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Eigene Versandabteilung. ^c] Besichtigung ohne Kaufzwang.

bestehen für die Zeit nach dem 1. Februar 1920^^nttafttreten der Verordnung) nicht mehr, ^aher fallen die bis^erlgen ^ o a und 16 b fort. Ter letztere Paragraph trndet indes,en noch aus unerledigte Streitfälle Anwendung.

4 Zur Reise in den zur endgültigen Fürsorge ^ständigen Wohnort ist dem Erwerbslosen außer freier .^br auch nne -an­gemessene Beihilfe zu den Reiseunkosten, eins chliesst ch der Besord^ rung des Umzugsgutes, aus Mitteln der Erwerbslosenfürsorge zu bcmlligm , 5 bm KEiickm (G°m-mdev«rbänÄm)

tie BesugniL cingeräumt abweisende iitec b«

Zuständig leit für das Eingreifen der Fürsorge zu treffen. t_.s rann sich selbstverständlich nicht lediglich um prwat-e deguemllchkeiten einzelner Erwerbsloser handeln, 1 andern die abweichende .Reg ­lung musz der Allgemeinheit dienlich sein. Dies istz.B. der ^al wenn das Wechseln des Wohnortes für eme größere Zahl von Personen vermieden werden kann, ^n icdem Fallest die Wirk samkeit derartiger abweichender Vereinbarungen abhängig von der Zustimmung des Hess. Landes-Arbeits- und Wntlchaftsamts.

6^ Durch § 6 Abs. 1 ist das Mindestalter der für den Bezug selbständiger Erwerbslosenunterstützung in Fragekomniendcn Per­sonen von 14 aus, 16 Jähre erhöht worden Es ist ledoch nicht ausgeschlossen, baß gegebenenfalls Fannlienzuschusie nach Abs. 3 ge- lflRCS&e<6tH<6e Undertzaltsansmüche,. beten Mmig dm notwendigen Lebensunterhalt ermöglichen wurde, nnd bn der Fest­stellung der Einnahmen des zu Unterstützenden zu be^lchichtigen Hierdurch soll namentlich verhindert werden, daß Kinder ver­mögender Eltern Erwerbslosennnterstützung beziel-en, wenn sie gerade arbeitslos und ohne eigenes Vermögen sind.

9 7 8 6 Abs 2 regelt die Frage, inwieweit Erwerbslosenunter-

stntzung im Falle eines Streiks gcwäl-rt werden kann. Erwerbs­losigkeit, die infolge von Ausstand oder Aussperrung von Urbeit- ncHinern cintritt, ist darnach nicht als Kricgvsolge anzusehen. Er­werbslosenunterstützung darf also weder an Arbeitnehmer die frci- willig die Arbeit niedergelegt haben noch an solche gezahlt werdon, die bei einem Streik durch andere von der Arbeit abgeyalten oder vom Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis entlasten werden. Einerlei ist es dabei, ob einzelne Arbeiter ausgespkrrt werden oder ob ein Betriebsteil oder ganzer Betrieb sttllgelegt ist. Voraus­setzung ist jedoch, das; der Ausstand oder die Aussperrung die über­wiegende Ursache der Erwerbslosigkeit ist. Dies wrrd /«ondew auch dann anzunehmen sein, wenn ostenkundig, die Absicht bestand, die Einstellung gewisser Betriebe oder Betriebvteile durch eine Arbeitsniederlegung zu erzwingen Kommen andere Grunde wie der Mangel an RoMoffen, Hilfsstoffen oder Halbfabrikaten ymzu oder auch die ungünstige allgemeine Wirtschaftslage, so ist zu prüfen, ob etwa Ursachen der letzreren Art überwiegen.

