terschied zwischen dem Einkommen 1941 und 1942 ergibt. Ist das Einkommen 1942 wesentlich größer als 1941 gewesen, so wird die Abschlußzahlung bereits jetzt gefordert. War umgekehrt das Einkommen 1942 wesentlich geringer als 1941 und sind infolgedessen für 1942 auf Grund des Einkommensteuerbescheides für 1941 zu hohe Vorauszahlungen geleistet worden, so findet ebenfalls eine Veranlagung zur Einkommensteuer für 1942 statt. Der Steuerpflichtige kann nicht ohne weiteres oer- langen, daß die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer für 1942 nachträglich ermäßigt werden. Vielmehr ist hierfür die Erteilung eines Einkorn- mensteuerbefcheides erforderlich. Für die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer 1943 Fann grundsätzlich weiterhin eine Herabsetzung der Vorauszahlungen in Anpassung an die voraussichtliche Einkommensteuer für 1943 beantragt werden. Im allgemeinen wird sich der Steuerpflichtige hierfür auf seine Einkommensteuererklärung für 1942 berufen müssen. Anderseits werden die Finanzämter auf Grund der Einkommensteuererklärung die Vorauszahlungen für 1943 erhöhen können Sache des Steuerpflichtigen wird es in derartigen Fällen fein, ein voraussichtlich niedrigeres Einkommen für das laufende Jahr glaubhaft zu machen.
Kurzlebige Wirtfchaflsgüler eingeschränkt.
Kurzlebige Wirtschaftsgüter können erhöht bis auf 0 RM. bereits im Anschaffungsjahre in ordnungsmäßiger Buchführung bei Verbuchung über ein besonderes Konto „Kurzlebige Wirtschaftsgüter" abgeschrieben werden. Erforderlich ist es außerdem, daß ein Verzeichnis „Kurzlebige Wirtschaftsgüter" geführt wird, aus dem deren Anschaffungskosten und die Abschreibungen hervorgehen. Bei einfacher Buchführung genügt ein besonderer inoentarmäßj- ger Nachweis der kurzlebigen Wirtschaftsgüter. Die abnutzbaren Anlagegüter des Betriebsvermögens, wie Einrichtungsgegenstände, Geräte usw., deren Anschaffungs- öder Herstellungskosten (im neuen oder gebrauchten Zustande) 2ÖO RM. nicht übersteigen, können im Anschaffungsjahr poll abgeschrieben werden, ohne daß die Ausgaben über Sonderkonto verbucht zu werden brauchen. Zu den Jür die erhöhte Abschreibung noch zugelassenen kurzlebigen Wirtschaftsgütern gehören 'insbesondere Lastkraftwagen mit einer Nutzlast von mindestens 1,1 t, Zugmaschinen und Schlepper sowie Anhänger zu diesen Fahrzeugen mit einer Nutzlast von mindestens 1,1 t. Für kurzlebige Wirtschaftsgüter, die seit dem 3.1943 erworben sind und deren tatsächliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten 200 RM. übersteigen, gilt die Abschreibungsfreiheit nur dann noch, wenn sie im neuen Zustande erworben worden sind. Wesentlich eingeschränkt ist der Kreis der zugelassenen kurzlebigen Wirtschaftsgüter für die Land- und Forstwirtschaft (vgl. RdF.-Erlaß v. 26.2.43 RStBl. S. 233).
ßen der NSG. ,Kraft durch Freude") wird heute in Gießen der bekannte Dichter Joachim Freiherr von der Goltz aus eigenen Werken lesen.
** Eierverteilung. Auf die Abschnitte a und b des Bestellscheins 48 der Reichseierkarte werden 4 Eier je Person ausgegeben.
** Kartoffelversorgung. Die Verbraucher, die ihre Kartoffeln auf Bezugsausweise beziehen, müssen den Bestellschein 49 spätestens bis zum 12. April bei ihrem Kleinverteiler abtrennen lassen. \
G. A-Eport.
Bannentscheid der BDM - und ZM -Mannschasten im Turnen am Gerät.
