oder Großhändler bet Lieferungen an den Eittzel- handel unbestellte Waren beipacken. Es handelt sich meist um minderwertige Waren, die der Einzelhändler aber annimmt, weil er glaubt, sonst bei späteren Bestellungen schlechter beliefert zu werden. Der Preisbildungskommissar betont, daß dieses Geschäftsgebaren der Lieferanten sowohl gegen die Preisstoppverordnungen cfls auch gegen die Grundsätze der kriegsoerpflichteten Volkswirtschaft verstößt. Er erinnert an seinen Erlaß vom 8. Dezember 1940, wonach gegen die Preis Vorschriften der Kriegswirt- schaftsverordnnng handelt, „wer Waren, insbesondere solche, bei denen die Nachfrage das Angebot Übersteigt, nur zusammen mit andern Waren verkauft oder kauft". Es handelt sich hierbei, wie der neue Erlaß ergänzend erklärt, um eine strafbare Kopplung. Ein Verstoß wird nur dann nicht vorliegen, wenn die unbestellt beigefügten Gegenstände Mangelware darstellen oder die Beifügung vor dem Kriege handelsüblich war.
Keine schriftlichen Mitteilungen
in Pakete an deutsche Kriegsgefangene und Zwil- internierte einlegen.
Das Deutsche Note Kreuz macht nochmals darauf aufmerksam, daß Paketen an deutsche 'Kriegsbefangene und Zivilinternierte in Feindesland keine schriftlichen Mitteilungen beigelegt werden dürfen. Dabei rst zu beachten, daß Sendungen, die das Höchstgewicht für Briefe von 170 Gramm nach Kanada und von 250 Gramm nach Großbritan-" nien, den britischen Besitzungen usw. Überschreiten, in diesen Ländern als Pakete gelten. Die Delegierten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in Genf, denen die Betreuung der Kriegsgefangenen- und Zivilinterniertenlager in den Feindstaaten obliegt, haben immer wieder Beanstandungen der feindlichen Zensurbehörden über Briefeinlagen in Paketen erhalten, die eine'Beschlagnahme der Pakete zur Folge haben können.
Oie pflickt zur Abwendung von Kriegsschäden.
Es wird als selbstverständliche Pflicht jedes Volksgenossen angesehen, besonders in luftgefährdeten Gebieten, alles zu tun, um etwaigen Kriegsschäden vorzubeugen. Wer in seiner Wohnung Gegenstände von besonderem Wert, kostbare Kunstgegenstände u. a. hat, wird schon im eigenen Interesse, wenn ihm die Möglichkeit dazu gegeben ist, versuchen, sie möglichst sicher aufzubewahren, und wer Gelegenheit hat, Teile seiner Bestände an Kleidung, Wäsche usw. an anderen Orten unterzubringen, wird gut daran tun, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Es ist aber nicht so, daß eine allgemeine Pflicht in dieser Richtung besteht, deren Außerachtlassung den Verlust oder die Minderung der Entschädigung zwangsläufig zur Folge hätte. Es kommt ganz auf die Umstände des einzelnen Falles an, was als angemessene Pflicht zur Abwendung des Kriegsschadens anzusehen ist.. Man kann nicht das, was der eine tut, ohne weiteres auch von dem anderen verlangen. Nur wenn ausgesprochenes Verschulden des Geschädigten in der mangelnden Abwendung des Kriegsschadens zu erblicken ist, so insbesondere, wenn er die amtlich empfohlenen Vorkehrungen nicht beachtet hat, sieht die Kriegsschädenoerordnung vor,
daß dies bet der Höhe der Entschädigung berücksichtigt werden kann. Man wird erwarten können, daß derartige Fälle nur selten vorkommen und daß die Bevölkerung aus eigener Initiative dafür sorgen wird, daß nichts zu Schaden-kommt, was gesichert werden kann.
*
** Karl Volck, als Schauspieler und Spielleiter das dienstälteste Mitglied des Theaters der Universitätsstadt Gießen, wird, wie wir zur bevorstehenden Neueinstudierung von Hermann Bahrs „Konzert" erfahren, -in dieser Aufführung den Pol- linger spielen. In der Gießener Erstaufführung im Februar 1910 spielte Karl Volck als 26jähriger unter der Spielleitung von Direktor Hermann Stem- So-etter den Dr. Jura. Herr Volck steht heute im 60. ebensjahre, das er. Ende Oktober d. I. vollendet; gleichzeitig wird er dann auf eine 35jährige, nur von 1914 bis 1918 durch Heeresdienst unterbrochene Zugehörigkeit zum Gießener Theater zurückblicken können.
