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Tüchtiges

Zimmer- Mädchen sofort ges. [oio64 Einstellung Über das Arbeitsamt. Hotel Schütz.

Die Deutsche Arbeitsfront

Wer verkauft

1.. . . | Tüchtiges

I Mädchen

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im Februar 1948

01065/

Gießen Hitlerwall 27

und sprang dem Kinde in das Wasser nach. Seinem umsichtigen und energischen Verhalten gelang es, das Kind zu erfassen und vom Tode des Ertrinkens zu retten. Dem wackeren Jungen, der die Klasse 4a der Langemarck-Schule in Gießen besucht, wurde nun dieser Tage von dem Leiter der Schule, Oberstudien­direktor Angelberger, vor versammelter Schul­gemeinde mit warmen Worten der Anerkennung eine vom Gauleiter Reichsstatthalter Sprenger übermittelte Urkunde mit lobender Anerkennung und eine Belohnung überreicht und der wackere Junge seinen Kameraden als leuchtendes Vorbild für Opferbereitschaft und Tatkraft vor Augen gestellt.

Oeffentliche Aufforderung zur Abgabe der Erklärungen für die Einkommensteuer, Gewinnsest- stellung, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer 1942 und für die Ge­werbesteuer 1943.

Die Erklärungen für die Einkommensteuer, Gewinnfeststellung, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer 1942 und für die Gewerbesteuer 1943 sind spätestens am 31. März 1943 unter Benutzung der borgeschrkevenen Vordrucke wie folgt abzugeben:

I, Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Einkommensteuer sind verpflichtet:

A. Unbeschränkt Einkommeusteuerpflichtigr

1. wenn ihr Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Achett bestanden hat und der Gewinn auf Grund eines Buchabschlusses zu ermitteln war oder ermittelt worden ist, oder

r. wenn das Einkommen mehr als 1000 Reichsmark betragen hat und darin Einkünfte von mehr yls 300 Reichsmark enthalten sind, von denen ein Steuerabzug nicht vorgenommen worden ist, oder

3. wenn in dem Einkommen kapitalertragsteuerpfltchtige Einkünfte von mehr als 1000 Reichsmark enthalten sind, und der Steuerpflichtige für den Beranlagungszeitraum in die Steuergruppe I oder II fallt, oder

4. wenn daS Einkommen mehr als 8000 Reichsmark betragen hat.

B. Beschränkt Einkommenstenerpslichtige

L wenn ihre inländischen Einkünfte ganz oder teilweise aus Ein­künften aus Land- und Forstwirtschaft, auS Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit bestanden haben und der Gewinn auf Grund eines Buchabschlusses zu ermitteln war oder ermittelt worden ist, oder

2. wenn die gesamten inländischen Einkünfte nach Abzug der Ein­künfte, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, mehr als 300 Reichsmark betragen haben.

Der Ehemann hat in seiner Steuererklärung auch die Einkünfte seiner Ehefrau anzugeüen, die bet der Zusammenveranlagung mit seinen Ein­künften zusammenzurechnen sind. Das gilt nicht für die Einkünfte auL nichtselbständiger Arbeit, die die Eheftau in einem dem Ehemann fremden Betrieb bezogen hat. Die Ehegatten werden zusammen ver­anlagt, solange beide unbeschränkt steuerpflichftg sind und nicht dauernd getrennt leben, wenn diese Voraussetzungen mindestens vier Monate in dem abgelaufenen Kalenderjahr bestanden haben.

Der .Haushallsvorstand bat in seiner Steuererklärung auch die Einkünfte der Kinder und anderen Angehörigen anzugeben, die bet

künste, und zwar:

1. Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktten, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kvlonialgesellschaf- ten, bergrechlliche Gewerkschaften);

9. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, jedoch mit Ausnahme der Kleinstgcnossentchasten;

8. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit:

4. sonstige juristische Personen des privaten Rechts;

5. nichtrechtsfähige Verelns, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen;

8. Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere die öffenllichen Versorgungsbetriebe.

B. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften über die inländischen Eilttünfte, und zwar:

L Körperschaften, Personenvereinigungen und Bermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben;

2. Körperschaften, Personenveretnigungen und BermögenSmassen, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind.

C. Alle Körperschaften, Personenveretnigungen und Berniögensmassen:

1. beim Wegfall der Steuerpflicht,

8. beim Uebergang von der beschränkten zur unbeschränkten und beim Uebergang voa der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht.

