Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image

Die Frage der Hausgehilfinnen.

Zur Anzeigepflicht der Haushaltungen. Oie Grundsätze der Neuverteilung der Kräfte.

Di« gegenwärtige Lage im Arbeitseinsatz unb die Kriegsanstrengungen der Heimat erfordern eine totale und möglichst sinnvolle Erfassung aller vor­handenen Kräfte. Dieses Gebot gilt vor allem für solche Berufszweige, die wie der Berufsstand der Hausangestellten einen starken Gegensatz zwischen Angebot und Bedarf aufweisen und trotz des be­stehenden Mangels an Kräften bisher noch nicht in erschöpfendem Ausmaß gelenkt worden sind. Eine gewisse Neuverteilung der hauswirtschaftlichen Kräfte erwefst sich also nicht nur als kriegswirt­schaftlich notwendig, sondern ist gleichzeitig eine Maßnahme ausgleichender Gerechtigkeit.

Die Arbeitsämter beschränkten sich bisher auf eine Lenkung, die darin bestand, daß sie die Neu­einstellungen im kinderlosen Haushalt von ihrer Zustimmung abhängig machten und bestehende Ar­beitsverhältnisse nötigenfalls nur dort lösten, wo mehrere Hausangestellte beschäftigt waren. Künftig sind sie zur Gesamtlenkung des Berufseinsatzes der Hausgehilfinnen ermächtigt. Es wird daher eine Anzeigepflicht für alle Haushalte eingeführt,, in denen eine Haushaltshilfe beschäftigt ist. Sie wird ausgelöst durch besonderen Aufruf des Arbeits­amtes, und zwar um eine etwaige Umsetzung der Kräfte in möglichst engem Anschluß an den Ein­gang der Meldungen durchführen zu können st u f e n w e i s e: Zuerst für frauenlose und solche Haushaltungen, in denen die Hausfrau meldepflich­tig ist, im Sinne der Verordnung vom 27. Januar 1943 (kriegsbedingter Berufseinsatz), dann für Haus­haltungen, in denen die Hausfrau nicht meldepflich­tig ist, z. B. weil sie ihr 45. Lebensjahr überschrit­ten hat, später für Haushalte, in denen zwei ober mehr Hausangestellte beschäftigt sind, und schließlich für solche, hie eine hauswirtschaftliche Kraft beschäf­tigen und denen keine schulpflichtigen oder jüngeren Kinder angehören.

Unterhauswirtschaftlicher Kraft" im Sinne die­ser Anzeigepflicht sind alle, also auch die auslän­dischen Kräfte zu verstehen, die ständig mindestens zwölf Stunden wöchentlich mit Hausarbeiten be­schäftigt sind, also zum Beispiel auch Tagesmädchen, Halbtagsmädchen, Stundenfrauen, Pflichtjahrmäd- chsn, hauswirtschaftliche Lehrlinge, Haustöchter und Hausdamen, Haushälterinnen und alle in der Kin­derpflege Tätigen, soweit sie im angeführten Um­fang häusliche Arbeiten verrichten.

Die Lösung bestehender Arbeitsverhältnisse er­folgt selbstverständlich nur im Ausmaß der zwin­genden Notwendigkeiten, also unter Ab­stimmung auf die allgemeine Lage im Arbeitseinsatz und den Bedarf der kinderreichen Haushaltungen. Bevor eine Entscheidung fällt, werden sowohl der Haushaltungsborstand wie auch die betreffende Hausgehilfin gehört, die gegebenen Verhältnisse ein­

gehend geprüft und persönliche Belastun­gen berücksichtigt. Neben der Größe des Haushalts und der Zahl und dem Alter der dort lebenden Kinder wird vor allem das Alter und der Gesundheitszustand der Hausfrau, die Tatsache einer Schwangerschaft, die Anwesenheit pflegebedürftiger Personen, eine etwaige kriegswichtige Erwerbs­tätigkeit der Hausfrau oder deren Beanspruchung innerhalb der Berufstätigkeit des Ehemannes be­rücksichtigt. Andererseits ist für die Beurteilung des Einzelfalles natürlich auch von Wichtigkeit, oj) neben der Hausfrau noch erwachsene weibliche Familien­mitglieder vorhanden sind, denen eine Mithilfe im Haushalt zugemutet werden kann.

