Ausgabe 
31.10.1913 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Nachdem namens ihrer Parteien die Abgeordneten Lerno (Zentr.), Cassel mann (Liberal-, Beckh Eons, und Lutz (Bauernbund) kurze zustimmende Erklärungen ab­gegeben hatten, ergriff Ministerpräsident Freiherr von tzertling nochmals das Wort, um seiner (Genugtuung darüber Ausdruck zu geben, daß die Erwartungen, die er in seinen Einführungsworten ausgesprochen hatte, gerecht­fertigt seien. Alsdann erwiderte der Ministerpräsident auf die Anfrage des Abgeordneten Casselmann, in welchem Sinne die in dem Entwurf vorgesehene Zustimmung des Landtages zu verstehen und auszulegen sei.

Nachdem der Abgeordnete Muller Soz.) sich namens seiner Partei gegen die Vorlage ausgesprochen und der Abgeordnete Ab re sch (Wild- als Vertreter seines pfälzi­schen Wahlkreises dafür, kam Ministerpräsident Freiherr von Her Hing auf einzelne Ausführungen des fozial- demokratifchen Redners zuruck und nahm energisch Stellung gegen die Darstellung, als drängten kapitalisNsche und feu- dale Mächte die Monarchie, die sie ihren Zweck.n d cnstbur machen wollten Süßheim i'Soz., nähr., nochmals StA lung gegen die Vorlage, worauf der Ministerpräsident so­fort erwiderte.

Damit ist die erste Lesung beendet und die Vorlage in einfacher Abstimmung gegen die Stimmen der Sozia­listen und der beiden Demokraten Koehl und Quidde an­genommen. Es folgt sofort die zweite Lesung, die ohne Aussprache erledigt wird. Darauf nmrbc in nament­licher Abstimmung das Gesetz mit 122 gegen 27 Stim­men unter dem Bravo oes Zentrums angenommen.

Erzherzog Franz Ferdinand als Zagdgast des Hailers.

Wildpark, bei Potsdam, 30. Okt. Erzherzog Franz Ferdinand traf heute früh auf der Fürstenstation in Wildpark ein und begab sich im Automobil in das Neue Palais. Um 8 Uhr 15 begab sich der Kaiser mit den kaiserlichen Prinzen und dem Erzherzog Franz Ferdinand zur Hofjagd nach der Göhrde.

Göhrde, 30. Okt. Bei herrlichem Sonnenschein tra­fen der Kaiser und seine Jagdgäste heute Vormittag llVt Uhr in Göhrde ein und fuhren in Automobilen nach dem Jagdschloß. Der Kaiser fuhr mit dem Erzherzog Franz Ferdinand. Im Schlosse erwarteten der Lberjägermeister Freiherr von Heintze und Landrat Rehfeld den Kaiser und die Jagdgäste, unter denen sich die Prinzen Eitel Friedrich, Oskar und Joachim sowie der Reichskanzler befinden. Im Schlosse fand ein Frühstück statt, nach welchem der Kaiser und seine Gäste in das Zienitzer Revier fuhren, zum ersten Jagen auf Sauen.

Veutscbe» Reich.

Der. Bundesrat überwieZ den Entwurf zu einer Bekanntmachung betreffend die von den Krankenkassen zu erteilenden Bescheinigungen an Wandergewerbetreibende, ferner den Entwurf bctr. Uebergangs- bcfthnmungcit zu der Reichsversicherungsordnung und bctr. Durch­führring der hausgewerblichen Krankenversicherung den zustän­digen Ausschüssen, beschloß über die Besetzung einer Reichsgerichts- ftdlc und stimmte dem Entwurf der Ausführungsbestimmungen über die Gewährung von Beihilfen an Kriegsteilnehmer zu.

Das Ergebnis der Flcischengucte Kommission.

DieNorddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt: 'Die F l c i I ch e u g u ete kom m i s s i o n beschloß in ihrer gestri­gen Schlußsitzung (am Mittwoch) auf Antrag des Vorsitzenden, des Staatssekretärs Dr. Delbrück, ihr ganzes Material der Oeffentlichkcit zu übergeben. Dr. Delbrück erinnerte in seinem Schlußworte an den vor Jahresfrist erhobenen Vorwurf, der Zweck der Kommission sei die Vertuschung, nnd an die übertriebenen Er­wartungen von anderer Seite, man könne binnen weniger Mo­nate billige Fleischpreisc schassen. Er erklärte, bei der notwendig begrenzten Auswahl der der Kommission vorzulegenden Fragen ließ man sich von den Ersalfrungen bei den alljährlichen Er­örterungen des Reichstages über die Teuerung leiten. Gerade über die der Kommission gestellten Fragen nach den Einflüssen, die bei der Bildung der Fleischpreisc unterwegs von den Produ­zenten bis zu den Konsumenten sich geltend machen, herrsche in Weiten Kreisen Unklarheit. Selbst Sachverständige gewännen schwer ein klares Urteil über diese unübersichtlichen Verhältnisse. Deshalb erschien die Prüfung dieser Fragen in gemeinschaft­licher Beratung der sonst meist getrennt tagenden Interessenten unter Loslösung von politischen Gesichtspunllen, von denen auch Fachorganisallonen nicht immer unbeeinflußt seien, so wünschens­wert. Von diesem Gesichtspunkte aus ist sestzustellen, daß die Er- vrteningen der Kommission in vielen Fragen, die den Mitgliedern vor Jahresfrist mindestens unklar waren, eine wesentliche Klärung herbeisührten, und wesentlich neues Material und neue bessere Grundlagen gaben. Damit erweise sich die Arbeit der Kom­mission als notivenbig, wertvoll unb bankeuswert.

Ein ReickfSkinoverband.

Im JüolclAtlas" in Berlin versammelten sich am Dvn- neivtag eine Reihe von Interessenten der SHnofrrandfc, um der Gründung eines Reichs-Kinoverbandes näher zu treten. Der neue Deri>and soll eine gemeinsame Interessenvertretung der Licht- bildtheaterbt'sitzer, der Filmfabrikanten und Filmverleiher ermög­lichen Die Liclüspieltheaterbesitzer, welche bereits zu einem Schutz­verband znsammengeschlossen, sotten dem Reickfskinoverband gegen­über eine ablehnende Haltung zeigen.

Jluslaitd.

Eineösterreichisch eWehrordnung.

Die österreichische Regierung brachte im Abgeordnetenhaus eine neue Welfrvorlage ein, die die bereite angekündigte Erhöhung der Rekruten kontingente enthält, die auf die nächsten fünf Jahre verteilt werden. Die Steigerung des Rekrutenkon- tiniento in Oesterreich beträgt für die gesamte Wehrmacht und Landwehr zusammen für das Jahr 1914 7792 Mann, für das Jahr 1915 4474, für das Jahr 1916 4233, für das Jahr 1917 383 und für das Jahr 1918 480 Mann Die Begründung des Gesetzentwurfs verweist auf die weitreichenden Maßnahmen der Großmächte zur Verstärkung ihrer Streitkräfte auf die ent­sprechenden Vorsorgen der Balkanstaaten. Für die Monarchie er­gebe sich daraus das durch den Selbsterhaltungstrieb biftierta Gebvl. in der militärischen Ausgestaltung wenigstens and) soweit mi geben, daß die Qualität und Kriegsbereitsckwst der bcnxriinctcn Macht den Verhullmssen der anderen Staaten entsprednm.

Cnttfdyiffabrt»

Deutsche Meisterflüge.

