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Dienstag, 3. Juli 1920

er

Nr. 96 ,

12. Juli

1920

hulstratze 7.

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Baubis in, gjfariernwrber (Westpr.).

Tas cinmü'igc 3ummenurbei ten oller Deut-

kHm lohne Rück,ich! aus die Parteirichtung hat bcn geto'I ig-m Erfvlg ermöglicht. M arien-

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würden.

Die Lage in Anatolien.

Beamtenstreik in Wien?

e n , 12. Juli. (WTB.) DieBeam - :r städtischen Unternehmun­gen suchten wegen der ungünstige, wirt- schaftlicl)en Lage, insbesondere auch gegenüber den bedeutend besser bezahlten städtischen Ar^ beitern^ kürzlich um eine Erhöhung ihrer Lohnbezüge nach und verlangten minde­ste n s G le i ch ste l l u n g mitderArbei­te rsch a ft. Da die Gemeinde Wien bei den Ausgieichsverhandlungen einen ablehnenden Standpunkt einnahm, stellten die Beamten ein Ultimatum für die Erfüllung ihrer Forderun­gen bis Dienstag nachmittag, andernfalls sie in der Nacht zum Mittwoch in den Streik tre-

2nhalt§-Ueberslcht: Bekanntmachung betr. die jetzige Fassung des Gesetzes über Wochenhilfe und Wochenfürsorge (Schluß). - Ansprüche Krieqs- be,chadlgler aus der Angestelltenversicherung. - Errichtung einer Müllerzwangsinnung für die Stadt und den Kreis Gießen. - Ueberleituna der Gesetzgebung im Bereich der Einkommensteuer. - Viehseuchen. - Dienstnachrichten. - Polizeiverordnung betr. die Aufsicht über die Hunde

Ein Vermittluugsplan.

is, 12. Juli. (WTB ) DemJournal ts" wird aus Spaa gemeldet: Der Oberste e sich verpflichtet, unter folgenden Be ­rgen zwischen Polen und Sowjet- i b zu vermitteln: P len solle dein Rat unter Verzicht auf jeden imperia- Plan bckingungsloS die Grenzscsisetzung i, auch die Entscheidung hinsid^lich Dam Teschen. Die polnischen Trup en sollen die Linie GrodiwBrest-Li towsk zurück- ie Sowjettruppen bis ;,u einer Linie, dir neter davon entfernt ist, vorrüden. Dir t würden jedoch die Polen unterstützen. Roten Truppen die eigentliche polnische iberschritten. Die Friedenskonferenz solle on zusammentre»en. An ihr sollen teil- Sowjctrußland, d.olen, Finnland, Litauen tgalizien, das die Möglichkeit haben soll, )t auf Unabhängigkeit geltend zu mad>en

Sowjettruppen nm Kaspischen Meer.

,-i s, 12. Juli. (WTB.) Nach e-iwr Dttvas- aus Tchevm sind nruc Som- ttmpven am it Mecve gelandet worben. Damit habe sich e Persiens noch verschlechtert, chewiskn halben Sari in der Provinz Ma- besetzt. Die neue persi ch: Reg erung rer- ige 9Regimenter aufzicstellen urto wich Ko- d russische Offiziere, die sich in Persien , anzuwerben.

s nicht auibie^ toerte 7.^ k-vicsen. dj

hnheijiBc von Anzeigen für bie lagesnummer bis zum Sfla*mirtag vorher ohne jede Verbindlichkeit. Breis ftr l "*m h-de für Anzeigen e. 34mm 'Breite örtlich 35 Pf., auowörts 45 Pf.; für Reklame. Anzeigen von 70 mm Brette l50Pf D«> Platz- vorschrb l "jfT Aufschlag. Hauptschriflleiler: Äug. Goetz. Verantwortlich für Politik: Äug. «oetz; für den übrigen Zeil: l)r. Reinkold Ienz; für den Anzergentett: H. Y<*. sämtlich in Gießen.

polen in Not.

t a, 12. Juli. (Wolff.) Der polnische Mb- Gr a b s k i erkannte in einer Aftern früh sten gegenüber givä,rten Unte re ung den : po.nisch.-n Lag.' a.t der Fron, an Die ften hatten mit b.d ut nde.i Sl-eit len Viertem Kn gsmate ia unter ter F.lh- e n i k i n s, K o l t s ch a k und I u d e - angegriffen Jnoes en hab ie verzw i- e an der Fron, groß- pat iot sch' Ge- zelöst unb bcn Wunsch der Beste.rung des ubrrs überall im Lande waä>g rui n Der at proklamierte nochmals bi.1 iricb.idKn der poln.scheu 8t. gi rung; er .ezweifle B -bie Al.iierten Polen b t seiner Rolle, ugunsten der Zivi isat.on im Osten zu rbe, unterstütz n würden.

