Die Vausparer in der Gemeinschastsaufgabe des Wohnungsbaues.
Ndz. Das Reichswirtschastsministerium hat im Einvernehmen mit dem Reichßwohnungskommissar Richtlinien erlassen, die im Sinne der Einordnung der Bausparer in das allgemeine Wohnungsbauprogramm die Werbung der Bausparkassen in die richtige Bahn lenken wollen Es sollen dadurch einerseits übertriebene Erwartungen auf ein gesundes Maß zurückgeschraubt werden. Andererseits soll jedoch dem Bausparer und in gleicher Weise dem freien Sparer die Gewißheit gegeben werden daß er im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe des Wohnungsbaues seinen Platz erhält.
Der freie Wohnungsbau wird in den ersten Jahren nach dem Kriege wahrscheinlich noch starken Beschränkungen unterliegen. Der Wohnungsbau wird weitgehend gelenkt und gesteuert werden. Zunächst kommt es vor allem darauf an, zur Deckung des dringendsten Wohnraumbedarfs die vorhandenen Mittel mit größtmöglicher Wirkung einzusetzen. Der Reichswohnungskommissar hat erklärt, er wolle die Leistungen der freien Sparer und der Bausparer dadurch anerkennen, daß er vom zweiten Jahresbauprogramm der Nachkriegszeit an in steigendem Ausmaß Bausparer zum Eigenheimbau im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues bevorzugt zulassen werde.
Der Reichswohnungskommissar hat dabei auf einige für den Bausparer sehr wichtige Gesichtspunkte hingewiesen, die in einem Merkblatt für die Bausparer zusammengefaßt worden sind. Im Hinblick auf die weitgehende Normung, Typung und Rationalisierung des Wohnungsbaues und den
sparsamsten Einsatz der Baustoffe wird es häufig nicht angängig sein, daß der einzelne Bausparer individuell so baut, wie ihm das vorschwebt. Er muß vielmehr die Typen und Normen berücksichtigen, die allgemein verbindlich aufgestellt werden. Er genießt dadurch aber auch die erheblichen Vorteile dieser Regelung.
Da in den ersten Nachkriegsjahren naturgemäß in erster Linie an den Orten des dringendsten Bedarfs gebaut werden muß, können die Bausparer nicht damit rechnen, daß ihre Wünsche hinsichtlich Art und Lage ihrer Bauvorhaben in allen Fällen und yhne weiteres berücksichtigt werden können. Da ferner Vorsorge getroffen werden muß, daß solche Familien zuerst untergebracht werden müssen, deren. Wohnungsbedarf besonders vordringlich ist, wie Kriegsversehrte und Kinderreiche, erstreckt sich die Auslese nach diesen Gesichtspunkten auch auf die Bausparer. Schließlich wird sich aus Gründen der Rationalisierung häufig empfehlen, mehrere Bauvorhaben von Bausparern zusammenzufassen ünd durch geeignete Träger, von denen die Bausparer dann das fertige Eigenheim erwerben können, nach einheitlichen Plänen durchführen, zu lassen.
Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte wird auch der Bausparer zu seinem Ziel kommen, denn grundsätzlich steht das Eigenheim im Wohnungsbauprogramm der Nachkriegszeit an bevorzugter Stelle. Deshalb wird auch nach wie vor Wert darauf gelegt, daß weiterhin Eigenkapital, das Voraussetzung für die spätere Förderung ist, angesammelt wird.
Mit dem Leistungsabzeichen belohnt.
