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Gießen (Wilhelmstr. 36), 19. Oktober 192C
Die Beerdigung findet Samstag den 2'. auf dem neuen Friedhöfe statt.
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Stadttheater
Nircitaa. 22. Oktober:
In tie
Postsekret und Frau Auj
an d. Lietzener Anzeiger.
Gin biS zwei Morgen
B e t r.: Wie oben.
An den Oberbürgermeister zu Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, das Polizeiamt Gießen und die Gendarmerie des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung ist sofort ortsüblich bekanntzumachen. Zuwiderhandlungen sind zur Anzeige zu bringen.
Gießen, den 18. Oktober 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Siegert.
der Bekanntmachung über die Errichtung von Prersprüfuugsstellm und die Versorgungsregelung vom 25. September 1915 ungeordnet:
1. Ter Aufkauf von Kartoffeln innerhalb des Kreils Güßen ist nur solchen Personen erlaubt, die neben der für den Großf handel vorgeschriebencn Handelserlaubnis oder des für den Kleinhandel notwendigen Gewerbepalentes oder Wander- gewcrbcsckeiues eine von uns ausgestellte besondere A u s w e i s k a r t e besitzen. Auch Händler, die außerhalb des Kreises wohnhaft sind, bedürfen dieser besonderen Ausweiskarte. Hiervon ausgenommen ist der 'Aufkauf des Kartoffelverbrauchs für die eigene Familie.
2. Anträge auf Ausstellung dieser Ausweiskarte sind unter Beifügung der Belege (Handelserlaubnis usw.), sowie 5 Mk. zur Deckung der Kosten, schriftlich bei uns zu stellen.
3. Personen, die ohne im Besitz dieser Ausweiskarte dennoch Kartoffeln auskaufen, werden auf Grund des § 17 Ziffer 2 der oben an gezogenen Bekanntmachung vom 25. September 1915 mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft.
Gießen, den 19. Oktober 1920.
Kreisamt Gießen. I. B.: Dr. Siegert.
Bekanntmachung.
Betr.: Betriebseinschränkung.
An die Bürgermeistereien der Landaemeinden des Kreises.
Das abschriftlich nachstehende Ausschreiben des Staatskommissars für die wirtschaftliche Demobilmachung in Hessen teilen wir Ihnen zur Kenntnisnahme und Bedeutung der Interessenten mit.
Im Nachgang zu meiner Bekanntmachung vom 4. August 1920 — abgedruckt in der Darmstädter Zeitung Nr. 182 — weise /ich darauf hin, daß die Bestimmung über Arbeitsstreckung gemäß § 12
Montag, den 1. November 1920, vormittags 10—11 Uhr, statt, wozu ich die Beteiligten mit dem Anfügen eiitlade, daß Idie Ntchterschetnenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind
. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Grülrden versehen einzurcrchm.
Tie Vorzeigung der neuen Grundstücke an Ort und Stelle findet Donnerstag, den 21. Oktober 19 2 0 rind soweit erforderlich, die folgenden Tage statt.
Zusammenkunft hierzu am 21. Oktober 1920, vormittags 10 Uhr beim Rathaus.
Die Offenlegung des Grenzausgleichs mit Gemarkung Harbach erfolgt später noch.
Friedberg, den 29. September 1920.
Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.
S ch n i 11 s p a h n, Regierungsrat.
Bekanntmachung.
B e t r.: Feldbereinigung E 11 i n g s h a u s e n.
In der Zeit vorn 16. bis einschließlich 30. Oktober lfd. Js. liegen out dem Rathaus die Arbeiten des Zuteilungsplans zur Einsicht der Beteiligten offen. ,
Es sind dies:
j Vereine | kksiWtt. Hciteklkit. Heute Donnerstag abend, vttnktlich 8 Uhr ' Hauptprobe im katb. Vere nsbauS. 0174Ü8 Der Borttand.
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3. Freitlia-Abonn.-Borst.
