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Berlin, den 24. Zuli 1920

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Köln, 20. Dez. (ATB.) DieKöln. Ztg.

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Gründen nicht möglich ist die Ausländer keine ein verdrängt roerben.

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Er verwies insbesondere ans den großen Bor- s-runa der alliierten Länder ht der Technik des

Anträge berücksichtigt werden können, deutscher Arbeitskräfte aus besonderen und die Gewähr besteht, "daß durch heimischen Arbeiter aus ihren Stellen

Abschrift!

Ter rechtzeitigen B-'fckwffung von Saisonarbeitern für die Lanbwirtfckaft must nach den ungünstigen Erfahrungen, die im Jahre 1919 bei der Frühjahrsbestellung und der Unterbringung der Hackfruchternte infolge Mangels an geeigneten Arbeitern ge macht worden sind, fortgesetzt die größte Ausmerksamkeit zugewendn werden Tie Besetzung freier Arbeitsstellen muß in erster Linie

Ter Neichsarbeitsminister I. C. 3340/20.

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Wl||ar teilt mit: Im Berlaufe der in der ver­gangenen Woche in Lüttich ebgriyutenen Titzurr-

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Mnster-Steuerordnung

über die Erhebung einer Gcmeindeeinkonimensteuer in der Gemeinde

Auf Grund des § 30 des Landessteuergesetzes vom 30. März

1920 und der Verordnung über die Besteuerung des reickssteuer-

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ihn»' nkttr itnrnt äfts- lorr- tiifl« dir §§1. 176B

' entgegen. . .

Dankdircktor v. S t a u ß gab dann über d:e Wirkung des im Friedensvertrag vorgesehenen Ausgleichsverfahrens auf , die wirt­schaftliche und finanzielle Lage Deutschlands Er-

8 2.

Personen mit einein steuerbaren Einkommen (88 418 Einkommensteuergesetzes) bis einschließlich 6000 Mark sind der Genieindeeinkommensleuer befreit

rt Maßnahmen ergriffcn wer- LeutKTung der Güler des ruisi- mdern und damit diese Schiffe

freien Einkommens durch die Gemeinden vom 28. Mai 1920 wird hiermit auf Beschluß des Gemeinderats vom

und mit Genehmigung der Ministerien des Innern und der

Finanzen vom . . gu Nr M d. I

.......für die Gemeinde

folgende Steucrordnung erlassen:

WM M«

_ .8 1.

Das nach § 20 des Einkommensteuergesetzes vom 29. März 1920 reichssteucrfreie Einkommen unterliegt der g'meindlichen Neuerung nach Maßgabe des 8 30 des Landessteuergeseyes den Bestimmungen dieser Steuerordnung.

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spätestens bis zum 20. ds. Mts., einzureichen.

Es wird noch ausdrücklich daraus hingewiesen, daß nur solch« in denen die Beschasfung

Senser Silan;.

In einemGenfer Bilanz" überschriebenen Artikel schreibt derVorwärts" zum Schluß der ersten Völkerbundstagung, daß das Schauspiel in Genf auf alle aufrichtigen Freunde der VöLkerbundsidee stark enttäuschend gewirkt habe. Das Blatt sagt: jemand mit gutem

Gewissen behauptet, daß der Geist von Beriailles bereits überwunden ist? Dan man nunmehr in dem Völkerbund etwas anderes und etwas Ed­leres erblicken, als ein Machrrnstrument der sieg­reichen Entente?

Auch dieDeutsche Allg. Zeitung kommt zu dem Schluß, daß in Gens auch der Geilt von Versailles vorgeherrscht habe und hofft, daß schließlich doch noch eine Macht bestehe, die höher stehe als das in den Friedensverttägen nteber- gelegte Reckt, eme Macht, deren fiwt in dem ewigen Bestand der heilig« Gerechtigkeit nnt-.de. Nur eine solche Macht könne den wahren Völker­bund schaffen.

