Ausgabe 
16.1.1943
 
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r Backwunder

nach w/e.-Vor gu/, aber, jetzt sparsam verwenden. Reese Gesellschaft, Hameln

Stadttheater-Platzmiete.

1430

PUMMI

oder Mäntefr

bei flMögen,

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O$RAM-D-IAMPE MIT DER DOPPELW^,

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Gießen, den 15.Januar 1943.

schön u. gut ausgebessert. Reparaturstücke In sauber gewaschenem Zustand nimmt an

Mönftamin-G.m.b.Ho

Hieb! waschbar! Guter Rat: ütstaubee, mH IlT-EX-LBsang tencM aoIMrstee, dann mH fllT-EI-feacMem loch bügele. Die Kleidmig wird aufgefrisclrt eed «r- llegt

Gießen, den 13. Januar 1943.

Der Oberbürgermeister.

Mit wenigen und auch ohne Punkte

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Der Oberbürgermeister der Stadt Gieße« Ernährungsamt, Abt. B.

Gießen, den 15. Januar 1943.

Ter Oberbürgermeister der Stadt Gießen Wirtschaftsamt.

Entrahmte Frischmilch.

Das schmecktman muß Ihn nur richtig zu kochen verstehen. Gerade bei de» Knappheit heute darf et nicht anbrennen oder sonst Irgendwie mißlingen. Des» halb kocht man ihn genau nach der GebrauchsanweF* eung u. beachtet Folgendes!

Das Puddingpulver wird (rocken in den Kochtopf ge» schüttet u.soiort mit der gan» zen Milch verrührt (Milch bitte genau ebmessen}

Die entrahmte Frischmilch mit dem Pulver 2 Min. ko­chen lassen und dann erst den Zucker unterrühren.

Dienstag, 19. Jan. 1943, Mittwoch, 20. Jl

MODEHAUS

.ScknabetyQt

Gießen, Schulstr. 4

Zum sparsamen Gebrauch eines wert­vollen Hustenbonbons gehört es, das Bonbon nicht e!nfach zu zerkauen. Man laßt vielmehr das Bonbon langsam im Munde zergehen, damit die Schleim­häute längere Zeit unter der günstigen Einwirkung dieser Bonbons stehen. Be­achten Sie dies bitte beim Gebrauch der bewährten

Kaisers

Brust-Caramellen

mit den 3 Tannen"

In Beuteln und kleinen Pappdosen.

Kohl.nklau .t.ig« ».rg.WIA'«

Das ist auch so ein typischer Kohlenklau-Trick: Woi irgend geht, klemmt er sich in Bodenluken, Bodentüren, Flurfenster, Haustüren, Hoftüren, ja sogar in Keller­fenster und Kellertüren. Da genügt schon eine Hand­breite und schwub gerät die ganze Wärme des Haus­flurs oder Treppenhauses in Bewegung und fliegt zum Dach hinaus. Dadurch kühlt natürlich auch Deine Woh­nung eher aus. Kohlenklaus Spezialtrick sind die offen­gelassenen Trockenboden-Luken nach der großen Wäsche. Aber ohne uns! Du und ich und wir alle kennen den gemeinen Lümmel und passen hübsch auf ihn auf. Sobald wir merken, daß er uns reinlegen will, schreien) wir:Kohlenklau. Dann muß er schleunigst und un­verrichteter Sache verduften. Trotzdem auch weiterhin: Achtung vor Kohlenklau!

Hier ist für ihn nichts mehr zu machen,- Paß auf, jetzt sucht er andre Sachen!

viele Raucher

nehmen jur Abwechslung und Erfrischung gern eine Prise.Klosterfrau-- Schnupfpulver. Diese wirkt erleichternd und belebend, besonders wer! starke Raucher mitunter zu Ropfroeb und Benommenheit neigen. Kloster- frau-Lchnupfpuloer ist ein teines Hejlkräuter-Lneugms von der gleichen Sirma, die auch den Klosterfrau-Melissengeist herstellt.