Berlin, 31. Okr. Gestern nachmittag vollführte der Chefpilot her Sportsliegergesellsdmst Alfred Friedrich mit feiner schweren Etrichtaube zwei hervorragende Flüge. Beim zweiten Aufstieg war er von einem Passagier begleitet. Er stieg zunächst allein auf, kletterte auf etwa 100 Meter Höl-e unb senkte sich dann in einer beängstigend scharfen Spirale, bei denen die Flügel des Apparates fast vertikal standen, zur Erde nieder. Nachdem er einen Passagier mitgenommen hatte, erhob er sich zu einer Höhe von etwa 700 Meiern. Daraus stellte er seinen Apparat zum Sttirzflng ein, so daß der Schwanz der Taube saft senkrecht zum Himmel stand. Er sauste von dieser Höhe mit rasender Geschwindigkeit zur Erde nieder und die Zuschauer glaubten, daß er und sein Begleiter im nächsten Augenblick unter den Trümmern ber Maschine zerschmettert am

liegen würden, als Friedrich auf etwa 100 Meter Höhe die Taube wieder emporriß unb wenige Sekunden später in elegantem Gleitfluge vor ber Tribüne landete.

e

Mannheim, 30. Okt. Einen ungewöhnlichen Lan­dungsplatz suchte sich heute vormittag ein von Darmstadt kommendes Militärflugzeug aus, das mit einem Haupt­mann unb einem Unteroffizier der Fliegerstarion Darm­stadt besetzt war. Der Apparat, ein Doppeldecker, landete gegen 4 Uhr nachmittags auf dem flachen Glasdach des neuen Gießerei-Gebäudes der Firma Bopp u. Reuther au: dem Daldhof. Die Flieger blieben unverletzt, ber Apparat wurde derart beschädigt, daß er abmontien werden mußte. Bon dem Glasdach sind einige Scheiben demoliert worden.

Ans Stadt und Land.

Gießen, 31. Cftober 1913.

Die Rathauz-Abftimmung vom verwa tungzn'chilichen Stanöpunttc aus.

Nachdem die Gießener Rathausfrage von bauterf)» n ischeN Sachverständigen behandelt worden ist, die uns in unseren früheren Ausführungen zugestimmt und die kost­spielige Ausgestaltung der alten Klinik als Rathaus überein­stimmend von der Hand gewiesen haben, find wir heute in der Lage, die letzte Entscheidung ber Stadtverordnetenver­sammlung noch einmal genauer vom verwaltungs­rechtlichen Standpunkt aus ins Auge zu fassen. Wir er­halten hierzu folgende sehr bedeutsame Zuschrift:

Den Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom 16. ds. Mts. möchte ich heute mit einigen Worten von einer Seite beleuch­ten, von der dies bis jetzt twch nicht geschehen ist, nämlich von «der verwaltungsrechtlichen Seite.

Bei der Abstimmung waren 21 Stadtverordnete zugegen Bürgermeister und Beigeordnete hier mitgerechnet. Von diesen 21 Stadtverordneten haben sich 7 ber Abstimmung enthal- ten. Dies erscheint unzulässig?

Ein Recht, sich der Abstimmung zu enthalten, gewährt die Städteordnung den Stadtverordne­ten nicht. In Art. 114 legt sie vielmehr einem jeden die Pflicht auf, an der Beratung unb Abstimmung teilzunehmen. Bei Gemeinderatsmitgliebern kann ber Befolg bieser mit dem Amt übernommenen Abstinrinungspflicht sogar burch Strafen erzwungen werden. Dafür steht ihnen gemäß Art. 112 ber Lanbgemeinde-Orb- nung ebenso wie den Stadtverordneten das Reckst zu, zu verlangen, daß ihrer gegenteiligen Ansicht im Protokoll Erwähnung getan wird, wenn sie einem Beschluß der Mehrheit nicht zugestimmt haben.

Nur in einem Falle kann ein Stadtverordneter an der Abstim­mung nicht teilnehmen, wenn es sich nämlich unt eine Angelegen­heit handelt, bei der jein ober seiner Angehörigen Privat in-, ter esse berührt wird. (Art. 107 St.-O.). Nur in diesem einen Falle ist er von ber Beratung unb Abstimmung ausge­schlossen unb hat sich währenb der Verhandlung aus dem Sitzungs- raum zu entfernen.

