Ausgabe 
6.1.1943
 
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Ihr Berater in allen Punktfragen

068

Lollar, im Januar 1943.

*. Z. Krakau

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Hans-Joachim Leide!

cand. med., z. Z. San.-Feldwebel

Hilde Leidei, geb, Adolph

Pianos und Flügel aus Privatbesitz kauft od. nimmt in Zahlung Pianohaus R. Schönau, Gießen, Tel.3269.

Auch der Verlagsangestellte, der im Derlagsgebäude auf der Treppe stürzt, der Hauswart, der bei einem Rohrbruch der Zentralheizung verbrüht wird, das Zimmermädchen im Hotel, das sich beim Aufräumen den Finger verletzt, erleiden Arbeitsunfälle, gleich­gültig, ob ein verbotswidriges Verhalten zum Un­fall führte oder nicht. Auch Unfälle auf Geschäfts­oder Betriebswegen stehen unter dem Schutz.

Nicht anzuzeigen sind Unfälle bei persönlichen und eigenwirtschaftlichen Verrichtungen, z. B. wenn ein Gefolgschaftsmitglied während der Essenspaufe dadurch verunglückt, daß es sich bei Einnahme des mitgebrachten Frühstücks an feinem Messer schnei­det. Verunglückt das Gefolgschaftsmitglied jedoch an einem zum Betrieb gehörenden Spültisch beim Reinigen seines Eßgeschirrs, etwa durch Fall wegen Glätte des Fußbodens, so wird ein Arbeitsunfall gegeben sein. Bei Bagatellunfällen mag der Unter­nehmer mit der Unfallanzeige etwas warten, wenn voraussichtlich keine mehr als dreitägige völlige oder teilweise Arbeitsunfähigkeit des Verletzten eintreten wird.

Für die Unfallanzeige ist ein Vordruck zu be­nutzen, den der Unternehmer zu beschaffen hat, und zwar entweder in den größeren Papiergeschäften oder bei Bezugsquellen, die ihm feine Berufsge­nossenschaft nachweist. Die Reichsunfallversiche­rung schützt den Unfallversicherten nicht nur bei Arbeitsunfall, sondern auch bei bestimmten Berufs­krankheiten, z. B. Erkrankung durch Blei, Röntgen­strahlen, Kohlenoxid usw. Die Vorschriften über die Unfallanzeige gelten dann entsprechend. Für die Anzeige der Berufskrankheit ist ein besonderes grü­nes Formblatt, alfo nicht die gelbe Unfallanzeige zu verwenden, und zwar auch dann, wenn die Be­rufskrankheit durch plötzliche Einwirkung (Unfall) entstanden ist. »

der Universitätsstadt Gießen Mittwoch, den 6. Januar 10.00 bis 21.30 Uhr

15. Mittwochmiete u.HalbmieteB Die pfiffige Magd.

Stange, deren Vater verstorben ist, Töchter aus der ersten Ehe der inzwischen zum zweitenmal ver­witweten Landwirtin Weinzierl, vergnügten sich mit dem Rodelschlitten, wobei die fünfjährige Annemarie, als sie allein auf dem Schlitten einen Abhang herabfuhr, in die an dieser Stelle tiefe Lumda stürzte. Kurz entschlossen sprang ihre zwölf Jahre alte Schwester in das eisige Wasser nach, und es gelang ihr, die kleine Schwester und sich selbst glücklich aus dem Wasser herauszuschaffen. Erfreu­licherweise ist der Unglücksfall für beide Mädchen ohne weitere Folgen geblieben. Alle Eltern sollten aus diesem noch gut verlaufenen Unfall die Lehre ziehen, ihre Kinder mit allem Nachdruck vor dem Rodeln an derart gefährlichen Stellen, ebenso aber auch an solchen Stellen, die durch starken Fährver­kehr besonders gefährdet sind, zu warnen.