Verlangen Sie Klosterfrau-Schnupfpulver in der nächsten Apotheke oder Drogerie. Originaldole ;u 50 Pfg. (Inhalt etwa 5 Gramm), monatelang ausreichend, da kleinste Mengen genügen.

werden Ihnen Ihre beschädigten Kleidungs­stücke in

Damen-, Herren- und Kinder-Unterwäsche. Strickwaren und Stricksocken

Annahme-Untersuchung für die Waffen-if.

Die Waffen-ff stellt ein

Kriegsfreiwillige, Freiwillige mit Dienstzertvervrlichtung vom vollendeten 17. bis 45. Lebensjahr.

Der Dienst in der Waffen--- gilt als Wehr­dienst. Körpergröße mindestens 1,70 m (bis 20 Jahre 1,68 m).

Nähere Ausführungen tm redaktionellen Test dieser Zeitung, ferner im Merkblatt der Ergänzungs- stelle und durch die Untersuchungskommission.

Bon der Wehrmacht Gemusterte können sich melden, dürfen aber noch nicht ausgehoben sein.

Nähere Auskunft erteilt die Annahmeunter' suchungskommission.

Die Annahmeuntersuchung findet statt am 24.Ianar 1943, um 9.00 Ubr. im RestaurantBurghof"', in Gießen, Burggraden 9.

Arbeitsbuch und Wehrpaß sind mitzubringen

eötoiwÄiöiTüNöeM

Gießen. Bahnhofstraße.

meint Ann eigen richten sich an die Bevölkerung der engeren Heimat! Darum: Kleinan­zeigen in die Hetz matzeitung, den BieflenerAnseiger

warndrenstes,

c) alle Angehörigen der Organisation Tobt, also Führer, Unterführer und Mannschaften,

d) Ausländer.

V. Wegen Versorgung ausländischer Arbeits­kräfte erhalten die Betriebe und Arbeitgeber von Einzelpersonen ab 25. Januar 1943 Auskunft auf schriftliche Anfrage.

VI. Verlorene Reichskleiderkarten werden

Gießener Vortragsring

Goethe-Bund / Kulturelle Vereinigung

Volksbildungsstätte Gießen der NSG.Kraft durch Freude

Freitag, den 22. Januar 1943, abends 7.30 Uhr Neue Aula der Universität

Hermann Eris Busse liest aus eigenen Werken

Die Mitglieder des Goethe-Bundei (KontroU-Abschnitt Nr. 3), der Kulturellen Vereinigung und der Volks- bildungsstätte Gießen (Kontroll-Abschnitt Nr. 6) haben freien Eintritt. Die Mitglieder der Gesellschaft für Erd- und Völkerkunde erhalten gegen Kontroll-Abschn. Nr. 6 Eintrittskarten zum ermäßigten Preise von RM. 0,75. Die Mitglieder der NS.-Frunenschaft und des Landschaftsbundes Volkstum und Heimat erhalten Eintrittskarten zum ermäßigten Preise von KM. 0,75 auf Sammelbestellung, Nichtmitglieder zum Preise von RM. 1,25 bei Challier, Neuenweg. Die Angehörigen des Veranstaltungsringes der HJ. erhalten Eintritts­karten zum Preise von RM. 0,80, Studenten und Militär zu RM. 0.40. LisaD

Bekanntmachung.

Betr.: IV. Rerchskleidertarte.

I. Die Ausgabe der IV. Reichskleiderlarte an Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Gießen haben, erfolgt an den nachgenannten Tagen m der gleichen Reihenfolge wie dte Ausgabe der Lebens- mittelkarten. Vorzulegen sind dre Lebensmittel- Personalausweise. Zur Abholung berechtigt sind nur Erwachsene echer jeden Familie.

ber*£ie Verbraucherschaft, die auf Bezugsausweise ihre Kartoffeln bezieht, ist aufgefordert worden, ihren Benellscheinabschnitt 45 sofort und den Be­stellscheinabschnitt 46 bis spätestens 18. 1. 1943 bet den Kleinoerteilern abzuliefern. Die Klemverteuer haben die Ausstellung von Bezugsausweisen bet den zuständigen Kartenstellen bzw. Beztrksüellen des Ernährungsamts auf Grund des Besteltzchem- abschniites- 45 sofort und auf Grund des Bestell- scheinabschnittes 46 bis spätestens 25. 1- 1943 zu beantragen. Der Zeitpunkt der Ausstellung der Bezugscheine für die späteren Zuteilungsvertodcn wird in jedem Fall rechtzeitig vorher m den Tages­zeitungen bekanntgegeben werden.

