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behördliche Anzeige
Bekanntmachung.
Betr.: Baustofch.wirtschaftlmg.
Laut $x'cori>iumg bes Staatskomminars die wirtschaft ich.' TcrnNbilmachung vvm 21. D d I. hat öcc Zementpreis ab 15. ?lpril eine Höhung erfahren imi> stellt sich derselbe nnnn für Hand er freibleibend bte auf weiteres auf: 56.10 Mk. die 100 Kg. einschl. Hinterlegm gebühr für St-rffsä^,
54.10 Mk. die 100 Kg. cutfdi. Papiergrwebesa 52.10 Mk. die 100 Kg. einschl. Papieksäcke frei Doppelwagen der betr. Empfangsstation.
Für jeden in gutem Zustand zurückgeliefc Ztofssack wird von der Süddeutschen Zement kaufftellc die Hmterlegmtgsgebühr abzüglich Äbuützungsgebühc mit 4 Mk. zurnckvergi Papier- und Papiergewebesacke toerben nicht zur genommen.
Ms Hcrndlerverdierrst können obigen Emka preisen sollende Sätze Mgeschlagen werden:
Bei Abgabe von 1 bis 50 Sack 30 Proz., bei Abgabe von 51 bis 100 Sack 20 Pooz.. bei Abgabe über 100 Sack 10 Proz.
Gießen, den 3. Mai 1920. 51
Der Lbcrb ürgermeister. I. V.: vr. Seid In der Strcrfsachc gegen die Konrrü» Butteron Witwe in Rötl wegen Milchfälschung hat das Hess. Schöffen ger in Laubach am 15. April 1920 für Recht erfar
Die Anackagte wird wegen Vergehens gr 5 10 des Gesekes betr. den Verkehr mit Nahrui Mitteln usw. zu einer Geldstrafe von 1500 9 mntausendfunfhundert Mar?, Hilfsweise 150 Tc. Gefängnis, verurteilt.
Die Angck.agte tragt die Kosten des Verfahr
Die Richtigkeit der Abschrift der llrteilsfor wird beglaubigt und die Vv'lstreckbarkeit des Uri bescheinigt.
Laubach, den 3. Mai 1920. 52(
_______Christ, Amtsgerichtsobersekvetär.
Aeillkshiell-Btzlißs-GeseWi
Gießen.
Bestellungen aus
kurz geschnittenesBrennho
werden noch bis zum 15. Mai angenommen.
4973s) Dickors. Schanzenstraß
Literarische fieseliscbai
Freitag den 14. Mai abends 8 Uhr in der Aula der Universität
Herbert Eulenber
aus Kaiserswerth a. Rhein
Vortrag eigener Dichtunge
KlBtrlttskarton zu M. 4.—. M. 3.—, M. 2.— (sämt numeriert) im Vorverkauf in d. Musikalienha E. Challier und an der Abendkasse. Studen' karten asr im Vorverkauf beim Hausverwa gegen Vorzeigen der Ausweiskarte zu M. Die mtgUador der Literarischen Gesellschaft hallen die übliche Preisermäßigung. i.
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Ps. ■
115
für 500 Gramm Rein-
Tage der Verkündung
und Landwirtschaft.
140
105
Pf.
Pf.
220 Pf.
110 Pf.
210 Pf.
durch das
A r t i f e.f 2.
Diese Verordnung tritt mit dem
bei gewöhnlichen Haferslocken und Hafergrütze a) für 500 Gramm Reingewicht (lose) .
b‘ für einen 250-Gramm-Beutel - •
bei Haferflocken in geschlossenen Packungen
a) für eine 250 Gramm-Packung ■ ■
b) für eine 500-Gramm-Packnng • •
bei Hafermehl in geschlossenen Packungen
a) für eine 25Ö Gramm Packung • •
bj für eine 500 Gr a rn rn-Packung ■
3. Im § 3 wird das Wort „Hafernährnnttel 'ersetzt Wort „Hafererzeugnisse".
4. § 4, Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Reim Verkaufe vm Teigwaren an Kleinhändler f§ 5) darf der Preis von 312 Mk. für 100 Kilogramm Rerngewich:
in Kraft.
Berlin, den 20. April 1920. .
Der Reichsminister für Ernährung
Im Auftrag: Tr. Heinrrer
nicht überschritten werden. „ .. „ < ,
Im § 4, Abs. 2 sind die Worte „dresen Preuen durch die Worte „diesem Preise" zu ersetzen.
5. § 5, Abs. 1 erhält folgende Fassung:' Beim Verkaufe von Teigwaren an V'rbraucher (Klern- handel: darf der Preis von 2 Mk.
gewicht nicht überschritten werden.
Bekanntmachung
betreffend Abänderung der Bekanntmachung über die Anmeldung von Rechte und Beteiligungen an öi'entlichen Unternehmungen und Konz'ssiouen ans Anlaß der Durchführung der Best immungmi des Artikels 260 des Friedensvertrages vom 27. Marz 1J2U (Reichsanzeiger Nr. 68). .