IV. .Zur Abgabe einer Steuerecklärung für die Gewerbesteuer lind verpflichte^

der Zusammenveranlagung mit seinen Einkünften zusammenzurechnen sind. Er wird mit seinen minderjährigen Kindern und minderjährigen Angehörigen, für die ihm Kinderermäßigung gewährt wird, zusammen veranlagt, so lange er und die Kinder oder andere Angehörige unbe­schränkt steuerpflichftg sind. Kinder oder andere Angehörige, die Juden sind, werden mit dem Haushaltsvorstand zusammen veranlagt, wenn sie während seiner unbeschränkten Steuerpflicht mindestens vier Monate im abgelaufenen Kalenderjahr minderjährig gewesen sind und während dieser Zett zu seinem Haushalt gehört haben. Einkünfte aus nicht- selbständiger Arbeit, die die Kinder oder andere Angehörige aus einem dem Haushaltsvorstand fremden Betrieb beziehen, scheiden bet der Zusammenveranlagung aus.

II. Bet Beteiligung mehrerer Personen tst ohne Rücksicht auf die Höhe der Einkünfte abzugeben eine Erklärung zur einheillichen Fest­stellung der Einkünfte aus

a) Land- und Forstwirtschaft

b) Gewerbebetrieb,

c) selbständiger Arbeit,

d) Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens.

Die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung obliegt in diesen Fällen den zur Geschäftsführung oder Berketung befugten Personen.

HL Zur Abgabe einer Steuererklärung für die Körperschaftsteuer sind verpflichtet:

A. Unbeschräuft steuerpflichtige Körperschaften über sämtliche Ein-

1. alle gewerbesteuerpfltchftgen Unternehmen, deren Gewerbeerkag im abgelaufenen Wirtschaftsjahr den Bekag von 4000 Reichsmark oder deren Gewerbekapital an dem maßgebenden FeststellungSzeitpunkt den Bekag von 20 000 Reichsmark übersftegen hat;

2. Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kolonialgesellschaf- ten, bergrechlliche Gewerkschaften);

3. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und verflcherungs- verelne aüf GegenseitigkciL

Svnsftge juristische Personen des privaten RechtS und nichtrechtS- fähige Vereine haben eine Gewerbesteuererklärung nur abzugeben, soweit.diese Unternehmen einen wirtschafllichen Geschäftsbetrieb (aus­genommen Land'- und Forstwtrftchaft) unterhalten, der über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht;

4. ohne Rücksicht auf die Höhe des GewerbeerKags oder die Höhe deS Gewerbekapitals alle gewerbesteuerpfltchftgen Unternehmen, bei denen der Gewinn auf Grund eines Buchabschlusses zu ermitteln tst oder ermittelt wird.

V. Zur Abgabe einer Steuererklärung zur Umsatzsteuer sind alle Umsatzsteuerpfltchftgcn verpflichtet mit Ausnahme:

1. der Straßenhändler, die nach § 77 der Durchführungsbestimmungen 1938 zum Umsatzsteuergesetz 1934 ein Straßensteuerheft führen;

2. der nichtbuchführeüden Landwirte, soweit sie für ihre Umsätze Vorauszahlungen nach den Umsatzsteuerrichftähen geleistet haben;

8. derjenigen Unternehmen, deren Umsatzsteuer für das Kalender­jahr 1942 nicht mehr als 20 Reichsmark bettägt oder bei steuerfreten Umsätzen benagen würde, wenn diese steuerpflichtig wäre (§' 62 (2) der Durchführungsbestimmungen 1938 zum Umsatzsteuergesetz 1934).

Ohne Rücksicht auf ein etwa vom Kalenderjahr abweichendes Wirt­schaftsjahr tst in allen Fällen der in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 1942 erzielte Umsatz anzugeben.

VI. Der Steuerpflichtige hat eine Steuererklärung stets abzugeben, wenn er von dem Finanzamt dazu aufgefordert wird. Die Uebersendung eines Vordrucks zu einer Steuererklärung gilt als Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung. Die nach vorstehender Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung Verpflichteten haben die Steuererllärung auch dann abzugeben, wenn ihnen ein Vordruck nicht übersandt wird.

VII. Wer die Frist zur Abgabe der ihm obliegenden Steuererklärung versäumt, kann mit Geldstrafen zur Abgabe der Steuererklärung ango- halten werden; auch kann ihm ein Zuschlag bis zu 10 v. H. der festgesetzten Steuer auferlegt werden. Die Frist Mr Wgabe der Stenererftärungen kann von dem Finanzamt nur in begründeten Ausnahmefällen auf An- trag verlängert werden.

