Ausgabe 
19.5.1943
 
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Die Reichssporlwetlkämpfe der Httler-Ägend.

Vorbereitung in allen Einheiten des Gebietes Heffen-Tiaffau.

NSG.Es ist mein Wille, daß die gesamte deutsche Jugend sich einmal im Jahre einer großen sportlichen Leistungsprüfung unter­zieht und mit dieser vor der ganzen Nation Zeugnis ablegt von der Kraft und Unbesieg­barkeit des Volkstums."

In diesem Frühjahr wird das vorstehende Führer- Wort am 29. und 30. Mai durch die einheitliche und im ganzen Reich zur Durchführung kommende ge­waltige Kundgebung, den Reichssportwett­kampf, in die Tat umgesetzt. Hunderttausende von Hitlerjungen und Mädeln, Pimpfen und Jung­mädeln unterziehen sich dieser Jahresprüfung über den Stand der körperlichen Entwicklung und sport­lichen Ausbildung. Dieses Bekenntnis zur körper­lichen Leistung und Gesunderhaltung ist zu einem der wichtigsten Bestandteile im Leben der Hitler- Jugend geworden. Jeder einzelne, der in der Ju­genderziehung mitarbeitet, ist sich der hohen Bedeu­tung des Reichssportwettkampfes bewußt. So fetzen sich zum Gelingen der Großveranstaltung jeder HJ.- Führer und jede BDM.-Führerin verantwortungs­voll etn.

In allen Einheiten der 27 Banne des Gebietes Hessen-Nassau (13), selbst in den kleinsten Dörfern, ist man fieberhaft mit den Vorbereitungen für den Reichssportwettkampf beschäftigt. Alle Hitlerjungen, Pimpfe, Mädel und Jungmädel, sowie alle Mädel, die der Arbeitsgemeinschaft Sport oder Gymnastik des BDM.-WerkesGlaube und Schönheit" ange­hören, sind verpflichtet, an dem Wettbewerb teil­zunehmen, der sich als Dreikampf auf 60-, 75- bzw. lOO-m-Lauf, Weitsprung und auf Schlagball bzw. Keulenwurf erstreckt. Der Reichssportwettkampf der Hiller-Jugend, in dessen Reihen auch die Führer und

Führerinnen im Alter von über 18 Jahren einen Unterführer-Fünfkampf bzw. Unterführerinnen-Drei- kampf austragen, wird gleichzeitig als Mannschafts- kampf wie auch als Einzelkampf in den Einheiten durchgeführt. Die zehn besten Einzelkämpfer der Wettkampfgemeinschaften bilden eine Mannschaft, d. h. die erreichten Punktzahlen der zehn Besten werden zusammengezählt und ergeben die Leistung der Mannschaft. Die siegreiche Jungenschaft eines. Fähnleins, Kameradschaft einer Gefolgschaft, Jung­mädelschaft einer Jungmädelgruppe und Mädelschaft einer Mädelgruppe oder Arbeitsgemeinschaft des BDM.-WerkesGlaube und Schönheit" erhält als Auszeichnung die vom Führer unterzeichnete Ehren­urkunde. Die aus dem Mannschafts-Mehrkampf her­vorgehenden Sieger sind berechtigt, an den G e - bietsmeisterschaften teilzunehmen, die in diesem Hahr am 10. und 11. Juli in Gießen aus- aerichtet werden. Die hier siegende Mannschaft wird sodann als Vertreter Hessen-Nassaus bei den Som­merkampfspielen der Hitler-Jugend in Breslau be­nannt. Die hierzu einberufenen Mannschaften der Gebiete kämpfen um den Wanderpreis des Reichs­jugendführers, der für die Dauer eines Jahres an die beste Fähnlein-, Gefolgschafts-, Jungmädel-, Mä­delgruppen- und BDM.-Werk-Gruppenmannschaft des Reiches vergeben wird. Bei der Wertung im Einzelwettkampf starten feder Junge und jedes Mä­del um die Siegernadel.

Ueberall in den Dannen sind die Vorbereitungen für den Reichssportwettkampf, aus dessen Verlauf der Führer erkennen wird, daß sein Ruf nicht un­gehört verhallt, in vollem Gange. Die Großveran­staltung wird aber auch der Bevölkerung einen Ein­blick in die sportliche Arbeit der Hitler-Jugend ge­währen.