** Arbeitsiubiläum bet Bänninger. Am gestrigen 8. April konnten bei der Firma Bänninger G. m. b. H. in Gießen die Gefolgschaftsmitglieder Ludwig Gerhard, Steinbach, Ernst-Lud- wig-Straße 17, als Magazinverwalter, und Wilhelm S ch o r g e, Großen-Linden, Nebengasse 2, als Eisendreher auf eine 25jährige Tätigkeit zurückblicken. An den geschmückten Arbeitsplätzen wurde den Jubilaren von dem Betriebssichrer Karl Bänninger, dem Betriebsobmann sowie verschiedenen Abteilungsleitern und Arbeitskameraden Dank und Anerkennung für die in den vergangenen 25 Jahren geleisteten treuen Dienste zum Ausdruck gebracht. Außerdem wurden den Jubilaren die Gaudiplome der Deutschen Arbeitsfront von dem Betriebsobmann überreicht. Ferner erhielten die Jubilare zum Andenken das übliche Sparkassenbuch von der Firma und der Zeit entsprechende Geschenke von ihren Arbeitskameraden. Mit einer Dankansprache der Jubilare endete die schöne Feier.
** Arbeitsjubiläum in den Zigarrenfabriken Gg. H. Schi 1,01 er. D^r Angestellte und BetriebsobkNann Ludwig Ockel, Gießen, Bruchstraße 16, konnte am gestrigen Donnerstag, 8. April, auf eine 25jährige Tätigkeit bei der Firma Gg. Heinr. Schirmer, Zigarrenfabriken, Gießen, zurückblicken. Bei einem Betriebsappell wurde der treuen Mitarbeit des Jubilars durch Ansprachen des Betriebsführers Dr. Carl Schirmer und eines Vertreters der Gefolgschaft in ehrender Weise gedacht. Schöne Geschenke und eine Ehrenurkunde der Gauwirtschaftskammer gaben der Wertschätzung, die der Jubilar allenthalben genießt, sinnfälligen Ausdruck.
** Eine Neunzigjährige. Am kommenden Sonntag, 11. April, kann Frau Käthchen Müller, geb. Plank, Mühlstraße 3 wohnhaft, in körperlicher und geistiger Rüstigkeit ihren 90. Geburtstag begehen. Die Jubilarin entstammt einem alten Gießener Gerbergeschlecht, dessen Existenz in unserer Stadt bis in das 17. Jahrhundert zurückreicht. Der Jubilarin bringen auch wir unseren herzlichen Glückwunsch zu ihrem Geburtstag und alle guten Wünsche für einen weiteren schönen Lebensabend dar.
** Grund st euer nur noch in vier Raten. Wie wir von der Stadtverwaltung hören.
wird die Grundsteuer ab Rj. 1943 (1. April 1943 bis 31. März 1944) für Steuerbeträge in jeder Höhe nur noch in 4 Raten, gegen bisher 12 Raten, erhoben. Die erste Rate ist am 15. Mai 1943 fällig. Nähere Bekanntmachung erfolgt in den nächsten Togen.
*♦ Die Sonderzuteilung von Käse in der gegenwärtigen Zuteilungsper'iode betrifft eine Bekanntmachung in unserem heutigen Blatte, auf die besonders hingewiesen sei.
z Aus Der engeren Heimat.
Landkreis Gießen.
* Leihgestern, 9. April. Am heutigen Freitag, 9. April, kann Frau Sophie N e b e I i n g in körperlicher und geistiger Rüstigkeit ihren 7 0. Geburtstag begehen. Die Jubilarin verrichtet noch alle Arbeiten in Haus, Hof und Feld. Unseren herzlichen Glückwunsch.
Das Aeurath-HauS in Alsfeld.
Lpd. Alsfeld, 6. April. Eines der schönsten Häuser unserer Stadt ist das Neurath-Haus in der Rittergasse. Die Stadtverwaltung hat es, nachdem sein Aeußeres in Verfall geraten war, kurz vor dem Kriege aus Privatbesitz erworben und wiederherstellen lassen, so daß es sich heute wieder in schmuckem Gewände zeigt. Es ist ein prunkvoller Fachwertbau, dessen zierlicher Erker, reiches Portal, kunstvoll geschmiedeten Beschläge und prächtig geschmücktes Holzwerk den Ruhm des wohlhabenden und kunstsinnigen Mannes künden, der es einst hot erbauen lassen. Seinen Namen und den seiner zweiten Gattin nennt die Inschrift über der Einfahrt: „Constantinus Neurath, Juliana Gebohrene von Storndorff. Anno Domini 1688."
Gin Schwarzschlächter hingerichtet.