VIII. Wer nachträglich, aber v?r dem Ablauf der Steuerverjährungs- frist, erkennt, daß eine Steuererklärung, die er dem Finanzamt abgegeben hat, unftchtig oder unvollständig tst, und daß die Unrichtigkeit und Un­vollständigkeit zu einer Verkürzung von Steuereinnahmen führen kmm, ist ohne daß eS einer besonderen Aufforderung bedarf verpflichtet, dies unverzüglich dem zuständigen Finanzamt anzuzetgen.

IX. Die Hinterziehung oder der Versuch einer Hinterziehung der ' Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer, sowie fahrlässige Vergeben gegen die Steuergesetze (Steuergefährdung) 1 werden bestraft. ' 674JD

Gießen, 16. Februar 1943.

Für die Finanzämter:

Gießen, Friedberg, Lauterbach, Alsfeld, Hungen, Grünbevg, Nidda, Büdingen, Schotten.

Finanzamt Gießen. Im Aufttag: Delstek.

Leihgestern z. Z. Urlaub

.Wir haben uns verlobt

Marie Walb

Werner Müller

Obergefreiter

Steinbach /Gießen

Alternde/Aschersleben

Februar 1043

Ausruf

zur Vorlage des Meldebogens für die auf Grund derVerordnung über die Meldung von Männern und Frauen für Ausgaben der Reichs­verteidigung" vom 27. Januar 1943 (Reichsgesetzblatt I, Seite 67) meldepflichtig gewordenen Personen.

Nach dieser Verordnung hatten sich zu melden

L Männer vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr, die am 1. Januar 1943 weder in einer abhängigen Beschäfftgung ge­standen haben noch einer selbständigen Berufs tätig kett nachgegangen sind.

2. Weibliche Personen vom vollendeten 17. Lebensjahr bis zum voll­endeten 45. Lebensjahr, die am 1. Januar 1943 weder in einer abhängigen Beschäftigung gestanden haben noch einer selbständigen Äerufstäftgkett nachgegangen sind, soweit sie nicht werdende Mütter sind oder Kinder unter 14 Jahren in ihrem Haushalt versorgen.

Persbnen, die dem obigen Kreis angehören und denen bisher von den poliftschen Leitern noch kein Fragebogen zugestellt wurde, werden hiermit aufgesordert, sich einen Dieidevordruck beim Arbeitsamt oder seinen Nebenstellen oder beim Blockletter der NSDAP, zu besorgen. Dieser tst gewissenhaft auszufüllen und bis zum 25. Februar 1943 dem Arbeitsamt oder seinen Nebenstellen wieder einzusenden. Nach $ 5 der angeführten Verordnung vom 27. Januar 19-18 kann das Arbeitsamt von den Meldepflichftgen die Meldung und das persönliche Erscheinen

Wir suchen zum baldigen Ein­tritt nach Wetzlar mehrere weihliiMrolffilie für die Korrespondenzabteilung und die Buchhaltung.

Schriftliche Angebote bitten wir uns unt. Beifügung von Lebens­lauf und Zeugnissen in Abschrift einzureichen unter 584D an den Gießener Anzeiger.

Oie Reichsarbeitsdienstführerin

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Anmeldungen sipd spätestens bis zum 24. d. Mts. beim Berufserziehungswerk der DAF., Gießen, Schanzenstraße 18, vorzunehmen. [682d

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Wir danken herzlichst für die erwiesenenAufmerksamkeiten und Glückwünsche anläßlich unserer goldenen Hochzeit

Fr. Wilhelm Wagner und Frau

Beuern, den 17. Februar 1943

583p/

Polizeibehörde aufgefordert worden, einen bestimm­ten Keller feines Hauses als Luftschutzraum her- richten zu lassen. Dieser Luftschutzraum war zugleich als öffentlicher Luftschutzraum vorgesehen. Zu dem Keller führt von der Straße eine Treppe; sie war baufällig. Der Hauseigentümer ließ auch die Keller­treppe Herrichten und sie mit einem Schutzgeländer versehen. Die Kosten für die Herrichtung von Keller­treppe ünd Schutzgeländer sind ebenfalls vom Reich zu erstatten.

Einbruch in einem Jagdhaus.

Die Butzbacher Ausreißer als Täler. Bereits verhaftet.