Am Sonntag fand in der Turnhalle der alten Pestalozzischule der Bannentscheid im BDM.- und JM.-Mannschaftskampf der BDM.-Leistungsgrup- pen und der JM.-Sportdienstgruppen der Vereine und der IM.- und BDM.-Gruppen statt. In Gegenwart von 21 Mannschaften eröffnete die Bannmädelführerin Käthe Blum die Wettkqmpfe, die unter Leitung der Bannsportwartin G. B e r t g e s und der Bannfachwartin für Turnen Jdel Hauck einen flotten Verlauf nahmen. Weiter sorgte das vom NSRL. gestellte Kampfgericht für einwandfreie und reibungslose Abwicklung der Wettkämpfe.
Die vorgeschriebenen Hebungen für die BDM.- Leistungssportgruppen der Vereine waren eine Barren Übung, ein Pferdsprung und eine Bodenübung, für BDM.-Gruppen Barren, Kasten und Bodenübung. Die IM. hatten ebenfalls einen Dreikampf zu erfüllen (Barren, Bodenübung, Hindernislauf). Alle Hebungen mußten in flotter Folge von den Manschasten (4 BDM. und 6 IM.) durchgeführt werden. Bannsportwartin Gerda B e r t g e s nahm die Siegerehrung vor und verteilte die vom Bann gestifteten Sportgeräte an die besten Mannschaften.
schäft 50,-5 P.; 4. Mtv. Gießen 2 Mannsch. 47,1 P.; 5. Mtv. Gießen 3. Mannsch. 46,1 P.
IM. - Gruppen: 1. 13/116 Lich 49,5 P. (I. Schreier, E. Nathes, A. Textor, G. Jhring, I. Schäfer, F. Stephan); 2. 23/116 Lollar 48,63 P.; 3. 21/ 116 Grünberg 48,5 P.; 4. 7/116 Kl.--Linden 46,5 P.; 5. 12/116 Laubach 27 P.
Die durch einen Vorentscheid ermittelten bann- besten Mannschaften des To. 1846 und Mtv. Gießen nahmen am 21. März am Gebietswettkampf im Geräteturnen in Darmstadt teil und erhielten je einen 2. Sieg. BDM.-Leiftungssportgruppe des Tv. 1846 Gießen 2. Sieger mit nur xk Punkt hinter dem 1. Sieger (Friedberg), JM.-Sportdienftgruppe des Mtv. Gießen 2. Sieger mit 1 Punkt hinter Frankfurt-Sachsenhausen.
Mit diesen schönen Erfolgen des Bannes fanden die Wintergerätewettkämpfe ihren Abschluß. Hck.
Oie gewarnte Feldpostdiebin.
Lpd. Frankfurt a. M., 5. April. Die bijährige Postfacharbeiterin Margarete Goltz vergriff sich im Frühjahr 1942 an mehr eren Feld Postsendungen. Sie wurde dabei von einer Arbeitskameradin erwischt, die, nachdem die Goltz die Sendungen zurückgegeben hatte, mit Rücksicht auf die Familie von einer Anzeige ab sah. Die Goltz mußte aber das Versprechen abgeben, sich nicht wieder an Postsendungen zu vergreisen. Trotz dieser Warnung unterschlug sie in der Folgezeit wieder Feld Postsendungen und legte nach ihrer dann erfolgten Verhaftung ein Geständnis ab, wonach sie sich etwa 18 Sendungen angeeignet hat. Es kam ihr darauf an, in den Besitz von Zigaretten zu gelangen, da sie ein starkes Rauchbedürfnis hatte. Dieses Geständnis wurde später von ihr widerrufen. In der Verhandlung vor dem Son- Äergericht in Frankfurt a. M. kam sie mit allerhand Ausflüchten, die ihr jedoch vom Gericht nicht abgenommen wurden. Die Angeklagte wurde als Volks
schädling zudreiJahrenZuchthaus und drei Jahren Ehrverlust verurteilt. Wegen ihres Leugnens wurde die Hnterfuchungshaft nicht angerechnet.