** Goldene Hochzeit. Am morgigen Don­nerstag, 20. Mai, können der Maschinenschlosser Georg Biedenkapp und Frau Marie, geb. Wagner, Rodheirner Straße 102 wohnhaft, in geisti­ger und körperlicher Rüstigkeit das Fest der goldenen Hochzeit begehen. Dem Jubelpaar gelten auch unsere herzlichen Wünsche zum goldenen Hochzeitstage und für einen schönen Lebensabend.

** Stromersparnis in Haushaltun­gen. Das Landeswirtschaftsamt Rhein-Main ver­öffentlicht im heutigen Anzeigenteil eine Anordnung über Einschränkungen im Stromverbrauchcher Haus­haltungen. Auf die Bekanntmachung sei besonders - hingewiesen.

** Steuer-- und Gebühren-Rückstände werden heute von der Stadtkasse zur sofortigen Zah­lung angemahnt.

**NuramtlicheAusweisebeiderPost. Es gibt immer noch zahlreiche Volksgenossen, die auf Grund irgendeines Werkausweises oder gar eines Familienbuches bei der Post die Herausgabe von Geldsendungen, Einschreibbriefen und Wertpaketen verlangen. Bei der Post haben einzig und allein amlliche und mit Lichtbild versehene Ausweise Gül­tigkeit. Um sich und anderen unnötige Arbeit und Zeitverlust zu ersparen, sollte man sich in solchen Fällen stets mit einem amtlichen Ausweis versehen.

Hochschulinslilut für Leibesübungen der Unlversiläl

Das für heute, Mittwoch, vorgesehene Fußball­spiel zwischen den Mannschaften der Universität und des LSV. Gießen wird aus technischen Gründen auf Donnerstag abend verlegt.

Amtsgericht Gießen.

Wegen fortgesetzter Hehlerei hatte sich eine Frau aus Gießen jetzt vor Gericht zu verantworten. Ur­sprünglich hatte sie einen Strafbefehl über drei Mo­nate Gefängnis erhalten, durch den sie sich jedoch zu Unrecht belastet fühlte, so daß sie Einspruch beim Amtsgericht einlegte. Den Anlaß zur Bestrafung bil­dete eine Hehlereiaffäre, in deren Verlauf die An­geklagte von chrem damaligen Mieter fünf Pfund Bohnenkaffee, ferner Palmin, sieben bis acht Pfund Margarine und eine Tafel Schokolade erworben hatte, obwohl ihr nicht unbekannt geblieben war, daß diese schönen Sachen aus einem Diebstahl her­rührten. Dieses Wissen hatte die Frau jedoch nicht am käuflichen Erwerb hindern können, denn der Bohnenkaffee und die Fettigkeiten waren zu ver­lockend. Hinterher, als der Strafbefehl kam, mimte sie allerdings die gekränkte Unschuld, jedoch hatte, sie damit vor Gericht kein Glück. Wegen Hehlerei in fortgesetzter Handlung wurde sie ebenfalls zu drei Mo naten Gefängnis verurteilt. Eine andere Frau aus Aßlar, die im Jahre 1940 mit dem glei­chenLieferanten" gleicheGeschäfte" abgeschlossen hatte, kam mit drei Wochen Gefängnis davon.

Landkreis Gießen.

* Lollar, 19. Mai. Der frühere Bahnhofswirt Eduard Cordes kann am morgigen Donners­tag, 20. Mai, in körperlicher und geistiger Frische seinen 8 O. G e b u r t s t a a, begehen. Der alte Herr, der aus Woltershausen (Bez. Kassel) stammt, ver­brachte seine Lehrzeit in einem Hotel in Göttingen,

später war er u. a. in der Bahnhofswirtschaft in Kassel als Geschäftsführer tätig. Im Jahre 1888 machte er sich nach seiner Verheiratung selbständig und übernahm die- Bahnhofswirtschaft in Dingel­städt-Silberhausen. Bereits ein Jahr später, am 18. Mai 1889, wurde ihm die Bahnhofswirtschaft in Lollar übertragen, die er über 50 Jahre zur vollen Zufriedenheit der Bahnverwaltung und der Bevölkerung musterhaft und mit gutem Erfolg ge­führt hat. Infolge hohen Alters zog er sich am 1. Juli 1939 in den Ruhestand zurück, begleitet von der Wertschätzung und den besten Wünschen seines großen Freundes- und Bekanntenkreises in Lollar und Umgegend. Dem Jubilar, der an den Ereig­nissen unserer großen Zeit regen Anteil nimmt, gelten auch unsere herzlichen Wünsche zu seinem Geburtstage und für einen weiteren schönen Lebensabend.