Nachdem die beiden Ausreißer aus Butzbach, der Sicherungsverwahrte Richard Schönemann und der Zuchthausgefanaene Ernst Schwenke über deren Flucht und Personenbeschreibung wir geitern bereite berichtet hatten am Dienstag in der Nahe von Großen-Linden beim Verschwinden in den dor­tigen Waldungen gesehen worden waren, haben sie sich prompt durch einen Einbruch bemerkbar ge­macht. Der Einbruch wurde in dem in her Nahe der Rindsmühle bei Leihgestern gelegenen Jagd­hause eines Mannes aus Gießen verübt. An wrge- fundenen Lebensmitteln und einigen Flaschen Wein taten sich die Einbrecher zunächst recht gütlich, dann gingen sie an die Sichtung und ans Em packen der in dem Jagdhaus aufbewahrten Gegenstände. Dabei fielen den Tätern Kleidungs- und Wäschestücke in größerer Zahl, Reisedecken, Kolter, Silbersachen, ein Fernglas und andere Gegenstände von ansehnlichem Wert in die Hände. Dann machten sie sich wieder auf den Weg, wobei sie im Laufe des gestrigen frü­hen Abends in der Nähe des Unterhofes bei Gießen in Richtung Klein-Li.Nden gesehen wurden Emer der beiden Einbrecher hatte seinen Anstaltsanzug bereits mit einem hellgrau tarierten Anzug ver­tauscht. Beide führten einen Koffer, einen großen Karton und einen Packen mit sich, m denen sie ihre Beute in dem Jagdhaus verstaut 1 tten. Im Laufe der letzten Nacht müssen sie entweder hier oder in der nächsten Umgebung auch noch einen Fahrrad- diebstahl begangen haben, denn heute frühmorgens gegen 8 Uhr kamen beide in der Frankfurter Straße in Gießen an geradelt. Der Umsicht und Tatkraft eines Schutzpolizeibeamten, der, wie alle übrigen Männer der Polizei, über die Flüchtlinge emgehend unterrichtet worden war, ist es zu verdanken daß die beiden in der Frankfurter Straße gestellt und sofort verhaftet wurden. Die Aus- und Einbrecher befinden sich jetzt bei der Kriminalpolizei in Gießen in sicherem Gewahrsam, hier ist auch ihre Deute aus dem Jagdhaus sicher gestellt. Em dickes Ende wird für die beiden die Folge ihres kurzen Aus­flugs in die goldene Freiheit sein.

COMMERZBANK Gießen

H<ik nt> ar <> it <'h <*r atiN

NSG. Die Zahl der kriegswichtigen Berufe für unsere Mädel ist augenblicklich sehr zusammenye- schmolzen. Um so dringender erforderlich erscheint daher ein Hinweis auf den Beruf der Reichsarbeits­dienstführerin, in dem die fraulichen Fähigkeiten ganz zür Geltung kommen und der ein weites, schönes Arbeitsfeld bietet.

,Ha, ist das denn ein Lebensberuf? hort man immer wieder die erstaunte Frage. Bisher sah man diesen Beruf im allgemeinen nur als Uebergangs- beruf an. Wer wußte bisher, daß die Besoldung und Versorgung der Reichsarbeitsdienstführerin ähnlich der der Beamtin gesichert ist?

Der Beruf der Reichsarbeitsdienstführerin umfaßt als einziger die Totalität der Erziehung junger Menschen, wie sie sonst allein nur die Hausfrau und Mutter hat, denn hier ist die Führerin von mor­gens bis abends mit ihren Mädeln zusammen, tragt ganz allein die Verantwortung für sie, und alle anderen Erziehungsfaktoren, Schule/ BDM. und Elternhaus sind ausgeschaltet. Hier wird von den Führerinnen der Einsatz des ganzen Menschen ge-. fordert. Restlose Hingabe, frischer Schwung und Verantwortungsfreude sind notwendig. Und diese Aufgabe hält lebendig! Denn das ist das Beglückende an diesem Beruf: Die Arbeit mit und an den jungen Arbeitsmaiden läßt nicht alt werden, sondern gibt ständig neue Kraft und das tiefe Gefühl der inne­ren Befriedigung und Erfüllung.

Da ist zum Beispiel die Wirtschaftsgehilfin (Mai- denunterführerin Maidenführerin). Dieser Be­ruf eignet sich vor allem für Mädel, die sich zu einem hauswirtschaftlich-pädagogischen Beruf hin- gezogen fühlen. Im Rahmen des Reichsarbeits­dienstes ist hier eine Möglichkeit gegeben, die zu­gleich auch zur Entfaltung vielfacher persönlicher

* Die Einkommen st eüererklärun- gen 1942 müssen bis spätestens zum 31. März 1943 bei den Finanzämtern eingereicht fein'. Frist­verlängerungen werden auf Antrag nur in begrün­deten Fällen gewährt.