Der Kreisobmann der Deutschen Arbeitsfront, Gauhauptstellenleiter der NSDAP. Goebel, überreichte in Anwesenheit des Fachstellenleiters Stein und des Kreiswarts Schemel vor dem Vertrauensrat der Firmen Faber & Schnepp und Martin AHermann diesen beiden Firmen das Leistungsabzeichen für vorbildliche Förderung von ,Lraft durch Freude". Pg. Goebel übermittelte den Betrieben die Glückwünsche der Deutschen Arbeitsfront mit dem mahnenden Hinweis, daß diese Anerkennung zu weiterer Leistung verpflichte und zur Erreichung des Endzieles, der Goldenen Fahne, anspornen möge. Die beiden Firmen haben sich nach den allgemein bekannten Richtlinien und Gesichtspunkten vorbildlich in ihren Betrieben für die Betreuungsarbeit von ,Kraft durch Freude" eingesetzt. Diese Betreuungsarbeit erstreckt sich auf die Betreuung des schaffenden Menschen am Arbeitsplatz, seine Gesunderhaltung und körperliche Ertüchtigung, die sinnvolle und bestmögliche Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, den Erholungsurlaub und die geistig- seelifche Betreuung der Schaffenden in ihrem Feierabend. :
Käsebereitung aus Magermilchquark.
Manche' Hausfrau möchte aus dem Quark zur Abwechslung Käse bereiten. Die „Zeitschrift fürVolks- ernährung" teilt dafür folgendes Rezept mit: Man orge dafür, daß alle Molke aus dem Quark ent- ernt wird, was am besten in einem Beutel geschieht, »en man aufhängt. Die Molke fängt man in einer Schüssel auf und verwendet sie. Der Quark wird in einer Schüssel tüchtig mit etwas Salz und Kümmel durchgeknetet, dann formt man kleine, runde Hand- käschen. Diese legt man auf ein Küchenbrett und bestreut sie obenauf mit etwas feinem Salz, darüber brettet man ein Papier, daß kein Staub an den Käse tommt, und stellt ihn warm. Nach 24 Stunden wird der Käse umgedreht, was mit dem Tischmesser geschieht, und obenauf wieder wenig gesalzen. Nun wendet ipan die Käse alle Tage, bis sie ganz trocken sind. Dann legt man sie in einen irdenen Topf oder wickelt sie im Sommer in Meerrettichblätter. So bleiben sie einige Tage liegen, bis sie ganz reif und gelb sind. Diese selbstbereiteten Käschen schmecken zu Vollkornbrot auch ohne Butter.
Gießener Schlachtviehmarkt.
Auf dem gestrigen Gießener Schlachtoiehmarkt (Schlachtviehverteilungsmarkt) in der Viehversteige- rungshalle Rhein-Main kosteten: Ochsen 37 Rpf., Bulleb 35 bis 50, Kühe 15 bis 44, Färsen 25 bis 45, Kälber 30 bis 57, Schafe 40 bis 48 Rpf. je kg- Lebendgewicht. Für Schweine wurden je kg Lebendgewicht folgende Preise erzielt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,45 RM., bl (135 bis 149,5, kg) 1,43, b2 (120 bis 134,5 kg) 1,41, c (100 bis 119,3 kg) 1,37 d (80 bis 99,5 kg) 1,31, e bis f (unter 80 kg) 1,25, gl (fette Specksauen) 1,45, i (Altschneider) 1,41, g2 (andere Sauen) 1/31, h (Eber) 1,31 RM. M erlauf: alles zugeteilt.
Serdunkelungszeil:
10. März von 19.15 bis 6.18 Uhr.
*• Anschriftdoppel in Reisegepäck und Expreßgut. Um den Verlusten von Reisegepäck-und Expreßgut vorzubeugen, die durch Ablösen der Anschrift oder durch sonstige ungenügende Kennzeichnung entstehen, hat die Reichsbahn vorgeschrieben, daß in die Gepäck- und Expreßgutstücke ein Doppel der Anschrift einzulegen-ist. Läßt sich ein solches nicht einlegen, so ist außen eine zweite Anschrift durch Beklebung oder Anhänger anzubringen. Die aus der ungenügenden Kennzeichnung oder dem Fehlen des Anschriftdoppels entstandenen Nachteile hat der Reisende oder der Absender zu vertreten.