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Mittwoch nacht verschied sanft mein lieber Mann, unser gliter Vater, Schwiegervater und Großvater
Gottfried Pfeffer
im Alter von 79 Jahren.
Die trauernden Hinterbliebenen: I. d. N.:
Marianne Pfeffer geb. Huhn
Gießen iBuddestr. 4), Friedberg, Offenbach, Weimar, 21. Oktober 1920.
Die Beerdigung findet Freitag den 22. Oktober, nachmittags 2'/2 Uhr, auf dem neuen Friedhof statt. — Blumen- und Kranzspenden im Sinne des Verstorbenen dankend verbeten.
Die Seelmmeffe findet SamSlag
kSntenberattraffe 201.
^Ulchtig^'
für meinen kleinen Haushalt gesucht. Fran Amts- aeriicht-Srat Jockel, Süd- Anlage 19 I. [017447
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Hanptkarten, aus denen auch die Bvuitätserhöhungen sowie die Bewertung der Zuschnitte aus Nackchargemar- Tungen zu ersehen sind;
Baud Zuteilungsverzeichnis;
Bände Gütergeschosse I:
Band Zusammenstellung der Gütergeschosse;
Bände Gütergeschosse mit Zuteilungsplan;
Band Abschätzungsverzeichnis der Obstbäume;
l'Baiw Obstbaumgeschosse;
1 Protokoll über Änderungen des Weg- und Grabennetzes, ^pagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet daselbst
B e t r.: Wie oben.
An den Oberbürgermeister zir Gießen, die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises, das Pblizeiamt Gießen und die Gjciibiirmcricitniioncii des Kreises.
Vorstehende Bekanntmachung ist sofort ortsüblich zu veröffentlichen. Zuwiderhandlungen siiü) unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.
Gießen, den 19. Oktober 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Siegert.
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Ter W Wl'lNg ^Losowski Yt Ä des W* Lregierung «bie Zeseitl- V aus Grund ßen können. L Man mu ^Strafrecht nW"61 t Wtveisunk L- bei '
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Es hat Gott dem Allmächtigen gefalle unsere einzige, heißgeliebte, hoffnungsvoll
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Bekanntmachung.
Detr.: Genehmigungspflicht für den Viehhaindel und Kleinhandel mit Fleisch. ,
Aus Grund der §§ 2 und 14 der Verordnung der Rerchs- regierung vom 19. September 1920 und der §§ 1, 5, 6, 7 und 14 der Ausfü h rungsanwei,ung des Hessischen Landes"rnährungsamtes vom 28. September 1920 betreffend: Maßnahmen zur Sicherung der Fleischversorgung in der Uebergaugszeit nach Aufhebung der Zwangswirtschaft (Amtsverkündigungsblatt Nr. 143 und 144) bedürfest:
1. Viehhändler und Viehkommissionäre zur Ausübung ihres Gewerbes der Erlaubnis des Hess. Landes-Ernährungsamtes. (Tie von den Hessischen Viehhandelsverbänden ausgestellten, seither gültigen Erlaubniskarten behalten ihre Gültigkeit bis 31. Dezember 1920.)
2. Metzger, Genossenschaften und Vereinigungen, soweit sie Vieh für ihren Gewerbebetrieb unmittelbar beim Tierhalter auf- faufeit wollen, ebenfalls der Erlaubnis des Hess. Landes- Ernährungsamtes.
3. Personen, die gewerbsmäßig Frischfleisch im Kleinhandel ver- kausen, sofern sie nicht die Befugnis zur Führung des Meistertitels besitzen, für die Landgemeinden des Kreises der Genehmigung des Kreisamtes, für die Stadt Gießen der Genehmigung des Oberbürgermeisters. Personen, die nach den bisherigen Vorschriften zur Fleischverteilung, zugelassen waren, dürfen ihren Gewerbebetrieb auch ohne diese Erlaubnis bis zum 1. Januar 1921 ausüben. i
Zuwiderhaitdlungeu werden gemäß § 17 der ungezogenen Verordnung mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft.
