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ganzer Häuser ober einzelner Teile derselben verbunden, wenn sie Wohnungen wieder an Untermieter obgeben.
Bei unter obrigkeitlicher oder sonstiger Verwaltung befindlichen Gebäuden ist der Verwalter statt des Eigentümers für die Anzeige verantwortlich.
5. Wer inner halb der Gemeinde Gieren seine eigene oder gemietete Wohnung verändert unter Angabe der verlassenen, sowie der neubezogenen Wohnung, insofern die Meldung nicht bereits durch den nach 4 zunächst Verpflichteten erfolgt ist, binnen zehn Tagen nach der Wohwungs änderung.
6. Diejenigen, welche andere bei sich in Schlaf stellen aufnehmen, von jeder Aufnahme binnen vierundzwanzig S tunden.
Hremdenausnahme.
7. Gast- und Herbergswirte täglich bis um 8 Uhr vormittags über alle in den letzten 24 Stunden erfolgten Aus nnahmen von Fremden.
8. Wer e i n ortsfremdes Kind in Pflege auf nimmt, binnen 24 Stunden nach erfolgter Aufnahme.
II. Form der Meldung.
1. Die vorgeschriebenen Meldungen können sowohl persön l i ch als schriftlich geschehen.
Zu den schriftlichen Meldungen werden zweckmäßig die hierfür eingeführten Vordrucke verwendet, welche auf dem Melde bureau des Polizeiamts (Zimmer 7) erhältlich sind.
Die Meldungen der Gastwirte haben durch besondere Fremden^ zettel auf Grund der von ihnen zu führenden Fremdenbücher zu erfolgen.
2. Ueber die erfolgten Meldungen von Zu- und Wegzügen il 1—3) werden von der Meldestelle schriftliche Bescheinigungen erteilt.
Für andere Meldungen wird schriftliche Bescheinigung auf Verlangen erteilt.
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fügen, das; die Polizeibeamten angewiesen sind, die meldepflich- tigen Veränderungen streng zu überwachen und etwaige Verfel)- lungen gegen die Meldevorfchriften zur Anzeige zu bringen.
Das Meldebureau ist für das Publikum vom 1. Nove m- ber b. JH. an wie folgt geöffnet. Vormittags von 8—12V2 Uhr und nachmittags von 2V2—4x/2 Uhr; Samstags von 8 1 Uhr
Gie ßen, den 22. Otto der 1920.
Polizeiamt Gießen. Lauteschlüger
Auszug aus der Meldeordnung für die Stadt Gießen.
I. Meldepflicht und Meldefrist.
Zur Meldung bei dem P 0 l i z e i a m t sind verpflichtet:
Zu- und Wegzug.
1. Wer in die Gemeinde Gießen ein zieht, um in derselben seinen gewöhnlichen Aufenthalt zu nehmen, unter Vorlage der ihm von seinem bisherigen Wohnorte erteilten Abmeldebescheinigung binnen a ch t Tagen vom Tage des Einzugs an.
2. Wer aus der Gemeinde Gießen wegzieht, um fernen gewöhnlichen Aufenthalt aufzugeben, unter Angabe des Ortes, an den er verzieht, vor dem Wegzuge.
3. Diejenigen, welche der in die Gemeinde Greßen ernzrehen- den oder aus derselben wegziehenden Personen Wohnung und Unterkommen gewährt haben, sofern die An- und Abmeldung durch den zunächst Verpflichteten nicht selbst geschehen ist, binnen zehn Tagen nach deren Einzug oder Wegzug.
Wohnungswechsel.
4. Hauseigentümer, von dem in ihren Häusern durch Einzug oder Auszug vorgehenden Wechsel, das Lokal mag zum persönlichen Aufenthalt oder nur ^um Geschäftsbetrieb verwendet sein, unter Angabe der früheren, bezielmngsweise künftigen Wohnung des Ein- oder Ausziehenden binnen a ch t Tagen nach dem Ein- ober Auszuge. Zu gleicher Anzeige sind Hanptmieter
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Bekanntmachung.
Betrifft: Feldbereinigung Heuchelheim.
Nachstehende Bekanntmachung des Heim Felichereiuiguugskommiisärs vom 17. Okbober I bringe ich hiermit zur Kenntnis.___
Gießen, den 23. Oktober 1920. 113
Der Oberbürgermeister. I. B.: Dr. Roseube
VehörÄliche Anzeigei
Berlin, den 8. Oktober 192 Der Reichsminister dw Finanzen
III Ku 23 112
Die zeitweilig ungmägende Belieferung Posttmstalt.m mit Steuermarku Ixit zur 3 qehabt, daß Arbeitgeber nicht reMzeitig i Verpflichtung aus 8 4 Abs. 1 der Beitimmm über die vorläufige Erhebung der Einkomr struer durch Ab,ug vom Arbeitslohn chr Rechinnrgsjahr 1920 vom 21. Adar 19^0 p kominen toimten.