Auf Grund der 1 und 4 des Gesetzes über Entergnungenl und Entschädigungen aus Anlaß des Fried ursvertraaes zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Macksten vom 31. August 1919 (Reichs-Gesetzblatt S. 1527) wird folgendes d^Dst?'Frist zu Anmeldungen von Rechten und Beteiligungen deutscher Reichsangehöriger, sowie Anwartschaften deutscher Rercks- angehöriger aus Rechte oder Beteiliaungm an o-e-.tlrchen Unternehmungen oder Konzessionen in Rußland, Ehrua. Zelter eich. Ungarn, Bulgarien, der Türkei, dm Be'itzu'gen und mgebö'ugen Gebieten dieser Staaten oder in Gebieten, die früher D.mtsch and oder seinen Verbündeten gehört lmbm und auf Grund de^ Friedensvertrags abgetreten werden müssen oder unter d-e Verwaltung eines Mandatars treten, wi'd bis zum 15. Mai 1920 verlängert.
Berlin, den 29. April 1920. ..
Der Reichsminister für Wiederaufbau. I. V. Muller.
Bekanntmachung.
Betr.: Höchstpreise für Bier und bierähnliche Getränke.
Nachdem das Reichswirtschas sministerium mit Rücksicht aus die Steigerung der Herstellungskosten durch Verordnung vom 15. Ap-il 1920 den Herstellerhöchstpreis ech' lst hat. werden für den .Kreis Gießen mlgmde Höchstpreise für Bier aus Vorschlag der Preisvrüstmgsstelle festgesetzt: ,
1. Verkaufspreise am Schenk11sch in W tr t- ’ 'a?'ur Sch anKvirt schäften Vst» Liter...... 24—26 Pf.
Vrn Li er...... 48—52 Pf.
b) für Gastwir sch'f'en, Hotels, Speiscwirtschaften __
und Kaffeehäuser Vio Lster...... 30 Ps.
2/io Liter...... 00 Pf.
2. für den Flaschenverkauf:
Brauereiverkans an W i e d e r v e r'kä u f e r:
für die große Fwsckie 6/10 Li'er...... 120 Pf.
für die kleine Flasche V» Liter..... 100 Pf.,
für die kleine Flasche 3/io Liter ..../. 60 Pf.
Händl er der kauf und B rau er ei v erka u f
an Verbraucher:
für die große Flasche 6/to Liter ...... 140 Ps.
für die kleine Flasche V» Lrter...... Ho Vf.
für die k eine Flasche 3Ao Liter...... Pf.
al beim Flaschenverkouf in S ck a n kW i r t s ch a f t e n ist em Zuschlag van 40 Pf. für die große und 30 Ps. für die feine Flasche zulässig: r z r
b) beim Flaschend etkouf in S p e i s ewi r t) ch a s t e n, Gastwirtschaften, Hotels und Kaffeehäusern ist ein Zuschlag von 60 Pß für die große und von 40 Ps. für die kleine Flasche zulästig.
3. 5ür Eisanliefernng ist eine Vergütung von 8 Mk. pro Heköoli^er Bier bei Lieferung von einem Zentner Eis pro Hektoliter als zulässig zu erachten.
4. An Fuh'ckvsten für Bier und Eis sind für auswärtige Brauereien für dm Hektoliter Bier je nach der Entfernung 12 bis 14 Mk zulässig.
5. .Tie hier angegebenen Prerse gelten für alle aus Hessen, Frankfurt, .Homburg, Metzlar und Hanau stammenden Schwachbiere.
6. Stärkere Biere mit mehr als 3,5 bis 4,5 vom Hundert können mit einem Zuschlag von 10 Pf. pro Vio Liter ab Schanktisch verkauft werden. , 3 .. ...
7 Für bayrische und sonstige Biere von auswartv ist em Zusch/ag entsprechend der nachweisbar durch die Fracht und sonstigen Spesen entstehenden Unkosten zulässig.
8 Bei Veranstaltungen, Konzerten oder besonderen Gelegen-' beiten ohne Eintrittsgeld wird ein Zuschlag von 20 Pf. pro Glas Bier als zulässig erachtet.
9 Tie Inhaber von Gast^ und Sck?anknurt schaffen sowie von anderen ähnlichen Betrieben, die Bier offen oder in anderen Gesäßen im Kleinverkauf abgeben, haben die Verkaufspreise durch deut ich sichtbaren Aushang in den Wirtschaftsräumen oder Verkaufsräumen belanntzugeben. .. . .
10 Eine Ueberschreitung obiger Höchstpreise wird strasrecht- lich verfolgt. Zuwiderhandlungen werden unnachsrchtlich zur Anzeige gebracht und die Schließung des Lokals beantragt.
Gießen, den 5. Mai 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: W elck e r.
Gesetz
zur Abänderung des Artikels 42 des Gesetzes vom 16. Mai 1906, die Landwirtschaftskammer betrefsend. Vom 26. März 1920.
Artikel 1. Ter Artikel 42 'Absatz 1 des Gesetzes, dre Laud- wirtschastskammer betreffend, vom 16. Mai 1.906, erhält folgen-
Jn den Rechnungsjahren 1919—1922 darf die Umlage 40 Ps. aus 1000 Mark des der Umlage unterliegenden Vermögens betragen. .
