Ausgabe 
15.2.1943
 
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^InLudwIgsbufg^ürttember^^

Statt Karten!

DEUTSCHE T REICHSPOST

Danksagung.

Statt Karten.

Heute Montag Erstaufführung

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548C

Jugend hat keinen Zutritt.

Freude an der Aaiur durch Aermühler-Sücher!

erwartet seinen Brief, sein Päckchen!Weib­liche Kräfte scrgen bei der Feldpost in der Heimat für schnelle Uebermtttlung.

Kußball in Gießen

*1900 Nidda 5:6.

Ludwig Sommer

Leutnant In einem ArL-Regt«

Emma Sommer geb. Philipp kriegsgetraut

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Garant guter A rznei-Praparate - eeh 1893 -

Daubringen, 11. Februar 1943

547 Dj

Strafraum hervor, die auch prompt zu zwei Gegen­toren führten. Das ausschlaggebendste für die Nie­derlage war jedoch das vollkommene Fehlen jeg­lichen Einsatzes verschiedener Spieler.

Für die herzliche Anteilnahme an dem schmerzlichen Verlust, den wir durch den Heldentod unseres 1b., braven, einzigen Sohnes Hans Sack, Gefr. in einem Gren.-Rgt., erlitten haben, sagen wir allen herzlichen Dank. Be­sonderen Dank Herrn Pfarrer Weisel für die trostreichen Worte bei der Gedächtnisfeier.

In tiefem Schmerz:

Franz Sack und Frau Helene, geb. Schmidt, Heuchelheim, im Februar 1943.

Unser Stammhalter Norbert ist angekommen!

Sophie Zecher

geb. Schäfer

Dr. med. Hrch. Zecher

trauen und Wädell

Weidet Euch beim nächsten Postamt

Herzlichen Dank allen, die uns in dem schweren Leid um unseren lieben heimgegangenen

Ernst Andreas Philipp

helfend und tröstend zur Seite gestanden. Be­sonderen Dank Herrn Pfarrer Reusch, der Be­triebsführung der l'a. Hefrag, Wölfersheim, so­wie seinen Arbeitskameraden, und allen, die ihm die letzte Ehre erwiesen.

Für alle Angehörigen: Katharine Philipp und Kinder. Watzenborn- Steinberg, den 15. Februar 194.3.

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12. Rang- und Quartierliste der Preußischen Armee. 1890. E.S,Mittler u. Sohn (5.25 RM.

13. Ehrentafel der Kriegsopfer des Reichs­deutschen Adels 1914-1919. 1921 J. Per­thes (4 50 RM.)

14. Verzeichnis der Offiziere usw. des Drag.- Regts. König Friedrich III. 2. Schles. Nr. 8 von V. von Teigmann und Logisch.

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16. Herold, Zeitschrift für Wappen-, Siegel­und Familenkunde 53. 65. Jahrgang. 19221934. Lose Hefte. Carl Heymann- Verlag (39 RM.). Einzelne Hefte 1922 können zu 0.50 RM. abgegeben werden. Für etwa fehlende Blätter wird nicht gehaftet

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konnte nicht ge', ,

Aktion aufschwingen konnte, die Torerfolge garan­tiert hätte. Die Hintermannschaft ist aber auch nicht frei von Schuld an der Niederlage. Ueberfluffige Dribbelei mit dem Ball rief Gefährlichkeiten im

Oie Meldepflicht im Gau Hessen-Nassau

Oie Verteilung und Einsendung der Meldebogen.

