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für die Provinzialdirektion Oberheffen und für dar Kreisamt Giehen.
Erscheint nach Bedarf: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Mb. 2.50 vierteljährlich.
Nr. 125 2 September 1920
Inhalts Ueberficht: Gesetz über die Entwaffnung der Bevölkerung. - Viehseuchen. - Dienstnachrichten des Kreisamts. - Feldschutz in Hungen. - Feldbereinigung Langd.
Gesetz
über die Entnafftumg der Bevölkerung. Bvm 7. August 1920.
Ter Reicktstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:
8 1.
Alle Militärivaffcn find bis zu einem von dem Reichskommissar für die Entwaffnung 7» festzusetzen den Zeitpunkt an die von ihm zu bestimmenden Stellen abzuliefern. Ter Reichskommissar kann bestimmen, daß zunächst nur eine Anmeldung der Militär wassert zu erfolgen hat. !
Bon der Ablieferung der Waffen ist nur die Reichswehr und die zur Ausübung ihres Berufs mit Waffen versehene Beamtenschaft befreit. I
Wer nach Mlaus der Ablieferungsfrist in den Besitz von Militänoasfen gelangt, hat dies innerhalb drei Tagen der für die Ablieferung zuständigen Stelle unter Angabe der Art und Zahl anzumelden.
Tie für Militärwafsen gegebenen Vorschriften finden auch aus wesentliche fertige oder vorgearbeitete Teile soivie auf Munition! von Militärwaffen Anwendung. Veränderte Militärwaffen gelten als Mililärwafsen dann, wenn wesentliche Teile von Militärwaffen au ihnen vorhanden sind. Nähere Bestimmungen hierüber trifft der Reichslommissar für die Entwaffnung.
§ 2.
Ter Reichskotnmissar bestimmt, welche Waffen als Militär tvaffen anzusehen sind.
§ 3.
Für die dlblieferung rechtmässig erivorbener Waffen ist Entschädigung zu leisten. (
§ 4.
Allen Personett, welche die in ihrem Gewahrsam befindlichen Mililärwaffen innerhalb der vom, Reichskommissar festgesetzten Frist ablieiern, oder welche die gemäß £ 1 Absatz 2 erforderliche An meldung innerhalb dieser Frist erstatten, wird Straffreiheit wegen unbefugter Aneignung sowie wegen Zuwiderhandlungen gegen die über Anmeldung oder Ablieferung post Waffen und Munition bisher erlassenen Borschrifteit gewährt. Soweit Straffreiheit gewährt itird, werden die verlstingtert Strafen nickst vollstreckt, die anhängigen Verfahren eingestellt und neue nicht eingeleitet.
§ 5.
Tie Herstellung von Militärwaffen und der Handel mit thnen ist verboten.
Ausnahmen auf Gruttd des Artikel 168 des Friedensvertrags werden auf Antrag durch den Reichskommissar genehmigt.
8 6.
Wer von Waffen oder Munitionslagern, für die eine Ab- lieserungspslicht besteht, Kenntnis hat oder erhält, hat unverzüglich einer der vom Reichskommissar für die Ablieferung bestimmten Stellen Anzeige zu erstatten.
Als Waffenlager gelten:
a; bei Geschützen, Minenwerfern, Flammenwerfern, Maschinengewehren oder Maschincnpistvlen insAffamt 1 Stück,
b. bei Gewehren oder Karabinern des Modells 1888/98, bei L>andg rannten oder 0)ewehrgranaten insgesamt 10 Stück.
Als Viunitionslager gelten:
ai bei Geschütz und Minenwerfermunition 20 Schutz,
b bei Handwaffeninunition 500 Patronen.
§ 7.
Ter Reichskommissar für die Entwaffnung der Zivilbevölkerung wird vom Reichspräsidenten entmint. Er untersteht der Reichsregie- rung und hat seinen Sitz in Berlin.
Ter Reichskoinmissar kann für einzelne Länder oder sonstige Teile des ReickMebiets im Benehmen mit den Landesregierungen besondere Landes-«Bezirks->.Kvmmissare und Stellvertreter für diese bestellen und ihnen bestimmte Befugnisse zur Durchführung übertragen, ohne datz hierdurch seine Verantwortlichkeit berührt wird.
§ 8.
Tem Reichskoinmissar wird ein vom Reichstag gewählter Beirat von 15 Personen beigegeben.