Die deutsch-belzische Srenzsestsetzong.

Amtrverkündigungrblaü

für die provinzialdirektion Dberhefsen und für öas Kreisamt Gießen

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Herren ArW Mn* MM,> «5.5.15,15 «5,115,111 , Nm 55 Mr-M Wft

mit, daß heute eine Sitzung der alliierten Abord­nungen statifrnden würde: vielleicht würden sogar die deutschen Vertreter nickst vor Mittwsck zu weiteren Darlegungen ausgesordert werden. Unter diesen Umständen wird es fraglich, ob die Kon- ferer^ noch zu dem ursprünglich vorgesehenen Zeit­punkt, also vor Weihnachten, auseinanoer- gehcn kann. Zwei weitere deutsche Sachverstän­dige sind inzwischen in Brüssel eiii^ troffen, nämlich der Sekretär des Deutschen Gewerkschaftsbundes Silberschmidt als Vertreter der Arbeitneh­mer und Bergaat Hilger als Vertreter der Kohlenerzeuger. Der zweite französische Vertreter Schleusten ist wieder nach Brüssel tzurückgekehrt.

Brüssel, 20. Tez. sWolft.) Staatssekretär Bergmann hatte gestern eine längere Bespre­chung mit dem Führer der französischen Tetega- tton Seydoux. t

vetr Besteuerung des rcichssteucrfreien Einkommens durch die Gemeinden nach 8 3J des Landessteuergesetzes

«n die Bürgermeistereien Der LanDgemeinden Des Ztreisea und Die Vorstände Der Feldgeniärkungen Feioheini

und Oberiteiubcrfl.

Nach 8 30 des Landessteuergesctzes vom 30 März 1920 können bic Gemeinden beschließen, eine Steuer von demjenigen Muidesteinkommen, das von der Einkommenstcuer nicht ersaßt wird, zu erheben, sow.it dies nicht durch Lano.sgesctz ausge­schlossen wird. Das.ist in Hessen nicht geschehen, im Gegenteil r,t in Artikel 14 Ziffer 2 Buchstabe a des Hess. Ausführung^ gesetzes vom 7. August 1920 zum Landessteuergesctz für dieienigen Gemeinden, die am Ausgleichsstock beteilig werden wollen, die Erhebung d.eser Steuer zwingend vorgeschricben worden Tie von den Gemeinden auf Grund örtlicher St.Verordnungen zu erhebende Steuer wirb von den Reickrsbehörben zusammen mit der Einkommensteuer verwaltet. Tie Steuerordnungen oder die darauf bezüglichen Beschlüsse der Gemeinden sind den Finanzämtern spätestens bis zum 31. März jeden Jahres mitzuteilen: wird diese Frist nicht eing.halten, so bleibt der Beschluß unberück­sichtigt. Durch Reichsverordnung vom 28. Mai 1920 ist für das Rechnungsjahr 1L2J ausnah nrsweise eine Verlängerung dec Frist bis zum 31. Dezember 1920 genehmigt worden Dieser Termin muß unter allen Umständen gewahrt w i den.

Wir setzen Sie hiervon in Kenntnis und lassen zugleich das Mt.ister einer Steuerordnung nachstehend folgen. Sic soll bi? Aufstellung der Steuerordnungen erleichtern und einen wegen der Geschästsüberlastung der Finanzämter sür 1920 dringend er­wünschten einheitlicl/en Wottlaut der Satzungen und ein einheit­liches Verfahren herbeiführen. Tas gilt auch für diejenigen Ge­meinden, die etwa fcfroit selbständig Steuerordnungen entworfen haben; auch diese wählen für 1920 zweckmäßig statt der eigenen Steuerordnung die Mustersatzung.