Artikel 2. Tas Landesernährungsamt wird ermächtigt, die zur Ausführung des Gesetzes erforderlichen Bestimmungen zu erlassen. „
Artikel 3. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage ferner Verkündigung im Regierungsblatt in Kraft.
Darmstadt, den 26. März 1920.
Hessisches Ges am t Ministerium.
Ulrich Henri ch. Tr. Fulda, v. Brentano.
Bekanntmachung
die Leseholznutzungen in den Tomanial- und Gemeindewaldungen betreffend.
Mit Ermächtigung des Hessischen Gesamtministeriums wird in Abänderung des 8 9 Absatz 2 der Verordnung vom 3 1 I u l i 1 85 4 in der Fassung vom 15. September 1904 ^Regierungsblatt S. 344) und im Anschluß an die Bekan Nirn ach u n g vom 25. April 1917 (Regierungsblatt S. 116) die Le'eholznutznng in den Tomanial- und Gemeindewaldungen bis aus weiteres an den bestimmten Leseholztagen auch in den Moralen Mai und Juni gestattet.
Darmstadt, den 29. April 1920.
Hessisches Ministerium des Innern. Tr. Fulda.
Hessisches Ministe'ium der Finanzen. Henrich_______
Bekanntmachung.
Betr : Wahlen zum Kreistag.
Nachdem das Kreis'agsmitglied Wilhelm Ankon^Rompf, Landwirt und Affbürgermeister in Lang-Göns, infolge Todes aus dem K e's'aa ausgeschieden ist ist b"r dem offichen Wahlvorschlag an- gehöriae. gemäß Arffdel 29 h, ArtiP'l 29 b der Kreis- und Pro- vinziaOrdnung nächstberufene, bei der Wahl nicht mehr gewählte Bewerber Landwirt Ludwig Hofmann V. in Lollar, der die nachwägffche Berufung zum Kreistag angenommen hat, an seine S'e'le getreten.
Gießen, den 6 Mcri 1920.
Te'' Kreiswalstk'mmissar: Welcker.
e t r : Erwerbslosenfürsorge.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nach einer Mitteilung des Reichsarbeitsministeriums kann erwerbslosen Staatsingehörigen der Schweiz, Teutsch-Oesterreichs, und der Tschecho-Slowakei Erwerbslosenunterstützung gemäß § 7 ber Bevorduung vom 26 Januar 1920 lR.-G.-Bl. S. 98) bis auf weiteres gewährt werden Im übrigen ist die Gewährung her Unterstützung im Einzelfall vom Nachweis der Gegenseitigkeit abhängig zu machen.
Gießen, den 21. Avril 1920.
Kreisamt Gießen. -I. V.: >Tr. Heß.
Bet r.: Abgabe von Pferden aus Beständen der Heeresverwaltung. An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Laut Mitteilung des Wehrkreiskommandos V Stuttgart kann in Zukunft nur noch monatlich mit 50 Pferden gerechnet werden, die auf 19 Landwirtschaftskammern verteilt werden sollen. Auf eine Landwirtschaffskammer werden also nur noch einzelne Pferde im Monat entfallen. Tie Landwirtschastskammer firmt daher vorläufig keine weiteren Gesuche um Ueberlassung von Pferden wehr berücksichtigen, weshalb von Beglaubigung wri^-n-ep Fragb'gen vorläufig abzuschm ist. Etwa schon lausend? Gesuche werden nach Möglichkeit noch berücksichtigt.
Falls wieder mehr Pferde zur Verfügung stehen, wird dies he kann kge geb en.
Gießen, 7. Mai 1920.
Kreisamt Gießen. I. V.: Tr. H e ß.
T>ruA der 'Brühriehen Universität^.Buch. und Steinhrurfeerei N Lange, (weben
nans iwuangeisesorrr, uenust Staatlich geprüft nach § 123 der R.V.O. vom Ministerium in Elsass - Lothringen.
Sprechstunden 9-12 und 3-6 Uhr
aaSer Sametagnachmlitag sowie Sonn- und Feiertage. Telephon 891.
Behandlung der Mitglieder von Ortskrankenkasse, Eisenbahn- und Staatlichen Betriebskrankenkassen. 08610
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Heute letzter Tag:
Indianer oder
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Ab morgen
f der große Paul-Wegener-Zyklue Ihr GalMSÄg I.M hoiierGataamteteMI.
Nach dem Roman von Balzac. Beate: Pau! Wegeaer. oa». Ein Vorspiel, 5 Akte.
W Sowie das grofle Boiprogramm. -WS VorfUhr. 3.30, 5.15, 7.10, 9 Uhr. Um zu den Abendvorstellungen Andrang zu vermeiden, wird gebeten, die Nachmittagsvorstellungen zu besuchen. Verstärktes Orchester.
• Der Fluch der Kultur.
W11 d- Weet-Sen s at i on sfllm in 5 Akten.
es. Das Haus der Leidenschaften, ä
Schauspiel in 4 Akten. ■■ In der Hauptrolle Ilaria CameL w


