Ausgabe 
11.8.1919
 
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nehmigt.

Deutsche Nationalversammlung.

um

zu 85 Pf.

K.--Ä.-Seife zu 20 Pf.

*

tigern mtzeu, ein großer Tar nötig verwiM metan ,aitim ernteten reichen die hessische Re wurmen.

Samstag, den 9. Aug.

Präsident Feyrenbach eröffnet die Sitzung 3.20 Ulir.

Fortsetzung der ersten Beratung des Elek-

werden muß. . o

** Der August oder w-re ter, LanÄv- sagt Kvch,mvnat, beginnt letzt endlich seinen alten Ruf wahr zu machen. Gestern^E er die für dos Reifen des Sommergetreides u® I Weizens erforderliche Litze. Es war wohl

s ch, W-B-Echnitt 33. JOtoger j

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LuftschiffBodensee", ein ganz neuer. fürlStaatenausschusses wurde den Geseh- Laridelszwecke gebauter Typ, wird den Dienst der-' nntvnifrfpn rnr Aenderuna des PostsMeckge- ehen. Vorerst konnte von diesem Typ infolge

Streiks und Unruhen nur ein Schiff gebaut wer­den, so daß die Fahrten einsttoeilen nur einen über den andern Tag ausgeführt werden, und zwar nach folgendem Plan: Ab Berlin-Staaken vorm. 9 Uhr, an Friedrichshafen nachm. 4 Uhr; ab Friedrichshafen vorm. 10 Uhr, an Berlin- Staaken nachm. 5 Uhr. Die Fahrtdauer wird laso etwa sieben Stunden betragen. Vom 5. Sep­tember ab sind regelmäßige Zwischenlandungen in München beabsichtigt. Die Schiffe befördern auch Postsachen. Nähere Auskunft erteilt die Lamburg-Amerika-Linie.

0 Schott er evangelischen ckenöe Professe M auf der I jkr das Thema V aus der Sozi

W ömdeln imd für

O? Der Vortr

** Bonder LandesuniversitSt. Te Geh. Obermedizinalrat Prof. Tr. Gustav Si­re nz in Darmstadt begebt heute fern Soldes Doktorjubiläum. Zu tecsem Anlaß hatm die veterinärmedizinische Fakultät fern Tvktvl- diplom erneuert. r t _

** Brief sendungen nach dem Ostev Auf Gefahr des Absenders sind nunmehr gewM liche und eingeschriebene Briefsendungen jeber W geschäftlichen und privaten Inhalts muh al- Ländern außer Rußland, Ukraine, Balkanstaars und asiatischer Türkei zugelassem

** Veräußerun g von Pferden bei Militärverwaltung. Infolge wrederhür Zun-iterhandlungen Mrd von, amtlicher SM darauf hin gewiesen, daß Verkäufe, D erster gern W oder sonstige Veräußerungen von Pferden der M litärverwaltung unter allen Umständen, auch lk der Leeresoerminderung, solange verboten M bis diesbezügliche Anordnungen des Krregsmm steriums ergehen.

** Das Versteigerungsverbo für Grummetgras wurde vom Lan ernährungsamt aufgehoben. Die land- M foEstwirtschaftliche Deputation der Stadt M ßen hat daher beschlossen, das Grummetgro- öffentlich zu versteigern. Die Berstergerm wird demnächst bekanntgeLeben. ,

" Brennholzscheine für benjW schen Brennholzlleinverkauf köMlS vom Stadtbauamt erst vom 2. Septenwer wieder ausgegeben werden, da zunächst o große Zahl der bisherigen Besteller befried^

entwürfen zur Aenderung des Postscheckge- etzes über die Postgebühren im Gebiet des Deutschen Reichs, über Telegraphen- und Fernsprechgebühren und dann dem vom sech- ten Ausschuß der Nationalversammlung be- chlossenen Entwürfe einer Verordnung, be­treffend die Ablösung des Reichs durch Fnan- pruchnahme von Grundstücken und Gebäu- >en, sowie die Leistungen dritter erwachsenen Verpflichtungen (Vertragslösungsverord­nung), zugestimmt. Ferner wurden die Ent­würfe von den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über das Branntweinmonopol ge-

Bas Yetriebsräte-Gesetz.