Das Formblatt, das von jedem Anzeigepflichtigen auszufüllen ist, stellt neben diesen Erhebungen die Frage nach allerlei Einzelheiten, die bei der Ent­scheidung von Einfluß sein können, so zunk Beispiel nach den vorhandenen Wohn-, Geschäfts-, Büro- und Nebenräumen, der Art der Heizung, dem Vor­handensein technischer Hilfsmittel im Haushalt, wie Waschmaschine oder. Staubsauger, nach Garten-,

Jungen und Nlädel der hiller-Jugend!

Am 29. und 30. Mai begeht ihr in diesem Jahr wieder euer größtes sportliches Fest: den Reichs­sportwettkampf. Mehr denn je seid ihr verpflichtet, eure Gesundheit, Kraft und Leistungsfähigkeit zu er­halten und zu fördern, um allen Erfordernissen des Kriegseinsatzes in vollem Umfange gerecht zu wer­den. Die Leibeserziehung steht darum mit im Vor­dergrund eurer Ausbildung in der Hitler-Jugend.

Durch eure vollzählige Teilnahme am Reichssport- wettkampf sollt ihr im vierten Kriegsjahr vor dem Führer und dem deutschen Volk einen erneuten Be­weis ablegen, daß ihr freudig und jederzeit einsatz­bereit euren Pflichten nachkommt und tatkräftig alle euch gestellten Aufgaben erfüllt. Axmann.

' > *

Der Reichssportwetlkamps der Hitler-Jugend ge­langt in diesem Jahre im gesamten Reichsgebiet am 29. und 30. Mai zur Durchführung. An diesen Tagen tritt die Millionenzahl unserer Jungen und Mädel überall in Stadt und Land an, um ihr diesjähriges größtes sportliches Fest zu gestalten, das nach dem Willen des Führers den Leistungs­stand und die Einsatzbereitschaft der deutschen Ju­gend alljährlich unter Beweis stellen soll.

Jeder Junge und jedes Mädel muß sich beim

Acker-, Wiesenland und Viehbestand, nach etwaigen Hilfskräften bei der großen Wäsche usw. Auch das Alter der im Haushalt lebenden Personen, die Be­treuungspflicht gegenüber Kriegsversehrten oder sonstwie Körperbehinderten, die dem Haushalt an­gehören, und ähnliche Tatsachen spielen eine wich­tige Rolle. ,

Man ersieht daraus, daß die Entscheidung über den Abzug einer hauswirtschaftlichen Kraft n sch t nach starren Prinzipien getroffen wird. Es wird also nicht schematisch etwa mir bei einer bestimmten Größe des Haushalts oder beim Vor­handensein einer genau festgelegten Zahl von Kin­dern künftig eine Hausgehilfin zugelassen fein. Die Beurteilung des Einzelfalles ergibt sich vielmehr aus dem Gesamtbild der individuellen .Gegeben­heiten. Es wird z. B. oftmals zu prüfen sein, ob man sich für den Arbeitseinsatz - eirter meldepflich­tigen Hausfrau ober besser für den Abzug ihrer hauswirtschaftlichen Kraft cntscheiben soll. Wenn ber Arbeitseinsatz der Hausfrau nicht einen kriegs­wirtschaftlichen Vorteil verspricht, wird man im all­gemeinen zu letzter Lösung greifen. Es sind jedoch auch Fälle denkbar, in denen beide Maßnahmen nebeneinander angemessen scheinen. Weiterhin muß billigerweise vermieden werden, daß man einer zum Berufseinsatz nicht meldepflichtigen Hausfrau eine Hilfskraft zubilligt, während einer meldepflichtigen Hausfrau ohne Haushalthilfe unter gleichen häus-

Reichssportwettkampf einer Leistungsprüfung, be­stehend aus einem Lauf, Sprung und Wurf, unter­ziehen. Die einzelnen Leistungen werden unter Be­rücksichtigung des Alters nach der 100-Pnnktwer- tung beurteilt. Bei einer Gesamtleistung von 180 Punkten und . mehr erhält ber Junge bzw. das Mädel als Anerkennung die Siegernadel des Reichs­sportwettkampfes. Im Vordergrund ber Leistungs­prüfung steht jedoch der.Mannschaftskampf, wobei bei jedem Fähnlein die beste Jungenschaft, bei jeder Gefolgschaft die beste Kameradschaft, bei jeder Jungmädelgruppe die beste Jungmädelschaft und bei jeder Mädelgruppe die beste Mädelschaft mit ber vom Führer unterschriebenen Urkunde ausge­zeichnet wird. Heber den Bann- und Gebietsentscheid werden beim Reichsentscheid das reichsbeste Fähn­lein, die reichsbeste Gefolgschaft, die reichsbeste Jungmädel- und Mädelgruppe ermittelt, in deren Besitz ber Wanderpreis des Reichsjugendführers für die Dauer des Wettkampfjahres übergeht.

