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in Köln

gegründet 1905

Bierteliabrskurke für Monteure, Installa­teure, Schlier ukw.

Beginn der Kurse: 3. Oktober, 3. Januar,

3. Avril, 3. Juli. 7623D

Auskunft und Lehrplan kostenlos durch die

^Schulleitung, Köln, Moltteftrahe 8.

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folgt:

§ 1.

b)

bei Maschinenpistolen, Karabinern und Gewehren: Schloß

6)

f)

behördliche Anzeigen

Druck der Brüdl'schen UnmerHtäts-®u<b- und Stehtörudum. R Lauge, G'etzen

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Roth.

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an Rudolf Stoffe, Mainz.

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G ie st en, den 31. August 1920.

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Heinrich Huhn.

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Buchdrucker, Schneider, ein

Mitesser

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Gießkn, den 26. August 1920.

Hessisches Amtsgericht.

en 28. Aumtst 1920. Hessisches Amtsgericht.

zu kaufen gesucht.

Nähere Angaben erbeten unter F. 2. M. 4051

Zementierer, fünf Zimmerleute, Anstreicher.

ES suchen Arbeit: Schriftsetzer, Schweizerdegen, 3 Buchbinder, 1

Allein bei 8387A Emil koch, Parfümerie, SelterSw. 75. &L 6.50.

und Laus, bei Armeevebolvern: Trommel und Lauf.

Der Bor stand der isvoel. Religionsgememde Gießen. I.V.: M. Strauß.

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Als Militärwaffen sind anzusehen: .

a) neuzeitliche Geschütze sowie Minenwerfer und Vorrichtungen, die zum Wersen von Sprengkörpern oder Gasbomben be­stimmt sind, aller Art,

b) Granatwerfer, Flammenwerfer, Gewehrgranatenwursbecher, c) Maschinengewehre jeden Systems und Maschinenpistolen,

d) Militärgeaehre, Karabiner, Dankgeweihre, soweit für |ie als Munition.ein Bollkern- oder Mantelgeschoß aus Hartmetall oder ein Sprenggeschoß verwendet wird,

e) Armeerevvlver,

t> Gewehrgranaten, Wurf- und .Handgranaten ,eder Aussul)-

am Baum gegen Barzahlung Samstag den

4. d. M. 12V< Uhr Leihgesterner Weg 21,

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Langd; hier Wunschtermin.

Tagfahrt zur Entgegennahme der Wünsche, die die Beteiligten für die Bildung der neuen Ersatzgrundstücke geltend wachen wollen, findet t

M 0 ntag, den 13. September 1920, vormittags

10 bis 11 Uhr, im Rathaus zu Langd statt.

Die Wünsche sind schriftlich einzureichen und müssen angeben, welche alten (nach Flur und Rümmer zu bezeichnenden) Grundstücke zusammengelegt werden sollen und bei welcher alten Varzelle die Zusammenlegung erfolgen soll. Wünsche, die in diesem Termin nicht schriftlich eingereicht werden, haben keinen Anspruch aus Berück­sichtigung.

Friedberg, den 22. August 1920.

Ter Hessische Feldbereinigungskommissär. Schnittspahn, Regierungsrat.

Erste AusführungSbestimmung

zu dem Gesetz über die Entwaffnung >,der Bevölkerung vom 7. August 1920 (Reichs-Gesetzbl. S. 1553). Vom 22. August 1920.

Aus Grund des Gesetzes über die Entwaffnung der Bevölkerung vom 7. August 1920 (Reichs-Gesetzbl. S. 1553> wird mit Zu­stimmung des vom Reichstag gewählten Beirats verordnet was

Obstversteifterung.

Mittwoch, den 8. September d. I. soll das der Gemeinde Bettenhausen gehörige Obst, Zwetschen, Aepfel und Birnen, öffentlich ver­steigert werden.

Anfang Dorrn. 10 Uhr beim Friedhof.

Bettenhausen, den 31. August 1920.

Bürgermeisterei Bettenhausen.

§ 3.