L i ch, 5. Jan. Am Freitag, 8. Januar, können die Eheleute Heinrich Naumann (Müllereck Nr. 10) und Eleonore, geb. Roos, goldene Hoch­zeit feiern. Der Jubilar war u. a. über 30 Jahre in der hiesigen Brauerei Jhring-Melchior beschäftigt und trat im 70. Lebensjahr in den Ruhestand. Er steht jetzt im 76. und seine Ehefrau im 78. Lebens­jahr. Das Jubelpaar erfreut sich, abgesehen von ver- fchiedenen Altersbeschwerden, noch guter Gesund­heit. Drei Söhne, eine Tochter und sechs Enkel

* Odenhausen a. d. Ld a., 6. Jan. Beim Ro­deln in der Nähe der Lumda ereignete sich hier dieser Tage ein Unglücksfall, der zum Glück durch die mutige Entschlossenheit eines Kindes noch einen glimpflichen Ausgang nahm. Die 12 Jahre alte Hildegard und die 5 Jahre alte Annemarie

Sprechstunden der Redaktion.

11.30 bis 12.30 Uhr. 16 bis 17 Uhr. Samstagnach­mittags geschlossen.

Für die erwiesenen Aufmerk­samkeiten anläßlich unsrer Ver­mählung danken wir, auch im Namen unsrer Eltern, herzlichst

Karl Hugo Gtimhel, Rb.-Inspektor und Fran Diarie, geb. Volkmann

Heuchelheim

Aus

2 Tellern Suppe *

3- 4 Teller ! _

Danksagung. Für die Anteilnahme zu dein überaus schmerzlich. Verlust, den wir durch den Heldentod meines über alles geliebten Mannes und guten Vaters, unseres lieben Sohnes, Schwiegersohnes, Bruders, Schwagers,

Onkels und Paten Uffz. Friedrich Vogel, Richt­schütze in einem Panzer-Rcgt., erlitten haben, sagen wir auf diesem Wege allen Verwandten und Be­kannten, die unseren großen Schmerz zu lindern suchten, herzlichen Dank. Besonderen Dank Herrn Pfarrer Schmidt, Gießen, für die trostreichen Worte bei der Gedächtnisfeier.

Im Namen aller Hinterbliebenen:

Frau Erna Vogel, geb. Eiser, u. Söhnchen Günter.

Dank der umfassenden Schutz- und Vorbeugungs­maßnahmen ist der Stand der Unfallhäufigkeit in den deutschen Betrieben günstig. Im Jahre 1887 verunglückten im Deutschen Reich von je 10 000 Ar­beitern sieben tödlich; im Jahre 1936 trotz un­geheuerer Vermehrung des Maschinenparks nur noch 3,5. Wertvollste Arbeitskraft und kostbare Menschenleben werden damit dem Volke erhalten. Vor allem danken wir dies der fortlaufend ver­besserten und verfeinerten Unfallverhütung, für die allem die gewerblichen Berufsgenossenschaf­ten ständia Hunderte von Ingenieuren hauptamt­lich beschäftigen. Neben Betriebsbesichtigungen bie­ten ihnen die Unfallanzeigen eine wesentliche Arbeitsgrundlage.

Da nun aber die Erfahrung zeigt, daß die richtige und rechtzeitige Erstattung der Unfallanzeigen viel- ach noch unbekannt ist, legt Dr. Conrad Hardt vom Reichsverband der gewerblichen Berufsge­nossenschaften in der ZeitschriftDie Berufsge­nossenschaft" die geltenden Vorschriften klar. Danach hat der Betriebsunternehmer jeden Unfall in sei­nem Betrieb anzuzeigen, wenn durch den Unfall ein im Betrieb Beschäftigter getötet oder so verletzt ist, daß er stirbt oder mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig wird. Für den Be­triebsunternehmer kann der Leiter des Betriebes oder des betreffenden Betriebsteils die Anzeigen erstatten. Anzeigepflicht besteht nur für Arbeitsun­fälle.

Da seit jüngster Zeit alle auf Grund eines Ar­beite, Dienst- oder Lehrverhältnisses Beschäftigten gejetzlich unfallversichert sind, ist jeder Un­fall,' den ein Gefolgschaftsmitglied im Groß­oder Kleinbetrieb, im Ladengeschäft, Büro oder Haushalt im ursächlichen Zusammenhang mit dieser Beschäftigung erleidet, ein Arbeitsunfall.

