Ausgabe 
6.11.1919
 
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Bekanntmachung

behördliche Anzeigen

die

itd) diese Neuherrichtung bürt«

Ter Oberbürgermeister (LebenSmittelaml).

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tag nod)mittag von 25 Uhr.

Aus Onrnh der am 8. Oktober fhrttgefunbcnoi Bolllzahllmg muhte die Markenkattothek neu her- gerichtet werden. Du-

Grestrn, den 30. Oklvber 1919.

Hässliches Amtsgericht.

Ter 7. Bürgermeister. S chneider.

den Geschäften übertragen:

Adami, Gcbr, MLusburg 14

Arnold, Hemrick, Kaiser-Allee 19 Blum Wwe , Alois, Steinsttaste DeduS, Heinrich, Fricdrichsttahe 1 Kalbfleisch, Heinrich, Liebigstrastc ' Giesten, den 5. Noventber 1919.

In unser Gen-osimschaftSvegister wurde hAite eingetragen: 1. ba5 Statut vom 24. August: 1919 der, ^Landwirtschaftlichen Bezugs-und Abs atzyenossen schia ft, eingetragene Genos- schaft mit beschrankter Haftpflicht" mit dem Sitze zu Allendorf a. b. Üumba.

Gegen stund des Unternehmens ist gemeinschaft­licher Em kauf von Berbrauchssddffen und Geyen- standen des landwirtschaftlichen Betriebes, fotor? gerneinichaftlicher Verkauf landwirtschasLicher Er­zeugnisse. Die von der Geniosjenschaft ausgehenden ö^tntitden Bekanntmechungun sind unter der iymrui der Genossenschaft, gevichnel von zw'i Vorstands milgliedeim, in dem BcrbcmdsorganDas Hessenland" aitiAuncbnien. ,

Die MUenSerVärinig und Zeichnung für die Genossenschaft muh durch ztvft PorstandSmitglied.r erfolgen, wenn sie Tritten gogenüber Rechitsv^r- bnid!«i>vcit haben soll. Tie Zeichnung geschaht in der Weise, dast däe Z^-ichvettden zu der Firma der Genossenschaft ihre N^mensunterschrift brifügtrn;

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wert 41a IrtM'aefce üelv.-lreexerti. B. Laa>«. liolw

Bekanntmachung.

Vom 29. September 1919.

Auf Grund des ü 8 Abs. 1 der Bekanrftumch- ung des Reidrsrommissars für dv Svblenverteilung vom 9. September 1919 über die Einschpänkung des Verbrauchs ffcftrifdxr Arbeit wird befhmmt: .Dom munoIverbünde sind bk Kreise, Vorstände der Kreise dk K'reisdrrek^ren, Okmrinbäwrstwrde in den Städten von über 20000 Einwohnern die Oberbürgermeister, in den übrigen Städten die Bürgermeister, in den Landgemeinden die Bürger­meistereien.

T a r m stadt, den 29. September 1919.

Hessisches LandeS-ArbeitS- und WirlschaftSamt:

. Raab.

3. Die LandeSzentralbebörden oder die von ihnen beauftragten Stellen können einzelnen Ge- memden oder Gnwpui tun Gcrneiüden mit

Bekanntmachung.

Der Verkauf von Spiritus gegen Abgabe von Marken für den Monat November ist Nachfolger»-

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ten einige Differenzen entstanden fern, wodurch eine Verzögerung bei Abfertigung des Publikums vorkommen wird.

Ich ersuche dringend, dir vorgenannten Ab- hodnigszeiten genau einzuhalten, damit unnötige Störungen in der Abfertigung vermieden werden.

Giesten, den 5. November 1919 12602B

Der Oberbürgermeister sLebenSmittelamt).

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a) mit beit Kohlenwirtschaftsstetten und den Kommunalbekiordcn bei der Durchführung der auf Grund dieser Bekannimadning not^ wendigen Maßnahmen xufmnmenzuwirken;

b) die il/nen durch diese Bekanntmachung oder durch die Ortsvorsdwisten (§ 5) übertragenen Rechte und Pflichten auszuüben.