Als Munition für Militärwaffen sind anzusehen: Spreng­körper, Zünder, Sprengkapseln jeder Ausführung sowie jede für die im § 1 aufgeführten Waffen bestimmte Munition.

§ 4.

Sämtliche Vereinigungen, die selbst oder deren Mitglieder in dieser Eigenschaft Militärwaffen oder Munition im Besitz oder Gewahrsam 'haben, müssen diese bis zum 1. Oktober 1920 bei den zuständigen Landes-We-irks-)Kommissaren unter Angabe des Ortes, wo sich die Massen befinden, «der Art ihrer Aufbewahrung sowie ihrer Zähl und Art anmelden. 1 Ort und Zeitpunkt der Ab­lieferung bestimmt der Reichskommissar.

Ter gleichen Anmeldepflicht unterliegen die im Besitz oder Gewahrsam von Privatpersonen oder Firmen befindlichen Militär­waffen

a) im Falle des § la bis c ohne Rücksicht laut die Zahl,

b) im Falle des § 1 d bis f bei einer .Anzahl von 10 Stück und darüber,

c) im Falle des § 3, soweit es sich bei Geschützen und Minen- wersern um mindestens 20 Schuß und bei Handfeuerwaffen um mindestens 500 Patronen handelt.

Tie Anmeldung im Falle des Absatz 1 hat durch den Vorstand oder durch die Leitung, im Falle des Absatz 2 durch den Besitzer oder Gewahrsamsiwhaber zu erfolgen.

§5.

Tie Militärwaffen, wesentliche Teile von Militärwaffen und die Munition für Militärwaffen sind vorbehaltlich der Bestimmung im § 4 Llbsatz 1 in der Zeit vom 15. September bis zum 4. No­vember 1920 einschließlich an die im § 6 bezeichneten stellen abzuliefern.

Die Ablieferungspflicht erstreckt sich auch auf solche Personen, die auf Grund eines Waffenscheins Militärwaffen, abgeänderte Militärwaffen oder wesentliche Teile von diesen im Besitz oder Gewahrsam haben.

Für einzeln liegende Gehöfte und Gemeinden sind vor ihrer Entwaffnung die zu ihrem Schutz erforderlichen Maßnähmen zu treffen.

Ächtung!

Der letite Waggon Ein mach gurken wird morgen Freitag früh Eingang Eilgut" Babnbof «neben Wafierbäuöchent sehr billig ver­kauft. Tomaten bei 10 Pfd. 70 Pf.

Nächste Woche 1 Waggon Kraut, Ztr. 15 M.

Feldpolizeiliche Anordnungen.

B e 1 r.: Feldschutz.

Auf Grund der Artikel 36 und 43 des Feldstrafgesetzes vom 13. Juli 1904 wird nach Anhörung des Gemeinderats mit Ge­nehmigung des Kreisamts Gießen vom 30. August 1920 sür die Feldgemarkung Hungen angeordnet, daß sämtliche bepflanzte Grundstücke «offene und eingefriedigte) von abends 8 bis morgens 5 Uhr bis 15. September 1920 und von abends 7 bis morgens 6 Uhr vom 16. September 1920 an geschlossen sind und deren Betreten allen Personen, auch den Eigentümern, verboten ist; ausgenommen sind nur Flächen, die als Hausgärten dienen.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark ober mit Haft bis zu 14 Tage:: bestraft. Tiefe Anordnung tritt alsbald in Kraft.

Hungen, den 21. August 1920.

Bürgermeisterei Hungen. Fendt.

bei mildernden Umständen Gefängnisstrafe nicht unter drei Mo­naten ein. .

§ 14.

Militärwaffen, welche nicht innerhalb der festgesetzten Fristen angemeldet oder abgeliefert werden, smd vom Rerchsckommftsar oder den von ihm bestimmten Stellen whne Entschädigung als dem Reiche verfallen zu erklären^

Sämtliche Kosten des Entwaffnungsversabrens sowie die .Anf- wendungen für die auf Grund dieses .Gesetzes zu zahlenden Ent­schädigungen und Belohnungen trägt das Reich.