Statt Karten!

Für die übermittelten Glück­wünsche u. Aufmerksamkeiten anläßlich unserer Silberhoch­zeit danken wir herzlichst

Fritz Donath und Frau

Gießen, im Januar 1943

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Houpstchriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter bei Hauptschriftleiters: Ernst Blumschem. Verantwortlich für Politik und Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für das Feuilleton: Dr. Hans Thtzriot; für Stadt Gießen, Provinz Wirtschaft und Sport: Ernst Blumschein.

Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei R. Lange K. G. Verlagsleiter: Dr.-Jng. Erich Hamann: Anzeig^nleiter: Hans Beck.

Anzeigenpreisliste 92r. 6.

Unfall und Berufskrankheit im Betriebe

Wie im Einzelfalle zu verfahren ist.

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6. Januar 1943

Dr. Menz

Facharzt für Hautkrankheiten hält wieder Sprechstunden ab 7. Januar 1943 von 15 bis 17 Uhr außer Samstags

Wegen Inventur am 7. und 8. Januar geschlossen!

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Meute ist es nun einmal so, daß man oft nur einen Suppenwürfel - der 2 Teller gute KNORR-Suppe ergibt bekommt, obwohl man 2 Suppen­würfel für eine Mahlzeit gebrau­chen könnte. Man kann sich da im­mer ganz gut helfen, wenn man die KNORR-Suppe mit etwas Gemüse­rest und mit 1-2 Kartoffeln streckt.

KNORR

rönnen den JubeÜag mitbegehen, barunter ein Sohn, der im Feld ist und zur Zeit gerade Urlaub hat. Ein Sohn ist bereits verstorben. Em Enkel, der eingezogen war, wird vermißt. Auch> unsererseits dem allseits beliebten Paare herzliche Glückwünsche.

G. A. -Sport.

Handball.

Lang-Göns Attv. Gießen 14:9 (6:6).

Zu einem spannenden Treffen kam es in Lang- Göns. Wie in früheren Begegnungen mußten die Gießener auch diesmal eine Niederlage hinnehmen. Obwohl mit drei Mann Ersatz spielend, konnten sie d'e nur mit zehn Spielern antretenden Platzbesitzer nicht bezwingen. Für letztere ist es jedoch bedauer­lich, daß das Spiel nicht als Punkttreffen gewertet werden kann. Das Endergebnis entspricht auch nicht dem Spielverlauf. Der Mtv. diktierte meist das Spielgeschehen. Knapp führten die Gießener in der ersten Hälfte, bis Lang-Göns gegen Schluß der Pause der Ausgleich gelang. Den jeweiligen Vor- sprung holte der Gegner immer wieder bis zu dem Stande von 9:9 Toren auf. Durch unplacierte Würfe vergaben die Gießener in der Folge eine weitere Führung. In dieser Drangperiode gelang Lang-Göns die weit aufgerückte Hintermannschaft der Gießener zu überwinden. Dadurch ist der Kampfgeist der Gäste gebrochen. In kurzen Abstän­den können die Platzbesitzer die weiteren Erfolge erzielen. Bei der anständigen Spielweise beider Mannschaften nahm das Spiel einen glatten Ver­lauf.

Turnermeisterschasten später.

Da die deutsche Gerätmeisterschaft der Turner in diesem Jahre erst am 30. Mai ausgetragen wird, können auch die Gautermine von Hessen- Nassau zurückverlegt werden. Es werden daher für die Kreiskämpfe die Tage vom 28. März, 4. und 11. April eingeteilt. Die Gau-Gerätmeister­schaften finden nicht am 28. März, sondern am 18. April statt.

Vier deutsche Weltrekorde anerkannt.

