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(In einem Teil der Auflage wiederholt.) Beschlmnigte Echebung der Besitzsteuern und Mahnahmen gegen di-e Brotverteuerung.

sches, baü Anteile der beabsichtigten Verteuerung des Brotes aus das Reich übernommen werden möchten, ist'das LandesernährungSarnt ersucht roor< den, Erforderliche zu vevantassra."

rm. Darmstadt, 23. Dez. Auf die (Sntr schließrmg der sozialdemokratischen Fraktion, betr. beschleunigte Erhebung der Besitz, steuern und Maßnahmen gegen die Brot-

gesOlft) haben fei tzs haben mgesehei 8e;taiifnx abgclchnt hindert, genehmig! die Beiss M st' mmdekas

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Erklärungen, die nach dem 31. Jcmuar 1921 eingehen, werden auf Grund des § 170 Abs. 2 R. A. O. mit einem Zuschlag von 5 v. $). und

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Turnen, Spiel und Sport.

** Die Freie Turnerschaft Gießen veranstaltet SäMstag den 1. Januar, abends 7l/2 Uhr, imPhilosophenwald" eine Weihnachtsfeier.

-m. Hungen, 27. Dez. Ein interessantes Fußballspiel wurde am 1. Feiertag nachmittag auf dem hiesigen Sportplatz zwischen der 4. Mann­schaft des Gießener Vl. f. B. und der 1. Mannschaft des hiesigen Fußballklubs ausgetvagen. In der ersten Halbzeit stand das Spiel 1:1. Zwei gleich­wertige Mannschaften standen sich gegenüber, die hiesige Mannschaft zeigte sich an Gewandtheit noch etwas überlegen. Es gelastg den hiesigen Spielern in der 2. Halbzeit, kurz nacheinander zwei Tore zu schießen. Die Gäste fetzten sich nunmehr mit aller Kraft und Energie ein, wobei ihnen noch verschie­de: ce für die hiesige Mawnschaft ungünstige Zufälle zu Hilfe kamen. So gewannen sie noch kurz vor Beendigung des Spitts die zwei Ausgleie^tvre, so daß das Spiel mit 3: 3 beendet wurde.________

Handel.

Paris, 26. Dez. (WTB.) Nach einer Meldung derChicago Tribüne" aus Wa­shington ist die diesjährige Baumwoll­ernte die größte seit 1914. Nach Mitteilung des Ackerbandepartements wird sie auf 12987 000 Ballen geschätzt.

Frankfurt a. M., 27. Dez.

ersten als Handelsrichter nicht anerkannt toetbetL Anträge auf Ber kehrs Verbesse­rungen auf bat Strecken GiehenFulda- Bebra, Gießen Frankfurt-Darmilaot, Londorf Grünberg, Gießen Betzdorf-Coln wurden gp- Cstellt. Der völligen und Sofortigen Auf­hebung der Zwangswirtschast in der Seifenindustrie konnte dve Handttstammer im Interesse der kleinen und mittleren Betriebe nicht zustimmen. Gemeinsam mit den übrigen hessischen Handelskammern i|t eine wesentliche E r- höhung der Steuer für Wanderläger und eine scharfe Kontrolle angeregt worden. Ms Sachverständige für Rauhfutter sind die Herren Mattin Strauß und Christian Jughard, beide zu Gießen, angestellt und vereidigt worden. Im übrigen hat die Handelskammer eine reiche und mannigfache Gutachtettättgkeit auf steuerrechtlichcn Gebieten, in der Begutachtung von Gesuchen aus Erteilung der Handelsertaubms und Anttägen auf Eintragung ins Handelsregister entfaltet. ___________

MuS dem AmLsvcrkündigrrirqsblatt.

** D as AmtsverküNdiyungsblatt Nv 188 vom 24. Dezember enthält: Kaffee- Ersatzmittelvcrordtmng. Erwerbslosenstatistik. Erwerbslosenfürsorge; hier: Nachweisung für den Monat Dezember. Tagegelder und Mrse- kosten der Kirchenvorftandsmttglieder und Kirchen- rechner. Viehseuchen. Dienstnachrichten. Feldberernignngen Bergheim, Hausen, Nteder- Bessingen und Treis a. d. Lumda. .