Die ausgestellten Bezugscheine sind von den Kleinvertcilern unter Angabe, durch welchen Groß­verteiler sie beliefert werden sollen, unverzüglich an den zuständigen Gruppenverteiler weiterzugeben.

4. Die Bestellabschnitte 44 und noch, weiter zu­rückliegende der Kartofselbezugsauswerse und ab sofort ungültig. Bezugscheine werden auf Grund dieser Abschnitte nach dem 18. 1. 1943 nicht mehr ausgestellt.

o. Berechtigungsscheine über Sveisekartoffeln für Wehrmachturlauber usw. werden lewetls bis zum Ende der auf den Ausstellungstag folgenden Zuteilungsveriode befrchet ausgestellt. Die Klein- Verteiler haben diese Berechtigungsscheine.inner­halb von 2 Wochen nach ihrem Verfallzettvunkt abrechnen zu lassen, andernfalls sie bet Ausstellung der Bezugscheine unberücksichtigt bleiben werden. Berechtigungsscheine aus der Zett vor dem 1.9.1942 dürfen nicht mehr, solche aus dem Vlonat Dezember 1942 nur bis 25.1. 1943 abgerechnet werden. l"vD

Gießen, den 14.Januar 1943.

Besser für Dich besser für alle!

In jahrzehntelangem Bemühen um wirt­schaftlichste Umsetzung des elektrischen Stromes in licht entstand die Osrom-D- lompe mit der Doppelwendel als

zeitgemäße Glühlampe, die viel licht für wenig Strom gibt. Strom wird meist mit Kohle erzeugt Kohle ist kriegswichtig I Fordern Sie darum betmGlüh- lompen-Austausch stets Osrom-D-Lampenl

Bekanntmachung.

Betr.: Kartoffelversorgung.

Die Verteiler von Kartoffeln werden auf folgen­des hingewiesen: , , . _ x ,

1. Die BesteNabschnitte der Kartoffelbezugs- ausweise für den Versoryungsabschnitt 44 und aller früheren Zuteilungspenodeii sind ab sofort un­gültig und dürfen nicht mehr beliefert werden. Ab 18. Januar 1943 werden Abschnitte aus vorge­nannten Versorgungsabschnitten bet der Ausstellung von Bezugscheinen nicht mehr berücksichtigt.

2. Zwecks weiterer Zuteilung von Kartoffeln an die Verteiler müssen alle Verteiler sofort, spätestens bis zum 19. Januar 1943, auf dem Er­nährungsamt, Liebigstraße 16, Zimmer 4, ein Formular für die Abgabe einer Erklärung abholen. Weitere Auskünfte hierzu werden bei Abholung des S0I3? Sie^erttikr müllen die Bestellabschnitte 45 zwecks Ausstellung der Bezugscheine sofort und Bestellabschnitte 46 bis zum 21. Januar 1943 einreichen. 11670

Gießen, den 15. Januar 1943.

Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen Ernährungsamt, Abt. B.

Ergänzungsamt der Waffen-ff l?rg.-Stelle Fulda-Werra (IX) Kassel-Wilh., Löwenburgstr. 10 TeL 36683 und 34441.

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PstAM-n-LAMPE MIT PER DOPPELET

Die weitere Zmoeisung von Kartoffeln an Kleinverteller, die bis jetzt nicht in der Lage waren, die ihren Kunden abgetrennten Bestellscheine restlos zu beliefern, setzt voraus, daß diese Kleinverteiler eine schriftliche Erklärung auf einem von der zu­ständigen Kartenstelle erhältlichen Formblatt bei dieser Kartenstelle bis zum 25.1.1943 abgeben. Die zuständige Kartenstelle stellt dem Kleinverteller auf Grund seiner Angaben in der Erklärung für die einzelnen Zuteilnngsverioden erstmals für die 46. Dringlichkeilsscheine aus. Der Kleinverteller hat die ihm ausgestellten Dringlichkettsscheme mtt seinem Firmenstempel und dem Vermerk, durch welchen Grohverteiler die Lieferung zu erfolgen hat, zu versehen und zusammen an den zuständigen Gruppenverteiler in Frankfurt/Main, dem Kar- toffelwirtschastsverband, weiterzugeben, der das weitere wegen Belieferung nach Maßgabe der von dem Kleinverteiler eingereichten Dringlichtetts- scheine zu den festgesetzten Terminen veranlagen wird. Die Lieferungen werden auf bte urlbningha) ausgestellten Bezugscheine verrechnet. Durch diese Regelung wird die laufende Belieferung der Klein­verteiler auf Grund der für die einzelnen Zu- teilungsverioden ausgestellten Bezugscheine nicht

