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Zeichen: G. Nr. E. 372/42.)

4. Marz von 19.04 bis 6.32 Uhr.

sich nach regelmäßi

izjigÄ Die Deutsche Arbeitsfront

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Gebrauchtes

i Laufe des Rechnungs- u. 01427 a. G. A. _ Gebrauchtes noch nicht abßcmelbet

zum 31. März 1943 a I z. 100 Aik., sowie

<mrn mftflen lut meibungDanCediiftee

SEIT 1828

den Gießener Schr. Ang. unt. Anzeiger. 101429 a» d. G.A.

Qrga-Privat"- Schreibrnaschine

Und da (allen uns plötzlich alle Koch­sünden ein: Die zu große, die unnötig angesteckte und so oft vergessene Gas­flamme, die an ge­brannten Speisen und die zu lang ge­kochten Nahrungs­mittel wie zum Bei- . spiel Mondamin od. Puddingpulver die nicht länger als 2 Minut auf kleines Flamme unter stän­digem Umrühren gekocht sein wollen

Am 5. 8-9 9-10 10-11 11-12 Am 6.

8-9 9-10 10-11

Gteuerrundschau für März

Von Dr. jur. et rer. pol. K. Wuth, Steuerberater, Berlin.

Praxis geschlossen Dr. med. Storck

Garant guter Arznei-Präparate - Mit 1893 -

nebst allen Angehörigen.

Gießen, im März 1943.

auf dem Lager

Junker, Vereinsleiter.

zu 120 Mk. zu verkaufen. [01420

den.

Für die Verwertung des Warenlagers find Steuererleichterungen bei der Einkommensteuer durch Anwendung eines niedrigeren Steuersatzes auf den entstehenden steuerpflichtigen Gewinn, bei der Umsatzsteuer durch Ermäßigung des Steuersatzes vielleicht auf Vs v. S). von der Bruttoeinnahme zu erwarten.

Für die Einkommensteuer wird der Unter­nehmer zunächst erfordeMchenfalls Herabsetzung der Vorauszahlungen durch Anpassung an die voraus­sichtlich niedrigere Einkommensteuer 1943 beantra­gen. Ein Erlaß rückständiger Vorauszahlungen so­wie einer festgesetzten Abschlußzahlung kommt im allgemeinen nur in Betracht, wenn der Steuerpflich­tige seinen Betrieb infolge Einberufung zum Wehr-

Betr.: Hundesteuer 1943.

Bekanntmachung.

Am Dienstag, 9. d. M., läuft ein Lehrgang Heize richtig für Besitzer und Wärter von Zentral­heizungsanlagen an. Anmeldungen bis 6. d. M. beim Berufserziehungs­werk der DAF., Gießen, Schanzcn-

Tausche schone

mit Mansarde, im Städtzentr., gegen

35-Hinnner- Wohnung außerhalb der Stadt.

Schrift!. Angeb. unter 01428 an den Gieß. Anz.

Danksagung. Allen denen, die mir in den schweren Tagen während der Krankheit und dem Heimgang unseres lieben Entschlafenen Karl Körber, PostsckretiLr hilfreich zur Seite standen, sowie für die Kranzspenden und Kranzniederlegungen und für die trostreichen Worte des Herrn Pfarrer Becker sagen wir auf diesem Wege unseren innigsten Dank.

Elisabeths Körber und Sohn Erich, z. Z. Im Osten

Wir suchen einen

Siseftleimeistee als Vertreter des Betriebsleiters für mittlere Tischlerei. Schriftliche Bewerbungen unt. 604D an den Gieß. Anz. erbet.

FRANCK

KAFFEEMITTEL

♦♦ Die Hundesteuer 1943 betrifft eine Bekanntmachung des Oberbürgermeisters in unserem heutigen Blatte.

Gießener Konzertring 1942/43

Donnerstag, den 11. März 1943, 19 Uhr, Univereitätsaula

Zehntes Konzert (Gruppe B, N. 5)

Vasa Prihoda (VioiM

Am Flügel: Otto A. Graef

Werke von Brahms - Schubert - Smetana - Trunk Prihoda - Sarasate.

Der Koniertfltigel ist vom Pianohans Schönen.

Eintrittskarten: 1.50, 2.00, 2.75 und 3.50 RM. bei Musik** Challier, Neuenweg 10, Telefon 2671, und in der Kartenver- kaufsstclle der NSG. Kraft durch Freude, Selters weg 60, Tel. 3961, Studentenkarten 1.00 RM. nur beim Hausver­walter im Kollegiengebäude gegen Ausweis. 720D

»töbelttt. 3111.

