r Backwunder
nach w/e.-Vor gu/, aber, jetzt sparsam verwenden. Reese Gesellschaft, Hameln
Stadttheater-Platzmiete.
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PUMMI
oder Mäntefr
bei flMögen,
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O$RAM-D-IAMPE MIT DER DOPPELW^,
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Gießen, den 15.Januar 1943.
schön u. gut ausgebessert. Reparaturstücke In sauber gewaschenem Zustand nimmt an
Mönftamin-G.m.b.Ho
Hieb! waschbar! Guter Rat: ütstaubee, mH IlT-EX-LBsang tencM aoIMrstee, dann mH fllT-EI-feacMem loch bügele. Die Kleidmig wird aufgefrisclrt eed «r- llegt
Gießen, den 13. Januar 1943.
Der Oberbürgermeister.
Mit wenigen und auch ohne Punkte
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Der Oberbürgermeister der Stadt Gieße« Ernährungsamt, Abt. B.
Gießen, den 15. Januar 1943.
Ter Oberbürgermeister der Stadt Gießen Wirtschaftsamt.
Entrahmte Frischmilch.
Das schmeckt—man muß Ihn nur richtig zu kochen verstehen. Gerade bei de» Knappheit heute darf et nicht anbrennen oder sonst Irgendwie mißlingen. Des» halb kocht man ihn genau nach der GebrauchsanweF* eung u. beachtet Folgendes!
Das Puddingpulver wird (rocken in den Kochtopf ge» schüttet u.soiort mit der gan» zen Milch verrührt (Milch bitte genau ebmessen}
Die entrahmte Frischmilch mit dem Pulver 2 Min. kochen lassen und dann erst den Zucker unterrühren.
Dienstag, 19. Jan. 1943, Mittwoch, 20. Jl
MODEHAUS
.Scknabe’tyQ’t
Gießen, Schulstr. 4
Zum sparsamen Gebrauch eines wertvollen Hustenbonbons gehört es, das Bonbon nicht e!nfach zu zerkauen. Man laßt vielmehr das Bonbon langsam im Munde zergehen, damit die Schleimhäute längere Zeit unter der günstigen Einwirkung dieser Bonbons stehen. Beachten Sie dies bitte beim Gebrauch der bewährten
Kaiser’s
Brust-Caramellen
„mit den 3 Tannen"
In Beuteln und kleinen Pappdosen.
Kohl.nklau .t.ig« ».rg.WIA •'«
Das ist auch so ein typischer Kohlenklau-Trick: Wo’i irgend geht, klemmt er sich in Bodenluken, Bodentüren, Flurfenster, Haustüren, Hoftüren, ja sogar in Kellerfenster und Kellertüren. Da genügt schon eine Handbreite und — schwub gerät die ganze Wärme des Hausflurs oder Treppenhauses in Bewegung und fliegt zum Dach hinaus. Dadurch kühlt natürlich auch Deine Wohnung eher aus. Kohlenklau’s Spezialtrick sind die offengelassenen Trockenboden-Luken nach der großen Wäsche. Aber — ohne uns! Du und ich und wir alle kennen den gemeinen Lümmel und passen hübsch auf ihn auf. Sobald wir merken, daß er uns reinlegen will, schreien) wir: „Kohlenklau“. Dann muß er schleunigst und unverrichteter Sache verduften. Trotzdem auch weiterhin: Achtung vor Kohlenklau!
Hier ist für ihn nichts mehr zu machen,- Paß auf, jetzt sucht er andre Sachen!
viele Raucher
nehmen jur Abwechslung und Erfrischung gern eine Prise.Klosterfrau-- Schnupfpulver. Diese wirkt erleichternd und belebend, besonders wer! starke Raucher mitunter zu Ropfroeb und Benommenheit neigen. Kloster- frau-Lchnupfpuloer ist ein teines Hejlkräuter-Lneugms von der gleichen Sirma, die auch den Klosterfrau-Melissengeist herstellt.
Verlangen Sie Klosterfrau-Schnupfpulver in der nächsten Apotheke oder Drogerie. Originaldole ;u 50 Pfg. (Inhalt etwa 5 Gramm), monatelang ausreichend, da kleinste Mengen genügen.
werden Ihnen Ihre beschädigten Kleidungsstücke in
Damen-, Herren- und Kinder-Unterwäsche. Strickwaren und Stricksocken
Annahme-Untersuchung für die Waffen-if.
