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Gemeinsame Belaunimachung der Lavdräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie des Oberbürger­meisters der Stadt Gießen.

Betr.: Einkauf von Hausschlachtungs­schweinen.

I. Laut § 25 Ms. 2 der Anordnung Nr. 1/43 der Hauptvereinigung der deutschen Viehwirtschaft bett. Schlachtvtehmarktordnung, für das Jahr 1943 vom 18. 12. 1942 (RNVbI. S. 651) dürfen als Futter- und Nutzschweine nur Schweine mit einem Lebendgewicht bis 60 kg gr­ünd verkauft werden.

Eine Genehmigung zur Hausschlachttmg eines im Jahre 1943 ge­kauften Schweines mit einem Lebendgewicht von über 50 kg wird daher nicht erteilt.

II. Richt inz Hauptberuf landwirtschaftlich tätige Selbstversorger haben die für die Schlachtung im eigenen Haushalt bestimmten Schweine beim Einkauf amtlich verwiegen zu lassen und den Wiegeschein spätestens innerhalb einer Woche nach der Verwiegung bei der örtlichen Karten­ausgabestelle gegen schriftliche Empfangsbestättgung abzugeben. Bei Stellung deü Antrags auf Genehmigung zur Vornahme der Haus­schlachtung ist die Empfangsbestätigung mit vorzulegen.

III. Bei Ferkeln, die nicht älter als 10 Wochen sind, kann eine Ver­wiegung unterbleiben, wenn alsbald nach dem Ankauf der Käufer der Kartenausgabestelle eine Quittung des Verkäufers verlegt, aus der sich ergibt, daß es sich bei dem gekauften Tier um ein Ferkel gehandelt hat. In Zweiselsfällen kann von der Kartenausgabestelle die Vorlage einer Bescheinigung des Lrtsbauernführers des Wohnorts des- Käufers ver­langt werden.

Die Kartenausgabestelle hat dem Käufer eine Empfangsbestättgung übet die entgegengenommene Quittung bzw. Bescheinigung auszustellen, die dieser seinem Anttag auf Genehmigung zur Vornahme der HauS- schlachtung beizuschließen hat.

IV. Anträge auf Genehmigung zur Vornahme einer Hausschlachtung sind unbeschadet des VotliegenS der nach den sonsttgen Besttmmungen für Hausschlachtungen geforderten Voraussetzungen abzulehnen, falls der Anttagsteller es versäumt hat, den Vorschriften der Ziffern II und III zu entsprechen. 671D

Gießen, den 16. Februar 1943.

Für die Landräte der Landkreise AlSfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie den Oberbürgermeister der Stabt Gießen

Der Landrat des Landkreise- Gießen.

Or. Lotz.

Am 15. Februar verschied nach kurzem Krankenlager mein lieber Vater, unser guter Bruder, Großvater, Schwager und Onkel

Heinrich Kaspar Müller

Stadt. Gartenmeister 1. R.

im Alter von 80 Jahren. Im Namen der trauernden Hinterbliebenen:

Hch. Müller-Bellof.

Gießen (Steinstraße 66), den 16. Febr. 1943. Die Trauerfeier findet am Donnerstag, dem 18. Februar, um 14 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt. 01041

Meine liebe Frau, unsere gute, treu­sorgende Mutter, Schwiegermutter, Groß­mutter, Schwester, Schwägerin und Tante

Frau Rosa Bopf, geb. Traut ist heute nach langem Leiden im fast vol­lendeten 77. Lebensjahre für immer von uns gegangen.

Anton Bopf, Oberjustizinspektor a. D.

Lehrer Heinrich Groh und Frau Anna, geb. Bopf Lehrer Otto Bopf, z. I. bei der Wehrmacht, u. Frau Anna, geb. Holschuh; Gero Volker Bopf.

Gießen und Langen, den 15. Februar 1943. Die Beerdigung findet statt am Freitag, dem 19. Februar, 14 Uhr, auf dem Alten Friedhof. Es wird gebeten, von Beileidsbesuchen ab­sehen jsu wollen.

