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Bekanntmachung.

Betr Tie Darmstädter Bettung und das hessische Regierungs- blatt.

e>n fekter Zeit häufen sich die Gesuche der Kirchen gemeinden um Befreiung von der Verpflichtung zum Halten der Darmstadter Zeitung und des hessischen Regierwigsblattes. Vielfach wird auch das Abonnement, ohne die Zustimmung des Mmrstertums k. $). abbestellt.

Tas gibt dem Ministerium Veranlassung, erneut zu betonen, btib Mr alle Gemeinden und Kirchen auch teilte noch die Ver­pflichtung zum Halten der genannten Zeitung imd des Regierungs- b atts besteht, auch die neuen Verhältnisse hieran nichts geändert haben Tie bezeichnete Verpflichtung tn dem eenen oder anderen ^ille aufzuheben, steht nur dem Ministerium zu Auf leben Fall i|t S unzulässig, daß hie und da Kirchengemeinden und ,ogar wie es jüngst vor gekommen ist - politische Gemeinden sich über die Vorschriften tyinmcg sehen und olstie die Genehmigung des Ministeriums einzuholen das Abonnement f. H. bet der Post abbestellen.

Gießen, den 11. März 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r.

Betr ' Ausführung des Reichsgesetzes vom 14 Mai 1916 über Gewährung von Beihilfen an ehemalige Kriegsteilnehmer; 'fyier: Abrechnung mit der Kreiskasse.

Au bic Herren Gemnndercchner des Kreises.

Sie werden, soweit Sie mit Erledigung der Verfügung vom 25 v Mts. (Amtsverkündigungsblatt Nr. 28 und 29) noch rm Rückstand sind, mit Frist von 8 Tagen hierdurch an Vornahme der Abrechnung erinnert.

Gießen, den 10. März 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde.

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Gießen.

Wer int ßröffaang des LfMg-Wfrm

am 26. März 1920,

1. BormittaaS 10'/, Uhr: Akademische Jeter tn bi neuen Aula der Universität.

2. Abends 7 Uhr: Hm Stadtrheater FestspielT) chemische Hexenküche".

Der Vorstand.

leer.) Prof. Dr Sommer. vr. Werner.

Der Termin der Abgabe von vorbestellten Plätze wird noch bekannt gegeben. 3194

Verein der deutschei demokratischen Parte

Verordnung

zur Ausführung des Betriebsrätegesetzes vom 4^ Februar 1920 (Reichs-Gesetzblatt S. 147). Vom 24. Februar 1920

Auf Grund des § 103 des Betriebsrätegesetzes vom 4. Februar 1920 (RUchs-Gesetzblatt S. 147) wird von der Reichsregierung ^^B^'z^ErRchtung des Reichswirtschaftsrats werden die im L 94 des Betriebsrätegesetzess dem Reichswirtschaftsrate zugewteiet^n Aufgaben dem vorläuftgen Rei^wirtschaftsrat Übertragern So lange der vorläufige Reichswirtschaftsrat nicht bestelst, liegen sie dem Wirtschaftsrate beim Reichswirftchaftsministerium ob.

Berlin, den 24. Februar 1920.

Tie Reichsregierung: B a u e r.

Bekanntmachung.

exm Laufe des Adonats Oktober soll aus Grund des Reglements rom 10 Januar 1879 (Reg.-Blatt Nr. 5 von 1879) eine Prü­fung für Turnlehrer und,Turnlehrerinnen abge- lialten werden Meldungen zu dieser Prüfung smd unter Bei- ftiaung von 1 50 Mk. Stempel an das Landesamt sur das Bil- dunaswesen Abteilung für Schulangelegenheiten, zu richten and bis zum 1. Ä p r i l l. Js. bei der zuständigen KreisschulkoinmiNron einzureichen. Denselben ist beizufügen:

1. Geburtsschein,

2. selbstgefertigter Lebenslauf,

3. Zeugnisse über Bor- und Fachbildung,

4. Leumundszeugnisse.

Darm sta d t, den 3. März 1920.

Landesamt für das Bildungswesen, Mteilung für Schnlangelegestteiten.

I. V.: Tr. A. L u eins.

Bekanntmachung.

Betr.: Aufhebung der Hegezeit für weibliches Rotwild.

Mit Rücksicht auf neuerdings eingelaufene Klagen über Wild­schaden durch Rotwild haben wir die Hegezeit wr weib- lickies Rotwild auf Grund des § 3 der Verordnung vom 29^April 1914 (Reg.-Bl.<2.218) auch für den Monat Marz d. I. aufgehoben

Darmstadt, den 5. März 1920.

Hessisches Ministerium des Jnnerii.

Dr. Fulda.

Betr.: Erhöhung von laufenden Teuerungszulagen an Staats­beamte.

An die Schulvorstände des Kreises.