So ist auch in diesem Jahr der Reichssportwett­kampf wieder eine gewaltige Kundgebung unserer Jugend und ber Beweis, daß sie gesund und leistungsfähig alle Aufgaben pflichtbewußt erfüllen wird, die im Kriegseinsatz an sie herantreten wer­den.

9er Reichssportwetlkamps der Wer-Zugend.

Aufruf des Reichsjugendführers. I

lichen Bedingungen eine Arbeitsleistung außerhalb des Hauses zugemutet wirb. Schließlich kann, wenn es irgendwie vertretbar ist, auf die Lösung von Lehr- und Pflichtjahrverhältnissen wie auch von Abzug älterer Arbeitskräfte, die mit dem betreffen­den Haus'haU durch langjährige Dienste besonders verbunden sind, verzichtet werden.

Die Mangellage im Hausangestelltenberuf ver­bietet im wesentlichen eine Abstellung in die Rü­stungswirtschaft. Die von ihren bisherigen Arbeits? Verhältnissen abgezogenen Kräfte werden dahev grundsätzlich wieder im Haushalt ein­gesetzt, in erster Linie in kinderreichen und Aufs baufamilien. Allerdings können solche frei werden­den Kräfte, die .Aufnahme -einer Tätigkeit in ber Landwirtschaft >hereit sind, ober währenb des Krieges aus ber Lanbwirtschaft abwanderten, im Zuge der Neuverteilung der Landwirtschaft zuge­führt werden. Die ^Arbeitsämter werden bemüht sein, im Verlaus ihrer Maßnahmen jeden Kräfte- ausfall zu vermeiden und die Vermittlung der neuen Stelle noch vor Beendigung des bisherigen Arbeits» Verhältnisses vorzunehmen.

Die Neuordnung im Hausgehilsinneneinsatz wird zwar den allgemeinen Mangel an hauswirtschaft-- lichen Kräften nicht zu beheben vermögen, sie wird aber zu einer sinnvollen und gerechten Verteilung führen.

Schneidereiabfälle, zerrissene Kleidung und Wäsche, zerschlissene Vorhänge und Teppiche, wie überhaupt aste Textil« abfälle sind noch der Zerfaserung-ifrvReiß* weif wieder Rohstoffe, 4ie zur Her* Stellung neuer Tuche, Decken und Stoffe von Front und Heimat dringend gebrauch! werden. Gebt die Sp"tnnstof-fobfäffe zur Sicherung des Rohstoffbedarfes jhst Spinnstoff- u. Schuhsammlung

VOM 23. MAI BIS tt.JtWI

Mt-64CH$BAU#TC*GK MM-FOR AlIMATERIAttRHßSUSO

Allen Verwandten nnd Bekannten dfe traurige Nachricht, daß am 25. Mai 1943 meine liebe Schwiegermutter, meine liebe Oma, Schwester, Schwägerin und Tante

Frau Marie Braun Wwe., geb. Keck

nach kurzer, schwerer Krankheit verstorben ist.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Albert Weigel, Oberstfeldmeister Gutrun Weigel.

Zell (Oberhessen), den 25. Mai 1943.

Die Beerdigung findet am Freitag, dem 28. Mai, 14 Uhr, von der Leichenhalle des Friedhofs in Lieh aus statt.

03485

Am 18. Mai 1943 ist unsere geliebte Mutter

Frau Mathilde Holzapfel Wwe.

« geb. Ebel

im Alter von 78 Jahren sanft entschlafen. Die Einäscherung hat in aller Stille statt­gefunden. jm tarnen der Hinterbliebenen:

Hauptmann

Dr. jur. Hermann Holzapfel.

Darmstadt (Viktoriastr. 42), den 23. Mai 1943.