Die Waffen-ff stellt ein
Kriegsfreiwillige, Freiwillige mit Dienstzertvervrlichtung vom vollendeten 17. bis 45. Lebensjahr.
Der Dienst in der Waffen--- gilt als Wehrdienst. Körpergröße mindestens 1,70 m (bis 20 Jahre 1,68 m).
Nähere Ausführungen tm redaktionellen Test dieser Zeitung, ferner im Merkblatt der Ergänzungs- stelle und durch die Untersuchungskommission.
Bon der Wehrmacht Gemusterte können sich melden, dürfen aber noch nicht ausgehoben sein.
Nähere Auskunft erteilt die Annahmeunter' suchungskommission.
Die Annahmeuntersuchung findet statt am 24.Ianar 1943, um 9.00 Ubr. im Restaurant „Burghof"', in Gießen, Burggraden 9.
Arbeitsbuch und Wehrpaß sind mitzubringen
eötoiwÄiöiTüNöeM
Gießen. Bahnhofstraße.
meint Ann eigen richten sich an die Bevölkerung der engeren Heimat! Darum: Kleinanzeigen in die Hetz matzeitung, den BieflenerAnseiger
warndrenstes,
c) alle Angehörigen der Organisation Tobt, also Führer, Unterführer und Mannschaften,
d) Ausländer.
V. Wegen Versorgung ausländischer Arbeitskräfte erhalten die Betriebe und Arbeitgeber von Einzelpersonen ab 25. Januar 1943 Auskunft auf schriftliche Anfrage.
VI. Verlorene Reichskleiderkarten werden
Gießener Vortragsring
Goethe-Bund / Kulturelle Vereinigung
Volksbildungsstätte Gießen der NSG. „Kraft durch Freude“
Freitag, den 22. Januar 1943, abends 7.30 Uhr Neue Aula der Universität
Hermann Eris Busse liest aus eigenen Werken
Die Mitglieder des Goethe-Bundei (KontroU-Abschnitt Nr. 3), der Kulturellen Vereinigung und der Volks- bildungsstätte Gießen (Kontroll-Abschnitt Nr. 6) haben freien Eintritt. Die Mitglieder der Gesellschaft für Erd- und Völkerkunde erhalten gegen Kontroll-Abschn. Nr. 6 Eintrittskarten zum ermäßigten Preise von RM. 0,75. Die Mitglieder der NS.-Frunenschaft und des Landschaftsbundes Volkstum und Heimat erhalten Eintrittskarten zum ermäßigten Preise von KM. 0,75 auf Sammelbestellung, Nichtmitglieder zum Preise von RM. 1,25 bei Challier, Neuenweg. Die Angehörigen des Veranstaltungsringes der HJ. erhalten Eintrittskarten zum Preise von RM. 0,80, Studenten und Militär zu RM. 0.40. LisaD
Bekanntmachung.
Betr.: IV. Rerchskleidertarte.
I. Die Ausgabe der IV. Reichskleiderlarte an Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Gießen haben, erfolgt an den nachgenannten Tagen m der gleichen Reihenfolge wie dte Ausgabe der Lebens- mittelkarten. Vorzulegen sind dre Lebensmittel- Personalausweise. Zur Abholung berechtigt sind nur Erwachsene echer jeden Familie.
ber*£ie Verbraucherschaft, die auf Bezugsausweise ihre Kartoffeln bezieht, ist aufgefordert worden, ihren Benellscheinabschnitt 45 sofort und den Bestellscheinabschnitt 46 bis spätestens 18. 1. 1943 bet den Kleinoerteilern abzuliefern. Die Klemverteuer haben die Ausstellung von Bezugsausweisen bet den zuständigen Kartenstellen bzw. Beztrksüellen des Ernährungsamts auf Grund des Besteltzchem- abschniites- 45 sofort und auf Grund des Bestell- scheinabschnittes 46 bis spätestens 25. 1- 1943 zu beantragen. Der Zeitpunkt der Ausstellung der Bezugscheine für die späteren Zuteilungsvertodcn wird in jedem Fall rechtzeitig vorher m den Tageszeitungen bekanntgegeben werden.
