einen Vortragsabend „Wanderungen mit Adalbert Stifter — Die Landschaft in des Dichters Leben und Werk". Ministerialdirigent a. D. Dr. Bar- dochzi zeigt unter gleichzeitiger Lesung aus den Werken des' Dichters eine große Anzahl farbiger Landschaftsaufnahmen aus der Heimat und von den Wirkungsstätten Stifters. Die neuartige Veranstaltung verdient allgemeines Interesse.
** Liederabend Drusches verlegt. Wegen einer Spielplanänderung im Theater muß der für Samstag, 15. d. M., vorgesehene Liederabend von Ludwig Druschel auf Donnerstag, 27. Mai, verlegt werden.
** Kochmeh l uni) Suppenerzeugnisse für Gaststätten. Die Gaststätten dürfen, wie bereits bekanntgegeben, Brotmarken für Suppen, Tunken und Gemüsegerichte vom Gast nicht mehr fordern, obwohl zur Zubereitung fast aller derartiger Gerichte Mehl gebraucht wird. Um den Gaststätten die Durchführung dieses Grundsatzes zu erleichtern, hat die Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittelwirtfchaft auf Deran- lassung des Reichsernährungsministers der Wirtschaftsgruppe Gaststättengewerbe ein Sonderkontingent an Roggenmehl zu Kochzwecken zur Verfügung gestellt. Auch der 20prozentige Zuschlag, den das Gaststättengewerbe auf die abgelieferten Brotmarken erhält, bleibt in voller Höhe bestehen. Ferner ist die Versorgung der Gaststätten mit Suppen neu geregelt und der Wirtschaftsgruppe ein Kontingent zur Verfügung gestellt worden. Die Gaststätten dürfen Suppenerzeugnisse nur noch gegen Zuteilungsscheine aus diesem Kontingent beziehen, der Zukauf vom freien Markt ist nicht mehr gestattet.
** Weißen und Streichen im Luftschutzraum. Auf eine Anfrage wird in der „Sirene" mitgeteilt, daß die Ausgaben für das Anstreichen oder Weißen von Decken und Wänden eines Luftschutzraums zu den erstattungsfähigen Kosten gehören, wenn Anstreichen oder Weißen erforderlich sind, um den Luftschutzraum in einen sauberen, zum Aufenthalt von Menschen geeigneten Zustand zu versetzen.
** Keine Krankenscheingebühr für Versorgungsleiden. Der Reichsarbeitsminister hat ungeordnet, daß Versicherte, die an einer Krankheit leiden, für die sie nach den Wehrmachtversorgungsgesetzen Versorgung oder Fürsorge erhalten, von der Gebühr für den Krankenschein und die Arzneioersorgung befreit sind, soweit sie Leistungen der Krankenversicherung wegen des Versorgungsleidens in Anspruch nehmeru
Grober Vertrauensmißbrauch auf einem Ernährungsamt.
Lpd. Mainz, 12. Mai. Die bei demErnÄhrungs- amt in Mainz tätige Angestellte Irmgard Moos mißbrauchte ihre Berufsbefugnisse gröblichst, indem sie in der zweiten Jahreshälfte 1942 fortgesetzt Butter karten und Butterbestellscheine beiseite schaffte. Den größten Teil der entwendeten Bezugsberechtigungen überließ sie der mit ihr befreundeten Ehefrau Rosalie B., die sich auf diese Weise unberechtigte Butterzusatzrationen zu verschaffen wußte. Drei weitere Bestellscheine gab die Moos einer anderen Angestellten des Amtes und einen weiteren Teil verbrauchte sie schließlich unbefugt für sich
selbst. Die Straftaten kamen durch die Aufmerksamkeit eines Lebensmittelhändlers ans Licht und führten zur Anklage vor dem Sondergericht in Darmstadt. Die Hauptangeklagte Moos wurde wegen Diebstahls und Kriegswirtschaftsverbrechens zu 1 Jahr und 3 Monaten Zuchthaus, die mitangeklagte Rosalie B. wegen Hehlerei und Zuwiderhandlung gegen die VeÄrauchsregelungsstraf- verordnung zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt.