01046

Die Deutsche Arbeitsfront

Die Sprechstunden der Deutschen Arbeitsfront, Kreiswaltung Wei­tere u Gießen, Schanzenstraße,18 werden wie folgt festgesetzt: montags und donnerstags von 9 bis 12 und von 14 bis 17 Uhr, samstags von 9 bis 12 Uhr. 434D

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Ausgleichsbeihilfen für den Hausbesitz

Die Hauszinssteuer wurde bei Erttagsmmde- rungen ganz oder teilweise erlassen. Soweit eine Ertragsminderung bei der Abgeltung der Hauszins­steuer vorlag, war der Abgeltungsbetrag ent­sprechend niedriger zu bemessen. Nun können sich aber die Ertragsoerhältnisse auch nach der Abgel­tung verschlechtern. In diesen Fällen gewährt das Reich nach einem neuen Erlaß des Reichsfinanz- ministers Ausgleichsbeihilfen. Anträge sind an das zuständige Finanzamt zu richten, und zwar ist der Antrag jeweils spätestens am 30. Juni des Jahres zu stellen, in dem der Beihilfezeitraum endet. Die Gewährung der Ausgleichsbeihilfe kommt für Grundstücke in Betracht, für die ein Abgeltungs­betrag geleistet worden ist, wobei es gleichgültig ist, ob der Eigentümer ein Abgeltungsdarlehen ausge­nommen oder den Betrag in anderer Weise ent­richtet hat. Die Beihilfe wird nicht für Gebäude ge­währt, die untergehen, z. B. durch Abbruch usw. Die Ausgleichsbeihilfe wird gewährt, wenn die Er- tragsverhättnisfe des Grundstücks nach der Abgel­tung der Hauszinssteuer schlechter sind, als sie bei der Festsetzung des Abgeltungsbetrages berücksichtigt wurden. Die Richtlinien gelten zunächst bis zum 31. März 1948.

Flüchtig gegangen.

Der Sicherungsverwahrte Richard Schöne- mann und der Zuchthausgefangene Ernst Schwenke sind gestern aus Butzbach flüchtig ge­gangen. Schönemann ist 49 Jahre alt (geboren am 3. April 1893 in Löcknitz), er trägt schwarze An­staltskleidung mit grünen Streifen an Hofe und Aermel, ist 1,79 m groß, hat graue Augen, blonde Haare und ist auf dem rechten Arm tätowiert. Schwenke ist 38 Jahre alt (geboren 1905 in Köln), trägt schwarze Anstaltskleidung mit gelben Streifen an Hose und Aermel, ist 1,74 m groß, hat dunkelblonde Haare und blaugraue Augen. Auf seinem rechten Arm ist ein Frauenkopf tätowiert, der nicht ganz deutlich zu sehen ist, auf dem linken Arm ist ein Dolch, außerdemHand in Hand" tato» wiert. Besonderes Kennzeichen: Bruch-Operations- narbe.

Die beiden Ausreißer sind gestern in der Nähe von Großen-Linden gesehen worden, als sie sich in den Wald hinein verdrückten. Die Bevölkerung wird gebeten, ihr Augenmerk auf die Ausreißer zu rich­ten und der Polizei bzw. Gendarmerie^ sofort alle Wahrnehmungen mitzuteilen, damit die Festnahme der Flüchtigen erfolgen kann.

Gießener Schlachtviehmarkt.

Auf dem gestrigen Gießener Schlachtviehmarkt (Schlachtviehverteilungsmarkt) in der Biehversteige- rungshalle Rhein-Main kosteten: Ochsen 18 bis 46 Rvf., Bullen 33 bis 39, Kühe 15 bis 44, Färsen 28 bis 50, Kälber 25 bis 57, Schafe 20 bis 30 Rpf. je % kg Lebendgewicht. Für Schweine wurden je kg Lebendgewicht folgende Preise erzielt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,45 RM., bl (135 bis 149,5 kg) 1,43, b2 (120 bis 134,5 kg) 1,41, c (100-bis 119,5 kg) 1,37, d (80 bis 99,5 kg) 1,31, e bis f (unter 80 kg) 1,25, gl (fette Specksauen) 1,45, i (Altschneider) 1,41,

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der Luftfahrt und Oberbefehls-

Der Reß

Sammeln vonAndenken" ist strafbar!

Wer sich Teile feindlicher Abwurfmunition oder feindlicher Flugzeuge oder deren Ausrüstung, ein­schließlich Gegenstände aus dem Privateigentum feindlicher Flugzeugbesatzungen aneignet, macht sich strafbar. Dies gilt auch für deren Vernichtung durch mutwilliges Abbrennen oder Zerstören sowie für deutsches Flugzeuggerät oder eigene Flakmunition.