Die ausgestellten Bezugscheine sind von den Kleinvertcilern unter Angabe, durch welchen Großverteiler sie beliefert werden sollen, unverzüglich an den zuständigen Gruppenverteiler weiterzugeben.
4. Die Bestellabschnitte 44 und noch, weiter zurückliegende der Kartofselbezugsauswerse und ab sofort ungültig. Bezugscheine werden auf Grund dieser Abschnitte nach dem 18. 1. 1943 nicht mehr ausgestellt.
o. Berechtigungsscheine über Sveisekartoffeln für Wehrmachturlauber usw. werden lewetls bis zum Ende der auf den Ausstellungstag folgenden Zuteilungsveriode befrchet ausgestellt. Die Klein- Verteiler haben diese Berechtigungsscheine.innerhalb von 2 Wochen nach ihrem Verfallzettvunkt abrechnen zu lassen, andernfalls sie bet Ausstellung der Bezugscheine unberücksichtigt bleiben werden. Berechtigungsscheine aus der Zett vor dem 1.9.1942 dürfen nicht mehr, solche aus dem Vlonat Dezember 1942 nur bis 25.1. 1943 abgerechnet werden. l"vD
Gießen, den 14.Januar 1943.
Besser für Dich — besser für alle!
In jahrzehntelangem Bemühen um wirtschaftlichste Umsetzung des elektrischen Stromes in licht entstand die Osrom-D- lompe mit der Doppelwendel als
zeitgemäße Glühlampe, die viel licht für wenig Strom gibt. Strom wird meist mit Kohle erzeugt — Kohle ist kriegswichtig I Fordern Sie darum betmGlüh- lompen-Austausch stets Osrom-D-Lampenl
Bekanntmachung.
Betr.: Kartoffelversorgung.
Die Verteiler von Kartoffeln werden auf folgendes hingewiesen: , , . _ x ,
1. Die BesteNabschnitte der Kartoffelbezugs- ausweise für den Versoryungsabschnitt 44 und aller früheren Zuteilungspenodeii sind ab sofort ungültig und dürfen nicht mehr beliefert werden. Ab 18. Januar 1943 werden Abschnitte aus vorgenannten Versorgungsabschnitten bet der Ausstellung von Bezugscheinen nicht mehr berücksichtigt.
2. Zwecks weiterer Zuteilung von Kartoffeln an die Verteiler müssen alle Verteiler sofort, spätestens bis zum 19. Januar 1943, auf dem Ernährungsamt, Liebigstraße 16, Zimmer 4, ein Formular für die Abgabe einer Erklärung abholen. Weitere Auskünfte hierzu werden bei Abholung des S0I3? Sie^erttikr müllen die Bestellabschnitte 45 zwecks Ausstellung der Bezugscheine sofort und Bestellabschnitte 46 bis zum 21. Januar 1943 einreichen. 11670
Gießen, den 15. Januar 1943.
Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen Ernährungsamt, Abt. B.
Ergänzungsamt der Waffen-ff l?rg.-Stelle Fulda-Werra (IX) Kassel-Wilh., Löwenburgstr. 10 TeL 36683 und 34441.
1 TMtficfct firtuaugcfovfn/ ä ' T59 9
PstAM-n-LAMPE MIT PER DOPPELET
Die weitere Zmoeisung von Kartoffeln an Kleinverteller, die bis jetzt nicht in der Lage waren, die ihren Kunden abgetrennten Bestellscheine restlos zu beliefern, setzt voraus, daß diese Kleinverteiler eine schriftliche Erklärung auf einem von der zuständigen Kartenstelle erhältlichen Formblatt bei dieser Kartenstelle bis zum 25.1.1943 abgeben. Die zuständige Kartenstelle stellt dem Kleinverteller auf Grund seiner Angaben in der Erklärung für die einzelnen Zuteilnngsverioden — erstmals für die 46. — Dringlichkeilsscheine aus. Der Kleinverteller hat die ihm ausgestellten Dringlichkettsscheme mtt seinem Firmenstempel und dem Vermerk, durch welchen Grohverteiler die Lieferung zu erfolgen hat, zu versehen und zusammen an den zuständigen Gruppenverteiler in Frankfurt/Main, dem Kar- toffelwirtschastsverband, weiterzugeben, der das weitere wegen Belieferung nach Maßgabe der von dem Kleinverteiler eingereichten Dringlichtetts- scheine zu den festgesetzten Terminen veranlagen wird. Die Lieferungen werden auf bte urlbningha) ausgestellten Bezugscheine verrechnet. Durch diese Regelung wird die laufende Belieferung der Kleinverteiler auf Grund der für die einzelnen Zu- teilungsverioden ausgestellten Bezugscheine nicht
Gemeinsame Bekanntmachung der Landrate der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach.