Da die Stadtverordneten, die sich der Abstimmung enthalten haben, mit ihren 7 Stimmen leicht den Ausschlag nach der anderen Seite hatten geben können, erscheint ber Stabtverord- netenbeschluß ungültig unb dürfte int Falle rechtzeitiger Beschwerde als gesetzwidrig wieder aufgehoben werben.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 4 Wochen in Form einer Klage bei dem Provinzialausschuß der Provinz Ober- Hessen einzureichen und zu begründen (Art. 98 St.-O.) Zur Ein­reichung dieser Beschwerde ist allerdings nicht jedermann berechtigt, der sich durch den Beschluß benachteiligt suhlt. Nur in bestimmten Fällen der Kollision des allgemeinen und des Privatinteresses hat die Reckstsprechung ein Anfechtungsrecht zugelassen. Hierbei lvird vorausgesetzt, daß das Beschwerderecht durch ein eigenes Interesse des Beschwerdeführers, welches Anspruch auf Rechtsschutz hat, be­dingt ist. Wie die Motive zur ©täbteorbnung iveitcr ausführen, wurde mit Rücksicht darauf, daß es nicht möglich erscheint, die Rechtsprechung in dem Gesetz zu kodifizieren, die Feststellung der Existenz eines Beschwerderechts der Rechtsprechung überlassen.

Doch dürste im vorliegenden Falle auch eine einfache Be­schwerde an die Aufsichtsbehörde das Gr. Kreis­amt Gießen gemäß Art. 231-233 St.-O. Erfolg haben, da die Befolgung gesetzlicher Vorschriften bei der Abfassung des Beschlusses außer acht gelassen worden ist.

Ganz abgesehen von den Vcrlv altungsrecht­lich en Bestimmungen erscheint cs auch von allgemei­nen Gesichtspunkten aus unverständlich, wie 7 Stadt­verordnete in einer so wichtigen Sache sich der Abstimmung enthalten konnten. Nähere Aufklärung über die Beweg­gründe dieses Verhaltens hat keiner der Beteiligten öffent­lich gegeben. Es ist zwar angebeutet worden, finanzielle Bedenken seien diesen 7 Herren ausschlaggebend gewesen, aber dann hätten diese Bedenken doch dazu führen müssen, einen voreiligen Beschluß zu verhindern. Man kann nur annehmen, daß Unentschlossenheit die in Rede stehenden Herren beherrscht hat, und das spricht durchaus nicht für die Annahme des Herrn Krumm, baß den außen­stehenden Bürgentder wahre Sachverhalt" nicht so Har sei wie denjenigen,welche sich mit der Sache be­schäftigen müssen". Unb daß die Herren derSpe­zi a l t o m m i s s i o n", die ihren früheren Antrag auf Bc Nutzung der alten Klinik als Rathaus wiederholt hat, als allein Wissende und Sachverständige gelten sollen, das wird heute wohl keiner ihrer Anhänger mehr behaupten wollen!

** TagcSkalender für Freitag, den 31. Okt.: Stadt­theater: .Jugend/ Anfang 8 Uhr

"Die Herb st-Kontrollversammlungen im Land- wchrbczirk Gießen finden in dec Stadt am 8., 10. und 11. November auf dem Hose der ZeughanSkaserne am Land- arnf-Philipp.Platz statt; im Landkreis Gießen verteilen sie fickt auf die Tage vom 3. bis 7. November. Näheres im KrciSblatt unserer heutigen Ausgabe.

" Einbruchsdiebstahl. Einem Dienstmädchen in der Rodhenner Straße wurde dieser Tage da? Portemonnaie nut ihren Erfparnisien in Höhe von 66 Mk. auß der ver. ichlosienen Kammer gestohlen. Da das Geld in einem Kleider- rocke wohlverwahrt war und die auf dem Tische liegende Taschenuhr und sonstige Kleimakeiten von Wert von dem Diebe nicht mitgenommen wurden, so kann als solcher nur eine Person in Frage kommen, die mit den örtlichen Verhält- nisten genau vertraut war.

Landkreis Gießen.