1627 D

Gemeinsame Bekanntmachung der Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach sowie des Oberbürger­meisters der Stadt Gießen.

Betr.: Genehmigungspflicht beim Ein- und Verkauf von Ferkeln, Läufern und Schafen.

Nachstehend wird auszugsweise ein Erlaß des RcichSnnnisters für Ernährung und Landwirtschaft vom 7. April 1943 zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Anträge auf Erteilung der Einkaufsgenehmigung sind in jedeni Falle bei der zuständigen Kartenstclle zu stellen, die über die erforderlichen Formulare verfügt. Auf den Kartcnausgabestellen können auch die sonst erforderlichen Auskünfte jederzeit eingeholt werden.

I. (1) Nach den geltenden BewirtschaftnngSbestimmungen ist jede Schlachtung von Tieren, die der öffentlichen Bewirtschaftung unter­liegen, genehmigungspflichtig. Diese Bestimmung gilt auch für Jung­tiere aller Art (Ferkel, Läufer, Cchafläinmer imb Kälber).

(2) Zur Sicherung eines ausreichenden Nachwuchses von Schweinen werden die bewirtschaftenden Stellen hiermit angewiesen, Schlacht­genehmigungen für Ferkel und Läufer nur in zwingenden Ausnahme­fällen (z. Notjchlachtung oder Schlachtung kranker Tiere) zu erteilen.

II. (1) Nichtlandwirtschaftlichc Tierhalter bedürfen für den Einkauf von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen, Han,mein und Lämmem einer Eiukaufsgcnehmigung des zuständigen Ernährungsamtes.-Die Ein- kanfsgenchmigung ist für Schweine nur bis zu einem Lebendgewicht von 50 Kilograinm zu erteilen.

(2) Die Erteilung der EinkaufSgcnehmigung ist grundsätzlich davon abhängig zn> machen, daß der Antragsteller den Nachweis der eigenen und ausreichenden Futtergrundlage erbringt.

(3) Soll das Tier zum Zwecke der Hausschlachtung emgefteUt werden, so ist die Einkaufsgenehmignng nur zu erteilen, wenn der Antragsteller nachmeist, Laß er im HausschlachtringSjahr 1941/42 für die entsprechende Anzahl von Schiveinen oder Schafen HausschlachGngsgenehnugungen erhalten hat. Die Ernährungsämter werden ermächtigt, Ausnahmen von dieser Bestimniung zuzulassen, wenn die eigene und ausreichende Futter­grundlage gewährleistet ist. x ,

Die Ernährungsämter können ferner Ausnahinen hinsichtlich der Futtergrundlage in den Fällen machen, in denen derartige Ausnahmen nach den Bestimmungen über die Genehmigung von Hausschlachtungen zulässig sind (Bergarbeiter unter Tage, Arbeitersiedler usw.).

(4) Nichtlandmirtschaftliche Tierhal'er sind solche Personen, die nicht ständig hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig sind. AIS nichlland- wirtschaftliche Tierhalter gelten insbesondere alle Personen, die tm Sinne der Bestimmungen über die Selbstversorger mit Fleisch und Fett (Haus­schlachtungen) zu den Selbstversorgern B und C zählen.

III. Ter Bcr/auf von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen, Ham­meln und Lämmem an uichtlandwirischaftliche Tierhalter ist verboten, sofem nicht die unter II. vorgesehene Genehmigung vorgelegt wird. Dem Berkaus stehen gleich der Tausch sowie jede sonstige Ueberlassung von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen, Hammeln und Lämmern gegen eine gewerbliche oder berufliche Gegenleistung (z. B. Dienste).

IV. Die Eiukaufsgenehmigung und -bestätignug ist sowohl vom Käufer als auch von, Verkäufer oder deren Beauftragten eigenhändig zu unterschreiben. Die Einkaufsgenehmigutlg verbleibt in den Händen des Verkäufers, während die Einkmtfsbestäligung vom Käufer innerhalb von l Monat an das zuständige Ernährungsanit znrüctzugeben ist. Wenn die Einkanfsgcnehniiguug nicht ausgenuht worden ist, ist sie gleichfalls vom Einkaufsberechtigten an das Ernährungsamt zurüclzugebeft.