Gemeingefährliche Betrüger.
Lpd. Schotten, 13. Mai. In der letzten Zeit treten in der hiesigen Gegend Schwindler aus, die bei den Hinterbliebenen von Gefallenen um Photographievergrößeruna und Herstellung von Bildern nachsuchen. Sie lassen sich in allen Fällen Anzahlungen meist in Höhe von 30 RM. geben; die Lieferung der Bilder läßt jedoch aus sich warten. Es handelt sich um drei Leute, von denen sich einer als Kriegsbeschädigter ausgibt. Geschädigte wollen sich mit der Gendarmerie in Verbindung setzen.
12000 RM. Strafe wegen Preisüberschreitung.
Lpd. Frankfurt a. M., 13. Mai. Die Prens- überwachungsstelle in Wiesbaden hat den Gast- wird Fritz Schwarz, geboren am 15. Juni 1893 in Windsheim, Große Bockenheimer Straße 76 in Frankfurt a. M. wohnhaft, wegen Preisüberschreitung bei Speisen in seinem Speiserestaurant in eine Ordnungsstrafe von 1 2 000 R M. genommen. Der Strafbescheid hat Rechtskraft erlangt.
Gefängnis für eine Milchfälscherin.
Lpd. Gladenbach (Kr. Biedenkopf), 12. Mai. Unvermutete Stichproben hatten ergeben, daß die
Milch, die ein Landwirt aus Wilsbach lieferte, stark entrahmt unb zu 20 v.H. gewässert war. In der Verhandlung vor dem Amtsrichter in Gladenbach wurde die Hausfrau als Täterin festgestellt. Sie war beobachtet worden, wie sie heimlich Rahm abschöpfte, Wasser zugoß und den Rahm in einem behelfsmäßigen Butterfaß verbutterte. Die Täterin ist bejahrt und gut beleumundet. Das konnte sie nicht davor schützen, daß sie wegen ihrer einen süchtige« und gemeinschädlichen Handlungsweise zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt wurde.
Landkreis Gießen.
* Laubach, 13. Mai. Im Rahmen einer KdF.- Veranstaltung für das Laubocher Lazarett ließen sich drei Frankfurter Künstler, die Altistin Erna Stoll, der Tenor Herbert Kruge und die Pianistin Else Altendorf-Willy mit „Beschwingten Frühlingsklängen" hören. Die Sänger brachten vorwiegend Lieder von Schubert, Schumann, Brahms, Dvorak und Grieg zu Gehör, während Else Attendorf die sich als Begleiterin bewährte, Klavierstücke von Bach, Schubert und Chopin vortrug. Die Darbietungen wurden mit großem Beifall und mit Dankbarkeit aufgenommen.
Vom heimischen Fußball.
Um die Vannmeislerschaft.
Am kommenden Sonntag beginnen die Ausscheidungskämpfe um die Gebietsmeisterschaft im Fußball von Hessen-Nassau. Bannmeister und Vertreter des Bannes 116 ist die 1. Jugend der Spielvereinigung 1926 Leihgestern. Im ersten Spiel empfängt am Sonntag auf dem Sportplatz an der Rinds- mühle in Leihgestern die 1. Jugend der Spielvereinigung den Bannmeister 254 „Viktoria" Nidda. Dem Bannmeister des Bannes geht ein guter Ruf voraus, er ist als sehr spielstark bekannt.
Mrtschweme wichtiger als Privatschweine.