Petit Parisim" m lxt. Grahski Ixfie ral Pilbubskr telegraptnsch bie not-

Weisungen zur Einstellung der e und Einleitung von Wassenstill- oerhandlungen übermittelt.

ra, 12 Juli. (WTB.) Havas-Reuter. gs trafen in den Kreistm der .Konserenz eunruhigenbe Rachrtchten über irische Lage in Polen ein. Es srnd Be­engen über diese Frage zwischen den Vertretern anberaumt.

derBossischen Zeitung" aus Breslau wird, werden nach einer dort eimTclaitfe- düng die Ostfo rts von Brest-Li- von schwerer bolschewistiscl-er Artillerie

uvt-t. Piv yujtciHC uiuii ctwuiiy giuli.yt.< UCll rern der beiderseitigen Delegationen heißt es, daß bei den Mitteilungen der Deutschen über die Unter­ernährung der Bergleute in Deutschland die Alliierten in spontaner Weise erklärt hatten, daß sie geneigt seien, der Frage einer Verbesse­rung der Ernährung der deutschen Bergleute näherzutreten und baten die deut­schen Delegierten um Vorschläge hinsichtlich dieser Frage.

Spaa, 12. Juli. (Wolff.) Die für heute vormittag angesetzte Vollsitzung der Konferenz ist auf heute nachmittag vertagt ivorden und wird voraussichtlich um 5 Uhr statt finden.

Meldung unsres Son"e dienstes.

Spaa, 12 .Juli. Als die deutschen enter­ten heute kurz vor 11 Uhr vor dem Schlo s de la Freineuse vor uhrm, wurde ihnm mitgete.lt. daß die Konferenz verschobm ivorbe.i sei. Man . e.a e e außerordentlich, daß sie sich haben herbemü en müssen Die Beratungen b.T A.liierten seien iedoch noch nicht abgeschios.en, imb man habe sofort den Versuch gemacht, die deutsch.' Delegation hiervon telephonisch zu unterrichten, jdoch sei der Anruf zu spät erfolgt und men habe die Auskunft er­halten, daß die Herren b r?ü3 unterwegs seien. Generalsekretär Rolland fügt: hinzu, ec fei aus­drücklich ermächtigt, zu erklären, bi.1 Beratungen des Obersten Ratts s.ien fruchtbar f n t.il ). Ter Reichskanzler erwidert', daß, wenn ein solches Ergebnis der Beradrngen in Au sicht stände, er gerne mit ber Vertag mg emverstamen sei

Jrn Vettaufe der Konf r nz und w allem in den Beratungen der einzelnen Kommissionen kam es wiederholt zu per Sn ichen Begrüßungen ter beiderseitigen Sachv r'tän g.m So re r ßte und tauschte Händedrücke Marschall Fach mit Gene a! von Seerft aus. Ebenso war es bei den Mttg ieder.i ber Luftkommis'ion. Dag gen war las Ver ä tnis ber französischen zu den deut ch n Seeoffizieren ein anderes. Bei brr Kons ren; reicht' man sich niemals die Hände, sie begrüßten sich höflichst aus gemessener Entfernung.

Lloyd Georg an der Ruhr erkrankt?

Wie deniBerl. Tageblatt" aus Spaa ge­meldet wird, istLloydGcorgean derRnhr erkrankt. Tie Erkrankung wird auf das schleckte Trinkwasjer ia Spaa zurückgeführt.

Bekanntmachung

betreffend bie jetzige Fassung bes Gesetzes über Wochenhilfc unb Wochenfürsorge. (Vorn 22. Mai 1920.

(Schluß aus Nr. 95 des Amtsoerkündigungsblattes.)

