Ausgabe 
10.3.1943
 
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Die Vausparer in der Gemeinschastsaufgabe des Wohnungsbaues.

Ndz. Das Reichswirtschastsministerium hat im Einvernehmen mit dem Reichßwohnungskommissar Richtlinien erlassen, die im Sinne der Einordnung der Bausparer in das allgemeine Wohnungsbau­programm die Werbung der Bausparkassen in die richtige Bahn lenken wollen Es sollen dadurch einerseits übertriebene Erwartungen auf ein ge­sundes Maß zurückgeschraubt werden. Andererseits soll jedoch dem Bausparer und in gleicher Weise dem freien Sparer die Gewißheit gegeben werden daß er im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe des Woh­nungsbaues seinen Platz erhält.

Der freie Wohnungsbau wird in den ersten Jah­ren nach dem Kriege wahrscheinlich noch starken Be­schränkungen unterliegen. Der Wohnungsbau wird weitgehend gelenkt und gesteuert werden. Zunächst kommt es vor allem darauf an, zur Deckung des dringendsten Wohnraumbedarfs die vorhandenen Mittel mit größtmöglicher Wirkung einzusetzen. Der Reichswohnungskommissar hat erklärt, er wolle die Leistungen der freien Sparer und der Bausparer dadurch anerkennen, daß er vom zweiten Jahres­bauprogramm der Nachkriegszeit an in steigendem Ausmaß Bausparer zum Eigenheimbau im Rah­men des sozialen Wohnungsbaues bevorzugt zu­lassen werde.

Der Reichswohnungskommissar hat dabei auf einige für den Bausparer sehr wichtige Gesichts­punkte hingewiesen, die in einem Merkblatt für die Bausparer zusammengefaßt worden sind. Im Hin­blick auf die weitgehende Normung, Typung und Rationalisierung des Wohnungsbaues und den

sparsamsten Einsatz der Baustoffe wird es häufig nicht angängig sein, daß der einzelne Bausparer individuell so baut, wie ihm das vorschwebt. Er muß vielmehr die Typen und Normen berücksich­tigen, die allgemein verbindlich aufgestellt werden. Er genießt dadurch aber auch die erheblichen Vor­teile dieser Regelung.

Da in den ersten Nachkriegsjahren naturgemäß in erster Linie an den Orten des dringendsten Be­darfs gebaut werden muß, können die Bausparer nicht damit rechnen, daß ihre Wünsche hinsichtlich Art und Lage ihrer Bauvorhaben in allen Fällen und yhne weiteres berücksichtigt werden können. Da ferner Vorsorge getroffen werden muß, daß solche Familien zuerst untergebracht werden müssen, deren. Wohnungsbedarf besonders vordringlich ist, wie Kriegsversehrte und Kinderreiche, erstreckt sich die Auslese nach diesen Gesichtspunkten auch auf die Bausparer. Schließlich wird sich aus Gründen der Rationalisierung häufig empfehlen, mehrere Bau­vorhaben von Bausparern zusammenzufassen ünd durch geeignete Träger, von denen die Bausparer dann das fertige Eigenheim erwerben können, nach einheitlichen Plänen durchführen, zu lassen.

Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte wird auch der Bausparer zu seinem Ziel kommen, denn grundsätzlich steht das Eigenheim im Wohnungs­bauprogramm der Nachkriegszeit an bevorzugter Stelle. Deshalb wird auch nach wie vor Wert darauf gelegt, daß weiterhin Eigenkapital, das Voraus­setzung für die spätere Förderung ist, angesammelt wird.

Mit dem Leistungsabzeichen belohnt.