Briefkasten -er Redaktion.
(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)
k. 5t Die von Ihnen eingereichten Fragen unterliegen dem Ermessen eines. Richters. Es ist am besten, toenn Sie sich in dieser Sache direkt an das Amtsgericht wenden.
M. TB. 100. Der überlebende Ehegatte Ihrer verstorbenen Tochter wäre, da Kinder aus der Ehe offenbar nicht vorhanden sind, nach § 1931 des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Hälfte an dem Nachlaß Ihrer Tochter als Erbe berufen. Nach § 1932 des Bürgerlichen Gesetzbuches gebühren ihm neben dem Erbteil die zum ehelichen Haushalt gehörenden Ge- gegenftände als sog. Voraus. Sein Erbrecht sowie das Recht auf den Voraus ist ausgeschlossen, wenn Ihre Tochter zur Zeit ihres Todes auf Scheidung der Che oder deren Aufhebung zu klagen berechtigt war und die Klage erhoben hatte, sofern im Falle der Scheidung oder Aufhebung ihr Ehegatte als schuldig anzusehen wäre (§ 1933 BGB.). — Sie könnten u. U. ein Zurückbehaltungsrecht an den in Ihrem Besitz befindlichen Sachen geltend machen, bis der Schuldner die Ihnen gegen diesen zustehende Forderung beglichen hat. Die Voraussetziengen. unter denen ein solches Zurückbehaltungrecht geltend gemacht werden kann, ergeben sich aus § 273 Abs. I des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Bestimmung lautet: ,Aat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem feine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnisse sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht)."
Gteuerrundschau für April.
pol. K. Wuth, Steuerberater, Berlin.
Ergebnisse:
BDM. ° Leistungssportgruppen der Vereine:
1. Tv. 1846 Gießen 1. Mannsch. 52,5 Punkte (E. Müller, B." Schönenberg, L. Hauck, L. Schuldt); 2. Mtv. Gießen 45 P.; 3. Tv. Wieseck 41,25 P.; 4. Tv. 1846 Gießen 2. MaNnsch. 40,25 P.; 5. Tv. 1846 Gießen 3. Mannsch. 37,25 P.
Bann 304 Lauterbach: 1. Tv. Alsfeld 44,25 P. (E. Hamtsch, K. Gröning, E. Müller, E. Schott); 2. Tv. Lauterbach 37 P.
BDM.- Gruppen: 1. 9/116 Gr.-Linden 45,25 P. (H. Junker, L. Schmelz, I. Bröckel, L. Klotz); 2.- 21/116 Grünberg 44,75,$.; 3. 13/116 Lich 41 P.; 4. 7/116 Kl.-Linden 38,5 P.
IM. -Sport dien st gruppen: 1. Mtv. Gießen 56,6 P. (E. Vogel, I. Scheibner, I. Hahn, W. Becker, L. Volk, D. Elarius); 2. Tv. 1846 Gießen 1. Mannsch. 56,3 P.; 3. Tv. 1846 Gießen 2. Mann-
Von Dr. jur. et rer.
Der Säumniszuschlag bei der Umsatzsteuer.
In der Hmsatzsteuererklärung für 1942 hafte der Hnternehmer die Jahressteuer für 1942 an Hand des Erklärungsoordrucks selbst zu errechnen. Heber- stieg die sich ergebende Jahressteuer die für 1942 geleisteteten Vorauszahlungen, so wgr grundsätzlich gleichzeitig mit der Abgabe der Hmsatzsteuererklärung die restliche Hmsatzsteuer zu entrichten und, wenn sie 100 RM. oder mehr ausmachte, gleich ein Säumniszuschlag von 2 v. H. dieses Restbetrages mit zu zahlen. Liegt ein Verschulden des Steuerpflichtigen nicht vor, so daß die Nachzahlung nicht auf Säumnis zurückzuführen ist, so wird zu beantragen fein, von der Erhebung des Säumniszuschlages abzusehen. Dies kommt u. a. in Betracht, wenn die Vorauszahlungen für 1942 nach bestem Wissen und Gewissen entrichtet sind und sich erst nach der Abführung der letzten Vorauszahlung für 1942 herausstellt, daß bestimmte Hmsätze, deren Steuerpflicht
zweifelhaft mar, doch versteuert werden müssen (vgl. DStZtg. 43 Nr. 9).