Berlin, 9. Aug. (WTB.) Das Gesetz über die Betriebsräte ist heute veröffentlicht. worden. Das künftige, nunmehr im Entwurf verösfentlichte Gesetz tritt an die Stelle des von den Arbeiten- und Angestelltenausschüssen handelnden Abschnitts der Verordnung vom 23. Dezember 1918. Du alten Arbeiter- und Ungestelltenausschüsse werden te- eitigt. Der einheitliche Betriebsrat setzt ich zusammen aus Arbeiter- und Angestellten- yruppen. Die Gruppen werden von den Arbeitern und Angestellten des Betriebes entsprechend ihrem Zahlenverhältnis nach den Grrmdsätzen der Ver­hältniswahl gewählt. Tas Gesetz güt für alle Be­triebe, Geschäfte und Verwaltungen des öffentlichen und privaten Rechts in weitesten Same. Es um­aßt die Landwirtschaft, den Hantel, das Gewerbe, wie auch die freien Berufe. dlusgenomlmen ist nur die See- und Mimenschiffahrt, die einer besonderen Regelung bedarf. Ein Betriebsrat ist in jedem Be­triebe, der Mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigt, zu bilden. Für Betriebe von fünf bis zwanzig Ar­beitern ist die Wahl von Obleuten vorgeschlagen, die die gleichen Pflichten und fltaffte haben wie der Betriebsrat, mit Ausnahme des Mitbestimmungs- rechts bei Einstellungen und Entlassungen. Für die einzelimn Abteilungen ist die Bildung von Abteilungsbetriebsräten vorge^hen, aus denen der Ge-samtbetrrebsrat zu errichten ist. Die großen staatlichen Unternehmungen, besonders die Verkchrsanstallen, erhalten ein von der unter­sten Stelle bis zur Spitze sich gliederndes System von Räten. Tas aktive Wahlaller beträgt 18 Jahre, das passive 20 Jahre. Die Wählbarkeit erfordert ferner eine sechsmonatige 'Betriebs- und eine dreijährige Gewerbezugehöriakeit. Für die Möglichkeit der Zusammenarbeit künftiger Beam­tenräte mit den Betriebsräten ist Sorge getragen. Die Wahlperiode dos Betriebsrates beträgt ein Jahr, doch kann eine ftühere Abberufung durch eine qualifizierte Mehrheit erfolgen. Die Aufgaben der Betriebsräte liegen auf sozialem und wirtschaft- Lichan Gebiet. Sie sind die Organe für die Durth- sührun-g der Tarifverträge, mangels solcher, für die in Gleichberechtigung mit dem Arbeitseber sich vollziehende Regelung aller Arbettsverhälttttsse; sie setzen zusammen mit dem Arbeitgeber die Ar­beitsordnung fest, haben das Garvernehmen unter der Arbeiterschaft und mit dem Arbeitgeber zu fördern und sollen in Streitfällen für geregelte und geheime Mstimmungen sorgen. Die Wohlfahrts­einrichtungen verwaltet künftig der Betriebsrat zu­sammen mit dem Arbeitgeber. Schließlich hat dieser das volle Mitbe itimmungsrecht bei Einstellungen und Entlassungen bei denen sein Einspruch, soweit nicht die Entlassung aus einem wichtigen Grunde fristlos erfolgt, den Arbeitgeber zu Verhandlungen nötigt. Erfolgt keine Einigung, so entscheidet endgültig der SchLichtungs- ausschuß, der auch in den übrigen für den ganzen sozialen Aufgabenkreis die Schiedsinstanz ist. Unter den wirtschaftlichen Funktionen des Bririecksrates Ffeien erwähnte er hat die Betriebsleitung mit Rat zu unterstützen, um so einen mög­lichst hohen Stand der Produktion und für mög- lichsde Wirtschaftlichkeit der Betriebsleistung zu [or­igen. In die mit Äuftichtsräten ausgestatteten Un­ternehmungen entsendet er eins bis zwei seiner Mitglieder nach einem besonderen, noch zu erlassen­den Gesetz. Er bat ein Recht darauf, Ausschluß über alle die Arbeitnehmerschaft berührenden Betriebs­vorgänge, soweit dadurch keine Betriebs- oder Ge­schäftsgeheimnisse gefährdet werden, zu verlangen. Insbesondere kann er die Vorlage von Lohn­büchern, Informationen über die Leistungen des Betriebes und über den zu erwartenden ArbeitS- bedarf verlangen. In Unternehmungen, die Han­delsbücher führen und Mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigen, kann er vvm 1. Januar 1920 ab' jähr­lich die Bilanz, Gewinn- und Verlust­rechnung verlangten. Die MitgliÄrer des Betriebsrates find durch Strafbestimmungen gegen Benachteiligungen geschützt. Auch können sie nur mit Zustimmung des Betriebsrates entlassen oder versetzt werden, vorbehaltlich der Entlassung aus Wichtigem! Grunde. Dagegen sind sie verpflichtet, unter Strafandrohung die Geschäftsgeheimnisse zu wahren.