Die M aul- -und Klauenseuche ist m Treis a. d. Lumda amtlich fcstgestellt worden. In H 0 f - G r a ß ist die Seuche erloschen, eben- so in Hu ngen. In den Gemeinden Goßfelden, Michelbach, Niederwetter, Niederasphe, Göttingen, Allna, Weiershausen, Moischt, Sarnau (Kreis Marburg), Hörnsheim und Münchholzhausen (Kreis Wetzlar), Borsdorf, Echzell, Michelnau, Burgbracht u. Hof-Konradsdorf (Kreis Büdingen), Pohl-Göns und Rodlieim v. d. H. (Kreis Friedberg) ist die Maul-und Klauenseuche aus gebrochen. Tie erforderlichen Sperrmaßnahmen wurden an­geordnet. In den Gemeinden Albshausen, Ober- wetz, Braunfels und Steindorf (Kreis Wetzlar), Mtenvers, Niederweimar, Kirchvers, Reimars- hausen (Kreis Marburg), Kaichen und Bad-Nau- heim (Kreis Friedberg), Unterwiddeislzeim, Büches, Hof - Leustcdt, Mngenheim, Wenings, Mittel- Gründau, Lindheim, Aillendiebach, Wolf, Calbach, Wallershausen, Ober-Mockstadt, Nieder-Mockstadt und Schwickartshausen (Kreis Büdingen) ist die Maul- rund Klauenseuche erloschen. Tie an- geordneten Sperrmaßnahmen wurden aufgehoben.

Züricher Devisenmarkt.

24. 12. 27. 12.

Bei Nichteinreichung einer Erklärung, die im übrigen durch eine Ordnungsstrafe geahndet wer­den kann, ist das Finanzamt befugt, die Ver­anlagung auf Grund schätzungsweiser Ermittlung

des Schirmes ist, an dem er »getragen werden will. Ist der Regenschirm schmutzig geworden, so darf man einen so heiklen und tvertvollen Gegenstand nicht mit einer Bürste bearbeiten. Man nahe sich ihm nur mit einem Schwamm, der in sauberes Wasser getaucht ist, und reibe ihn vdamtt ab. Wenn man sich aber von diesem vornehmen Gefähtten trennt, dann verschaffe man ihm die gebührende Ruhe in dem Karton, in dem man ihn gekauft hat. Beherzigt uran diesenKnigge für Regenschirme", dann wird man dem teuren Genossen der Regen­tage ein langes gesundes Leben verschaffen und für die große Ausgabe, die er erfordett, auch die nötige Freude haben.

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Seit vielen Jahrzehnten ist es Brauch, die Neujahrsglückwünsche durch eine Gabe an die

Kleinkinder- Dewahranstatt abzulöfen. Die Geber, deren Namen noch vor Jahresschluß imGießener Anzeiger" veröffentlicht werden, sind damit von der Verpflichtung zu Neu- jabrsbesuchen sowie von der Zusendung von Glllck- wunschkarren befreit und beanspruchen beides nicht.

Die Unterzeichneten stnd zur Entgegennahme solcher Gaben, die für die Anstalt eine große Wohl­tat stnd, bereit.

Gießen, den 27. Dezember 1920. 13696V

Pfarrer Ausfeld, Mellor Jann, Pfarrer Mahr, LandgerichtSrat Neuenhagen, Rentner A. Schwan, Ktrchenrat Strack, Medizinatrat Dr. Walger, Pfarrer Bechtolsheimer.

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Vermischtes.

