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Amtsverliindigungsblatt

für die Provinzialdirettion Oberhessen und für dar Kreisamt Gießen. (Er^emt nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Poft zu beziehen gegen Mk. 2.50 vierteljährlich.

Nr. 6i l(>. Mai "

9 ^^Ulbc5nung der Derhcherungspflicht in der Krankenversicherung. - Höchstpreise für Nährmittel - Ent- etgnungen und Schädigungen aus Anlatz des Friedensvertrages. - Höchstpreis« für Bier und bierähnlichc Getränke. - Landw.rtschafts. hQrTimcr- - i-cseholznulzungcn. - Wo.,len zum Kreistnq. - Erwerbslosenfürsorge. - Abgabe von Pferden. '

Petr.: Rcichslagswahl 1920.

An den Oberbürgermeister zu Kietzen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Tas Hess. Staatsministerium hat in seiner Veriügung, aus welche unser Ausschreiben ö-om 6 Mai ds. Js. Arnlsvcr- kündigungsblatt Nr. 61 vorn 7. Mai - beruhte, mit Rücksicht auf die Eilbedürftigkeit den Entwurf einer Reichswahtordnung zu Grunde legen müssen, da der authentische Tept der Wahl­ordnung selbst noch nicht zur Versügnng stand.

Nachdem nun dem Staatsministerium der e n d g ü l t i g e Tert der Neichswahlordnung vvrliegt, benachrichtigt es uns, das; Aendc rungen in unserer Verfügung vom 6. Mai ds. Js. Arntsvcr- kündigungsblatt Nr. 61 v.,m 7. Mai vorzunehmen sind. So treten an Stelle der im Absatz 2 unseres Ausschreibens genannten 83 91, 92 die 8§ 85, 86 der Reichswahlordnung. In Absatz 5 ist auf die 83 1416 der R.W.O. hingewiesen. An Stelle dieser Paragraphen treten nun die 88 911. Sachliche Aenderungcn sind hierdurch nicht erfolgt.

In 8 13 Absatz 3 der endgültigen Wahlordnung ist be­stimmt, das; die Gemeindebehörden, soweit möglich, gegen Er stattung der Auslagen Abschriften der Wählerlilten erteilen oder die Ausfertigung von Abschriften zulasscn sollen. Sie tvollen dies zur Kenntnis nehmen. ,

Gies;en, den 9. Mai 1920.

Kreisamt Gietzen. __________________________Tr. U f i n ff er__________________________ B e t r.: Reichs'agswah! 1920: hier: Wahlscheine.

An Öen Ober bürgel-meister zu Kietzen und die Bürger­meistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf die einleitenden Bemerkungen in un­serem vorstehend abgedruckten Ausschreiben von heute benachrich- tigen wir Sie. daß auch bezüglich der in unserem Ausschreiben vam 6. ds. Mts. Amtsverkündigungsblatt Nr. 61 er­wähnten Wahlscheine in der endgültigen Fassung der Reichswabl- ordnung gegenüber deren Entwurf -nicht Unerhebliche.sachliche Aendc- runqen eingctrcten sind,

Wir müssen daher die diesbezüglichen Ausftihrungen in dem Aus- schreibcn vorn 6. ds. Mts. zurücknehmen. Weitere Verfügung folgt.

Gietzen, den 9. Mai 1920.

Kreisamt Gietzen.

_____________________Dr. Usinger.______________________

Verordnung

über Heraufsetzung des Grnndlohns und Ausdehnung der Ver­sicherungspflicht in der Krankenversicherung. Vom 1. April 1920.