Der Kreisobmann der Deutschen Arbeitsfront, Gauhauptstellenleiter der NSDAP. Goebel, über­reichte in Anwesenheit des Fachstellenleiters Stein und des Kreiswarts Schemel vor dem Vertrauens­rat der Firmen Faber & Schnepp und Martin AHermann diesen beiden Firmen das Leistungs­abzeichen für vorbildliche Förderung von ,Lraft durch Freude". Pg. Goebel übermittelte den Be­trieben die Glückwünsche der Deutschen Arbeitsfront mit dem mahnenden Hinweis, daß diese Anerken­nung zu weiterer Leistung verpflichte und zur Er­reichung des Endzieles, der Goldenen Fahne, an­spornen möge. Die beiden Firmen haben sich nach den allgemein bekannten Richtlinien und Gesichts­punkten vorbildlich in ihren Betrieben für die Be­treuungsarbeit von ,Kraft durch Freude" eingesetzt. Diese Betreuungsarbeit erstreckt sich auf die Betreu­ung des schaffenden Menschen am Arbeitsplatz, seine Gesunderhaltung und körperliche Ertüchtigung, die sinnvolle und bestmögliche Ausgestaltung des Ar­beitsplatzes, den Erholungsurlaub und die geistig- seelifche Betreuung der Schaffenden in ihrem Feier­abend. :

Käsebereitung aus Magermilchquark.

Manche' Hausfrau möchte aus dem Quark zur Abwechslung Käse bereiten. DieZeitschrift fürVolks- ernährung" teilt dafür folgendes Rezept mit: Man orge dafür, daß alle Molke aus dem Quark ent- ernt wird, was am besten in einem Beutel geschieht, »en man aufhängt. Die Molke fängt man in einer Schüssel auf und verwendet sie. Der Quark wird in einer Schüssel tüchtig mit etwas Salz und Kümmel durchgeknetet, dann formt man kleine, runde Hand- käschen. Diese legt man auf ein Küchenbrett und be­streut sie obenauf mit etwas feinem Salz, darüber brettet man ein Papier, daß kein Staub an den Käse tommt, und stellt ihn warm. Nach 24 Stunden wird der Käse umgedreht, was mit dem Tischmesser geschieht, und obenauf wieder wenig gesalzen. Nun wendet ipan die Käse alle Tage, bis sie ganz trocken sind. Dann legt man sie in einen irdenen Topf oder wickelt sie im Sommer in Meerrettichblätter. So bleiben sie einige Tage liegen, bis sie ganz reif und gelb sind. Diese selbstbereiteten Käschen schmecken zu Vollkornbrot auch ohne Butter.

Gießener Schlachtviehmarkt.

Auf dem gestrigen Gießener Schlachtoiehmarkt (Schlachtviehverteilungsmarkt) in der Viehversteige- rungshalle Rhein-Main kosteten: Ochsen 37 Rpf., Bulleb 35 bis 50, Kühe 15 bis 44, Färsen 25 bis 45, Kälber 30 bis 57, Schafe 40 bis 48 Rpf. je kg- Lebendgewicht. Für Schweine wurden je kg Lebendgewicht folgende Preise erzielt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,45 RM., bl (135 bis 149,5, kg) 1,43, b2 (120 bis 134,5 kg) 1,41, c (100 bis 119,3 kg) 1,37 d (80 bis 99,5 kg) 1,31, e bis f (unter 80 kg) 1,25, gl (fette Specksauen) 1,45, i (Altschneider) 1,41, g2 (andere Sauen) 1/31, h (Eber) 1,31 RM. M erlauf: alles zugeteilt.

Serdunkelungszeil:

10. März von 19.15 bis 6.18 Uhr.

* Anschriftdoppel in Reisegepäck und Expreßgut. Um den Verlusten von Reise­gepäck-und Expreßgut vorzubeugen, die durch Ab­lösen der Anschrift oder durch sonstige ungenügende Kennzeichnung entstehen, hat die Reichsbahn vorge­schrieben, daß in die Gepäck- und Expreßgutstücke ein Doppel der Anschrift einzulegen-ist. Läßt sich ein solches nicht einlegen, so ist außen eine zweite An­schrift durch Beklebung oder Anhänger anzubringen. Die aus der ungenügenden Kennzeichnung oder dem Fehlen des Anschriftdoppels entstandenen Nachteile hat der Reisende oder der Absender zu vertreten.

Strafkammer Gießen.