Zur Sicherung der Fleisch- und Fettversorgung von Front und Heimat muß die Schweinehaltung den entscheidenden Beitrag leisten. Mit der von Staatssekretär Backe in Posen geforderten Vermehrung des Sauenbestandes ist an das deutsche Landvolk die Parole zu einer Aufrüstung unserer Schweinewirtschaft ergangen. Hinsichtlich der Futterlage ist insofern eine Erleichterung eingetreten, als den Sommer über die Tiere mit einem starken Einsatz von Grünfutter durchgehalten werden können. Um einen genügenden Marktauftrieb schlachtreifer Schweine sicherzustellen, hat der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in einem an die Landesernährungsämter gerichteten Erlaß Anweisung gegeben, daß zur Sicherung eines ausreichenden Nachwuchses Schlachtgenehmigungen für Ferkel und Läufer fortan auf zwingende Aus nähme fälle zu beschränken sind. Diese Bestimmung gilt für Jungtiere aller Art, also auch für Kälber, Schafe, Hümmel und Lämmer. Es darf in Zukunft keine Schlachtung eines Jungtieres vorgenommen werden, wenn nicht vorher das Ernährungsamt — Kartenausgabestelle — der Hausschlach- tung zugestimmt hat; gegebenenfalls muß bei unaufschiebbaren Notschlachtungen die Genehmigung
nachträglich eingeholt werden. Eine Schlachtung für gewerbliche Zwecke bedarf der Genehmigung der Zuteilungsstelle des zuständigen Diehwirtschaftsverban- des. Daß diese Bestimmungen mit solchem Nachdruck in den Vordergrund gerückt werden, läßt erkennen, daß die Deckung des notwendigen Fleischbedarfs in der Folgezeit entscheidend davon abhängt, daß alle Viehhalter für eine genügend breite Nachzucht Sorge tragen.
Auch Nichtlandwirte, d. h. Personen, die nicht ständig und hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig sind, sind in großer Zahl dazu üb er gegangen, ein Schwein, eine Ziege oder ein Schaf einzustellen, um sich auf diese Weise in den Genuß der höheren Selbstversorgerrattonen zu bringen. Gegen eine derartige Viehhaltung sind so lange keine Einwendungen zu erheben, wie die Futteraufbringung aus der eigenen Wirtschaft bestritten wird. Wenn aber die Hausschlachtungen über diesen Rahmen htnauswach- sen, sind Nachteile für die allgemeine Fleischversor- gung zu befürchten. Jedes Tier, das sich vom Jungtier ^um Schlachttier entwickeln soll, verlangt natürlich ein bestimmtes Quantum Futter. Futtermittel, die für die private Schweinehaltung von Nichtlandwirten in Anspruch genommen und durch Zukauf
beschafft werden, fallen aber für die der Markt« beschickung dienende Tierhaltung aus, und in diesem Falle würde die Einräumung des Selbstversorger- rechts eine nichtvertretbare Bevorzugung gegenüber solchen Volksgenossen bedeuten, die nach Lage der Dinge keine Selbstversorger sein können und mit den niedriger angesetzten Verbraucherrationen auslangen müssen.
Darum müssen jetzt nichtlandwirtschaftliche Tierhalter für den Einkauf von Ferkeln und Läufern eine ausdrückliche Einkaufsgenehmigung ihres zuständigen Ernährungsamtes vorlegen, die nur dann erteilt werden dors, wenn der Reflektant den einwandfreien Nachweis zu führen vermag, daß er durch Abfälle aus der eigenen Wirtschaft über einen ausreichenden Futteroorrat verfügt. Die nämliche Bestimmung gilt auch für den Einkauf von Schafen, Hammeln und Lämmern, so daß die Vorschrift nicht durchlöchert werden kann, indem man auf andere Tierarten ausweicht.