6. Die Vertrauensmänner üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

7. Die bisher ernannten Vertrauensmänner bleiben ohne weitere Veitättaung int Amt.

8 5. Ortsvo rschriften.

Die Kommimalbehöcden, und zwar in Ge­meinden mit mehr als 10 000 Einwohnern die Gemeindevorstände, im übrigen die Vorstände der .kommunalverbLnde, haben sobald wie mög'.ich im Einvernehmen mit den Kohlenwirtschaftsstellen Vorichriften über die Einschränkung und die zweck­mäßige Beriellung des Verbrauch- elektrischer Ar­beit zu erlassen, insbesondere über die Einschrän­kung für den Kleinverbrauch gemäß § 1 Äbs. 6 dieser Bekanntmachung.

Die bisher erlassenen OrtSvvrschristen bleiben ohne weiteres in .Kraft. Die durch diese Bekannt­machung notwendig werdenden Aendenmaen und Zusätze der Ortsvorschristen find umgehend zu erlassen.

§ 6. Anvrdnu ngen in dringenden Notfällen.

Ergibt sich bei einem Stromverforgungsimter> nehmen infolge Mangels an Brennstoff ober aus sonstigen Ursachen die imbebingte Notwendigkeit, schleunigst Einschränkungen des Verbrauchs elek­trischer Arbeit vornehmen zu müssen, so hat der Vertrauensmann die nach Lage des Falls erforder­lichen Maßnahmen aitywrbncn. Den Verbrau­chern bat er tunlichst vor der Durchführung Kenntnis zu geben. Den beteiligten Mmmuncll- bebörben und Kohlemvirtschastsstellen bat er un­verzüglich Meldung zu machen.

8 7. Kohlenwirtfchaftsstellen.

Die Abteilungen Elektrizität der Kvhlenwirt- fchaftsstellen sind in Preußen die früheren Abtei­lungen Elektrizität der Krieksamtsstellen. In Bayern sind es die LandesÜvhlenstelle, Abteilung Elektrizität. München und Nürnberg, in Sachsen das Landeskohlcnamt, Abteilung Elektrirität, Dresden, in Württemberg di« LandesVo Umstelle, Abteilung Elektrizität, Stuttgart, in Baden die Landeskohlenstelle, Abteilung Elektrizität, Mann­heim.

An die Stelle der Abteilungen Elektrizität der Kvhlenwirtschaslsstellen usw. können mrdere. von den Lau des Zentralbehörden mit der Durch führung der Bestimmungen dieser Bekanntmachung beauftragte Stellen treten.

§8. Landeszen tralbehörden

1. Die Landcszent alle lrär den le im mm, wer im Sinn« dieser Bekanntmadmng als Kommunal» verband, Gemeinde, Vorstand des Kommunalver- banbes und ate Gemeinde Vorstand anzuselFn ist.

2. Die Landes/entratbehärden Dn: en im Ein­vernehmen mit dem Reichschmmiifar für die Koh­len Verteilung andere Stellen als die Vorstände der Kommunal verbünde oder Gemeinden mit den in dieser Bekanntmachung den Vorständen der Kommuna'.verbänd« oder (Seiminben zu^eviesenen Aufgaben b au tragen oder einzelne die er Ausgaoeu firi> telbft oodK-fnUten

Bekanntmachung.

Betr.: Einschränkung deS Verbrauchs elektrischer Arbeit.

Tie nachstehenden Bestrnntmachungen werden hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Gemäx tz 4 nachstel-eirüer De,.in.mungen Ul Herr Direktor Stelle Stöbt. Elektrizuätswerre Giesen, zum Vertrauensmann für das Derfor- ginnviebict der Stabt Giesten ernannt worden. _

Giesten, den 30. Oktober 1919. 12ÖO4B Ter Oberbürgermeiirer. I L.: Krenzren.

Bekanntmachung.