Sind nach Beendigung des Streiks einzelne Arbeitnehmer nicht wieder "eingestellt worden sei es weil sie persönlich am streik beteiligt waren oder weil ihre Stelle anderweit besetzt worden ist, ist ihre Erwerbslosigkeit noch als Streikfolge anzusehen. Erwerb^- losenunterstützung darf ihnen frühestens vier Wochen nach Ab­schluß des Ausstandes oder der Aussperrung gewahrt werden wenn die allgemeinen Voraussetzungen dafür vor liegen. Es must alio vor allem feststehen, daß ks ihnen während dieser Zeit nicht möglich gewesen ist, anderweit geeignete wirbelt (§ 8 der Reichsver­

ordnung > zu finden. , c n. m

In § 6 Abs. 3 und 4 ist als Grundsatz aufgestellt, daß die selbständige Erwerbslosenunterstützung der wirtschaftlichen Selb­ständigkeit entsprechen muß. Damit entfällt die selbstanuige Unter» ft Übung insbesondere von untevhaltsberechtigten Angehörigen des unterstützteu Erwerbskosen. Gegebenenfalls ist die Unterstützung aber durch sogenannte Familienzuschläge angemessen zu erhoben.

Tie Gesamtsumme der Unterstützungen, die mehrere ui euient gemeinschaftlichen Hausstand lebenden Familienmitglieder erhalten, findet ihre obere Grenze in dem 2^/xfaä;en Betrag deri^iigen Unterstützung die dem höchstunterstützten Mitglied für seine Person 8*9L § 7 bestimmt, daß Ausländer die Wohltaten der Erwerbs­losenfürsorge nur dann in Anspruch nehmen können, wenn ihr Heimatstaat deutschen Erwerbslosen nachweislich eine gleichwertige Fürsorge^ Abwanderung von Arbeitskräften aus anderen Wirtschaftsgebieten zu Notstandsarbeiten zu verhüten, ist durch 8 8 Abs 1 Satz 3 dem Reichsarbeitsmimster die Berechtigung erteilt, die Löhne bei öffentlich unterstützten Arbeiten m das richtige Verhältnis zu dem sonst üblichen Lohn zu setzen.

Satz 4 gibt den Gemeinden die Möglichkeit, die Unterstützung von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum zu beschranken Tamit dürfte der Neigung mancher Unterstützungsempfänger, sich lediglich auf die Listen der Arbeitsnachweise zu verlassen nut Erfolg entgegengewirkt werden fönitcn. Tie Gemeinden tonnen in Anwendung dieser Vorschrift Erwerbslose zur Arbeitsaufnahme namentlich in solchen Berufszweigen veranlassen, in denen ofsen- baver Mangel' an Arbeitskräften herrscht und gleichzeitig unter den Erwerbslosen geeignete Arbeitskräfte vorhanden find.

11 Ter Berechnung der Kurzarbeiter-Unterstützung ist nunmehr nach $ 9 Abs 2 außer der Kalenderwoche auch die Kalenderdoppel-

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Bekanntmachung.

Betr : Ausbruch der Pferderäude unter dem Pferde bestände des Johannes Keßler XI. zu Gro ßen-^,in den.

Unter dem Pferdebestande des Obengenannten ist die Raube ausgebrochen. Tie erforderlichen Sperrmaßnähmen stnd ansteordnet.

Gießen, den 24. März 1920.

Kreisamt (liefen. F. V.: V. G e m m i n g e n.

uaiöiü uusicyac

MNalfkeke in öet VumWnlSWennnWil in Gietzen.

Dr. wm

(«609 Botfitoöer des Ssliks 68 Hellen lii (jjtooinj ßfiethefiro).

woche zu gründe zu legen. Darnach sind, was bisher nicht zulässig war, Feierschichten, die beim Wochenschichtwechsel sich ergeben zu vergüten Eine Herabsetzung des Hundertsatzes von M auf 60 kann nur im'Falle eines besonderen Bedürfnisses mit Ermachttgung des Reichsarbeitsministers und Reichsministers der rNnanzen statt­finden Etwaige dahingehende Anträge sind uns vorzulegen.