§ 16.

Ter Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt, dem Reichs- kommissar einen Kredit von vorläufig 200 Mülronen Mark zur

Verfügung zu stellen. §

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft und mit dem 1. März 1921 -außer Kraft.

Berlin, den 7. August 1920. ,

Der Reichspräsident. Der Rerchsmmister des cuttern.

Ebert. Koch.

Bekanntmachung.

In unser Handelsregister Abt. A wurde heute bezüglich der Firma Julius Hahn Nachf. Gießen eingetragen: Nachdem die Liquidation beendigt ist, ist die Vertretungsbefugnis des Liquidators erloschen. Die Firma wird gelöscht.

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Eingesandt.

(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubri stehenden Artikel übernimmt die Redaktion der Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)

Es ist 30. August in der alten Stadt Grur berg. Vor einem eisernen Gebäude, Bahnhi Grünberg LichButzbach, stehen etr Anzahl Tarnen, Herren und Kinder. Vom Hin mri strömt der Regen, kalte Lüfte wehen. Ti fröstelnde Menge studiert die Ueberidyriri ix eisernen Tür, des eisernen Hauses. Sie lautet Warteraum". Es ist 4 Minuten vor 5 Uhr; ui 5 Uhr geht der Blitzzug ab. Ankommen soll t 3.30, an gekommen ist er 4.12 derWart,

Güchertisch.

Tas literarische Echo. Halbmonats schrist für Siteraturfreunbe. Verlag: Egon Fleischt & Co., Berlin W 9. Tas 2. September heft r soeben mit folgendem Inhalt erschienen: Ott Grautoff: Ter Kveis um Andr6 Gide; Han Christoph Ade: Lena Christ; Fritz Ackermann Erlebnis und Gestaltung; Robert Werner Schulte Kurt Bxk; Heinz Michaelis: Frauenbücher.

* Wetter und Politik. Daß unse Seelenleben vom guten und schlechten Wetter beeui flnßt wird, ist eine allbekannte Tatsache, und Di Mlcholvgie hat überhaupt eine ganze Reihe voi -Wechselbeziehungen zwischen Wetterlage un f^elenleben sestgestellt. Dieser Zusammenhang ft aber sehr viel bedeutsamer, als es aus den erftei Blick scheinen mag. Wie sehr das Wetter auch bv Dviilik beeinflusst, das betont Tr. Gevrg Lome aus Grund jahrelanger systematischer Beobachtun yen in einem Aussatz derUmschau". Auf das alt Wort, daßRevolutionen nur bei gutem Wette gemalt werden", ist ja wieder häufig hingewiesei worden. Lom-er aber erklärt ganz allgemein Immer, wenn die politisch? Lage unseres Lande- nach außen oder innen sich kritisch zuspitzte, wen, ein schwerer Konslitt zur Lösung, eine politisch Schwüle zur Entladung drängt, zeigte auch di Wetter kurve eine entsprechende kritische Senkung Tiese Senkung erreichte dann ihren Höhe- ode vielmehr Tiefpunkt, wenn auch die politische Krise auf der Höhe war. Uno umgekehrt: je spannungs freier, gesicherter und glücklicher die Sage de Landes, umso gleichmäßiger und günstiger auti der Barometerstand. Es genügt in der Tat eil Mick auf den Wetterzeiger, um die augenblicklichei volitischen Tendenzen, Spannungen, Aussichtei rinschätzen zu können. Man braucht feine Zeitum zu lesen, keine Versammlung zu besuck)en; mai braucht nicht hin und bet zu überlegen: da Barometer gibt unanfechtbaren Ausschluß." Unte den zahllosen Beispielen, die der Versasser gesam mclt hat und über die Näherem in feiner demnächs «.scheinenden psycho-kosmis >en WetterstudieWelt Untergang ober ?" zu finden ist, führt er nu den Parallelismus Mischen Wetter und Politi im Januar 1920 durch. Am 10. Januar, der Tage der Ratiffkarion des Friedens von Versailles war das Barometer über 75. Am Tage darauf an dem der Eisenbahnerstreik im Westen und ii Schlesien ausbricht, erfolgt ein Barometerstur auf 72,7 begleitet von einem orkanartigen Sturn und Gewi:tererscheinungen. Diese Wetterkrisi wirkt sich dann polftisch aus in den Unruhen i: Leipzig am 12. und in dem blutigen Krawal vor drin Reichstag am 13. Januar. In der Zei vom 14. bis zum 18. Januar, in dem da Barometer wieder stetig steigt, das Wetter ruhi und teils heiter ist, erfolgt dann eine schnelle Be ruhigung der politischen Lage. Es fallen als Beginn und Beruhigung der Krise auf beide Gebieten genau zusammen. Wie der Sttatege tr Weltkriege gelernt hatte, die Meteorologie um Ra zu fragen, so wird also auch der Politiker gut tun sich bei seinen Maßnahmen vorher genau da Barometer anzusehen.