Är unser Handelsregister Abt. A wurde be­züglich der Firma Vereinigte Stempelfabrikan Gelnhausen-Gießen I. Bergeon und I. Kreuter, Gießen ein getragen: Die Prokura der Ehefrau Joses Kreuter, Lina geb Klaus, ist erloschen

Gießen, den 31.Oktober 1919. 12595»

Hessisches Amtsgericht.

Heinrich Döll, Spar-afenrechwer,

Christoph Dang Laickwirt, alle in Ällendorf a. d. Lu mda «vhn- hast.

Tie Haftsumme für den etwrbaiai Geschäfts­anteil beträgt 100 Mk.

Tie Einsicht der Liste der Gewogen ist toah- rotblxrr Düftrskstmibm des Gerichtei Kbem gestattet.

Stadt. Arbeitsamt (Ziehen

West-Anlage 31, releph. 2054.

Es können eingestellt werben:

a. bei diesigen Arbeitgebern: 1 Schubmacher, 1 Polllerer, 50 Grudenarbeiter, 6 Lchretner, 1 Schneider, 1 Kleinbauer, 1 Glaser, 1 Uhrmacher 1 Spengler und Installateur. 10 Maurer, ein Zeichner für techn. Bureau. 3 Wärter.

Lehrlinge: 1 Spengler u. Installateur, 1 Friseur, 1 Sieinhauer, 1 Schmied, 1 Schreiner.

b. bei auswärtigen Arbeitgebern: 2 lanbw. Knechte und Arbeiter, 50 Grubenarbeiter, acht Schrelner, 1 WieaeuieiHer, 80 FeidbereiniaimgS' arbeiter, 1 Tapezierer u. Polsterer, 3 Einschaler, 3 Beionarbeiier, 5 Schneider, 2 Lchnhmachei, 2 Sleindaner, 1 Pflasterer, 1 mnger Kamin leger, 3 Elektromonteure, 5 Zigarren- ll Wickel' macher, 1 Ptamst oder Pianisitn, 2 Installateure, 1 Spengler und tznstaUateur, 1 Holzbildbauer, Klavierbauer, Negulierer und Zusammeusetzer, Mühlenbaumonteure.

Lehrlinge: 1 Mechaniker, 1 Schlosser, 1 Schreiner.

ES suchen Arbeit: 2 Bäcker, 5 »Schriftsetzer und 3 Drucker, Stanfteute, Schreiber und 3/eilen e, Packer, Hausbar,chen und 2lu6laiifer, Maschinen» schlosser, Bauschlosier, Mechaniker, 1 Spengler u. OnilftU- 4 Heiner, 2 Sanier. 2 Gärtner, 3 Schrei­ner, 3 Friseure, 1 Steinkormer, 3 Krankenpfleger, 1 Porieseuiller, 4 Schnilede, 2 Buchbinder, 1 An­streicher, 1 Polsterer, 6(£bnuffeure, 2Molorschlofier» 1 Glaser, 1 Auiomobilschlosser, 1 Wächter oder Pvrlter, 2 Maschinisten, 4 Metzger, 1 Hau-meister ober Verwalter, 'i Techniker, 1 Zimmermann- 2 Oberkellner, 5 Kellner, 1 Zabniechiuker, ein Optiker, 1 Obst- und Gartenbautechnlker.

Lehrlinge: 1 Kaufmann, 2 Schlosser. 1 3Denglet; 2 Schreiner, 1 Gärtner. 3 Schuhmacher, 1 Kon­ditor, 1 Friseur, 1 Elektromonteur, 1 Geometer.

Weibliche Abteilung:

ES können eingestellt werden:

a. bei hiesigen Arbeitgebern: Mehrere Köchinnen Mädchen tag-llber, Dienstmädchen, Vouffraum und -madchen. 1 Lehrmädchen, Putzfrauen, periefte HaiiSmädchen, tüchtige Alleinmädchen. 1 Flickerin, 6 Zigarrenmacherinnen, 1 Schueideru», oter Aroeiterinnen.

b. bei anSwiirtigen Arbeitgebern: 2 lanbmtri- schanliche Dieniimädchen. Dienstmädchen, eine Friieuse, 1 Küchenmädchen, HauSmadchen. zwei Röchiunen. 1 Hausbaiteriti 1 einlache Stütze, Mädchen für Haus» und Gartenarbeit, Allein- Mädchen, 1 Waschmädcheu.