Gesetz über Enteignungen und Entschädigungen.

** Kartoffelverteilung. Montag, den 11. bis Samstag, den 16. d. ®. einschließlich, gelangen in den Kartoffelhcmd- lungen auf den Bezugsabschnitt B 3 Pfmid Kartoffeln zum Preise von 18 Pfennig jik das Pfund zur Ausgabe.

** Die Seifenverbrauchsrege- lung wird ab September geändert. Näherei ist aus dem Anzeigenteil ersichtlich.

** Freibank. Dienstag, 12. August, 13 Uhr nachmittags, werden die Nummert 12511350 beliefert.

die Jnhafthccktung nicht Vorlagen.

Streik im Leipziger Buchhandel.

Leipzig, 9. Aug. (Wolff.) In einer gestern abend im großen Saal des Buchhändlerhauses abgehalteneu. von mehreren tausend organisierten Angestellten des Leipziger Buchhan­dels besuchten Versammlung wurde einstimmig beschlossen, am heutigen Samstag in den S tr ei k einzutreten und der Erwartung Ausdruck gegeben, daß auch die gesamte nicht organisierte Ange­stelltenschaft dem Beispiel der Verbände folgen werde. Gleichzeitig beschloß die Versammlung, den Demobilmachungskommissar als Vermitt- lungspecson anzurufen.

Lustschifsdienst BerlinFriedrichshafen.

Au» Stadt und Land.

Gießen, den 11. >Aug. 1919. zugzusammenstotz.

In der Nacht vom Samstag auf Sonntag, 2.20 Uhr, ist vor dem Bahnhof Wetzlar dec ausfalirende G ü t e r z u g 6473 infolge falscher Weichenstellung auf den Güterzug 6769, der von Gießen kam und vor dem Signal Dalt Hulk, ausgefahren. Drei Wagen dieses Zuges smd zertrümmert; der Sachschaden ist erheblich. Mt Mann des Zugpersonals sind leicht verletzt. Die beiden Hauptgeleise waren bis etwa 10 Uhr vor­mittags gesperrt. Infolgedessen mußte der Per­sonenverkehr von und nach Gießen über Lollar umgeleitct werden, wodurch einige Zugverspätun­gen entstanden.

Hilfswerk für die vom Unwetter Betroffenen de» ModautaleS.