Bekanntmachung.

Tas Hebregister über das Standgeld in unserer ötmagogc für das Rechnungsjahr 1919z20 liegt acht Tage lang zur Einftcht der Beteiligten in der Wohnung des Unterzeichneten offen.

Bekanntmachung.

B e t r.: Maul- und Klauenseuche.

In Bellersheim ist die Seuche erloschen. Tie Ge­markung Bellersheim wird aus dem Sperrgebiet aus- geschieden und dem Beobachtun gsgebiet angegliedert.

Gießen, den 30. August 1920.

____________KreiAamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e.____________

Dienstnachrichten des Kreisamtes.

Unter dem Viehbestände der Dr. Lucius'schen Gutsverwaltung M ax imi l ian en hv f" in Bernsdorf ist die Maul- und Klauenseu^ au sge b r 0 ch en.

Die Ai/arrl- und Klauenseuche in dem Gehöfte des Forst- Hanfes Langengrund ist e r l 0 s ch e n.

Friseur, Maurer, 1 Stellmacher, Kaufleute. Schreiber u. Reisende, 1 landwirtschaftlicher Ver- waiter, Packer, HauSburschen und Ausläufer, Diaschinen- u. Batischloffer, 4 Gärtner, 1 Konditor, Elektromonteure, 2 Schuhmacher, 1 Heizer, drei Krankenpfleger, 2 Schutiede, Weißbinder und Anstreicher, 1 Küfer, 5 Tapezierer u. Sattler, 4 Bäcker, 2 Kellner, 2 Kraftfahrer, 4 Mechaniker, 1 Dachdecker, 1 Ziseleur, 1 Svengler u. Installa­teur, 2 Dreher, 1 Telephonist, 1 Zahntechniker, 1 verheirateter Schweizer, 1 verheirateter Pferde­knecht, 1 Desttllateur, 1 Hutmacher, 1 Stukkateur, 2 Fräser.

Lehrlinge: 1 Schuhmacher, 1 Wagner, 1 Schlosser, 1 Gärtner, 2 Sattler, 2 Bäcker, 1 Friseur.

Weibliche Abteilung:

ES können eingestellt werden:

a. bei diesigen Arbeitgebern: 1 landw. Mädchen, Dienstmädchen, Lauffrauen u. -mädchen, tüchtige Alleinmädchen, 2 Bereiferinnen, 1 Lehrmädchen.

b. bei auswärtigen Arbeitgebern: Dienstmäd­chen, Hausmädchen, Alleinmädchen, 1 Haushäl­terin zur Führung des Haushalts, landwirtschast- liche Dienstmädchen, 1 Friseuse, 1 Wetßzeugmäd- eben für Hotel.

ES suchen Arbeit: 1 Bibliotheksgehllfin, 1 Lehr­mädchen lPutzgeschäsl», daö t Jahr gelernt hat, zum Weiterlernen, 1 Büglerin, 1 Frau übernimmt Wasche im Hause, 1 Privatsekretärin, 1 Näherin be' Schneiderin, 1 Weißzeugnäherin für Geschäft, 1 Falzerin, 1 Ztmmermädchen. 1 Lausfrau sür Ladenreintgen und Nachm.-Beschäftigung. Ml0B

rung.

