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Alle Hunde sind an einer kurzen Seine oder Kette zu führen

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seil gehalten werden.

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'D;iidi ber Brühl'schfn ttnioersttätsDuch- und Steinbrudierei. R. Lange, Bietzen.

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Ende 1 Uhr.

Der Vorstand.

Müller

Robert Brücke!

Tie Besitzer oder Begleiter von Hunden haben zu verhindern, daß. die Ruhe durch andauerndes Gebell oder Geheul ihrer Hunde gestört wird.

Es ist verboten, zur Nachtzeit, d. i. in der Zeit von IO Uhr abends bis 6 Uhr morgens, Hunde ohne Llussicht aus öffentlichen Strasten, Wegen und Plätzen frei umherlaufen zu lassen.

Gießen, den 4. März 1920.

Polizeiamt Gießen, L a u t e s ch l a g e r.

Gemarkung Giesten,

3. aus den Bahnsteigen der Bahnhöfe.

Tie Besitzer oder Begleiter von Hunden dürfen Rasenplätze, Blilmenbeete, Gebüschanpflanzungen und dergleichen in den öffent­lichen Anlagen durch die Hunde nicht betreten lassen.

IIL

Es ist verboten, Hunde in onentliche Tienstgebäude, in Wirt- scliaften oder Wirtsgärten innerhalb der bewohnten Teile der Stadt, öffentlichen Feierlichkeiten, auf Märkte oder in Räume milzubnngen, wo Nahrungs- oder Genustmittel hergestellt oder

oder Seine geführt werden;

Hunde der nachstehenden Rassen:

a) Bernhardiner,

b) Neufundländer,

c) Seonberger,

d) Doggen (Deutsche Ulmer^ Dänische und Bulldoggen),

6) Barsoys,

dem Botanischen Garten, den öffentlichen gärtnerischen Anlagen innerhalb der

Der grollte Monumeutainim der wegen wart In 1 Vorspiel und 5 Akten.

Achtung: Eratklasslge Streichmusik.

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Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung K e s s e l b a ch; hier: den Kost'na tsschl ig.

In der Zeit vom 10. bis einschließlich 17. März 1920 liegt auf dem Amtszimmer der Hess. Bürgermeisterei Kesselbach der Kommissionsbeschlust vom 23. Januar 1920 über die Erhebung tun ungedeckten Feldbereinigungsbosten nebst den Unterlagen zu dem Ausschlag zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen l>iergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungsfrist bei der Bürgermeisterei Kesselbach schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Friedberg, den 1. März 1920.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär.

Tr. Jann, Regierungsrat.

Fritz Howack

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Innerl>alb der bewohnten Teile der Stadt müssen aus öffent- Strasten, Wegen und Plätzen

billige oder von der unterzeichneten Behörde als billig de- zeichnete Hunde mit einem das Beißen wirksam verhiu- dernDcn Maulkorb versehen sein und an einer kurzen Kette

f) Mastiffs,

g) Zieh- und Metzgerhunde, alle aus Kreuzungen dieser Rassen hervvrgegangenen Hunde

kurzen Seine oder Äette^ geführt werden.

Kinzenbach Lang-Göns Lan

12. März 192(

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Stadt Marburg Samstag, 13. Marz 1920 CanzkrSnzchen des Vereins Cacilia.

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Be 1 r Zamilienunterstützung für beim Durchgangslager Gießen eingestellte Miütärpersonen.

Au dic ibiirgcrniciitcreien und die Gemeindercchner der Lundgcincittdcn des Ärciscs.

Wir erinnern die Säumigen wiederholt an Die (SrleDi' lung unserer Verfügung vom 3. Februar l. Js. gunqsblatt Nr. 19 vom 6. Februar 1920) mit »tägiger Frist.

Gießen, den 9. März 1920

Kreisamt Gietzen. F. V.: v e m merd e.

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M Eutschefd u ng von Einsprüche egen Die Wählerliste.

Heber Einsprüche gegen die Wählerliste (§§ 2, 3 Abß 2, ist vom Wahlvorstand mit tunlicher Beschleunigung zu Scheidern Wird der Einspruch für begrunoet erachtet, so ist die Wayvernne entiprechend zu berichtigen. Tie Entscheidung ^i dem Ze^Vverdr- führer vor dem Beginne der für die^^-timm^gabegesetzten Frch (§ w Abs. 1) mujuteilen; |ie kann nur mit einer zinreairjng ber Wahl im ganzen angefochten werden.

§5. Vorschlagslisten'). SiftenDertreter.

Aet>e Vorschlagsliste soll wenigstens doppelt soviel wählbare

niet oder in sonn eaennoarer Rethenfolge aufzufuhreu und nach Familien- und VorcRuf-)namen, Berni nnD Wohnort äu vezeMi- wen. Zhre ,christliche Zustimmung zur Ausnahme in die Xntt ist betzulügeit. _ . _ . ... ....