Als Wochen Hilfe werden bie im § 195a bezeichneten Leistun­gen gewährt; dabei beträgt das Wochengelb eiimndcinel-albe Mark täglich, das Stillgeld sünsundsiebzig Pfennig täglich. Tie Satzung kann den Betrag des Wochengeldes und des Stillgeldcs je bis auf die Hälfte des Krankengeldes ber Versicherten erhöhen.

Wechseln bie Versicherten während der Leistung ber Wochen­hilfe bie Kassenzugehörigleit, so bleibt bie erstverpflichtcte Kasse für bic weitere Turchsührung der Leistung zuständig.

Tie §§ 195b, 195c, 1956, 196, 197, 199 gelten entsprechend.

Tie Satzung kann mit Zustimmung des Oberversicherungs­amts bestimmen, wie weit von der Voraussetzung des Abs. 1 Nr. 1 abzusehen ist. i i

Sind mehrere Krankenkassen oder knappschaftliche Kranken­kassen beteiligt, so ist bie Wochenhilfc nur einmal zu gewähren. Tie Wahl ber Kasse steht ber Wöchnerin frei. Der Krankenkasse im Sinne dieser Vorschrift steht eine Ersatzkasse gleich, soweit die Rechte unb Pflichten ihrer AMglieder hei deren Krankenkasse nach § 517 Absatz 1 ruhen.

8 205b. Tie Satzung kann zubilligen:

1. Krankenpflege an solche Familienangehörige der Versicher­ten, welche darauf nicht anderweit nach diesem Gesetz An­spruch haben,

2. Sterbegeld beim Tode des Ehegatten oder eines Kindes eines Versicherten. Es kann für den Ehegatten 'bis auf zwei Drittel, für ein Kind bis auf die Hälfte des Mitglieder- sterbegeldes Gemessen luerben und ist um den Betrag des Sterbegeldes zu kürzen, auf das der Verstorbene selbst gesetz­lich versichert war.

8 205c. Für den Uebergang von Schadenersatzansprüchen berechtigter Familienmitglieder (§§ 205a, 205b auf bie Kranken­kassen gilt § 1542 entsprechenb.

§ 2056. Tie Leistungen ber Kasse nach § 205a werden ihr durch das Reich zur Hälfte erstattet. § 197 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.

Tie Kasse hat die verauslagten Beträge dem Versicherungs­amt nachzuweisen; dieses hat das Recht der Beanstandung; das Oberversicherungsamt entscheidet darüber endgültig. Soweit die Kassen auf Grund des § 205c Ersatz erhalten, hat das Reich Anspruch aus Anrechnung der Hälfte.

Tas Näl)ere über die Nachweisung, Verrechnung und Zah­lung bestimmt das Neichsarbeitsministerium.

Tie Kasse kann beantragen, daß ihr vom Reiche auf die ilpu zur Last fallenden Leistungen ein ^Vorschuß vis zu dem Betrage gewährt wird, den die Kasse im vorauf gegangenen Monat für das Reich verauslagt hat. : Ter Vorschuß ist bei der nächsten Verrechnung der geleisteten Zahlungen auszugleichen.

§ 11. Ter §216 Absatz 2 der Reichsversicherungsorbnung erhält folgenden Wortlaut:

Hat ber Berechtigte im Inland Angehörige, denen Fa- milienHilfe zusteht, so ist diese zu gewähren."

§ 12. Sind in ber Landwirtschaft Beschäftigte ober Tienst- boten nach den §§ 418, 435 ber Reichsversicherungsorbnung von der Versicherungspflicht befreit, so gilt § 205a der Reichs­versicherungsordnung in ber Fassung des § 10 dieses Gesetzes entsprechend. Ter Arbeitgeber bat der Wöchnerin die im § 195a ber Reichsversrcherungsordnung bezeichneten Leistungen aus eigenen Mitteln zu gewähren. Ferner gelten die §§ 205c, 224, 422 ber Reichsversicherungsorbnung entsprechend.

§ 13. Im § 500 Absatz 1 ber Reichsversicherungsorbnung wirb Ziffer2056" eingefügt. Hinter § 507 Absatz 1 Satz 1 ist einzufügen:2056 finbet Anwendung."

§ 14. (Weggefallen.)

III. Beiträge.

§ 15. Ter § 384 Wsatz 2 Satz 1 der Reichsversicherungs- vrdnung erhält folgenden Wortlaut:

,, Kassen mit Familien Hilfe nach § 205b können von den Versicherten mit Familienangehörigen einen Zusatzbeitrag er­heben, den die Satzung allgemein festzusetzen hat."