Strafkammer Gießen.
Der PH. V. in Nordeck fuhr im Oktober v. I. mit seinem Lastwagen von Londorf nach Grünberg, wobei sich bei Kesselbach ein folgenschwerer Unfall ereignete. Neben V. saß im Führerhaus des Wagens die Frieda H. aus Ermenrod, die demnächst seine Schwiegertochter werden sollte. Bei Kesselbach wird die Landstraße von der Reichsbahn gekreuzt. Der Bahnübergang ist unbeschrankt, aber durch ein Warnschild kenntlich gemacht. Die Straße ist übersichtlich, die Bahnanlage kann auf etwa 100 Schritte nach rechts und links übersehen werden. Der Angeklagte
war durch seine früheren Fahrten mit der Ortslage bekannt. Bei der Annäherung an die vorerwähnte Kreuzungsstelle erblickte der Angeklagte plötzlich einen von rechts kommenden Personenzug. Er bremste sofort seinen Wagen und versuchte, ihn nach links neben den Bahnkörper zu fahren. Dies gelang ihm aber nicht mehr und er geriet auf den Bahnkörper. Der Wagen wurde von der Lokomotive erfaßt, herumgeschleudert und ein Stück neben der Straße mitgeschleift. Dabei wurde die im Führerhaus sitzende Frieda H. aus dem Wagen herausgeschleudert; sie stürzte auf den Fußpfad neben dem Bahnkörper, erlitt einen Schädelbruch und war auf der Stelle tot. Der Angeklagte blieb unverletzt. Es ist auch möglich, daß die Getötete aus dem Wagen gesprungen ist.
Der Angeklagte behauptete, mit einer Geschwindigkeit von nur 30 bis 35 Kilometer gefahren zu sein. Das Läutewerk und das Pfeifen der Lokomotive will er nicht gehört haben. Er wisse auch nicht mehr, ob die H. aus dem Wagen herausgeschleudert wurde oder ob sie herausgesprungen ist.
Der Anklagevertreter führte aus, der Unfall sei durch das unvorsichtige und unvorschristsMäßige Verhalten des Angeklagten verursacht worden; der
Angeklagte habe bei der Annäherung an die fahrenstelle, die ihm bekannt gewesen sei, picht die nötige Sorgfalt gewahrt, indem er mit zu großer Geschwindigkeit gefahren sei. Hierdurch habe er den Wagen nicht mehr rechtzeitig zum Halten bringen können.
Dem Antrag des Anklagevertreters entsprechend wurde der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Transportgefährdung an Stelle einer an sich verwirkten Gefängnisstrafö von zwei Monaten zu einer Geldstrafe von 8 00 RM. verurteilt. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, der Angeklagte habe es an der erforderlichen Sorgfalt fehlen lassen und den Tod der H. verschuldet. Aus drei Erwägungen sei er zu ganz besonderer Sorgfalt verpflichtet gewesen. Einmal sei der Wagen nicht ganz in Ordnung und daher nicht aanz zuverlässig gewesen, zum anderen habe der Angeklagte einen Fahrgast gehabt, für dessen Leben er verantwortlich gewesen sei, zum dritten sei ihm der Bahnübergang bekannb gewesen. Grundsätzlich werde bei derartigen Vergehen auf Freiheitsstrafe erkannt, aber mit Rücksicht darauf, daß der Angeklagte allgemein als vorsichtiger Fak^» rer geschildert 'werde, den Wagen nach Möglichkeit instandgehalten, Leinen Alkohol genossen und der Vater der Getöteten kein Interesse an einer Bestrafung habe, halte das Gericht mit einer Geldstrafe den Strafzweck für erreicht.
Landkreis Gießen.