Gemeinsame Bekanntmachung der Landrate der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach.

Betr.: Kartoffelversorgung.

An die Berbraucherschaft der vorstehend ge­nannten Kreise.

Der Herr Regierungspräsident Landevernah' rungsamt Rhein-Main in Frankfurt/Main hat folgende Anordnungen getroffen: , ..

1. Die noch im Besitze von Verbrauchern befind­lichen, noch nicht belieferten Einkellerungsicheme dürfen ab sofort nur noch beliefert werden, wenn die Vorderseite des Einkellerungsschemes mit dem Dienststemvel des zuständigen Bürgermeisters ver­sehen ist. Die Vorlage der Einkellerungsscheme bet dieser Stelle zwecks Abstempelung hat bis svatestens 25.1.1943 zu erfolgen. Der Bürgermeister wird nur solche Eirikellerungsscheine abstempeln, deren In­haber mit Bestimmtheit damit rechnen können, ms wm 30. Mai 1943, dem Tag des Verfalls der Em- kellerungsscheine, von einem Erzeuger mit Kar­toffeln beliefert zu werden. Im Zweifelssall wird der vorgelegte Emkellerungsschein gegen neue Be­zugsausweise umgetauscht werden. .

2. Üm eine rechtzeitige Belieferung der Klein- Verteiler sicherstellen zu können, haben die Ver­braucher, die auf Bezugöauswene ihre Kartoffeln beziehen, den Bestellabschnitt 45 so fortund den Bestellabschnitt 46 bis spätestens zum 18. 1. 1943 bei ihren Kleinverteilern abtrennen zu lassen. Die Aufrufung der Bestelllcheinabschnitte für die spatere 1 Zuteilungsveriode wird durch rechtzeitige öffent­liche Bekanntmachung erfolgen.

3. Die Bestellscheinabschnitte 44 und noch weiter zurückliegende sind mit sofortiger Wirkung für un­gültig erklärt worden. , _ . . . ,

4. Anträge von Verbrauchern auf Ersatz durch Fäulnis verdorbener Kartoffeln sind in iedem Fall bei dem zuständigen Bürgermeister oder dem Orts­bauernführer zu stellen. sibvD

Gießen, den 14. Januar 1943.

Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach.

Der Landrat des Landkreises Gießen, Dr. Lotz.

1. Ausgabetag: Montag, 18. Januar 1943

2. Ausgabetag: Dienstag, 19. Januar 1943

3. Ausgabetag: Mittwoch, 20. Januar 1943

4. Ausgabetag: Donnerstag, 21. Januar 1943

5. Ausgabetag: Freitag, 22. Jauuar 1943 Ausgabezeit: von 8 bis 12.30 und von 15 bis

17 Uhr.

Welcher Ausgabetag für die Bezugsberechtigten in Frage kommt, ist aus dem Personalausweis er- itchllich^^ re, unb Veterinäroffiziere,

Wehrmachtbeamte im Tffiziersraug, Sondenuhrer im Offiziersrang, Führer im RAD^,, vom Feld- meister (Ätaidenoberführerin) an aufwärts, Die auf Selbsteinkleidung angewiesen sind und ihren Wohn­sitz in Gießen haben, erhalten auf Antrag Die IV. Reichskleiderkarte. . .

HL Nachrichtenbelferinnen und das wewliche Personal des Luftschutzwarndienstes können die Ausstellung von Äleiderkarten selbst nicht bean­tragen, sie erhalten diese durch ihre Dienststellen.