Wer diese Vorschriften beachtet, bewahrt sich und andere vor Schaden, und trägt gleichzeitig dazu bei, die Feststellungen der zuständigen Behörden über Art der Angriffe, Art und Wirkung der feindlichen Bomben sowie Absichten des Feindes bei Luftangrif­fen zu erleichtern. Hierbei sind auch unscheinbare Blechteile oder - Sprengstücke oft von größter Wich­tigkeit.

So kann jeder an der Verbesserung der Abwehr» Maßnahmen und der Luftschutzeinrichtungen mit- Helsen. Wer aufgefundene Munitionsteile oder Bruchstücke von feindlichen Flugzeugen nicht ab­liefert, hemmt die Ermittlungsarbeit der Behörden und hilft dem Feinde!

g2 (andere Sauen) 1,31, h (Eber) 1,31 RM. Markt­verlauf: alles zugeteilt.

Mitgliedern noch Vertreter der Hessischen Farmlien- ge-schichts-Dereimgung, der Heimatvereinigung Stau­fenberg und des Heimatbundes als Gäste begrüßen. Er gedachte ferner mit herzlichen Worten unserer tapferen Soldaten, vor allem unserer ruhmreichen Kampfer von Stalingrad, und forderte auf, in der Heimat allezeit in der Pflichterfüllung unseren Kämp­fern vor dem Feinde nachzueifern. Dann hielt Lands­mann Julius Frey vom Gelnhäufer Geschichts­verein einen mit großem Interesse aufgenommenen Vortrag über das ThemaRußlanddeutsche, ausge- manbert um 1766 aus der Heimat um Gelnhausen und Büdingen". In packenden Schilderungen bericht tete er von dem schweren Lebensschicksal dieser Vor­fahren und von den Spuren und Stätten ihrer Nachkommen, die heute noch in den von unseren Soldaten besetzten Gebieten des Ostens vorhanden sind. Der Vortrag wurde verdientermaßen mit leb­haftem Beifall auf genommen. Anschließend blieb man noch einige Zeit in geselliger, heimatverbunde­ner Unterhaltung beisammen.

Strafkammer Gießen.

Hände weg!

Nach Lustangriffen gefundene Munition nicht berühren!

Haber der Luftwaffe gibt bekannt:

Wiederholt ist schon vor dem Berühren, Zerlegen, Abbrennen und Aufbewahren von Blindgängern oder Teilen feindlicher Äbwurfmunition, insbeson­dere auch Stabbrandbomben und Leuchtbomben ge­warnt worden. Trotzdem verunglücken immer wieder Volksgenossen, auch Kinder, durch unbefugtes Han­tieren mit dieser gefährlichen Munition schwer, manchmal sogar tödlich.

Alles am Fundort belassen!

Alle aufgefundenen Teile von Abwurfmunition, Reste von Abwurfmitteln, Stabbrandbomben, Hilfs­geräte (z. B. Blechhülsen), Zünder, Leitwerke (Bom­benschwänze), Gerät zum Abwurf von Flugblättern, Brandmittel, Fallschirme u. a. Teile abgeschossener Feindflugzeuge, Ausrüstungsstücke von Feindflug­zeugen, im Notwurf abgeworfene Türen, Schlauch­boote usw. sind am Fundort unberührt zu belassen und schnellstens der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Neugierige, insbesondere Kinder, sind vom Fundort fernzuhalten.

Melde- und Ablieferungspflicht besteht auch beim Auffinden feindlicher Flugblätter.

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge war ge­stern der E. Pf. in Mittelgründau (Kreis Büdingen) angeflagt. Im Verlaufe eines Streites mit feiner Ehefrau hatte der Angeklagte der Frau einen Stoß gegen die Brust versetzt, so daß sie zu Boden stürzte, ferner hatte er die Frau mit einem Stocke geschla­gen, wodurch eine Wunde am Kopfe entstand, die eiterte. Einige Tage später verstarb die Frau. Nach dem Gutachten des Sachverständigen steht fast mit Bestimmtheit fest, daß der Tod der Frau mit der

