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intevolliierten Rfernlar.ds^ommffffon sieht.
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gez. Noske, Reick swehrminister
Genrralftreik ie Ttraßbur-.
Saarbrücken, 22l März. (WTB.) Der ie Saarhrricr" mcU'Ct aus* Straßburg: In tzburg ist beute früh der Generalstre i k eb rochen, da bic jßerbanbhingrn mit den ülarbeitern zu keiner Einigung geiübrt lxrfen.
Entschluß, zur llitterirüyuitd der Metall- ter in den (fenerdlftreif cinjuttden, mürbe n abend gefaßt Jnsvlaedesjen wurde die it in den städtischen Elektrizitäts- und Gas- n, bei der Strafen bahn und in den großen istrieanlagen eingekeilt. Tie Zeitung n er* °en n,icht. Für heute- vormittag war eine Ber* tlung der Streikenden anlioraumt, irm bar* Beschluß zu fassen, ob der Streik auf ganz 1-tiothringen ausgedehnt werden soll.
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?fsant war bet bim Salzhau ec Werk l^nftrnk.-ur dec Braunko. o macke. Auf werk zeigte maou eine gan>? Sammlung fimbenen Holzarten, Gräsern, Blättern /ten.
Son weiteren B raun Köhlenlagern waren
i in ben fällen» t ÄiifruW uild § '■ jei ZusMMMv x\t edannt W Mn mit M'-' ■ it mit PemsMc
Annahme von Anzeigen bte Lagesnumucer t>t< zum Nacvminag voriger ohne ifbriterbiiu' lichkeit. Preis für [ mm höhe für Anceiaen v.34mm freite öriltd) 25 bi, auswärts 80 -yi.; für Reklame* Anzeigen von 70 mm »reite W Pf. ^ei Platz- vorfk1ir>'i20* .Aufschlag. Hauutsckiri'tieiter: Ang. Äoen. Hecantivartlich für Pvlit'l: Aua. Woen; für den übrigen Leib Dr. Reinhold Jen^; für den Anzeigenteil: 0- Beck, sämtlich in Gießen.
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Att-führunsi»bestimmiittgen.
Mil Zustimmung der Negierungskommissare, Oberpräsident Dr. Schwander und M i n i st e r Dr. Fulda, verordne ich für das gesamte Gebiet der Reichswehrbrigade 11 weiter:
1. Die für die militärische Organisation bereits eingesetzten Bezirksbefehlshaber sowie bin: Abschnittskom wanden r III u. IV in den ihnen ugewiesenen Abschnitten der 50-Kilo- meter-Zone werden mit der Durchfühnmg des verschärften Aus
eine
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Ungarn noch Königreich!
Bubapest, 22. März. (Wvl f.) Eine Regierungsverordnung erklärt, bafe im Sinne des Gesetzes über bie Wi?fer!)en't<ck:itng b.r Berfas sung, obwohl die Ausübung, der königlichen Macht seit dem 13. November 1918 ausg-hört hat, bie Staotssvrm auch werfe,hin das Königtum sei. Dement preclieich ch.ben bi.' staallict-en Behörden, Aemder und Anstalten de B Widmung „königlich ungarisch" zu führen, lieber b m tianfes- wappen ist das Bild der ungarischen Krone an» zubringen.
enen Wirren u! nb Ordnung Wb isibenten vom 1?' kommissarc, Cta» Fulda, für!1: Mbes:
, 311 iErplck: ■ Tiscnbahnanic sthaus bebrot" - merben, ruenr.
^richlagslisirn jj* in entsprechende L bei Wahl ,ch. manns.
Bekanntmachung.
Tie Verbreitung v-on Aufrufen und Ankündigungen der Gewalthaber über Berlin wird unter Hinweis auf die durch den Belagerungszustand bedingte Folge für das Reichsgebiet verboten.
Altung des ilt» , x\ ^beimer & 'fi Stimmenglei.fr
'rechende 'Kmoenti jl ab.
ift Wahlleiltt je. ».
liebe Zustände. tiefer Beendigung des Generalstreiks schweben Verhandlungen.
In Sondershausen und Coburg hat sich die Lage verschärft. Radikale Elemente haben sich bewaffnet.
Gin Gewaltstreich in Plauen.