ES suchen Arbeit: 1 Haushälterin iKriegerwnwe» mit Kind. 12MHB

Wegebau.

Tie Arbeiten

a) zum Ausbau der OrtSstvahe en der Hof- reite des Fr. Alt-nheimer in Lützellinden,

b) zum Ausbon des Weges am Zrmmerplatz dascbst,

c> zur HerstelluTtg einer Steahenrimie an den Wohnimgen des Äohs. Ludwig und Iokdb Grei­ling zu Lützellinden fallen vergeben werden. Tie Äbitenanfdfkigr kötmen wahrend der BuramstWiden am Sütg-Tmetfleramt h^rseLbst erngcsehen werden.

Schriftliche Angebote find verschlossen bis zum 12. November 1919, vormittags 11 Uhr, an dos $iir®7Tmcifteiami Ewoß^Nrchkevbach ein-Ulrichen.

Grvtz-Rechtenbach, 31. O^vber 1919.

8 3. Belastungsausaleich.

Die für die Einschränllrng des Verbrauchs elek­trischer Arbeit zuständigen Stellen sind berechtigt, Matzuahmen zu ttefsen, die eine bessere zeitliche Verteilung der Belastung bezwecken.

5 4. Vertrauensmänner.

1. Für die in ihrem Bereich liegenden, von privater Seite betriebenen StromversorJungs- unternehmen ernennt jode KohlemvirrschaNsstelle Vertrauensmänner, im Bedarfsfälle auch Stell­vertreter. Sie weist jedem Verttauensmann einen abgegrenjtcu Tätigkeitsbezirk zu. In diesem ist der Verttauensmann für die öffentllchen Elektrizitäts­werke und die an sie angef(fronenen Berdvauctzer tufiänbig. Erstteckt sich der Verbrauchsbezirk eines Stromverscrgungsunternehmens über die Bereiche mehrerer Kohkentvirtschaftsstellen, so ernennt der Reichstem in issar für die Kvhlenvccteilung den Ver­trauensmann und gegebenenfalls den Stellv er- Vertreter, wenn die bticiligten ÄvhlemvirtlchaftS- stellen au keiner Einigung gelangen.

2. Für vom Reich, ovm Lcnrde, einem Kom- munaluerbanb oder einer Gemeinde betriebene Stiomocrsorgungsunternehmen bezeichnet bu Reichs--, Staats- oder .stommunalbehörde, der das Unternehmen unmittelbar untersteht, eine Dienst­stelle oder einen Beamten als Träger der Aufgaben des Vertrauensmamles, der sich schriftlich zur Heb er nähme des Amtes bereit zu erklären bat. Die Dienststelle ober der Beamte ist dem Reichs- temmiffar für die Kvhlenverteillrng irrte der Koh- lcnwirtschaftsstelle zu benennen.

3. Bei Stromversorgungsunternehmen, die sich zum Teil in staallichem oder kommunalem, zum anderen Teil in privatem Besitz befinden lgemischt- wirN'chaftliche Unternehmen), ist für das Verfahren bei Bestellung des Vertrauensmannes ausschlag­gebend, ob der Vorsitzende des Aussichtsrats Ber- treter des Staates byn der Kommune ober Ver­treter des beteiligten privaten Kapitals ist.

4. In der Regel sollen die technischen Leiter der Stromversorgungsunleniehmen zu Ver- traucnßmännern ernannt werden. Soweit die Ver­trauensmänner und ihre Stellvertreter nicht Reidas-, S pts- oder Sommunalbenmte sind, sind sic von ber ernennenden Stelle auf ihre Obliegen­heiten nach der Bekanntmachung des Bundesrats vom 3. Mai 1917 (Allidisgesedb.. S. 393) zu ver­pflichten. Dem Reichskommifsar für die Kohlen- Verteilung rft von der erfolgten Bestesllrng sofort Anzeige zu erstatten.