Ein verheerendes Unwetter hat am 8. Juli d. I. den südöstlichen Teil des Kreises Darm­stadt, insbesondere die Orte Eberstadt, Nitt»er- Ramstadt, Ober-Ramstadt, Roßdorf und Traisa aufs schwerste heimgesucht. Zahlreiche Hofreiten, Wohnhäuser und sonstige Gebäude wurden unter Wasser gesetzt, schwer beschädigt, mit Schlamm und Schutt angefüllt. Brücken, Wege und Felder wurden weg- und abgeschwemmt. Zahlreiche Em- wohner sind nicht nur durch die Vernichtung vor Vieh, Hausmobiliar, Betten, Kleider, Wäsche und Brennswffen, sondern auch durch umfangreiche Zer­störungen von Lebens- und Futtermitteln, von Obst und Gemüse, sowie von ausstehenden Feld- ftüchten überaus hart betroffen. Bei der Art und dem großen Umfang des herein gebrochenen Un­glücks, durch das namentlich auch eine große Zahl von Minderbemittelten aufs schlimmste ge schädigt wurde, ist neben den in so dankenswerter Weise von der hessischen Volkskammer und der Stadt Darmstadt bereite zur Verfügung gestell- ten Mitteln noch für die Privatwohltättgkett be­sondere Gelegenheit gegeben, hilfreich mftzuww tat, um Not und Elend zu beseitigen. Es hat sich daher ein Hilfsausschuß gebildet, durch den eilt freiwilligen Gaben gesammelt und ordnungsmätzt? verteilt werden sollen. Derselbe wendet sich an bu bewährte Hilfe der Einwohnerschaft des Hessen- landes mit der herzlichen Bitte um fteiwilligk Gaben. Die Gaben bittet er an das Konto bei Hilfsausschusses bei der Bank für Handel und In­dustrie in Darmstadt gelangen zu lassen.

Gültige Lebeusmittelmarken

für die Zeit vom 1L bis 17. August 1919.

Brot: 2300 Gramm Brot oder 1680 Gramm Mehl. Brot Kilogramm 50 Pf., Weizenbrotmehl Kilogramm 58 Pf., Krankenbwt Kilogramm 72U Krankenbrotbäcker: Karl Euler. Ludwigsplatz, Wck Helm Köber,. Walltorstraße, Ludwig Müller, Bahn- hofsttaße.

Butter: Marke 33. 125 Gramm Margarim

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in die Tctt umsetzen. m . ..,

Abg. Koenen (USP.): Eme Versftmtttchung ist noch keine Sozialisierung. Auch bei diesem Ent­wurf wird der Begriff Staatskapitalismus und Sozialisierung miteinander verwechselt. Ter Ent­wurf bringt allerdings ein Reichselettrizitatsmvniv- pol unb eine Verstaatlichung von Großbetrieben. In der Ueverschrift ist dem Entwurf die Etikette: Sozialisierung ausgeklebt worden. Selbst die Ver­staatlichung ist nicht ganz durchgeführt, die Privat­wirtschaft bleibt erhalten und damit auch dre Aus­beutung der Arbeiterschaft. Der ganze Entwurf läuft auf eine indirekte Besteuerung hinaus. Wir 'werden im Anschluß dahin zu wirten siechen, daß als erste Etappe zur wirklichen Sozialisierung we­nigstens das Reichsmouvpvl gesichert wird.

Abg. Woldtmann (D. Vp.): Tcr Gedanke des Entwurfs ist nichts neues. Bedauerlicher Wesse soll er in einer Zeit furchtbarer Teuerung durch- Srt werden. Seinem Grundgedanken stehen wir aus sympathisch gegenüber. Dann iwch müssen wir unsere Zustimmung von der Wänderung ver- schiederrer Bestimmungeir abhängig machen. Alles in allem! dürfen wir nicht vergessen: Wir leben in einer Zeit, in welcher das wirtschaftliche Leben rapid abwärts geht und gehen einer noch trost­loseren Zukunft entgegen. So müssen wir alle Aus­gaben für Anlagen vermeiden, die, wie die Be­gründung selbst sagt, erst in fernerer Zeit sich reu- tieren werden. Mit größtem Bedenken stehen imr dem in Aussicht gestellten Gesetz entgegen, in dem der sozialistische Gedanke festgelegt werden wird. Einspruch werden wir dagegen nicht erheben. Auf keinen Fall darf aber die freie Betätigung der freien Kräfte des Einzelnen unmöglich gemacht werden. . Licht und Kraft soll jedem, Deutsckien zum bilHgften i er Preise zur Verfügung gestellt werden. I

straße 57.

