Ausgabe 
27.1.1943
 
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Töchöyes, örtliches Mädchen auch halbtags, für sof. gesucht Jaeger

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WHATIß =3 der Universitätsstadt Gießen Mittwoch, den 27. Januar 19.00 bis 21.30 Uhr 18.Mittvorhmieteu.Ha!bmieteB Das letzte Abenteuer.

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Denkt an den Vogelschutz

der ge-

zu sechs Monaten Gefängnis.

Landkreis (Sichen.

Lollar, 26. Jan. Am Dienstag wurde Hütteningenieur Josef UHrberg zu Grabe

Hauptschriflleiter: Tr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter beB HauptschriftleiterS: Ernst Blumlchem. Verantwortlich für Pol'tik und Bilder: Dr. Fr. W. Lange: für vaö Feuil.eton: Dr. Hans Thnnot; «ür Stadt Gießen, Provint. Wirl'ckiaft und Sport: Ernst Siumimcüt.

Druä und Verlag: Brühl,che UniöetiitötSDrudetei Si. Lange K. G. Verlagsleiter: Dr.-Jng. Erich Hamann: Än^eigevleiter: Hans Beck.

Anretgenvreisliste Nr. 6

len, da die Vögel im Winter ohne Wasser aus- kommen.

Unbedingt notwendig ist die Fütterung vor allem dann, wenn starker Schneefall eingetreten ist oder Rauhreif und Glatteis die Ritzen in der Rinde der Bäume, in denen sich sonst Insekten aufhalten, die den Vögeln zur Nahrung dienen, -erschließen. Dann muß aber auch ständig gefüttert werden. Die Klein- vögel, um die es sich hier handelt, haben einen sehr raschen Stoffwechsel, so daß sie ständig auf der Nahrungssuche sind. Fällt nun einige Stunden die Nahrungsaufnahme fort, so kann das für sie den Tod bedeuten. Man soll also nicht nur am Tage Futter reichen, sondern vor allem auch noch abends, so daß die Vögel schon am frühen Morgen einen gedeckten Tisch finden, weil die langen Nachtstunden den Körper geschwächt haben. Wichtig ist auch, daß die Futterstelle möglichst geschützt liegt und das Futterhaus so angebracht ist, daß die Vögel bei starkem Schneefall oder hartem Frost darin Zuflucht uchen können. Wer Bastler ist, kann sich aus alten Brettern leicht ein Futterhäuschen zimmern, dessen Dach über den Rand des Futtertisches hinausragt. Damit ist auch die Wettersicherheit gewährleistet. Talg oder Fett und sonstige ölhaltige Sämereien, wie z. B. Sonnenblumenkerne, die man früher gern benutzte, stehen uns heute nicht zur Verfügung. Es geht aber auch mit Hanfsamen.

Wer in seinem Garten Nistkästen hängen hat, tut gut daran, sie noch jetzt zu reinigen, wenn das noch nicht im Herbst geschehen ist. Die Vögel, ins- besondere Meisen aller Art, Kleiber und andere Kleinvögel suchen hier in den Nächten gern Schutz und entgehen so dem Kältetod.

tragen. Eine große Trauergemeinde gab ihm das letzte Geleit. Annähernd 40 Jahre war der 23er- storbene ein treues Gefolgschaftsmttglied der Main- Weser»Hütte Lollar, der bei seinen Vorgesetzten und

Kriegerkameradschaft Lollar, der er 38 Jahre an- gehörte, legte an seinem Grabe einen Kranz nieder. Bei gesenkter Fahne, präsentiertem Gewehr und den Klängen der Melodie des guten Kameraden verabschiedeten sich die Kameraden von dem allen Soldaten. Hierauf legte der Direktor der Mam« Weser-Hütte mit einem warmen Nachruf einen Kranz nieder. Ebenso legten die Werksangestellten und die Belegschaft der Kesselbearbeitung ihrem ge« schätzten Betriebsleiter einen Kranz nieder. Das­selbe geschah durch seine Alterskollegen.

X Alb ach, 27. Jan. Am 30. Januar feiert Alt- bürqermeister und Kirchenvorsteher L u d w i g Ar - nold seinen 89. Geburtstag. Dem alten Herrn unsere besten Glückwünsche.

Das Andenken der Gefallenen ist unantastbar.

Lpd. Limburg, 26. Jan. Ein Revierjäger, des­sen Sohn im Osten gefallen ist, bemerkte bei der Rückkehr von einem Jagdgang eine wildernde Katze, die sich vor seinen Hunden auf einen Baum fluch­tete. Den Eigentümer der Katze, der hinzukam, forderte er auf, das Tier mit nach Hause zu neh­men, da er es sonst erschießen müsse. Es entstand, eine Auseinandersetzung, bei der der Besitzer der Katze dem Jäger androhte, er werde eher die Hunde umbringen, als sich die Kotze erschießen lassen. Schließlich rief er aus:Dein Sohn hat mir auch einmal eine Katze totgeschossen. Gut, daß er^ ge­fallen ist!" Als der Jäger ihn aufforderte, diese beleidigenden Worte zurückzunehmen, wiederholte er sie noch einmal.