5. Die Vertrauensmänner und die im Abs. 2 «nannten Dienststellen oder Beamten haben die

In unser GeuVf'enichaftSoogister nxnte heute eingetragen: 1. das Statut vom 7. Sevtbr. 1919 der,Landwirtschastlichen Bezugs-und Abfatzgenofsenschast, ängetragaw Gerws- schcnt mit beehränkter Haftpflicht" mit dem Sctze zu T r e i < a. d. Lumda.

Gegenstand des UnrenvhmenS ist gMeärschaft- licker Einkauf vm Ve7brcv»1iSsteffen und Gegen- siändev des l<ntehnrt.'d>iftl xym Betriebes, pan* gemeinf<6aftli(f>-T Berkaus 3andwirtschafttuhrr Er- tmgni fe. D e von da Gemüs en schäft aus- ,'Hendl n öffentlichen Bekannt rwcbungOi fiub lurter der Firma der Geto sen chatt, fsreicbrwt von »w ', Borstmtesmitglieberu, in benr VerbandsorganDas Hessenlano" ouf»und)nu-n.

Tie ©ilendertä inig und 3eidnunw für bi.- Gevo scnsd'Ml muh durch ymi D^-s» nd>mitgited.»r rrrlarn, wenn sie Tritten qegenübiTr Rchts^l- bind'.cchlli: leiten soll. Die Z-ichnung gefdiietit in >rr Weile, datz die Zeickrvnden m der Firma bei Cteityfmid>a 1 ihre NtuvensmUerschritt beifügm: 2 trr V?risand. beftetertb aus:

1. £>cmrid/ 3»ixrrui Li.Helm Will, ftatfwoirt,

2. Heiurul) Kehr IV., liant*mrt,

3 Vithrim Liane st rutb, Lonwoirt. Sämtlicke LandevrNe tn ToeiS a. d Lumda .rechn- VaN.

Tie Haft umme' den etnxntriMt Geschäfts­anteil beträgt 200 Mk.

I« (hnii<ft der Liste der Qknofien ist wüh- "iTXb der Dien schunden de» Gericht- jedem gestattet.

>Giesten, den 30. Cfteber 1919. 12596 B

\ Hei fisches A m tsgerrcht.

| manne« zulässig ist, oder wer den Bvrichr^ten | 1 des 8 2 dieser Bekanntmachung oder bat auf Grund br.^ei BeSaniUmacliung erlassenen Beskirn rnungen zuTvteerhurdelt, wird mit (^eiängnis bi. ra einem Jahr ine» mit ^seldstrafe des -u 10 (XX Mark aber mit einer dieser Strusen bestraft.

2. Die Straf Verfolgung tritt nur auf Antrag ein. AntragIberechtigt ist:

Sj der RrikbS»vmmissar für dic Kvhlenvertri' lung oter dic von tfrn mit bet Antrag- frdlung schriftlich beauftrage Peron:

b) bei Zuwiderhandlungen geyn Vorftstriften, her von einer anderen Bebörde cd» dem RrichsLommissar für die «o^enverkrilunv auf Grund bk er Bekanntraadumg ergangen, find, die Behörde, dic fit erlassen brrt, bei BerielLimgen gegen § 2 dieser Bckannlmcuh ung? Lottenn^tschaftsstellc.

Richtet ixh bet Antrag gegen einen Reichs-, Staate- oder nammunaßxamien wegen einer in Ausübung seiner Tiemzgcschüjte begangen« ^u- ntirfUmlüimo, so ist mir Der Reichst rnmissar für Die Kohlenv-rrcilung antragsberechrigt.

5 12.

1. Vorstehende Beiiiinmunglm treten nrit dem Tage ihrer Bekanntmachuwg in Straft

2. Tie BeLnrntmachung vorn 2. November 1917 nirb hierdurch ausg:hoben.

Berlin, den 9. September 1919.