Betr.: Kartoffelversorgung.
An die Berbraucherschaft der vorstehend genannten Kreise.
Der Herr Regierungspräsident Landevernah' rungsamt Rhein-Main — in Frankfurt/Main hat folgende Anordnungen getroffen: , ..
1. Die noch im Besitze von Verbrauchern befindlichen, noch nicht belieferten Einkellerungsicheme dürfen ab sofort nur noch beliefert werden, wenn die Vorderseite des Einkellerungsschemes mit dem Dienststemvel des zuständigen Bürgermeisters versehen ist. Die Vorlage der Einkellerungsscheme bet dieser Stelle zwecks Abstempelung hat bis svatestens 25.1.1943 zu erfolgen. Der Bürgermeister wird nur solche Eirikellerungsscheine abstempeln, deren Inhaber mit Bestimmtheit damit rechnen können, ms wm 30. Mai 1943, dem Tag des Verfalls der Em- kellerungsscheine, von einem Erzeuger mit Kartoffeln beliefert zu werden. Im Zweifelssall wird der vorgelegte Emkellerungsschein gegen neue Bezugsausweise umgetauscht werden. .
2. Üm eine rechtzeitige Belieferung der Klein- Verteiler sicherstellen zu können, haben die Verbraucher, die auf Bezugöauswene ihre Kartoffeln beziehen, den Bestellabschnitt 45 so fortund den Bestellabschnitt 46 bis spätestens zum 18. 1. 1943 bei ihren Kleinverteilern abtrennen zu lassen. Die Aufrufung der Bestelllcheinabschnitte für die spatere 1 Zuteilungsveriode wird durch rechtzeitige öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
3. Die Bestellscheinabschnitte 44 und noch weiter zurückliegende sind mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt worden. , _ . . . ,
4. Anträge von Verbrauchern auf Ersatz durch Fäulnis verdorbener Kartoffeln sind in iedem Fall bei dem zuständigen Bürgermeister oder dem Ortsbauernführer zu stellen. sibvD
Gießen, den 14. Januar 1943.
Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach.
Der Landrat des Landkreises Gießen, Dr. Lotz.
1. Ausgabetag: Montag, 18. Januar 1943
2. Ausgabetag: Dienstag, 19. Januar 1943
3. Ausgabetag: Mittwoch, 20. Januar 1943
4. Ausgabetag: Donnerstag, 21. Januar 1943
5. Ausgabetag: Freitag, 22. Jauuar 1943 Ausgabezeit: von 8 bis 12.30 und von 15 bis
17 Uhr.
Welcher Ausgabetag für die Bezugsberechtigten in Frage kommt, ist aus dem Personalausweis er- itchllich^^ re, unb Veterinäroffiziere,
Wehrmachtbeamte im Tffiziersraug, Sondenuhrer im Offiziersrang, Führer im RAD^,, vom Feld- meister (Ätaidenoberführerin) an aufwärts, Die auf Selbsteinkleidung angewiesen sind und ihren Wohnsitz in Gießen haben, erhalten auf Antrag Die IV. Reichskleiderkarte. . .
HL Nachrichtenbelferinnen und das wewliche Personal des Luftschutzwarndienstes können die Ausstellung von Äleiderkarten selbst nicht beantragen, sie erhalten diese durch ihre Dienststellen.