Um die Urtzuträglichkeiten zu vermeiden, daraus entstehn, daß Arb itgeber bet austr, den Arbeitnehmern nicht die Steurer karte rntt ordirun asm ästig entwerteten St.uerma ket u ,Achen können, ordne ich bis auf weiteres an, dir Arbe:tzeb.'r in Fä.len dieser At bei WH Lohn der Arlnntnebmer ciTrbeha'tenen Bctiol bar an die für den Arbeitgecher zuständige zirkskassc unter Angabe des Wohnsitzes Arbeitnehmers am 1. April 1920 uni) gegebei falls unter Angabe des Steuerzeichens absw ^"Falls die Dczirkskasse des Arbeitgebers i selbst mich die für den Arbeitnehmer zu st im ist, hat sie den von dem Arbeitgeber avqeliefe B-trag au die zustäridige BrzirksAlie 1 Steuerhebestelle weiterzuleiten.
Der ArWitgebn lytt dem Arbeitnehmer Verlangen eine Bescheinigung zu ertecken, der der Betrag, der nöge-fülyrt worden tjt, Zeitpunkt der Abführung, die Kasse, an die geführt worden ist, und der Zeitraum, für den abgelieferten Betrage einbehatten worden s hervorgeht. .
Tue Bescheinigung kann mit der nach § 14 Bestimrnunget vom 21. Mai 1920 verbm
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In der Znt vom 1. bis einschliestlich 15. oentber 1920 liegt auD dem Arnts^immer Sürgenneisterct Heuchelheim zur Eil^rcht der tcüigten offen:
1. Pwjekt der Drainage in Flur IV nebst gehörigem Beschlich.
2. Beschluß über Erhchrmg eines weid Kostcnausschlogs.
Einwendungen sind bei McDung späteren T schlusfes während der Offenleyungszeit bei Bür Meisteret Heuchelheim schriftlich einzureichen.
Friedberg, den 17. Oktober 1920.
Der Hessische Feldbereinigungskomtnissär.
________S d) n i_t_t s p ahn, Aegienrngsrat.
Arbeltsvergebung.
Tie nachstehenden Arbeiten für die Un Haltung des Gebäudes der oltm Minik so Montag, den 1. November b. I., vormittags 10 tlhr. öffentlich vergeben werden.
1. Spenglerarbeiten,
2. Zimmerarbeiten,
3. Tachdcckerarbeiterr,
4. Schrei „erarbeiten,
5. Weißlündcrarbciten (2 Lose).
Arbeitsbeschreibung und Bedingimgen liegen bet uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin an uns einzureichen. — Zu- fchlagsfrift 14 Tage.
Gießen, den 25. Oktober 1920. 113818
_____Stadtbauamt Gießen: Braubach._____
Bekanntmachung.
3n unser Handelsregister, Abteilung A wurde heute bei der Firma Johann Kaspar Häuser in Lich eingetragen: H377B
Die Prokura der Johann Kaspar Häuser Witwe in Lich ist erloschen.
Lich, den 25. Oktober 1920.
______________Hessisches Amtsgericht.______________
Versteigerung.
Donnerstag den 28. Oktober, von 2 Uhr ab, versteigere ich Dranügaffe Nr. 3 1 vollst. Veit, 5 Belt- pellen mit Matratzen und Keilen, 2 Stück 2tflrige Kleiderschränke, 1 e.nlür. Kleiderschrank, 1 Kommode, 1 Sihbadewanne, 1 Nachtschränkchen, 2 Kinderpultc, Tische,Slühle,2Fenstertritte,lL-noleumteppich(2X3'u) 1 Taschenuhr, 1 großer Gewichtsregulator (genau geh.), 1 elektr. Lüster, 2 Paar rote u. 1 Paar grüne P fisch, portieren, 2 n ue Stores, 1 Aflamm. Gasherd, 6 Bett, tücher, 6 Bettbezüge, 6 Kopfkiffeubezuge, 8 Herrenhemden, Küchengerästchaften, Klejdungs.stückc, Schuhe und Stiefel, Bilder und Vilderrahmen, ^,ockenhorten, 1 Wäschemangel, 1 Lederkoffcr, ? Holzkoffer, e:n Dlumenlilch usw. Versteigerung bestimmt.
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Im Auftrage: Kuhn.
Vorstehendes wird zur Kermtnis Gieben, Butzbach. - Grünbcrg, den 25. Oktober 1920.
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