§ 16. In den §§ 386, 388 der Reichsversicherlingsorbnung werden die Worte:viereinhalb vom Hundert" durch die Worte: siebeneinhalb vom Hundert", im § 267 Nr. 2, § 389 Absatz 1,

§ 390 Satz 1 ber Reichsversicherungsorbnung bie Worte:sechs vorn Hundert" burd) die Worte:zehn vorn Hundert" ersetzt.

IV. Wochenfürsorge.

... 8 ID Minderbemittelte deutsche Wöchnerinnen, die ihren ge- wowilichen Aufenthalt im Inland Ijabcn unb für bie nach den vorstehenben Vorschriften kein Anspmd) auf Wochenhilfc besteht erl-alten aus Mitteln bes Reiches eine Wochenfürsorge.

m Sofern nicht Tatsachen bic Annahme rechtfertigen, daß eine Beihilfe nicht benötigt wird, gilt eine Wöchnerin als mindcr- bemltte l, wenn ihr unb ihres Ehemannes Gesamteinkommen aber lyfern sie alleinsteht, ihr eigenes Einkommen in dem Jahre ober teuerjobre vor ber Entbindung den Betrag von viertausend Riark mcht überlegen l-at. Dieser Betrag erhöht sich für jedes vorhandene Kinb unter fünfzehn Jahren um fünfhundert Mark.

8 lo- ^te Wocheufürsorge wirb burd) die Allgemeine Orts- ^?lenkape,in bereit Bezirk der gewöhnliche Aufenthaltsort ber Wöchnerin liegt und, wo eine solche Kasse nicht besteht, durch bic Lanblrankenkafte geleistet.

§ 19. Als Wod)enfürsorgc werben die im § 195a ber Reichs- vernchcrungsordnung in der Fassung des § 2 dieses Gesetzes be­zeichneten Leistungen gewährt. Dabei beträgt das Wochengeld enrunbetnehalbe Mark, das Stillgelb fünfunbsiebzig Pfennig täglich, ütc §§ 195c, 1956 ber Reichsversicherungsordnuug in,ber Fasfung des § 2 dieses Gesetzes gelten entsprechend..

. 20. Tie Leistungen der Kasse werden ihr burd) das Reich

erstattet. § 1J7 Absatz 1 Satz 2 der Reichsversicherungsorbnung tn der Fapung bes § 3 dieses Gesetzes gilt entsprechend.

ü.ie Kasse hat bie verauslagten Beträge dem Versicherungs­amte nachzuweisen, dieses bat bas Recht ber Beanstandung bas Oberversicherungsamt entscheidet darüber endgültig.

. Tas Nähere über bie Nachweisung, Verrechnung und Zahlung bestimmt das Reid)sarbcitsministerium. § 2056 Absatz 4 gift ent­sprechenb.

§ 21. (Weggefallen.)

§ 22. Einer Satzungsäiiderung auf Grund der Vorschriften der §8 17 bis 20 bedarf es für bie Kassen nicht.

8 23. Für bas Verfahren bei Streit zwischen bcn Empfangs­berechtigten uiid den Kassen über die Leistungen nach bcn §§ 17 b's 19 gelten bie Vorschriften ber Reichsversicherungsorbnung über das Verfahren bei Streitigkeiten aus der Kranlenverficherung: iedoch entscheidet das O berv er sichern ngsamt endgültig; die §§ 1693, 1'99 der Reichsversicherungsordnung gelten entsprechend.

die ^LeEtungen und den Anspruch darauf gelten bie §§ 118, 119, 210, 216, 217, 223, 224, 1531 bis 1533 der Reichs- versichcrungsorbnung entsprechenb.

r ,. Tic Steuerbehörden haben den Kassen und den Versicherungs- behorden auf Aiifordern Auskunft über bie Verhältnisse der Wöch­nerin oder ihres El;emanncs zu geben.

V. Sonstige Vorschriften.

§ 24 Ter § 425 der Reichsversicherungsorbnung erhält fol- genbe Faftung:

Was iiad) §§ 420 bis 423 für das Krankengeld gilt, gilt auch für die anderen Barleistungen ber Kasse mit Ausnahme der ber Wochenhilfc unb des Sterbegeldes.