** Bevorzugte Abfertigung am P ost- schal t e r. Die Reichspost fertigt wie seither kinderreiche Mütter künftig auch werdende und

sere herzlichen Wunsche, zugleich auch für einen web teren schönen Lebensabend dar.

Laubach, 17. Febr. Das BDM.-Wert Glaube und Schönheit" hatte die Soldaten ünd die Laubacher Bevölkerung zu einem Dorf- gemein schaftsabend eingetaden. Wahrend der erste Teil des AbendsBuntes Allerlei aus Laubach" brachte, wobei die Mädels mit Humor und teils recht beachtlichen mimischen Talentes lustige mundartliche Szenen aufführten und kleine Geschehnisse aus dem Gemeinschaftsleben witzig glossierten, brachte der zweite Ttzil ein Marchenspiel Die zertanzten Schuh", das die Laienspiel, schar Gießen mit viel Geschmack, Unbefangen« heit und sicherem Können unter Leitung von Gundel Koch die auch die Hauptrolle übernommen hatte, hören'ließ. Die zahlreichen Zuschauer ließen es an dem wohlverdienten Beifall nicht fehlen. Die diesjährige Hauptversammlung des P f e r d e v e r» sicherungsvereins unter dem Vorsitz von Georg Wilhesm Jäger brachte den Geschäftsbe­richt des abgelaufenen Jahres, in dem 178 Pferde versichert waren. Die Abrechnung schloß mit einem Ueberschuß von rund 900 RM. ab. Als erste Halb­jahresprämie werden V/i v. H. erhoben.

Fähigkeiten Raum läßt. Die Wirtschaftsgehilfin trägt die Verantwortung für die gesamte Wirt­schaftsführung eines Lagers. Ihr obliegt die Aus­bildung der Arbeitsmaiden in Haus, Küche, Wasch­küche und Garten. Sie erteilt den Hauswirtschaft- lichen Unterricht und trägt dadurch wesentlich zur Erziehung der Arbeitsmaiden zu volkswirtschaftlich verantwortungsvollen Hausfrauen bei.

Gerade die Wirtschaftsgehilfin, die den ganzen Tag während der Arbeit mit den Arbeüsmaiden zu­sammen ist, hat besonderen Einfluß auf die Hal­tung und Ejnsatzwilligkeit der Mädel. Es wird da­her von ihr, wie überhaupt von der Führerin im RAD., klare nationalsozialistische Gesinnung und vorbildliche Charakterhaltung verlangt. Daneben er­fordert dieser Beruf felbstverständlich ein gründ­liches hauswirtschaftliches Wissen.

Es ist jedoch nicht Voraussetzung, daß ein Mädel, wenn es sich als Führeranwärterin bewirbt, gleich eine abgeschlossene Berufsausbildung mitbringt. Der Reichsarbeitsdienst, der so viel von seinen jungen Führerinnen verlangt, sorgt selbst dafür, daß ihnen die richttge Ausbildung durch Lehrgänge an den Lagerschulen zuteil wird. Diese Lagerschulen des Reichsarbeitsdienstes haben die staatliche An­erkennung. Ein Lehrgang in Verbindung mit ein­jähriger Praxis ist dem Abschluß der Unterklasse einer Landfrauenschule gleichgestellt. Für diese Aus­bildung innerhalb des Reichsarbeitsdienstes ent­stehen keine Kosten.

Freiwilligenmeldungen für die Führerinnenlauf- bahn im Reichsarbeitsdienst (Einstellung kann zu jedem Monatsersten erfolgen) können in unserem Kreis an die Führerin der Lagergruppe 115, Gießen, Lonystraße 4, gerichtet werden.

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** Tödlich verunglückt. Der Landwirt und Rangieraufseher i. R. Ludwig Weigel XV. in Klein-Linden war vor einigen Tagen bei Arbeiten in seiner Scheune in die Tenne herabgestürzt. Der bedauernswerte Mann muhte mit schweren Ver­letzungen der Chirurgischen Klinik zugeführt wer­den, wo er nach mehrtägigem Schmerzenslager ver­starb. Am Dienstag wurde er zur letzten Ruhe be­stattet, wobei ihm die Krieger-Kameradschaft Klein- Linden, der er viele Jahre angehört hatte, die letzte Ehre erwies.