Tie in § 2 der Mustersatzung vorgesehene Freigrenze von 6000 Mark ist vielleicht für einz'lne länbliche Gemeinden mit wertig Arbeiterbevölkerung angesichts der schwierigen und daher manchmal mangelhaften Ersassuttg des lanbwirtsckrastlichen Eiw kommens etwas hoch gegriffen. Es wird deshalb den in Betracht kommenden Gemeinden anheimgcgeben, die Freigrenze auf etwa 3000 Mark herabzusetzen.

Für § 3 ist, je nachdem der Gemeinderat das ceichssteuerfreie Einkommen bis zu 1500 Mark ganz oder nur zur Hälfte besteuern will, die Fassung A oder die Fassung B zu wählen

Paßt der Gemeinderat die Steuerordnung der Mustersatzung genau an und bewegt sich die beschlossene Freigrenze zwischen 3000 und 6000 Mark, so gilt die Steuerordnung als im voraus durch das Ministerium des Innern und das Ministerium der Bilanzen genehmigt. Andere Abweichungen von der Mustersatzung bedürfen dec ministeriellen Genehmigung und des Einverständnisses des Landesfinanzamtes. W il hierdurch Verzögerungen unver­meidlich sind, die angesichts des nahen Fristablauss, wenn irgend möglich, verhütet werden müssen, empfehlen wir den Gemeinde­verwaltungen dringend für das Rechnungsjahr 1920 die An­nahme der Mustersatzung. Besonders hing wiesen wird darauf, daß nach der Rcichsverordnung vom 28. Mai 1920 verschiedene Steuersätze für das Rechnungsjahr 1920 nicht zugelassen sind.

Ta die Finanzämter durch uns bis spätestens 31. ds. Mts. von den Stel:erordnungen in Kenntnis zu setzen sind, geben wir Ihnen unter Hinweis auf Artikel 101 Absatz 2 LGO hiermit auf, unverzüglich die Gem.inderatsmitgli der zu einer Sitzung zu berufen und diesen ein- von Ihnen vorbereitete Steuerordnung zur Beschlußfassung vorzulegen. Zwei Abschriften der von dem Gemetnderal genehmigten Stet« er ordn ung sind uns bis spätestens 2 7. ds. Mts. vormittags vorz ulegen. Mit Rücksicht auf die Dringlich^! e 11 der Angelegenheit erwarten wir, daß dieser Ter­min b e st i m m t c i n g e h a l t e n wird.

Gießen den 16. Dezember 1920.

Kreisamt Gießen. I. V.: Hem werde

m Anbetracht der Mangels an Baumwolle last vollständig stillag. Heute habe die rote Armee Turkestan befreit. Rußland habe ungefähr drei Millionen Pud Baumwolle zur Verfügung. Tie Produktion müsse in allen Zweigen minbestens auf die Hälfte der Produktion vor dem Kriege echöht werden. *

Ein Hilferuf der ukraiuifchcn Lowjetrevublit.

Nikolajew, 20. Dez. (WTB.) Di- Kerrie- rung ter Ukraine richtete an die Ministerien für auswärtige Angelegenheiten in Bukarest, Sofia, Belgrad, Konstantinopel, Alben, Wien, Prag. Rcga, Reval, Berlin, Paris und Rom einen Funk pruch, in dem es u. a. beißt: Jetzt, wo die Beendiaung des Krieges neue Kräfte frei macht und neue Mittel gibt, wird die Macht der Arbeiter und Bauern mit «noch größerer Energie ihr Derk des wirtschaft­lichen Wiederaufbaues und der Förderung des Bohlstandes der Massen fvrtsetzen, indem >xt die tat/r freuten natürlichen Reichtümer deg Landes ausbeutet Ick der Annahme, daß dies Werk den Interessen aller Völker und aller Regierungen ent­spricht, scklägt die Arbeiter- und Bauernregierung der Ukraine allen Regierungen, besonders den R> gterungen der angrenzenden Länder vor, im Inter­esse des allgemeinen Friedens und zur Wiednfrer- stellung der normalen unb politischen und wirt­schaftlichen Beziehungen mit der sozialistischen irfranriidjen Sonnet «publik in Verbindung zu treten, wie Polen und Georgien schm jetzt mit der Ukraine in Verfrandkaven stehen.