12 6 9 M 4 und 5: Unter Beseitigung der bisher für

Personen von 14 bis zu 16 Jahren zugelassenen selbständigen Unterstützungsbeträge sind die Sätze für weibliche Personen und die Familienzuschläge erhöht. Bei den weiblichen Personen sind die- jenigen we che nicht int Haushalte, eines anderen eben, bevorzugt. Tie Gesamtunterstützung an Familienzuschlagen für einen Haus- Mt »t b-m°n t au?i>as 1* A das dcm S-ash°ltungsMrst°nde -uDmmmdcn Betrages. Es fall dadurch verhütet werden batz em- iovsreiel.e Familie Unterstützungen erhalt, bte ben Arbeitslohn übersteigen und damit die Arbeitslust lähmen.

In Abs 5 ist anstattEhemann" das WortEhegatte ge­setzt um die bisher nur für Ehefrauen zu ständigen Zuschläge auch auf Ehemänner auszudehnen, für den Fall, daß die Ehefrau Er­nährerin eines nicht arbeitsfähigen Mannes ist und als-solche die

Bestimmungen darWer. inwie- weit anderweitige Unterstützungen, Renten usw. für bte Beurteilung der Bedürftigkeit in Betracht gezogen werden dürfen. ,

14 Unter denErwerbslosen , bte die Gemeinden nach § 12a zu versichern haben, sinb nur Personen zu verstehen, bte überhaupt keinen Verdienst haben, nicht aber solche, die nur einen geminderten Wochen- oder Toppelwochmarbei sverdienst babm Tie Gemeinden sind daher n cht verpflichtet, für Arbeit­nehmer die nach § 9 E 2 teilweise «er^losennnbersMtzmm beziehen, Beiträge zur Krankenversicherung zu leiswn ferner setz dieFortsetzung oder Aufrechterhaltung einer Versicherung gegen Krankheit" voraus, daß der Versicherte aus der versicherungs- pslichtigeii Beschäftigung ausgeschteden ist. Ties ist Nicht der 6.all, solange die Arbeitseinstellung nur vorübergehend und das Arbetts- vovhälttiis rnch^östggiJrt Verordnung" durchVerein­barung" ersetzt, um den Erwerbslosen die Möglichkeit zu geben, die Weiterversicherung bei ihrer Krankenkasse gemäß b.U auch bann noch zu beantragen, wenn Vereinbarungen Mischen Ge­meine und Krankenkasse künftig zu einer Zeit, der sie schon Erwerbslosenunterstübung beziehen, getroffen werden Art. 4 gibt diese Möglichkeit für den Fall, daß etne solche^ Vereinbarung schon früher getroffen ist. Es wird für diesen rl>-all eine drei­wöchige Frist vom 1. Februar d. I. ab gesetzt.,

15 Durch § 13 Abs. 4 werden die Fursorgeausschulse ver­pflichtet, in Verbindung mit den Arbeitsnachweisen darauf lM- zu wirken, das; den unterstützten Erwerbslosen mit Jülich st et Be­schleunigung geeignete Arbeit vermittelt wird^le Erwerbslosen­fürsorge muß darauf dringen, daß den IInterftiitjung4cmpfangern, bei denen die Erwerbslosigkeit zum Dauerzustände zu w.rden droht, besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird ^ahn: ist ins-. besondere die Anordnung getroffen, daß alle Unterstützten nach näherer Anweisung des Reichsarbeitsniinisteriums bci tnn sui gröfcre Bezirke eingerichteten Zentralauskunftsstellen od.i ent­sprechenden Behörden unter Angabe ihrer Verwendungsfähigkeit namhaft ^^o^C-rwerbslosen-Fürsorge-Einrichtungen, die für die Erwerbslosen günstiger sind, als die in der Reichsvewidnung über Erwerbslosenfürsorge m der Fassung vom 2G Zanuai» 19^0 (Reichsgesetzblatt S. 98) vorgesehenen treten mit Ende dieses Mo­nats außer Kraft.