Auf Grund des Gesetzes über eine vereinfachte Form der Gesetzgebung für die Zwecke der Uebergangswirtschaft vom 17. April 1919 lR^icbs-Gesetzbl. S. 394) wird von der Reichs- regieruna mit Zustimmung des Reichsrats und des von der Nationalversammlung gewählten Ausschusses folgendes verordnet:

I. Heraufsetzung des Grundlohns.

8 1. Der 8 180 der Reichsversicherungsordnung erhält fol­gende Fassung:

Tie baren Leistungen der Kassen werden nach einem Grundlohn bemessen. Als solchen bestimmt die Saünng ent­weder den durchschnittlichen Tagesentgelt der Mitglieder oder bat wirklichen Arbeitsverdienst der einzelnen Versicherten. Den durchschnittlichen Tagesentgelt kamt ne nach denjenigen Klassen von Versicherten, für welche die Kasse errichtet ist. oder stufenweise nach der verschiedenen Lohnhöhe der Versicherten festsetzen.

Tie Festsetztmg nach dem durchschnittlichen Tagesetgelte bedarf der Zustimmung des Obervcrsicherungsamts (Bcschluß- kammer).

Für freiwillig Beitretende, für die sich hiernach kein Grundlohn ermitteln lätzt. bestimmt ihn die Satzung.

8 2. Soweit nach den Vorschriften der Reichsversicherungs- ardnung Ersatzleistungen für Kran km pflege, Krankenhanspslcge ober Unterhalt in einer Anstalt nach dem Grundlohn zu bemessen sind, kann der Reichsarbeitsministcr im Falle eines Bedürfnisses den für diese Ersatzleistungen matzg'benden Höchstsatz des Grundlohns all­gemein bis auf zehn Mark herabsetzen.

8 3. lieber die Satzungsätiderungen auf Grund des 8 1 haben die Organe der Kassen innerhalb vier Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu beschlietzen. Bis zur Genehmigung der Satzungsänderung durch das Oberversichcrungsamt setzt der Kassen- Vorstand die nach § 1 erforderlichen oder zulässigen Amderungen des Grundlohns vorläufig fest.

3 4. Für Beschäftigte, die zur Mitgliedsckwft bei einer Orts, Land' oder Innungskrankenkasse oder bei einer kuappschaitlichen Krankenkasse verpilickstet sind, und für die nach den Vorschriften dieser Verordnung ein höherer Grundlohn in Betracht kommt als der bisherige höchste Grundlohn ihrer Kasse, haben die Arbeitgeber der Kalsc binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten dieser. Vor schritten die zur Berechnung der Beiträge erforderticheti Angaben zu machen.

Z>nviderl)andlungen werdett gleich Zuwiderhandlungetr gegen ? 318 der Reick>sversicherungsordnung bestraft.

II. Ausdehnung der Vcrsicherungspflicht.

8 5 Im 8 1 der Verordnung über Ausdehnung der Versiehe- rimgsptlicht und Versicherungsberechtigtlng in der Kckankenvcr- ttä>crung vom 22. November 1918 iReichs-Gcsctzbl 5. 1321) lüirt) das Wortfünftausend" durch das Wortzivanzigtausend" eriept.

8 6. Wer in der Zieit seit dem 2. Dezember 1918 wegen Uebcrichrettens der Einkommensgrenze von fünftausend Mark aus seiner Krankenkasse oder kuappsck-aftlicheti Krankenkasse ausgeschiedeu ist, kann bei dieser Kasse binnen seck>s Wochen nach dem Inkraft tl^tcn dieser Vorschriften die Wiederaufnahme als Mitglied g'emätz 8 313 der Rcick)sversick)erungsordnung beantragen, sofern er beim Aussckx'idcti zur Weiterversicherung berechtigt war und nicht jetzt nach 8 5 versicherungspflichtig ist.

Tic Kasse kann den Berechtigten, wenn er sich zum Beitritt meldet, ärztlich untersuchen lassen. Eine Erkrankung, die. beim Wiedereintritt bereits besteht, begründet für diese Krankheit fei nen Ampruch auf Kassenleistung.

8 7. Sind seit dem 2. Dezember 1918 Personen der im 8 1 der Verordnung vom 22. November 1918 (Rcickis-Gcsetzbl. S. 1321) bezeichneten Art trotz lleberschreitcns der Einkommensgrenzc von fünftausend Mark von ihrer Krankenkasse ober knappsrlxtttlicku-u Krankenkasse weiter wie vcrsicherungspflichtige Mitglieder behan delt worden, so kann diese Mitgliedschaft nachträglich nicht inehr angefochten werden. Tics gilt auch für solche Fälle, in denen beim Inkrafttreten dieser Vorschriften ein Strcitversahrcn schwebt.

