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Für den Vorstand: gez.: Georg S ch m i d t.

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Nähere Begründung des Antrages:

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verreist

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Verweigerung bestimmt.

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vom 22. Dezbr. bis 8. Januar

Frauen .

Familien mit. . .

Arbeitskräften,

b) deutscheWan Verarbeiter: Männer . . . .

Frauen ...

ständige ausländische Arbeiter:

Männer . .

Frauen ...

Familien mit. . . .

Arbeitskräften,

ausländische Wanderarbeiter:

Männer ...

Frauen . .

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Seltersweg 1

Deutsche 1 Linol

e) russische Kriegsgefangene . . Nähere Angaben über Art der Unterbringung:

ReickMrbeitsgemcknsch-aft land- und forstwirtschaftlicher Arbeitgeber- und Arbcitnehmervereinigungen.

Berlin W. 9 (Königgrätzer Str. 19), den 5. März 1920.

1. Ausländische Arbeiter und Arbe'.t-rinnen sonne Kriegs­gefangene dürfen nur in den Betrieben be,chrftigt wuden, wo es an einheimischen ansässigen d.'utscken Landarbeitern und Arbei­terinnen mangelt od r wo arbeitslose einheimische ansäss:ge deutsche mit der Landwirtschaft vertraute Arbeiter und Arbeiterinnen auf - Anforderung sich nicht zu den notwendigen landwirtschaftlich.-u Arbeiten zu den tarifliche Bedingungen gemeldet haben.

2. Ausländische Arbeiter und Arbeiterinnen sonne Kriegs­gefangene müssen den gleichen T a r i f be d i n g u n g e n unterliegen wie deutsche Arbeiter. Auch müssen die «.isländischen

Arbeiter, ArbeiterinnAi und Kriegsgefangenen dieselbe Arbeitszei! ein halten wie es bei den deutsckjen Arbeitern der Fall ist.

Tagen zu berichten:

die Namen der Kriegsgefangenen oder Vermißtm, deren Angehörige Familienunterstützung erhalten;

die Unterstützungsempfänger (Ehefrau, Kinder, Eltern);

bei Vermißten, seit wann dieselben vermißt sind

Be t r.: Einmalige Befchaffungsbeihilfe für die Angehörigen von in Kriegsgefangenschaft geratenen und vermißten Mann-' schäften.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wie iin vorigen Jahre, so wird voraussichtlich auch in dieseut Jahre eine einntalige Beschaffungsbeihilfe (Weihnachtsspende) den bedürftigen Angehörigen von in Kriegsgefangenschaft geralen.'n und seit höchstens sechs Monaten vor dem 3. September 1919 vennißtm Mannschaften gewährt werden. Es sollen nur Kriegsgefangene in Betracht kommen, die noch am 1. November 1920 in Gefangenschaft waren. Ausdrücklich wird bemerkt, daß eine Entschließung des Neichsministers des Innern über die Bewilligung der Beihilf'. hier noch nicht vorliegt. Um ab'r eine rasche Auszahlung, möglichst noch vor Weihnachten, zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen, binnen

tlums Ks die &il 31 Arte, Deutschs y Siri

d) darunter'

Gießen. den 16. Dezember 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Ich erkläre ausd"ücklich, daß durch die Beschäftiguna aus- "discher Arbeiter keine Entlassungen deutscher Arbeitskräfte er­folgen.

Urschriftlich dem Landratsamt fKreisanit, Magistrat' in ........

weiterg erricht.

nrtatamill

DER

VV- Aach Niehl

Ms<hlant ft« * loftrin 6mrt, h !«i !Ä isderTa Ädiciv »ul C

Trutslh c®r Han

(Unterschrift

An den Oberbürgermeister zu Gießen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir empfehlen, Vorstehendes sofort in geeigneter Weise zur Kenntnis der Jntercsßnten zu bringen und das weiter Er­forderliche zu veranlassen.

Gießen, den 16. Dezember 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Heß.

Gletze«, Ludwigs!,

20.

toflns

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Bekanntmachung

betreffend die Ergänzun^swahl des Vorstandes der israelitischen Religionsgemeinde Gießen.

Bei der heute vorgenommenen Ergänzunaswahl wurden die Herren Kaufmann Adolf Bar und Bankdirektor Ludwig Liebmann, ersterer auf die Dauer von 3, letzterer auf die Dauer von 5 Jahren als Vorstandsmitglieder gewählt.