§ 2.

Als wesentliche Teile von Militävwaffen sind anzu sehen: a) bei Geschützen: Rohr, Verschluß und Richtvorrichtung, b) bei Minenwerfern: Rohr und Rücklaufbremse, c) bei Flammenwerfern: Ringkessel und Gaskugel, d) bei Maschinengewehren: Lauf, Schloß und Zuführer,

17.: :

-Verkauf.

&nt »iöb*. 2!äs des im Oktober d. Js. zur Ab- Schristl. Angebokxur Waschteichs in dm För- 014850 an den Gieft^ geschätzt zu 350 kg Karpfen, Herr, Danermieletz 10 kg Hechten, soll im ganzen 8um 15. Sevtembe^ftlic^n Aufgebots verwertet bis längstens 20. d. M.

wenn möglich noA . ~ ,__

Strahe. Schriftl. 1. September 1920.

»mt. 014880 a. d. G« Oberförstewt Shrtori.

Schaub. 9321D

Von der Wlieferung der Waffen ist nur die Reick>swehr und die zur Ausübung ihres Berufs mit Waffen versehene Beamten­schaft befreit. § g

Tie Ablieferung tanu bei jeder Ortsbehörde erfolgen, soweit nicht der Reichskommissar oder die Landes-(Bezriks-) Kommissare anderweitige Anordnung treffen.

Tie abgelieferten Waffen find unverzüglich zum Gebrauch untauglich zu machen und an die vom Reichskommissar bestimmten Stellen abzusühren.

§ 7.

Wer von Waffen- oder Munitionslagern int Sinne des § 6 Absatz 2 des Gesetzes über die Entwaffnung der Bevölkerung vom 7. August 1920 Kenntnis hat oder erhält, hat unverzüglich dem zuständigen Landes-(Bezirks-) Kommissar Anzeige zu erstatten. Tie Anzeige hat Ort und ungefähre Größe des Lagers sowie den Namen des Besitzers oder GewahrsamsinlMbers zu enthalten.

Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Mitglieder derjenigen Vereinigungen, für roekfje die Wafsenanmeldung durch § 4 Absatz 1 schon vorgeschrieben ist.

§ 8.

Tiefe Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. ' --

Berlin, den 22. August 1920.

Ter Reichskommissar für die Entwaffnung der Zivilbevölkerttng. ____________________Dr. Peters.____________________

Bekanntmachung.

Betr.: Maul- und Klauenseuche in Münster.

Ju Münster ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fest- gestellt worden.

Es wird gebildet ein Sperrbezirk, bestehend aus der Gemarkung Münster, unb ein Beobachtung s gebiet, bestehend aus der Gemarkung Röthges.

Unsere Bekanntmachung vom 25. August in Nr. 122 des Amts- verkündigungsblattes ffndet sinngemäße dlnwendung.

Zuwiderhandlungen gegen die erlassenen dlnordnungen werden mit erheblichen Strafen geahndet, wenn sie wissentlich begangen sind, sogar auf Grund des § 328 des StGB, mit Gefängnis.

Gießen, den 1. September 1920.

Kreisamt Gießen. I. B.: Hemmerde.

Polizeibeamte od. Unteroffizier mit Zivilversorgnngsscheinen welche bereite polizeilich tätig waren, zu sofortig Verwendung als Errnfttlunasbearnbe gesucht. B toerbangen mit Lebenslauf, Zcugnisabschriften in polizeilichem Führungszeugnis sind in dreifach Ausfertigung rinMsenden

Bad-Nauheim, den 26. Augllrst 1920. Ersassungsabteilung.

__________RrichÄchatzMinisterium UL 9160D

Bekanntmachung.

In unser Handelsregister Abt. A wurde beute eingetragen die Firma Lichtspiele SelterÄoeg, Dmta Haberiand, Gießen. Inhaberin Anita Ha- beriand, geb. Walldorf, Ehefrau des Alwin Haber-- land in Gießen. Angegebener Geschäftszweig: Lichffpiritheater.

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