Der Internationale Leichtathletikverband hat die­ser Tage u.a. vier deutsche Rekorde als Weltrekorde anerkannt. Es sind dies folgende Bestleistungen: 1000 m in 2:21,5 Minuten von Ru­dolf H a r b i g, aufgestellt am 24. Mai 1941 in Dresden; 30-km-Gehen in 2:30:33,6 Stunden von Hermann Schmidt, aufgestellt am 27. April 1941 in Hamburg; 4 X 800 m in 7:30,4 von der deutschen National st affel (Hans Seibert, Alfred Grau, Ludwig Kaindl, Rudolf Harbig), aufgestellt am 23. August 1941 in Braunschweig; Frauen: Speer- wurf mit 47,24 m von Anneliese Steinhauer am 21. Juni in Frankfurt a. M. Außerdem hat der Internationale Verband 34 weitere Weltrekorde an­erkannt. 21 davon wurden von Schweden aufgestellt, allein 11 von Gunder H ä g g.

Ratibor Oberpegel... usw. - so was ist Musik für Kohlen- klaus Ohren. Wie der Deibel hinter der armen Seele ist er hinter uns her, daß wir ja unsere Rundfunkapparate nicht abschalten, wenn auch kein Mensch zuhört. Da werden doch ordentliche Kohlenmengen sinnlos verpufft! (Strom ist ja verwandelte Kohle!)

Aber Pustekuchen, Herr Kohlenklau! Wer fällt auf so einen albernen Trick heute noch rein? - Du und ich und wir alle doch bestimmt nicht. Wir wissen, daß ein Rüstungswerk monatelang mit Kohlen versorgt werden kann, wenn jeder von uns seinen Rundfunkapparat nicht unnötig laufen läßt. Wieder mal hat Kohlenklau den kürzeren gezogen! Aber hüten wir uns trotzdem vor ihm!

Bekanntmachung.

Die Strom- und Gasgelder im Stadt- und Ueberlandgebiet sind nach den Lieferungsbedingun­gen grundsätzlich bei der Ablesung an den Erheber zu zahlen. Geschieht dies nicht, dann können die Strom- und Gasgelder noch innerhalb der nächsten acht Tage ohne soften an die Kasse der Stadtwerke Gießen, Gartenstraße 3, aus Postscheckkonto Frank­furt (Main) Nr. 27707, oder auf die auf den Quit- tungskarten verzeichneten Bankkonten eingezahlt werden. Bei Ueberschreiten des Zahlungstermins müssen die Beitreibungskosten berechnet und ent­richtet werden. . , ,. ~

Born 15. Januar 1943 ab wird bte Strom- und Gaslieferung bei allen Abnehmern gesperrt, die die Strom- und Gasgelder für den Monat November 1942 einschließlich Kosten noch nicht entrichtet haben. Die Kosten der Strom- und Gassperre gehen zu Lasten der Säumigen. l*4A

Gießen, den 4. Januar 1943.

Stadtwerke Gießen.

zeit begehen. Bürgermeister Schmidt hat sich während seiner langen Amtszeit vom August 1905 bis zum August 1933 durch seine Amtsführung und durch feine schätzenswerten persönlichen Eigenschaf­ten die allgemeine Wertschätzung aller Volksgenos- fen unseres Ortes erworben. In seine Amtszeit ent­fallen u. a. die Lumda-Regulierung und der Bau der Wafferleitung (beide 1907), der Bau der neuen Schule, des Gerätehauses für die Feuerwehr und Faselstalles (1909), Bau der Lumda-Brücke in ... Lumda-Straße, Bau der Lichtanlage und die Feldbereinigung (1912), Errichtung eines Familien- Wohnhauses für sieben Familien (1926), Erwerb der Apotheke (1928), Kanalisation (1930). Unsere Gemeinde ist dem verdienten langjährigen Leiter ihrer Geschicke zu großem Dank verpflichtet. Zu dem goldenen Hochzeitsfeste gelten daher ihm und seiner Frau die herzlichsten Glückwünsche aller Volksgenos­sen unseres Ortes, die dem Jubelpaar einen gesegneten Lebensabend von Herzen gönnen. Auch wir bringen den Jubilaren unsere herzlichen Glückwünsche dar.

dafür zu treffen, daß durch das Fallen des Schnees kein Passant verletzt wird. Im Gegenteil würde durch ein solches Vorgehen aller Hauseigentümer in einer größeren Stadt der Straßen- und Fuß­gängerverkehr völlig lahmgelegt werden. In aller Regel müsse es vielmehr den Passanten überlassen bleiben, sich selbst durch Achtsamkeit vor der Ge­fahr der Verletzung durch herabfallenden Schnee zu schützen. Nur ausnahmsweise könne die besondere Sachlage^ den Hauseigentümer dazu veranlassen, seinerseits Schutzmaßnahmen gegen Herabfallen des Schnees zu treffen, wenn nämlich z. B. irgendwie eine ungewöhnliche Gefährdung der Straßenpassan­ten bedingt ist.