, §25. Im § 1542 Absatz 1 der Reichsversicherungsordnung wird Satz 2 durch folgende Sätze ersetzt:

. Ties gilt nicht bei Ansprüchen, die aus Schwangerschaft und vftederkunft erwachsen sind. Bei den gegen Unfall Per­neuerten und ihren Hinterbliebenen gilt cs nur insoweit, als sich nicht um einen Anspruch gegen den Unternehmer oder die ihm nach § 899 Gleichgestellten handelt. :

VI. Schlutzvorschriften.

§ 26. Soweit Gesetze unb andere Rechtsnormen auf Vor- fchriften verweisen, welche dieses Gesetz ändert ober aufhebt, treten an deren Stelle die entspred-enden Vorschrifteii dieses Gesetzes.

, § .27. Tic Vorschriften des § 8 treten mit dem 10. Januar 1920 in Kraft.

Im übrigen tritt dieses Gesetz in seiner Fassung vom 26. Sep­tember 1919 mit dem 1. Oktober 1919, in seiner Fassung vom 30. April 1920 mit dem 7. Mai 1920 in Kraft.

Wöchnerinnen, bic vor dem 1. Oktober 1919 entbunden worden sind, erhalten von diesem Tage ab das Wochengeld und das Still- gelb nach diesem Gesetz in ber Fassung vom 26. September 1919, wboch abzüglich der zwischen dem Tage der Niederkunft und dem 1. Oktober 1919 liegenden Zeit. Steht der Wöchnerin für diese

llmtsDerfünbigungsblatt

für die proviNMldireMon Gberhessen und für dar Kreisonit Gießen

Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Rur durch die Post zu beziehen gegen Mk. 2.50 vierteljährlich.

ten feine verlost steten Gebiete und seine Fabriken wieder aufgebaut werden. Darüber hinaus könne es eben nichts verlangen, weil cs sich schon ge­nügend wieder erholt habe.

Zur Rede des Herrn Stinnes.

Spaa, 13. Juli. (WTB.) Amtlich. Die von einer Nachrich enagentur verbreitete Mel­dung, baß der Reichskanzler oder Reichsmini­ster Dr. Simons an den Generalsekretär der Konferenz oder ein anderes Mitglied der Konferenz ein Schreiben gerichtet Habe, in dem er sich wegen der Rede des Herrn Stinnes in der Sitzung vom Samstag morgen ent­schuldigt hätte, ist unrichtig. Es hat nur Reichsminister Dr. Simons gelegentlich eines Gesprächs mit dem Generalsekretär der Konferenz auf dessen Frage wiederholt, was er schon vor der Rede des Herrn Stinnes in der Konferenz erklärt hatte, nämlich, daß diese Rede nicht mitihmverabredetsei und daß er deshalb für ihre Form keine for­melle Verantwortung trage.

Tie Steuerpolitik in Frankreich.

Paris, 13. Juli. (WTB.) Der Ertrag ber indirekten Steuern unb Mono­pole für das erste Halbjahr 1920 beträgt gegenüber bem Voranschlag 1634 009 000 Franken mehr unb 1 915 000 000 Franken mehr gegenüber bem entsprechenden Zeitraum von 1919. Die Steuereinkünfte von 1920 im Vergleich mit den Steuereinfünften im ersten Halbjahr 1914 er­geben einen Mehrbettag von 3 449 000 000 Frk., gleich 188 Proz.

Die Vorbildung zum Militärdienst in Frankreich.

Paris, 10. Juli. (Wolff.) Der Senat nahm heute vormittag mit 288 Stimmen den Gesetzentwurf über die obligatorische körper­liche Erziehung als Vorbereitung zum Militärdienst an und vertagte sich dann auf den 30. Juli.

bu r g, bas Wak/rzeicben ber deulscheu Kultur im Diten. unb bie zur Abstimmung ciifgerufei en west- veeußischen Kreise müssen nach dem einmütig be- ibirtbeten Willen der BevöDrung deutsch bleiben.

34) bitte olle Bewohner des Abstimmungsgichietcs L ftprenß-ns des aufrichtigen Tankes des deutschen ^lkes für das treue Bekenntnis zum Deutschen Keich ocrndiert zu sein.

21" den Reid-s^ und Stnatskommissar Frei- l)emt von Gayl, Allenstem (Ostpr.).