Plauen (Vogtl), 22. März (Wolff) $>eutt nacht drangen bewaffnete Bauern mit Maschinengewehren, MinenN'erfern und £xmbgraujten in fes Landgericht em und ve langten die Heraus>gafe der fei dem Falk-nstemer Putsch vom 24. bi^ 27. April 1919 Beteiligten, Ioan»? die Hcransaafe fe^Akd.m. Der Ltea s-inault, der bi? Herausgabe verweigerte, wird? mit den befreiten Gefangenen auf einem Auto fortgeschbn»pt.
Reichswehrtruppen von den Engländern entwaffnet.
Köln, 22. März. (Wolff.) Die rnteralliierte Rheinlandskommrf ton le li mit: 1500 Mann und ein General her Reichsweh r b?trat<n gestern d?s britffch feetzte Gebi?t. Die Truppen würfen enm>". <f et und unter briii chc Militär-
AU5 dem Neiche.
Nachklänge zum Kappen Umsturzveesuch.
Berlin, 23. März (WTB.) Oberst von S ch v e n st e d t ist vom Kommando fer Sicixn> feispoli«ei Berlin obbmfen wo dn. — Sämtliche Oberpräsidenten we den aufg'wrdert, über das Verhaltender Beamtcn währmv der sogenannten tiaptregienmg Bericht nnzurei- chen. Ter Rcicksvrä idc t ordnet in V^rirMim tarauf, daß die üfjenilüfe Rufe urj) »idxrfeit nicht gestört wird, die sofortige Aushebung der Standgerichte Berlins an.
Die VeamtenbesoLungsreform.
Berlin, 23. März. 'WTB., Der Reichsrat nahm in seiner gestrigen Sitzung die Vorschläge zur Beamtenbesoldungsreform an.
Die Abschaffung Ser Mi.i ärgcr^cksdarkeff.
Berlin, 23. März. (WTB. DL- Richs- regierung w.'d fec R^ctio.aloersammlung unverzüglich d en Gesetzentwurf ror.egm, wonach bie Strafverfolgung und Aburteilung xxy.x Hochverrat eriscfe.'. Unternehunmgen, auch oweit ?s sich um Personen handelt, die der Militärgerichtsbar knt I unterstellt sind, ausschließlich den bürg.rlichen B.'- hörden und Gerichten unser steht.
Bekanntmachung
betreffend - Verhängung des Ausnahmezustandes über das Deutsche Reich Vom 12. März 1920.
An die KrciSämtcr und ftnntlidicii Polizeiiimlcr im unbesetzten (Gebiet Hessens.
..Unter Bezugnahme auf unsere Be^nntmachang gleifen Betreffs vom 14. Januar 1920 in Nr 12 der „Darmstädter Zeit.lng" vom 15 Januar 1920, veröffentlichen wir nachstehende Verordnung des Reichspräsidenten mit dem Auftrag, sie in Ihren Amts- verlündigungsblättern alsbald befanntzugeben.
Darmstadt, den 12 März 1920
Ministerium des Innern Tr. Fulda.
H 29 des flw J Kedes Mi.
mit ü^abe an öit
^^rschlagsIA iutttzeichnern wj.
hleunigten 8bur' Verorbnung nti' iscnach, rburg, Simbmc
tnb zwei Beitz. von mir am r.
Anklage aus
benxttbung gestellt, da dieses Vergelien im Widerspruch zu Artikel 9 dec Beroi-dnung Nr.
*■ ’T wird in Anschlägen, die von der Ot P. D unter* rtbnct sind, den Rditgsiefern der U. to. P. D. unt-r bir be, sie schi Iben nach Ministers?sseln, shlapp, eit in ihrer .Haltung vvrgrworfen.