* Grünberg, 17. Mai. Der Turn- und Sportverein führte am Sonntag in seiner Turnhalle ein Bühnenturnen durch, das gut besucht war. Vereinsführer Wenzel begrüßte die Be­

sucher und erläuterte den Zweck der Kreisvorfüh­rungsgruppe des Sportkreises Gießen, die den Nachmittag gestalten half. Die Ausführungen des Sportkreisführers Heller gipfelten in der Forde­rung, gerade im Kriege die Leibesübungen auf brei­tester Grundlage zum Wohle des gesamten Volkes zu pflegen. Eine flott durchgeführte Vorführungs- folge, die die BDM.-Sportdienstgruppe des Turn- und Sportvereins Grünberg mit einem Volkstanz eröffnete, brachte Gymnastik ohne Gerät, Keulen­übungen, Darrenturnen und einen Gruppentanz der Gießener Turnerinnen, einen Walzertanz der Tur­nerinnen von Grünberg, Boxen, Rollschuh-Kürlaus als Einzel- und Paarlauf von Gießener Kräften, ein Barrenturnen von Jugend turn em verschiedener Vereine (Großen-Linden, Lollar, Wieseck) des Sportkreises und eine Sprungseil-Kür der bekann­ten Gießener Turnerin Helma L a a s e r. Alle Vor» Führungen fanden reichen Beifall. Im Schlußwort unterstrich der Sportkreisführer nochmals den wer­benden Zweck der Veranstaltung und grüßte Füh­rer und Wehrmacht.

Entscheidendes Aufstiegspiel zur GauNaffe in der Gruppe 2.

LSV. Gießen VfB. 1900 Offenbach.

Während in einer anderen Gruppe der Teil« nehmet an den Aufstiegspielen der Gruppensieger bereits feststeht, ist die Frage nach dem Sieger in der Gruppe 2, in der sich unser Gießener Ver- treter, der Luftwaffensportverein, be- findet, noch offen. Es hat den Anschein, als könn­ten alle drei Teilnehmer am Schluß der Spiel- runde die gleichen Punkte haben. Bis jetzt ist es so, daß sowohl Eckenheim als auch Offenbach zwei Spiele gewonnen und zwei verloren haben. Der LSV. hat nach seinem Sieg gegen Eckenheim die beiden auswärtigen Spiele verloren und steht nun für den kommenden Sonntag vor dem letzten Spiel in dieser Runde. Gelingt es dem LSV., Offenbach zu besiegen, so hätten damit alle Teil­nehmer vier Punkte, und nur das Torverhältnis dürfte unterschiedlich sein. Für den LSV. bestehen somit noch alle Möglichkeiten, in dieser Gruppe die Entscheidung zu feinen Gunsten herbeiführen zu können. Bei dem Spiel gegen den gleichen Geg­ner am 2. Mai in Offenbach verlor der LSV. durch einige Ueberraschungstöre, die dem Spielverlauf nach hätten vermieden werden können. Obwohl Offenbach eine kampfstarke Mannschaft zur Stelle hat, bestehen für die Luftwaffenmannschaft keiner­lei Gründe, die das Spiel von vornherein zu­gunsten von Offenbach entscheiden könnten. Gelingt es dem LSV., seinen Sturm auch nur an den Außenseiten etwas zu verstärken, so sollten auch die zum Siege notwendigen Tore fallen. Dem jetzigen Stand der Tabelle nach müssen allerdings gegen Offenbach mindestens sechs Tore im Unterschied ge» treten werden, um das Torverhältnis entscheiden zu lassen. -

Das Spiel findet am kommenden Sonntag auf dem Waldsportplatz des VfB.-R. Gießen statt. Die Aufstellung der beiden Mannschaften ist noch nicht bekannt. Da beide Mannschaften wissen, daß vom Ausgang dieses Spieles die Entscheidung für den Gruppensieg abhängt, ist mit Sicherheit mit einem sehr kampfreichen Spiel zu rechnen.

*

Hungen 1. Jgd. Steinberg 1.3gb. 1:3.

Beide Spiele fanden in Hungen statt. Die Teu« tonen konnten Hungen zum ersten Male auf eige­nem Platze schlagen. Mit dem Anstoß diktierten die Teutonen sofort das Spielgeschehen und waren die erste Hälfte klar überlegen. Nach Halbzeit versuchte Hungen, dem Spiel' eine Wendung zu geben. Sie erzielten aus einem Eckball heraus ein Tor, aber die Teutonen stellten mit einem 3. Tore den Sieg endgültig sicher.