Krankeninehl; Balke, Stephanstraße.

Nährmittel für Kranke: Banse,

Frankfurter Straße. _

Seifet Marke für August 1919. Anteck 125

Gramm K-A.-Seisenpulver zu 15 Pf., 50 Grcum

Die Vorlage geht an einen Ausschuß von 28 Mitgliedern.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Nächste Sitzmrg Morttag vormtttag 10 Uhr

Tagesordnung: Zweite Lesung der inbirrttai Steuern, erste Lesung des ReichÄwtopfergesetzes und der Reichsabgabenordnung.

Schluß V,7 Uhr.

trolle ftndet in Goldstein und in Höchst statt. Der ! rote Ausweis, auch wenn abgestempelt, genügt als Papier nicht.

Das Rhcinlandabkommcn.

Versailles, 9. Aug. (WTB.) Bei den am 7. August aufgenommenen Verhandlungen der deutschen Kvmmissvou mit der interalliierten Kom- ! msssion über das Rheinlandabtvmmen liairbe von dem deutschen Vorsitzenden Unterstaats- ( fefretär Lemald die von dem parlamentarischen Beirat des Rcichskommissars für die besetzten Ge- , biete im Westen und von den Vertretern aller Er- ; tterbftänbc und aller Behörden des besetzten Ge- | bietcs geäußerten Wünsche mit ausführlicher Be­gründung zur Sprackxe gebracht. Die Entente'kom- misswn hat Berücksichtigung eines Teiles der dcut- scken Dunfcküe zu gesagt. Erne eingel^nde Mft- teihma hierüber fömtc erst erfolgen, nachdem bte schriftliche Aiftwvrl der Entente auf die von der deutschen Kommissvon im Anschluß an die mündlich - geführten Verhandlungen übergebene umfangrerchc ' Tentschrist eingegangen ist. Reichskommisinr von Staftk ist das in der Antwort der Entente vvrbe­haltene Agrement tnztvisckivn erteilt worden. Ter .Amtssitz des Reichs^ommissärs wird Kvblcn-, wv auch die lwhe httenalliierte Kommission ihren Sitz hat. Der Rcichskommissar wird seine Tätigtat in der zweiten Hälfte des August aufnehmen.

Eine neue Schikane btr Franzosen.

Höchst a. M., 8. Aug. Bei einer Kontrvll- Versammlung im Juli wurde zinn ersten Male auch von den anwesenden Offizieren mckitarische Chrenbezeugung durchStram m stehen" ge­fordert. Im Hinblick auf den militärischen Brauch, der selbst unseren gefangenen Offizieren gegenüber Geltung hat, lehnte ein Offizier diese Art des Grustes ab. Er wurde daraufhin vom hiesigen Polizeigericht M 10 Tagen Haft verurteilt, weil er 1. als Offizier nicht so hätte handeln dürfen, 2. weil er keine Reue gezeigt, sondern sich noch zu rechtferttgen versucht habe, 3. weil er einen französischen Offizier vor 600 Mann bla­miert habe.

Aus dem Reiche.

Die Forderungen der KriegsbefchSdigteu.