Tie vorherige Zustimmung des Beirats ist zu grundlegenden Ausführungsbestimmungen einzüholen. Soweit solche in dringenden Fällen untunlich ist, hat der Reichskommissar selbständig erlassene grundlegende Ausführungsbestimmungen dem Beirat zur Genehmigung vorzulegen.
§ 9.
Zum Zwecke der Turchführung der Entwaffnung kann der
Reichskommissar im Rahmen der Gesetze alle ihm notwendig erscheinenden Anordnungen treffen.
_ Er ist auch berechtigt, Tnrchsuchungen und Beschlagnahmen außerhalb der durch die Strafprozessordnung gezogenen Grenzen anziwrdnen sowie eine Kontrolle des Verkehrs der Eisenbahn, der Schiffahrt, der Post, der Kraftwagen und sonstigen Fuhriverke sowie des Luftverkehrs anzuordnen und die zur Turchführung erforderlichen Matznahmen zu treffen.
§ 10.
Ter Reichsvommissar kann zur Turchführung seiner Aufgaben die Sicherheitspolizei anfordern und ihr Antveisungen erteilen.
Eine Anforderung der Sicherheitspolizei über den Bezirk eines Landes oder einer preußischen Provinz hinaus darf nur im Benehmen mit der Landesregierung erfolgen.
Wv die polizeilickien Matznahmen zur Turchführung der Waffenablieferung nicht ausreichen, hat die Reichswehr dem Reichskommissar auf Erstickten bei Turchführung seiner Aufgaben Hilfe zu leisten. Die Verwendung der Reichswehr bedarf der Zustimmung der Reicksregierung. Tie Befehlsverhältnisse der Reichswehr bleiben dadurch unberührt.
Sämtliche übrigen Behörden des Reichs, der Länder und der öffentlich-rechtlichen Selbstverwaltungskörper mit Ausnahme der Gerichte haben innerhalb ihrer Zuständigkeit den Anordnungen des Reichskommissars, welckre sich auf die Erfassung von Militärwaffen beziehen, unbedingt Folge zu leisten. Von Anordnungen, die an Nachgeordnete Behörden der Länder ergeben, ist den vorgesetzten Tienststellen dieser Behörden Mitteilung zu machen.
Tie Gerichte haben innerhalb ihrer Zuständigkeit dem Reichs- lommffsar Rechtshilfe zu leisten. Tie Vorschriften des 13. Titels des Gerichlsversafsungsgesetzes finden entsprechende Anwendung.
8 U.
Ter .Reichskommissar ist ferner befugt, Bestimmungen über Quartierleistungen und Naturalleistungen für die Sicherheitspolizei und andere von ihm Herting ezvgene Hilfskräfte zu erlassen sowie Belohnungen für Mitteilungen, welche der Erfassung von Militär- wafsen sörderlich sind, und Entschädigungen für abgelieferte Waffen zu bewilligen.
8 12.
Ter Reichskommissar hat das Recht, innevl-alb der im § 1 festgesetzten Frist die Abgabe eidesstattlickier Versicherungen über Wassenschiebungen oder über den Besitz und Verbleib von Waffen lagern allgemein oder im Einzelfalle bei den von ihm zu bezeichnenden Behörden zu verlangen.
8 13.
Mit Gefängnis nicht unter drei Monaten und mit Geldstrafe bis zu oreihunderttausend'Mark wird bestraft,
1. wer nach Ablauf der gemäß 8 1 dieses Gesetzes festzusetzenden Frist Militärwaffen unbefugt in Gewahrsam hat ober der ihm gemäß § 1 obliegenden Anmeldepflicht nicht nach- gekommen ist.
Als Inhaber des Gewahrsams gilt auch der in dessen Wohnung, Gebäude, auf dessen Grund und Boden ober Schiff sich Militärwaffen mit seinem Wissen befinden,
2. wer den vorn Reichskommissar oder den Landes- (Bezirks-) Kommissaren auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt,
3. wer seiner gemäß § 6 bestehenden Anzeigepflicht nicht nach- tommt,
4. wer nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ohne Genehmigung des Reichskommissars Militärwaffen her stellt, anbietet, feil- hält, veräußert, erwirbt, oder ihre Veräußerung und ihren Erwerb vermittelt,
5. wer öffentlich vor einer Menschenmenge oder wer durch Verbreitung ober öffentlichen Anschlag ober öffentliche Schaustellung von Schriften ober anberen Darstellungen tzum Ungehorsam gegen dieses Gesetz ober die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Anordnungen des Reichskommissars aus- svrdert.