^ie Vorschlagslisten müssen von mindestens Drei Wahlberechtig­ten unterscrneven sein. Ist nicht einer Der Unterzeichner ausoruct-^ lid) als Vertreter der Vorschlagstipe bezeichnet, so^tann leber Unier- zeiainer ats ^istenvertreter angejet/en lueroen. xer Snrenoertrcter in berechtigt und verpftichtet, dem Vorsitzendeii des Wahlvorstanve- die lur Beseitigung von Anstänoen ersvroeriicheti Ertlarungen av- zugeven. Ume/zeichnet ein Wühler mehr als eine ^^)lagsii|le, w wird lein Name nut aus der zuerst eingereichten Vor chtag-Uste gezählt und auf benübrigen Sinen gestrichen. öinb mehrere V-or- ictiaqsliiieii, Die von Demielveti Wahtverechtiglen unterzeichnet smd, gleichzeitig eingereicht, so gilt die Unterschrift aus Derjenigen Siire, welch!« der Unterzeichner binnen einer ihm gesetzten Frist von hbcfUiend zwei Tagen bestimmt. Unterlaßt dies Der Unterzeichner, so Ml scheibet das Sos. Weist eine Vorschlagsliste lNsvtge der Streichung nicht mehr die vorgeschriebene Zahl von Unterichtisten aus, so ist dem Sisteiwertreter Die Beichassung der lehleuoen Unter­schriften binnen einer ihm zu setzenden Frist anheimzugeben. ^>tnd alle Unterschriften gestrichen, so ist Die VonchlagStiite ungiiltig $ Eilte" Verbindung von Vorschlagslisten ist unztckässig.

8 6.

Bezeichnung und Prüfung der Vorschlagslisten.

Ter Mahlvorstand hat die eingereichten Vorschlagslisten nach der Reihenfolge ihres Einganges mit Ordnungsuummern und Namen") zu versehen, sie zu prüfen und, soweit Die Ststeu nicht ungültig sind 7 Absatz l^Satz 1), Anstände umgehend dem Siuenverlreter (§ 5 Absatz 2 Satz 2 und 3) mitzuteilen. Zur Be­seitigung der Anstände ist eine Frist zu setzen. spätestens drei Tage vor dem Beginne der für Die Stimmabgabe gesetzten Frist ) siiib die zugelassenen VonchlagSlisten in geeigneter Weise zur Ein­sicht der Beteiligten auszulegen oder auszuhangen, solange dies nicht geschehen ist, kann eine Vorschlagsliste Durch eine von allen Unterzeichnern Der Liste unterschriebene Erklärung zurückgenommen werden. .. .

V.nrd eine Zustimmungserklärung trotz Beanstandung (Abs. 1, Satz 1, 2, seilens des Wahlvorstandes nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, so wird Der Name des betreffenden Bewerbers auf Der Liste gestrichen.

§ 7. Ungültige Vorschlagslisten.

Tie Vorschlagslisten sind ungültig, wenn sie verspätet ein ge­reicht werden, oder wenn sie nicht Die erforderliche Zahl von Untei listen tragen. Ungültig sind auch Vorschlagslisten, aus denen Die Bewerber nicht in erkennbarer Reit-ensolge o Abs. 1 Satz 3) ausgeführt sind, wenn der Mangel nicht rechtzeitig (§ b Satz 2) beseitigt wird.

Ist ein vorgeschlagener Bewerber nicht in der nn 5 Alst. 1 Satz 3 beiiimmien Weise bezeichnet, und lommt der Listenvertreter Der AusfocDcrung des Wahlvorstandes, Die Liste zu ergänzen, nicht rechtzeitig nach (8 b Satz 2), so kann der Name des unvollständig Bezeichneten gestrichen werden.

') Ein Muster für die Vorschlagsliste-^, im Anhang unter Nr. 3 abgedruckt. -

2) In der Regel ist der erste Name in der Liste zu verwenden. Wo dieser mit dem Namen einer anderen Liste überein|timmt, sind ein oder mehrere, jeden Zweifel ausschließ ende Namen zu ver­wenden.

3j Beispiel für die Fristberechnung: Erster Tag der Stimm abgabe: 21. März 1920, Auslegung Der Vorschlagslisten: Spä­testens 18. März 1920 früh mit Betriebs beginn.

(Fortsetzung folgt im nächsten Amtsverkündigungsblatt.)

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Ab morgen Samstag: Der mit so großer Spannung erwartete Abenteurertum

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Fritz Wowack

Betanntmachung.

Belr. Gesuch der Feuervisitatoren um ErOhung der Gebühren.

Wir erinnern, soweit noch nicht geschehen, an die Erledigung unserer Veriügung vom 10. Februar 1920 (Amtsverlündigungro- blatt Nr. 22 vom 13. Februar 1920).

Gießen, den 5. März 1920 ttreisamt Gießen. I. V.: Hemmerde.__________

Dienstnachrichten des Nreisamtes.

Tas Ministerium des Innern hat dem Fnvalidendank, Zweig­stelle für Württemberg, Stuttgart die Erlaubnis etteilt, 1-0.000 Lose der am 20 Mai 1920 zu veranstaltenoen zehnten wucttem- bergischen Kriegs-Jnvaliden-Lotterie innerhalb, des Freniaales Hessen zu vertreiben. Nach dem von der zuständigen BchorDe ge­nehmigten Verlosungsplan dürfen 100 000 Lose zu ie 1 Mk. aus- geQDben werben Zum Vertrieb in Hessen dürfen nur mit dem hesmchen Zulassungsstempel versehene Lose gelangen Wahrend der Zeit Des Vertriebes Der Lo,e zur 1. Klaste einer Preuß.-Lud- deucschen Staatslolterie ist Aniülwigung, Ausgabe und Vertrieb der Lose in Hessen nicht gestattet.__________________________________

Bekanntmachung.

Auf die nachstehenden Bestimmungen der Polizeiver­ordnung, die Aufsicht über die Hunve betreffend, vom 2. Fe­bruar 1912 machen wir erneut^ besonders aufmerksam:

Arbchef Stetäutk

teln imb stellen Stimmen, diativnalve druck gttb inühge kn Ines Volke dekvltstrei Mfen.

Wenn s? Ä die Mc An We Wen b schätzt Mhlen X£öolution ? erhöh bc Seren

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