Der PH. V. in Nordeck fuhr im Oktober v. I. mit seinem Lastwagen von Londorf nach Grünberg, wo­bei sich bei Kesselbach ein folgenschwerer Unfall er­eignete. Neben V. saß im Führerhaus des Wagens die Frieda H. aus Ermenrod, die demnächst seine Schwiegertochter werden sollte. Bei Kesselbach wird die Landstraße von der Reichsbahn gekreuzt. Der Bahnübergang ist unbeschrankt, aber durch ein Warn­schild kenntlich gemacht. Die Straße ist übersichtlich, die Bahnanlage kann auf etwa 100 Schritte nach rechts und links übersehen werden. Der Angeklagte

war durch seine früheren Fahrten mit der Ortslage bekannt. Bei der Annäherung an die vorerwähnte Kreuzungsstelle erblickte der Angeklagte plötzlich einen von rechts kommenden Personenzug. Er bremste sofort seinen Wagen und versuchte, ihn nach links neben den Bahnkörper zu fahren. Dies ge­lang ihm aber nicht mehr und er geriet auf den Bahnkörper. Der Wagen wurde von der Lokomotive erfaßt, herumgeschleudert und ein Stück neben der Straße mitgeschleift. Dabei wurde die im Führer­haus sitzende Frieda H. aus dem Wagen herausge­schleudert; sie stürzte auf den Fußpfad neben dem Bahnkörper, erlitt einen Schädelbruch und war auf der Stelle tot. Der Angeklagte blieb unverletzt. Es ist auch möglich, daß die Getötete aus dem Wagen gesprungen ist.

Der Angeklagte behauptete, mit einer Geschwin­digkeit von nur 30 bis 35 Kilometer gefahren zu sein. Das Läutewerk und das Pfeifen der Loko­motive will er nicht gehört haben. Er wisse auch nicht mehr, ob die H. aus dem Wagen herausge­schleudert wurde oder ob sie herausgesprungen ist.

Der Anklagevertreter führte aus, der Unfall sei durch das unvorsichtige und unvorschristsMäßige Verhalten des Angeklagten verursacht worden; der

Angeklagte habe bei der Annäherung an die fahrenstelle, die ihm bekannt gewesen sei, picht die nötige Sorgfalt gewahrt, indem er mit zu großer Geschwindigkeit gefahren sei. Hierdurch habe er den Wagen nicht mehr rechtzeitig zum Halten bringen können.

Dem Antrag des Anklagevertreters entsprechend wurde der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Transportgefährdung an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafö von zwei Monaten zu einer Geldstrafe von 8 00 RM. verurteilt. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, der Angeklagte habe es an der erforderlichen Sorgfalt fehlen lassen und den Tod der H. verschuldet. Aus drei Erwägungen sei er zu ganz besonderer Sorgfalt verpflichtet gewesen. Ein­mal sei der Wagen nicht ganz in Ordnung und da­her nicht aanz zuverlässig gewesen, zum anderen habe der Angeklagte einen Fahrgast gehabt, für dessen Leben er verantwortlich gewesen sei, zum dritten sei ihm der Bahnübergang bekannb gewesen. Grundsätzlich werde bei derartigen Vergehen auf Freiheitsstrafe erkannt, aber mit Rücksicht darauf, daß der Angeklagte allgemein als vorsichtiger Fak^» rer geschildert 'werde, den Wagen nach Möglichkeit instandgehalten, Leinen Alkohol genossen und der Vater der Getöteten kein Interesse an einer Be­strafung habe, halte das Gericht mit einer Geld­strafe den Strafzweck für erreicht.

Landkreis Gießen.

* Groß en-Linden, 9. März. Der Turns verein Großen-Linde n führte in Schaums Saal ein Werbeturnen zugunsten des Kriegs-WHW. durch. Nach der Begrüßungsansprache des Vereins- führers Klingelhöf er begannen die Vorfüh­rungen. Schüler und Schülerinnen, sowie Turnei' und'Turnerinnen zeigten in wechselnder Folge Bo­denturnen, Reigen, Gymnastik,' Barrenturnen und Pferdspringen. Eine Kreisfrauenriege führte eins Keulenübung, einen Volkstanz und eine Kürübung am Barren vor. Boxer zeigten je 3 mal 2 Minuten- Schaukämpfe. Besonderer Beifall wurde einer Grustps Kriegsversehrter eines Reserve-Lazaretts (Bein- amputierte) gezollt, die Bodenübungen, Hochsprung und Barrenturnen vorführten und Leistungen zeig? ten, die nur durch eisernen Willen und planvolles Training erreicht werden können. Oberarzt DL Leun, der ärztliche Betreuer dieser Sportler, legtä in kurzen Worten Sinn und Zweck des Devwunde-- tensports klar. Der Sportkreisführer des Kreises 23 Wetterau-Nord, Lehrer Heller (Wieseck), dankte allen Sportlern und hob hervor, daß nur durch beit Einsatz eines jeden das Ziel erreicht werden fönnto Schweinemarkt in Gedern.