** DenEinkaufvönHausschlachtungs- schweinen betrifft eine Bekanntmachung der Landräte in unserem heutigen Blatte.

** Der Oberhessische G e b i r g s v e r e i n , Zweig Gießers hielt feine Jahreshauptver­sammlung im Hotel Hopfeld ab. Nach Begrüßung der zahlreich erschienenen WandersreuUde gedachte, der Vereinsführer der im Wanderjahr verstorbenen Mitglieder Wilhelm Jude und Ferdinand Trabert. Der Mitgliederbestand ist durch Zugang derselbe wie am 1. Januar 1942. Die planmäßigen Wanderungen konnten sämtlich durchgeführt werden, die Beteili­gung war durchweg gut. 14 fleißige Wanderer konnten vom Wandermeister ausgezeichnet werden. Der Verein hat sich auch im Wanderjahr 1942 an der Straßensammlung für das Kriegs-WHW. be­teiligt. Außerdem sind für unsere verwundeten Soldaten sowie für das Kriegs-WHW. Geldbeträge aus der Vereinskasse überwiesen worden. Auf An­ttag der Rechnungsprüfer wurde dem Kassenführer Entlastung erteilt. Das Mitteilungsblatt kann vor­erst nicht mehr erscheinen. Die Sternwanderung des Oberhessischen Gebirgsvereins führt in diesem Jahre am 6. Juni nach Amöneburg. Die Generalversamm­lung findet am 11. Juli in Marburg, statt.

** Die Heimatvereinigung der Geln- Häuser und Kinzigtaler in Gießen oer-. sammelte sich am Sonntag imBurghof" zu einem kamer adschaftlichen Treffen. Der Leiter der Gieße­ner Vereinigung Karl W a l t h e r konnte neben den 1

Korperverletzüng hschk ursaMchöni ZusaMMO I bang steht. Das Gericht oerurteilte den Ange klag» ten wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei | Monaten Gefängnis. In der Urteilsbegründung wurde betont, der Angeklagte hatte sich trotz der zerrütteten Ehe nicht zu feiner Handlungsweise bin« reißen lassen dürfen. Strafmildernd kam in Betracht, daß die Frau den Mann, der als fleißig und an« ständig geschildert wurde, jahrelang in vielerlei Be­ziehungen gereizt hatte. Unter Würdigung aller Um­stände erkannte das Gericht aus die gesetzliche Min- deststrafe.

Aus der engeren Heimat.

Ministerialdirektors Kratz gestorben.

Lpd. Darmstadt, 15. Febr. Der langjährige frühere Leiter der hessischen Staatsbauoerwaltung und Staatsrat im Finanzministerium, Ministerial­direktor i.R. Dr. H e r m a n n Kratz, ist im Alter von 77 Jatzren g e ft 0 r b e n. Er konnte auf eine über 40jäbrige Dienstzeit zurückblicken, in welcher er anfangs auch Kreisrat des Landkreises Dieburg mar. Er war außerdem Vorsitzender des hessischen Denkmalsrates und führend im hessischen Landes- j verein des Deutschen Roten Kreuzes tätig.

Schweinemarkt in Friedberg.

* Friedberg, 17. Februar. Auf dem heutigen j Schweinemarkt waren infolge ungünstiger Umstände nur 12 Ferkel zum Verkauf gestellt. Es handelte sich um Tiere im Alter von 8 bis 12 Wo- eben, für die je nach Gewicht und Qualität bis zu , 40 RM. das Stück bezahlt wurden. Sämtliche Tiere j wurden verkauft.

Kreis Alsfeld.

H 0 m b e r g, 16. Febr. Der hiesige Wander- verein hielt am Samstag imFrankfurter Host . einen Heimatabend ab, der sehr aut besucht war. Rach einer Ansprache des Dereinsführers Allen- ! b ö r f e r wickelte sich ein abwechslungsreiches, aus j gute Unterhaltung abgestimmtes Programm ab das von Mitgliedern des Vereins in vortrefflicher Weife bargeboten wurde. Die Auszeichnungen für die Be­teiligung an den Wanderungen im vorigen Jahre wurden an die eifrigen Wanderer verteilt. Am Sonn­tag schloß sich an den schön verlaufenen Heimatabend eine Wanderung nach Deckenbach an, an der sich zahlreiche Mitglieder beteiligten.

Kreis Wetzlar.

Rodheim a.d.Bieber, 17.Febr. Am heu- ; tigen Mittwoch, 17. Februar, wird der Landwirt ; Georg Bender Hierselbst 8 6 Iahi; e alt. Der 1 Jubilar ist trotz seines hohen Alters bei der Arbeit - noch eine gute Stütze seines Sohnes. Dem alten ; Herrn gelten unsere herzlichen Wünsche zu^feinem Geburtstage und für einen angenehmen Lebens­abend. ____________________1

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