Lpd. Darmstadt, 8.April. Am 7.April 1943 ist der August Hamm aus Bechtolsheim bei Alzey hingerichtet worden, den das Sondergericht Darmstadt wegen Kriegswirtschastsverbre- chens zum Tode verurteilt hat. Hamm, der schon im ersten Weltkrieg Schwarzschlachtungen und Schleichhandel zu Ueberpreisen getrieben hotte, hat auch in diesem Krieg durch Schwarzschlachtungen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung große Mengen Fleisch entzogen, die er zum Teil im Schleichhandel veräußert hat.
G. A -Sport.
Tschammer-Pokalspiele
im Gau Hessen-Nassau.
Am 11. und 18. April findet die erste Zwischenrunde um den Tschammer-Pokal im Gau Hessen- Nassau statt, an dem aus dem Kreis Wetterau die Spvg. 19 0 0 und Rb. Friedberg noch beteiligt sind. Die für den kommenden Sonntag angesetz- ten Spiele sind folgende:
1900 — F.Sp.B. Ffm.
Rb. Homburg — Rb. Friedberg Mainz 05 — Schierstem Ravolzhausen — Ostend 07 Ffm. Griesheim 02 — Mainz-Weisenau
TSG. Bensheim — Eintracht Ffm. Heddernheim 07 — Neu-Isenburg Mörlenbach i. O. — Aschbach i. O.
Damit steht den Gießener Sportinteressenten ein sportliches Ereignis bevor, ist es doch das erste Mal, daß eine Gießener Mannschaft sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Zwischenrunde erwarb. Fußball-Aufstiegspiele in Hessen-Nassau
Die neun Kreismeister für die Aüfstiegsjüele zur FuAmll-Gcmklasse Hessen-Nassaus stehen letzt fest. Es wird zunächst in drei Dreier-Gruppen gespielt, anschließend werden die drei Gruppensieger um die zwei freien Plätze in der Gauklasse kämpfen. Es wurde folgende Gruppeneinteilung getroffen:
Gruppe 1: KSG. Wiesbaden, RSG. Mainz 05 und BfR. Bürstadt; Gruppe 2: Luftwaffe Gießen, Viktoria Frankfurt-Eckenheim und VfB.« 1900 Offenbach; Gruppe 3: TSV. 1860 Hanau, VfL. Frankfurt-Rödelheim und TSG. Urberach.
In den Gruppen 2 und 3 beginnen die Aufstiegsspiele am 18. April, während diXGruppe 1 erst am 25. April beginnt.
Briefkasten der Redaktion.
(Rechtsgutachten find ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)
21t. B., Gießen. Wenn kein Testament vorhanden ist, ist Ihr Vater zu einem' Vierteile Erbe an dem Nachlaß Ihrer verstorbenen Mutter geworden, während die reftiidjen drei Vierteile des Nachlasses zu gleichen Teilen an Sie und die evtl, noch vorhandenen anderen Kinder fallen (§ 1931 des Bürgerlichen Gesetzbuches.) die zweite Ehefrau Ihres Vaters hat kein Recht an dem Nachlaß Ihrer Mutter. Wenn Sie sich mit Ihrem Vater wegen der Verteilung des Nachlasses nicht in Güte verständigen können, müssen Sie eine Auseinandersetzung verlangen. Ihr Vater ist verpflichtet. Ihnen Auskunft über den Nachlaß zu geben. Inwieweit die zweite Frau bei feinem Ableben an seinem Nachlaß beteiligt ist, ergibt sich aus § 1931 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der folgenden Wortlaut hat: „I. Der überlebende Ehegatte des Erblassers, ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Vierteile, neben Verwandten der zkbeiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach § 1926 den Abkömmlingen zufallen würde. II. Sind weder Verwandte her ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft."
Nach
keine Privatgespräche am Fernsprecher, damit luftschutzwichtige Gespräche durchkommen!
Hauptschrtstleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter de- Sauptschriftletters: Ernst Blumschein. Äerantwortlich für Politik und Uber: Dr. Fr. W. Lange; für das Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für Stadt Gießen, Provinz, Wirtschaft und Sport: Ernst Blumschein.
Druck und Verlag: Bruhlsche Universitätsdruckerei R. Lange K.G. BerlagSleiter: Dr.-Jng. Erich Hamann, z. Z. Webrmacht.
Anzetgenleiter- Hans Beck. — Anzeigenpreisliste Nr. 6.
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Fettkarten der 48. Zuteilungsperiode zu erfolgen.
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1144 D
Großen-Linden, den 8. April 1943.
08302
Mit der Familie trauern auch wir um einen von uns allen geachteten und geschätzten Mitarbeiter. Der Vorstand und die Gefolgschaft des Reichsbahn-Betriebsamtes Gießen 2.
Gießen, den 7. April 1943.
Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie den Oberbürgermeister der Stadt Gießen Der Landrat dcS Landkreises Gießen. Dr. Lot;.