Sind mildernde Umstände vorhanden, so ist die Strafe Gefängnis bis zu einem Jahre ober Geldstrafe bis zu zehntausend Mark.
In schweren Fällen ist statt Gefängnisstrafe auf Zuchthaus bis zu fünf Jahren zu erkennen. '
Ist die Tat nachweislich begangen, damit die Waffen zu Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verwendet werden, so tritt statt Gefängnisstrafe Zuchthausstrafe bis zu zehn Jähren,
außerstande feien, produktiv zu arbeiten, izr yaoe 35 Jahve für den Sozialismus gearbeitet und sei ousgewandert, Rußland aufbauen zu helfen und der Weltrevolickion zu Mienen. Aber der Hunger mady? ihm das unmöglich.
Der nächste Redner, Genosse Hartmann- Hamburg, wandte sich scharf gegen bie 23« r-» trete r der Auswanderervereine und die „R ä te j e i t u n g", burch bie bei ihnen ganz falsche Vorstellungen über bie Verhältnisse in Rußland geweckt worben seien. „Wir sollten in die Moskauer Gegend kommen, in eine Fabrik im Kalbe, die wir allein übernehmen sollten. Für unsere Familien werde gesorgt werden, bis sie auch hier seien. Die russischen Arbeiter trügen Leberanzüge, bie Bourgeois gingen in Lumpen. Jetzt ist alles ganz anders. . . . Wir wollen zurück nach Deuffch- land!"
In einer zweiten Rede sagte Fähnrich noch, weitere Transporte nach Rußland müßten verhindert werden. Was seien 11000 bis 12000 Rubel monatlich, wo ein Pfund Butter allein 3500 Rubel koste und alle übrigen Lebensmittel, auch Kartoffeln, ähnlich teuer seien. Sie Wien von allem abgeschnitten, nicht einmal Briefe könnten sie nach Deutschland 'enden. '
Nun ergriffen nacheinander die vier Abgesandten das Wort, um je nach ihrer allgv- nietnen. Stellung zu Sowjet-Rußland die Enttäuschten in ihren Klagen zu unterstützen (Dittmann-Crispien) oder sie zu beschwichtigen (Däumig-Stöcker). Zwischendurch sprach _ auch ein russischer Kommissar Makarow in seiner Muttersprache in beruhigendem Sinne, feine Rede wurde von den eingewanderten Deutschen jedoch wiederholt heftig unterbrochen und die Wahrheit feiner Behauptungen lebhaft bestritten.
Zu all diesen Dingen bemerkt der „Vorwärts" :
„Wie oft hat gerade bie „Freih eit", die heute bar lehrreichen Dittmwrnfchen Artikel ab»
.andere Aufs ätze veröffentlicht, in
Cin deutscher Notschrei in Oberschlesien.
B e u t b e n , 2. September. (Wolff.) Das Plebiszitkommissariat für Deutschland, gez. Dr. Urbanef, richtete gestern an den Vorsitzenden der I n t e r a l l i - ierten Kommission, General Le- r o n d, ein Telegramm, in dem es einleitend heißt: Das Morden gegen die Deutschen geht weiter. Zum Beweise hierfür werden die Mordtaten aufgezählt, die sich feit den Tagen des Beuthener Abkommens ereignet haben: die Ermordung zweier junger Männer in Neudorf und dreier Gendarmen in Groß-Paniow, die Verstümmelung eines jungen Mannes in Bobrek, dem beide Augen ausgestochen wurden, und die furchtbare Mißhandlung eines im Vertrauen auf die polnisch- deutschen Vereinbarungen zurückgekehrten Gemeindevertreters in Kars. Dann heißt es weiter: Der polnische Aufftand ist heute vierzehn Tage alt. Durch diese vierzehn Tage haben die Deutschen, obwohl zu bewaffneter Notwehr berechtigt, diese nicht angewandt. Ihre Macht, Herr Präsident, ist so groß, daß der Polenführer Ozapla im „Katholik" Sie als mächtiger bezeichnete, als früher der russische Zar in seinem Lande war. Sie selbst haben feierlich eine neue Aera der Freiheit und Gerechtigkeit verkündigt, aber diese vierzehn Tage haben Mord auf Mord gehäuft. Mist kalter Neberlsgung wurden der Buchdruckereibesitzer Vater, der Generaldirektor Radlik, und Dutzend andere getötet. In Josephstal verscharrt liegen deutsche Leichen im Walde. Von der staatlichen Autorität verlassen und schutzlos den polnischen Banden freigegeben, suchten deutsche Führer eine Verständigung mit den polnischen Führern, um das deutschgesiwnte Volk durch Hoffnung wenigstens von Verzweiflungsakten ui*