(Es wird dies mit dem Anfügen bekannt gemacht, und ist den Gewählten besonders milgeteilt worden, daß während drei Tagen, nämlich am 21., 22. und 23. Dezember 1920 in der Wohnung des unterzeichneten Wahlvorstehers das Wahlprotokoll mit allen Anlagen offengelegt sein wird, und daß während der uner. strecklichen Frist dieser 3 Tage jeder Stimmberechtigte sowie die Gewählten, von dem Wahlprotokoll und deffen Anlagen Einsicht nehmen und auch Einwen, düngen gegen die Wahl oder gegen die Gewählten, bzw. auch Ablehnung der Wahl, bei Meldung des Ausschlusses,bei dem KreisamtGießen vorbringen können

Gießen, den 17. Dezember 1920. c

Der Wahlvorsteher: Leopold Mayer.

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Es waren beschäftigt inil Jahre 1920:

a) ständige deutsche Arbeiter: "" darunter Männer ...

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DieaStag den 21. Dez., von 2 Ubr ab, ver­steinere ich Brandmasse 3: 1 Herrensürcibtisch «Eichet. I Kleiderschrank. I Sola, 2 Nachttische. 1 Schreibvnltchen, 2 Bettstellen in. Matratzen, eine Kin^erbettstelle, 1 Klnderlausstnhl, 1 ovalen Tisch. 4Trallenstühle. IStQitöuür, 1 Blnmeniisch.5Schlitten, 1 dreiteil Noßhaarmairatze. 2neaeKovkkeile, 1 Kotier m. 2 Einsätzen; an Klnderspielwaren: Eisenbalinen. Kaniläden, rbeater.Dtälle.NPiippenwaaen. Festung. 1 Zither, 1 Mandoline. Rollschuhe, Steinbaukasten; ferner 1 Mikroskop m. Zubehör, 1 S erilisieraoaarat, 1 Juipibesteck, 2 schüue Bilder. 1 offenen Waschtisch. 1 Nipptischchen, 1 Handtuchitünder, 1 Hirschgeweih, 1 Gänsebräter. 1 Messing-GaSzuglamve. 3 Paar Ballschuhe Nr. 30, sowie an neuen Gebrauchsgegei» ständen 2 Brotkästen. sti Paar Schlittschuhe, 7 Kaffee- maichinen, 30 Schrubber und Bürsten. 6 Pfannen, 7 Kaffeesiltrierer, t Dreisüne, Postkarten. Album», Tintenzeuge, Einstoick-AlbumS, Bilde,rahmen, Zinn­becher. ganz beiottbcifl: 13Kranen chvner.24Hemden- Einfäve, 14 Herrearbeinkleider «alles neu) u. v. and.

Bekanntmachung.

In unser Genoffenschaftsregister wurde heute hin­sichtlich der Firma Spar- und.DarlehnsKasse, einge­tragene Genossenschaft mit unbeschrankter Haft­pflicht zu Rodheim, (Horloff) eingetragen:

Die Firma ist geändert in: Spar und Darlehns- kaffe, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, zu Rodheim (Horloff). Die Haftsumme beträgt 500 Mark. Die höchste Zahl der Geschäfts, anteile beträgt 1. durch Beschluß der Generalver­sammlung vom 12. Januar 1919 wurden die Destim- mungen über die Firma der Genoffenschaft die Geschäftsanteile undZ Haftsumme der Genoffen (8§ 1, 37 des Statuts) geändert. 134766

Hungen, den 16. Dezember 1920.

Hessisch--- Amtsgericht.

h ii r rfi aecianete deut s ch c Arbeiter erfolgen. Ich bin jebodt in Uebereinstiimnung mit dem Herrn Retchsernahrun^s- mi ister der Ansicht, daß die Landw rtschaft b i den ^chwtttrg- keitei! der Umstellung städtischer Arbeiter auf bie ^rdarbert ohne ausländische Wanderarbeiter nicht auskommen kann. Allerdmgs muß bei der Verwendung ausländischer Wanderarbetter die StchAe, aeaeben sein, daß nc nur an solchen Arb.itvstellen b ichasugt werden, für die geeignete deutsche Arbeitskräße ntchl vorhawen und nicht zu beschaffen sind. Die Prusung d'r Bedursniosrnge wird um so notwendiger sein, als die Beschaffung ausländischer Wanderarbeiter nicht in dem erforderlichen Umfange möglich lein W^Die Reichsarbeitsgem.inschast deutscher land- rind iorstwirt- schastlicher Arbeitergeber- und ArbeitnehmervereiniglUlgen Hal vor- geschlagen, die Prüfung, ob die Zuführung auslandischei Wander- arbe'ter an eine b'stimmte Stelle no wendig i.t, den unteren B erwa l t u n g s b e h ö r d en im Benehmen mit dcm z n- ständigen öffentlichen Arbeitsnachweis und den gleichmäßig vertretenen Bereinigungen der landwirtschaftlichen Arbeitgeber nnd Arbeit­nehmer des Bezirks zu übertragen