Weimar, 9. Aug. Das Reichskabinett hat in feiner heutigen Sitzung auf die von dem Reichsbund der kr ieg s b es ch adig ten Kriegsteilnehmer unb Kriegshinter­bliebenen erhobenen Forderungen auf die Bewilligung ausreichender UnterstuKunaen folgen­den Beschluß gefaßt: Die vom Reichsbund der Reichsregierung unterbreiteten Forderungen zur Behebung der Notlage der KriegshinterbliebenenI belaufen sich allein für die einmalige Unter­stützung und für bee geforderten Starten» Zuschläge für das Jahr 1919 auf über 500 Millionen Mark. Wie die Reichs­regierung stets den ernsten Willen auch durch die Tat bekundet hat, die unbestrittene Notlage der 'Kriegshinterbliebenen tunlichst su bessern, so muß sie auch diesmal im Interesse der Gesamtheit des .Bolles und damit der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen ernstlich prüfen, ob die er­hobenen Forderungen jetzt erfüllbar sind. Der 'Deichsregierung stehen außer den Mitteln, die bereite k«willigt worden sind, also auch insbeson­dere außer den am 27.4. b. I. zur Verfügung gestellten 300 Mlllionen Mark, wettere Mittel Nur Zett nicht zur Verfügung, da die gesetzgeben­den Körperschaften solche nicht bereitgestellt haben. 'Die Reichsregierung wird jedoch von den gesetz- gebenden Körperschaften in den am 1. Ott. d. J. in Kraft tretenden Reichs Haushaltsplan die Ein­stellung ausreichender Mittel erbitten, die insonder­heit zur Bel^ebung der Notlage bedürftiger Kriegs­hinterbliebenen, insbesondere unbemittelter Wit­wen mit Kindern, dienen sollen. Die Reichsregie­rung verfolgt das Ziel, alle verfügbaren Mittel zur Besserung der Notlage der unbemittelten Be- völlerung zu verwenden. Deshalb sind unter we­sentlicher Beteiligung des Reichs l1/» Milliarden zur Senkung der Lebensmittelpreise zur Ver­fügung gestellt worden. Auch hat das Reich Maß­nahmen zur Zuführung der verfügbaren Kriegs- ftoffe an die unbemittelte Bevölkerung mit Hckfe der Lieferungsverbande getroffen. Diese Maß­nahme kommt auch den bedürftigen Kriegshinter­bliebenen zugute. Die tontmenbe Steuergesetz­gebung kann erst die Möglichkett geben, einer nach sozialen Grundsätzen aufzubauenden Versorgungs- «efetzgebung näherzutreten. Nur das gesamte deut­sche Boll kann durch seine Arbett die Mittel schaf- sen-,-um gerechtserttgte Wünsche der Kriegsbeschä­digten und Kriegshinterbliebenen zu erfüllen.

Die Lage in Chemnitz.

Chemnitz, 9. .Aug. (WTB.) Ter heutige Lag verlief ruhig. Zwischen der Reichswehrbrigadtz dem Kommando vm Chemnitz, den Bvlksbeauf- tragten und den Vertretern der drei sozialistischen Parteien wurden in Erweiterung der gestern ge­troffenen Abmachungen SSetanbannigen gKrossen, nach welchen die Ueberwachung der öffentlichen Ge­bäude und staattichen Anlagen die Chemnitzer Sicherhettstruppen und die Unteroffiziere der alten Chemnitzer Regimenter übernehmen, die meist ver­heiratete Chemnitzer Bürger sind. Die genannten Truppen haben ferner die Aufgabe, alles Lerres gut, einschließlich aller Waffen, zu sammeln und bet dem Sicherheitsbataillon in der Kaserne abzu- geben. Tie drei Parteien werden dm Sichcrheits- mannschaften UTtterstützung gewähren. Im Rah- men der gestrigen AbmaHing liegend, nrirb ohne Berührung der inneren Stadtteile das Bataillon der Reichswehr in die neue Kaserne abrückm, um den Schutz des dort lagernden Heevesgutes zu über­nehmen. Tie polittschen Gefangenen, die vom Reichswehrkommando festgenommen worden waren, wurden schon vor der Besprechung mit der Ab­ordnung frei gelassen, da ausreicherwe Gründe für