Ein Protest Tichttscherins an Frankreich und England.

Paris, 20 Tea (WTB.) Nach einem Funkspruch aus Mo«au bat Tschitscherin dem französischen und dem englischen Minister für aus wärt ge Artgelegercheiien eine Note überreichen lassen, um dagegen zu pro­testieren, daß die Entente den kAn Hängern des Generals Woangel bee Erlaubnis gegeben babe.

?onöroir7^afYlr2I?beiteTaHae^®efA§ landessteuergeseyes. - Zulassung aus.

__________________________________ * gnatenen " ^eg-gesangenschaft

8 3.

Fassung A: Tas der Gemeindebesteuerung unterliegende rcichssteuerfreie Einkommen wird mit der Hälfte zur Gemeinde steuer hermigczogen.

Fassung B: Tas der Gemeind.besteuerung unterliegende reichssteuerfrcie Einkommen wird, wenn es nicht mehr als 1500 Mark beträgt, mit dem yanzen B'trag, und wenn es den Bettag von 1500 Mark übersteigt, mit der Hälfte zur Gerneinb'steiier heravgezogen.

_ 8 4.

Das gememdesteuerpslichlige Einkommen wird mit dem in 8 30 des Landessteuergesetzes vorgesehenen Höchstsätze zur Ge meindesieuer h.rangezogen

§ 5

Tte Gemcindeeinkommensteuer wird erlassen:

a in den Fällen der 88 26gind 44 des Einkommensteuergesetzes in dem gleichen Verhältnis, in dem die Reickrseinkommen- steuer ermäßigt wird:

b in den Fällen des ß 23 d's Land'ssteuergesetzes mit dem Betrage, der frei entsprechender Steuerverteilung auf andere Gemeinden entfällt, vorbehaltlich etwaiger Bestimmungen nach 8 32 dieses Gesetzes.

8 6.

Diese Steuerordnung gilt ab 1. April 1920, zunächst jedoch nur für das Steuerjahr 1920.

, am Dezember 1920 __________________Bürgermeisterei

Bekanntmachung.

Betr. Zulassung ausländischer Wanderarbeiter für landwirt schaftltche Arbeiten.

Nach dem abschriftlich nachstehend.-n Erlaß des Reichsarbeits Ministeriums vom 24. Juli 1920 ist die Zulassung auüländisck)ei Wanderarbeiter für landwirtschaftlich' Arbeiten für das kommende Jahr von der GenehmiMmg des Landesamtes für Arbeitsnachweis abhängig gemacht.

Tie Anträge sind nach dem Erlaß bei den unteren Verwal- tungSbehördcii (ttreisamt^ cinzureichen und nach Begutachtung im r^enchmen mit den zuständigen Arbeitsnachweisen und Verttetern .^er Arbeitgeber- und Arbertnehmerverbänoe an das Landesamt für Arbeitsnachweis weitcrzuleiten. Tie Vordrucke, von denen ein Muster nachstehend abg'druckt ist, werden vom Stöbt. Arbeits amt zur Verfügung gestellt und können im Bedarf dort ange fordert werden.

Ta die Angelegenheit sehr eilt, sind die Anträge sofort.

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trung der alliierten an Der m oer -zeaxui pa .r? ' 'ürrmfnmc

Lusgseichsverfabrens. Dieser Vorsprung hatte das berichtet mis Aacken.

Srgebnis, daß in den Monaten JuliOktober mifiar teilt mit. Im Serteure der in der ver

tm Deteag von über 8,8 Millionen Pfund Ster- ganc.