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Oie Luftschutz-Schätzung unserer Werte

Im Zusammenhang mit der Anweisung des Reichsministers der Justiz, daß die Gerichtsvollzieher der Bevölkerung als amtliche Schätzer des Privat­eigentums bei Luftkriegsschäden zur Verfügung stehen, ist ergänzend zu berichten, welche Gebühren die Gerichtsvollzieher berechnen dürfen. Es kom­men dafür im wesentlichen eine Zeitvergütun-g und eine Wertvergütung in Betracht. Die Zeitvergütung

beträgt 2,50 RM. je Stunde, wobei nur die fvr dir tatsächliche Schätzung benötigte Zeit berechnet wird, nicht dagegen die Zeit, die der Gerichtsvollzieher für seinen Dienstgang bzw. für seine Dienstreise etwtz in ländlichen Bezirken braucht. Die WerivergutuM beläuft sich beim Gesamtwert bis zu 1000 RM. ass 2 RM., über 1000 bis 10 000 RM. auf 4, über 10 00b bis 100 000 RM. auf 8 und über. 100 000 RM. aus 16 RM. insgesamt. Das heißt also, daß der Gen^sts. Vollzieher bei einem Wert von 11 000 RM. 8 RM. berechnen darf, bei einem Wert von 5000 RM. 4 RM. und bei einem Wert, gleich in welcher Höhe, von über 100 000 RM. niemals mehr als 16 RM. Die Zeitvergütuna wird natürlich um so höher sein, je länger der Gerichtsvollzieher mit der eigentlichen Schätzung zu tun hat. Es liegt deshalb im Inter­esse der Volksgenossen, schon von sich aus Bestands« Verzeichnisse aufzustellen und für die Schatzung he- reitzuhalten. In die Schätzungsgebühren emgeschlos. sen ist die Ausfertigung eines Stückes der Schat- zungsniederfchrift, die also ohne besondere Schreib­gebühren erfolgt. Wenn im Einzelfall mehrere Exemplare erwünscht sind, darf der Gerichtsvoll­zieher für jedes weitere Stück der Niederschrift, wenn es als Durchschrift zugleich mit der Ur- oder Reinschrift angefertigt wird, bis zu 20 Rpst, wenn es besonders gefertigt wird, bis zu 35 Rpf. je Seite berechnen. Außer diesen Gebühren darf der Ge« richtsvollzieher nur noch Barauslagen anfetzen, so­weit solche im Einzelfall entstehen. Es kann sich da« bei um Wegegeld, Zehrgeld und Uebernachtungs- qeld handeln. Das Zehrgeld beträgt 7 RM. und darf beansprucht werden, wenn die Schätzung eine Abwesenheit des Schätzers von mehr als sechs Stun­den vom Wohnort erfordert. Ist eine Uebernachtung notwendig, so wird ein Uebernachtungsgeld von 6 RM. in Rechnung gestellt. Bei Eisenbahnfahrten ist der Fahrpreis dritter Klasse zu erstatten. Die vom Gerichtsvollzieher zu erhebenden Schätz-rngsgebühren fließen im übrigen nicht ihm selbst, sondern als Dienstgebühren des Reichskasse zu.

Cham. Fabrik Kretoel-Leuffen C.m.b.H. Kat»

lies Pryksch (Feodora) und Willy Fuhrmann (Oberkellner) hatten am Erfolge der mit vielem Beifall aufgenommenen Vorstellung teil.

Hans Thyriot.

Kulturveranstaltung der Hitler-Jugend

Im Rahmen der Kulturveranstaltungen der Hit- ler-Zugend fand am Sonntagoormittag im großen Hörsaal der Universität ein Kammerkonzert mit der Musikgruppe Eise Lempmann statt, das von einem Kreis musikbegeisterter Anhänger aus HZ., BDM. und Einwohnern unserer Stadt besucht war. Es ist ein besonderes Verdienst der Hitter- Jugend, ihre Angehörigen zum Miterleben bester Perlen deutschen Musiklebens zu erziehen.

Die Künstler aus Frankfurt a.M., Frau Else Lempmann (Gesang), Wolfgang Büttner (Lesung) und Wolfgang Brügger (Klavier) hatten, dem Ernst der Zeid entsprechend, eine Reihe von Darbietungen zusammengestellt, die unter dem Grundgedanken standenVon deutschem Heldentum". Einleitend spielte Wolfgang Brügger eine Chaconne in G-dur für Klavier von Gg. Friedr. Händel (16851759). Der künstlerisch hochstehenden Darbietung lauschten die Zuhörer mit dankbarer Aufmerksamkeit.