Anträge auf Erteilung der Erlaubnis zu Ziffer 1 und 2 sind unter Beifügung eines unaufgezogenen Lichtbildes bei uns, Anträge zu Ziffer 3 aus den Landgemeinden bei uns, aus der Stadt Gießen bet dem Oberbürgermeister umgehend zu stellen.
Gießen, den 18. Oktober 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Siegert.
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der Vcvordmmg über Entlassung und Entlohnung von Arbeitest ilnd Angestellten vom 12. Februar 1920 zwingendes Recht ist unb durch Vereinbarung zwischen F-irma und Arbeiterschaft eines Betnebcs nicht beseitigt werden kann. Es ist deshalb-nachzuprüsen ob dem Arbertgeber nach dm Verhältnissen des Betriebes 'eine derartige Vermehrung der Arbeitsgelegenheit möglich ist, auch wenn die Arbeiterschaft mit dieser Arbeitsstreckung nicht einverstanden sein sollte, dies entspricht auch dem allgemeinen Interesse, oa nicht irur die Arbeiterschaft des betreffmden Betriebes die durch die immer mehr um sich greifende Arbeitslosigkeit entstehmden allgemeinen Lasten zu tragen hat. Weitere Entstehung von Arbeitslosigkeit ist daher im öffentlichen Interesse mit allen Mitteln zu verhindern.
Gießen, den 19. Oktober 1920.
_____________Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß._____________
Dienstnachrichten des Hrcisamtes.
In der Gemeinde L e h n h e i m (Kreis Alsfeld) ist der Ausbruch der Maul- und Klaumseuche amtlich sestgestellt worden. Ort und Gemarkung Lehnheim wurden zum SperrgebM erklärt. Die Gemarkung Flensungen wurde zum Beobach.ungögebiet erklärt.
In der Gemeinde Alsfeld ist die Maick- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Ort und Gmrarkung ^vurden zinn Sperrbezirk erklärt.
Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Gontershausen (Kreis Alsfeld) ist amtlich sestgestellt worden. Ort uno Gemarkung Gontershausen wurden zuin Beobachtnngs- gebiet erklärt.
In Ruppertsburg, Schotten und Klein-Eichen (Kreis Schotten) ist die Maul- und Klauensmche amtlich sestgestellt worden. Die Gemarkungen Schotten, Ruppertsburg und Klein- Eichen wurden zum Sperrbezirk erklärt. Die Gemarkungen Wingershausen, Einarlshausen, Gonterskirchen, Solms-Ilsdorf und Groß- Eichen wurden dem bestehenden Boobachmngsgebiet angegliedert.
Die in der Gerneinde Ober-Ohmen (Kreis Msfeld) aus- gebwchene Maul- und Klauenseuche ist erloschen. Ort und Gemarkung Ober-Ohmm wurden zum Beobachkungsgebiet erklärt. Ermenrod und Ruppertenrod scheiden aus dem Beobachtungs- gebiet aus.
Die in der Gemeinde Nieder'-O h m en (Kreis Alsfeld) ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen. Die verhängte Sperre wurde aufgehoben. Ort und Gemarkung Nieder- Ohmen gehören von nun ab zum Beobachtungsgebiet. Merlau scheidet aus dem Beobachtungsgebiet aus.
Die in der Gemeinde Br au er schwend (Kreis Msfeld) ausgebwchene Maul- und Klauenseuche ist erloschen. Die verhängte Sperre wurde aufgehoben. Ort und Gemarkung Brauer- schwend wurden als Beobachtungsgebiel erllärt.
Jn Nidda ist die Maul- und Klauensmche ausgebvochen. Die erforderlichen Sperrmaßnahmen sind angeordnet.
Unter dem Viehbestand in Wehrda (Kreis Marburg) ist die Maul- und Klauenesuche ausgebvochen.
Jn A l t e n st a d t, L a n g e n b e r g h e i nr und Hof-Engel- thal (Kreis Büdingen) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
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