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Cholin zum Angriff vorsing. Irrurbc vollständig vernichtet. Die Offensive der 12. Armee längs des Bug wurde veveitelt. Die Bolschewisten konzentrierten sich in der Gegend Piczcza—Smo- lery—Jazdyne. Auf ihrem Rückzüge ließen sie zahlq rxiche Gefangene zurück. Andererseits erlitt Bud- jiennv am 31. August in der Gegend von Rabcwiec, wo eine bolschewistische Brigade vernichtet wurde, eine Niederlage. Es nur den 200 Gefangen« gemacht. Die Gruppe Haller, bi« der Nachhut Budjamhs stark zusetzte, führte am 31. August einen Angriff in bei- Richtung aus Zamo^z aus. Büdjenny würbe umzingelt und begann den Rückzug, wobei er überall auf energischen Widerstand fliess. Er machte trotz der enormen Verluste mehrere Kavallerie- angrisfe, um sich den Durchgang zu bahnen. Im Laufe dieser Kamps« wurde bie Armee Budienny vernichtet, mit Ausnahme einiger Detachements, denen es gelang, sich den Tarrxbganq zu bahnen. Sie zogen sich vollständig in Unordnung zurück. Tie Verfolgung bauert an. Es wurde große Beute gemacht, darunter 11 Kanonen und eine große Anzahl Maschinengewehre und Munition. Unter den getöteten Bolschewisten befinden sich zwei Bci- gabefiommanbeure, mehrere Regimentskommandeure und zwölf Kommissare. Oesllich von Lemberg wurden die Bolschewisten hinter den Bug zurückgeworfen und verloren drei Kanonen.
*
• Türangel und die Polen.
Paris, 2. Sept. (Wolfft Nach einer ^Meldung der „Information" aus Warschau finden augenblicklich zwischen dem Llbgeiandlen des Generals Wrangel, Baglow, in Warschau und den Polen Verhandlungen über ein gemeinsames Borge hen der polnischen Truppen mit denjenigen des Generals Wrangel statt.
Der neue Balfanbimö.
Belgrad, 2. Sept. (WB.) Der Laibacher „Slovenski Navod" meldet aus Bukarest, König Ferdinand von Rumänien nrxbe, oon mehreren Staatsmännern und Politikern begleitet, demnächst Belgrad besuchen, ovx Anwesenheit
Sreitag, 3. September 1920 Annahme An Anzügen für die Tagesmunmet bis zum Nachmittag vorher ohne jede Verbir.dlichbeit. Preis für l mm höhe für Anzeigen v. 34mm Breite örtlich 35 Pf., auswärts 45 Pf.; für Reklame. Anzeigen von 70 mm Brett« 150 Vf. Bei Platz. Vorschrift 20°Ausschlag. Hauptschriftielter: Aug. Goetz. Verantwortlich für Politik: Aug. Go«tz; für den übrigen Teil: Dr. Reinhold Zenz: für den Anzeigenteil: H. Beek, i: Zchulstrahe 7. sämtlich in Gießen.
der Residenz Jugoslawiens gelte den Bffprv tgen über die Gründung eines neuen Bal krudes.
Ein tschechischer Minister über die politische Situation in Europa.
Prag, 2. Sept. (Wolff.) In der heutigen ung des ständigen Ausschusses sagte Minister des Aeußeren Dr. B e n e s ch u u.: l Uebereinkommen wischen der Tsckrechfflowatei, tslawien und Rumänien ist politisch cm außer» mtlich bedeutendes Faktum. Die allgemeine litische (Situation in Eu ropa ist heute nerig, und wir dürfen uns k inen Illusionen leben, das; binnen kurzem eine völlige Aen- tng eintreten wird. Die europäisch« Situation d auch weiterhin, vielleicht noch lange Zeit >urd) von einzelnen grüßen politischeti Blocks immt werden, und zwar zuerst von dem En- eblock im Westen, dem deutschen SMocf im Norund dem russischen Block im Osten. Der :sche Block strebe heute namctttlich die Stbn- )ierung im Innern und die Heilung der Wun- an, die ihm der Krieg versetzt, verfolge j«- i die Ereignisse in Europa aufmerksam, um geeigneter Stunde mit seiner ganzen Sl'raft in internationalen Verhältnisse ein zu greifen uns der Polttik Europas iene Rolle zu spielen, seiner Stärke angemessen ist.