Die deutschen Gerichte haben in der letzten Zeit wiederholt ausgesprochen, daß die Ehre und das Andenken der Gefallenen gegen Verunglimpfungen unbedingt gesichert werden müssen. Vor der Größe ihres Opfers hat jeder kleinliche Streit in der Hei­mat zu verstummen. Im vorliegenden Falle ver­urteilte das Amtsgericht Limburg den Angeklagten, der wegen einer Katze den Heldentod eines Gefal­lenen gegenüber dem Vater geschmäht und dadurch eine besondere Gefühllosigkeit bewiesen hat, wegen Beleidigung und versuchter Nötigung zu sechs Mo­naten und zwei Wochen Gefängnis.

Eine ehrvergessene Iran.

Lpd. Frankfurt a. M., 2tz. Jan. Ein besonders schwerer Fall des verbotenen Umgangs mit Kriegs­gefangenen führte die 35jährige Ehefrau Luise Faber aus Frankfurt a. M.-Rödelheim vor das Sondergericht Frankfurt a. M. Die Angeklagte ließ sich im vorigen Winter in ein ehebrecherisches Ver­hältnis zu einem französischen Kriegsgefangenen ein, setzte diese unerlaubten Beziehungen monate­lang fort und händigte dem Gefangenen schließlich Zivilkleider ihres Ehemannes aus, mit denen der Kriegsgefangene flüchtete. Wegen dieses würdelosen Verhaltens und der besonders verwerflichen Unter­stützung eines Feindes im Kriege wurde die An­geklagte zudreiJahrenZuchthaus und drei Jahren Ehrverlust verurteilt.

milch und für Speisekartoffeln in der Zeit vom 1. bis 6. Februar bei den Verteilern ab, wenn örtlich nichts anderes bestimmt ist.

* Erfolgreicher Geflügelzüchter. Auf einer Geflügelausstellung in Frankfurt a. M.-Nie- derrad erhielt der Geflügelzüchter Otto Weiß aus Wieseck auf einen Stamm weiße Puten die Note sehr gut" und einen Ehrenpreis sowie auf Ply­mouth-Rocks-Hühner der Notesehr gut", einen Ehrenpreis und zweimal sg. 1.

Strafkammer Gießen.

Der G. M. aus Ockstadt hatte in einem Postfpar- kassenbuch durch Radierungen und eigenhändige Ein­tragung anderer Zahlen Fälschungen vorgenommen und mit dem derart gefälschten Sparbuch bei einem Postamt versucht, den Betrag von 35 RM. zu Un­recht abzuheben. Die Fälschungen wurden jedoch so- fort bemerkt und dem Täter kein Geld ausgezahlt. Vor der Strafkammer Gießen gestand der Ange­klagte seine strafbare Handlung ein. Die Strafkam­mer verurteilte ihn wegen Fälschung eines Postspar­kassenbuchs in Tateinheit mit einem Betrugsversuch

tragen. Für diese 20 v. H. kann jedoch die richter­liche Vertragshilfe in Anspruch genommen werden. Dadurch kann eine Ermäßigung um die 20 v. H. oder um einen geringeren Satz erfolgen. Allerdings werden auch die Verhältnisse des Hausbesitzers be­rücksichtigt.

Greßen-Klein-Linden.

Dor weit über unsere Vorortgerneinde hinaus be- : kannte Maurerpolier i. R. Heinrich Wahl II., Kirchstraße 15, kann am heutigen Mittwoch, 27. Ja­nuar, seinen 80. Geburtstag feiern. Länger als 50 Jahre, anfangs bei Maurermeister Größer, dann im Baugeschäft Heinrich Winn, zuletzt als Betriebs­maurer bei der Reichsbahn, übte er seinen Beruf aus. Der Jubilar ist geistia und körperlich noch rüsttg, so daß er noch das Amt eines Feldgeschwo­renen versehen kann. Acht Jahre lang gehörte er auch dem früheren Gemeinderat an. Zwanzig Jahre war er Vorsitzender des Gesangvereins Harmonie", und er kann jetzt auf eine 55jährige ununterbrochene Mitgliedschaft in diesem Verein zurückblicken. Zu seinem Geburtstag übermitteln auch wir ihm unsere herzlichen Glückwünsche.

Gießener Gchlachtviehmartt.