IV. Keine Reichskleiderkarte erhalten

a) Mannschaften und Unteroffiziere einschließlich Fahnenjunker-FelDwebel (-Wachtmeister), Fähn­riche und Oberfähnriche, Unterärzte, Untervete.n- näre, Unteravotheker, Wehrmachtbeamte a. K. im Unteroffiziersrang, Sonderführer imUnterofflziers- rang, Arbeitsmänner bis zum Unterfeldmeister ein­schließlich unb Arbeitsmaiden bis zur Maiden- fübrerin einschließlich, so lange sie der Wehrmacht bzw. dem Reichsarbeitsdienst angeboren,

b) Unterführer unb Mannschaften des Luftschutz-

1 VIL Während der Ausgabetage können An­träge auf Bezugscheine für Spinnstoffe und Schub- waren nicht entgegengenommen werden. l iviD

Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen unb Lauterbach, und den Ober­bürgermeister der Stadt Gießen.

Der Landrat des Landkreises Gießen.

Dr. Lotz.

Oesfentliche Mahnung.

Folgende Rückstände werden hiermit zur um­gehenden Zahlung gemahnt, andernfalls em Säumniszuschlag berechnet und die ^Beitreibung eingeleitet werden muß:

10. Rate Grundsteuer 1942,

4. Ziel Kanal-, Müllabfuhr- und (Sfr^enremt- gungsgebühren 1942. l?6C

Gießen, den 15. Januar 1943.

Der Oberbürgermeister (StadtkasseL

Bekanntmachung.

Betr.: Aartoffelversorgung.

Tie im Besitze von Verbrauchern und Händlern befindlichen Einkellerungsscheine, die noch nicht beliefert sind, dürfen nut sofortiger Wtrürng nur noch beliefert werden, wenn die Vorderseite der Einkellerungc'scheine von dem Ernährungsamt ab­gestempelt ist. Die Abstempelung wird nur vorge- nommen, ivenn bestimmt Damit zu rechnen ist, bau bie Einkellerungsscheine dis zum 30. Mai 1943 von Kartoffel-Erzeugern beliefert werden können. Ist eine solche Belieferung nicht möglich, so werden die Einkellerungsscheine von dem Ernährungsamt in Kartoffel-Bezugsausweise umgetauscht. .

Tie Abstempelung der Einkellerungsscheme bzw. der Umtausch in Kartoffel-Bezugsausweise erfolgt in der Zeit vom 18. dis 28. Januar,1943 (einschl.) bei dem Ernährungsamt, Abt. B, Liebigstraße 16, Zimmer 13 (Erdgeschoß, links).

Die Verbraucher werden darauf hmgewiesen, daß sie die auf den Bezugsausweisen für Speise- fartoffeln befindlichen Bestellabfchnitte 46 sofort den Kartoffel-Kleinverteilern abzugeben haben.

Die Einlösung der fünften Rate kann erfolgen: Montag, 18. Jan. 1943, ür die Dienstag-Mieter

* "zx.'^an. 1943, ür die Mittwoch-Mieter

jjmuuuu), Jan. 1943, ür die Freitag-Mieter an der Tageskasse, Johannesstratze 3, wahrend der Kassenstunden. l18D

Gemeinsame Bekannkmachung W Lanbraie ber Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, und des Oberbürgermeisters der Stadt Gießen.

Betr.: Kartoffelversorgung.

An sämtliche Kleinhändler mit Kartoffeln.

Im Interesse der ordnungsmäßigen Lenkung des Kartoffelbedarss in der 2. Hälfte des Kartoffel- Wirtschaftsjahres bat der Regierungspräsident m Wiesbaden Landesemährungsamt Rhein-Mam in Frankfurt/Main folgende Anordnungen ge-

1. Noch im Besitz von Händlern befinblicbe und noch nicht belieferte Einkellerungsscheme dürfen ab sofort nur noch beliefert werden, wenn die Vorder­seite des Einkellerungsscheines mit dem Dienst­stemvel der zuständigeii Kartenstelle versehen ist. Die Vorlage der Einkellerungsscheine,bei, der Kar- tenftelle zwecks Abstempelung bat dis svatestens 25. 1. 1943 zu erfolgen.

Vorbeugung gegen An­steckung bei Erkältungen und Grippe. Auch diesem Ziel' dient unablässig un­sere Arbeit

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