Der HuMor im Weihnachtsge- schenk. Fritz Reuters Geschichte vom Kutsch- bocki der, in vielen Exemplaren bem Ahnungslosen zu Weihnachten geschickt, in klassischer Werse zergt, wat ut eite Ueberraschung rat komnten kann schlldett 'die neckischen Streiche, die der Kobold des Schenkens zu Weihnachten Manchmal ausfühtt. Dieser Kvbold spielte Mark Twain kurz vor seinem Tode einen Stveich, über den sich ganz Amerika amüsierte. Sein Verleger Collier schrteb einige Wochen vor dem Fest seinrat erfolgreichsten Autor, 'er werde ihm diesmal eine ebenso schone tute eigenartige Gabe spenden: einen Elefanten! Der Dichter war über diese Aussicht necht gerade entzückt, aber er konnte fernen Verleger ntcht be­ledigen. mtb gab daher entschlössest den Auftrag, die Automobilgarage in ein Elefanteithans zu ver­wandeln, damit der langrässiltge Gast gute Auf­nahme finden. Noch ein paar Tagen kam eine Wagenladung Heufür den Elefanten Mtt Mr. Colliers besten Empfehlungen", tmd kurz darauf stellte sich Mark Twain ein imponierend drem- schaurader Herr vor:Professor May, gelernter Elefanten Wärter". Die Zeitungen berichteten über den Weihnachtselefanten, und alles war in größter Spannung. Dem großen Humoristen selbst aber war etwas unheimlich zu Mute, denn er ahnte Schlimmes: am Weihnachtsabend tarn' der Elefant richtig an: eine lebensgroße Attrappe aus Pappe! Mark Twain, der ewige Spötter, war d«smal angefühtt. 1 An eine wunderliche Weihnachtsgabe Carlyles erinnert ein Zettel, der sich in seinem Nachlaß vorfand. Er tautet:Hier die Anweisung auf einen Waschständer für die reinltchste der Frauen. Segen für ihr hübsches Gesicht, und Möge es immer so blitzsauber vor Fröhlichkett fern, rote es mir teuer ist, sauber oder tricht. Th. Carlyle, 25. Dezember 1850." Beigefügt war ein Fünf- psimdschein, und das Ganze ist ein Zeugnis für die Vet^eßlichLeit des großen Mannes, der erst am Morgen des ersten Feiertages sich daran erinnerte, daß er den von ferner Frau gewünschten Wasch- ftänber nicht gekauft habe. Frau Jane hat sich wohl oder übel denMahagoniwaschttsch Mit Mar- Mo rplatte" selbst kaufen müssen.

Der Umgang mit dem Regett- schirm. Regenschirme find heute so sündhaft teuer, daß man sie als einen iSck.atz mtt besonderer Sorgfalt behandeln muß. Der Umgang mit dem Regenschirm liegt aber von jenen glücklichen Tagen her, da man für ein paar Mark einen neuen er­stehen konnte, sehr im Argen. Deshalb werden einige beherzigstswette Regeln für die Erhaltung dieses teuren Stückes willkommen sein. Man spanne einen Regenschirm niemals zum Trocknen auf, denn dadurch werden sowohl die Stangen wie der Bezug sehr angegriffen, und der also behandelte Schirm zeigt sich höcföt widerspenstig, wenn man ihm nachher eine schlanke Form geben will. Vor allem aber rolle man niemals einen nassen Regeir- sck.irm zu, denn dann kommt er unwiderruflich ganz aus der Fasson. Die einzig 'richttge Art, um einen nassen Regenschirm zu ttocknen, ist die, daß man ihn leicht schließt und ivgendtvo so aufhängt, daß dre Spitze nadj unten kommt. Wenn der Schirm ziemlich trocken ist, dann kann man ihn falten und ins Futteral stecken. Der seidene Regen- sckärm erfordett eine noch sorgfältigere Behandlung als sein baumwollener Bruder. Diesen Aristokraten der Schirme darf man, so lange er feucht ist, nie­mals in einen Ständer stellen oder in btefem Zu­stand gegen die Wand lehnen. Beim Tragen hüte man sich davor, öhn in der Mitte zu umspannen. Durch die unsanfte Berühnmg unserer Hände, wird das zarte Gebilde gedrückt und ^etinitlgrt,, ja häufig sogar in seiner Farbe imgürtfttg, beeinflußt. Stets brate man daran, daß der Griff derjenige Test

nach dem 28. Februar 1921 mit 10 v. H. der fest­gesetzten Steuer belegt.

So wett Vordrucke für die Erklärungen nicht bis Ende dieses Monats den einzelnen Pflichtigen zugestellt such, werden bis zu 2 Stück an Amts-- stelle ausgehändigt.