V. Betriebe, die zum Handel mit Ferkeln und Säufern oder mit Schafen zugelassen sind (Biehhandelsbetriebe, Genossenschaften), spwie gewerbliche Schlachtbetriebe bedürfen zum Einkauf von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen keiner Einkaufsgenehmigung. Die Haupt- vereinigung der Deutschen Viehwirtschaft wird ermächtigt, den Ein- und Verkauf von Ferkeln und Säufern bis zu 50 Kilogramm Lebend­gewicht und von Schafen durch diese Betriebe besonders ju regeln.

VI. (1) Für den Einkauf von Schweinen über 50 Kilogramm Lebend­gewicht gelten die Vorschriften des nachstehenden § 25 der Anordnung Nr. 1/43 der Hauptvereinigung der Deutschen Biehwirtschaft betr. Schlachtviehmarktvrdnnng für das Jahr 1943.

§ 25. (1) Ter Einkauf von Schweinen über 50 Kilogramm Lebend­gewicht mit Ausnahme der Zuchtschweine außerhalb der Schlachtvieh- märlte und VerteiluugssteUen ist nur gestattet, wenn der Käufer

a) im Besitz eines Schlußscheinbuches oder

1)) im Besitz einer schriftlichen Einkaufsgenehmigung der für den Käufer zuständigen Kreisbauemschaft ist.

Der Verkäufer ist verpflichtet, sich vor dem Verkauf den Schlußschein oder die Einkaufsgenehmigung vvrlegen zu (offen und hat diese beim Verkauf zu unterschreiben.

(2) Als Futter- und Nutzschweine dürfen also nur Schweine ytit einem Lebendgewicht bis 50 Kilogramm ver- und gekauft werden."

(2) Dementsprechend tritt an Stelle des in meinem Erlaß vom 10. 2.1942 II B 6 732 betr. Einkauf von Schlachtschweiuen abgedruckten $ 25 der Anordnung Nr.^/42 betr. Schlachtviehmarkt­ordnung für das Jahr 1942 der vorstehende Wortlaut des § 25 der An­ordnung Nr. 1/43 der Hauptvereiniguiig ber Deutschen Viehwirtschaft. In Angleichung an diese neue Bestimmung gilt daher an Stelle des in den Abschnitten I bis III des Erlasses vom 10. 2.1942 IIB 6 732 angegebenen Gewichtes von 60 Kilogramm das von 50 Kilogramm.

Der Erlaß vom 10. 2.1942 ist in der nunmehr geltenden Fassung als Anlage II beigefügt.

VII. (1) Soweit nichtlandwirtschaftliche Tierhalter Ferkel und Säufer sowie Schafe, Hammel und Lämmer bereits vor dem Inkrafttreten dieses Erlasses eingestellt haben, sind sie verpflichtet, dies unverzüglich dem zuständigen Ernährungsamt anzuzeigen, sofern die Tiei;e noch in ihrem Besitz sind. Die Meldepflicht erstreckt sich auf alle vor dem Inkraft­treten dieses Erlasses eingestellten Schweine oder Schafe ohne Rücksicht ans den Verwendungsziveck (Hausschlachtung, Wiederverkauf, Milch- gewinnung usw,). Diejenigen nichtlandwirtschaftlichen Selbstversorger, die als Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe zur Gruppe B zählen, sind von der Meldepflicht befreit.

(2) Vom 15. Mai 1913 ab dürfen byrdj bie Ernährungsämter (Karten­ausgabestellen) Hausschlachtungen der Selbstversorger ber Gruppe <3 und C nur noch genehmigt werden, wenn eine Einkaufsgenehmigung erteilt ober die Einstellung bes Schweines ober Schafes zur Mast gemäß Absatz 1 angezeigt worden ist.

VIII. (1) Die Landesernährungsämter 216t. A können mit meiner Zustimmung den Einkauf von Ferkeln und Säufern sowie von Schafen, Hammeln und Stimmern durch landwirtschaftliche Tierhalter sowie den Verkauf an diese ebenfalls von bestimmten Boraussehnngen abhängig machen. Entsprechend^ Anträge sind durch die Hand des Reichs- bauernführers vorzulegen.