Einkommensteuerbescheid für 1942 nur in Ausnahmfeällen.
Einkommensteuerbescheide für 1942 werden auf Grund der abgegebenen Steuererklärungen zur Minderung der Arbeitsbelastung der Finanzämter im allgemeinen nicht erteilt. Die Veranlagungen zur Einkommensteuer für 1942 und 1943 werden regelmäßig zusammen erst im Frühjahr 1944 vorgenommen. In einer Reihe von Ausnahmefällen werden jedoch Einkommensteuerbescheide für 1942 erteilt. In Betracht kommen zunächst die Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger 1942 verstorben oder verzogen oder auch von beruflicher Selbständigkeit in ein Arbeitnehmerverhältnis übergetreten ist. Veranlagungen werden aber auch in den Fällen durchgeführt, in denen sich aus der abgegebenen Einkommensteuererklärung für 1942 ein großer Hn-
Hauptschnftletter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des kauptichristleiters: Ernst Blumschein. Verantwortlich für Politik und Biiber: Dr. Fr. W. Lange: für das Feuilleton: Dr. Hans Thnriyt; für Stadt Gieüen, Provinz Wirlichaft und Sport: Ernst B!um>chein.
Druck und Verlag: Bruhlsche Universitätsdruckeret R. Lange K. G. Verlagsleiter: Dr.-Zng. Erich Hamann: Anzeigenleiter: Hans Beck.
Anzeigenpreisliste 92r. G.
Unser guter, braver, hoffnungsvoller |KSg| Sohn, lieber Bruder, Enkel, Neffe und
Vetter
Hans Bar nick
Soldat in einem Grenadier-Regiment ist im blühenden Alter von 19% Jahren in treuer, soldatischer Pflichterfüllung für sein Vaterland bei den schweren Kämpfen am Donez am 5. März 1943 gefallen. Er ruht auf einem Ehrenfriedhof im Osten.
In tiefem Schmerz:
Uffz. Heinrich Barnick, z.Z.im Felde, u. Frau Tilla, geb. Hahn; 6efr. Werner Barnick, z. Z. im Felde;
Otti Barnick; Lina Hahn Wwe.; Karl Barnick und Frau; Farn. Wilhelm Huppert; Farn. Gustav Krüger.
GieCen, Sandgasse 11.
Betriebsführung und Gefolgschaft der Firma W. & 6. Schuchard werden ihrem lieben Arbeitskameraden ein ehrendes Andenken bewahren.
_________________________________________________1100 D
Bei den schweren Kämpfen im Osten fiel in treuer Pflichterfüllung für Führer und Vaterland mein 1b. Sohn u. Bruder
Willi Sdiunk
Panzerschütze und Offiziersanwärter Inhaber des Panzerkampfabzeichens.
Er kämpfte in stolzer Verehrung der Panzerwaffe und gab sein junges Leben im festen Glauben an Deutschlands Sieg.
In tiefer Trauer: Margarete SchunkWwe. Elisabeth Schunk und Angehörige,
Gießen, Glaubrechtstraße 5, _________________________________________________02248
Unerwartet erhielten wir die unfaßbare Nachricht, daß mein ganzes Glück, mein über alles geliebter Mann, der liebevolle Vater seiner drei Kinder, unser herzensguter Sohn, Bruder, Schwiegersohn, 4 Schwager und Onkel
Theo Bremer
Unteroffizier in einem Grenadier - Regiment Inhab. des E.K. 2 u. des Inf.-Sturmabzeichens in den Kämpfen im Osten dm 18. März 1943 im Alter von 28 Jahren gefallen ist. Fern der Heimat und unvergessen ruht er nun auf einem Heldenfriedhof in Nordfinnland.