Ter Reichskvumnssar für die sdoblenverteLmg: Stutz.

a ntmoch m.i den Gemeinden von me r als 10000 uiiduouneai zu^w ...u üb rtra^en.

S 9. 21 in P r e i 6 i ü c den Mehrverbrauch.

Verbraucher, die von einem Stromveri^rgungs- unlerntbmen elektrische Arbeit gern Bezahlung erhalten, lxrbeu für lebe trotz ionderer Berech- mmg über dic zügel ässe ne Menge hinaus ver­brauche Ailorocttftioibe einen Aufpreis von 50 Ps. zu zahlen

10 Strom sperrung.

Bei weder holl notwendig wertender Erhebung des Aufg-ldes gemäst § 9 ist btt Kvdllirw rtschaft-- ftelle berechtigt, dem Btrdvauchet den Strom yn sperren.

11. Strafbestimmungen.

1. Der trotz br ondercr Varnung mehr elek­trische Arbeit verbraucht, aL nach üttivr Bestmnr- madwng und den CrtÄxnldjriften ooei den g-mätz § 6 getroffenen Anordnungen dks V.-rttauens--

Bekonntmachung

über die Einschränkung des Serbrau^ elektrischer Arbeit.

Aus Grund der Bekanntmachung über Elektri­zität und GaS, sonnt Tampf, Druckluft, Heist- und LeitungSir^sler vorn 21. Funi 1917 lReichs- Gesetzo! S. 543' und der yq 1, 3 und « xr Setaurttmadumg über Ckcttriztot und Gas, w-vic Dampf, Druckluft, Hei^- und LeituEwchser vom 3. Dl'tofc't 1917 (NeichS-Gesetzbll S. 879) wird bestimmt:

8 1. Ber brau chsrege lu n g.

1. Ter Verbrauch elektrischer Arbeit wird bei ollen Verbrauchern, die sie von einem Strom- VtrsbrMlngsunlcrnehmen beziehen, eingcfdirinft. Tae der Einschränkung ist ablyangig von Cer Toteiligen fiWeidngt, der Leismngsiütngkeil und dem Betriebszusvande des liefernden EtektrizitätS- ttttte» und der Wichtigücll des Verbrauchers. Tie Örunbtap;-'n für die Eiirichränkung gibt der Reichs- temmissrr sirr die ftoMenmtäluno bat .Kohlen- L^rrtsciiaftssteNen, Abteilung Elektrizität (§ 7), unb durch sic den Verttauensmännern (§ 4) durch Richllimeit und besondere Anweiiungen, cr ergänzt uno ändert die Richtlinien und besondere Anwei­sungen, cr ergänzt und ändert die Richtlinien beti reu eiligen Sohlen- und Wirtschaftslage ent- fprec^nd.

Tie Einsichtnahme in die Richtlinien steht den Berbrauchent bei den .Wohlewoirtschaftsstellen, ?lb- teilung Elektrizität, und bei den V-nftraiiens- männern während der DienMmtden fnei.

2. Ms Verbraucher im Sinne dieser Bekannt­machung gelten auch solche Grostabnehmer !.stom- munai, Verbände ustv.), dir ekftrifd)t Arbeit von einen! Werk beziehen, um sic als Strombersor- gungSunternehmer weiter zu .verkeilen.

3. Tie Regelung des Äwbrauchs erfolgt durch bec Abteilung Elektrizität der .stÄhlenwirtschafts- skellcn im Eurvernshmen mit dem Vertrauens­mann.

Zuständig ist die Ä'ohlenwrrtschaftsstelle, rn deren B.nrk bw .BetriedSstätte des IteP.'vnden EtMmvecforgungsunternehmens liegt. T« er­folgte Rrg'lung ist dem Deriwuucher schriftlich ober telegraphisch miUuteüen.

Fn Ziveifelslällen, die bei der Durchführung dieser Verordnung entstehen, entscheidet der Rrsths- Idmmissar für die Zwhlenverieilung, Abteilung (Steftriiitäf.