Steinbergs 2. Jugend schlug ihren Gegner ganz klar. Der hohe Sieg tarn in erster Linie durch das fabelhafte Spiel des Sturmes zustande.

Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter der Hauptschriftleiters: Ernst Blumschein. Beraütwortlich für Politik und Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für das Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für Stadt Gießen, Provinz, Wirtschaft und Sport: Ernst Blumschein.

Druck und Berlag: Brühlsche Universttätsdruckerei R. Lange K.G. Verlagsleiter: Sr.-gng. Erich Hamann, z. Z. Wehrmacht.

Anzetgenleiter: Hans Beck. Anzeigenpreisliste Nr. 6.

Bilanz der Bezirkssparkasse Giefaen von E^de 1942,

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Gießen, den 17. Mat 1943.

Der Regierungspräsident Landeswirtschastsamt Rhein-Main.

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ireibung eingeleitet werden muß:

Grundsteuer 1. Bj. 1943 (April bis Juni)

Beitrag tur Brandversicherungskammer für 1942, Gießen, den 17. Mai 1943.

Der Oberbürgermeister lGtadttafsej.

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Bekanntmachungen.

Anordnung über die Einschränkung im Stromverbrauch der Haushaltungen.

Auf Grund des § 3 der Verordnung zur Sicherstellung der Elektrizi- iätsversorgrmg vom 3. 9.1939 (RGBl. 163, S. 1607) wird gemäß Wei­sung des Generalinspektors für Wasser und Energie für das Wirtschafts­gebiet Rhein-Main folgendes angeordnet:

81. Me Haushaltungen mit mehr als 10 Zimmern dürfen nicht mehr als 80% derjeüigen Ctrommenge verbrauchen, die sie im gleichen Zeitraum des Vorjahres verbraucht haben.

§ 2. Die Ueberwachung der Durchführung dieser Anordnung erfolgt durch die Beauftragten des Sonderbeauftragten für die Energieein­sparung.

§ 3. Auf Antrag des Sonderbeauftragten für die Energieeinsparimg oder seiner Beauftragten werden Verstoße gegen die vorstehenden Be­stimmungen nach den Vorschriften der Verbrauchsrcgelungsstrafverord- itung vom 6. April 1940 in der Fassung vom 26.11.41 (RGBl. 1 S. 734)

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Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach:

Der Lmidrat des Landkreises Gießen

vr. L o tz.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates r i. V. gez. vr. Hill, Bürgermeister.

Der Svarkassenleiter:

m. d. L. b. gez. Dengel.

Gemeinsame Bekanntmachung der Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach.

Betr.: Eierverteilung.

Mit Zustimmung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft werden auf den vom 8. bis 30. Mai 1943 gültigen Be­stellschein Nr. 49 der Reichseierkarte

5 Eier

für jeden Versorgungsberechtigten ausgegeben, und zwar

auf den Abschnitt a 2 Eier

auf den Abschnitt b 2 Eier aus den Abschnitt c 1 Ei.

Mit der Ausgabe kann sofort begonnen werden, falls die Eier noch nicht überall zur Verfügung stehen, erfolgt die Lieferung im Laufe der 49. Zu-

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Gießen, den 6. März 1943. _ , ,

Prüfungsstelle des Hessischen Sparkassen- und Giroverbandes:

gez^Macholdt, Revisionsdirektor. gez. Kitzinger, Verbandsoberrermor.

9kr III 31)35

"Der vorstehende Jahresabschluß 1942 (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung) wird hiermit genehmigt und dem Verwaltungsrat, Vorstand und Direktor die gesetzliche Entlastung erteilt. [1562D Darmstadt, den 27. Avril 1943. .

Der Reichsslatthaltcr m Hessen Landesregierung

Abteilung III (InnereVerwaltung) I. A.: gez. Weiffenbach.

Oesfentliche Mahnung.

Folgende Rückstände werden hiermit zur umgehenden Zahlung gemahnt, andernfalls ein Säumniszuschlag berechnet und die Bei»

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1. Barreserve . . .

2. Fällige Zins- und Dundenden- scheine

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10. Beteiligungen .....

11. Grundstücke und Gebäude . ,. .

12. Betriebs- und Geschäftsausstat­tung .......

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14. Posten, die der Rechnungsabgren-- zung dienen

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2. Gläubiger

3. Mcklagen nach § 11 KWG.. .

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Gießen, den 23. Januar 1943.

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