Oh^e Zweifel wird sich auf di'se Weste die Prüfung- der- ört­lichen Bedarfsverhältnisse rasch nnd zuv-rlässig vollziehen. An­dererseits sind aller di' unteren Verwaltungsbehörden und die Arbeitgeber-- und Arbeitnehmervereinigimgen der unteren Ver­waltungsbezirke nicht in der Lag', festzustellen, ob ihr Bedarf an Arbeitskräften nicht durch Zuführung aeügneler deutscher Ar­beiter aus anderen B'zirken gedeckt werden kann. D a h e r s rt> ein t mir die folgende Reg lung geboten zu sein: Die unteren Verwaltungsbehörde u überMihteliidre einzelnen B ' d a r f s a n m e l d u n a e ii der landwirt­schaftlichen Betriebe ihres Bezirks mit ihrer Stellungnahme den örtlich zuständigen Landes- arbeitsämtern. Dies-' haben dann die Aufmbe. möalichst unter Zuziehung der landwirtschaftlichen Proviuzi^l-.Arb'its- gemeinschaft oder, wo rine solche nicht besteht, des landwirtschaft­lichen Fachausschnsses beim Land-snrbeitsamt, zu e"tscheiden. ob die Zulassung ausländischer Wandergi-b'iter zu bewilligen und die Bedarf?anmeldunaen daher an di' Landwirtschaftskammern oder die Deutsche A r b e i t ' r z e n t r a l e w"i erzugaben sind, oder ob si- ceeinirt' deutsche Arbe-ier zur Ve-f"',gnng stellen können.

Das Verfahren zur Beschaffung ausländischer Arbeiter^rbe demnach in Zukunft folgendes fein: D i e Arbeitgeber rich­ten ihre Anträge auf Zu Weisung ausländischer Saisonarbeiter an die unter* Verwaltungsbe­hörde, die sie nach der oben vorgesehenen Prüfung an das zuständige Landesarbeitsamt weiterleitet Das Landesarbeitsamt gibt da"" im Falle fi-ter Zustimmung die An­träge an die Landwirtschaftsk"nstne'm oder d'e Deutsche A r - beiterzcntrale water. Eine Verzögerung d-mch di-ses Ver­fahren ist nicht -zu befürchten, da die Anträg' auf Beschaffung aus- "discher Wände-arbe'ter 'rfihrung^gemäß stets mehrere Monate vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. , _

Tie Landesregierungen beehre ich mich erg-benst zu bitten, die unteren Verwaltungsbehörden von der vorstehend m Regelung in Kenntnis zu setzen und mit entsprechenden Anweisungen zu versehen.

Tie Reichsarbeitsg'nt-inschaft land- und forstwirtschaftlicher Arbeitgeber- und Arbätw hmerverein-gnngen hat für di- Prüfung der Bedürfnisfrage Richtlinim voreeschlagen, die unten,te^nd an­geführt werden. Ihre Anw ndung- erscheint im roesentlrchen, an­gebracht ; jedoch muß sich nach dem oben Gesagten die Pnstung nicht nur darauf erstrecken, ob im Bezirk selbst ,.ansa,sige beut)die Arbeit^kräste vorhanden sind, sondern auch darauf, ob solü-e aus anderen Bezirken zugeführt werden können. .

Tie Reichsarbeitsgew inschaft land- und forstwirtschaftlicher Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen w.rd von mir über, die getroffene Regelung unterrichtet und ersucht werden, tb J Unterorganisationen dazu anzuhalten, bei der Pri fung der Be­dürfnisfrage im obiaen Si-:ne mitz-.iw rk n. Den r.andesaroeits- ämtern wird Abschrift dieses Schreibens zur Nachachtung zugehen.

In Vertretung: gez.: Dr. Geib.

ii uvuuuiiy o> um xi. xyvjt-inwk WSU Uf züglich der Firma Heinrich Schön & Co, Gesell­schaft mit beschränkter Haftung in Gießen: Durch Beschluß der Gesellschas1sver,ammlung vom 30. September 1920 wird die Gesellschaft auf unbe­stimmte Zeit sortgesührt. 134978

Gießen, den 18. Dezember 1920.

Hessisches Amtsgericht.

Antrag

auf Genehmigung der Beschäftigung ausländischer Arbeiter in der Landwirtschaft.

Name des Arbeitgebers: ..........

Wohnort, St.aße- ...............

Kreis: .................

Zahl der beantragten ausländischen Arbeiter: ........

darunter: männliche . . . .

weibliche . . ..

Familien ...

Größe des landwirtschaftlichen Betriebes: . . Morgen,

davon entfallen auf Getreide . . Morgen,

Rüben ... Morgen,

Hackfrüchte . . Morgen,

......Morgen,

.......Morgen,

. . . . . Morgen,

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Das Berliner Tageblatt vom

17. Dezember schreibt:

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Wir haben keine Kosten gescheut, um dein Gießener Publikum auch diesen besten Film zu zeigen. iDl Wansch TerHngert bis iakl. Donnersiag!