(2) Die Landesernähruttg'sämter Abt. A werden ermächtigt, Ausführungsbestimmungen über bie Anerkennung ber eigenen nnd aus­reichenden Futtergrundlage zu erlassen. Zn den selbst erzeugten Sutter-- Mitteln sind auch entsprechend beit Hansschlachtungsbestimmungen bie gesammelten Abfälle sowie als Entgelt für geseistete lanbwirtfchaftliche Arbeit bezogene Futtermittel zu zählen.

IX. Zuwiderhandlungen g?gen die Vorschriften dieses Erlasses wer­den nach den geltenden Bestimmungen bestraft. 16280

Gießen, den 26. Mai 1943.

Für bie Landräte ber Sanbfreife AlSfelb, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach sowie den Oberbürgermeister ber Stabt Gießen.

Der Landrat des Landkreises Gießen.

Dr. Lotz.

KHASANA

KOSMETISCHE

WELTMARKEN

Mietgesuche

Arzt-Ebevaar sucht dringend 3-5-Z.-Wohnung Schrift!. Slngeb. unt. 03481 a. d. Gieß. Anzeiger.

Möblierte

BJoHnuiw

2 bis 3 Zimmer, mit allem Komf. evtl.Einf.-Haus, zu miet, gesucht. Schr. Ang. unt. 03437 a.d.G.A.

2 möhl. Zimmer

für Studienurlb. baldmöglichst zu mieten gesucht. Schriftl. Angeb. unt. 03474 a. d. Gieß. Anzeiger.

Briefmarken I

An- und Verkauf von Briefmarken ist Vertrauenssache. Gehen Sie da­her nur zum Fachmann! [03478 Das einzige Fachgeschäft hier Buchhandlung Reißner,SelterswegZl (Abt. Briefmarken Fab. 18-559-1) sucht stets zu kaufen:

Ganze Sammlungen, bessere Einzel­marken, Blocks, gebrauchte Alben.

Garant guter ArzneiPräparate - seit 1893 -

Chetn. Fabrik Krewel-Leuffen G.m.b. H. Koh।

2 ausländ. Studenten suchen

Ibis 2 möblierte Zimmer mit 1 oder 2 Betten zu mieten. Schriftl. Angebote unter 03466 an den Gießener Anzeiger erbet.

Jung. Ehepaar sucht für sofort 1 bisLgut möbl. Zimmer möglichst mit Küchenbenutzg. Schriftl. Angeb. unt. 03472 a. d. Gieß. Anzeiger.

[Stellenangebote)

randgeb. geleg. 2-Zimmer- Wohnung geg. gleiche od. größere zu tau­schen.ges. [03413 Baum, Gleit). jh.'eg !)5.

Zn Gießen oder Umgebung mird 1 sauberer,

großer Raum

kleine Räume ab sofort zum Unterstellen von Möbeln gesucht. Schr. Ang. unt. 03463 a.d.G.A.

Hausangestellte zu gichtleidender Dame n. Gießen gesucht.

Schriftl. Angeb. unt. 02895 a. d. Gieß. Anzeiger.

Jürfrauenl.Hsh. für einig. Stdn. üb. »Mittag 3iiv. Stau gesuA die Kochen und Spülen übern. Schr. Ang. mit. 03476 o. d.G.A.

| Verkäufe |

Biete neuen H.-Gummiman- tel, mittl^ Größe.

Suche einen Liuoleum- tevuid), neu od. gebraucht.

Schr. Ang. unt. 03469 a.d.G.A.

Biete: mittelgr., elfenbeinfarbig.

Herd, wenig gebraucht, f. Dauerbrand, 15a RM.

Suche: neuwert. Anzug, Gr.50-52 od.Tevvich,etwa 2 ! 2 -< 3 m.

Schr. Ang. unt. 03429 a.d.G.A.

Biete: Herr.-Halbschuhe Gr. 44. Suche:

Kinder-Schuhe

Größe 29.

Schr. Ang. unt. 03486 a.d. Gr A»

Wir haben uns verlobt

Irma Keil .

03484/

| Kaufgesuche |

Käthe Kociok, geb. Bost

Ihre Vermählung geben bekannt*

Schuhcreme einsparen!

Selbil houdidunnei Auf.

Niehl lede Schuhcreme itf Guftalin

Gurtelln-Fabr k Käfn

LICHTSPIEL-THEATEB

Tifl. 3.00, 5.15,8.00; So. 2,30, 5.00,8.00 M

03461 /

gibt bie eher axtN

Burscheid b. Köln z. Z. im Felde

Spraplau z. 2. km Felde

Gießen

Caf6 Krämer

KiMeMM z. kaufen gesucht. Schriftl. Angeb. unt. 03453 a. d. Gieß. Anzeiger.