Gießen, den 24. März 1920.

Kreisamt Gießen (Kreiswo^hlfahrtsamt).

v>. Ge m m i n g e n.

Gewinn-Vortrag vom Jahre 1918

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DarlehenSvrovisioneii

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10000 Indianer nnd Weiße als Mitwirkende.

Ein derartiger Prunkfim lat nur her­stellbar, wenn jemand in der Laxe war, an den historischen Stätten die Aufnahmen mit wirklichen Einge­borenen und Original - Kostümen zu arrangieren.

Aufgenommen an den historischen Stätten in Italien, Spanien u. Amerika, unter Mitwirkung aer spanischen und amerikanischen Behörden durch Ver- fügungsiellung der Pläne und Zeich­nungen der authentischen Caraweilen (Segelschiffe) und der historischen Kostüme aus den spanischen Museen. Das Schicksal

des großen Genuesen in seinem mit größten Schwierigkeiten verbundenen Aufstieg; seine glorreiche Entdeckung Amerikas und der Undank, den er schließlich erntete, bilden eines der ergreifendsten Momente der Welt­geschichte; besonders das erbärmliche Ende des großen Helden wird auch bei der heutigen modernen Welt das größte Mitgefühl erwecken.

Ab morgen bis inkl. Dienstag:

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Christoph Columbus und die

Hypotheken isämtiich in daS DeckungSregifte einrielragenf .............

ferner eingetragen im Hypolheken- register...........& 4,000,000.-

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Hypothekenzinsen lrückständig 633,535.95 .

Kommnnal-Darleben:

Prenhische lsämtlich in daS DeckungSregine eingetragen) ....... 10,115,020.7

Aunervrenhische n 314,477.8

Zinsen ......... ,, 106,824.5

Kaste einschliestlich Girvguthaben bei der Reichs bank und Frankfurter Bank.......

Deutsche Reich» n. Prcuß. an- vcrzinsl. Schatzanweisungen 16,000,000.- Diskouten und Schecks . . . 8,483,489.41

Bekanntmachunq.

B e t r.: Ausbruch der Räude unter dem Pferdebestand des Konrad Schuch zu Treis a. d. Lda.

Tie unter dem Pferdebestande des Obengenannten aus- gebrochene Räude ist erloschen. Tie angcordneten Sperrmaßnahmen werden ^hiermit aufgehoben.

Gießen, den 24. März 1920.

Kreisamt Gießen. I. B.: v. Gemmingen.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

Der Vertrieb der Lose 1. Klasse der 16. Preutzisch-Sud- deulichen (242. Preußischen) Klassenlotterie beginnt am 4 ^um 1920. Tie Ziehung 1. Klasse dieser Lotterie wird am 13. und 14. Juli 1920 stattsinden. SpY

Friedrich Ko ch von Lich wurde zum Feldschutzen der Gemeinde Lids ernannt und von uns eidlids verpflichtet.

Ein tragisches Spiel in 6 Akten von L. v. Günther-Kroumyrth.

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Ray Walton Chai-Iy Berger Blanche Dergan Fritz Ach- terberc Han* Ludolf sftmtl. Mitglieder d. Staatseper Berlin. Wer sich diesen Prachtfilm nicht an- sieht, versäumt eines der sei: sten Filmwerke, die bisher geschaffen wurden.

Vorführung: 3.3V, 5.15, 7, 8.45. Zurgeft.Kenntnisnahme Wie bekannt, wird bei den Monu- mentulfilmen, dieLicht spiele Selters- weg* gibt, zu den Abendvorstellungen Andrang sein, es ist darum geboten, dieNachm.-Vorstellungen z.besuchen. Die latzteVGrK'hrnng iet altenfls 8. >>r.

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