Ausgabe 
9.4.1943
 
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oder Großhändler bet Lieferungen an den Eittzel- handel unbestellte Waren beipacken. Es handelt sich meist um minderwertige Waren, die der Einzelhänd­ler aber annimmt, weil er glaubt, sonst bei späteren Bestellungen schlechter beliefert zu werden. Der Preisbildungskommissar betont, daß dieses Geschäfts­gebaren der Lieferanten sowohl gegen die Preis­stoppverordnungen cfls auch gegen die Grundsätze der kriegsoerpflichteten Volkswirtschaft verstößt. Er erinnert an seinen Erlaß vom 8. Dezember 1940, wonach gegen die Preis Vorschriften der Kriegswirt- schaftsverordnnng handelt,wer Waren, insbeson­dere solche, bei denen die Nachfrage das Angebot Übersteigt, nur zusammen mit andern Waren ver­kauft oder kauft". Es handelt sich hierbei, wie der neue Erlaß ergänzend erklärt, um eine strafbare Kopplung. Ein Verstoß wird nur dann nicht vor­liegen, wenn die unbestellt beigefügten Gegenstände Mangelware darstellen oder die Beifügung vor dem Kriege handelsüblich war.

Keine schriftlichen Mitteilungen

in Pakete an deutsche Kriegsgefangene und Zwil- internierte einlegen.

Das Deutsche Note Kreuz macht nochmals darauf aufmerksam, daß Paketen an deutsche 'Kriegsbe­fangene und Zivilinternierte in Feindesland keine schriftlichen Mitteilungen beigelegt werden dürfen. Dabei rst zu beachten, daß Sendungen, die das Höchstgewicht für Briefe von 170 Gramm nach Kanada und von 250 Gramm nach Großbritan-" nien, den britischen Besitzungen usw. Überschreiten, in diesen Ländern als Pakete gelten. Die Delegierten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in Genf, denen die Betreuung der Kriegsgefange­nen- und Zivilinterniertenlager in den Feindstaaten obliegt, haben immer wieder Beanstandungen der feindlichen Zensurbehörden über Briefeinlagen in Paketen erhalten, die eine'Beschlagnahme der Pa­kete zur Folge haben können.

Oie pflickt zur Abwendung von Kriegsschäden.

Es wird als selbstverständliche Pflicht jedes Volks­genossen angesehen, besonders in luftgefährdeten Ge­bieten, alles zu tun, um etwaigen Kriegsschäden vor­zubeugen. Wer in seiner Wohnung Gegenstände von besonderem Wert, kostbare Kunstgegenstände u. a. hat, wird schon im eigenen Interesse, wenn ihm die Möglichkeit dazu gegeben ist, versuchen, sie möglichst sicher aufzubewahren, und wer Gelegenheit hat, Teile seiner Bestände an Kleidung, Wäsche usw. an anderen Orten unterzubringen, wird gut daran tun, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Es ist aber nicht so, daß eine allgemeine Pflicht in die­ser Richtung besteht, deren Außerachtlassung den Verlust oder die Minderung der Entschädigung zwangsläufig zur Folge hätte. Es kommt ganz auf die Umstände des einzelnen Falles an, was als an­gemessene Pflicht zur Abwendung des Kriegsscha­dens anzusehen ist.. Man kann nicht das, was der eine tut, ohne weiteres auch von dem anderen ver­langen. Nur wenn ausgesprochenes Verschulden des Geschädigten in der mangelnden Abwendung des Kriegsschadens zu erblicken ist, so insbesondere, wenn er die amtlich empfohlenen Vorkehrungen nicht be­achtet hat, sieht die Kriegsschädenoerordnung vor,

daß dies bet der Höhe der Entschädigung berücksich­tigt werden kann. Man wird erwarten können, daß derartige Fälle nur selten vorkommen und daß die Bevölkerung aus eigener Initiative dafür sorgen wird, daß nichts zu Schaden-kommt, was gesichert werden kann.

*

** Karl Volck, als Schauspieler und Spiel­leiter das dienstälteste Mitglied des Theaters der Universitätsstadt Gießen, wird, wie wir zur bevor­stehenden Neueinstudierung von Hermann Bahrs Konzert" erfahren, -in dieser Aufführung den Pol- linger spielen. In der Gießener Erstaufführung im Februar 1910 spielte Karl Volck als 26jähriger un­ter der Spielleitung von Direktor Hermann Stem- So-etter den Dr. Jura. Herr Volck steht heute im 60. ebensjahre, das er. Ende Oktober d. I. vollendet; gleichzeitig wird er dann auf eine 35jährige, nur von 1914 bis 1918 durch Heeresdienst unterbrochene Zugehörigkeit zum Gießener Theater zurückblicken können.