In tiefem Schmerz:
Frau Erna Bremer und Kinder Lieselotte, Helmut und Bernd Familie Wilhelm Bremer Familie Wilhelm Hoffmann nebst Verwandten.
Gleiberg, Vetzberg, den 3. April 1943.
02223
Mein lieber Onkel
Herr Ernst Doemling, Kaufmann ist heute im 75. Lebensjahre nach kurzem schweren Leiden sanft entschlafen.
Willi Müller, Pfarrer
Stuttgart, Kanzlei berg 23 Gießen (Walltorstraße 12), den 4. April 1943. Die Trauerfeier findet Mittwoch, den 7. April, um 14 Uhr auf dem Neuen Friedhof statt.
__ 02277
An alle Kraftfahrzeughalter und Garagenbesitzer.
Auf Grund deS Reichsleistungegeietzes § 3 sind sofort von allen Kraftfahrzeughaltern, -Händlern und Garagenbesitzern (gesetzliche Vertreter oder Angehörige), bet denen Kfz. und Anhänger untergestellt sind, nachstehend aufgeführte Kfz. zu melden:
a) Sämtliche Kfz. und Anhänger, fabrikneu oder gebraucht, die nicht zum Verkehr zugelassen sind, d. h. mit einem amtlichen Kennzeichen nicht versehen sind
b) Kfz. mit WH=, WL» und ^^-Kennzeichen, die im Besitz von Kfz.-Haltern oder bei Garagenbesitzern abgestellt sind.
c) Meldepflichtig sind Lastkraftwagen, Zugmaschinen, Kraftomnibusse, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen-Anhänger, Elektrokarren und Krafträder (letztere über 345 ccm).
d) Die Meldungen sind an die Wehrersatz-Jnspektion Kassel, Gnrppe K, Hohenzollernstr. 106, unter Angabe von Fabrikat, Baujahr, Typ, gefahrene Kilometer, Sitzzahl, bereist oder unbereist, und Standort des Kfz. bis zum 22.4.1943 zu richten.
e) Von der Abgabe der Meldungen sind Befreit:
1. Kraftfahrzeugherstellerwerke,
2. Kraftfahrzeuge bei Händlern, die für den Verkauf im Inland nicht freigegeben sind. 1O65D
Wehrersah-Juspektion Kassel, Gruppe K.
Gemeinsame Bekanntmachung der Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Gießen.
Betr.: Kartosfelversorgung.
Unter Hinweis auf die Bekanntmachung gleichen Betreffs vom 14.1.1943 weise ich darauf hin, daß die Verbraucher, die auf Bezugsausweise ihre Kartoffeln beziehen, den Bestellschein 49 bis spätestens 12.4.1943 bei ihrem Kleinverteiler abtrennen lassen müssen. Die Ausstellung der Bezugscheine auf Grund der abgetrennten Bestellabschnitte muß bis spätestens 19. 4. 1943 erfolgt fein.
Gießen, den 6. April 1943. ' 1115D
Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie den Oberbürgermeister der Stadt Gießen
Ter Landrat des Landkreises Gießen. Dr. Lotz.
Gemeinsame Bekanntmachung der Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie des Oberbürger' meisters der Stadt Gießen.
Betr.: Eierverteilung.
Auf Verfügung deS Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft werden für die Zeit vom 5. April bis 2. Mai 1943 auf den gültigen Bestellschein Nr. 48 der Reichseierkarte
4 Eier
für jeden Versorgungsberechtigten ausgegeben, und zwar
auf den Abschnitt a 2 Eier, auf den Abschnitt b 2 Eier.
Mit der Ausgabe kann sofort begonnen werden. Soweit die Eier noch nicht überall zur Verfügung stehen, können diese aber bestimmt bis zum 19. April geliefert werden. 1114D
Gießen, den 5. April 1943.
Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie den Oberbürgermeister der Stadt Gießen.
Ter Landrat des Landkreises Gießen. Dr. Lotz.
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