8 8. Die Frist zur Meldung derjenigen Beschästigten, welche durch die Vorschrift des 3 5 der Versicherungspslicht neu unter­stellt werden, wird bis zum achten Tage nach dem Inkrasttretcti dieser Vorschriften erstreckt, soweit sie nicht nach 8 317 der Reichs versichcrungsordnung darüber hinausläuft. Die Meldung kann wirksam schon vor dem Inkrafttreten dieser Vorschriften geschehen.

III. S ch l u st v o r s ch r i f t c n.

8 9. Die Vorschriften der 83 1 bis 4 treten mit dem Tage der Verkündung in Straft. Mit dem gleichen Tage tritt 8 1 der Bekanntmachung, betreffend Krankenversicherung und Wocheuhilfe während des Krieges, vom 22. November 1917 (Reic^-Gesetzbl. S. 1085) austcr Kraft.

8 10. Die Vorschriften der 83 5 bis 8 treten mit dem 26. April 1920 in Kraft.

Berlin, den 1. April 1920.

___________________Die Reichsrcgierung: AI üllc r,___________________

Verordnung

zur Abänderung der Verordnung über Höchstpreise für Nährmittel. Vom 20. April 1920.

Auf Grund der Verordnung über Kriegsmastnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 lReichs-Gesetzbl. S. 401) bzw. 18. August 1917 lReichs-Gesetzbl. S. 823) mirb ver­ordnet : «

Artikel 1.

Tie Verordnung über Höchstpreise für Nährmittel vvm 28. Ok tober 1919 ^Reichs-Gesetzt,!. S. 1834) wird wie folgt geändert:

1. § 1, Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Beim Verkaufe von Hafernährmitteln an Kleinhändler (8 2> dürfen die folgenden Preise für 100 Kilogramm Rein­gewicht nicht überschritten werden:

bei gewöhnlichen Haferflocken und Hafergrütze

a) lose.......... . . . 215 Mk.

b) in Beuteln zu 250 Gramm...... 329 Mk.

bei Haserftocken in geschlossenen Packungen

a) zu 250 Gramm.......... 366 Mk.

b' zu 500 Gramm .......... 348 Mk.

bei Haserfl^cken in geschlossenen Packungen

a) zu 250 Gramm ......... 351 Mk.

b) zu 500 Gramm.......... 333 Mk.

2. 8 2, Abs. 1 erbält folgende Fassung:

Beim Verkaufe von Hafernährmitteln an Verbraucher (Kleinhandel) dürfen folgende Preise nicht überschritten werden?

Versagung den Abgabepflichtigen treffende fi­nanzielle Verlust braucht nicht erheblich hoch zu fein, es genügt, daß der Abgabepflichtige überhaupt nur einen natürlich immerhin nennenswerten Schaden erleiden würde, dem ein anderer pntgehen kann, dec über li- Quibe Mittel oder über günstiger realisierbare Werte verfügt.

b) Den Stundungsantrag einesBe­triebsinhabers". Die Stundung -muß bewil­ligt werden, wenn zu besorgen ist, daß ohne sie die Einstellung ober eine wesentliche Einschränkung eines Betriebes er­folgen würde. Gegen die Ablehnung eines Stundungsgesuches steht binnen der Frist eines Monats die Beschwerde an den Reichs- finanzhof offen.