trizitätsgesetzes. . a

Abg. Kahmann (Soz.): Wir begrüßen das Gesetz u. hoffen, daß ähnliche Maßnahmen auch auf die Kohlen und die Wasserkräfte ausgedehnt werden. Leider erfaßt das Gesetz nur Anlagen, die größer als 50 000 Volt sind. Wir hoffen aber, daß das Reich von der durch den § 5 der Vorlage gebotenen Gelegenheit, auch kleinere Gesellschaften ,u sozialssicren, Gebrauch machen wird. Je schneller >ie Zentralisierung vor schreitet, desto eher und voll- tändiger erreichen wir das große vulksimrtschaft- liche Ziel: Kosten zu sparen. Wir Sozialdemo­kraten sozialisieren nicht aus Liebhaberei,, sondwn aus Ueberseugung. Wir dürfen uns kerne dost- pieligen Experimente leisten. Unsere Energie­versorgung ist noch viel zu sehr zersplittert. Ge­rade die kleinen Werke sind Kohlenftesser. Elek­trische Energie ist «ich^ gerade zur Bewältigung ter landwirtschaftlichen Arbeiten notwendig. Wrr erblicken in dem Gesetz einen Fortschritt, wQrn wir uns auch weitere Bestrebungen zu einem blühen­den Sozialismus im Ausschuß Vorbehalten.

Abg. Leicht (Ztr.),:, Es wird nwtzr ober weniger bei allen Sozialisierungen der Fall sem, daß sie einen fühlbaren Eingriff in die Struktur und Freiheit des Wirtschaftslebclte bedeutet. Tie Vorlage soll nicht ein Signal für weitere So­zialisierungen im Galopp geben, sondern geht mit Recht vorsichtig und unter Berücksichtigung der Finanzlage auf einem bereits betretenen Wege tror. Tie Verabschiedung des Gesetzes halten wir für notwendig, trotzdem es eine gvoße umstürzende Veränderung im ganzen Wirtschaftsleben bedeutet. M öge later diese Aenderung zum Blühen des Vater­landes beitragen.

Abg. Wieland (Dem.): Mit dem Ziele, mit der Vorlage an die Stelle der bisherigen Ver­zettelung eine Regelung der Elektrizttä tswirt schaft zu setzen, sind meine polittschen Freunde emver- ftanben. Nur haben sie schwere Bedenken, ob ter hier vorgeschlagene Weg zum Ziel führt. Zunächst scheint uns die vorgeschlagene Entschädigung völlig ungenügend. Sonst scheint die Begründung des Gesetzes etwas mager ausgefallen zu sein.

Reichssck>atzminifter Meyer- Es sst zur Zeit durchaus ruxb nicht z-u übersehen, in welchem Aus­maß ter Entwurf zur Erwerbung pnoatkaptto- listi scher Unternehmen gebraucht werten nrirb. Es nrirb reichlich soviel übrig bleiten, um ten Bedarf des Reichs zum Bau von Stromanlagen in ten nächsten Jahren zu sichern. Ae Emwürfe des Abg Wieland ttchten sich auSschtteUrch gegen ten ersten, hier nicht vorliegenden Vorentwurf. Du technischen Fragen, Pie der Vorredner geftraff hat, werden besser ter Aussprache im Ausschuß Vorbehalten. r