Berlin, 22. Marz. (WTB.) In Adlers- b?»f kam es rm Samstag zu schweren Kämpfen zwischen SieichSwehrtrupvcn und Anfrührcrn. Zwi* 'dhn Adlersbof und Altglienicke befindet sich ein twstes Benzollager, daS von einem Offizier und a 25 Mann fertacht nnirbe. Samstag vormittag nickten die Ausrührer, die aus Adlersdof, Köpenick md Riederschöneweide kamen, auf das Benzollager !ci> und stellten der Besatzung das Ultimatum ab- Mücken. Der Offizier lehnte das ab und betonte, Dcb fcr im Auftrage der alten Regierung auf dem giften ausborren würde. Gegen Mütag eröffneten böie Aufrührer das Feirer auf die Besatzrmg, die sich tapfer wehrte. Sckstießlich, als die Besatzung auf einen Offizier und vier Msann zusammenge- iÄTnvlzen war, mußte sic sich ergeben. Flieger, t-Icte den Zusammenstoß beobachteten, rief n Militär hierbei, das auf einem Panzerzug schleunigst beranrödte. Die Ausrül^ver zogen sich nach Mlers- kc zurück. Nun kam es zu schweren Straßenkämp- öi, die sich bis zum Abend ausdehnten. D^c Trap* xrt zogen nach Köpmick nx.it er und zerstörten un- «qs die auf der Chaussee errichteten Barrikaden. t’t stellten auch in Köpenick die Ruhe her.
Der Eisenbahnverkehr.
Dresden, 22. März. (WTB ) Bahnamtlich pirb mitgeteilt: Der Zugverkehr in Sachern ist nunmehr in vollem Umfange wieder ^genommen. Seit Montag verkehren auch die ^c nach uni> von Leipzig wieder fahrplanmäßig, fischen Dresden und Berlin vcrkebcen seit Sams Lgc ebenfalls alle 8üge. Einzelne Störungen sind wf> bei den von B.riin nach Dresden abgehenden ^'gon zu beodachten. Die im Zugoerkedr n'it Brcs- E emf^trekucit Störungen sind gleichfalls ve- ho«n. Die Züge werden auch hier bis Breslau
)ie Brauntotylenlager in Hessen.
8or mehr als hundert Jahren war man in n eifrig auf der Suche nad> Braunrohlcit und imb (feobgen legten die Ergebnis? ihrer csuchungeu in eigrlm-n Abhandiuneen ni Er. r — ober «oll iiaan heute sagen Trreulidxr* — beutete man damals die f:st«stellten »stellen nicht weite»? aus. 'JZaiirr ib Ul man >essen schon frühzeitig nach St<ink<hicn ge- -n — ar.c fast Überall in allen d utschcn n. Indes blieben eckle fees' Ver,uche erfolglos, ulitfer waren die BemülTungeu. di' man im nland nach Brautlkhlen anuellte. Sckwu vor 10t) Jalrren bevachnete ein genauer Kenner -sandes, der tzos-- und Kabinett-BiblioUZekir Walther, beit Jahres-.rtrag auf vafe an >0 Tonnen, trotzfetlli damals viele Lafer un- zt lagen, weil bc» d?r Billigkeit des Lwlzes Oramikohle iridjt geschätzt würd'. Wie die ter an in viele* unferen Ding?n ein fers ge cgnkr LairL'strich ist, so auf? hier: Die ? und Gruben l>-s Dorheim, Bauerckfelm, crÄ^im, Jlorstodi., .ixt au urb Se rginstadt, letten Hansen, Me8«ch imb Cä^ell inircn sckwn ufaug des vorigev. Jalwhunderts bekannt und Geologe sagte daanals, daß feeie Flötz nach 3tfljr'bimbcrte hinaus ein reiches ^ffrmnsiofs- zin verspräckien" . . Nick-t ganz so reichlich te man de Losch bei Salza sen ein: S ?lt sich hier um eine Art Mi ärung von linösem inib erdiger Braun ko. le Umi 1850 war dis Ä rar rnkvl-l en lager fei Dor ferm r Wetterau das am intensive en ausgeb-utete. Jahre 1812 entdeckt, üfernähm der heffisch? t die Ausbeute be4 liagerd und in den Jähr-n —53 erzielte der Staat 71 242 GuOen jur uftc Braunlohls.i — damals eine e h b ichc me. Interessant' dafei ist, oaß das Lagc-r «ich hrfessi chem Bot-en befa: b. afer bei Zurück- des Amtes Dodteim größt e z'gli-! - e fi ch^s tskigentum bliebt. In Saiz aui<n fetrieb man •örberimg cfenftiCd schon dama's staatlich ;<ac )aen bered)neieti di? Mög.i f it des Flös'-es töO Fuß. In pa u.-wit en chaf li e Hinsicht
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^r,n?n^orheusorganc ihres Bezirks werden, sofern ihr ^ngreifen notivendig erscheint, ihnen unterstellt.
r- ^. Kraftwagen, Krafträder und Betriebsstoffe für diese können von den Bezirksfefehlshafern beschlagnahmt wer- den, wwett es Tur em Eingreifen zum Zwecke der Äufrechterlial- kung der^ Ordnung notivendig erscheint.