** Arbeitsiubiläum bet Bänninger. Am gestrigen 8. April konnten bei der Firma Bän­ninger G. m. b. H. in Gießen die Gefolgschaftsmit­glieder Ludwig Gerhard, Steinbach, Ernst-Lud- wig-Straße 17, als Magazinverwalter, und Wil­helm S ch o r g e, Großen-Linden, Nebengasse 2, als Eisendreher auf eine 25jährige Tätigkeit zurück­blicken. An den geschmückten Arbeitsplätzen wurde den Jubilaren von dem Betriebssichrer Karl Bän­ninger, dem Betriebsobmann sowie verschiedenen Abteilungsleitern und Arbeitskameraden Dank und Anerkennung für die in den vergangenen 25 Jahren geleisteten treuen Dienste zum Ausdruck gebracht. Außerdem wurden den Jubilaren die Gaudiplome der Deutschen Arbeitsfront von dem Betriebsob­mann überreicht. Ferner erhielten die Jubilare zum Andenken das übliche Sparkassenbuch von der Firma und der Zeit entsprechende Geschenke von ihren Arbeitskameraden. Mit einer Dankansprache der Jubilare endete die schöne Feier.

** Arbeitsjubiläum in den Zigar­renfabriken Gg. H. Schi 1,01 er. D^r Ange­stellte und BetriebsobkNann Ludwig Ockel, Gie­ßen, Bruchstraße 16, konnte am gestrigen Donners­tag, 8. April, auf eine 25jährige Tätigkeit bei der Firma Gg. Heinr. Schirmer, Zigarrenfabriken, Gießen, zurückblicken. Bei einem Betriebsappell wurde der treuen Mitarbeit des Jubilars durch An­sprachen des Betriebsführers Dr. Carl Schirmer und eines Vertreters der Gefolgschaft in ehrender Weise gedacht. Schöne Geschenke und eine Ehrenurkunde der Gauwirtschaftskammer gaben der Wertschätzung, die der Jubilar allenthalben genießt, sinnfälligen Ausdruck.

** Eine Neunzigjährige. Am kommenden Sonntag, 11. April, kann Frau Käthchen Müller, geb. Plank, Mühlstraße 3 wohnhaft, in körperlicher und geistiger Rüstigkeit ihren 90. Geburtstag be­gehen. Die Jubilarin entstammt einem alten Gieße­ner Gerbergeschlecht, dessen Existenz in unserer Stadt bis in das 17. Jahrhundert zurückreicht. Der Jubilarin bringen auch wir unseren herzlichen Glückwunsch zu ihrem Geburtstag und alle guten Wünsche für einen weiteren schönen Lebens­abend dar.

** Grund st euer nur noch in vier Ra­ten. Wie wir von der Stadtverwaltung hören.

wird die Grundsteuer ab Rj. 1943 (1. April 1943 bis 31. März 1944) für Steuerbeträge in jeder Höhe nur noch in 4 Raten, gegen bisher 12 Raten, er­hoben. Die erste Rate ist am 15. Mai 1943 fällig. Nähere Bekanntmachung erfolgt in den nächsten Togen.

* Die Sonderzuteilung von Käse in der gegenwärtigen Zuteilungsper'iode betrifft eine Bekanntmachung in unserem heutigen Blatte, auf die besonders hingewiesen sei.

z Aus Der engeren Heimat.

Landkreis Gießen.

* Leihgestern, 9. April. Am heutigen Frei­tag, 9. April, kann Frau Sophie N e b e I i n g in körperlicher und geistiger Rüstigkeit ihren 7 0. Ge­burtstag begehen. Die Jubilarin verrichtet noch alle Arbeiten in Haus, Hof und Feld. Unseren herz­lichen Glückwunsch.

Das Aeurath-HauS in Alsfeld.

Lpd. Alsfeld, 6. April. Eines der schönsten Häuser unserer Stadt ist das Neurath-Haus in der Rittergasse. Die Stadtverwaltung hat es, nachdem sein Aeußeres in Verfall geraten war, kurz vor dem Kriege aus Privatbesitz erworben und wiederherstellen lassen, so daß es sich heute wieder in schmuckem Gewände zeigt. Es ist ein prunkvoller Fachwertbau, dessen zierlicher Erker, reiches Portal, kunstvoll geschmiedeten Beschläge und prächtig ge­schmücktes Holzwerk den Ruhm des wohlhabenden und kunstsinnigen Mannes künden, der es einst hot erbauen lassen. Seinen Namen und den seiner zweiten Gattin nennt die Inschrift über der Ein­fahrt:Constantinus Neurath, Juliana Gebohrene von Storndorff. Anno Domini 1688."

Gin Schwarzschlächter hingerichtet.

