auf das äußerste zu beschränken. z
Start zur deutschen Fußballmeisterschaft
12 Spiele zum Auftakt.
Don den 28 Gaumeistern, die am Start zur deutschen Fußballmeisterschaft der entstehen, müssen bereits am ersten Mai-Sonntag 24 in die Schranken treten, und nur die Meister von Hessen-Nassau (Kik- kers Offenbach), Niederrhein (?), Weser-Ems (Wilhelmshaven 05) und Schleswig/Holstein (Holstein Kiel) dürfen zuschauen und haben bereits die Berechtigung zur Teilnahme an der zweiten Vorrunde, die am 16. Mai steigt. Die 12 Paarungen für den Sonntag lauten:
Spielverein Kassel — Schalke 04
1. FC. Nürnberg — VfR. Mannheim VfB. Stuttgart — 1860 München FV. Saarbrücken — FC. 93 Mülhausen Vienna Wien — MSV. Brünn TuS. Neuendorf — Viktoria Köln Eintr. Braunschweig — Victoria Hamburg Dessau 05 — Dresdner SC.
Germania Königshütte — LSD. Reinecke Brieg DWM. Posen — LSD. Adler Deblin VfB. Königsberg — Neufahrwasser 1919 Berliner SV. 92 — LSV. Pütnitz.
Hauptschriftletter: Dr. Friedrich WUhelm Lange. Stellvertreter deS Hauptschriftleiters: Ernst Blumschein. Verantwortlich für Politik und Bilder: Dr. Fr. W. Lange: für bas Feuilleton: Dr. Hans Thyriot: für Stadt Gießen, Provinz, Wirtschaft und Sport: Ernst Blumschein.
Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckeret R.Lange K.G. Verlagsleiter: Dr.-Ina. Erich Hamann, z. Z. Wehrmacht. Anzeigenleiter: Hans Beck. — Anzetgenpreisliste Nr. 6.
Ihre Vermählung geben bekannt
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In tiefer Trauer:
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Für die Glückwünsche und Aufmerksamkeiten zu meinem 80. Geburtstage danke ich auf diesem Wege herzlichst
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Am 4. April 1943 fand bei den schweren Kämpfen am Kuban-Brückenkopf unser guter, hoffnungsvoller Sohn, unser lieber' Bruder, Enkel, Neffe, Pate und Cousin
Helmut Baumann
Gefreiter in einem Grenadier-Regiment
Inhaber des E. K. 2 u. des Verwundeten .-Abzeichens im blühenden Alter von fast 21 Jahren für sein geliebtes Vaterland den Heldentod. Er ruht auf einem Heldenfriedhof. Wir werden ihn nie ver-
Karl Baumann und Frau Marie, geb. Prinz nebst Kindern und allen Verwandten.
Gießen, im April/1943.
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Mit den Angehörigen trauern auch wir um unseren gefallenen Arbeitskameraden.
Betriebsführung und Gefolgschaft der Motorwagen-Verkaufsgesellschaft m. b. H., Gießen.
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Wer ist schuld, wenn es nur die Hälfte gibt ?
Wir können beim besten Willen nicht genügend Flaschenbier rausschaffen, wenn wir die leeren Flaschen nicht restlos und immer sofort zurückbekommen. Denn neue Flaschen kriegen wir heute nicht mehr. Dabei ■ können wir einige tausend Menschen wöchentl. mehr mit Flaschenbier versorgen, wenn das Zurückgeben klappt. Bitte helfen sie uns dabei.
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Feldwebel in einem Gren.-Regt.
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Statt Karten! Für die vielen Glückwünsche zu unserer Vermählung danken wir, auch im Namen unserer Eltern, herzlich
Karl Heinrich Brttggemann Oberleutnant zur See
und Fran Sieglinde, geb. Selser
Halle, im April 1943
s 02742/
Am Freitagabend wurde uns nach kurzer, schwerer Krankheit unser herziges Kind, unser liebes, kleines Schwesterchen
Lieselottchen
im Alter von 8y2 Monaten genommen.
In tiefem Schmerz:
Fr. Jakobi und Frau Margret, geb. Markert Hella, Fritz und Horst.
Gießen, Am Riegelpfad 80.
Die Beerdigung fand in der Stille statt.
02760
Achtung!
Teilnehmer am UF.-Schwimmkurs
Am Freitag, dem 30. April fällt die Uebungsstunde einmalig aus. Nächste Uebungsstunde wie üblich Freitag, den 7. Mai, von 20.30 bis 21.30 Uhr.
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Statt Karten! Für die uns anläßlich unserer Vermählung erwiesenen Aufmerksamkeiten und Glückwünsche sagen wir unseren herzlichen Daak
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