Schutz des Säuglings im Winter.

Der Säugling ist im Winter ganz besonders ge­fährdet durch ansteckende Krankheiten der Luftwege, die vielfach als Erkältungskrankheiten bezeichnet werden. Mache dein Kind deshalb widerstandsfähig durch richtige Ernährung, zweckmäßige Kleidung upd viel Bewegung in frischer Lust! Schütze es vor Ansteckung!

Richtige Ernährung: Stille dein Kind möglichst lange, gib reichlich Gemüse und wenn möglich Obst, überfüttere es aber nicht mit Milch und Brei.

Gesunde, zweckmäßige Kleidung: Ziehe dein Kind nicht allzu warm an. Das Kind darf nie so warm bekleidet sein, daß es zum Schwitzen kommt.

Frische Luft: Im Winter ist der Säugling infolge der häufigen schlechten Witterung viel auf das Zim­mer angewiesen. Im geschlossenen Zimmer sitzen aber oft gesunde und kranke Menschen eng beisam­men, und die Gefahr der Uebertragung von Krank­heiten ist daher größer. Durch den Mangel an fri­scher Luft wird die Haut verweichlicht, das Kind wird empfänglich für alle Ansteckungen. Auch Schnupfen kommt nicht durch frische Luft, sondern wird durch Ansteckung verbreitet. Wird ein Säug­ling mit einem solchen Schnupfen angesteckt, so kann dies zu Lungenentzündung und damit zum Tode führen. Bringe den Säugling auch im Winter mög­lichst viel ins Freie! Abhärtung ist der beste Schutz. Benutze dazu die Mittagsstunden und nütze vor allem die Sonne zu jeder Tageszeit aus. Dor schar­fem Wind ist das Kind zu schützen. Sorge auch zu Hause durch häufiges Oeffnen der Fenster für frische Luft. Stelle dein Kind auf keinen Fall neben den heißen Herd, besser ins kühle Schlafzimmer. Bade den Säugling nicht zu warm und trockne ihn gut ab!

Gießener Schlachtviehmarkt.

Auf dem gestrigen Gießener Schlachtviehmarkt (Schlachtoiehverteilungsmarkt) in der Viehversteige­rungshalle Rhein-Main kosteten: Ochsen 35 bis 42 Rpf., Bullen 35 bis 50, Kühe 16 bis 47, Färsen 27,5 bis 45, Kälber 28 bis 57, Hümmel 38 bis 40 Rpf. je % kg Lebendgewicht. Für Schweine wurden je kg Lebendgewicht folgende Preise erzielt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,45 RM., bl (135 bis 149,5 kg) 1,43 b2 (120 bis 134,5 kg) 1,41, c (100 bis 119,5 kg) 1,37, d (80 bis 99,5 kg) 1,31, e bis f (unter 80 kg) 1,25, gl (fette Specksauen) 1,45, i (Altschneider) 1,41, g2 (andere Sauen) 1,31, h (Eber) 1,31 RM. Marktverlauf: alles zugeteilt.

Landkreis Gießen.

'<£ Lollar, 6. Jan. Unser früherer Bürger­meister Heinrich Schmidt VI. und seine Ehe­frau Margarete, geb. Schmitt, können am kommen­den Freitag, 8. Januar, in bester körperlicher und geistiger Frische das Fest der goldenen H o ch -

Für die Glückwünsche und Auf­merksamkeiten zu unserer Ver­lobung danken wir .allen auf diesem Wege herzlichst

Emmi Borst

Willi Dreßen

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