Lpd. Darmstadt, 8.April. Am 7.April 1943 ist der August Hamm aus Bechtolsheim bei Alzey hingerichtet worden, den das Sonder­gericht Darmstadt wegen Kriegswirtschastsverbre- chens zum Tode verurteilt hat. Hamm, der schon im ersten Weltkrieg Schwarzschlachtungen und Schleich­handel zu Ueberpreisen getrieben hotte, hat auch in diesem Krieg durch Schwarzschlachtungen der ord­nungsgemäßen Bewirtschaftung große Mengen Fleisch entzogen, die er zum Teil im Schleichhandel veräußert hat.

G. A -Sport.

Tschammer-Pokalspiele

im Gau Hessen-Nassau.

Am 11. und 18. April findet die erste Zwischen­runde um den Tschammer-Pokal im Gau Hessen- Nassau statt, an dem aus dem Kreis Wetterau die Spvg. 19 0 0 und Rb. Friedberg noch betei­ligt sind. Die für den kommenden Sonntag angesetz- ten Spiele sind folgende:

1900 F.Sp.B. Ffm.

Rb. Homburg Rb. Friedberg Mainz 05 Schierstem Ravolzhausen Ostend 07 Ffm. Griesheim 02 Mainz-Weisenau

TSG. Bensheim Eintracht Ffm. Heddernheim 07 Neu-Isenburg Mörlenbach i. O. Aschbach i. O.

Damit steht den Gießener Sportinteressenten ein sportliches Ereignis bevor, ist es doch das erste Mal, daß eine Gießener Mannschaft sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Zwischenrunde erwarb. Fußball-Aufstiegspiele in Hessen-Nassau

Die neun Kreismeister für die Aüfstiegsjüele zur FuAmll-Gcmklasse Hessen-Nassaus stehen letzt fest. Es wird zunächst in drei Dreier-Gruppen gespielt, anschließend werden die drei Gruppensieger um die zwei freien Plätze in der Gauklasse kämpfen. Es wurde folgende Gruppeneinteilung getroffen:

Gruppe 1: KSG. Wiesbaden, RSG. Mainz 05 und BfR. Bürstadt; Gruppe 2: Luftwaffe Gießen, Viktoria Frankfurt-Eckenheim und VfB.« 1900 Offenbach; Gruppe 3: TSV. 1860 Hanau, VfL. Frankfurt-Rödelheim und TSG. Urberach.

In den Gruppen 2 und 3 beginnen die Aufstiegs­spiele am 18. April, während diXGruppe 1 erst am 25. April beginnt.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten find ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

21t. B., Gießen. Wenn kein Testament vorhanden ist, ist Ihr Vater zu einem' Vierteile Erbe an dem Nachlaß Ihrer verstorbenen Mutter geworden, wäh­rend die reftiidjen drei Vierteile des Nachlasses zu gleichen Teilen an Sie und die evtl, noch vorhan­denen anderen Kinder fallen (§ 1931 des Bürger­lichen Gesetzbuches.) die zweite Ehefrau Ihres Va­ters hat kein Recht an dem Nachlaß Ihrer Mutter. Wenn Sie sich mit Ihrem Vater wegen der Ver­teilung des Nachlasses nicht in Güte verständigen können, müssen Sie eine Auseinandersetzung ver­langen. Ihr Vater ist verpflichtet. Ihnen Auskunft über den Nachlaß zu geben. Inwieweit die zweite Frau bei feinem Ableben an seinem Nachlaß be­teiligt ist, ergibt sich aus § 1931 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der folgenden Wortlaut hat:I. Der überlebende Ehegatte des Erblassers, ist neben Ver­wandten der ersten Ordnung zu einem Vierteile, neben Verwandten der zkbeiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach § 1926 den Abkömmlingen zufallen würde. II. Sind weder Verwandte her ersten oder der zweiten Ord­nung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft."

Nach

keine Privatgespräche am Fernsprecher, damit luftschutzwichtige Gespräche durchkommen!

Hauptschrtstleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter de- Sauptschriftletters: Ernst Blumschein. Äerantwortlich für Politik und Uber: Dr. Fr. W. Lange; für das Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für Stadt Gießen, Provinz, Wirtschaft und Sport: Ernst Blumschein.

Druck und Verlag: Bruhlsche Universitätsdruckerei R. Lange K.G. BerlagSleiter: Dr.-Jng. Erich Hamann, z. Z. Webrmacht.

Anzetgenleiter- Hans Beck. Anzeigenpreisliste Nr. 6.

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Fettkarten der 48. Zuteilungsperiode zu erfolgen.

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Großen-Linden, den 8. April 1943.

08302

Mit der Familie trauern auch wir um einen von uns allen geachteten und geschätzten Mitarbeiter. Der Vorstand und die Gefolgschaft des Reichsbahn-Betriebsamtes Gießen 2.

Gießen, den 7. April 1943.

Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie den Oberbürgermeister der Stadt Gießen Der Landrat dcS Landkreises Gießen. Dr. Lot;.

Am 27. März starb infolge eines Unglücks­falles unser herzliebes Kind, unsere gute, un­vergeßliche Schwester und Schwägerin

L.-N.-Oberhelferin Elli Roth

Sie wurde auf einem deutschen Friedhof in Westfrankreich beigesetzt.

In tiefem Schmerz:

Anton Roth, Justizinspektor i. R.

Elisabeth Roth, geb. Geißler

Toni Malkomesius, geb. Roth

Dr. Emil Malkomesius, Oberstleutnant, z.Z.im Felde.

Gießen (Steinstraße 46), Königsberg in Pr., den 8. April 1943.

Von Beileidsbesuchen bitten wir absehen zu wollen.

Danksagung. Für die herzliche Anteilnahme sowie für die Blumen- und Kranzspenden und die trostreichen Worte des Herrn Pfarrer Germer beim Heimgang meines lieben, unvergeßlichen Mannes sage ich herzlichen Dank.

Marie Klingelhöfer, geb. Muhl.

Gemeinsame Bekanntmachung der Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie des Oberbürger­meisters der Stadt Gieße».

Betr.: Sonderzuteilung von Käse in der 48. Zuteilungsperiode.

Laut Erlaß des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirt­schaft vom 16. 3.1943 erfolgt in der 48. Zuteilungsperiode (5. April bis 2. Mai 1943) eine zusätzliche Zuteilung von

62,5 Gramm Weichkäse.

Die Abgabe erfolgt auf den ^-Abschnitt der Reichsfettkarte 48 für alle Altersstufen einschließlich der Reichsfettkarten SV 1 bis 7, sowie auf den Abschnitt VV 1 der Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter der ersten Woche; die Abschnitte berechttgen bis zum 2. Mat 1943 zum Wetchkasebezug. Die Ausgabe erfolgt gleichfalls an in Gemeinschafts­verpflegung befindliche Bersorgungsberechtigte.

Ausgenommen hiervon sind Kriegsgefangene jeder Nattonalität, Ostarbeiter, Polen und Juden.

Zu berücksichttgen sind jedoch vorübergehend anwesende Personen, wie Urlauber, wenn sie mindestens 7 Tage Urlaub haben, der tn die Zuteilungsperiode fällt.

In diesen Fällen hat die Zuweisung auf Grund von Berechttgungs- scheinen zu erfolgen.

Tie Ablieferung der abgettenttten Abschnitte durch die Einzelhändler hat mit der Ablieferung der nicht bestellscheingebundenen Abschnitte der

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der mit allen einschlägigen Fragen und Arbeiten bestens V/ertraut ist. Nach kürzerer Einarbeitungszeit müssen die Posten selbständig ausgefüllt werden. Zustimmung des Ar­beitsamtes liegt vor.

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Am 6. März hei m den Kämpfen im Osten in stiller, soldatischer Pflicht­erfüllung, fast 26 Jabre alt, mein in- nigstgeliebter Sohn, unser lieber, treuer Bruder und Schwager, der Gerichtsreferendar

Dieter Altendorf

Wachtmeister und Off.-Anwärter in einer Radfahrschwadron

Träger des E. K. 2 und des Verw.-Abzeichens. Er folgte seinem im Westen gefallenen jüng. Bruder. in tiefstem Leid:

Anna. Altendorf, geb. Vogt Hildegard Wolff, geb. Altendorf Alfred Wolff.

Gießen, Bergstraße 27.

Wir bitten von Beileidsbesuchen absehen zu wollen.

Nach Gottes unerforschtichem Ratschluß entschlief nach schwerer Krankheit unsere innigstgeliebte, herzensgute Tochter, unsere gute, einzige, treubesorgte Schwester, Schwä­gerin, Gote, Nichte und Kusine

Mariedien Wehrum

im blühenden Alter von 18 Jahren.

In tiefer,Trauer:

Karl Wehrum und Frau Harla, geh. Buß Uffz. Karl Wehrum, z. Z. im Felde, u. Familie Walter Wehrum und alle Angehörigen.

Watzenborn-Steinberg, Großen-Buseck, den 8. April 1943.

Die Beerdigung findet am Samstag, 10. April, nachmittags 3% Uhr statt.

Mein herzensguter Mann, unser treu- lISSl sorgender Vater

Karl Müller

Hptm. und Komp.-Führer einer Eisenb.-Baukomp. techn. Reichsbahn-Oberinspektor Inhaber mehrerer Orden und Ehrenzeichen

ist in treuer Pflichterfüllung im Osten, 50 Jahre alt, auf dem Felde der Ehre gefallen.

Henny Müller und Kinder.

Gießen (Memeler Straße 5), den 8. April 1943. Von Beileidsbesuchen bitten wir abzusehen.

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