Prag, 2. Sept. (Wolff.) Tas Tscheckwslo- ische Pressebureau meldet: Nack)dcm die Rede Außenministers Ti. Benesch in bet gestrigen ung des ständigen Ausschusses zur Kenntnis geinten war, wurde in die Tagesordnung eilige- m. Bei der Verhandlung des Berichtes über Ausdehnung der Militärgesetze auf das ltschinerLändchen wandten sich die deut- li Redner gegen bie Aushebungen in Hullschin. i.ator Professor Spiegel sagte, die Hultschiner lffchen hätten nr(jji bas Optionsreckst Deutschland, welches Recht au ch b&n .gehobenen nicht genommen werben könnte, tdestens dieHälfte derStcllungspflichtigen werde der Stellung durch bie Option entziehst, b die Wirkstng des Gesetzes eigentlich unbedeutend Ter Antrag des Senators Spiegel, die ?(b- nrung zu vertagen, wurde abgefeimt. Der ©c- >r Spiegel stellte dann den Anttag, die Auslugen im Hultschiner Ländchen zu verschie- t. Ter Minister für national« Verteidigung, rlöviez, erklärte, daß er diese Anregung ent* 'n nehme, daß die Aushebungen nickst vor den [)Ien dort burd)geführt werden sistlen. Trnnt de der Antrag Spiegels angenommen.
D'AntiUncio in Fiume.
Paris, 2. Sept. (WTB.) Nach einer ldung der „Information" aus Rom soll n n u n c i o die Absicht haben, Fiume zu c l a s s e n, weil sein Regentschastsplan von gen Mitgliedern des Nationalrates und ?m Teil der Bevölkerung wenig günstig genommen worden sei und weil auch die ienischen Minister, besondern Giolitti und rza, wenig Begeisterung dafür ge- t hätten.
Die Kritik am Versailler Vertrag.
Berlin, 3. Sept. Pros. Kehnes in (Eanu ge setzt sich, wie das „B. T." mitteilt, mit keinen ikern auseinander. Er reiht aufs neue alle die tffchen und wirffchaftlichen Tatsachen aneinaw* bie ihn zu seinem Urteil über dieUnperech- keit, UnchrenhaftigkeitundUnaus- irbarfeit des Friedensvertrages ,^„.acht haben. JnberRevisiondOs Friedens- verttages sieht er das einzige Mittel zur Rettung.
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Der Frenkarups.
London, 2. Sept. (Wolff.l Haoas. Der „Tailn Mail" ivirb aus Belfaft gemeldet, daß die Erregung der letzten Wochen das Ergebnis gehabt hätten, das ganze katholische Irland zu ausgesprochenen Feinden Großbritanniens zu machen. Tas Blatt glaubt zu wiffen, baß bie Regierung unter gewissen Vorbehalten das Anerbieten der Freiwilligen von Ulster, die Kontrolle des Staates zu übernehmen, angenommen habe. #
Ter internationale Berkehrsunttel- tongreß.
London, 2. Sept. lWolff.) Nach einer Reutermeldung aus Washington bat Frankreich, den internationalen Verkehrsmittelkongreß, der am 15. September zusammentreten sollte, bis zum 1. Oktober aufzuschieben, weil die französischen Vertreter nicht eher eintreffen können. Eine Hauptaufgabe des Kongresses ist die Zuteilung der deutschen Kabel.
aus dem besetzten Gebiet.
Bguernforderungen in der Pfalz.
S p e v e r, 2. Sept. (Wolff ) Der Regierung der Pfalz ist am 1. September folgendes Schreiben der freien Bauernschaft der Pfalz zugegangen: „In der heute am 31. August in Kaiserslautern abge- haltenen Vorstandsfitzung der freien Bauernschaft der Pfalz wurde folgende Resolutton einstimmig angenommen: Durch das Verhalten der Regierung ist eine Stockung in der Versorgung mit Brotgetreide unausbleiblich. Um der Oeffentlichkeit zu zeigen, daß die freie Bauernschaft der Pfalz bered