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aorx müllen tut 2 bis ^4 Uhr.

3. 1943:

31-100 101-160 161-220 221-280

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Krewel-Leuffen G.m.b.H.

K6U

Heute nachmittag verschied nach kurzem schweren Krankenlager unsere liebe Mutter, Schwester, Großmutter, Urgroßmutter, Schwiegermutter und Schwägerin

Marie Dorothea Schwing, geb. Franz

Inh. des Deutschen Mutterkreuzes in Gold im Alter von 70 Jahren.

Die trauernden Hinterbliebenen.

Gießen (Hint. der Westanlage 11), 3. März 1043.

Die Beerdigung findet am 6. März, vormittags 11.30 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt.

01430

MIMMO

Am Samstag zwischen

Franks. Str. - Seltersweg verloren.

Abzug, geg. Bel. auf dem (0141& Fundbüro.

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Leghorn u. rebhuhnfarb. Italiener

sofort laufend abzugeben

Wilhelm Stamm

Atzbach 71 (Kreis Wetzlar)

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ein einzelne» Ei) ko/m wenn es die Zuteilung zuläßt In den Vorrotstopf zugelegt oder X natürlich euch arwenn zP es gebraucht wird-» fip* entnommen werden, denn

Obst- u. Garlenbauverein Hieben

Samstag, den 6. März, um 15 Uhr Ausgabe von Obstbaum Karbolineum

Statt besonderer Anzeige.

Allen denen, die uns beim Heimgang unserer lieben Entschlafenen

Fran Anna Leib, geb. Drescher ihre aufrichtige Teilnahme bekundeten, und allen, die ihr während ihrer langen Krankheit mit großer Liebe alles Gute erwiesen haben, sage ich im Namen der trauernden Hinter­bliebenen auf diesem Wege herzlichen Dank.

Ernst Leib.

Krofdorf, den 4. März 19*43.

________ 728 D

Für die vielen Glückwünsche und erwiesenen Aufmerksamkeiten an­läßlich unsererVermählung danken wir, auch im Namen unserer Eltern, recht herzlich

Herbert Stensel

Soldat in einem Gren.-Regt.

und Frau Gertrud, geb. Friedrich

Saara bei Breslau

Gießen, Freiligrathstraße 75

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Pens. Lehrerin mit Schwester sucht kleine

Mnilüg.

Schrift!. Angeb. unter 01416 an den Gieß. Anz.

Ich mache darauf aufmerksam, daß diejenigen hiesigen Einwohner, die im Laufe des Rechnung^ jahreö 1942 (1. April 1942 bis 31. Mär; 1943) Hunde abgeschafft, aber 1 ' haben, dies spätestens bis _____ ------- ----

entweder schriftlich oder mündlich auf dem Stadt­haus, Bergstraße 20, Bimmer 24, während der üblichen Dienststunden an-eigen müssen. Vordrucke für diese Abmeldungen smd bei der bezeichneten Stelle erhältlich. Die Verbindlichkeit zur Entrich­tung der Hundesteuer dauert bei Nichtabmeldung auch im folgenden Jahr, und zwar solange fort, als die entsprechende Anzeige versäumt wird.

Gießen, den 27. Februar 1943. I720C

Der Oberbürgermeister.

Am 10.3. d. I. ist die erste Vorauszahlung auf die Einkommensteuer für 1943 fällig. Ähre Höhe richtet dem letzten Einkommensteuerbescheid regelmäßig für 1941 bzw. dem besonderen Vor» auszahlungsbescheid, falls das Finanzamt einen solchen erteilt hat. Wird sich die voraussichtliche Ein­kommensteuer für 1943 wegen Einkommensrückgang oder Aenderung des Familienstandes (z. B. Geburi von Kindern) oder aus anderen Gründen niedriger als die bisherige stellen, so kann beim Finanzamt Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen für 1943 gestellt werden. Möglich ist allerdings, daß std) auf Grund des neuen Einkommensteuertarifs für 1942 bzw. 1943 eine niedrigere Einkommensteuer nicht ergibt. In diesem Falle wird das Finanzamt dem Herabsetzungsantrag nicht oder nur in ent­sprechendem Umfange stattgeben.

Lpd. Darmstadt, 3.März. Der Historchhe Ver­ein für H-ffen hat seinen lanUahrigen Geschäfts- suhrcr, Studienrat i. R. Trofeffor D,r-Ph11;®,^ Edwin Becker, durch den Tod verloren. Professor Becker der aus Michelstadt im Odenwald stammte und seit Juli 1938 im Ruhestand lebte^ hcckslch um verschiedene Teilgebiete der Geschichts­

forschung durch zchlreiche Veröffentlichungen ver­dient gemacht.