DieseM u ß"-Vor''chrift ist gegenüber dem bisherigen Recht, insbesondere in der Er­öffnung des Beschwerdeweges an den Reichsfinanzhof, in jeder Hinsicht ein Novum; sie verdankt ihre Entstehung erst einem in dritter Plenarsitzung cingebrachten Anträge deS Abgeordneten, Schiffer. Diesem Anträge lagen aus industriellen Krei­sen wiederholte und ernste Vorstellungen zu­grunde, die dahin gingen, daß den Betrieben, die während des Krieges zwar Gewinne er­zielt, aber meist doch sofort wieder in das Un­ternehmen hineingesteckt haben, derart hohe Beträge zur Deckung der Steuerschuld nicht entzogen werden könnten. Der Zuwachs drückt 'ich in solchen Fällen in der Steigerung der Immobilien, Vorräte usw., aber nicht in li- auiden Mitteln aus; entzieht'man dort das Kapital, so muß der Kapitalbeschränkung die entsprechende Betriebseinschränkung folgen. Diese Konsequenz wollte der Antrag Schiffer verhüten. Im Sinne dieser Enlstehungsge- ichichte wird der B e t c i e b s i n h a b e r sei- uenStundungsantrag zu vertre­tenhaben!

Der Streif in granlreich.

Marseille, 10. Mai. (Wolff.) Die organi­sierten Arbeiter hoben heute den General st reik beschlossen.

Paris, 10. Mai. (WTB.) Haras beruhtet über den für heute erttärten streif der Bau-, Metall- und Transportarbeiter solgentes: In tL Y o n ftrciLn die Eisenbahner. In Marsaille und

TaS deutfch-hottSnd'sche Abkommen.

Berlin, 11. Mai. Nach der zwischen der deutschen und der hcltändlfckien Regierung g> trosfenen Ucbereinkunft sollen, wie verichiedene Blätter mitteilen, 30500000 Gulden Tur den Ankauf von Lebensmitteln in Hol- länbisch-Jnbien aus gelten werden. Tw holländische Regierung verpttrchtet i:db 50000 Tonnen Weizen -um Betrage rvn la.0 000 Gul­den an Te.nfchlr.-d zu vertan te uer o4.ü Tonnen Fleisch zum Preise von 6 7^)000 Gulden. Tie deutsche Regierung ertön ach bereit, verenge einzukaufen zum Betrage von 3'/. Million'n Gul­den Milch und Milchprodukte für 6 Mulwnen, Kok'usöle und Kokusnuise für 2 660000 Gulden, Tee für 8 Millionen Gulden, Marmelade für eine Million Gulden.

HO) aver weitere anoere wcog rcyr nen. ym ganzen sei man aber in französischen K-v-isen von dem Wunsche beseelt, billige und praktische Arbeiten zu finden.

Gin Stcuervorrecht der Franzosen.

Frankfurt a. M., 10. Mai. (WTB.) Tie ftrrnzösische Besatzungsbchörde erläßt eine Bekannt- mad-ung, wonach vom 10. Mai ab die Wein­st euer'(die bekanntlich 20 Proz. des V^rkruss- pre-ses beträgt1 von den Militärpcn'or.en der fran­zösischen Rbeincrm<.e und ihren Farnilren sonne von ten Militchpersanen ter verbünbeien H<eve und ihren Familieit in dem von der französischen Rheinarmee besetzten Gebiet nicht mehr entricht^ wird.

Verbote in Frankfurt.

Fran ksurt a. M, 10. Mai. Die fran­zösische Besatzungstz.'hörde verbot derFrankfurter Zeitung" die Derösfent'.ichung der Sammlung für den Stadtverordnetenvorsteher Hopf und den Polizeipräsidenten Ehrler, die bekanntlich mit je 10000 Mk. belegt worden sind.

Verwendung schwarzer Franro>en.

Haag, 10. Mai. (WTB) Tic Hawtsche Poft knüpft an den Protest des A»ner.tzincrs John bc Kay gegen die Verwendung schwarzer Truppen durch die Franzosen in Teutfchland an und stellt mit tSntrüftung fest, daß die Fraw- zeseir ihrer schänd.ichen Handlungsweise kürzlich die Krone durch die Besetzung derFranksurter Uniocrfität mit Neg er soldaten «n.-ge­setzt hätten. Frankreich, das früher an der Spitze der Zidlisation stand, schere nicht zu begreifen, daß cs fick mit solcher Hanblungswcr e ftzusaaen außerhalb der Reihe der zivilisierten Nationen fülle.