1. Einträge auf 9(errbenmg der Verbrauchs- regdung irnb an den Vertrawensmaatn zu richten. Solange ein erhöhter Verbrauch nicht genehmigt ist, must der Verbraucher die bisher gültigen Gren­zen enthalten. Bei neu hinzu tretenden Abnehmern darf die Stromentnahme erst nach erfolgter Rege­lung des Berbraudrs einfetzen.

In keinem Falle darf ein Verbraucher mehr Strom entnehmen, als ihm ^gebilligt tst. Auch Anordnungen anderer Behörden berechtigen ihn hierzu nicht.

Der Bezug einer erhöhten Strommenge gegen Lieferung von Sohlen durch den Verbraucher an daS Elektrizitätswerk ist verboten, falls mcht in besonderen Fällen die ausdrückliche Genehmigung bps Reichstemmisfars für die Kohlenverteilung hterzu erteilt worden ist.

5. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Ber- brauchsrcgelung auf Grund dieser Bekanntmachung ftatigcfunbcit hat, bleibt bei Verbrauchern, die beim Inkrafttreten dieser Bekanntmachung bereite elek­trische Arbeit bezogen haben, die nach den bisher geltenden Bestimmungen zulässige Verbrauchsrcge- lung bestehen. Dasselbe gilt von besonderen Zu­teilungen oder Borschristen, die einzelnen Ber- brtiudicrn gemacht worden sind.

6. Kleinverbraucher werden von der Einschrän­kung des Verbraud>s elektrischer Arbeit nicht be­troffen, sofern der Jahresverbrauch 250 Kilowatt­stunden nicht übersteigt. Im Einzelfalle faint der BertranenAmam! besondere Anordnungen ttefsen.

Die Kohlenwirtschastestelleu lAbtellirng (riet» triAität' find im Einverständnis mit den Kvrnmu- nalbebörden und nach Anhörung des Vertrauens­mannes berechtigt für den von der Einschränteng nickt betroffenen stleinverbrauck den örtlichen Ver­hältnissen entsprechend eine niebrigete Grenze sest- Gllsetzen oder mit Zustimmung des Reichstemmisi sarS für die itolilenDerteilung den von ber Ein­schränkung nidst betroffenen Verbrauch $u erhöhen.

7. Öür SttomversorgungSunternehmcr, die bi ihrer Sciftungofähigleit nickt erschöpft sind und bei deren 'Betrieb aunen^cnv eine Ersparnis an bewirt­schafteten Breimswfien nicht notwendig ist (ge» wisse ®affertraftanlageTL gewisse Braunkohlen- werte, uennffe. mit Äbsallprodutten bettiebene Kraftwerke icsw.I. kann der Reichstommiffar für die Kohlenvertrilung auf Anttag des Stromoer- svrgungsuitternebmens die Bestimmungen dieser Bdanntmadmng ganz oder teilweise aufcer Kraft setzen. Die Antrags sind bei der Kohlenwirtschasts- stelle tiiuurcitecn. Dor Jickrafttrcten dieser Be- latvttmachung erteilte, noch nicht abgeUufcnc Austertrastsetzungen behalten Gültigkeit.

S 2. N e u a n s ch l ü sse und (Er Weiterungen.

1. Neuanschlüssc sowie Erweiterungen be­stehender Anlagen dürfen irnr auf Grund beson­derer Genehmigung auSgesührt werden. Diese soll nur in bringenden Fällen erteilt werden.

2. Zuständia für die Eiusckeidung der Ge- ndmnauiig ift die KvhlenwirtfkhastSstelle, Abtei­lung Elektrizität, unter Anhörung des Berttauens- manns. Gewche um Neuanfcblüfse sind an Den XkrtecucnSmann zu richten

8. Der Vertrauensmann ist berechtigt, Licht- anschlüsse und bereit Erweiterungen bis zu einem Kilowatt dlnscblustwert selbst zu genehmigen. Lickt- anscklüsse in Räumen, die bereite Gasbeleuchtung besitzen bünen, soiern baa Elektrizitätswerk bie ddrriirtx Arbeit vorwiegend unter tiuhotubnnq marktfähiger Hoble ober eines anderen bewirt» fdtaitefen Bremistoffs erzeugt, nur mit Zustim» muiig deö LertraucnsmannS für Gas auSgesührt werden In Zwei sei s fällen entfd>eibet ber Reichs- kommissar für die Kvhlenoerteilung.