Verdunkelungszeit:

werden.

Steuervergünstigungen bei gefallenen Angehörige^.

Ehefrauen von Gefallenen wird der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer auf Antrag ohne Rücksicht aus die Einkommens- und Vermö­gensverhältnisse für das Kalenderjahr erlassen, in dem der Ehemann gefallen ist, und auf etwaige Rückstände aus früheren Kalenderjahren. Ein wei­tergehender Erlaß des Kriegszuschlages kommt nicht in Betracht. (DStZtg. 43 Nr. 5.)

Die Witwe eines gefallenen Wehrmachtange­hörigen oder einer gleichgestellten Person ist inso­fern begünstigt, als sie bei der Einkommensteuer in Steuergruppe III besteuert wird, soweit nicht wegen Kinderermäßigung Steuergruppe IV angewender wird. Eltern erhalten für gefallene' Wehrmacht­angehörige und gleichgestellte Personen Kinder­ermäßigung für das Kalenderjahr, in dem das Kind gefallen ist, und für das folgende KalenderjahL Voraussetzung ist, daß sie unmittelbar vor dem Tods des Kindes .oder in dem dem Todesjahr do ränge« qanaenen Kalenderjahr Anspruch auf Kinderermäßi­gung gehabt haben. (EStR. 41 Abschn. 123.)

Erste Einkommensteuer-Vorauszahlung für 1943 am 10.3.!

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Bettwäsche wird gest. Schr. Ang.

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Frauen, Mädchen, Anlern­linge und Hilfskräfte. Auch Halbtagskräfte

werden eingestellt.

730 D

feß) und am Handbuch der Augenheilkunde 1fii Welt- 1 krieg von Schserning. 1

HI.-Kleidung und Kleiderkarte.

Au der in weitem Ausmaß geschaffenen Möglich­keitrür die Eltern, ihre Kinder punktgünstig mit HI.-Kleidung ausz-ustotten, soweit eine Berechtigung zum Tragefi dieser Kleidung besteht, sind jetzt wei­tere Einzelanordnungen ergangen. Die vorgesehene Eintragung der Abgabe des HF.'Kleidungsstückes durch die Verkaufsstellen erfolgt in der vierten Reichskleiderkarte, und zwar auch dann, wenn Punkte der zweiten oder dritten Kleiderkarte ver­wertet werden. Der Name des HI.-Ausweises muß mit dem auf der -Kleiderkarte eingetragenen Namen übereinstimmen. Während der Geltungsdauer der vierten Kleiderkarte dürfen an punktpflichti^en Klei- dunasstücken abgegeben werden: an HI., DJ. und Flieger-HI.: eine Ueberfallhose, eine Winterbluse, eine Kniehose, zwei Braunhemden, zwei Halstücher, ein Sporthemd und eine Sporthose; an BDM. und IM.: ein Rock, eine Jacke (zur Zeit noch mcht lieferbar), eine Weste, zwei Blusen, zwei Halstücher, eine Mütze, ein Sporthemd, eine Sporthose; an Marine-HI.: eine Klappenhose, ein MHI.-Hemd, ein MHI.-Kragen. Ist der Kauf der zulässigen Stückzahl in der Kleiderkarte bereits eingetragen, so darf ein weiteres Stück nicht mehr abgegeben werden. Der Kauf von uniformbezugscheinpflichti- aen oder von nicht bezugbeschränkten HI.- und BDM.-Kleidungsstücken ist in der Kleiderkarte nicht zu vermerken. Im übrigen bezieht sich die Kauf- berechtigung bei HI.- und BDM.-Kleidung nicht nur auf die Jahrgänge von 10 bis 17 Jahren, son­dern auch auf HI.- und BDM.-Führer bzw. -Fuhre­rinnen über 17 Jahre. Die vorgeschriebene Punkt­zahl ist auch von ihnen zu entrichten. Generell ist hervorzuhebeu, daß nach einer gewissen Anlaufzeit für die Neuregelung und unter selbstverständlicher Beachtung des Vorrangs der Kleiderproduktion für die Wehrmacht in den nächsten Wochen mit einer fühlbaren Bereicherung des Marktes an HI.-Klei- dung gerechnet werden kann.

Wohlwollende Unfallversicherung bei Frauen im Kriegseinfatz.