(?) L ich, 30. Okl. Mehrfach wurden in letzter Zeit aus dem städtischen Bleichplatz an der sogen.Weid" größere Väschediebstähle begangen. Nachdem verschiedene hiesige Ein­wohner schon unverschuldet in Verdacht gekommen waren, ist es endlich den eifrigen Bemühungen des Wachtmeisters Weber gelungen, den Täter zu ermitteln und zwar in ber Perlon eines noch jugendlichen Dienstmädchens. Tiefes hatte, um sich bei seiner.Herrschaft nicht zu verraten, die gestohlenen Wäschestücke in einem Kanal an der Lich-Giehener-Straße versteckt. Meistenteils konnten die Gegenstände, die zusammen schon einen beträchtlichen Wert hatten, ihren Besitzern zu­rückgegeben werden.

Kreis Büdingen.

H. Büdingen, 29. Okt. Gemeinderatssitzung war auf heute abend 5 Uhr in hiesiges Rathaus einberufen worden. Die Stadtvertretung hatte sich beschlußfähig eingefunden. Außerdem war anroefenb als Sachverständiger KTeisstraßen- meister Straub. Einem B'wohncr ber Bahnhofstraße waren burch die Anlage des erhöhten Fußsteigs, er mußte dadurch den Zugang zu seinem Hause erhöhen, Kosten entstanden. Er verlangt die Bezahluna der Rechnung durch die Stadt­kasse. Der (ttemeinberat lepnt das Ansinnen ab mit der Be­gründung, daß die Anlieger zu diesen Aufwendungen ge­setzlich verpflichtet sind. Das früher Breidenbachsche An­wesen an dem Wildenstein ist durch Verkauf an einen neuen Besitzer übergegangen. Der jetzige Eigentümer wünscht, um sich einen besseren Zugang zu feinem Anwesen zu ver­schaffen, etwas städtisches Gelände zu erwerben entweder burch Kauf oder Tausch. Ter Gemeinderat ist auf Vortrag des Beigeordneten Detter hierzu bereit. Eine Lrtsdesichti- gung wird beschlossen. Bei der Kanalisation der unteren Bahnhofstraße wäre es wünschenswert gewesen, wenn man den Rohrstrang durch ein den Erben des PH. Frank ge­höriges Grundstück loaen könnte und man war bereit, eS käuflich zu erwerben. Die Erben stellen aber ganz unerhörte Forderungen, die zu dem Wert des Grundstücks in keinem Einklänge stehen. Wogen unmittelbarer Nähe des Bahn- geländes wird es niemals als Bauplatz verwendbar. Der meinberat beschließt von einem Anrauf abzusehen und den Kanal in den bestehenden E ungSaraben legen zu lassen. Nach einem früheren Beschlüsse ist eine Entwässe­rung der Kellergasse nur bis zu dem Anwesen des Gastwirts Gg. Meuser vorgesehen. Der weiter aufwärts wohnende Schreinermeister Äug. Meuser ersucht um Verlängerung des Kanals bis zu seinem Anwesen. Tie angeführten Gründe werden unter Mitwirkung des Bausachverständigen geprüft und die Weiterführung des Kanals beschlossen. Tie Arbeiten unb, Lieferungen werben zur Ausführung dem Maurer- meister Faßbinder zu dem bereits bekannten Einheitspreise übertragen. Tie Kosten werden aus dem Kredit der für Neupflasterung vorgesehen ist, entnommen. Tie Nettpslastc- rung der Straße unterbleibt vorläufig. Tie Zulegung eines Grabens in der Ghmnasiumsstraße hat den Gemeinde­rat schon oft beschäftigt, auch heute steht sie wieder zur Tagesordnung. Die vorgesehenen Rohre, die die Stadt vor einigen Jahren durch einen Gelegenheitskauf erworben hatte, sind hier nicht verwerrdbar. Der Gemeinderat ist be­reit, den Graben zulegen zu lassen und neue Rohre zu be­schaffen, wenn die Anlieger die Hälfte der Kosten, auf die Länge ihres Anwesens berechnet, übernehmen. Sollte die Anlage durch einen späteren Anschluß der Straße an die allgemeine Kanalisation wieder entfernt werdet! müssen, bann erfolgt keine Rückvergütung oder Anrechnung der bezahlten Kosten an die Anlieger. Auch die Anlage beü Gossenpflasters in dem Jun kein Hof weg wird bis zur Wal­zung im nächsten Frühjahr zurückgestellt. Auf Gesuch ioirb dem Heinrich Herbert die Anlage eines Jaucken- behälters auf ftäbt. Grundstück gegen Ausstellung eines Reverses genehmigt. In dem neu angefertigten Bauplan des nördlicksen Teils von Bübingen sind von der Kreisbau- inspektion die Straßen eingezeichnet worden. Der Gembinde- rat genehmigt die projektierten Anlagen. Die Preise im diesjährigen Holzhauerlohnattorb werden genehmigt und die Ausführung dem ftäbt. Holzsetzer Joh. Gg. Knaf über­tragen. Für das Gaswerk soll ein Fahrrad angeschafft werden. Ein. Gesuch des Adam Michel um Ankauf von täbtischem Geläni.» wird abgelehnt.