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v-erlierr Er würde es schon für eilten febt be- tentenben Fortschritt halten, wenn die vm vierten lT?ei Vnmdsätz.' anerkennen würden: 1. soweit der- rMv Maßnabnvn noch nicht durchgeführt und, 'allen sie imter^eiben: 2. soweit Güter seaueftn'rt Md, aber noch nickt ligiiidi'rt, sind sie in natura, ktei schon erwl^ter Liäuidation rft der erzielte töeg.-mwrt Mirückrugeben. Abgesehen von allaem n- i^n Gründ-n, die für diese seine Munassinm sprächen, wäre es cerabc in der jetzigen Zeit tedr mitzlick, meinte Melchior, wenn die alterten Rv- «evnrgen sich yu diesem Sckritte entschlössen, der

Un Verletzlichkeit de§ Privatergen- t:ii th 3 unterstreiche. Melchior kam dann weiter arif die Repressalienklausel (§ 18 Anlage 11 zu Aeil 3 'des Friedensvettraaes^ zu sprechen und er-

jv. - , u "irte. daß es infolge ditees Paragraphen für izltilflft'f® !l|| Deutschland im internationalen Verkehr keine Reckte ($|D|uO 7, s, i unb Sickerdnten mehr gebe Es fei klar, drß aut CO HQ'ILJ' Hfl irimb der H>stimmuwten dieses Pavagraphen btt DO. ** , imb die Sicherheiten im Verkehr mit den

«Inerten Ländern fehlten, sie fehlten aber auch I ; -Vgenültr den früheren Neutralen, da die Mittel I tvefes Paragraphen hart genug feien, um dieien f0 ! gerfffrr zu erschweren ober ganz zu verhindern.

M Denn einem alliierten Lande die Zusammenarbeit

ItjlffipHöl »it Tpnttckland in gesckästlichem ^nteraie tmhi- BIIUIVF . erscheine, müßte cruck TeutManb nnnen.

1 t».ß feine Interessen in bic^om &inbe ge ckwtzt wur-

- bm. 5>n.tsckstanb, das wichtige Roostoftgebitte oer- \ Inten babe, sei auf dm intemakwnalen Verkehr mehr als vor dem Kriege angenneten um fähig zu Mn, seine eigene Wirtschaft in Ordnung zu bringen atb um außerdem Reparattonsleisiungen zu machen. Eieryi gehöre vor allem Frieden, nicht rt.lt^.^0, v'ckitr unb militärischer, sondern auch wirtschaft­licher Frieden, Dem stehe der § 18 hindernd

ienstag, 21. Dezember 1920

; Schnkstratze 7.

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für Politik Aua. Goetzi für den übrigenteil: Dr. Remdeld Ze«z; für den Lnzex.enteU ß. Beck, sämtlich in Diehen.

»ifl Konstantins Ankunft tu Atlicn.

Athen, 20. Dez. (Wolff.) König Ko n - ltin ist gestern vormittag 11 Uhr im derzugc hier eingetroffen. Er begab sich r uttbeschreiblichenk Jubel bcS kes zunächst in die Kathedrale und dann en vnigliryen Palast.

König Konstantin an sein Volk.

Athen, 20. Dez. (WTB.) König Kon« t in bot an das grrechiiche Volk eine Bot- ft gericküet, in welckei u. a. erfiurt wird, er sich glücklich fühle, sich wieder bei seinem zu befinden Die Volksabstimmung tynbe Sahrbeit der von feirorm |niprr<Khiid)rn Vater wmMenen LosungMernc btäicke liegt in Ziebe des Voltes" gezeigt Sein Leben werde noch das eine Ziel frnnrn, sich würdig zu fei der Liebe des bellenifchm Volkes durch te Jnnehaltting der Verfassung und des par- itanschen Regimes. Er m-rbc im Inlande und Eintrackft, nach mrfrti die Vollendung lationaleu Wiederauf bau. S erfhrrben und alte Tnrnmnei machen #ur Festigung bester Be­ugen mit der Alliierten und mit Dem tapferen indeten Serbiei. Tie Verlobungen seines les Georg, des Thronst)l<p-rS, mit Elisabeth, Tochter des rumänisckten Königs und seiner !er Helene mit dem rumänischm kTlrronfolger l knüpfe hertzlickte Bande Uaiuunibrn.

lländische Spenden für Deutschland.