Auf dem gestrigen Gießener Schlachtviehmarkt (Schlachtviehverteilungsmarkt) in der Viehversteige­rungshalle Rhein-Main kosteten: Ochsen 37 bis 46 Rpf., Bullen 34 bis 50, Kühe 16 bis 47, Färsen 38 bis 45, Kälber 30 bis 57 Rpf. je kg Lebend- gewicht. Für Schweine wurden je kg Lebend­gewicht folgende Preise erzielt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,45 RM., bl (135 bis 149,5 kg) 1,43, 62 (120 bis 134,5 kg) 1,41, c (100 bis 119,5 kg) 1,37, d (80 bis 99,5 kg) 1,31, e bis f (unter 80 kg) 1,25, gl (fette Specksauen) 1,45, i (Altschneider) 1,41, g2 (andere Sauen) 1,31, h (Eber) 1,31 RM. Markt­verlauf: alles zugetellt.

Gießener öothenmarflpreife.

* Gießen, 27. Jan. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Wirsing, kg 11 Rpf., Weißkraut 8, Rotkraut 10, gelbe Rüden 12, rote Rüben 8, Unter- kohlrabi 8, Grünkohl 13, Rosenkohl 42, Zwiebeln 15, Lauch 20 Rpf.

Gummischuhe und Gohlenbehandlung

Der Uoberschuh aus Gummi ist bei feuchtem Wet­ter und vor allem zur Schonung der schutzbedürfti- gen Lederschuhe im Winter ein beachtenswertes Kleidungsstück. Der Hochglanz des Gummischuhes ist das äußere Zeichen seines Wohlbefindens. Man hüte sich aber vor der Anwendung irgendwelcher Schuhpflegemittel. Der Gummischuh soll nur mit klarem Wasser abgewaschen, trockengerieben und mit einem weichen Tuch nachpoliert werden. Man soll ihn nicht an den Ofen stellen und auch nicht in warmen Zimmern aufbewahren. Oele und Fette dürfen auf keinen Fall mit dem Gummischuh in Berührung gebracht werden. Man weiche auch beim Gehen in Gummischuhen derartigen Straßenver- schmutzungen aus.

Was hier für die Behandlung mit Schuhen aus Gummi gesagt worden ist, gllt auch für Sohlen aus Austauschstoff. Diese werden grundsätzlich eben­falls nicht mit irgendwelchen Mitteln behandelt.

* Dom Theater der Universitäts­stadt Gießen wird uns mitgeteilt: Unter dem TitelDeutsch-italienisches Opernschaffen der Ge­genwart kommen am Freitag, 29. Januar, zwei

Die letzten harten Winter haben in unserer Vo­gelwelt schweren Schaden angerichtet, und nicht überall waren die darauffolgenden Sommer so gün- tig, daß ein Ausgleich geschaffen wurde. Man muß »eshalb bemüht sein, zu verhindern, daß wetterer Schaden entsteht. Wir können heute nicht in unbe- chränktem Maße Dogelfutter kaufen, aber die ein­tägigen Geschäfte haben doch soviel Dogelfutter, insbesondere die fettteichen Hanfkörner bekommen, daß wir bei sparsamster Wirtschaft damit auskom­men werden. Wo kein Futterhaus vorhanden ist, tut es eine einfache Kiste auch. Sie muß nur so aufgebaut werden, daß bei Schneefall die Flocken nicht in das Innere getrieben werden. Das läßt ich leicht verhindern. Man befestigt die Kiste oder >as Futterhaus mit einer möglichst langen Schraube auf einem Pfahl, so daß man es je nach der Wind­richtung drehen kann. Um zu verhindern, daß es bei Sturm herabgeweht wird, befestigt man an je­der unteren Ecke des Kästchens ein Ende Draht und schlägt ettba einen halben Meter tiefer in den Pfahl einige Haken oder Nägel und befestigt daran das andere Drahtende. Ein so gesichertes Futter- haus leistet dem stärksten Sturm Widerstand. Ist das Futterhaus nur klein, so daß es über den Pfahl nicht weit hinausrogt, so kann man zum Schutz gegen Katzen den Pfahl mit Stacheldraht umwinden oder unterhalb des Futterhauses eine Lage dorniger Zweige befestigen. Mit Kartoffeln oder Brot sollte man nur dann füttern, wenn das Futter nicht der Feuchtigkeit ausgesetzt ist, weil es sonst im Magen der Vögel säuert und dadurch mehr schadet als nützt. Rübsamen wird von den meisten Vögeln nicht genommen und ist darum zu ver­meiden. Trinkwasser braucht man nicht aufzustel-

zeitgenössische Opernwerke zur Aufführung:Die Geschwister" von Ernst Meyer-Olbersleben standen schon als Morgenoeranstaltung im Spielplan, der Weg durchs Fenster" des Italieners Riccardo Zan- donai ist eine Erstaufführung. Mitwirkende: Boett­cher, Lange, Poffinke, Schröter-Beckers; Drufchel, Richter, Schade, Schommer. Inszenierung: Max Schwarze. Musikalische Leitung: Otto Söllner.