Das Obersicherungsamt Stettin hat den Grund­satz ausgestellt, daß-die Unfallversicherung besonders wohlwollend zu verfahren hat bei der Feststellung von Ansprüchen, die Frauen aus ihrem Kriegs­arbeitseinsatz erwachsen. Einer Frau, die bei diesem Einsatz einen Unfall ertitten hatte, war zwar die Dollrente bewilligt worden; eine Kinderzulage für ihre Kinder wurde ihr jedoch nicht zugesprochen. Im Berufungsverfahren beantragte sie, ihr auch diese gesetzliche Kinderzulage zu gewähren, und sie hatte damit Erfolg. An sich kann eine Kinderzulpge aus der Unfallverficherüng an eine versicherte Ehefrau nur gewährt werden, wenn die Versicherte vor Ein­tritt des Versicherungsfalls den Unterhalt der Kin­der überwiegend bestritten hat. Im vorliegenden Falle hatte der Versicherungsträger gemeint, daß nicht die Frau, sondern ihr Ehemann den Unter­halt der Kinder überwiegend getragen hatte. Dem schloß sich das Oberversicherungsamt nicht an. Es wies vielmehr darauf hin, daß der Ehemann seit 1939 zum Heeresdienst emgezogen ist und daß, trotz des staatlichen Familienunterhalts, summenmahig die Frau seither durch ihre Abbeit mehr zum Unter­halt der Kinder beitragen konnte. Bei Entscheidung der Frage, ob eine wegen der besonderen Bcdürs-

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Zur Anfertigung der neuen Steuererklärungen. 1 Für di« Anfertigung der neuen Steuererklärun- j gen, insbesondere der Einkommensteuer- und- , werbesteuerertlärungen, die bis zum 31. Marz beim Finanzamt ein zu reichen sind, wird auch der Unter- nehmer die neuen Grundsätze zu berücksichtigen ha- . den, die der etwa hmzugezogene Steuerberater oder Helfer in Steuersachen hinsichtlich der Prüfung der - Unterlagen zu beachten hat. Bereits im Vorjahr war in der Einkommensteuererklärung die Angabe vor­gesehen, wer bei der Anferttgung der Steuörerkla- . runa bzw. der Anlagen dazu irgendwie imtgewirkt hat, sei es, daß nur eine Beratung bei der Anfertl- gung in Anspruch genommen ist, sei es, daß der Jahresabschluß von dem Beauftragten ferttggestellt ist oder sonst eine Mitwirkung stattgefunden hat. Während früher nicht unterschieden wurde, mwie- weit der Steuerberater oder Steuerhelfer bte Unter­lagen geprüft hatte, werden nunmehr gewisse M i n - be ft Anforderungen an die Tätigkeit des Be­auftragten gestellt, deren Nichterfüllung in der Steuererklärung oder Bilanz ausdrücklich vermerkt werden muß. Sowohl wenn der Beauftragte die Mlanz selbst aufftellt, wie auch, wenn sie ihm fertig zwecks Anfertigung der Steuererklärung übergeben wird, soll er sich davon überzeugen, ob die Kassen­führung und die Bestandsaufnahme in Ordnung, die Schulden und die Forderungen ausreichend be­legt sind, sowie, ob das Ergebnis der Buchführung nach einer rohen Schätzung (Kalkulation) der Brutto­aufschläge als wahrscheinlich angesehen werden kann, soweit es sich nach der Art des Betriebes übersehen läßt. Kann die Prüfung aus Zeitmangel oder man­gels nur beschränkten Auftrages seitens des Steuer­pflichtigen, der etwa die Kosten sparen will, nicht erfolgen, so muß der Beauftragte die SteuererNä- rung oder Bilanz mit dem Zusatz versehen:Aus­gestellt nach den ungeprüften Unterlagen des Steuer­pflichtigen". In derartigen Fällen muß der Steuer­pflichtige aber mit einer baldigen Betriebsprüfung rechnen. In den letzteren Fällen wird sich gegebe­nenfalls eine Angabe empfehlen, ob die Buchführung von anderen Beauftragten nachgeprüft worden ist.

Einkommensieuererklärung 1942 und hauplabfchlußüberfichl.

Der Einkommensteuererklärung für 1942 liegt bei Unternehmern mit doppelter Buchführung unter Umständen ein amtliches Muster für eine Haupt - abschlußübersicht bei, die in diesem Falle mit der Steuererklärung einzureichen ist. Auf der Haupt­abschlußübersicht, die als Bestandteil der Buchfüh-

