Nutzholz-Versteigerung.
Montag den 1. März d. I. Kaminen aus hie- ftaem Gemeindewald folgende Walzsortimente zur öffentlichen Versteigerung:
n) Eichen: 15v Stämme mit 65,00 40Rni. Schichtholz (2 Meter lang).
b) Fichten: B55 Stämme mit 110,00 Fstni., 245 Stangen 1. Kl., 201 Stangen 2. Kl., ISO Stange» 3. Kl., 60 Stangen 4. Kl. Anfang vormittags 9 Uhr im Distrikt Hinterstruth an der Straffe FraNkenirach -Eisernen Hand.
FrankeNbuch, den 28. Februar 1920.
W e b e r, Bürgermeister. 2126
fafttastal flll«’ ifllMe,x to eewtwfct* wtltoMklwte entv.-Brrflke«!. B.
Achtung
Schultz & Kaplan
Giehen
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Verlobte
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Kaufe alte künstliche
03487
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Wieseck, 24. Februar 1920.
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Telephon Nr. 408.
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zrr laufe», oder zu miete« gesucht.
Fr. Kehler
2104
Schördliche Anzeigen.
Mr.
2124.
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tten steht tzer Händler-!
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Tagen
Zahle p. Zahn TO M. u. mehr, je nach Qualität
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Zäte und 8ÜISS8
Lina Reichhardt Hugo Katz
Für die uns anläßlich unserer Vermählung erwiesenen Ausmerksam- keiten sagen wir innigen Dank
Karl Kling u. Frau Anna geb. Reuter
Luzerne
eohte Provencer
Kilogramm sowie der Krbegsrabatt txm 60 bei gleichen Bedingungen hinzu.
Preis für Kalk:
Schriftliche Angebote unter 03474 an den Gießener Anzeiger erbeten.
Fabrik j ja fnufen aber j« mieten gcfW in der Gegend von Wetzlar bevorzugt. Schr. Anqcb. um. 03475 an den Gieß. Anz. erböten.
150971!.*) 150 9RT.*h 85 9)1!.*)
l«OMk*). 170 97?!.*) 280 97f!.*)> 280 Mk.*)
bei'
(.Strertc Friedberg—Nidda) *u erreichen.
Stemheim, den 21. Februar 1920.
Bürgermeisterei Steinheim. B ipp.
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hermrgezogen werden.
Harbach, ben 24. Februar 1920.
.Hess. Bürgermeisterei Harbach.
_______M ü n ch.__________
Nutzhotzverkaus
Bekanntmachung*
Ter Voranschlag her Gemeirrde Harbach pro 11)20 Rj liegt vom 25. d. Mts. eine Woche lang aus der Dürgermeisterei zur Einsicht und Erhebung von Einwendungen offen. Es wurde die Erhebung einer Umlage beschlossen, zu der auch die Ausmärker
Der Preis für Kalk beträgt zur Zeit: 1860 Ml. pw Waggon StücftaS, 2200 Mk. für gewöhnlichen Sackkalk, bis zu 2600 Ml. für Spe^ialsacLall inkl. Säcke.
Händlerverdienst von 10 Prozent Aufschlag unter gesonderter Berücksichti«rmg der entstandenen Spesen.
Zuwiderhandlungen gegen die ange- gebeimn Preisbestimmungen für Bmrstofst werden aus Grund ß .7 meiner Bekanntmachung vom 17. September 1919 mit Gefängrüsstrafe bis zu 5 Jalwen und Geldstrafe bis zu 100 000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft, cutßerdem wird die weitere Baustofszuteilnng gesperrt.
Ueberschreitmlgen durch (Wicger oder Händler haben sofortige Entziehumt der Kchlen oder Ataterialienbebiefarung, sowie Beschlagnahme der noch auf Lager befindkichen Bmistofst zur Folge.
x II.
Freigaibc.
inv, ^vnnnuiivuiv —■ illujl •
Minter, Verblender, poröse Sterne, 'Decken- und Lochsteine, Formstein«, sowie Drainageröhren aus Torr) nur gegen Vorzeigen einer von der Bau- stosfbeschafftlngsftelle für Hessen, bei kleinerer Abgabe bnrcf) die Hessischen Be-irktzwohnungstom- missare bzw. Üreisämter, oder Oberbürgermeister, ausgestellten Freigabebescheinigung auszu führen.
T a r m sta d t, den 30. Januar 1920.
Der Staatsbomm issar
für die wirtschaftliche DemvbUmachung in Hessen. I. V.i Tr. Ber nhe im.
Bekanntmachung.
Betrifft: Bansto frbewirtschaftung.
• Die nachstehende Bekanntmachung bringe ich zur öffentlichen Kenntnis.
Gieffen, den 16. Februar 1920.
Der Oberbürgermeister. I. V.: Krenzien.
Rotklee
deutscher
Bekanntmachnng.
Betriffst: Ausfüftrurrg des Reichsviehfeuchengv- setzrs: hier: Ernennung der Schätzer.