Tas ganze Volk blickt voll Stolz auf das Nasurcn-undErmliändcrLand. in bem cLu so gewaltiges Beönmtnis zum Festhalten am Teutsdren Reid) am 11. Juli abg-logt worden ist 34) bitte Sie, alten Bewohnern t<s Abstimmungs- priietey Ostpreußen den Tank des Deutsch«! gfei» ch«s zu übermitteln.

Erstaunen bei den Alliierten.

A l l e n ft e i n , 13. Juli. (WTB.) Bei ber [(eitrigen Zusammenkunft ber Vertreter ber Alliier­ten im Abstimmungsgebiet zeigten sich die Ver­treter ber Alliierten a u ß e r o r b e n t l i ch er » Hunt über bie geringe Zahl ber volni° eben Stimmen. Der polnische Vertreter war timm.

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Erschein, nimmt, die ltmaJun95a M, Absicht stzi glommen in

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* in ber mutigen der e^ligle Protokoll lL Die ^nfnenz tllmachtigten M-mkreichs, jta- und Deutschlands bände des Reichs- üafverfahm im iten des Oberste ätsche Regimmg Um dir Unter.

1 zu beschleunigen Attischen Mel- ber Reichsarnvall , it hem Ällonih. ber betreffende g sehen, um die Wtelllmg durch bei aus anderem in kürzester Frist sammelten sftgeb- ttelt roerben.

ng bat ber Justiz, «legt, bah von da frage ber Kriegs- ngen geplant, aber eien.

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.) Tus die in del ^riebaiMfanfr ?n MiMch da len xmb Mal- imitixn, hm to Ivie wir erschre», u»m urbmblichm twartnote stellt )-ub'chen Regimag ständig unb bie orn i Beschweren Lba- , ferner, baß btt lechtsilMmigM ot Tie M frort «um «*K Eupen imb W

fe Gebrauch nweben. L wwjf- i Mumswßliche 2d jdxn sich der Set l schuldig W näckNgte JUflW hilimimLg bel8ii4t«Ä

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Keine Einigung in der Kohieniieserungssrage.

Spaa, 12. Juli. (WTB.) Heute,nadjmittag d Uhr traten die Häupter der auf der Kon- feren vertrete neu Regierungen zu erwr Besprechung zusammen, an der deutscherseits RxickSkanzler F^hrenba d^ und Reichsminisler Dt. Simons leilnlchmen. Zunächst mürbe in der bie Kohlen frage erneuert. Tic alli-- tertai Rogierungen teilten mit, baß sie nach ein- gedenber Prüfting zu dem Beschluß gekommen seien, es g r u n b s ü tz l i ch b c i bei im F r i e b e n s- >>«rtrag vorgesehenen Festsetzung der deut scheu Kohlenlieferungen bleiben in im e, daß aber die von der WisVr,mtmachungs- ^uwiissiou auf moauaüich 2Vu Millionen Tonnen

Paris, 12. Juli. (Wolff.) Nach einet Meldung derChicago Tribüne" aus Kon­stantinopel soll Must ap ha Kemal Pa­sch a an den Sultan geschrieben haben, die Lage der Nationalisten in Anatolien sei, entgegen den griechischen Heeresberichten, günstig. Er habe dreitausend Griechen, dar­unter zwei Generäle, gefangen genom­men. Sowohl die Kurden wie die Mesopota­mier hätten ihm Hilfe versprochen. Diesr würden sogar den Arabern gegen die Fran­zosen in Syrien helfen. In einem Manifest sagt Kemal Pascha, die Engländer und Grie­chen seien die größten Feinde der Türkei: er empfehle aber Nachsicht gegenüber den Fran­zosen und Italienern.

Smyrna, 12. Juli. (WTB.) Mittel hing des griechischen Generalstabs. B r u s s o wurde nach kurzem Widerstand des Feindes von den griechischen Truppen besetzt. Es herrscht dort völlige Ruhe. Der Feind zog sich in Unordnung zurück, wobei er Gesangene, Geschütze und weiteres Kriegsmaterial zuruck- ließ. In der Gegend von Aid in wurde die Stadt Nazli, die den Truppen Kemal Paschas als Operationsbasis diente von den gnechl- schen Truppen nach kurzem Widerstand besetzt.