Ferner wird darauf hingewiesen, daß alle ge­mäß §22 U. St. G. ausgestellten Beschemigungen (Weiterveräußerungsbescheinigungen) mtt bem 31. Dezember ihre Gültigkeit verlieren. Anträge auf Ausstellung einer neuen Bescheinigung (Num­mer) siich bei dem zuständigen Finanzamt ein- zureichen.

Die Finanzämter (Umsatzsteuerämter) Gießen, Butzbach, Grünberg, Hungen, den 27. De­zember 1920. 13682V

Büchertisch.

Friedrich Theodor Vischers aus* gewählte Werke in acht Tellen sind in Hesses Teutscher Klassiker-Bibliothek erschienen (Vertag Hesse & Becker, Leipzig; Preis der drei Bände 36 Mk.). Ter Schwabe Friedrich Theodor Vischer war ein kerniger Tichter und ein echt deutscher aufrechter Mann. Münche glauben, er wende sich nur mit seinem RomanAuch Siner" >mt eine größere Leserfchar seine übrigen Werke seien für eine kleine, gewählte Gemeinde bestimmt. Nichts ist falscher. Er ist einfach, schlicht und leicht verständliw. Wer dieEpigramme ans Badett- Baden" und den berühmtenSchartenmayer" liest, der wird erstaunt fein, wie zeitgemäß diese Dich­tungen sind. Seine Faustparodie ist stellenweise Kinn Schreien. Und feine Aufsätze sind bet aller Tiefe so klar imb durchsichtig, daß sie auch dem L-aien reidjen Genuß Bieten.

Deutscher I ägerkalender 1921. Verlag von F. C. Mayer, G. m. b. H.Deutscher Jäger", München, Briennerstt. 9.

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Die braunschweigische Entschädigungsfrag«.

Berlin, 24. Dez. Nach einer Blätter- meldnng aus Braunschweig bezeichneten bii rechtsstehenden Parteien im Braunfchweigei Landtag die Abfindungsforderung des frühe­ren Herzogs als außerordentlich hoch. Sic verlangen, daß von der juristischen Fakultäl einer Hochschule ein Gutachten eingeholt werde.

Polen und die Randstaaten.

Kopenhagen, 24. Dez. (WTB.) Wie Nationaltidende" aus Helsingfors berichtet, hat nach dort eingetroffenen Meldungen die polnische Regierung sich der Aufnahme der neuen Ostseestaaten in den Völkerbund widersetzt. Diese Meldung rief in Helsingfors berechtigtes Aufsehen hervor, da man ange- nommen hatte, daß sich gerade Polen für die Aufnahme der Randstaaten eingesetzt habe.

Der mssisch-finnische Friüiensvertrag.

Kopenhagen, 24. Dez. (WTB.) Wie dieNationaltidende" aus Helsingfors meldet, ist die Abreise des finnischen Abgeordneten nach Moskau zur UnteczeichnMg bei russisch- finnischen F riedensver- -träges hinausgeschoben worden.

General Wrangel in Toulon.

T 0 u l 0 n, 24. Dez. (WTB,) Havas. Del PanzerkreuzerLa Provence" ist heute nur gen mit der Familie des Generals Wran- gel hier eingetroffen. ______

Bekanntmachung.

Betr.: Die Entrichtung der Umsatzstwer für das Kalenderjahr 1920.

Auf Grand des § 144 der Ausführungsbestim- mimgeiT zum Umsatzsteuergesetz werden die zur Entrichtung der Umsatzsteuer verpflichteten Pev- fonen, die eine selbständige gewerbliche ober beruf­liche Tätigkeit aus üben, die Gesellschaften und (Duftigen Personravereinigungra in den unter­zeichneten Dirastbezirken aufgefvrdett. die vov- geschriebenen Erklarungra über den Gesamtbetrag der steuerpsiichttgra Entgelte im Jahre 1920 bis spätestens Ende Januar 1921 dem unterzeichneten Umsatzsteueramt schriftlich einzureichen ober die erforderlichen Angaben <m Amtsstelle mündlich zu machen.