. ?. Die staatlichen Verwaltungs und staatlichen Polizeibehör
den find berechtigt, Versammlungen zu verbieten c 4 r/V“u5fud) un geil und Verhaftungen können von den zuständigen Militär- und Zwilfehörden ohne Beschränkung oor- genommen werden.
Ten Offizieren und Offizierdiensttuern verleihe id> die Reckne non Polizei beamten und Äilfsbeamten der Staatsanwaltsdiaft
5. Bezüglich Waffen trage ns, Betretens der Straf; en und Ansammlungen auf den Straßen tref- Ten die militärischen Bezirksfefehlshaber im Änvernehmen mit den zuständigen staatlichen Verwaltungs- und staatlichen Polizeibehörden die erforderlichen Einschränkungen für ihre Bezirke
6. Alle Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen drei es Erlasses und die Bestimmungen der Bezirksfefehlshaber, so !wie die Aufforderung und Anreizung dazu werden, soweit nicht höhere strafen verwirkt sind, mit Gefängnis, Lmft ober Geldstrafe ms zu 15 00() Mk. bestraft.
Durdi diese Verordnung wird meine, bisher mir in Teilen des Bezirks der Reick-swehrbrigade veröffentlickste Verordnung vom 13. März 1920, la Rr. 2992, aufgehoben
Kassel, den 15. März 1920.
gez.: v. Stolzmann, Generalleutnant und Jnl-aber der vollziehenden Gewalt.
Ahnten noch die: bei Münzenferg, b^i Riederich und Obererlctabach, alio in zi< m icher Nähe' kfurts woblbelaicnt. Bei Oberroschach u. a O. sie bekanntlich Deute noch, be fer gesagt, erst die fertigen Lstger wieder in Wertschätzung imen.
Lorf wir früht?r noch weniger geschätzt, als fraun kohle, die man ohnedies nur als „Not- " gelten ließ, wenn zu manchm Zeiten Lwlz itohle teurer winden. Torflager gab es und ?s in dessen bK Griesheim, Pfungstadt, S?- ligenstadt, Lampertheim und Klein-Umi.adt, aber wer achtete ihver frsther? Sie wurdm logar vergessen oder blieben unbenubt. In Ob ' rhessen zeigten sich schon i'u alleren Zeiten an chnlcche Torflager in dec Nfä'e fer Fluß iede.-u g n ter Vaim, der Wieseck, Horloff, Weiter, Nidda und Sch-walm. In 9tl emlici en fand fei Scbürf- versuchen soivohl in fer Rferrmiederung b*i Gaulsheim und Budenheim, wie auch an fer Rhein- pfälzer Grenze gute Torflagen. Am Altaern Mite man schon vor 50 Aahren ein Torflager von 2500 Morgen fest und ein damaliger Geologe — Dr. Malten — verwies auch auf bL unfenutzten iJager im alten Neckarbett, Gernsximer nd Jäg rs^ bürget Wald, ferner längs fer Weschnitz und bet Bobstadt . . . Die obere Schicht lei leicht, aber de Unterschicht sei fes.ec Zklcpp'ori, dunkelbraun, schwer und mit erdharzigen Teilen durchdrungen.
Verordnung
des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48, Absatz 2 der Rcichsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Reichsgebiet mit Ausnahme van Bayern, Württemberg und Baden und der von ihnen umschbossenen Gebiete nötigen MaßnalMen.
Auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung hebe ich den § 5 meiner Verordnung vom 13. Januar 1920 für das Reichsgebiet (mit Ausnahme von Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden und der von ihnen imsdchosseuen Gebietes und meiner Verordnung vom 18. Febr iar 1920 für den Volksstaat Sachsen auf und ersetze ihn durch folgenden Wortlaut:
8 ö Gegen die Anordnungen des Militärbefehlshabers im EinzelTallc steht die Beschwerde an den Reichswe-Hrminister «offen.