Frau Else Lempmann sang zunächst das LiedEs geht eine dunkle Wolke herein", Worte und Weise aus dem Dreißigjährigen Krieg, und fesselte mit der Art ihres prächtigen Vorttags die Zuhörer. Von ihren weiteren Liedern seien noch erwähntDie Trommel gerühret", Dichtung von I. W. v. Goethe, Weise von L. van Beethoven (17701827) unb Freisinn", Dichtung ebenfalls von Goethe, Weise von R. Schumann (18101856). Sehr großen An­klang fand auch die Weise von Herrn. SimonWenn einer von uns müde wird, der andre für ihn wacht", Dichtungen von Stefan George (* 1868),. dem Dichter sprachschöner, gedankenttefer Gedichte und Dichtungen von Stephan George (* 1868), dem Dichter sprachschöner. gedankentiefer Gedichte und Rud. G.Bmding (* 1867) beschloß sie ihre von den Besuchern mit Ergriffenheit aufgenommenen hervor, ragenden Darbietungen. Wolfgang Brügger am Flu­ge! war der Künstlerin ein tief mitempfindender Be­gleiter.

Die Lesung der ganz dem GrundgedankenDon deutschem Heldentum" cm-ge paßten Gedichte hatte Wolfgang Büttner übernommen. Mit Ernst Moritz Arndts Mahnung an den Deutschen »Von Frei' beit und Vaterland" und einem VortragRicht das Gold und Silber will ich preisen" aus Rückerts Geharnischten Sonetten" wußte -er die Zuhörer für volle Pflichterfüllung gegenüber dem Vaterland zu begeistern. Seine große Borttagskunst kam so recht in derWeise von Liebe und Tod des Eor- -nette Christoph Rilke", Dichtung von Rainer Maria Rilke (18751926), zur vollen Entfaltung. An Dichtem der Gegenwart kam Hans Baumann, zur Zeit an der Ostfront, hervorgegangen aus der Hit­ler-Jugend, zu Wort. Wolfgang Büttner trug einige von dessen Gedichten aus der SammlungDer Wandler Krieg" vor, die die große Liebe und das unsterbliche Opfer des heldischen Soldaten, der mit seinem Leben die Heimat geschützt hat, verherrlichen.

Die Veranstaltung war ein erneutes Bekenntnis zum deutschen Heldentum, ein Treugelöbnis zum Höchsten, was es für uns auf Erden gibt, zum Vaterland, und sie hinterließ riefen Eindruck.

Die Blau-Weißen mußten auch im Rückspiel den Gästen aus Nidda den Sieg überlassen. Aber nicht etwa auf Grund einer besseren Gesamtleistung, son­dern lediglich auf die größere Schuß- und Einsatz­freudigkeit der Gästesturmreihe. Mit dem Wind hat­ten die Platzbesitzer die Möglichkeit, sich einen Tor« vorsprung zu sichern, der nach dem Wechsel hätte ausreichen sen, den Sieg sicherzustellen. Dies 'chehen, da sich der Sturm zu keiner

diejenigen Meldepflichtigen, die bereite im -oorsayr auf Grund der Verordnung des Reichsmarschalls vom 7. März 1942 zum landwirtschaftlichen Arbeits­einsatz gemeldet worden sind, einen Vordruck aus« stillen. Es ist notwendig, daß die ausgefüllten und unterschriebenen Meldebogen unverzüglich an das zuständige Arbeitsamt (oder an die zuständige Nebenstelle des Arbeitsamtes) eingesandt werden, worauf das Arbeitsamt den Einhang der Meldung durch Postkarte bestätigt. .