Ms steuerpftichtiger Gewerbebetrieb güt auch der Betrieb der Land- und Forstwirti'chaft, der Diehtzucht, der Fischerei und des Gattenbaues sowie der Bergwerkbetrieb. Die Absicht der Ge­winnerzielung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Gewerbebetttebes im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Auch Angehörige freier Be­rufe (Aerzte, Rechtsanwälte, 9tatare, Schriftsteller, Künstler usw.) sind steuerpflichtig.

Auch kleinste Bettiebe sind steuerpflichtig; eine Steuerbefreiung für Betriebe mit nicht mehr als 3000 Mk. Umsätze besteht nach dem Umsatzsteuern gesetze vorn 24. Dezember 1919 nicht mehr.

Die Steuer wird auch erhoben, wenn und wwett die fteuerpsiichttgen Personen usw. Gegen­stände aus bem eigenen Betriebe zum Selbst­gebrauch ober -verbrauch entnehmen. Als Entgelt gilt in letzterem Falle der Bettag, der am Orte und zur Zett der Entnahme vvn Wiedervettäufern! gezahlt zu werden pflegt.

Die Einreichung der Erklärung tarnt durch erforderlichenfalls zu wiederholende Ordnungs­strafen bis zu je 5000 Mk. erzwungen werden. Umwandlung in Haft ist zulässig. Wer meint, zur Ersüllintg der Aufforderung nicht verpflichtet zu sein, hat dies dem Umsatzsteuer amte rechtzeitig unter Darlegung der ®rünbe mttzuteilra (§202 der Reichsabgabenordmmg).

Das Umsatzsteuergesetz bedroht denjenigen, der über den Bettag der Entgelte wisientlich unrich­tige Angaben macht intb vorsätzlich die Umsatzsteuer tznterzieht oder einen ihm mcht gebührenden Steuervorteil erfd)Ieid)t, mit einer Geldstrafe bis zum 20fachen Bettage der gefährdeten oder hinter­zogenen Steuer oder mit Gefängnis. Ter Versuch ist sttasbar.

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Opernhaus. Montage, 27. De-., 7 Uhr: Cavalletta rasticana imb Der Bajazzo. Diens­tag, 28., 31/2 Uhr: Prinzeß Tausendhändchen: 7 Uhr: Amelia oder (Sin Maskenball. Mittwoch, 29.: Äe Meistersinger von Nürnberg. Donners­tag, 30., 0V2 Uhr: Prinzeß Taufendhändchen; 7 Uhr: Ter Troubadour. Freitag, 31., 3 Uhr: Prinzeß Tausendhändchen; 61/? Uhr: Tie Fleder­maus. Samstag, 1. Jam'.ar, 3V? Uhr: Prinzeß Taufendhändchen; 7 Uhr: Ter Freischütz. Sonn­tag, 2., 3 Uhr: Prinzeß Tausendhändchen; 61/2 Uhr: Carmen. Montag, 3.: Lohengttn. Dienstag, 4., 31/2 Uhr: Prinzeß Tausendhändchen; 7 Uhr: Der Waffenschmied. Mittwoch, 5.: Fidelio. Schausvielhaüs. Montag, 27.: Robert und ------- .

Bettram.' Dienstag, 28.: Peer Gynt. Mittwoch, Steuerung b"tteftevd, hat das Staatsrnmyterrum 29 : Der .König der dunklen Kammer. Donnerstag, in folgender Weise grantroortet:

30: Wilhelm Tell. Freitag, 31.: Tanz-AbradAuf das Schreiben vom 13^ Tez-ember d. I«. Niddy Impekoven. Samstag, 1. Januar, 3y2 Uhr: teilen rotr Ihnen ergeben^ mit, daß die fllegterimg Neunzehn-hundett-neunzehn!; 6y2 Uhr: Maria dem Anfrage auf energische Durchfühnmg der so« Stuatt. Sonntag, 2., 3*/2 Uhr: Im weißen Nößl; fortigen Erhebung aller B:sitzstraran zustvnmt und 7 Uhr: Der König der dunklen Kammer. Montag,! auch bereits die erforderlichen Schritte getan hat. 3 : Maria Stuart. Dienstag, 4.: Maß für Maß. i Wegen des weiteren zum Ausdruck gebrachen Wun- Mittwoch, 5 : $eer Gynt. r-*-a qr***Ä,T ^**«***»«**»