h. Tauern beim, 30. Okt. Durch Beschluß befi OberlandeSgerichtS wurde Bürgermeister Schleicher heute vormittag aus der Haft entlassen. Eine Haftsumme brauchte er nicht zu stellen.

Kreis Lauterbach.

~ Lauterbach, 30. Okt. Die heute hier erfolgte Wahl des 1. Beigeordneten endete, wir; nicht anders zu erwarten war, mit der einstimmigen Wiederwahl des seit­herigen Beigeordneten und Bürgermeistereisekretärs IohS. Möller X. von hier.

KrciS Friedberg.

t. Vilbel, 30. Okt. Der Gerichtsvollzieher Bruch« mann nahm am 25. ds. Mts. int Auftrage eines Gläu­bigers die Zwangsvollstreckung bei dem Gastwirt unb Metz­germeister R. R. K. vor. Da er in Ermangelung sonstiger pfänbbarer Gegenftänbe zur Piänbung vorrätiger Fleisch- und Wurstwaren schritt, setzte ihm Kroner Widerstand enb gegen unb gab dem Gerichtsvollzieher, ber trotz Einrede die Pfändung sortsetzte, einen Schlag ins Gesicht. Im Laufe der weiteren Zwangsoollstreckungshandlungen ging Kroner mit einem Schlachtmesser auf Bruchmann los. Der von dem (Me* richtsvollzieher zugezogene Polizeidiener Jörg nahm deir Kroner bas Schlachtmesser ab, woraus dieser ein Hackmesser vertauschte und wiederholt auf Bruchmann unter Drohungen osging. Der Gerichtsvollzieher konnte sich den Messerhelden nur durch einen Revolver vom Leibe halten. Die Sache wird ein gerichtliches Nachspiel haben.

h. G r o ß - K a r b e n, 30. Okt. In zahlreichen Orten der Umgebung tritt der Scharlach mit ziemlicher Heftigkeit auf und hat auch schon verschiedene Opfer gefordert. Die Gesund' heitspolizet verhält sich bis jetzt abwartend, ohne Gegenmaß­regeln zu ergreifen. Als vor zwei Jahren die Maul- und Klauenseuche auftrat, überstürzten sich die amtlichen Erlasse; jetzt rührt sich nichts.

Starkenburg und Rheinhessen.

w Darmstadt, 30. Okt. Prinz Heinrich von Preußen ist gestern abend zum Besuche am Großherzoglichen Hofe auf Jagdschloß WolsSgarten eingetroffen.

rb. Darmstadt, 30. Okt. Der Verband der Deut­schen Frauenvercine vom Roten fireu» für die Kolonien trat beute nachmittag im Saale des MustkvereinS hier zu seiner zweiten Hauvtverlammlung Zusammen, der auef die Großberzoqin beiwohnte Nach der Dearüßuna erilatteh der Schriftführer, Hauvtlehrer Schäfer, den Fabresbericht. Da« nach haben vier Sitzunaen des «'4riamtvorstandes und vierzehn des aefchästssübrenden Ausschusses stattgesunden Al^ der Verband am 30. Mai 1911 acarünbct wurde, tniacn sich 76 Mitalieder in die Listen ein, im November desselben JabreS zählte er bereits 500. Nach einem allgemeinen Aufruf stieg Anfangs 1912 die MU-