Gegen das Verbot periodischer Drucksd>riften ist in allen Jällen Beschwerde an einen Ausschuß zulässig. Tie Mitglieoer des Aussd>usscs und ihre Stellvertreter ivählt der Rcichsrat aus seiner Mitte Ter Ausschluß entsckTeidet in der Besetzung von 7 Mitgliedern, die nad} eigener freier Ueberzeugung erkennen. Ten Vorsitz im Ausschuß ohne Stimmrecht sührt der Reichsminister des Innern oder ein von ihm bestimmter Stellvertreter. Tie Beschwerde ist bei dem Reichswehrminister einzureichen. Tieser hat sie, falls er ihr nicht stattgibt, dem Ausschuß zur Entscheidangf v-orziffegen.
Soweit es sich um Beschränkungen der persönlichen Freiheit 'banbclt, ist das Gesetz, betreffend die Verhaftung und Aufenthaltsbeschränkung auf Grund des Kriegszustandes und des Belagerungszustandes vom 4. Tezember 1916 (Reickis-Oiesetzblatt Seite 1329« entsprechend anzuwenden.
Tiese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
Berlin, den 2. März 1920.
Ter Reichspräsident gez. Ebert.
Ter Reichskanzler. Der Reichswehrminister
gez. Bauer. gez. Noske.
Die ^Ifung der Entente gegenüber Deutschland.
Be r n, 22. März. Wolff.) Der Pariser Korrespondent der „Basler Nationa'ztg." faßt die löal- tung der Entente gegenüber Deutschland dahin zusammen:
-Obwohl der Versailler Friedensoertrag Deutschland ?,u Kohlenlieferungen an Frankreich verpflichtet, obwohl die gegenwärtige Desorganisation und Unruhen >m Richrgebict diese Kohlen-
Ein Kamps um die Grube Friedrich ck»ei Lungen.
— Frankfurt a. M., 22. März. Die Frankfurter Gasgebellschast bewilligte in ihrer heutigen Generalversammlung die Aufnahme einer Anleihe bis zu 30 Millionen Mark zum Erwerb und zur Jnfetrielöifetzung der Braunkohlen grübe Friedrich" fei Lunten. Der Hess i s'che Staat hat nach dem Abfchluß des Kausvrt ages eine Verordnung qlaffen, wonach zur Verpachtung few. zum Verkauf von Bergwerken in föeijen die Genehmigung der Regierung erforderlich ist und daß der feisiscfe« Regierung ein Vorkaufsrecht zusteht. Diese Verordnung erklärte Cferbürger* meister Voigt in der heutigen Versammlung für rechtsung ültig und verfassungswidrig. Die GaSgefellschaft hoffe, daß der hessische Staat im '23ay brr Verständigung die Grube atgefe anfernfaW müsse ne mit allen gesetzlichen Mitteln ihr Recht, auf bw Gewerkschaft „Friedrich" erstrecken.
gez. Koch, Reichsminiftcr des Znuerii.
Übung staatsbürgerlicher Rechte>, 6 (Widerstand gegen die Staatsgewalt), 7 (Verbrechen und Vergehen gegen die öffentliche Ordnung), 8 (Münzverbrechen und Münzvergehen), 20 «Raub und Erpressung), 27 (gemeingefährlicl)e Verbrechen und Vergehen), 28 Verbrechen und Vergehen im Amte) des Strafgesetzbuches bezeichneten Verbrechen und Vergehn:
b) für die Verbrechen und Vergehen gegen §§211 bis 215 iVerbrechen und Vergehen wider das tiefen , 223a bis 229 l.üörververletzung , 240, 241 lBedrohung-, 243 Diebstahl, 258 bis 262 (Begünstigung und Hehlerei) des Strafgesetz' buches:
c) für die Verbrechen und Vergehen gegen das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen;
d) für die Zuwiderhandlungen gegen die auf Grund des § 1 der Verfügung des Reichspräsidenten vom 13. Januar erlassenen Anordnungen und gegen § 6 derselben Verfügung, wenn die Tat nad) der Verkündung dieser Verordnung be gangen ober fortgesetzt loorben ist.