Berlin, 20. Dez. (ÄTB.) Der deutsche ralauSschuß für Auslandshilfe teilt mit; holländlsche Zentralkomitee zur Linde- der Nahrungs- und Kleidernot in schlaud, Sitz im Haag, hat dem deutschen ralausschuß für Auslanoshilse in Berlin er Zentralorganisation aller mit der ©er* ;-g von ausländischen Liebesgaben in schland beschäftigten Vereine und 23er» e aller Art mitgeteilt, daß es beträchte e S pe n d e n r De u t sch l a n d zur ügung stellt und weitere Liebesgaben zu n beabsichtigt. ES handelt sich zunächst um iggons Kartoffeln. Angekündigt sind fee* 14 Säcke mit Kleiduna aller Art, xittb isten kondensierte Milch usw.

Aus dem Nekcde.

Ausschuß für auswärtige Angelegen­heiten.

Berlin, 20. Dez. (Wolff.) Der chstagsauSschuß für auswär- Angelegenheiten trat freute vor- g in Anwesenheit des Reichskanzlers und Ninisters des Aeußeren im früheren samt deS Innern zusammen. Er beschäf- sich mit den letzter Zeit Deutschland üben* en Noten unb mit der Brüsseler Konfo» Die Vechandlungen sind streng ver- ich.

' Versammlung der Ausländsdeutschen.

Berlin, 20. Dez. (WTB.) Der Ver- »erAuslandsdeutschen veranstal- jeftem vormittag im Zirkus Busch eine ''ehr gut besuchte Versammlung, woran auch Reichstagsabgeordnete verschiedener Parteien teilnahmen. Der Vorsitzende protestierte da­gegen, daß nach dem Auslandsschabengesetz zu­erst die Entschädigungsberechtigten aus den abgetretenen Gebieten, an zweiter Stelle die Kolonialdeutschen, und erst an dritter Stelle die Ausländsdeutschen bedacht toerben sollen. Eduard Bernstein führte aus, die Unter­stützung der Ausländsdeutschen sei keine Par­teifrage, aber die Finanzlage des Reiches er­fordere eine außerordentliche Sparsamkeit in jeder Hinsicht gebieterisch. Als einziges Mit­tel empfiehlt er, ruhig, aber mit aller Energie die Ansprüche geltend zu machen. Dann spra­chen noch für das Zentrum Abgeordneter F l e i s ch e r, für die Deutsche Volkspartei Ab- geortmeter Daub, für die Demokraten Abge­ordneter Erkelenz, und Schriftsteller K äh re r für die Sozialdemokratische Par­tei. Abgeordneter Naumann sprach für die Kommunisten und Abgeordneter Wulle für die Deutschnationale Volkspartei. Breitscheio von der Unabhängigen Partei wurde in letz­ter Stunde am Erscheinen verhindert. Es wurde eine En tsch ließung angenommen, worin die Ausländsdeutschen eine sofortige und völlige Entschädigung chres Gesamtscha­dens in einer Form verlangen, die sie m den Stand setzt, ihre Tätigkeit im Auslande sofort wieder aufzunehmen. Die Interessenvertre­tung der Ausländsdeutschen müßte eine weit­gehende Wirkung bei der Vorbereitung der Ausführung der Entschäbigungsgesetze haben und den Ausländsdeutschen müßten zum Wie­deraufbau des Außenhandels und zwecks Wie­deranknüpfung der Beziehungen zum Aus­lande die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Am Schlüsse der Versamm­lung wollte noch ein Kommunist sprechen, nm die aber niedergeschrien, worauf sich die Versammlung zu einem DemonstratioK-zug- formierte.