Landkreis Gießen.

* Laubach, 18. Februar. , Der Regierungsrat a. D.' Hermann Möbus, Steinweg 18 wohn­haft, wird am morgigen Freitag, 19. Februar, 8 0 Jahre alt. Der Jubilar ist seit vielen Ja>hren ein eifriger Sammler historischer Raritäten, von denen er eine ansehnliche Sammlung besitzt. Zu seinem Geburtstage bringen auch wir dem alten Herrn um

Vorladung.

Der Letter des Arbeitsamtes Gießen.

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Im Sommer v. I. saß der 14 Jahre alte Schuler Otto Luh in Halzheim zu Hause bei einen Schularbeiten, als er von der Straße her lautes klagendes Kindergeschrei hörte. Ein Blick durch das Fenster zeigte ihm, daß ein vier Jahre altes Kind in den Brandwsiher gefallen und im Versinken be­griffen war. Rasch lief der Junge auf die Straße

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Am Sonntag, dem 14. Februar, ist mein lieber Mann, unser guter Vater, Großvater, Bruder, Schwager und Onkel *

Theodor Schlierbach

ganz plötzlich für immer von uns gegangen.

In aller Namen:

Marg. Schlierbach, geb. Knoop Arthur Sehnert und Frau Käthe, geb. Schlierbach

Hartmut, Horst, Henning.

Die Trauerfeier bat auf Wunsch des Ent­schlafenen in aller Stille stattgefunden.

Gleichzeitig sagen wir allen für die Beweise

I herzlicher Teilnahme, sowie für die Kranz* und Blumenspenden innigen Dank.

Gießen (Marb.Str. 58 p), den 19. Februar 1943^

LICHTS PI EL-TH E ATBB

Gloria-Palast, Selteneren

Meine Freundin Josefine

Lichtspielhaus, Bahnhofstraße

Ihr erstes Rendezvous (371^

TMt 2.38.4.45. T.30; Io. 2.00.4.30.7^0 M

Vom Turnen.

Gymnastiklehrgaug der Kreisgruppe des NSRL.

Zur Förderung der gymnastischen Arbeit des Fachgebiets Turnen wurden im Sportgau Hessen* Passau Kreisgruppen gebildet. Die Uebungsle-ite- rinnen und geeignete Turnerinnen werden ii^Kreis- gruppen-Lehrgängen gründlich gymnastisch geschult. Am Sonntag sand in der Turnhalle der Alten Pestalozzischule in Gießen der erste Lehrgang der Kreisgruppe bestehend aus den Sportkreisen Alsfeld-Lauterbach, Büdingen, Dillenburg, Fried­berg, Gießen und Wetzlar statt.

Kreisfachwartin Turnen Helma Schmieds^ (Gießen) hatte die Vorbereitungsarbeiten für den Lehrgang gut durchgeführt. Kreisfrauenwartin Jdel Hauck eröffnete den Lehrgang mit einer Morgen­feier. Gaufrauenturnwartin Luise Schwarz (Bad Orb) wies auf den Sinn und die Wichtigkeit der gymnastischen Arbeit hin, erläuterte den Zweck der Vorführungsgruppen und gab die Planung des Lehrgangs bekannt. Für die nun folgende vraktische Arbeitern Lauf, Sprung und Federung, geleitet von Luise Schwarz, war die Halle für die 90 Teil­nehmerinnen fast zu klein. Doris Meyer-Ka­stens (Frankfurt a. M.) folgte mit Keulengym­nastik (Schwung, Wurf, Schlag). Luise Schwarz entwickelte das Bodenturnen von der Rolle bis zum Salto und vorn Handstand bis zum Ueberschlag und Rad. Nach der Ballgymnastik und der Seilfprung- aymnastik trat eine kurze Mittagspause ein,anschlie­ßend wurden verschiedene Möglichkeiten für Grup­pentänze erarbeitet. 1

Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertteter bei bauptichristleiwrs: Ernst Blumschetn. Berantworftich für Poliftk und Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für das Feuilleton: Dr. Hans Thyrtot; lür Stadt Gießen, Provinz, Wtrftchast und Sport: Ernst Blumschein.

Druck und Verlag: Brühlsche Unwersttütsdruckeret N. Lange K. @. Verlagsletter: Dr.-Ing. Erich Hamann; Anzeigenletter: Hans BeL

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