Im landwirtschaftlichen Betrieb steht für dis Schweinehaltung eine reichbesetzte Speisekarte zur Verfügung, die Rüben, Sauer- und Dämpfkartoffeln, Hülsenftuchtschrot, Klee, Gemenge, Süßlupinen, Gärfutter, Luzernespreu, Molken und mancherlei Abfälle aus Küche und Garten enthält, während beim Nichtlandwirt diese Speisekarte im allgemeinen nur dürftig besetzt ist. Darum müssen hier die Futterverhältnisse erst einmal scharf unter die Lupe genommen werden, und die Genehmigung wird nur Dann erteilt, wenn diese Nachprüfung befriedigend ausfällt. Von besonderer Wichtigkeit ist, daß die Genehmigung, die bislang erst dann zu beantragen war, wenn man zur Hausschlachtung schreiten wollte, vorverlegt worden und künftig bereits für die Einstellung des Tieres erforderlich ist. Landwirte und Verkäufer machen sich strafbar, wenn sie an nichtlandwirtschaftliche Tierhalter Jungtiere der genannten Art abgeben, ohne daß sie sich eine entsprechende Genehmigung des zuständigen Ernährungsamtes vorlegen lassen. Die Einkauss- genehmigung ist von beiden Parteien zu unterschreiben, und der Verkäufer hat sie einzubehalten und aufzubewahren, während der Käufer eine gleichfalls von beiden Konttahenten mit Namensunterschrift versehene Einkaufsbestätigung innerhalb ebnes Monats seinem Ernährung samt einreichen muß. Wer als nichtlandwirtschaftlicher Tierhalter vor dem Jnkrafttteten des erwähnten Erlasses Ferkel, Läufer, Schafe, Hümmel oder Lämmer eingestellt hat, ist verpflichtet, diese Tatsache, wofern die Tiere sich noch in feinem Besitz befinden, unverzüglich dem Ernährungsamt anzuzeigen.
Das Marktschwein ist wichtiger als das Privatschwein! Das Recht zur Selbstversorgung steht in erster Linie demjenigen zu, der durch seine Erzeugungsleistung einen Beittag zur allgemeinen Volksernährung liefert. Wer sich aber als Nichtlandwirt in der Schweinehaltung betätigen will, soll sich auch um die Futterbeschaffung aus der eigenen Wirtschaft bemühen, nicht aber sein Schwein mit „Brosamen" ernähren, die von frem» der Herren Tisch abfallen. TI.
Hauptschriftletter: Dr. Frlesrich Wilhelm Lange. Stellvertreter veS HauptschriftletterS: Ernst Blumschein. Berantwortlich für Politik und Bilder: Dr. Fr. W. Langes für das Feuilleton: Dr. HanS Thüriot? für Stadt Gießen, Provm;, Wirtschaft und Sport: Ernst Blumschetn.
Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckeret R. Lange K.G. Berlagsleiter: Dr.-Jng. Erich Hamann, z. Z. Wehrmacht.
Anzeigenleiter - Hans Beck. — Anzeigenvretsliste Nr. 6.
Tieferschüttert erhielten wir die Nach- richt, daß mein lieber Mann, der treu- sorgende Vater seiner fünf Kinder, unser lieber Bruder, Schwager und Schwiegersohn
Heinrich Schäfer
Obergefreiter in einer Eisenbahn-Flakbatterie
im 43. Lebensjahre, nach S^ähriger treuer Pflichterfüllung, am 11. Mai 1943 in einem Lazarett an einer schweren Krankheit gestorben ist.
In tiefem Leid:
Frau Elisabete Schäfer, geb. Schmidt und Kinder Helmut, Hans, Anni, Willi und Elli nebst allen Angehörigen.
Rodheim a.d.B., Launsbach, Offenbach, Fellingshausen, den 14. Mai 1943.
Die Beisetzung erfolgt in Rodheim am Samstag, dem 15. Mai, nachmittags 3.15 Uhr.
1520 D
Nach aufopferndem Leben verschied nach kurzer, schwerer Krankheit am 11. Mai unsere gute Schwester, Tante und Schwägerin
Margarete Demi
im 59. Lebensjahre, versehen mit den hl. Sterbesakramenten.
Im Namen aller Hinterbliebenen:
Lehrer Franz Demi, Hauptmann
Robert Demi, Oberarzt, z.Z. im Felde Herta Demi, geb. Merz.
Gießen (Roonstraße 28), den 13. Mai 1943.
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