Die einzelnen Arbeitsämter werden im Laufe der kommenden Wochen, um alle Meldepflichtigen mit Sicherheit zu erfassen, durch öffentlichen Aufruf in der Presse bekanntgeben, bis zu welchem Zeitpunkt die Meldepflichrigen einer bestimmten Gruppe ihre Meldebogen dem Arbeitsamt übersandt haben müs« sen. Für die erste Gruppe von Meldepflichtigen ist als Schlußtermin der 2 0. F e b r u a r festgesetzt worden. Meldepflichtige dieser Gruppe, die bis kurz vor diesem Zeitpunkt etwa versehentlich noch keinen Vordruck erhalten haben, müssen sich diesen beim Blockleiter der Ortsgruppe oder dem Arbeitsamt (bzw. Nebenstelle) besorgen. Der in einer früheren Pressenotiz genannte Termin des 25. Februar ist also insoweit zur Beschleunigung der Aktion vor« verlegt worden. Für alle weiteren Gruppen von Meldepflichtigen werden die Schlußtermine für die Uebersendung der Meldebogen nacheinander durch öffentliche Aufrufe der Slrbeitsämter in der Presse bekanntgegeben. Dies schließt nicht aus, daß die f o fortigeAusfüllungundUebersendung der ausgeteilten Meldebogen innerhalb der nächsten Tage zweckmäßig und erwünscht ist.

Zur Arbeitsberatung uich Zuteilung einer Ar­beitsstelle werden die Meldepflichrigen in der Regel einzeln vom Arbeitsamt vorgeladen, gegebenen­falls auch gruppenweise durch öffentliche Bekannt­machung des Arbeitsamtes eingestellt. Die Melde­pflichtigen bringen dazu zweckmäßig ihre Arbeits­papiere und sonstigen Unterlagen über Berufsaus-

Heute nachmittag gegen 4 Uhr entschlief nach langem schweren Leiden sanft und ruhig mein innigstgeliebter Mann, unser guter, treusor­gender Vater, Bruder, Schwiegersohn, Schwa­ger, Onkel und Vetter

Dr. med. Karl Kockerbeck

Stabsarzt des Res. z. b. V., Inhaber des E. K. I. u. II. Kl. (1914-18) im Alter von 57 Jahren.

Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Aenne Kockerbeck, geb. Kersting Oberstabsarzt Dr. med. Emst Kockerbeck.

Reichelsheim/W., z. Z. im Felde, Gießen, den 12. Februar 1948.

Beerdigung am Dienstag, dem 16. Februar, um 2 Uhr, in Gießen, Neuer Friedhof.

Die feierlichen Exequien finden am Montag, 15. Febr., 7.10 Uhr, in Dorn-Assenheim statt.

555 D

Hauvtschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter bei kauptlchriftieiters: Ernst Blumschetn. Verantwortlich für Politik und Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für das Feuilleton: Dr. Hans Thyrtot; für Stabt Gießen, Provinz, Wirtickaft und Sport: Ernst Blumschein.

Druck und Verlag: Brühlsche Universüätsdruckerei R. Lange ft. <8. Berlagsleiler: Dr.-Jng. Erich Hamann: Anzeigenleiter: Hans BeL

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Hiesiges Werk sucht zur Unter­bringung von etwa 80-40 Arbeits­kräften geeigneten

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(stillgelegten Betrieb oder Gast­stätte) zu mieten. Schriftl. Ang. unt. Nr. 524 D an den Gieß. Anz.

NSG. Das Landesarbeitsantt Hessen teilt mit: Die Verteilung der Meldebogen an die durch die Verordnung vorn 27. Januar 1943 meldepflichtig ge- worüenen Männer und Frauen ist zur Zeit im Bereich des Gaues Hessen-Nassau irn Gange. Die Vordrucke werden den Meldepflichtigen in der Regel durch den Blockleiter der Partei ins Haus gebracht. Wie bereits früher mitgeteilt, erhalten die an sich meldepflichtigen Selbständigen in Handel, Handwerk sowie im Gaststätten- und Beherbergungs­gewerbe vorerst keine Meldebogen, da ihre.Betriebe im Rahmen der Stillegungsaktion von anderer Seite besonders überprüft werden. Außerdem wer­den vorerst auch an die meldepflichtigen Fach- und Hochschüler und die.sonstigen Studierenden (z. B. Besucher von Handelsschulen, Baugewerbeschulen, Technischen Lehranstalten, Kunstgewerbeschulen, Haushaltungsschulen, Studierende an Universitäten und sonstigen Hochschulen) Meldebogen nicht aus- gegeben. Schüler und Schülerinnen, die eine öffent­liche ober anerkannte private allgemeinbildende Schule (Mittel- oder Höhere Schule) besuchen, sind ' icht meldepflichtig. Dagegen müssen auch