Ain Grund des dbrtitzels 7 Absatz 3 des' Gesetzes, bet-eestend die Entschädigimg für an Milzbrand, Rauichbrand und Schweinerotlauf gefallene
erfolgt für Heinere Reparaturen an GKäuden und dergleichen im unbesetzten Gebiet durch die De.'.irks- wvhnungstbmmissare, im besetzten Gr biet durch die Kreisämter auf Vorlage einer ortsbehördlich b? glanbigten Dringlichkeitsbescl)einigimg. In Städten über 10000 Einwohtrer hat die Freigabe auf Grund einer von dem städtischen Baupölizeiamt ausgestellten Trimglichkcitsbescheinigung durch den Herrn Oberbürgermeister zu erfolgen. Tie Frei-- gäbe erfolgt nur durch diejenige Stille, in deren Gebiet der bewirtschaftete Baustoff erzeugt wird oder lagert. Wird der Baustoff aüffethalb dickes Gebietes verwendet, so hat die für den Verwen- dungsort zuständige Stelle die Dringlichfeit zu prüfen und den Antrag an obige Freigabestelle weiter zu geben.
Tie Freigabe aller größeren wie oht» genannter Mengen erfolgt durch die von mir M Baustoffbewirtschaftung ermächtigte Baustoff- bescliaffungsstelle für Hessen, Sitz in FvankfM a. M., Obermainstraße 51.
III.
Wagengeftelluny.
Die für Hessen in Betracht kommenden Eifern bahndirektionen haben ihre Giiterabfertigungm sowie Eilgüterabfertigungen angewiesen, die Gestellung von Wagen für Zement, Kalk und Ziegelei- erzeugnisse (gebrannte und künstliche Mailerstei ne, Tachziegel aller Art, gebrannte Hohlsteine, Kalk-
Achtung!
Hicht versäumen
Unter Abänderung des § 2 meiner Bkkannt- nmchimg vom 17. September 1919 wird bestimmt -
Tie Freigabe von MeyeltierMrgnissen
Mengen bis zu
Der Unterzeichnete verkauft auf dem Sub- nlifswuswckgr:
11 Eicken stamme Nr. 1, 4, 5, 8, 16, 18, 21; 22, 29 32, 39 von 5—8 Bieter Länge und 27 bis 43 Ztm. Durchmesser = 6,52 PH'tnt., sauber und za Werkhotz bzw. Sämitthol'z geeignüt:
80 Eichenstämme von 20 bis 33 Ztm. Durch melier mit 10,27 Prftm.;
Mercedes, Benz, Adler, Opel usw. eriflL Wageu. möglichst fahrbereit, kauft für eigenen Betrieb nur aus Privathand. i'-Mv
Moeller LSchroeder, Offenbach a.M.
55 Fichtenstämme mit 11 Fstrn.;
17 Fichtenstangen 1—8. Al. = 3,51 Fstm TnS 'Holz lagert direkt an der (strafte Stiebt Waldgirmes bei Hof Haina.
?lngebost sind verschlossen und getrennt zum 4. Mävz d. an i n Ut rz zuroichrn, wo auch die Aerlni'fsbedmmmgen n fahren sind.
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Berkaufsvereinigungm von Ziegeleien sind «nicht berechtigt, den .Händlerzuschlag M erheben, sie dürfen eine Vergütung ihrer tatsächlich entstandenen Unkosten, sofern Sonderaufwendungen diese rechtfertigen können, für Backsteine bis zu 4 Prozent und für Tadrziegel bis zn 8 Prozent des Rech-< nnngsbetrages verlangen.
Preise f ür Z c m eint.
Tie SlWdeuts'chc Zeinentverkanfsstelle Heidelberg gibt mi die Händlerfirmen den Zement zu folgenden Stationsfranbopreisen ast:
21,80 Mk. die 100 Kg. in StoMcken zu 50 Kg. einschl. Hnfterlegungsgtbühr für StoMcke,
19,80 Ml die 100 Kg. in Papiergewebesacken einschl. Papicrgewebesäcken,
19,40 Mk. die 100 Kg. m Papiersäcken zu 50-Kg. einschl. Papiersäcke.
Für Stosffäcke tritt eine Rückerstattung von 1.80 97iT. für das Stück nach Wickfendrmg em.: Papier-- und Papiergewebesäcke werden nicht -zurück- genommen. Als H än d l ervrrdstvst können nach Verfügung der Reichsstelle für Zement obigen Einkaufspreisen folgende Sätze zugefchlagen werden:
Bei Mgabe von 1—50 Sack 80 Prozent, bei Abgäbe von 51—100 Sack 20 Prozent, bei Abgckbe von über 100 Sack 10 Prozent, bei Waggvnladnngen (200—300 Sack) Tarnt ein Ueberpreis von 10 Mk. für 1OOOO Kg genommen werden. Bei Abnahme von IO—A) Toppelwagen lMindestabnahme 10 Toppelwagen) fommt der übliche Handelsrabatt von 7.50 Mk. ftft 10000
Sotveit -die Beräusterung von Ziegeleierzaug^ nissen in Früidens.zeistn burd) den Händler üblid' war, darf ein HänvlerzUscklrrg für Backsteine von höchstens 5 Prozent und für TadMegel von lwch ster.s 10 Prozent der obigen Nicktpreist berechnet
Berwi nschlag N!