_ _ t ,, ,, v«, W O *

schloß geltem naäK 11 Uhr b:c sosorttge Ver- bängung des Standrechts über Li."». Dis Feuergefecht dürfte mehr Opfer geordert to­ten, als ursprünglich genannt wurden. Tie Volks- wehr w.ird? von ber Tonaubrücke -aus bescho sen und erwiderte das Feuer. Di-' Zahl der Opfer dieser Sckn-.-ßerei und dec Gepläatkel mit einzelne, umherziehcnden Hausen ist noch nicht tekannt.

Linz, 10 Mai. (WTB) Hier fand itach- mittags eine ko mmunistische Versamm­lung statt, nach deren Schluß die Teilnehmer zu der äindcsregierung zi-'hen w"llien, angeblich um den Rücktritt des fozialdemokrattschen Landeshaupt­mann-Stellvertreters Grube zu erzttnngen. Tie Menge auf dem Hauptplatz drängte wiederholt gegen die Bolkswehr vor, wobei es zu'lichkerten gegen die Volkswehr tarn, die scküfestlich gegen 9 Ufir mit blanker Waffe gegen die Tenwnstranten verging Hierbei ftel ein och u st gegen die Volks- wche, die nun auch ihrerseits feuerte. Tie DeTiwn- stranten erwiderten das Feuer aus Häusern: auch aus den Sei.'engaffen wurde gegen die Volkswehr gescktossen. Hierbei wurden zwei Personen von der Menge getötet und 8 verwundet, wähv'nd von^der Volkswetzr zwei Mann verwundet wurden. 2vat abends setzte sich bxc Schfthrrei zrvttchen den Te- mvnsttanten und den Bolkswehcpattouillen fort.

vienttag, V- lstai 1920

ter

: Schulstratze 7.

»nnohme von Snzeiaen für di« Tagesnummer vi» zum Nachmittag vorher ohne jede Verbindlichkeit, preis für l mm höhe für Anzeigen v.34mm Breit« örtlich 35 Pf., auswärts 45 Vf.; für Reklame- Anzeigen von 70 mm Breite 150 Pf Bei Platz. Vorschrift 20 t Aufschlag. Hauptschriftlctter: *2lug. Goetz. Verantwortlich für Politik: Aug. Goetz; für den übrigen Teil: Dr. Reinhold Ienz; für den Anzeigenteil. H. B«k, sämtlich in Gietzen.

Die Wirren in Mexiko.

.(m fterba nt. 10. Mai. (WolsfO Aus hing ton wird g meldet: Etwa 1200 Tre­ten erhielten Befehl, von Philadelphia nach cst abzugehen, um sich dort für den Dienst lexiko bereitzuhaltm Marincsckrctär Da- s erklärte, das; cs sich um Vorsichtsmast- it handefc Die Seesoldaten würden nur nach ko gesandt, ivenn dies zum Sck)utze der dor- Amerikaner nütig wäre.

ßräfibent Carranza begab sich mit btt bahn von Mexiko nach Tlaroala uitb slüchtetr wrt aus zu Pferde.

II Paso, 10. Mai. (Wolfs.) Nach einem Be­aus amerikanischer Quelle sollm die im ärgesängnis zu Santiago (Mexiko) unter- ckftcn t»liti|d>cu Gesangrnen maffe.upeife ernemeße 11 worden sein. Unter dar Ge­lt sollen sich 15 Amerikaner befinden.

Laris, 10. Mai. «Wolff.) Havao meldet Washington, die amertfanildjc Botschaft in iko babäl igle die Nackwicht, dast sich die 111 en am Fiwitng mittag dcr Hau pt ftadt .i d) t i g t toten. ?lllc Ausländer befinden X)hl.

Au» den, Ueiche.

)it Sicherstellung der neuen Ernte.