Am 27. März starb infolge eines Unglücksfalles unser herzliebes Kind, unsere gute, unvergeßliche Schwester und Schwägerin
L.-N.-Oberhelferin Elli Roth
Sie wurde auf einem deutschen Friedhof in Westfrankreich beigesetzt.
In tiefem Schmerz:
Anton Roth, Justizinspektor i. R.
Elisabeth Roth, geb. Geißler
Toni Malkomesius, geb. Roth
Dr. Emil Malkomesius, Oberstleutnant, z.Z.im Felde.
Gießen (Steinstraße 46), Königsberg in Pr., den 8. April 1943.
Von Beileidsbesuchen bitten wir absehen zu wollen.
Danksagung. Für die herzliche Anteilnahme sowie für die Blumen- und Kranzspenden und die trostreichen Worte des Herrn Pfarrer Germer beim Heimgang meines lieben, unvergeßlichen Mannes sage ich herzlichen Dank.
Marie Klingelhöfer, geb. Muhl.
Gemeinsame Bekanntmachung der Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Gieße».
Betr.: Sonderzuteilung von Käse in der 48. Zuteilungsperiode.
Laut Erlaß des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 16. 3.1943 erfolgt in der 48. Zuteilungsperiode (5. April bis 2. Mai 1943) eine zusätzliche Zuteilung von
62,5 Gramm Weichkäse.
Die Abgabe erfolgt auf den ^-Abschnitt der Reichsfettkarte 48 für alle Altersstufen einschließlich der Reichsfettkarten SV 1 bis 7, sowie auf den Abschnitt VV 1 der Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter der ersten Woche; die Abschnitte berechttgen bis zum 2. Mat 1943 zum Wetchkasebezug. Die Ausgabe erfolgt gleichfalls an in Gemeinschaftsverpflegung befindliche Bersorgungsberechtigte.
Ausgenommen hiervon sind Kriegsgefangene jeder Nattonalität, Ostarbeiter, Polen und Juden.
Zu berücksichttgen sind jedoch vorübergehend anwesende Personen, wie Urlauber, wenn sie mindestens 7 Tage Urlaub haben, der tn die Zuteilungsperiode fällt.
In diesen Fällen hat die Zuweisung auf Grund von Berechttgungs- scheinen zu erfolgen.
Tie Ablieferung der abgettenttten Abschnitte durch die Einzelhändler hat mit der Ablieferung der nicht bestellscheingebundenen Abschnitte der
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Am 6. März hei m den Kämpfen im Osten in stiller, soldatischer Pflichterfüllung, fast 26 Jabre alt, mein in- nigstgeliebter Sohn, unser lieber, treuer Bruder und Schwager, der Gerichtsreferendar
Dieter Altendorf
Wachtmeister und Off.-Anwärter in einer Radfahrschwadron
Träger des E. K. 2 und des Verw.-Abzeichens. Er folgte seinem im Westen gefallenen jüng. Bruder. in tiefstem Leid:
Anna. Altendorf, geb. Vogt Hildegard Wolff, geb. Altendorf Alfred Wolff.
Gießen, Bergstraße 27.
Wir bitten von Beileidsbesuchen absehen zu wollen.
Nach Gottes unerforschtichem Ratschluß entschlief nach schwerer Krankheit unsere innigstgeliebte, herzensgute Tochter, unsere gute, einzige, treubesorgte Schwester, Schwägerin, Gote, Nichte und Kusine
Mariedien Wehrum
im blühenden Alter von 18 Jahren.
In tiefer,Trauer:
Karl Wehrum und Frau Harla, geh. Buß Uffz. Karl Wehrum, z. Z. im Felde, u. Familie Walter Wehrum und alle Angehörigen.
Watzenborn-Steinberg, Großen-Buseck, den 8. April 1943.
Die Beerdigung findet am Samstag, 10. April, nachmittags 3% Uhr statt.
Mein herzensguter Mann, unser treu- lISSl sorgender Vater
Karl Müller
Hptm. und Komp.-Führer einer Eisenb.-Baukomp. techn. Reichsbahn-Oberinspektor Inhaber mehrerer Orden und Ehrenzeichen
ist in treuer Pflichterfüllung im Osten, 50 Jahre alt, auf dem Felde der Ehre gefallen.
Henny Müller und Kinder.
Gießen (Memeler Straße 5), den 8. April 1943. Von Beileidsbesuchen bitten wir abzusehen.
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Rudolf
Ein packend gestalt. Artisten- Schieksal aus der Welt der Manege
Spielleitung: Karl Anton.
chenschau . Kulturfilm
2.Ä), 4.45, 7.30, So. 2,4.30,7.30 Uhr
Jugend hat Zutritt! (11466