Meldepflichtigen, die bereite im Vorjahr

Nach kurzem, schwerem, geduldig ertragenen Leiden ist heute nachmittag mein herzens­guter, lieber Mann und treuer Lebensgefährte, mein stets besorgter Vater, unser lieber Bruder, Schwager, Schwiegersohn, Onkel, Pate und Neffe

Karl Körber, Postsekretär.

im Alter von 49 Jahren für immer von uns gegangen. Er folgte seinem im Osten gefallenen Sohp.

Elisabethe Körber, geb. Traum Erich Körber, z. Z. im Osten.

Gießen (Aulweg 88), Lehnheim, Lauter, Mer­lau, Ettingshausen, Röthges, 12. Februar 1943.

Die Beerdigung findet Dienstag, 16. Februar, 14.45 Uhr, auf dem Neuen Friedhof in Gießen statt.

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blldung, Berufstätigkeit und Einsatzfähigkeit (ern- schließlich eines etwa vorhandenen Arbeitsbuches) mit. Für Meldepflichriae, die sich freiwillig zum Kriegseinsatz melden und noch kein Arbeitsbuch be­sitzen, wird ein Arbeitsbuch nicht ausgestellt, son­dern lediglich eine sogenannte Ersatzkarte, weil diese Volksgenossen nur im Kriege berufstätig sein wer­den.

Die Sichtung und Durcharbeitung der Melde­bogen sowie die Arbeitsberatung im Arbeitsamt nehmen eine geraume Zeit in Anspruch. Es ist nicht möglich, alle Meld« pflichtig en schon in den nächsten Tagen oder auch nur im Monat Februar zur Ar­beitsberatung vorzuladen. Wenn zwischen der Be­stätigung des Gingangs der MeDung und der Vor­ladung beim Arbeitsamt eine gewisse Zeit verstreicht, möge niemand annehmen, daß seine Angelegenheit in Vergessenheit geraten sei oder auf seine Arbeits­kraft kein Wert gelegt würde. Die Abwicklung der ganzen Aktion innerhalb weniger Wochen stellt an die Arbeitsbehörden große Anforderungen. Es wird gebeten, den Ablauf der Arbeiten durch sorg­fältige Ausfüllung und rasche Uebersendung der Meldebogen zu erleichtern, die Vorladetermine ge­nau einzuhallen und alles zu unterlassen, was die Arbeit des Arbeitsamtes erschweren könnte. Etwaige Versuche einzelner Meldepflichtiger, sich noch vor Abgabe der Meldebogen oder vor der Arbeitsbera- tung eine genehm erscheinende Stelle oder Betäti­gung zu verschaffen, wären zwecklos, weil hierdurch die Meldepflicht nicht entfallen würde und der Stel­lenantritt ohnehin der vorherigen Zustimmung des Arbeitsamtes bedarf. Es muß Ehrensache aller Be-- teiligten sein, ihren Melde- und Arbeitspflichten be­reitwillig nachzukommen.

Arbeitseinsatz und Hausarzt.

NSG. Die Aerztekammer Hessen-Nassau teilt mit: Um eine Ueberlastuna der Aerzteschast zu vermei­den und die Objektivität des Einsatzes sicherzustellen, ist ungeordnet worden, daß dem behandelnden Arzt die Ausstellung von Zeugnissen jeder Art, auch wenn es sich nur um die Feststellung eines Krank- heitsbefundes handelt, verboten ist. Es hat daher keinen Zweck, den Arzt in der Sprechstunde aufzu­suchen und um ein Zeugnis über den derzeitigen Gesundheitszustand oder früher durchgemachte Krankheiten au Litten. Hält es das Arbeitsamt auf Grund der Angaben in dem abgegebenen Melde­bogen für notwendig, Auskünfte einzuholen, so wen­det sich dieses von sich aus an die Aerzte, Kliniken oder in Frage kommende Institute.

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