* Groß en-Linden, 9. März. Der Turns verein Großen-Linde n führte in Schaums Saal ein Werbeturnen zugunsten des Kriegs-WHW. durch. Nach der Begrüßungsansprache des Vereins- führers Klingelhöf er begannen die Vorführungen. Schüler und Schülerinnen, sowie Turnei' und'Turnerinnen zeigten in wechselnder Folge Bodenturnen, Reigen, Gymnastik,' Barrenturnen und Pferdspringen. Eine Kreisfrauenriege führte eins Keulenübung, einen Volkstanz und eine Kürübung am Barren vor. Boxer zeigten je 3 mal 2 Minuten- Schaukämpfe. Besonderer Beifall wurde einer Grustps Kriegsversehrter eines Reserve-Lazaretts (Bein- amputierte) gezollt, die Bodenübungen, Hochsprung und Barrenturnen vorführten und Leistungen zeig? ten, die nur durch eisernen Willen und planvolles Training erreicht werden können. Oberarzt DL Leun, der ärztliche Betreuer dieser Sportler, legtä in kurzen Worten Sinn und Zweck des Devwunde-- tensports klar. Der Sportkreisführer des Kreises 23 Wetterau-Nord, Lehrer Heller (Wieseck), dankte allen Sportlern und hob hervor, daß nur durch beit Einsatz eines jeden das Ziel erreicht werden fönnto Schweinemarkt in Gedern.
* Gedern, 9. März. Der heutige Schweine- markt war nur mit 14 Ferkeln im Alter von 8 bis 10 Wochen beschickt. Bei großer Nachfrage er« gaben sich sehr hohe Preise, dennoch wurden alle Tiere verkauft.
Hauptschriftletter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des hauptschriftleiters: Ernst Blumschetn. Verantwortlich für Polittt und Bilder: Dr. Fr. W. Lange: für das Feuilleton: Dr. Hans Thyriotj kür Stadt Giesien, Provinz Wirtichast und Spott: Ernst Blumschein.
Druä und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckeret R. Lange K. Verlagsletter: Dr.-Jng. Erich Hamann: Anzeigenleiter:' Hans Beck.
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durch Wort und Schrift, sowie durch Kranzspenden ihre Anteilnahme bewiesen haben, sprechen wir unseren tiefgefühlten Dank aus. In tiefer Trauer namens der Hinterbliebenen: Frau Lina Rohrbach, geb. Alban.
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Die trauernden Hinterbliebenen:
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Frau Math. Häuser, geb. Röhmig; Karl Häuser, 1. Z. bei der Wehrmacht, und Familie; Anna Häuser und Kind; Otto Häuser, z.Z. im Felde, und Braut; nebät allen Angehörigen.
Watzenborn-Steinberg, Annerod, Holzhausen Kassel, den 10. März 1943.
Die Beerdigung findet am Donnerstag, dem 11. März, 16.15 Uhr, zu Watzenborn-Steinberg, vom Trauerhause Schulstr. 9 aus statt.
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Betr.: Weibnachts-Sonderzuteilung von Hülsen- früdjtcn und Sonderzuteilung von Bülsen- frnchten mnd ReiS in der 45. Zutrilungs- veriode.
Gemeinsame Bekanntmachung der Landritte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Gießen.
Auf Weisung der Hauptvereinigung der deut' schon Getreide- und Futtennittelwirtschaft vom 12. Dezember 1942 haben die Einzelhändler die ihnen zugestellten Empsangsbescheinigungen über Reis biS rum 15. März 1943 an den Vorlieseranten zur Abdeckung der im voraus erhaltenen Ware auszuhändigen. Bis zum gleichen Zeitvuntt haben die Einzelhändler auch die Empfangsbescheinigungen über die Ausgabe von Hülsenfrüchten der Weihnachts-Sonderzuteilung und der 45. Zutei- lungsperiode an den Vorlieseranten einmreichen. Gleichzeitig sind die bei dem Einzelhändler noch verbliebenen Restmengen bei der Aushändigung der Empfangsbescheinigungen an den Großhandel
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