Backsteine (Hmtsrmauerstenkr) Backsteine (ausges. Vormauersteine) Lelnnsteine
Klinker (bis zu 300 Kg. Druckfestigkeit)
Hohlsteine l9tonnalformat)
Hohlsteine 10/12/25
Hohlsteine 10/14/25
Bibcrschlvänze 15/31
Biberschtvänze Reicksfvrmat
Biberschwänze 18/88 1. Sorte
2. Sorte
Falzziegel 1. Sorte
2. Sorte
Bekanntmachrnrg
betreffend Baustoffbewirtschoftung.
I.
Preise für Ziegeleierzeuginissv, Z e me n t un d Kalk.
Die aufterordentlichk Vertenernmg brr Ziegel- Herstellung, die seit der Festsetzung der Rickstpreise^ vom 17. September 1919 eingetreten ist, namentlich der Mangel an Kvlste und die dadurch verursachten-häufigen Betrirbsunterstveckmng'en sowie das Steigen der Kohlsnpreise und der LSHne haben es notwendig gemacht, für ZiegÄeierzeugnisse neue Richtpreise festzusetzen, die als cmskömmlicl' erachtet, werden und deren Ernhatturig daher von. Verbrauchern und Behörden nachdrüalid> zu Überwachen ist.
Auf Grund der W 1 und 4 der Reichsver- mckmmg vom 7. 9ä)mmiber 1918 über die wrrt-- schaftlick^ Demobllmachnng fRGBl. S. 1292) bestimme tdi — unter Abändermcg der Nesümmnn- ffEn in: 8 5 meiner Bekanntmachung betreffend Baustofsbcwirtsckastung vom 17. September 1919 — abgedruckt in der Darmstädter Zeitung vom ^Zkwb-r lVHV — nrit Wirkung vom 1. Januar 1920 das Folgende: \
.% ür Z i t'trelti frzeu»n iff se werden folgende Rrchtprerse festgesetzt:
Der grhße Honnttiental-Fllm
in 6 Riesen-Akten
Ich klage an Z
Die Geschichte einer Verführten und Ma Verlassenen. 2091c
Ktlninal-, Detektiv-B-BesellsehaHitfraara M In der Hauptrolle: Leontine Kühnberg. A Sowie das glänzende Beiprogramm. •
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la. Vofbindern hierzu. ltn
Stets großes Lagerl
Kohlen
werden angekanft z« den höchsten Preisen.
Dr. med. Fritz von der Hütten und Frau Margarethe geb. Stoll
Vermählte
Gichen Bad-Navheftn
21. Februar 1920.
Kaufe jeden Montag, Freitag und SamStag * Mlip zahle per Pfund 12.— M. oder mufche gegen Strickwolle lKammgarn) oder Hand- und Maschinenzwirn. 03216 Ludwig Magnus V. Mtwe Grohen-Linden.
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Tätlicher Käuffanß in denhwhen n. SebweHer
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ferner
leinenen Klöppel-Spitzen
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f. . L1 . i 0.11^.».^ Meute bis einschi. Freitag den 27. Februar 1920: Die Herrin der Welt. W.
UMdM SflBßWSO Ophir, die Stadt der Vergangenheit®
K Solterwwes Dir.: Mlwiti Habertend____________vorriihrtmg !r.:rv, r». 1 r>, v.oo, s.4r> i hr.
180 NN«) 24OM!.*) 280 97?!.*) 245 Mk.*) 400 97?!.*)
. . 890 Mk.*)'
Die Preise verstehen fick „aufgcürdtm auf Waggon oder Wagen ab Ziegelei" für unverpackte Warc. Für Verpackungsmaterial find für 10 Tonnen 8 Mark Preiszuschlag zulnsftg, ausgenommen für HinternwuorMrm:.
IbM M NüM
(ITag)
2101SS im Hotel Prinz Carl von 9—5 Uhr abends.
Ästena i. W.
Februar 1920.
Form steine w Monvt und Baustelle, Bnckswnv je Niomnt mrb Baustelle, DaUruege! je fronet tritt» Baustelft, 500 Traiaageröhren je Monat und Baustelle .'sement ckei Mengen bis zu 3 Säcke —- 150 Kg. Kall bei 9)kntmni bis zu 8 Säcke ILli-Kk'
ui deren Stellvertreter bst .Herren C-körn Sineon und Georg Ockel vvm Kreisamt Gieffen bestellt luorben. 2108B
G i e fte n, den 27. Februar 1920.
Der Oberbürgermeister. Z. D.: Dr. Ro se n bc rg.
JaKd - Verpachtung.
Tie Wäldjagd her Gemarkung Steinheim soll ani Freitag den 27. Februar 1920, nachmittags 1 llhr, in der Wirtschaft des Lnvnng Hofmann II. dahier, auf weitere sechs Jahre nochmals verpachtet werdet,.
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