* Gedern, 9. März. Der heutige Schweine- markt war nur mit 14 Ferkeln im Alter von 8 bis 10 Wochen beschickt. Bei großer Nachfrage er« gaben sich sehr hohe Preise, dennoch wurden alle Tiere verkauft.

Hauptschriftletter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des hauptschriftleiters: Ernst Blumschetn. Verantwortlich für Polittt und Bilder: Dr. Fr. W. Lange: für das Feuilleton: Dr. Hans Thyriotj kür Stadt Giesien, Provinz Wirtichast und Spott: Ernst Blumschein.

Druä und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckeret R. Lange K. Verlagsletter: Dr.-Jng. Erich Hamann: Anzeigenleiter:' Hans Beck.

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Danksagung.

Allen, die uns beim Heimgang meines lieben, unvergeßlichen Mannes, unseres lieben, guten Vaters, Schwiegersohnes, Bruders, Schwagers, Onkels, Schwiegervaters und Opas

Wilhelm Rohrbach

durch Wort und Schrift, sowie durch Kranz­spenden ihre Anteilnahme bewiesen haben, sprechen wir unseren tiefgefühlten Dank aus. In tiefer Trauer namens der Hinterbliebenen: Frau Lina Rohrbach, geb. Alban.

Siershahn, im März 1943.

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Für die Wielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Krankheit und dem Heimgang meines lieben Gatten, unseres Vaters und Großvaters sagen wir auf diesem Wege allen unseren herz­lichsten Dank. Besonders danken wir Herrn Missionar Walther für seinen Beistand und die tröstenden Worte am Grabe, sowie der Krie­gerkameradschaft Nieder-Ohmen für die Ehrung und Kranzniederlegung.

Die trauernden Hinterbliebenen:

Lina Siehl, Ella Diehl und Auguste Scharmann.

)Gießen, Frankfurt, den 9. März 1943. 01533

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An den Folgen einer Verletzung verstarb am 9. März mein herzensguter Mann, unser lieber Vater, Bruder, Schwiegervater, Großvater, Schwiegersohn, Schwager, Onkel, Pate u.Neffe

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im 61. Lebensjahr.

Die trauernden Hinterbliebenen:

Frau Math. Häuser, geb. Röhmig; Karl Häuser, 1. Z. bei der Wehrmacht, und Familie; Anna Häuser und Kind; Otto Häuser, z.Z. im Felde, und Braut; nebät allen Angehörigen.

Watzenborn-Steinberg, Annerod, Holzhausen Kassel, den 10. März 1943.

Die Beerdigung findet am Donnerstag, dem 11. März, 16.15 Uhr, zu Watzenborn-Stein­berg, vom Trauerhause Schulstr. 9 aus statt.

01585

Betr.: Weibnachts-Sonderzuteilung von Hülsen- früdjtcn und Sonderzuteilung von Bülsen- frnchten mnd ReiS in der 45. Zutrilungs- veriode.

Gemeinsame Bekanntmachung der Landritte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Gießen.

Auf Weisung der Hauptvereinigung der deut' schon Getreide- und Futtennittelwirtschaft vom 12. Dezember 1942 haben die Einzelhändler die ihnen zugestellten Empsangsbescheinigungen über Reis biS rum 15. März 1943 an den Vorlieseranten zur Abdeckung der im voraus erhaltenen Ware auszuhändigen. Bis zum gleichen Zeitvuntt haben die Einzelhändler auch die Empfangsbescheinigun­gen über die Ausgabe von Hülsenfrüchten der Weihnachts-Sonderzuteilung und der 45. Zutei- lungsperiode an den Vorlieseranten einmreichen. Gleichzeitig sind die bei dem Einzelhändler noch verbliebenen Restmengen bei der Aushändigung der Empfangsbescheinigungen an den Großhandel

Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie den Ober­bürgermeister der Stadt Gießen

Der Landrat des Landkreises Gießen» Dr. Lotz.

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