Die Anklagebehörden Hafen Fälle, die nicht im Zusammen 'bang mit Ausschreitungen gegen die Sicherheit des Staates und die allgememe Ruhe und Ordnung stehen oder deren schleunige Erledigung keine Bedeutung hat ober unburchsüfebar ist, ben erbeut lichen Gerichten zu überweisen.
Diese Neferweisung kann auck) vom Ausnahmegericht beschlossen werben.
§4. Ans das Verfahren vor den Ausnahmegerichten finden die Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesc?tzes unb der Strafprozeßordnung Anwendung mit folgenden Maßnahmen :
Tie Frist des § 216 der Strafprozeßordnung wird auf acht undvierng «tunben festgesetzt. Sie läuft von der Stunde der Mit teiluug der Anklageschrift an. Wenn der Angeklagte geständig ist, kann von der Zustellung einer Anklageschrift abgeieben werden Auf die Verhanblungen findet § 244, Abs. 2 der Strasprozeßord nung Anwendung, (fegen das Urteil ist kein Rechtsmittel zulässig Uebcr Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens entscheidet das im orbentlidien Verfahren zustänbige Gericht. Die Wieberauftiahme zugunsten bes Verurteilten finbet auch bann statt, wenn bie Tat fachen ober Beweismittel feigebradyt werben, bie es n offnen big er scheinen lassen, die Sackfe int ordentlichen Verfahren nachzuprüTen. Die Vorschrift des § 403 der Strafprozeßorbnnng bleibt unberührt Jft der Antrag auf Wiederaufnahme begründet, so ist die Haupt verhanblung vor dem zuständigen ordentlichen Geridsi anzuordnen
Die Todesstrafe wird durck) Erschießen vollstreckt. Die Voll streckung ist erst zulässig, wenn meine Entscheidung ergangen ist.
§ 5. Im Falle eines Aufruhrs oder Landfriedens- bruchs werbe ich nach vorheriger Einholung bet Zustimmung der Regierungskommissare für ben gefährbeten Bezirk zur Aburteilung ber in § 1, Abs. 2 bezeichneten Verbrechen die «Übung, von Standgerichten anorduen
Das Standgericht wird durch den Befehlshaber der mit der Bekämpfung der Unruhen betrauten Truppe gebildet. Es besteht aus drei unbescholtenen Personen, die über 30 Fahre alt fein müssen. Den Vorsitz führt ein Offizier ber Tnippe.
Den Angeklagten ist ein Beistanb zu bestellen. Das Staubgericht hat innerhalb 48 Stunben nach ber Ergreifung des Angeklagten zu entscheiden. Das Urteil kann nur auf Todesstrafe lauten. Es unterliegt keinem Rechtsmittel. Es bedarf afer meiner Bestätigung, über bie ich erst nach Einholung eines Rechtsgutachtens eines zum Richteramt befähigten Justizfeamteii entftfeiben werbe. Das Urteil wirb nach meiner Bestätigung burch Erschießen vollstreckt.
Liegt nach Ansicht bes Stanbgerichts zur Verhängung der Tobesstrase fein Anlaß vor, ober kann bie Entscfeidmig nicht innerhalb 48* Stunben erfolgen, ober wirb das Urteil nicht bestätigt, so ist bie Sache cm bas Ausnahmegericht ober, wenn ein solches nickst besteht, an bie Staatsanwaltschaft bei fern orbentlichen Gerickst ab zugeben.
§ 6. Die Wirksamkeit ber Ausnahmegerichte unb ber Standgerichte enbet mit fer Außerkraftsetzung biefer Verorbnung, soweit diese Gerichte nicht schon früher aufgehoben werden.
Nach diesem Zeitpunkt sind die bei ihnen erwachsenen Verband lungen an die Staatsanwaltschaften fei den ordentlichen Gerichten! abzugeben. In be nnod) anhängigen Straffad>?n ist das ordeutlick>e Verfahren einzuleiten. Das gleiche fet in Strafsachen zu geschehen, in benen ein noch nicht vollstrecktes Tobesurteil erlassen worben ist.
S 7. Diese Verorbnung tritt mit ber Verkünbung in Kraft, oie ist sofort bekannt zu geben.
staffel, ben 15. März 1920.
gez.: v. Stolzmann , Generalleutnant unb Inhaber ber vollziehenfen Gewalt.
;fiv oigsecnlage