** Eine Siebzigjährige. Am 30. Januar begeht Frau Elisabeth Schott Wwe., Walltor­straße 24 wohnhaft, in körperlicher und geistiger Frische ihren 70. Geburtstag. Die Jubilarin, Träge­rin des Mutterkreuzes in Gold, arbeitet noch wie vor 40 Jähren Stepp- und Daunendecken ohne jede fremde Hilfe. Zum 70. Geburtstag und für einen schönen Lebensabend auch unsere herzlichen Wünsche.

** Käse ab schnitte gelten während der ganzen Zuteilungsperiode. Für die neue Lebensmittel-Zuteilungsperiode vorn 8. Fe­bruar bis 7. März 1943 bleiben die Lebensmittel­rationen ebenso wie sie in dem laufenden Vertei­lungsabschnitt sind. In einzelnen Gebieten ist es aus marktordnerifchen Gründen notwendig, auf einen der beiden Käseabschnitte nur Sauermilch­käse obzuaeben. Bei der bisherigen Gültigkeitsdauer der Käseabschnitte von je zwei Wochen sind hier­durch Verteilungsschwierigkeiten entstanden. Beide Käseabschnitte gelten deshalb künftig versuchsweise während der ganzen Zuteilungsperiode. Die Ver­braucher geben die Bestellscheine einschließlich der Bestellscheine 46 der Reichseierkarte, der Marme­ladenkarte und der Ausweise für entrahmte Frisch-

Am 26. Januar verschied nach kurzer Krankheit meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Schwiegermutter und Großmutter Frau Katharine Henß, geb. Mattem im Alter von 79 Jahren.

In tiefer Trauer: Wilhelm Henß IN ; Familie Wilhelm Henß V. Familie Heinrich Henß I.; Familie Karl Henß.

Großen-Buseck, im Felde, den 26. Jan. 1943. Die Beerdigung findet am Donnerstag, dem 28. Januar, nachmittags 2 Uhr statt.

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Sparsam sein bringt viel ein!

Erstens hat man länger sein Nivea und dann merkt man, wie ergiebig es doch ist. Also haben wir schon recht, wenn wir Ihnen raten: Ver­nünftig verfahren, Nivea sparen >

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Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Heimgange unserer lieben Entschla­fenen sagen wir auf diesem Wege allen unseren herzlichen Dank. Besonderen Dank Herrn Pfarrer Bühler für die trostreichen Worte

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Danksagung.

Für die vielen Beweise aufrichtiger Teil­nahme bei dem schweren Verlust, der uns durch den Heldentod unseres lieben, un­vergeßlichen, jüngsten Sohnes und Bruders Franz Bechthold, Gefr. in einem Gren.-Regt., betroffen hat, sagen wir allen unseren herz­lichsten Dank. Besonderen Dank Herrn Pfarrer Cappel für seine trostreichen Worte.

Wilhelm Bechthold und Frau nebst allen Angehörigen.

der trauernden Hinterbliebenen: August Göbel, Bierverleger. Londorf, den 25. Januar 1943.

Statt besonderer Anzeige.

Ein unerbittliches Schicksal nahm uns heute nach schwerer Krankheit unsere geliebte

Inge

im Alter von 17% Jahren.

Im Namen aller Angehörigen: Sophie Kühn, geb. Hettler, Gisela Kühn.

Gießen, den 25. Januar 1943.

Die Beerdigung findet in der Stille statt.

Von Beileidsbesuchen bitten wir absehen zu wollen.

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Betr.: Verteilung von Apfelsinen.

Die den Verteilern (Einzelhandel und Ambu­lantes Gewerbe) angelieferten Apfelsinen sind ab 27. Januar 1943 an die in Gießen wohnhaften Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren mit 1 Kilo­gramm je Perion auszugeben. Die Auslieferung darf nur erfolgen gegen Abtrennung des Ab­schnitts 34 der rosa Nährmittelkarten 45. Gültig sind nur Abschnitte 34 mit dem Auf druckGießeu- Stadt". Andere Abschnitte dürfen nicht beliefert werden. Die Ausgabe der Apfelsinen endet am 30. Januar 1943 einschließlich. Nach diesem Termin können die Verbraucher Ansprüche auf Zuteilung nicht mehr stellen. [288D

Gießen, den 26. Januar 1943.

Der Oberbürgermeister der Stadt Gieße« Ernabrungsamt, Abt. B.