Radio z. kaufen gesucht. Schriftl. Angeb. unt. 03483 a. d. Gieß. Anzeiger.

Grünberg- (Hessen)

Adolf-Hitler-Str. 24

Diejenige Person

die die Kleider­karte auf den Namen Tina Pfeil, Gießen, bei Franz Bette, Mäusburg,a»sich gen. bat, wird ersucht, dies, auf dem ftunöbüro abzuged. [03471

MM»

z. kaufen gesucht.

Schriftl. Angeb. unt. 03431 a. d. Gieß. Anzeiger.

Witwer, 61 I., berufstät., sucht alt. nette Frau zwecks

Heirat

Zuschriften unt. 03465 a. d. Gieß. Anzeiger.

Wollet

z. kaufen gesucht. Schr. Ang. unt. 03438 a.d.G.A.

301W00I

(Zweisitzer) mit allem Zubehör, z. kaufen gesucht. Schr. Ang. unt. 03439 a.d.G.A.

Für die uns erwiesenen Auf­merksamkeiten anläßlich unsrer Vermählung danken wir allen lieben Bekannten und Freunden herzlichst

Obergefreiter Otto Schulz Maria Schulz, geb. Westbrock

Gießen, im Mai 1943

Sloria-Palast, Seltersweg t<i9C

Nacht ohne Abschied

Lichtspielhaus, Bahnhofstraße

Abenteuer im Grand-Hotel

Tausch.

Biete braune Lvorthalbschuhc beste Qualität, Gr. 37 (schmale Form. Suche Svorthalbschube Gr. 37-38, breite Aorm.

Schr. Ang. unt. 03460 a.d.G.A.

Paul Zulziak

Obergefreiter in ein. Geblrgs)äger-Regt.

Wer kocht einem Geschäftsmann? Zuverl. Frau, a. Kriegerfrau mit Kind, das zum Essen mitgebr. werd, kann, bitte schr.Ang.u.03477 a.d.G.A.abzug.

Kleiner, selbstangefertigt, yuppenroaflen mit rot-weiß ka­riertem Bedang abband, gekom­men. Da Pup- venmutter pn- tröstlich, w. sxdl. um Rückgabe ge­gen Belohnung gebeten. 103104

Noll, Moltkestraße 16.

Ihre Kriegstrauung geben bekannt

Erwin Kociok

Wachtmeister in einer Nachr.-Abt.

Grünberg, den 27. Mai 1943 1626 D/

Gießen Hühnerfeld (Saark

Moltkestraße 2 Rosenstraße (r __03462/

|Verschiedenes] Nachhilfe in Chemie gesucht.

Schr. Ang. unt. 03410 a.d.G.A.

Josef Geurtz

Unteroffizier in einer Panzerjäger-Abt.

Hedwig Geurtz

geb. Petzold

Gbr.Ladenschrk. nt. 12 Schnblad. (63Linkf.)30RM. Serviert.lORM. Nachtschränkch. 6 RM., zu ver­kaufen. [03467 Selmlstrasre 5 l. Biete neuwert. H.-Armbanduhr für RM. 8,-

Suche

Herr.-Fahrrad» Schriftl. Angeb» unt. 03468 a. d. Gieß. Anzeiger.

Tausche neue .Herrenschuhe

Größe 40 gegen tadellose

Damenschuhc Größe 39/40.

Schr. Ang. unt. 03482 a. d.G.A.

COMMERZBAN K Gießen

Bett

aus Eis. od. Holz z. kaufen gesucht. Schr. Ang. unt. 03475 a.d.G.A.

Suche 1 Paar- gut.erhaltene Reitstiefel

Größe 41, oder 1 P. alte, nicht mehr reparfäh. Reitstiefel wo die Schäft, noch gut erhalt, sind. Gr. belieb. Schr. Ang. unt. 03473 a.d.G.A.

trocknen tonen. Dann

erst bunten u. polieren.

Der Glanz wird «ebener

und mon »qo'I

tdif nur mit dem Aufdruck

Guftalin11

Nur in Fachgeschäften