3 e r 1 i n, 11. Mai. Wie tos Berl. Tageblatt treten am Samstag dieser Woche unter dem sernälrrunqsminifler Hermes die Ernäh- gsministcr sämtlicher Staaten zt Besprechung des neuen Erntejahres in Berltv nnen. ES handelt sich um die Sicherstellmrtz -K'treidcs und der Kärloffeln. Bayern werde, xrioutet, unter keinen Umstanden die Kür- ,i und das (betreibe dcr Zwangswirtschaft hen lassen.

Ter Entwurf über die Beamtenräte.

Berlin, 10. Mai. Der Entwurf über 3cnintenräte, mit dem sich der Reichstag ffchäftigen haben toirb, ist jetzt fertiggü- Er übernimmt im wesentlichen die für nsherigen Beamtenausschüsse geltenden chriften. Bei den Staats- und chsbehörden werden danach Beam- ind Betriebsräte für Angestellte und Ar- : gebildet werden. Ein Beamtenrat ei lieber Wehörde zu bestehen, die mit* szwanzig Beamte beschäftigt. Bei ren iBetrieben ist unter den Beamten eit« muensmann zu wählen. Die Wahl ge- t auf zwei iJahre in geheimer Verhält- chl. Wahlberechtigt sind alle zwanzig e und darüber alten Beamten, Beamten- rter und auf Probe beschäftigte Beamte, bar sind alle 24 Jahre alten Wahlberech- i, die sechs Monate bei den Behörden ste­igt sind und einer gewerklichen Berufs- nigung angehören. Die Stoffen des Beanr- tes trägt die Verwaltung. Der Beamtew at Mitbestimmungsrecht bei Aufstellung )ienftvorschriften und Dienftverteilungs- , bei Festsetzung der Grundsätze über Etn- ng und Entlassung von Amvärtern, in onierungs-, Urlaubs-, Bertrelunas-, »flicht- tund Vergütungsfragen, bei Schaf­sozialer Einrichtungen, bei Beföroe- sfragen, bei Versetzungen und bei Ver- ung von Ordnungsstrafen. Bei Beamten­prüfungen nnrkt ein Mttglied eines Beamten­rates stimmberechtigt mit.

Bäckergehilfenstreik in Düsseldorf.

Düsseldorf, 10. Mai. (WTB.) Die Bäcker­gehilfen und Brottutscher sind in den Streik getreten, nachdem die BerHandlungen mit dem Brotsadrikanten-Verband ergebnislos verlausen waren. Laut Tarifvertrag, der erst seit 1. Mai gültig ist, erhielten die Backergchilfen 2 6 0 M a r k wöchentlich. Hiermit nicht zufrieden, forberten sie bei der Lohnzahlung am vorigen Samstag 325 Mark wöchentlich, was abgefeimt winde.

Hus Hessen.

Landesparfeifag der So;ialdemokvaten.

rmf. Darmstadt, 10. Mai. Ter Hessi­sche Landesparteitag der sozialdemokratischen Partei fand gestern bei guter Beteiligung im Gewerkschastshause in Darmstadt statt und wurde von Gen. Ulrich eröffnet, der ins­besondere auch den Vertreter des Gesamtpav- teivorstandes, Gen. Molkenbuhr-Berlin, begrüßte, lieber die politische Lage und die Reichstagswahlen erstattete Gen. Dr. Qu es­set eingehenden Bericht, an dessem Schluß er die Ueberzeugung aussprach, daß die Aussich­ten für die Sozialdemokratie, bei den Reichs­tagswahlen die Mehrheit zu erlangen, nicht ungünstig feien, wenn fleißig gearbeitet werde. An der Aussprache beteiligte sich auch Gen. Dr. David -Berlin, der darauf hin­wies, daß die Wähler nicht mit Schimpfen, sondern durch Aufklärung gewonnen würden. Als Kandidaten für bte Reichstags­wahl wurden dann aufaefteUt: K. Ulrich- Offenbach, Dr. David-Mainz, Dr. Quessel- Darmstadt, L. Hasenzahl-Erbach, Moosdorf- Gießen, Frau Jäger-Offenbach, Luckel-Ahep, Lux-Niederflorftadt, Vetters-Gießen, Lehrer Scharf-Bieber, und W. Lutz-Worms.