Bekanntmachung.

In unser Handelsregister Abt. A wurde heute die Firma GrohhanbelSgefcllschaft Sttauß und Eomp, Giehen eingetragen. Inhaber Leopold Mayer, Gieyen, LoniS Setter baba, Gre hen, Martin S traust, Giesten, Isidor Rothschild, Gtehen, Sauurutc in Giehen. Offene Handeks- gesellfchaft. Dieselbe hat am 1. Juli 1919 be­gonnen. 12599B

Gießen, den 28. Oktober 1919

______________Hessisches Amtsgericht.______________

Markeu-Ausgabe.

Am Freitag und SamStag dem 7. unfc 8. d MtS. gelangen in den Bezirken Vvoüarteu wie nachstehend zur Ausgabe:

AE Freitag vormittag von 912 Uhr, FK Freitag nadmurtai von 26 Uhr, LQ Samstag vormittag von 912 Uhr, NZ Sams-

Versteigerung.

Freitag den 7. November von mittag! 1 Ubt vünkilick verfiel gere ich, ver Reihenlolae nachaegen bare Zahlung rote folgt: 2 Herren-Anzüge, 2 Welten. 1 Cniaivan-nniug, 1 Sommer AnAug, l Paletoi, 1 Rock mit Weite * neue Makodemden, 1 Ueber- Ateher, 1 Ulster. 2 Damendüte, 1 braun. Domenrottüai, 1 nrüned «leid. 1 Badeanma, « ülulrn. n Kinder- rückchen, 8 Knaben «alüge, 1 Waeöeib tBIanim.1, 1 Smbcrroaien, 1 Damen-Mantel. 3 Stücke »alb- leber aii Sdjahen, I Paar verren flnopHtlefeL _* Paar aetragene itielel 2 Nei holen. 2 Militär- röcke, 1 Partie ödtrclbmippen ucilwetle echt Kalb- leder-Einband«, 1 Zither, 1 Matratze, mehrere Bilder 3 Äintirrumbanae, 1 Paar Kinderschuhe, Pr. 33. 4 Paar Herren-Stiefel, 1 Paar Damentack- schuhe. 2 Paar i^ausschiche. eine selten schone und tverivolle Stnffelei. 2 veuchter, 1 iettfteüe mit Matratze und Keil doh neu), 1 Standuhr mit Stirn* -ut 1 Eislchrank. I groben Felltevotch. 1 Blumen­ständer (e eben», 2 Sessel, 1 Vera, 3 Vomnen und :lnllnbrr, l VteacfnibL I Soortwanen, 1 Hblanibrett, 1 Petroleumofen 1 Holländer, 1 Vuovenwaaen, 1 Oienschirm. 1 grohen Lvieaelrahmen. 2 Veuchter. L3 Teller, mevreie Porzellanlchüsieln. 11 Sisfchnien, 1 Sinbernabmaltbtne, 1 Teefeflet 2 Ellrabenietle, 9 Handtücher.

W* Berlteigeenng ganz bestimmt. *W m v. Stirn 11, flrofiiritr ktr.4. Annahme o. Berstelgerung. all. Art.auch etn* Stücke.

In unter Handelsregister Abt. A wurde trotz ... Firma Bernhard Stern und Sohn in Giesten eingeteagen. Iittaoer Bernhard Stern und Sieg­fried Stern, Sau,Leute in Giesten. Cf me Handels- getellschaft. Tie elbt bat am 1. Oktober 1919 be­gonnen. 125988

Gießen, den 23. Oktober 1919.

Heisiicdes Amisgericht.