Abg. Biene* (Deutsch-Nat.): Unsere Frak­tion erbttckt in dem Entwurf eine Maßnahme von ungeheuerer Bedeutung für unser gesamtes Wirtschaftsleben. Umso weniger angebracht wäre eine überstürzte Beratung. Im Land wird jetzt schon eine gewisse Flüchtigkeit in ter Gesetz- macherei ter Nattonalversammlung übel vermertt. T-ie Wirsschasttichtett eines Werkes beginnt aller­dings erst bei genügender Abgabe Von Stvom, so daß iatsöcklich eine Reihe kleiner Kraftwerke un- trErtschastlich arbeitet. Tiefer Uetelstand kann aber üternunden werten, intern man die kleinen Werke mit ten großen, die ihnen ten Strom liefern, m Verbindung bringt. Tas Reich muß aber auch eine gesunde Preispolitik seinen Abnehmern gegen­über in die Wege leiten. Ter Kraftstrom mutz zu billigen Preisen geliefert werten. Daran haben nicht 5)andwerk und Kerne Betriebe, sondern auch Großindustrien ungeheures Interesse. Völlig ver­missen wir einen FinanzpLan. Wir müssen durchaus Klarhett darüber haben, welche Aufwendungen in den nächsten Jahren insgesamt zu erwarten sind. Zu dieser Schwäche des Entwurfs tritt ter andere, daß über die Verhältnisse zu beit Gemeinten, be­sonders zu ten Gooßstlädtar ferne Klarhett ge* sck-affen wird. Hoffentlich wird die Regierung im Ausschuß unsere Besorgnisse zerstreuen, so daß wir die Vorlage schließlich zum allgemeinen Wohl

Fleis -------------- . , - . ,

Fremde und Urlauber; Schreiner, Seltersweg. |

Nährmittel für August tingetroffen. \ Nähere Bekanntmachung folgt.

Zucker für Augrsst noch nM etngetrofren Für Zugezogene und Krcncke^ Debus, Friedrich­straße 5, Männche, Wiffhelmsttaße 15. Kopp, Btt- marckstraße 30, Bieker, Neustadt 55, Ganz, Damm- straße 34; für Urlauber; Klingelmeyer, Ludwig«

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j. Grebenh Lag sand hier inmlung ftatl o dem Amtsbezi Wen erschienen !!nz aus Fried 'Mutshmn) dl! chchaft für Milc IA den Einfluß

Berlin, 9. Ang. Die Teutschi' Luftschiff- sahrts-?lktiengesellschaft in Friedrichshafen hat eine

l^i n F^rleds h^a fen mit Anschluß W e i m a r ,9. ^6-(Wolff.) Im der ftertte an die Schwrizer Dampfer eingerichtet, die ihren unter dem Vorsitz desRetchsstnanznumsters Menst etwa am 18. August aufnehmen roicb. Das'Erzberger ab gehaltenen Vollsrtzung des

Berlin, 9. Aug. (Wolff.) Ter Entwurf eines Gesetzes über Enteignungen und Ent-< schädigungen anläAichdes^ FriedemsVer­trages zwischen Deutschland und test alliierten und assoziierten Mächten 'nrirb Soeben veröffentlicht. Tie Reichsregierung 'wird darin ermächttgt, Ge­genstände, welche auf Grund des Fritt>ensvertragÄ! oder ergänzender Abbommen den alliierten und assoziierten Mächten zu übertragen sind, für das Reich zu enteignen. Tie Enteignung er­folgt ohne besondeves Verfahren durch Bescheid an ten Eigentümer, falls dieser nicht ermittelt werd.m kann, an ten Besitzer ter zu enteignenden Sach': oder an ten Inhaber des zu enteignenden R'chts. Jedermann ist verpflichtet, ter Entcignungsbehörde auf Verlangen die von ihr für erforderlich cratfc beten Auskünfte zu erteilen. Tie Auskunft kann turck öffentliche Bekamitmachuug oder Anfrage lei den einzelnen zur Auskunft Verpflickiteten er­fordert werben. Tie Enteignungsbehördm find lesugt, Gegenstände, welche du Enteignung unter­liegen, zu beschlagnahmen. Tie Beschlag­nahme endet mit dem freihändigep Erwerb durch das Reich, mit ter Enteignung ober mit ter Freigabe. Die Enteignung erfolgt gegen eine an­gemessene Entschädigung in Geld, in Wertpapieren, ober in gleichartigen Gegen­ständen. Tie Entschädigung wird von der Ent- eignungsbehörde oder von einer unteren von dem zuständigen Reicksminister zu bezeich-nenden Stell: festgesetzt. Tas Gesetz schließt mit ter Aufzählung ter Strafbestimmungen bei Zuwiderhandlungen ge­gen die Vorschriften des Gesetzes.