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runa anzusehen ist, muß sowohl der Steuerpfttchttge als auch derfür die Buchführung Verantwort­liche", also Steuerberater oder Steuerhelfer, beschei­nigen, daß die angegebenen Beträge sich aus der Buchführung ergeben. Diese Bescheinigung kann also der Beauftragte nur erteilen, wenn er entweder die Bücher selbst geführt oder ihre Führung überwacht oder sie bei Anferttgung der Uebersichtverantwort­lich" geprüft hat. Wer aus besonderen Gründen nicht in der Lage ist, den Vordruck auszufüllen, wird beim Finanzamt ausdrücklich Befreiung hier­von beantragen müssen. Auf die Abgabe.wird vor- aussichttich, wie im Vorjahr, insbesondere verzichtet werden, wenn der Steuerpflichttge bisher bei der Anfertigung der Steuererklärung ausführlich genug gewesen ist und seine Abschlußbilanz genügend er­läutert hat. Erwähnt sei noch, daß die Hauptab­schlußübersicht die Bilanz, die ebenfalls beizüfügen ist, nicht ersetzt.

Die steuerlichen Folgen der Betriebsstillegung.

Die Stillegung eines Betriebs auf Grund der neuen Maßnahmen zur Freimachung von Arbeits­kräften für kriegswichtigen Einsatz hat in steuer­licher Hinsicht im allgemeinen zunächst zur Folge, daß die Gewerbe st euerp flicht mit dem Ab­lauf des laufenden Monats erlischt, da eine Ver­mutung dafür spricht, daß nicht nur ein vorüber­gehendes Ruhen, sondern eine Einstellung des Be­triebes vorliegt. Nötigenfalls kann der Steuerpflich­tige eine Entscheidung des Finanzamts beantragen. Das Erlöschen der Gewerbesteuerpflicht setzt im übrigen voraus, daß der Betrieb tatsächlich einge­stellt worden ist, d. h. jede werbende Tätigkeit auf­gehört hat; doch dürfen ausstehende Forderungen noch eingezogen, notmertbige Abwicklungsarbeiten durchgeführt und vorhandene Werte verkauft wer-

Hauptjchriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lcmge. Stellvertreter bei t-auptichriftleiters: Ernst Blumichem. Berantwortlich für Politik und Bilder: Dr. Fr. W. Lange: für'das Feuilleton: Dr. Hans Thyrtot; für Stadt Sieben, Provinz, Wirtschaft und Sport: Ernst Biumschem.

xlrud und Verlag: Brühl!che Universitätsdruclerei R. Lange K. G. Berlagsleiter: Dr.-Jng. Erich Hammin: An^eigenleiter:, Hans Beck.

Anzeigenpreisliste Nr. 6.

Nisse des Krieasarbeitseinsatzes berufstätig gemor» bene Ehefrau Anspruch auf Kinderzulage aus der Unfallversicheruna erheden kann, ist, wie das ur­teil abschließend feststellt, besonders wohlwollend zu verfahren. Denn eine solche Versicherte hat den Un­fall in Ausübung einer aus Kriegsrucksichten aus- qenommenen Berufstätigkeit erlitten und damit An-- pruch auf ausreichende Entschädigung. (Akten-

. n Menst hat erstellen müssen und Hm bei der

Hessischer Heschichtssorscher gefforven unzumutbare finanzielle Schwiengketten eE - ........ .... stehen würden (DStZtg. 42 Rr. 23/25). Möglich ist.

daß nach der Sttltegung SchuDzinsen, Grundsteuer und Abschreibungen weiter lausen, während die Ein» nahmen bereits ausgehört haben; diese Mehrausga­ben können als Verlust aus Gewerbebetrieb von den anderen Einkünften abgesetzt werden. Abschreibungen auf die dem Unternehmer etwa verbliebenen still« gelegten Anlagegüter, wie Einrichtungsgegenstände, Geräte usw., sind in der Regel in Höhe von 2550 0. H. des bisher üblichen Absd)reibungssatzes zuläs­sig, rpobei die tatsächliche Wertminderung unter Be­rücksichtigung der Pflege und Instandhaltung von Bedeutung ist. Abschreibungen aus den Geschäfts« wert, oder außergewöhnliche Abschreibungen werden auf Grund der Stillegung nach dem Urteil des Reichsftnanzhofs vom 7.1.42 (RStBl. S. 282) nicht zugelassen, tfür die Einheitsbewerlang und Vermö­genssteuer kommen Anträge auf Herabsetzung der bisher festgesetzten Einheits- und sonsttgen Vermö­genswerte in Betracht, wenn die gesetzlichen Wert­abweichungen durch die Wertminderung erreicht

Steuer buntetgftr. Anzug, Gr. 52, geg. gut erb .Man­tel luSvortanzug u.sonst.gtr.Herr.- Kleid. zu tausch, ges. Schr. Ang. u.01420a.G.A. LKW-Ertilzrail zwischen Volln­kirchen-Lützel-

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