IV. Keine Reichskleiderkarte erhalten
a) Mannschaften und Unteroffiziere einschließlich Fahnenjunker-FelDwebel (-Wachtmeister), Fähnriche und Oberfähnriche, Unterärzte, Untervete.n- näre, Unteravotheker, Wehrmachtbeamte a. K. im Unteroffiziersrang, Sonderführer imUnterofflziers- rang, Arbeitsmänner bis zum Unterfeldmeister einschließlich unb Arbeitsmaiden bis zur Maiden- fübrerin einschließlich, so lange sie der Wehrmacht bzw. dem Reichsarbeitsdienst angeboren,
b) Unterführer unb Mannschaften des Luftschutz-
1 VIL Während der Ausgabetage können Anträge auf Bezugscheine für Spinnstoffe und Schub- waren nicht entgegengenommen werden. l iviD
Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen unb Lauterbach, und den Oberbürgermeister der Stadt Gießen.
Der Landrat des Landkreises Gießen.
Dr. Lotz.
Oesfentliche Mahnung.
Folgende Rückstände werden hiermit zur umgehenden Zahlung gemahnt, andernfalls em Säumniszuschlag berechnet und die ^Beitreibung eingeleitet werden muß:
10. Rate Grundsteuer 1942,
4. Ziel Kanal-, Müllabfuhr- und (Sfr^enremt- gungsgebühren 1942. l?6C
Gießen, den 15. Januar 1943.
Der Oberbürgermeister (StadtkasseL
Bekanntmachung.
Betr.: Aartoffelversorgung.
Tie im Besitze von Verbrauchern und Händlern befindlichen Einkellerungsscheine, die noch nicht beliefert sind, dürfen nut sofortiger Wtrürng nur noch beliefert werden, wenn die Vorderseite der Einkellerungc'scheine von dem Ernährungsamt abgestempelt ist. Die Abstempelung wird nur vorge- nommen, ivenn bestimmt Damit zu rechnen ist, bau bie Einkellerungsscheine dis zum 30. Mai 1943 von Kartoffel-Erzeugern beliefert werden können. Ist eine solche Belieferung nicht möglich, so werden die Einkellerungsscheine von dem Ernährungsamt in Kartoffel-Bezugsausweise umgetauscht. .
Tie Abstempelung der Einkellerungsscheme bzw. der Umtausch in Kartoffel-Bezugsausweise erfolgt in der Zeit vom 18. dis 28. Januar,1943 (einschl.) bei dem Ernährungsamt, Abt. B, Liebigstraße 16, Zimmer 13 (Erdgeschoß, links).
Die Verbraucher werden darauf hmgewiesen, daß sie die auf den Bezugsausweisen für Speise- fartoffeln befindlichen Bestellabfchnitte 46 sofort den Kartoffel-Kleinverteilern abzugeben haben.
Die Einlösung der fünften Rate kann erfolgen: Montag, 18. Jan. 1943, ür die Dienstag-Mieter
*• "zx.'^an. 1943, ür die Mittwoch-Mieter
■jjmuuuu), Jan. 1943, ür die Freitag-Mieter an der Tageskasse, Johannesstratze 3, wahrend der Kassenstunden. l18“D
Gemeinsame Bekannkmachung W Lanbraie ber Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, und des Oberbürgermeisters der Stadt Gießen.
Betr.: Kartoffelversorgung.
An sämtliche Kleinhändler mit Kartoffeln.
Im Interesse der ordnungsmäßigen Lenkung des Kartoffelbedarss in der 2. Hälfte des Kartoffel- Wirtschaftsjahres bat der Regierungspräsident m Wiesbaden — Landesemährungsamt Rhein-Mam — in Frankfurt/Main folgende Anordnungen ge-
1. Noch im Besitz von Händlern befinblicbe und noch nicht belieferte Einkellerungsscheme dürfen ab sofort nur noch beliefert werden, wenn die Vorderseite des Einkellerungsscheines mit dem Dienststemvel der zuständigeii Kartenstelle versehen ist. Die Vorlage der Einkellerungsscheine,bei, der Kar- tenftelle zwecks Abstempelung bat dis svatestens 25. 1. 1943 zu erfolgen.
Vorbeugung gegen Ansteckung bei Erkältungen und Grippe. Auch diesem Ziel' dient unablässig unsere Arbeit
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