Tas Ihnen mit nächster Post zugehende Ausschreiben des Staatsministeriums vom 1. März 1920 in obigem Betreff ist allen Lehrpersonen zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

Gießen, den 14. März 1920.

Kreisschiullommission Gießen.

Dr. Usinger.

Bekanntmachung.

Betr.: Tanzbelustigungen und sonstige Lustbarbeiten in der Kar­woche sowie an den Oster- und Pfingstfeiertagen.

97ach der auch jetzt noch zu Recht bestehenden Vorschrift des Artikels 229 Satz 2 des Hess. Polizeistrasgeletzes smd alle öffent­lichen Lustbarkeiten an den ersten Tagen und den Borabenden der drei l-ohen christlichen Feste sowie in der Karwoche, em)chlietzlich des Palmsonntags verboten. Auf Empseljen des Hesftlchen Mini­steriums des Innern werden wir daher:

Für die kommende ganze Karwoche einschließlich des Palm­sonntags sowie für die Oster- und Pfingstsamstage md für die ersten Oster- und Pftngstseiertage öffentliche L-anzbelusttgungen, auch solche in geschlossenen Gesellschaften, nicht gestatten.

Ferner für die gleichen Tage mit Ausnahme des Karfreitags und des Palmsonntags (Landes-Buß^ und Bettag) theatralische Aufführungen, Kinovorstellungen und Konzerte aller Art (ein­schließlich der Begleitmusik in Lichtspieltheatern) nur dann ge­statten, wenn die Darbietungen ernsten oder belehrenden Inhalts' sind und der besonderen Bedeutung und Weihe der Fefttage an­gepaßt werden. Am Karfreitag und am Palmsonntag teben öffentliche Lustbarkeiten jeder Art zu unterbleiben.

Wir empfehlen den Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, die Theaterunternehmer, Unternehmer von Lichtspiel­theatern, Konzertgeber, Wirte, Vereine und sonstige Jnterestenten in geeigneter Weise hierauf aufmerksam zu machen und ihnen emp­fehlen, falls sie für die genannten Tage Theater- oder Kiliovor-, stellungen oder Konzerte geben wollen, rechtzeitig unter Vorlage des Programms darum bei uns einzukommen.

Gießen, den 10. März 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: W e l ck e r.

Bekanntmachung.

Bom 10. März ds. Js. ab besinden sich die Bureauräume des Landamtmanns zu Gießen in B a d - S a l z h a u s c n (Kurhaus).

Amtstag zum Verkehr mit dem Publikum ist jeden Tiens- tag von 8 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags.

Ter Landamtmann zu Gießen: Dr. Brau n.

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

Tas Ministerium des Innern hat der Marienanstalt in Stutt­gart die Erlaubnis erteilt, 6000 Lose einer am 16. oulr 1920 zu veranstaltenden Geldlotterie innerhalb des Freistaats Hessen zu vertreiben. Nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan dürfen 80 000 Lose zu je 2 Mk. ausgegeben werden. Zum Vertrieb in Heften dürfen nur mit dem he)fischen Zulaftungs- sternpel versehene Lost gelangen. Währeiid der Zeit des Vertriebs der Lose zur 1. Klasse einer Preußisch-Süddeutschen etaat^otterie ist Ankündigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in »efien nicht gestattet.

Lehrer Hermann Kreiling wurde zum Bürgermeister der Gemeinde St ein heim gewählt und in den Tienst emgewiesen.

Der zum Bürgermeister der Gemeinde K e s se l b a ch gewählte Beigeordnete und Gastwirt Friedrich Weber wurde verpflichtet und in den Tienst eingewiesen.

Heinrich Buß von Holzheim wurde von uns als Mark- rechner bei' Mark Holzheim eidlich verpflichtet.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 1. bis 15. März 1920 wurden in hiesiger Stadt

gefunden: eine alte Herrenweste mit Tascheninhalt, zwei wollene Handschuhe, ein rotbrauner Glacslstmdschuh, ein Schwanz von einem Federboa, ein schwarzer Hasenpelz­kragen, ein schwarzer Federreiher von einem Damenhut, ein Zwicker ohne Fassung, ein heller Kinde rpelzkragen, ein graubrauner Kinderstrumpft ein schwarzwollener Damen­schal und ein buntgestreifter Handbeutel mit Inhalt:

verloren: ein Handbeutel mit einem Portemonnaie Inhalt, eine Lederhandtasche mit Inhalt, eine braune Brieftasche mit 285 Mk. Inhalt und eine Brille mit Futteral.

Die Empfangsberechtigten der gefundenen Gegenstände belieben ihre Ansprüche alsbald bei und geltend zu machen.

Die Abholung der gefundenen Gegenstände kann an jetiern Wochentag von 11 bis 12 Uhr vormittags und 4 bis 5 Uhr nach' mittags bei unterzeichneter Behörde, Zimmer Nr. 1, erfolgen.

Gießen, den 16. März 1920.

Polizeiamt Gießen. Lauteschläser.

Druck der BrLhllchen Uni**b St*br**erei. 9t. Lange, ®>efem

Dienstag abend 8 Uhr imAquarium"

Mitgliederabend

Tagesordnung: DaS Landgcietz.

Referent. Herr LandtagSabg. Prof. Dr. Urstad Gäste willkommen. (3184) Freie Aussvrack

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Ortsgruppe Gießen.

Donnerstag den 25. März abend- 8 Uhr imPosikeller" Mitglieder-Versammlung. Tagesordnung: l. AuSivrache über die lebten votttifchen Vorgänge, 2. Verschiedenes.

3180c Der Vorstand.

Oss infolge des SemnMslfo onsgefoHene Muterfest SlMMHMWNl (äenttsümfomso findet bestimmt

BM) W 24Jto IN »er Xatniflile IM.

------- 2 Kapellen! = fönte Unterhaltung! Gäste Willkomm »!

05018

er wen- alsBaron BSurphi".

1 2. Die Frau mit den 2 Seelen. Monumentalfilm in 5 Akten.

Vorführung: 3.30, 5.15, 7, 8.45. Es wird gebeten, möglichst die Nach­mittags-Vorstellungen zu besuchen. Verstärktes Orchester unter Leitung des Kapellmeisters Coirt Gaiers«.

Die Herrin derWelt. VII.Teil Bie Wohltilerifl der MensESilieit In d. Hauptrollen: 8Bia May, Hans

Ab 25. März ist ständig gebrannter (4064 Stück-, Weiß- u. Graukalk geg. Freigabeschein iu jedem Quantum auf unserem Werk Abendstern bei Gießen erhältl.

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Per Gewinn-Saldo........ 7188.41

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Gewinn- vnd Berlutt-Rechnnng.

Soll: M.

Zinsen von aufgenommenen Kapitallen . 11515.36

Zinsen von Spareinlagen...... 80.04

Steuern und Abgaben ........ 1267.19

Verwaltunnskosten......... 1535.

Sonstige Ausgaben......... 1397.50

Gewinn-Saldo..... . . 7188,41

22963.50

Haben: M.

Zinsen von Kauffchistinaen...... A.75

Zinsen von auSgeliehenen Kapitalien. . 928.50

Miete von Wohnungen .......21714.65

Sonstige Einnahmen.\...... . A4.60

L 984.50

1. Mitgliederstand Ende 1918.......139

Zugang in 1919 188

327

Abgang in 1919........... 20

Stand Ende 1919...........307

2. Das Mitgliederguthaben betrug Ende 1918 .......... 27 617L3 M.

Das Mitgliedcrgutbaben betrug Ende 1919 .......... 65439.05 M.

Zugang in 1919 ........ 37 821.82 M.

L Die Haftsumme d?r Genossen betrug Ende 1918 .......... 55 000.- M.

Die Haftsu mme der Genosien beträgt

Ende 1919 .......... 131800.- M.

Gießen, den 15. Marz 1920. 31541)

Baugenossenschaft 1894 zu Meßen eingetr. Gruofienichait mit beichr. Hastvfiicht. Wolff. Fourier. Haas.

Hamann. Wölfer. Ritser.t.

jl. .Hun^nvcyrcnro

2. Wertpapiere

3. Kri«rsanleihezeichu>er

4. Gvschäftsguthaben bei Genossen- schäften

5. Geschäftsmobiliar und Utenfitien

6. Bankguthabmin lau'ender Rechmmg

7. Bankguthaben, Künbigungsernlage

8. Darlehen aus Schuldscheine

9. Darlehen aus Hypotteken

10. Darlehen auf Kaufschilling

11. Ausstand für Warenbezug

12. Zinfienreste

iouoö.u»

192 960.-*

5 350.^

8 030.-

70 832.03

69 000.-

48 923.-

202871.43

566.66

655.-

6 773.29

621 189.50

Passiva.

1. Reservewlü>s 1J

2. Betriedsrücklage 5 E

3. Gesckiäftsguthaten der Genossen

4. Spareinlagen 088 81T31

620 390.65

Reinaewinn 798.S;

Gesamtkassenumsatz in 1919 Mk. 753 599.17.

WWieMari) End, 1918 170, Zugang 5, Abgang 5, Stand Ende 1919 170.

Wieseck, den 16. März 1930. 317*

^ar-nTsrithMiie WiM

gez. Der Direktor Ter Rendant Lang. Becker.

Geueralversainmlttug bei Wirt Gustav Schneider am SamstaS den 27. März 19 2 0, abends 8 Utzr.

Tagesordnung: Rechnungsvorlage pro 1919. Verkeilung der Dividenden aus dem Rem- gewftm. Entlastung des Vorstandes und schredenes.

Für den Auffichtsrat: Müller.